Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA N i e d e r s c h r i f t. über das wesentliche Ergebnis der

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1 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA N i e d e r s c h r i f t über das wesentliche Ergebnis der 146. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Montag, dem , im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2 10 Vorsitz: Teilnehmer: Herr Stefan Götz siehe Anwesenheitsliste Anlagen: 10

2 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Inhalt: Seite Vor Eintritt in die Tagesordnung 5 Tagesordnung: Aufruf Seite Ergebnis/ Beschluss Seite 1. Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 145. Sitzung des Braunkohlenausschusses am in Grevenbroich Drs. Nr. BKA Beschlussfassung des Braunkohlenausschusses über die Anregungen im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung Morschenich sowie über die Aufstellung des Braunkohlenplanes Drs. Nr. BKA a. Einrichtung einer Anrufungsstelle zur Sicherstellung der Gleichbehandlung in Entschädigungsfragen für Umsiedler aus Morschenich Drs. Nr. BKA Tätigkeits- und Erfahrungsbericht der Umsiedlungsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom bis Drs. Nr. BKA

3 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Aufruf Seite Ergebnis/ Beschluss Seite 4. Bergschadensmonitoring Drs. Nr. BKA Erfahrungsbericht Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW Drs. Nr. BKA Monitoring Garzweiler II: Regelmäßiger Ergebnisbericht mit Schwerpunktthema Bericht aus der Arbeitsgruppe Grundwasser Drs. Nr. BKA Braunkohlenplan Inden; Räumlicher Teilabschnitt II; Resolution des Rates der Stadt Düren zur Vermeidung tagebaubedingter Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen Merken, Echtz und Hoven Drs. Nr. BKA Hangrutschungen im Tagebau Hambach Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA

4 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA Prognose für Bodenbewegungen im Braunkohlenrevier Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA Luftreinhaltepläne für Rheinisches Braunkohlenrevier Antrag der Gruppe CDU vom Drs. Nr. BKA Anfragen Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA Mitteilungen 82 82

5 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Vor Eintritt in die Tagesordnung Vors. Götz eröffnet die Sitzung um 10:07 Uhr und begrüßt die Anwesenden im frisch renovierten Plenarsaal der Bezirksregierung. Der Vorsitzende heißt folgende neue Mitglieder herzlich willkommen und hofft auf gute Zusammenarbeit: Herrn Franz-Josef Höing als Nachfolger von Herrn Bernd Streitberger, Stadt Köln, beratendes Mitglied; Herrn Dennis Radtke als Nachfolger von Herrn Manfred Maresch, IG BCE, Funktionale Bank; Herrn Peter Deckers als Nachfolger von Herrn Ralf Barkey, Handwerkskammer Aachen, Funktionale Bank. Mit Schreiben vom sei der Ausschuss form- und fristgerecht einberufen worden. Die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Die Tagesordnung mit den Beratungsunterlagen sei mit dem Einladungsschreiben zugesandt worden. Einige Unterlagen seien nachversandt worden, unter anderem die Anfrage der Grünen zum Thema Geplante Rodungen in Borschemich durch RWE Power, deren Behandlung heute unter TOP 12 vorgesehen sei.

6 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 1: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 145. Sitzung des Braunkohlenausschusses am in Grevenbroich Drs. Nr. BKA 0588 Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 145. Sitzung des Braunkohlenausschusses am in Grevenbroich.

7 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 2: Beschlussfassung des Braunkohlenausschusses über die Anregungen im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung Morschenich sowie über die Aufstellung des Braunkohlenplanes Drs. Nr. BKA 0589 Frau Müller erstattet anhand von Anlage 1 Bericht: Ich möchte Ihnen kurz den Ablauf des Verfahrens schildern, die Inhalte des Braunkohlenplanentwurfs skizzieren und einen Ausblick geben (siehe Anlage 1, S. 3). 1. Ablauf des Verfahrens (siehe Anlage 1, S. 4 8) Wir sind im April 2009 gestartet (siehe Anlage 1, S. 4). Der Braunkohlenausschuss hat den Vorentwurfsbeschluss gefasst und den Arbeitskreis Umsiedlung Morschenich eingerichtet. Am 27. Mai 2009 fand die konstituierende Sitzung des Bürgerbeirats statt. Ich erwähne sehr deutlich, der Bürgerbeirat hat sich intensiv mit dem Umsiedlungsverfahren Morschenich befasst und bis zum heutigen Tag 20-mal getagt. An diesen Veranstaltungen hat die Bezirksregierung immer teilgenommen. In der 1. Bürgerinformationsveranstaltung im Juni 2009 wurde den Morschenicher Bürgern der Verfahrensablauf vorgestellt. Sie wurden über den Standortfindungsprozess informiert, insbesondere darüber, in welcher Form sie sich dabei aktiv einbringen konnten. In der 2. Bürgerinformationsveranstaltung im August 2009 wurden den Morschenichern die wesentlichen Inhalte der Entschädigungspraxis durch RWE Power erläutert, und sie wurden darüber informiert, dass im September in jedem Haushalt eine Befragung für die Sozialverträglichkeitsprüfung folgen würde. Am 30. April 2010 fand die 1. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Morschenich statt (siehe Anlage 1, S. 5). Die möglichen Umsiedlungsstandorte wurden

8 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA befahren. Danach fanden Beratung und Beschlussfassung über die zur Wahl stehenden Umsiedlungsstandorte statt. In einer 3. Bürgerinformationsveranstaltung wurden alle Bürger Morschenichs über das Ergebnis der Umweltprüfung informiert und welche städtebaulichen Betrachtungen für die einzelnen Umsiedlungsstandorte maßgeblich waren. Ergänzend möchte ich hinzufügen: Bis heute sind insgesamt neun Informationsveranstaltungen für die Umsiedlung Morschenich durchgeführt. worden. Am 20. Juni 2010 konnten alle Bürger und Bürgerinnen Morschenichs, die an diesem Tag das Alter von 16 Jahren erreicht hatten, aus drei Standorten den gewünschten Standort wählen. Es gab ein eindeutiges Ergebnis. Die Grafik (siehe Anlage 1, S. 6) zeigt den gewählten Standort Zwischen den Höfen, für den sich 77 % entschieden haben. Er liegt zwischen dem Langweiler Hof und dem Petershof. An die Standortwahl schloss sich die Haushaltsbefragung an (siehe Anlage 1, S. 7), um Daten für die Dimensionierung des Umsiedlungsstandorts Zwischen den Höfen zu erheben. Am 18. Februar fand die 2. Sitzung des Arbeitskreises statt, in der der Braunkohlenplanvorentwurf beraten wurde. Am 8. April 2011 fasste der Braunkohlenausschuss den Erarbeitungsbeschluss für dieses Braunkohlenplanverfahren. Vom 16. Mai bis zum 15. August 2011 schloss sich die Offenlage an. Die Beteiligung am Verfahren endete am 15. September Am 29. Februar 2012 führten wir den Termin zum Ausgleich der Meinungen durch (siehe Anlage 1, S. 8). Sie haben den Vorlagen entnommen, dass wir sehr wenige Anregungen bekommen haben. Von der Gemeinde Merzenich gab es die wichtige Anregung, den Umsiedlungszeitpunkt zu konkretisieren. Im Vor-

9 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA entwurf stand noch Ende Für den Erörterungstermin haben wir eine Konkretisierung auf das Datum vorgenommen. Die 3. Arbeitskreissitzung fand am 18. September 2012 statt. Auf der Tagesordnung stand die Vorbereitung des heutigen Aufstellungsbeschlusses. Heute geht es um den Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenausschusses, ein nicht ganz unwesentlicher Termin. Er bedeutet, dass die Morschenicher ab heute die Bestandsaufnahme für ihre Objekte durch RWE Power durchführen lassen können. 2. Inhalte des Braunkohlenplanentwurfes (siehe Anlage 1, S. 9 f.) Kapitel 1 befasst sich mit dem Thema Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen (siehe Anlage 1, S. 9). In Kapitel 1.1 Sachgrundlagen und Prognosen sind redaktionelle Änderungsvorschläge der Staatskanzlei eingearbeitet worden. Für Kapitel 1.2 Position der Landesregierung liegt nun die Position der Landesregierung vor und ist Ihnen mit Schreiben vom zugeleitet worden. Sie enthält einen Kernsatz, der für das Verfahren wichtig ist: Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Morschenich steht insgesamt nicht in Frage. Kapitel 1.3 Abbau- und Verstromungskonzept der RWE Power AG In Kapitel 2 Standortfindungsprozess und Umweltprüfung ist auch die Alternativenprüfung und die Konkretisierung der Suchräume maßgeblich eingeflossen (siehe Anlage 1, S. 10). Kapitel 3 Umsiedlung befasst sich mit der Umsiedlung der Bevölkerung, der Umsiedlung landwirtschaftlicher Betriebe und der Umsiedlung gewerblicher Betriebe. Im Wesentlichen wurde das zuvor genannte Ziel konkretisiert: Beginn der gemeinsamen Umsiedlung am

10 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Sozialverträglichkeitsprüfung, die aufgrund des Landesplanungsgesetzes erforderlich ist. Wir haben Kapitel 4 erarbeitet, nachdem das Erarbeitungsverfahren abgeschlossen war. 3. Ausblick (siehe Anlage 1, S. 11) Wir hoffen, die Genehmigung des Braunkohlenplans durch die Staatskanzlei im Mai 2013 vorliegen zu haben. Das bedeutet für die Morschenicher, dass sie dann für ihre Objekte eine Wertermittlung durchführen können und das Verfahren im Jahr 2013 zügig endet, sodass vielleicht Ende 2013 erste baureife Grundstücke zur Verfügung stehen. (Beifall) Herr Harzheim führt als Bürgermeister der Gemeinde Merzenich aus, er habe der Kurzfassung von Frau Müller nichts hinzuzufügen. Die letzten zwölf Monate seit der letzten Ausschusssitzung seien insbesondere für die Mitglieder des Bürgerbeirats mit sehr viel Arbeit behaftet gewesen, ein Termin habe den anderen gejagt. Er könne für die Gemeinde Merzenich, aber auch für den Bürgerbeirat, der die Morschenicher Bürgerinnen und Bürger vertrete, sagen, dass das Verfahren mit allen Beteiligten Bezirksregierung, RWE Power AG, Morschenicher Bürger sehr zügig und konstruktiv durchgeführt worden sei. Man habe die Hoffnung, dass der Braunkohlenausschuss heute die Aufstellung des Braunkohlenplans einstimmig beschließen werde, sodass man vielleicht schon Ende 2013 baureife Grundstücke anbieten könne. (Beifall) Herr Rüth fügt hinzu, die Aussagen des Bürgermeisters stellten auch die Meinung des Bürgerbeirats dar, und bittet den Braunkohlenausschuss, der Aufstellung des Braunkohlenplans zuzustimmen, damit noch in 2013 baureife Grundstücke zuzuweisen seien. Die Bürger von Morschenich stünden in den Startlöchern. Der Vorsitzende des Bürgerbeirats bedankt sich für die gute Zusammenarbeit zwischen RWE, Bezirksregierung und Gemeinde. In der Gemeinde wolle er den Bauamtsleiter,

11 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Herr Thomas Lüssem, besonders hervorheben, der sich viel Mühe gegeben und viel Freizeit in die Sache gesteckt habe. (Beifall) Herr Lambertz spricht an, die Gruppe der Grünen habe der Aufstellung des Braunkohlenplans in der Sitzung des Arbeitskreises Morschenich zugestimmt. Zwischenzeitlich gebe es aber eine neue Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die im Arbeitskreis nicht auf der Tagesordnung gewesen sei, sondern man sei noch von der alten Stellungnahme ausgegangen. Deswegen werde sich die Gruppe der Grünen bei der Abstimmung enthalten, weil im Arbeitskreis keine Diskussion über die neue Stellungnahme habe stattfinden können. Herr Diehl macht darauf aufmerksam, dass die Beschlussvorlage, die das Datum trage, aus aktuellem Anlass um zwei Punkte zu ergänzen sei: Zum einen Herr Lambertz habe es schon angesprochen und auch Frau Müller sei in ihrem Vortrag darauf eingegangen habe man die energiewirtschaftliche Position der Landesregierung erst mit Schreiben vom bekommen, also nach Erstellung der Beschlussvorlage. Damit sei sie damals noch nicht in die Vorlage mit eingearbeitet worden. Man habe aber die Stellungnahme der Landesregierung mit Schreiben vom an die Mitglieder des Braunkohlenausschusses versandt, sodass sie heute Grundlage für die Beschlussfassung sein könne. Hierzu sei der guten Ordnung halber noch anzumerken, dass im Braunkohlenausschuss weder über die Position der Landesregierung noch über das Abbau- und Verstromungskonzept von RWE Power förmlich Beschluss zu fassen sei. Die könne man nur zur Kenntnis nehmen. Ob man innerlich zustimme oder nicht, sei eine andere Frage. Der Braunkohlenausschuss beschließe Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die erst ab Kapitel 2 formuliert seien. Das heiße, über Kapitel 1, in dem es auch um prognostische Fragestellungen gehe, die man unterschiedlich beurteilen könne, sei kein förmlicher Beschluss zu fassen.

12 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Damit sei in Anlage 4, aufgeführt in der Beschlussvorlage, die aktualisierte energiewirtschaftliche Position der Landesregierung mit aufzunehmen. Statt Erlass der Staatskanzlei des Landes NRW vom müsse es heißen: Erlasse der Staatskanzlei des Landes NRW vom und Zum Zweiten sollte man, um auch die Arbeit des Arbeitskreises des Braunkohlenausschusses mit einzubeziehen, Ziffer 2 des Beschlussvorschlags wie folgt formulieren: 2. Der Braunkohlenausschuss beschließt entsprechend den Empfehlungen seines Arbeitskreises die Aufstellung des Braunkohlenplans (Der Vorsitzende beginnt mit der getrennten Abstimmung über die beiden Ziffern des Beschlussvorschlags.) Herr Dr. Hachen meldet sich im Rahmen der Abstimmung über Ziffer 2 zu Kapitel 1 zu Wort. Angesichts der Ausführungen von Herrn Diehl zu Kapitel 1 sollte man über dieses Kapitel nicht abstimmen, da es dem Braunkohlenausschuss lediglich zur Kenntnis gegeben werde. Herr Diehl erläutert, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung seien weder in Kapitel 1 noch in Kapitel 0 enthalten. Das schließe nicht aus, darüber Beschluss zu fassen. Jeder wisse, dass die Positionen im Ausschuss unterschiedlich seien. Ob man den Positionen der Landesregierung und dem Abbaukonzept von RWE folge oder nicht, müsse man aber nicht zum Gegenstand einer Grundsatzdebatte machen. Der Vorsitzende rufe die einzelnen Kapitel auf, und zum Schluss sei entscheidend, dass die Aufstellung des Planes beschlossen werde. Herr Göbbels ergänzt, auch die FDP stimme nicht allen Positionen der Landesregierung zu. Aber im Interesse der Bürger, die auf die Umsiedlung warteten, stimme man allen Punkten zu, damit Rechtssicherheit gegeben sei.

13 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Der Braunkohlenausschuss fasst bei getrennter Abstimmung über die beiden Ziffern folgende Beschlüsse: Ziffer 1 die Anregungen werden gemäß Synopse seitenweise aufgerufen und beschlossen wird einstimmig angenommen. Sie lautet: 1. Der Braunkohlenausschuss beurteilt die im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung Morschenich vorgebrachten Anregungen entsprechend den Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln. Zu Ziffer 2 werden die Kapitel 0 bis 4 und die Zeichnerische Darstellung einzeln aufgerufen und wie folgt beschlossen: Die Kapitel 0 und 1 werden bei Enthaltung der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Die Linke einstimmig beschlossen. Den Kapiteln 2 bis 4 und der Zeichnerischen Darstellung wird einstimmig zugestimmt. In der Gesamtabstimmung wird Ziffer 2 bei Enthaltung der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Die Linke einstimmig angenommen. Sie lautet: 2. Der Braunkohlenausschuss beschließt entsprechend den Empfehlungen seines Arbeitskreises die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich in der Fassung des Entwurfs Stand September 2012 (Textliche Darstellung mit Erläuterungsbericht und Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : ). Vors. Götz hält fest, dass dieser Beschluss auch die von Herrn Diehl vorgetragene Änderung von Anlage 4 umfasse.

14 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 2a: Einrichtung einer Anrufungsstelle zur Sicherstellung der Gleichbehandlung in Entschädigungsfragen für Umsiedler aus Morschenich Drs. Nr. BKA 0599 Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Für Umsiedler aus Morschenich, die in Entschädigungsfragen Zweifel an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern haben, wird eine Stelle eingerichtet (Anrufungsstelle Hambach), die auf Antrag die sachgerechte Anwendung der Entschädigungserklärung vom sowie die Anwendung der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vom und die ortsspezifischen Regelungen durch RWE Power prüft. Die Anrufungsstelle soll mit einem Vertreter der Bezirksregierung Köln, der Gemeinde Merzenich und der RWE Power AG besetzt werden. Der Vertreter der Bezirksregierung Köln übernimmt den Vorsitz. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Geschäftsstelle, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

15 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 3: Tätigkeits- und Erfahrungsbericht der Umsiedlungsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom bis Drs. Nr. BKA 0590 Frau Kranz trägt anhand von Anlage 2 vor: Mein schriftlicher Bericht Stand: April 2012 liegt Ihnen vor. Da es ein sich ständig wandelnder Prozess ist, möchte ich Sie gern mit den neuesten Daten bekanntmachen und einiges zum Sachstand berichten. Als Resümee möchte ich, am Konzept meines Berichts orientiert, einen kurzen Erfahrungsbericht geben. Zunächst die Gliederung (siehe Anlage 2, S. 2 f.) 1. Aktuelle Situation in den Umsiedlungsorten der Tagebaue (siehe Anlage 2, S. 4) Zu den Entwicklungen an den einzelnen Standorten: Wir reden über die Umsiedlungen in den Tagebauen Inden II, Garzweiler II und Hambach. 1.1 Pier Gemeinde Inden (siehe Anlage 2, S. 5) Die Besonderheit erkennen Sie an dem skizzierten Plan. Für Pier haben wir einen Umsiedlungsstandort, der nicht innerhalb des Gemeindegebiets Inden liegt: Langerwehe-Jüngersdorf. Die Umsiedlung ist weitestgehend abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden 183 Bauanträge genehmigt und 161 Anwesen bezogen. Der Endausbau des ersten und zweiten Erschließungsabschnitts ist abgeschlossen. Der letzte Endausbau erfolgt im Jahr Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Einweihung der öffentlichen Infrastruktur wichtig, insbesondere der Gebäude, die für das Miteinander verantwortlich sind: die Einweihung des Bürgerhauses und des Schützenheimes Ende Auch die Leichenhalle gehört zu den wichtigen Gebäuden für die Bürger, eingeweiht am

16 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Inzwischen läuft auch die Drittvermarktung der Grundstücke. Ein Ärztehaus ist Anfang 2012 eröffnet worden. Die Gaststätte wird wohl Mitte 2013 fertig werden. Mit dem Abbau können wir in Kürze rechnen. Der Altort Pier ist weitestgehend zurückgebaut. 1.2 Borschemich Stadt Erkelenz (siehe Anlage 2, S. 6) Hier siedeln Stand: September Einwohner mit 258 Haushalten um hat die Umsiedlung begonnen, und im Jahre 2015 rechnen wir mit dem Abbau. Der Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord umfasst 35 ha. Der Erschließungsbeginn war April 2006, und die ersten baureifen Grundstücke standen im November 2006 zur Verfügung. Zwischenzeitlich hat der Bergbautreibende rund 91 % der Anwesen erworben. Auch die Entschädigung der sozialen Infrastruktur vor Ort ist in 2009 abschließend geregelt worden. Im Januar 2012 wurde die Mehrzweckhalle unter großer Beteiligung der Bevölkerung eingeweiht. Friedhof und Bolzplatz sind hergestellt. Der erste Rückbauabschnitt soll in 2013 erfolgen. Aktuelles Thema vor Ort ist im Moment der Beginn dieses Rückbauabschnitts und der vorhergehenden Rodungen. Am 16. November findet eine Arbeitskreissitzung statt, die sich mit Vertretern der Bürgerbeiräte, der Firma RWE, der Kommune ich werde auch dabei sein mit diesem Rückbau und den Rodungen beschäftigt. Ich habe diese Arbeitskreissitzungen in ähnlicher Form in Immerath, Pesch erleben dürfen und festgestellt, dass man sehr konstruktiv und letztendlich immer einvernehmlich mit diesem Thema umgegangen ist. Ich hoffe, dass sich der Verlauf auch in Borschemich positiv darstellen wird. 1.3 Immerath, Lützerath und Pesch Stadt Erkelenz (siehe Anlage 2, S. 7) Einwohner, 466 Haushalte, auch hier ist 2006 mit der Umsiedlung begonnen worden. Der Abbau wird 2012 bis 2019 erfolgen.

17 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Der Umsiedlungsstandort Erkelenz-Kückhoven ist rund 32 ha groß. Bereits seit 2006 gibt es vor Ort baureife Grundstücke. Auch hier hat der Bergbautreibende 91 % der Anwesen erworben, ein sehr hoher Anteil. Die Entschädigung der sozialen Infrastruktur ist mit der Kommune längst geregelt. Friedhof und Lunapark sind fertiggestellt. Kaisersaal und Kindergarten wurden im Januar und der Sportplatz mit der Sporthalle jüngst im September eingeweiht. Der dritte Rückbauabschnitt in Pesch wird in 2012 abgeschlossen. Ein wichtiges Thema für Immerath: Die Immerather Mühle soll als Wahrzeichen des Ortes in irgendeiner Form am neuen Ort entstehen und an den Altort erinnern. Es gibt in Kooperation mit der Stadt Erkelenz, dem Bürgerbeirat und RWE auch Ideen und Konzepte, was sich dort machen lässt. Ob es ein bewohntes oder gewerblich genutztes Gebäude, dem man die Form der Mühle ansieht, oder ein stilisierter Bau, der vielleicht auch touristischen Interessen entgegenkommt, sein wird, steht nach meine Kenntnisstand noch nicht fest. 1.4 Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath Stadt Erkelenz (siehe Anlage 2, S. 8 f.) Dort haben wir gerade in den letzten Wochen einige Sitzungen, die das Verfahren bedeutungsvoll voranbringen, erleben dürfen. Es geht um ca Einwohner mit 689 Haushalten (siehe Anlage 2, S. 8). Der Umsiedlungsbeginn ist Mit dem Abbau wird 2023 bis 2028 gerechnet. Im Januar 2012 fand die konstituierende Sitzung des Bürgerbeirats statt. Seit Anfang 2012 erfolgte unter umfangreicher Bürgerbeteiligung gemeinsam mit allen Handelnden die Festlegung der Suchräume. Die Bürger haben sich sehr intensiv an diesen Foren beteilig. Es fanden Befahrungen statt. Es gab ein abschließendes Forum mit einer Punktbewertung der Suchräume, die der Bevölkerung letztendlich zur Entscheidung vorgelegt werden sollen.

18 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Am 20. September hat der Bürgerbeirat zwei Suchräume vorgeschlagen: Erkelenz-Nord und Schwanenberg. In der ersten Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung am (siehe Anlage 2, S. 9) befürwortete der AK die Fortführung in einem gemeinsamen Braunkohlenplanverfahren. Der Bürgerbeirat hat sich in dieser kurzen Zeit in sehr intensiver Art und Weise gekümmert, hat die Bevölkerung einbezogen und ist von ihr schon heute erkennbar gut akzeptiert. Am wird eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung dieser Standorte stattfinden. Die Standortwahl der Bürger und Bürgerinnen erfolgt am Im November 2013 rechnen wir mit dem Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenausschusses. Dann könnte im Dezember 2014 der Aufstellungsbeschluss erfolgen. 2015/16 erfolgen Bauleitplanung und Erschließung. Wenn alles, wie geplant, funktioniert, könnten Ende 2016 die ersten baureifen Grundstücke zur Verfügung stehen. 1.5 Manheim Stadt Kerpen (siehe Anlage 2, S. 10) 1631 Einwohner, 735 Haushalte, und der Umsiedlungsbeginn war der Mit dem Abbau wird 2022 gerechnet. Die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen und baureifen Grundstücke wird wohl in 2012 erfolgen. Hier ist festzustellen, dass das gesamte Verfahren ungefähr ein halbes Jahr weiter ist als geplant; alles läuft sehr zügig. Die ersten Wohnhäuser werden in diesen Tagen bezogen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Umsiedlungen kann ich sagen, dass es dann sehr schnell gehen wird.

19 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Es gibt bereits 101 Einigungen mit RWE und 51 Beurkundungen von Grundstücksverträgen. Es ist etwas Besonderes erwähnen zu dürfen, dass in Manheim Moderationsgespräche zur Grundstücksvormerkung nicht erforderlich waren. In allen Umsiedlungsorten hat die Bevölkerung, wenn es an die Grundstücksvergabe geht, große Ängste und Befürchtungen, dass alle Einwohner exakt ein Grundstück haben wollen und sich alle um dieses Grundstück in irgendeiner Form auseinandersetzen müssen. Das war hier nicht notwendig. Die Zuordnung der gewerblichen Grundstücke läuft. Ich war in der vergangenen Woche vor Ort, da ist schon einiges planiert. Seit März 2012 hat RWE die Mieterbörse eröffnet. Im September hat es den mittlerweile zweiten Workshop für altengerechtes Wohnen gegeben. 1.6 Morschenich Gemeinde Merzenich (siehe Anlage 2, S. 11) Ich weiß gar nicht, was ich dazu noch sagen soll; denn zu Morschenich ist alles gesagt. Ganz kurz: Die Unterzeichnung der Morschenicher Erklärung war für die Bevölkerung etwas ganz Besonderes und ist in sehr würdigem, angemessenem Rahmen begangen worden. Erwähnenswert ist bei Morschenich noch, dass sich ein breiter Teil der Bevölkerung für eine zentrale Wärmeversorgung ausgesprochen hat. Aller Voraussicht nach wird in Morschenich eine zentrale Wärmeversorgung mit einer Pelletheizung installiert. Am gab es eine der zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen, für die Bürger sehr wichtig und mit Nervosität erwartet, zur Bestandsaufnahme. Wie läuft das Verfahren ab? Es ging um die Entschädigung. Es ist sehr ausführlich dargestellt worden, in welchen Schritten das Entschädigungsverfahren abläuft. Es ist an Beispielen in groben Zügen gut dargestellt worden, mit welcher Entschädigungshöhe zu rechnen ist.

20 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Vorgestellt worden ist auch die Anbindung von Neu-Morschenich an die L 264. Den nächsten Punkt : Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenausschusses haben wir gerade hinter uns. Im Dezember 2012 wird die Gemeinde mit der förmlichen Bauleitplanung beginnen. Auch hier erlebe ich, wie aktiv, engagiert und vertrauensvoll der Bürgerbeirat mit der Morschenicher Bevölkerung umgeht. Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Bürgerbeirats haben es eben nicht erwähnt, aber es gibt Morschenicher, die sagen: Der Leiter des Bauamts, Herr Lüssem, der heute auch hier ist, benimmt sich in seinen Amtshandlungen wie ein Morschenicher. Ein größeres Kompliment kann die Bevölkerung einem Bediensteten einer Kommune kaum machen. 2. Sachstandsbericht zu den übergreifenden Themen im Berichtszeitraum (siehe Anlage 2, S. 12) Revierweite Regelung Damit haben Sie sich schon mehrfach befasst. Es gibt eigentlich keine Besonderheiten. Sie wird angewendet und scheint zu funktionieren. Wir tun das, was wir uns bei der Erarbeitung vorgenommen haben: Wir beobachten die Regelungen sehr genau und werden, sobald sich irgendeine Auffälligkeit bemerkbar macht, aktualisieren, korrigieren. Möglichweise wird das für den Teil, der die Mieter betrifft, notwendig werden. Da scheinen Verfahren möglich zu sein, an die wir bei der Erarbeitung nicht gedacht haben. Da müssen wir aber noch 14 Tage zuwarten, weil noch ein gerichtliches Verfahren angestrengt wurde. Notrufproblematik Ich war bei der Abfassung meines Berichts relativ zuversichtlich; aber leider ist die Notrufproblematik heute noch nicht gelöst. Zwar hat die Bundesnetzagentur alle Anbieter in dem Bereich angeschrieben und die Situation geschildert, aber es hat sich noch nichts Endgültiges getan. Das ist den Umsiedlern schwer dar-

21 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA zustellen, da die Anregung aus Umsiedlerkreisen bereits vor ca. vier Jahren kam. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf. Veränderte Besteuerung Baukostenzuschuss An mich ist nichts mehr herangetragen worden. Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass alles, wie von uns geplant, läuft. 3. Erfahrungsbericht (siehe Anlage 2, S. 13) Anliegen der Umsiedler Derzeit findet unter Führung des Leiters der Landesplanungsbehörde der Staatskanzlei, Herrn Dr. Epping, eine Befahrung aller Umsiedlungsstandorte statt, um in offenen Gesprächen ohne konkreten, meist negativen Anlass mit den Kommunen, mit den Vertretern der Bürgerbeiräte zu hören: Wie läuft es denn? Welche Anliegen haben vielleicht einzelne Kommunen? Zwei Kommunen sind bereits von uns besucht worden. Es waren jeweils gute Gespräche. Die Gespräche, an denen auch die Bezirksregierung teilgenommen hat, sind von den Verantwortlichen vor Ort sehr positiv aufgenommen worden. Bürgerbeiräte Die Bürgerbeiräte sind heute schon mehrfach erwähnt worden. Ich kann nicht oft genug sagen, wie bedeutsam die Bürgerbeiräte sind und wie wichtig auch die Bevölkerung die Bürgerbeiräte nimmt. Sie sind letztendlich diejenigen, denen die Bürger vor Ort sehr manchmal möchte ich sagen: am meisten vertrauen. Ich wünsche mir, dass die Arbeit der Bürgerbeiräte von allen öffentlichen Stellen weiter unverändert gut begleitet wird und die Bürgerbeiräte, die ehrenamtlich arbeiten, unterstützt werden nach allen Regeln der Kunst. Ich möchte allen aktiven Mitgliedern der Bürgerbeiräte ausdrücklich Danke schön sagen. Herzlichen Dank. Diejenigen, die hier sind, nehmen Sie es bitte mit! (Beifall)

22 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Gemeinsame Umsiedlung/Sozialverträgliche Umsiedlung/Nachhaltigkeit von Umsiedlungen/Demografischer Wandel Zu diesen Themen haben wir gerade in Kuckum/Keyenberg etwas Besonderes erlebt. Dort tut sich eine gemeinsame benachbarte Umsiedlung auf, indem Kuckum, Keyenberg, Ober- und Unterwestrich und Berverath an einen gemeinsamen Standort ziehen und ein gemeinsames Verfahren gewünscht haben, das vom Braunkohlenausschuss begleitet werden soll. Zur Nachhaltigkeit von Umsiedlungen habe ich eben schon ein Beispiel aus Morschenich geschildert: das Nahwärmekonzept. Wir hatten vor einigen Monaten gehofft, dass sich das Nachhaltigkeitsprinzip als übergreifendes Prinzip bei allen Umsiedlungen durchsetzen würde. Das werden wir vermutlich so nicht angehen können. Aber einzelne Aspekte von Nachhaltigkeit werden in den Verfahren immer angewendet. Der demografische Wandel ist den Bürgerinnen und Bürgern durchaus bewusst. Keiner denkt jedoch so gerne daran, dass er einmal älter wird und vielleicht sein normales Einfamilienhaus nicht mehr bewohnen kann. Ein deutliches Zeichen gerade in Morschenich ist, dass sich viele Bürger und Bürgerinnen für den Typ Bungalow als Bauform entscheiden. Die Bürger und Bürgerinnen sind aber auch an Wohnprojekten für seniorengerechtes Wohnen interessiert; das trifft für alle Orte zu. Richtig ist, dass der Bergbautreibende und die Kommunen solche Projekte häufig anbieten, weil das eine Chance für diejenigen bedeutet, die heute vielleicht 60 sind, aber, wenn sie in zehn Jahren umsiedeln, schon die 70 erreicht haben. Abschließend ein ganz herzliches Danke schön. Ich bin in meiner Arbeit von allen, mit denen ich zu tun hatte, sehr unterstützt worden. Mein ausdrücklicher Dank geht an die Staatskanzlei, die Bezirksregierung, aber auch an das Bergbauunternehmen RWE, insbesondere für die ständige Aktualisierung der Daten und für die Planunterlagen, die ich für diesen Bericht mit verwenden durfte. (Beifall)

23 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Herr Josef Johann Schmitz meint, der schriftliche und der mündliche Bericht zeigten, dass die Einrichtung eines/einer Umsiedlungsbeauftragten die richtige Entscheidung gewesen sei. Die Arbeit sei im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gut gelaufen. Es sei unverständlich, dass die im Bericht angesprochene Notrufproblematik noch immer nicht gelöst sei und das bei den heutigen technischen Möglichkeiten. Wenn es unüberwindbare Grenzen in der Zuständigkeit gebe, müsste sich die Bezirksregierung oder die Landesregierung einschalten. Schon im letzten Bericht der Umsiedlungsbeauftragten vor einem halben Jahr sei das Problem angesprochen worden. Der Braunkohlenausschuss sollte darauf drängen, unverzüglich zu einer Regelung zu kommen. Frau Zentis hält es für unzumutbar, dass der Notruf nicht so funktioniere, dass die Bevölkerung zufrieden sei. Den Worten der Umsiedlungsbeauftragten habe sie eine gewisse Resignation entnommen, dass sich noch immer nichts getan habe. Sie Zentis wolle gerne wissen, wann das Problem endlich gelöst sei. Solange dieser Schwebezustand anhalte, müsse der Braunkohlenausschuss an die entsprechenden Stellen herantreten, um für die Bürger eine Lösung zu erreichen. Die Umsiedlungsbeauftragte stehe sicherlich auch in engem Kontakt zur Bevölkerung, wenn der Wert des Gebäudes ermittelt werde. Nun wünsche man sich im Alter vielleicht einen Neubau, weil er für mehr Bequemlichkeit sorge. Aber viele Leute seien auch mit ihren älteren Häusern zufrieden und würden bis zu ihrem Lebensende dort leben. Wenn sich an den Häusern Schäden zeigten, könnten es Bauschäden oder durch den Bergbau hervorgerufene Schäden sein, wie man sie an vielen Orten rund um die Tagebaue kenne. Es wäre interessant zu wissen, wie die Problemlösung aussehe, wenn Differenzen zwischen dem Bergbautreibenden und dem Umsiedelnden aufträten, ob es sich um Bau- oder Bergschäden handle. Frau Kranz geht zunächst auf die Notrufproblematik ein, die sicherlich auch ein technisches Problem sei. (Herr Lennartz: Wer ist denn dafür zuständig?)

24 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Für den Notruf zuständig sei die Bundesnetzagentur in Kombination mit dem zuständigen Ministerium. Es hätten engagierte Gespräche stattgefunden, aus denen sie habe mitnehmen müssen, dass es nicht so einfach sei, das Problem zu lösen. Solange die Gespräche liefen, habe sie noch Hoffnung und resigniere nicht. Das letzte Gespräch habe vor gut zwei Monaten stattgefunden. Die Bundesnetzagentur habe zwischenzeitlich alle Netzbetreiber angeschrieben; alle müssten sich abstimmen, um Einvernehmen herbeizuführen. Das sei erfolgt, und, vereinfacht ausgedrückt, die Netzbetreiber hätten nichts dagegen. Sie danke dem Braunkohlenausschuss für die Unterstützung durch ein Signal des Braunkohlenausschusses. Zur Frage von Frau Zentis: Sie könne natürlich nicht über einzelne Begutachtungen sprechen. Insgesamt erlebe sie aber bei allen Umsiedlungen, dass das neue Zuhause am neuen Ort nicht an finanziellen Problemen scheitere. Die vielen Möglichkeiten der Unterstützung würden von den Bürgern erfolgreich wahrgenommen. Man nehme alle Bürger und Bürgerinnen mit. Herr Lennartz zeigt Unverständnis für die Schwierigkeiten mit der Notrufgestaltung und fragt, ob zum Beispiel die Vorgabe gemacht worden sei, dass das Problem bis zum 30. November oder 31. Dezember gelöst sein müsse. Irgendeiner müsse zuständig gewesen sein, Herr Kurth oder Herr Homann, die beide den Anliegen des Braunkohlenausschusses aufgeschlossen gegenüberstünden. Demzufolge müsse es an untergeordneten Positionen der Bundesnetzagentur liegen, dass es nicht weitergehe, obwohl alle Telekommunikationsunternehmen nichts dagegen hätten. Irgendjemand müsse die Koordination übernehmen, um das Problem strukturiert zu lösen. Wer wann mit wem gesprochen habe, interessiere ihn Lennartz nicht mehr, sondern nur noch der endgültige Termin der Fertigstellung. Frau Kranz bedauert, keinen konkreten Tag nennen zu können. Die Befragung, die vor wenigen Wochen passiert sei, sei für sie ein deutliches, hoffnungsvolles Zeichen, dass das nicht einfache Verfahren weitergehe.

25 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Herr Lennartz empfiehlt, wenn die Bundesnetzagentur zuständig sei, dass sich der Braunkohlenausschuss mit der Bitte um Hilfe an Herrn Homann wende. Vors. Götz sagt zu, der Bitte zu entsprechen. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Tätigkeits- und Erfahrungsbericht der Umsiedlungsbeauftragten zur Kenntnis.

26 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 4: Bergschadensmonitoring Drs. Nr. BKA 0591 Frau Müller berichtet anhand von Anlage 3: Ich möchte Ihnen den Auslöser für die thematische Befassung deutlich machen (siehe Anlage 3, S. 3), auf den Beschluss des Braunkohlenausschusses eingehen, einen Vorschlag zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung machen und die Konzeption vorstellen. 1. Auslöser für thematische Befassung (siehe Anlage 3, S. 4). Auslöser für das Bergschadensmonitoring war ein Antrag der Stadt Mönchengladbach, konkretisiert über einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und einen Antrag der SPD. Aber auch Politiker, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger haben sich mit dem Thema intensiv befasst. Daraus resultierte ein Beschlussvorschlag, der Ihnen im Folgenden präsentiert wird. 2. Beschluss des Braunkohlenausschusses (siehe Anlage 3, S. 5 8) Der Beschluss ist in vier Absätze aufgegliedert und wurde am gefasst. Ich gehe schnell über die einzelnen Absätze hinweg, weil ich Ihnen im Folgenden erläutern möchte, was hinter den einzelnen Absätzen steckt und was daraus abgeleitet wurde. 3. Inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung (siehe Anlage 3, S. 9 17) Im 1. Absatz des BKA-Beschlusses wird deutlich hervorgehoben (siehe Anlage 3, S. 9): Das Monitoring Bergschäden soll sich an das wasserwirtschaftlichökologische Monitoring Garzweiler anlehnen. Auf welchen Grundlagen basiert das Monitoring Garzweiler und auf welchen ein Monitoring Bergschäden (siehe Anlage 3, S. 10 f.)?

27 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Um Ihnen die Unterschiede oder Gemeinsamkeiten darzustellen, habe ich eine Gegenüberstellung Monitoring Garzweiler Monitoring Bergschäden zusammengestellt: Ein sehr großer Unterschied liegt darin (siehe Anlage 3, S. 10), dass sich das Monitoring Garzweiler auf die Ziele des Braunkohlenplans bezieht und das Monitoring Bergschäden auf den Beschluss des Braunkohlenausschusses vom Der Untersuchungsbereich des Monitorings Garzweiler sind die Ziele des Braunkohlenplans Garzweiler, während beim Monitoring Bergschäden der Untersuchungsbereich durch die sümpfungsbeeinflussten Bereiche des Rheinischen Braunkohlenreviers definiert ist. Beim Monitoring Garzweiler ist das Land NRW gehalten, die Finanzierung zu leisten. Das Monitoring Bergschäden soll dagegen RWE Power finanzieren. Zum Teilnehmerkreis (siehe Anlage 3, S. 11) an einem Monitoring Bergschäden gehören auf jeden Fall zusätzlich zu den Behörden und Dienststellen, auch die Interessenvertretungen Bergschadensbetroffener, wie es im Beschlussvorschlag deutlich geworden ist. Die Dauer des Bergbaueinflusses Zeithorizont spielt in beiden Verfahren eine Rolle. Die Dokumentation ist bei beiden Monitoringverfahren in Jahresberichten zu verfassen. Beim Monitoring Bergschäden sind wir in der Konzeptionsphase gehalten, den Braunkohlenausschuss und den Unterausschuss Bergbausicherheit regelmäßig zu informieren. Letzteres haben wir im Juni 2011 im Rahmen eines kurzen Zwischenberichts schon geleistet. Ich komme zu den Punkten 1 3 des BKA-Beschlusses. Es bestand unter anderem zu folgenden Fragen Klärungsbedarf (siehe Anlage 3, S. 12): Welche Fachdisziplinen sind für die Erarbeitung eines Monitorings Bergschäden erforderlich?

28 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Wer kann diese Fachdisziplinen kompetent besetzen? Welches Datenmaterial ist bereits vorhanden, und wie kann es schnellstmöglich zusammengeführt werden? (zum Beispiel Dokumentation anerkannter Bergschäden, Dokumentation von Bergschäden in der Vergangenheit und zukünftige Entwicklung von Bergschäden) Ist das aus Gründen des Datenschutzes überhaupt möglich? Wer soll beteiligt werden? Wer soll die Federführung im Monitoring Bergschäden bekommen? Welche Gespräche habe ich in der Phase der Konzeption einer Organisationsstruktur geführt (siehe Anlage 3, S. 13 f.)? Es fanden viele Fachgespräche mit Behörden, Stellen und Experten statt, die in der Übersicht ausführlich dargestellt sind. Dabei war die Besprechung mit den Interessenvertretungen Bergschadensbetroffener besonders wichtig. Wir haben das Ganze am mit einer gemeinsamen Besprechung eingeleitet. Wir hatten vor, gemeinsam am Tisch Ziele zu definieren. Dann war aber gewünscht, jeder Interessenvertretung genügend Zeit für Einzelgespräche einzuräumen. Das haben wir im Folgenden geleistet. Welche Inhalte sollen im Monitoring Bergschäden behandelt werden (siehe Anlage 3, S. 15 f.)? Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse: Abgrenzung eines Untersuchungsgebiets Ermittlung von zukünftigen Grundwasserständen Das Thema Grundwasserwiederanstieg ist seinerzeit im Beschlussvorschlag definiert worden. Ermittlung der Grundwasserbeeinflussung vor 1955 Ermittlung von hydraulischen Fenstern

29 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Darstellungen von Bodenbewegungen im Untersuchungsgebiet Analyse der Bodenbewegungsabläufe (Senkungen, Hebungen und Schiefstellungen) Bodenbewegungsprognosen Darstellung der Bergschadenssituation unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bergschadensbearbeitung und -regulierung durch RWE Power Darstellung der Bereiche mit humosen Böden Darstellung von Störungen, die durch den Bergbau aktiviert werden Welche Daten sind relevant? Es ist uns signalisiert worden, dass es umfangreiche Daten vom Netzwerk Bergschadensbetroffener und vom Landesverband gibt, die in das Monitoring Bergschäden eingepflegt werden sollen. Welche Ziele sollen erreicht werden? Gemeinsame Ziele aller sind Akzeptanz vor Ort und Erhöhung der Transparenz. Welche Organisationsstruktur wird aufgrund der geführten Gespräche vorgeschlagen (siehe Anlage 3, S. 17)? Eine Koordinierungsgruppe ist erforderlich. Es sind verschiedene Arbeitsgruppen mit kompetenter Besetzung einzurichten. Aus unserer Sicht soll es eine Arbeitsgruppe Bodenbewegung, eine Arbeitsgruppe Tektonik/Böden, eine Arbeitsgruppe Grundwasserwiederanstieg und eine Arbeitsgruppe Bewertung von Bergschäden geben. Mit den bei den einzelnen Arbeitsgruppen genannten Personen Dr. Riecken, Prof. Dr. Klostermann, Dr. Leuchs und Prof. Dr.-Ing. Herrmann sind auch schon Vorgespräche bzw. Schriftwechsel geführt worden, um kompetente Mitstreiter im Boot zu haben. Die Herren wären bereit, sich in den Arbeitsgruppen federführend aktiv zu beteiligen.

30 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Vorstellung der Konzeption (siehe Anlage 3, S. 18 f.) Die Vorlage einer Konzeption bezieht sich auf Punkt 4 des BKA-Beschlusses. Vorstellung und Erläuterung der Konzeption am in der Staatskanzlei und am in der Staatskanzlei mit dem Wirtschaftsministerium Welche Punkte sind offen geblieben? Wer übernimmt die Federführung? Welche Arbeitsgruppen sind entscheidend? Können Arbeitsgruppen zusammengelegt werden? Müssen es vier sein, können es zwei sein? Wie soll sich die Koordinierungs- und/oder Entscheidungsgruppe zusammensetzen? Wie soll die Politik eingebunden werden? Wie soll die Anrufungsstelle beteiligt werden? Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Überlassung von Daten? Wie wird die Erforderlichkeit einer Geschäftsordnung gesehen? (Beifall) Herr Schumacher fährt anhand von Anlage 4 Bergschadensmonitoring Organisationsstruktur ergänzend fort: Unsere Folien haben zwar ein anderes Layout als die der Bezirksregierung Köln, aber inhaltlich sind wir sehr eng beieinander, wie Sie gleich sehen werden. Gestatten Sie mir zunächst ein paar grundlegende Anmerkungen. Ein großer Kreis Mitwirkender die Landespolitik, die Landesregierung einschließlich der Bergbehörde, die Regionalpolitik, der Braunkohlenausschuss, die Bezirksregie-

31 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA rung, das Unternehmen RWE Power und die Betroffenenvertretungen haben sich das Ziel gesetzt, die Bodenbewegungen im Braunkohlenrevier transparenter handhabbar zu machen, und zwar mit zwei Ansätzen: Wir wollen Unterstützung leisten für die Menschen im Braunkohlenrevier, die durch Bodenbewegungen materielle Schäden erleiden können, und für die Planungsträger in der Region, damit sie absehbare Abläufe, was die Bodenverhältnisse angeht, in ihre Planungen einbeziehen können. Seit dem 1. April ist auch aus Sicht der Landesregierung in Ergänzung zu den Gesprächen, die Ihnen Frau Müller aufgelistet hat einiges passiert. Wir haben mit der Bezirksregierung, anderen Stellen und Behörden, die erforderliche Daten über den Untergrund bereithalten, dem Unternehmen, dem Landtag, unserer Landespolitik in Düsseldorf und einem externen Dienstleister gesprochen. Der externe Dienstleister ist uns wichtig, weil ich darauf hinweisen muss, aus Sicht der Landesregierung ist diese Aufgabe ein neues Tätigkeitsfeld, für das es weder eine gesetzliche Grundlage gibt noch einen Genehmigungsbescheid, der dies als Nebenbestimmung vorsieht. Man muss erst einmal sehen, wie man das hinbekommt. Aber ich glaube, bei aller Konzentration auf Kernaufgaben sind wir auf einem guten Weg. Nach der letzten Zusammenkunft mit RWE haben wir in Anlehnung an den Beschluss des Braunkohlenausschusses aus dem April letzten Jahres und an Ideen des Unternehmens RWE für eine Geschäftsordnung dieses Bergschadensmonitorings sowie in Bezug auf Forderungen aus der Politik sowohl aus der Regionalpolitik als auch aus der Landespolitik eine Organisationsstruktur entworfen und die Ziele des Monitorings noch einmal mit anderen Worten wiedergegeben. Diesen Entwurf haben wir letzte Woche mit den Obleuten der Landtagsfraktionen im Unterausschuss Bergbausicherheit besprochen. Der Begriff Obleute ist Ihnen bekannt; sie entsprechen im BKA den Gruppensprechern.

32 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Die Obleute haben die Organisationsstruktur begrüßt und sind damit einverstanden, dass ich Ihnen heute die Ziele der Organisationsstruktur erläutere. Sie sehen oben in der Darstellung (siehe Anlage 4, S. 1) den sogenannten Koordinierungskreis. Frau Müller hat offengelassen, wer dem Koordinierungskreis angehören soll. Ich kann den Kreis der Mitwirkenden nun ein bisschen mit Leben füllen: 1. Unterausschuss Bergbausicherheit 2. Braunkohlenausschuss 3. Landesregierung Dabei ist zunächst nur das Wirtschaftsministerium genannt. Aber da es im Wesentlichen um Wasser im Boden geht, wird sicherlich auch das für Wasser zuständige Ministerium der Landesregierung mitwirken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich dort zurückhält. 4. Interessenvertretung Bergbaubetroffener Sie entsendet inzwischen auch zwei Personen in den Unterausschuss Bergbausicherheit, die dort Sachverständigenstatus haben. Das wäre ein Konstrukt, das man auch im Koordinierungskreis für das Bergschadensmonitoring wählen könnte. 5. Vertreter der Kommunen, repräsentiert durch den Städte- und Gemeindebund 6. RWE Power AG auf der einen Seite und auf der anderen Seite die EBV AG, wenn es um die Beeinflussung von Grundwasserständen geht Wir stellen uns vor, dass je ein Mitglied aus dem Braunkohlenausschuss und dem Unterausschuss Bergbausicherheit an den Sitzungen des Koordinierungskreises teilnimmt, um unmittelbar den Kontakt zu den anderen Mitwirkenden zu erfahren und zu spüren, was geht und was nicht. So viel zum Koordinierungskreis.

33 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Die große Säule darunter stellt den Monitoringkreis dar. Als Träger des Bergschadensmonitorings haben wir das Konzept entwickelt, dem TÜV als externem Dienstleiter die Federführung zu übertragen. Denn eine Federführung der Landesregierung durch ein Ministerium scheidet ebenso wie eine Abwicklung durch die Bezirksregierung aus. Zum TÜV gehört inzwischen auch die DMT, die Deutsche Montan Technologie. Sie hat umfangreiche Erfahrungen, was die Erkundung der Zustände im Untergrund angeht, und kennt sich mit Bewegungen im Grundwasser und mit Bodenbewegungen aus. Wir halten sie fachlich für sehr gut geeignet, um das Monitoring auf die Füße zu stellen und zu betreiben. Zu den Mitwirkenden gehören: das Unternehmen RWE Power und gegebenenfalls das EBV, über dessen Beteiligung man noch einmal nachdenken muss; der Geologische Dienst NRW, der über die umfangreichsten Kenntnisse des Untergrunds verfügt; das LANUV mit seinem umfangreichen Wissen über die Grundwasserverhältnisse; die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde; die Bezirksregierung Köln als regionale Planungsbehörde; die Interessenvertretungen Bergbaubetroffener; die Kommunen; die Wasserverbände; die Wasserwerke und möglicherweise noch hinzugezogene externe Experten. Zu den Arbeitsgruppen: Frau Müller hatte schon vier Arbeitsgruppen aufgezählt. Wir haben noch eine fünfte mit dem Arbeitstitel Visualisierung, Datenschutz hinzugefügt. Denn wir stellen uns vor, dass neben dem von Frau Müller erwähnten Jahresbericht irgendwann ein Informationssystem geschaffen wird Sie sehen das gelbe Kästchen rechts im Bild: im Internet frei zugänglich, damit sich jeder für die ihn interessierende Region etwa über Bewegungen im Grundwasserstand informieren kann und darüber, was das möglicherweise für den Einzelnen bedeutet genauso wie wir als Landesregierung ein im Internet frei zugängliches Informationssystem über sonstige Gefährdungspotenziale im Untergrund geschaffen haben. Das wäre eine Aufgabe der fünften Arbeitsgruppe. Damit komme ich zu dem kleinen Wermutstropfen, den ich gerade schon angedeutet hatte. Bei Bergschäden geht es um ein individuelles Verhältnis zwischen

34 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA dem Geschädigten dem Häuslebauer und dem Bergbauunternehmen. Bei allem Verständnis, auch in das Bergschadensgeschehen Transparenz zu bringen, ist es wichtig, sehr sensibel mit den Daten umzugehen. Nicht jeder, der einen Bergschaden erlitten hat und dafür entschädigt worden ist, wäre vielleicht damit einverstanden, dass Details dieser Bergschadensentschädigung möglicherweise irgendwann im Internet stehen. Da muss man sehen, mit welchen Maßstäben, mit welcher Anonymisierung man diese Daten umfangreich zugänglich macht. Aber diese Punkte lassen sich sicherlich klären. Das sind die Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums zum Bergschadensmonitoring, abgestimmt mit den Obleuten des Unterausschusses Bergbausicherheit. Am 23. November wird sich dieser Unterausschuss Bergbausicherheit noch einmal mit diesem Thema befassen und dieses Konzept diskutieren. Ich werde dem Unterausschuss über das Meinungsbild im Braunkohlenausschuss berichten, das Sie mir mit auf den Weg geben. Herr Kehren wendet sich an Frau Müller, die vorgetragen habe, das Untersuchungsfeld sollte sich vordringlich mit den Sümpfungsmaßnahmen und den daraus resultierenden Schäden befassen. Ihn interessiere, ob in der Endphase des Bergbaus, wenn man bis auf 100 m an die Siedlungsstrukturen heranreiche, nicht geprüft werden müsse, ob direkte tektonische Auswirkungen des Bergbaus zu Schäden führten. Frau Müller antwortet, so spezielle Fragen gehörten dazu und müssten diskutiert werden, wenn der Koordinierungskreis bzw. die Fachleute an einem Tisch säßen. Frau Zentis erinnert daran, mit dem Thema habe man sich erstmalig in der 140. Sitzung beschäftigt, also vor gut zwei Jahren. Sie gehe davon aus, dass das, was in den zwei Jahren passiert und vom Braunkohlenausschuss mitgetragen worden sei, von der Bezirksregierung fundiert aufgearbeitet worden sei. Deshalb habe es sie befremdet, dass der Vortrag von Frau Müller nicht bereits in den Sitzungsunterlagen enthalten gewesen sei, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich fundiert dazu zu äußern. Die beiden Vorträge würden wohl dem Protokoll beigefügt. Für ih-

35 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA re Fraktion nehme sie in Anspruch, in der nächsten Sitzung weitere Fragen zu stellen und eventuell Änderungsvorschläge einzubringen. Es sei richtig, die Obleute im Unterausschuss Bergbausicherheit hätten es begrüßt, dass sich die Landesregierung des Themas Bergschadensmonitoring angenommen und seine Wichtigkeit für die Menschen in der Region erkannt habe. In der nächsten Unterausschusssitzung werde man sich qualifiziert mit dem Thema befassen. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Unterausschuss die erste Vorstellung durch die Landesregierung schon abgesegnet habe. Der Unterausschuss habe nur das Prozedere begrüßt. Herr Hans-Theo Schmitz hält fest, Voraussetzung für die Überlegung, ein Bergschadensmonitoring einzurichten, sei 2010/2011 gewesen, dass der Tagebau Inden 2030 und die Tagebaue Hambach und Garzweiler etwa 2045 beendet werden sollten. Man wolle den jetzigen Zustand kennen, damit man nicht erst mit dem Nachdenken anfange, wenn die Restlöcher, die nicht mehr verfüllt werden könnten, mit Wasser angefüllt seien. Als Laie wisse man jetzt schon, das Wasser müsse allmählich ansteigen, damit es von außen und von innen die gleiche Höhe habe, um nicht von außen nach innen bzw. von innen nach außen zu drücken. Deswegen sei es wichtig, wenn die Restseen gefüllt würden, Beobachtungen aus der heutigen Zeit Stichtag: April 2011 zu haben. Monitoring sei eine kontinuierliche Beobachtung und Beschreibung Jahr für Jahr, angelehnt an den ursprünglichen Tagebau im Nordrevier, an Garzweiler, um zu sehen, welche Einwirkungen nicht nur vom Tagebau, vom Bagger und Wegräumen des Deckgebirges und der Kohle, sondern auch von Umwelteinflüssen auf das Gebiet insgesamt ausgingen, also nicht nur auf die Fläche, wo das Loch entstehe, sondern auch auf die Randgebiete. Daran hätten die Bürger ein Interesse, auch die Umgesiedelten. Er wisse noch, als er in den Braunkohlenausschuss gekommen sei, sei Korschenbroich das große Thema gewesen. Als dort nicht mehr gepumpt worden sei, seien in einer Siedlung mit rund 500 Häusern alle Keller unter Wasser gestanden, weil das Grundwasser angestiegen sei. Keiner sei zunächst zuständig gewesen. Zuständig sei damals der Kreis Neuss,

36 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA jetzt: Rheinkreis Neuss, gewesen. In einer Kommune oder Stadt sei die Gemeinde oder die Stadt zuständig, die überörtlichen Stellen anzurufen, den Sachverhalt zu klären. Herr Schumacher habe über ein großes Gebilde, fast so etwas wie eine Innovationskonferenz, gesprochen. Man werde sehen, was daraus werde. Herr Göbbels stellt Frau Müller die Frage, wann die Strukturen, die sie eben angesprochen habe, in Arbeit kämen. Herr Josef Johann Schmitz führt aus, heute habe man den Sachstandsbericht zum Bergschadensmonitoring bekommen. Der Braunkohlenausschuss habe den Beschluss im April 2011 gefasst, und es habe einer Vorlaufphase bedurft, um zu den dargestellten Strukturen zu kommen. All das, was man im Braunkohlenausschuss beraten habe, werde in das Bergschadensmonitoring einfließen. Die heutige Sitzung habe der Information gedient. In einer weiteren Sitzung werde man sicherlich schriftliche Vorlagen bekommen, auf was man sich letztendlich verständigt habe. Dazu werde der Braunkohlenausschuss wohl noch einen Beschluss fassen müssen, weil er das Bergschadensmonitoring auf den Weg gebracht habe. Herr Dr. Hachen begrüßt, in einen Prozess zu kommen, in dem insbesondere über den bisherigen Untersuchungsrahmen die aktiven Störzonen hinaus auch die humösen Böden mit Untersuchungsgegenstand sein sollten. Eine Anregung: Bisher habe man das Bergschadensmonitoring noch nicht als Grundlage bei der UVS für Braunkohlenplanverfahren, wie beispielsweise heute Morgen beschlossen, was die Umsiedlung angehe. Möglicherweise müsse eine Ergänzung vorgenommen werden. Zudem interessiere ihn der weitere zeitliche Verlauf, also eine Prognose, wann man mit Ergebnissen rechnen könne. Herr Schumacher erläutert, es gehe um eine Aufgabe ohne gesetzliche Grundlage und ohne Verankerung in irgendeiner Genehmigung. Man müsse sehen, wie man

37 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA das tatsächlich umsetze. Eine klare Antwort auf die Frage nach dem Zeitplan könne er nicht geben. Herr Giesen äußert, das Land sei als Erlaubnisgeber und Initiator der Braunkohlenverstromung auch für das Thema Bergschäden verantwortlich. Bisher seien die geschädigten Bürger alleingelassen worden. Deshalb wäre das Land gut beraten, wenn es mit dem Monitoring zügig auf den Weg käme. Er könne nicht verstehen, dass man heute nicht sagen könne, wann mit dem Monitoring begonnen werden solle, weil es zu einer Versachlichung der Problematik führen werde. Herr Lennartz meint, selbst wenn Herr Schumacher heute keine Auskunft geben könne, so sei doch der Prozess in Gang gesetzt worden, und bei Wirtschaftsminister Duin liege ein klar strukturiertes Denken und Handeln vor. Vielleicht wäre es machbar, den angedachten Zeitablauf in den nächsten zwei bis drei Wochen zu Protokoll zu geben oder fernmündlich mitzuteilen. Das wäre sehr günstig, da man bisher im positiven Bereich sei. Sonst müsste man sich an die Landtagsabgeordneten wenden und sie bitten, das Thema forciert aufzunehmen. Herr Schumacher zeigt sich erfreut, dass seine Ausführungen noch im positiven Lichte stünden, kündigt an, in der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses im nächsten Jahr wieder zu berichten und sichert zu, dass es bis dahin Fortschritte geben werde. Vors. Götz gibt Herrn Schumacher den Wunsch des Braunkohlenausschusses mit auf den Weg, etwas zügiger über das weitere Vorgehen informiert zu werden. Vielleicht wäre es möglich, dem Ausschuss nicht erst im Juni 2013 zu berichten, sondern bis zum Jahresende einen schriftlichen Zwischenbericht mit einer etwas konkreteren Vorgehensweise vorzulegen, den man per Mail an die Ausschussmitglieder weitergeben könne. Herr Diehl weist darauf hin, wenn man sich anschaue, wer zum Koordinierungskreis gehöre, müsse jedem klar sein, dass die Interessen höchst unterschiedlich, wenn

38 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA nicht sogar divergierend seien, was in den höflichen Vorträgen bisher nicht angesprochen worden sei. Gewisse Dinge trügen nicht dazu bei, zu einem schnellen und positiven Ergebnis zu kommen, um das einmal sehr deutlich zu formulieren. Es liege weder in der Person eines Vertreters des Wirtschaftsministeriums noch in der Person einer Vertreterin der Bezirksregierung, dass heute kein fertiges Konzept vorliege. Vors. Götz hält abschließend fest, heute liege kein Zeitplan vor. Der Braunkohlenausschuss wünsche sich so bald wie möglich einen Zeitplan. Spätestens in der nächsten Sitzung werde das Thema wieder aufgerufen. Eine frühere Information wäre dem Ausschuss lieber. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Bezirksregierung Köln zur Kenntnis.

39 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 5: Erfahrungsbericht Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW Drs. Nr. BKA 0592 Herr Debusmann gibt anhand von Anlage 5 einen Sachstandsbericht ab: Historie und Organisation sind Ihnen bekannt. Dieses Gremium hat im April 2010 die Einrichtung der Anrufungsstelle beschlossen. Träger sind der Bergbautreibende und die Interessenverbände und Netzwerke. Die Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet und hat eine entsprechende personelle Ausstattung. Zur Geschäftsentwicklung: Mit der eigentlichen Arbeit ist im Dezember 2010 begonnen worden. Seit Januar 2011 finden regelmäßig Sitzungen statt. Damit Sie einen Gesamtüberblick bekommen, nenne ich Ihnen die Falleingänge für 2010, 2011 und 2012 (siehe Anlage 5, S. 1): 2010: 6; 2011: 40; 2012:bislang 31. Man kann 2012 damit rechnen, dass die Zahl 40 wieder erreicht wird. Insgesamt haben wir bis heute 77 Eingänge. Davon fällt einer nicht in die operative Arbeit der Kölner Stelle, sondern ist nach Essen zur Steinkohle abgegeben worden. Der Fall hatte EBV-Berührung, die in Essen bearbeitet wird. Das bisherige Ergebnis der Schlichtungsverhandlungen: Aus 2010 sind von den sechs Fällen drei mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen worden. Mit positiv meine ich, dass den Antragstellern von RWE Power eine finanzielle Gegenleistung gezahlt worden ist. Ein Fall ist abgelehnt worden. In 2011 ist in zwölf Fällen ein positives Ergebnis für die Antragsteller erfolgt. In drei Fällen sind die Anträge abgelehnt und in vier Fällen zurückgezogen worden. Über die Gründe werde ich gleich noch berichten. Im Jahr 2012 sind von den 31 Eingängen fünf positiv entschieden worden; die anderen sind in der Bearbeitung oder noch nicht verhandelt.

40 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Ich fasse zusammen: Von den 77 Gesamteingängen sind 20 positiv beschieden, vier abgelehnt und vier zurückgenommen worden. Die Frage nach dem Verbleib der anderen Fälle lässt sich einfach beantworten. Sie befinden sich überwiegend bei Sachverständigen oder sind noch nicht verhandelt worden; das betrifft die Eingänge Beim Sachverständigen befinden sich derzeit insgesamt ca. 30 Verfahren. Die genaue Zahl kann ich Ihnen nicht sagen, weil bei einigen Fällen der Zurückweisung auch ein negatives Sachverständigengutachten entscheidend war. Wie sieht es mit dem finanziellen Volumen aus, bezogen auf die Fälle, denen stattgegeben wurde? Insgesamt ich schicke voraus, Statistik ist ein überaus wankelmütiges Vehikel sind von der Schlichtungsstelle etwas über einvernehmlich ausgekehrt worden. Das würde bedeuten: ca pro Fall. Das würde aber die Wirklichkeit sehr stark verzeichnen; denn in diesen befindet sich ein Fall mit einem Volumen von deutlich über Wenn ich diesen Fall als Sonderfall herausnehme, komme ich auf insgesamt etwas über Pro Fall sind also etwas über ausgekehrt worden. Diese Durchschnittszahl trägt auch nicht viel weiter; denn sie setzt sich zum Teil aus Kleinbeträgen zusammen. In einzelnen Fällen sind kaum erreicht worden: Bagatellfälle. Es sind aber auch Fälle darunter, die im hohen fünfstelligen Bereich liegen, sodass die Durchschnittszahl wenig aussagekräftig ist. Die regionale Verteilung lässt sich wie folgt darstellen (siehe Anlage 5, S. 2): Die Fälle konzentrieren sich überwiegend auf den südlichen Raum des Abbaugebiets. Dazu folgende Erläuterung: Der Großteil der Fälle kommt aus Bergheim: 21. Es folgen Niederzier mit 14, Elsdorf mit zehn, Erkelenz und Jülich mit je fünf, Bedburg mit vier, Jüchen mit drei und Pulheim und Mönchengladbach mit je zwei Fällen. Bei den übrigen markierten Orten gibt es jeweils einen Fall. Die Gründe für die vorgetragene regionale Verteilung lassen sich aus Sicht der Anrufungsstelle nicht erklären. Es wäre vielleicht ein Abgleich mit den Daten

41 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA von RWE Power sachgerecht, um zu wissen, ob die Schadensmeldungen, die nicht zur Anrufungsstelle kommen, sich ähnlich verteilen wie die, die bei der Anrufungsstelle landen. Dann könnte ich Ihnen einen bewertenden Faktor mitteilen. Einige Besonderheiten der Bearbeitung: Die Verfahrensdauer pro Fall lässt sich ganz schlecht auflisten, weil ein erheblicher Teil der Fälle gütlich erledigt wird. Davon sind einige Fälle auch nach Sachverständigengutachten gütlich erledigt worden. Das heißt, die Sachverständigen haben ein positives Urteil abgegeben, und entsprechend verläuft die Regulierung. In anderen Fällen dauert die Sachverständigenbeurteilung noch an in zwei Fällen mittlerweile fast zwei Jahre. Das hängt mit Folgendem zusammen: Es hat sich sehr schnell herausgestellt, dass die Zahl der Sachverständigen für die Fragen, die an sie gestellt werden, außerordentlich gering ist. Von dieser geringen Zahl an Sachverständigen sind einige, wenn sie als Person ausgewählt werden, von den Beteiligten im Wesentlichen vonseiten der Antragsteller noch heftig umstritten. Es ist also für die Anrufungsstelle ein nicht ganz einfaches Geschäft, einen Sachverständigen zu benennen, der von beiden Beteiligten akzeptiert wird. Nach der Schlichtungsordnung hat die Anrufungsstelle sozusagen von Amts wegen das Recht, einen Sachverständigen vorzuschlagen und zu beauftragen ohne Zustimmung der Beteiligten. Aber da das Schlichtungsverfahren im Wesentlichen auf Konsens angelegt ist, wird zunächst der Versuch unternommen, Einvernehmen über die Person des Sachverständigen zu erzielen. Diese Sachverständigen sind allein im Braunkohlenrevier mit über 30 Fällen beauftragt worden. Sie können sich vorstellen, dadurch entsteht ein Flaschenhals. Das heißt, die Arbeitskapazität der Sachverständigen ist ausgereizt oder bereits überschritten. Sie müssen auch im Hinterkopf behalten, dass die Schlichtungsstelle Steinkohle in Essen häufig dieselben Sachverständigen beauftragt. Denn Bergschadenssachverständige haben ihre Prokura sowohl für Bergschäden, also unter-

42 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA tägigen Abbau, als auch für den Abbau über Tage. Die Auswahl der Sachverständigen ist und bleibt im Verfahren die große Schwierigkeit. Die Frage, ob man einen Sachverständigen zu einer relativ überschaubaren Bearbeitungszeit anhalten oder verpflichten kann, ist sehr schwierig zu beantworten. Die Anrufungsstelle hat anders als ein Gericht keinerlei rechtliche Befugnisse, um einen Sachverständigen mit entsprechenden Vorhalten oder sogar mit Zwangsmitteln anzuhalten, endlich seinen Auftrag zu erledigen. Wir sind also immer darauf angewiesen, den Sachverständigen mit sanftem Überredungsdruck, stetem Erinnern und Bitten dazu zu bewegen, endlich sein Gutachten zu erstatten. Die Kooperation mit den Sachverständigen ist sehr gut. Die bisher vorliegenden rücklaufenden Gutachten zeigen, dass in erheblichem Maße Grundsatzfragen zu beantworten sind. Durch die stete Rücklaufzahl der Sachverständigengutachten wird die Anrufungsstelle einen Daten- und Wissensschatz anhäufen, der vielleicht einmal generalisierend gehoben werden sollte, um auf objektiver und unabhängiger Grundlage beurteilen zu können, wo vielleicht Schwachstellen oder aber auch Verbesserungsmöglichkeiten bei der Bearbeitung von Bergschäden liegen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich erwähnen, dass sich die Kooperation mit den im hiesigen Bezirk beteiligten Behörden und Körperschaften ich meine damit den Erftverband, den Geologischen Dienst, aber auch die zuständige Abteilung der Bezirksregierung außerordentlich erfreulich gestaltet. Auch diese Stellen sind rechtlich nicht verpflichtet mitzuarbeiten. So etwas wie Amtshilfe gibt es in diesem Bereich nicht, weil die Anrufungsstelle alles andere als eine Behördenstruktur hat. Aber sie sind trotzdem bereit, ihre Arbeitskraft und ihr Wissen zur Verfügung zu stellen, um der Anrufungsstelle in den Fällen, in denen es darauf ankommt, weiterzuhelfen. Um zu verdeutlichen, dass in vielen Bereichen von der Anrufungsstelle auch Grundsatzfragen angesprochen werden müssen, hat sich die Anrufungsstelle von Anfang an verpflichtet gefühlt und es mit dankenswerter Unterstützung des

43 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Bergbautreibenden auch durchgeführt, allgemein interessierende Themen aufzugreifen und den Interessierten, sprich: den Interessenverbänden oder auch den zuständigen Kommunalvertretern, vorzustellen. Die Anrufungsstelle hat im Berichtszeitraum zum Beispiel im März 2012 das Schwerpunktthema Grundwassermodelle behandelt. Da hat uns der Erftverband mithilfe seines Vortragenden die Möglichkeiten und Grenzen von Grundwassermodellen sowie deren Einsatz im Rheinischen Braunkohlenrevier vorgestellt. Wir haben dann mit den Beteiligten des Bergbaus RWE Power und EBV über die Grundsatzfrage einer Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche diskutiert. Wo könnte man vermuten, die Hauptursache eines Bergschadens liegt in der Sümpfung? Wo ist andererseits zu vermuten, dass Grundwasserhebungen, die für das EBV-Revier charakteristisch sind, die Hauptursache sein könnten? Danach hat sich eine gewisse Abgrenzung entwickelt, die zunächst umstritten war, sich aber mittlerweile wohl durchgesetzt hat. Wir haben mit RWE Power praktische Erfahrungen gesammelt. Dafür ein herzliches Danke schön. Wir haben uns Rammkernbohrungen und -sondierungen angeschaut. Beim Erftverband haben wir einen Höflichkeitsbesuch, einen Begrüßungsbesuch absoviert und intensiv über die weitere Zusammenarbeit gesprochen. Wir haben vor Kurzem bei einer Veranstaltung in Bergheim, die gut besucht und sehr informativ war, zwei weitere Schwerpunktthemen aufgegriffen: Wir haben von Herrn Prof. Dr. Herrmann, der Ihnen aus dem Flyer über das Monitoring Bergschaden bekannt ist, einen Vortrag halten lassen über die Verformung des Baugrunds am Beispiel von Baugrundsetzungen ein sehr schwieriges Thema in der Abgrenzung zum Setzungsschaden durch Sümpfungseinfluss : Ursache und Wirkung auf Bauwerk und Infrastruktur. Der zweite Vortrag von Frau Prof. Dr. Schnell, Uni Gießen, über mikrobiologische Aktivitäten in Aueböden war ebenfalls hochinteressant. Das Thema ist

44 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA deshalb besonders wichtig für die Anrufungsstelle, weil sich in den letzten Monaten herausgestellt hat, dass gerade bei Aueschäden noch ein großer Aufklärungsbedarf besteht. Denn die aktuelle Beobachtung Ist es ein Aueboden, und in welchem Umfang liegen humose Bestandteile vor? lässt im Wege der Rückrechnung der Schaden ist vor zehn Jahren entstanden kaum den Schluss zu, wie der Boden vor zehn Jahren aussah. Gibt es dort im Hinblick auf die dynamische Entwicklung des Bodenabbaus eine Rückrechnungsmöglichkeit, um halbwegs neutral und objektiv bestimmen zu können, wie es damals war, als der Schaden entstand und wie war der Sümpfungseinfluss auf den damals vorhandenen Auebestandteil? Mit diesen Themen hat sich die Anrufungsstelle im Wesentlichen beschäftigt. Sie sehen, die Arbeit ist außerordentlich interessant. In vielen Bereichen werden Fragen angesprochen, die so noch nicht gestellt worden sind, aber beantwortet werden müssen, um definitiv zu klären: Welche Verursachungsanteile hat der Tagebau und welche nicht? (Beifall) Vors. Götz dankt für den ausführlichen, positiven Sachstandsbericht. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Anrufungsstelle zur Kenntnis.

45 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 6: Monitoring Garzweiler II: Regelmäßiger Ergebnisbericht mit Schwerpunktthema Bericht aus der Arbeitsgruppe Grundwasser Drs. Nr. BKA 0593 Herr Dr. Bucher berichtet anhand von Anlage 6: Ein Blick auf das Tagebaugeschehen (siehe Anlage 6, S. 2): Der Tagebau Garzweiler II bewegt sich jetzt in voller Breite auf die A61 zu. Er geht dabei gerade am nördlichen Rand immer weiter in die Tiefe, sodass wir in den nächsten Jahren zunehmende Sümpfungsmengen erwarten. Dadurch müssen wir mehr Infiltrationsmaßnahmen zum Schutz von Wasserversorgung, Feuchtgebieten und Gewässern im Nordraum durchführen. Vor diesem Hintergrund haben wir geprüft (siehe Anlage 6, S. 3): Wird vom Bergbau nur so viel Grundwasser gehoben das ist in der Zielsetzung des Braunkohlenplans so bestimmt, wie es zur Trockenhaltung notwendig ist? Wir haben festgestellt, dass das der Fall ist. Auch die Verwendung des Sümpfungswassers haben wir geprüft (siehe Anlage 6, S. 4). Es muss gewährleistet sein, dass zur Sicherung der Wasserversorgung zunächst der Bedarf an Ökowasser, Ersatzwasser abgedeckt und in vollem Umfang durch den Bergbau bereitgestellt wird. Das, was übrig bleibt, kann er dann etwa für Kraftwerke, Eigenbedarf verwenden. Sie sehen, dass praktisch das gesamte Wasser des Tagebaus Garzweiler, das gehoben wird, auch verwendet wird und praktisch keine Mengen mehr ohne Verwendung in die Erft abgegeben werden. Wir erwarten in nächster Zeit steigende Sümpfungswassermengen, aber auch steigenden Bedarf insbesondere an Versickerungswasser für die Infiltration. Damit bin ich beim nächsten Thema. Die Hauptaufgabe des Monitorings ist festzustellen (siehe Anlage 6, S. 5: Grundwasseranreicherung zum Schutz der Feuchtgebiete): Wird das Wasser, das aus dem Tagebau gehoben wird, wieder an den richtigen Stellen und in der richtigen Menge infiltriert, um Feuchtgebiete, Wasserversorgung und Gewässer zu erhalten?

46 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Das Thema Grundwasserabsenkungen Happelter Heide, östlich von Brüggen, hat uns eine Zeitlang Kopfschmerzen bereitet (siehe Anlage 6, S. 6), weil die Ursache nicht klar war. Sie werden sich vielleicht fragen, ob es denkbar ist, dass in einer so großen Entfernung vom Tagebau immerhin 25 km der Bergbau lokal eine Rolle spielen könnte (siehe Anlage 6, S. 7: Mögliche Beeinflussung über tiefere Stockwerke). Das ist grundsätzlich möglich, aber nur, wenn man davon ausgeht, dass in den Tiefen im Bereich der Flöze vermehrt Fehlstellen auftreten, wo das Wasser über das Liegende, also über die Grundwasserstockwerke unterhalb der Kohle, zum Tagebau wegströmt und lokal an der Oberfläche Grundwasserabsenkungen verursacht. Die tagebaunahe Infiltration könnte diesen Effekt, wenn er vorhanden wäre, nicht kompensieren (siehe Anlage 6, S. 8: Zusätzliche Infiltrationsmaßnahmen). Dann wäre man gezwungen, auch weiter im Hinterland zu infiltrieren, wobei oft die Tiefeninfiltration Infiltration in die tieferen Stockwerke hinein das Mittel der Wahl wäre, um das Übel an der Wurzel zu bekämpfen. Das ist nichts Neues für uns. Wir haben diese Verhältnisse schon gehabt und behoben (siehe Anlage 6, S. 9: Infiltrationsmaßnahmen). Ganz am Anfang des Monitorings 1999/2000 hatten wir Grundwasserabsenkungen. Nachdem wir die analytischen Verfahren entwickelt haben, war relativ schnell klar, im Meinweggebiet gibt es die Situation, dass Flöze nicht mehr vorhanden sind. Der Bergbau hat rasch reagiert und dort an der Grenze zu den Niederlanden in kürzester Zeit zahlreiche Infiltrationsanlagen auch in die Tiefe gebaut. Wir haben sie im letzten Jahr bei unserer Exkursion angeschaut. Ein anderer Fall war der Güdderather Bruch. Da ist nicht das Liegende, also das unterhalb der Flöze liegende Grundwasser, die Ursache, sondern eine Verwerfung, die dazu führt, dass aus dem zweiten Stockwerk stärkere Absenkungen nach oben kommen. Auch dagegen wird jetzt mit neuer Technik vorgegangen, und diese Absenkungen werden minimiert.

47 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Die Frage war (siehe Anlage 6, S ): Haben wir auch in der Happelter Heide so einen Fall vorliegen? Das hätte für RWE bedeutet, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Durchgeführte Untersuchungen (siehe Anlage 6, S. 10): Wir haben uns im letzten Jahr speziell die geologischen Grundlagen aus diesem Raum angesehen. Gibt es irgendwelche Anzeichen, dass wir auch dort so eine Situation haben? Wir haben alte Bohrungen noch einmal geophysikalisch durchgemessen, und RWE hat eine neue Messstelle und eine neue Bohrung in diesem Bereich ganz in die Tiefe vorgenommen. Gleichzeitig haben wir mit Grundwassermodellen gearbeitet, verschiedene Szenarien durchgerechnet. Was wäre, wenn dort die Flöze offen wären? Wie wären die Grundwasserstände, wenn der Bergbau nicht da wäre? Was bewirken andere Einflüsse wie Wasserwerke? Wir haben in diesem Raum zahlreiche Grundwasserentnahmen. Wir haben auch die Grundwasserganglinien analysiert und die Entnehmerdaten noch einmal dargestellt. Ergebnisse (siehe Anlage 6, S. 11): Wir haben keine neuen Löcher also keine neuen Fehlstellen, hydraulischen Fenster in den Flözen und Tonen gefunden. Es gibt auch keine Hinweise darauf. Die Bohrung hat bestätigt, dass die Grundwasserabsenkungen im zweiten und dritten Grundwasserstockwerk, also in den Zwischenstockwerken, geringer sind als im ersten Stockwerk. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Absenkungen nicht aus der Tiefe über den Bergbau kommen können. Auch die Modellsimulationen haben gezeigt, dass es selbst bei schlechten Annahmen nicht gelingt, den Bergbau für das Phänomen verantwortlich zu ma-

48 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA chen. Die Arbeitsgruppe ist einheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bergbau nicht der Verursacher ist. Wir haben dann noch geprüft: Sind die Wasserwerke möglicherweise die Verursacher? Wir haben dort festgestellt (siehe Anlage 6, S. 12), was auch an anderen Stellen zutrifft, dass die Wasserversorgung von den Mengen her rückläufig ist. Das Wassersparen greift seit den 80er-Jahren und führt auch in diesem Raum zu zurückgehenden Grundwasserentnahmen der zahlreichen Wasserwerke. Wir kommen zu dem Schluss (siehe Anlage 6, S. 13), die besondere hydrogeologische Situation in diesem Raum auf der Wasserscheide zwischen Schwalm und Nette und besonders hoch anstehende Tone führen dazu, dass wir untypische Grundwasserschwankungen haben, die jedoch in diesem Fall natürlichen Ursprungs sind. Das heißt, wir haben in zwei von drei Fällen relativ schnell klarmachen können: Ja, Ursache ist der Bergbau. In diesem Fall können wir es ausschließen. Das zeigt, wie wichtig das Monitoring ist, um die Dinge intensiv zu verfolgen. Denn man kann den Untergrund nicht in jeder Situation perfekt kennen. Deswegen ist es wichtig, entsprechende Indizien frühzeitig zu erkennen, nachzuarbeiten und der Sache auf den Grund zu gehen. Die Infiltrationswasserausbreitung (siehe Anlage 6, S ) ist ein weiterer Punkt, den wir im Monitoring behandeln. Inzwischen werden von RWE zahlreiche Infiltrationsanlagen betrieben. Im Rahmen des Monitorings ist es auch Aufgabe zu zeigen: Wo geht das Wasser im Untergrund hin? Wie hoch sind die Anteile, die Richtung Feuchtgebiete gehen?, zumal es aus ökologischer Sicht die Sorge gibt, dass zu hohe Infiltrationswasseranteile in Feuchtgebieten möglicherweise zu negativen Beeinträchtigungen der Feuchtgebiete führen, weil ihr Chemismus ein etwas anderer ist als der des natürlicherweise dort anstehenden Grundwassers.

49 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Sie sehen auf der Abbildung (siehe Anlage 6, S. 14), um jedes Dreieck, um jede Infiltrationsanlage, bildet sich eine Infiltrationswasserfahne mit in Strömungsrichtung abnehmenden Konzentrationen. Das sah vor 1995 noch ganz anders aus (siehe Anlage 6, S. 15). Im Schwalmgebiet wurde 1993 mit den Infiltrationen begonnen. Das ist inzwischen fast 20 Jahre her. Man sieht, wie gering die Ausbreitung war. Sieben Jahre später 2002 kamen deutlich mehr Anlagen hinzu (siehe Anlage 6, S. 16). Sie sehen oben die inzwischen installierten Anlagen am Meinweg mit noch sehr kleinen Infiltrationswasserfahnen. Die nächsten Abbildungen zeigen, wie sich das bis 2006 (siehe Anlage 6, S. 17) und dann bis 2010 weiterentwickelt hat (siehe Anlage 6, S. 18). Immer mehr Anlagen kommen hinzu. Wir sehen aber auch, die Anlagen sind so installiert, dass nur geringe Anteile von Versickerungswasser zu den Feuchtgebieten kommen. Das beschränkt sich im Wesentlichen auf das obere Mühlenbachgebiet. Das wird auch im Wesentlichen so bleiben. Bei der letzten Besprechung wurde ich von Herrn Lennartz zu den Grundwasserabsenkungen und dem -wiederanstieg gefragt: Kommt das Grundwasser in Regionen, in denen der Bergbau schon seit Jahrzehnten nicht mehr vorhanden ist, wieder hoch? Hier ist die Grundwasserabsenkung, wie sie sich heute durch den Bergbau darstellt, gelb eingezeichnet (siehe Anlage 6, S. 19: Bergbaubeeinflusster Bereich 2010). In der südlichen Ville grüner Bereich ist das Grundwasser bis zum Endzustand wieder angestiegen (siehe Anlage 6, S. 20: Randbereiche mit Grundwasserwiederanstieg). Wir haben auch Randbereiche, in denen sich das Grundwasser so im Wiederanstieg befindet, dass wir in den nächsten zehn bis 20 Jahren erwarten, den Endzustand des Wiederanstiegs zu erreichen. Das ist vor allem der nordöstliche Bereich, Rheinkreis Neuss, weil der Tagebau Garzweiler nach Westen wegschwenkt.

50 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Es sind also relativ kleine überschaubare Bereiche. In diesem und im nächsten Jahrzehnt wird sich da nicht sehr viel ändern, solange der Tagebau noch umgeht. Die Grundwasserabsenkung wird nicht stark zunehmen, weil sie im Nordwesten durch die Infiltrationsanlagen zurückgehalten wird. Aber auch der Wiederanstieg wird nicht in großem Umfang einsetzen, weil die Tagebaue Hambach, Garzweiler und Inden noch in Betrieb sind. Die entscheidende Wendung wird nach 2030 passieren, wenn der Tagebau Inden beendet ist, der Restsee gefüllt wird und später ab 2040 bzw die anderen Tagebaue folgen. Dann wird sich das Bild deutlich und rascher ändern. Noch ein paar Daten hierzu: In Ville Südrevier ist der Grundwasserwiederanstieg abgeschlossen (siehe Anlage 6, S. 21). In der Abbildung sind die Grundwasserganglinien dargestellt (siehe Anlage 6, S. 22). Seit den 60er-Jahren gibt es den Grundwasseranstieg. Seit den 80er-Jahren pendelt der Grundwasserstand auf seinem natürlichen Niveau, nur von der Witterung gesteuert. Ein Blick in den Nordosten (siehe Anlage 6, S. 23: Grundwasseranstieg im Nordosten) Richtung Glehn bzw. Scherfhausen am Jüchener Bach: sehr langsamer Wiederanstieg der Grundwasserstände. Hier haben wir spezielle Verfahren zum Nachweis (siehe Anlage 6, S. 24: Grundwasserstandsentwicklung). Die rote Linie ist das, was wir ohne Bergbau, also rein natürlich, erwarten würden. Die blaue Linie ist gemessen. Das geht eine Zeitlang auseinander. Unten ist die Differenz zwischen diesen beiden Linien dargestellt, die in den letzten Jahren wieder kleiner wurde. Die Trendumkehr hat eingesetzt. Es wird aber Jahrzehnte dauern es hat auch Jahrzehnte gedauert, um die Grundwasserabsenkung von 1 bis 2 m zu entwickeln, bis das ursprüngliche Grundwasserniveau wieder hergestellt ist. Noch ein Blick auf den ehemaligen Tagebau Zukunft West (siehe Anlage 6, S. 25 f.): Auch in dieser Region ist das Grundwasser im Wiederanstieg begriffen. An manchen Stellen ist der Grundwasserwiederanstieg erfolgt.

51 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Wie gesagt, wir erwarten in den nächsten zehn bis 20 Jahren keine großen Veränderungen. Erst dann, wenn der Tagebau Inden beendet ist, wird sich das nach und nach ändern. (Beifall) Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgende Beschlüsse: Der Braunkohlenausschuss sieht sich mit dem vorgelegten Ergebnisbericht über das Monitoring Garzweiler II hinreichend informiert. Die im Bericht dokumentierte Vorgehensweise findet die Zustimmung des Braunkohlenausschusses.

52 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 7: Braunkohlenplan Inden; Räumlicher Teilabschnitt II; Resolution des Rates der Stadt Düren zur Vermeidung tagebaubedingter Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen Merken, Echtz und Hoven Drs. Nr. BKA 0594 Herr Weinberger führt anhand von Anlage 7 Neubau der Kreisstraße 35n Folgendes aus: Hier sehen Sie einen Lageplan (siehe Anlage 7, S. 2); es geht um die schwarz eingezeichnete zukünftige K 35n. Ich möchte Ihnen zunächst die Rahmenbedingungen klarmachen. Sie sehen im oberen Bereich des Bildes die Ortslage Pier, derzeit im Rückbau, den verbleibenden Ortsteil Lucherberg, den verbleibenden Stadtteil Merken und ganz rechts die bestehende Bundesstraße B 56. Fast parallel zu ihr verläuft die Rur. Es gibt mehrere bestehende Rurquerungen: einmal oben in Selhausen, eine zweite bei Merken und eine dritte im Bereich Hoven/Birkesdorf, die nicht auf dem Plan eingezeichnet ist. Was passiert, wenn die L-Straßen in Rot mit blauen Kreuzen dargestellt wegfallen? Die unmittelbare Anbindung der Ortslagen aus Inden oder aus Langerwehe an die Gemeinde Niederzier entfällt. Die Gemeinde Niederzier liegt jenseits der B 56; es gibt einen größeren Ortsteil Huchem-Stammeln, besetzt mit einem großen Gewerbegebiet. Die unmittelbare Verbindung, zum Beispiel von Lucherberg nach Niederzier, wird unterbrochen. Das heißt, es muss ein Ersatzstraßenkonzept geben, das diesen Verkehr tatsächlich aufnehmen und insbesondere um die Ortslage Merken herumführen kann. Diese Verbindung gibt es, weil RWE Power bereits eine Betriebsstraße errichtet hat. Parallel zur bestehenden Autobahn A4 ist die grün eingefärbte Straße vorhanden, stößt auf die bestehende K 42, also auf eine Kreisstraße, wird nördlich um die Ortslage Merken herum weitergeführt und trifft auf die verbleibende L 12, die die Rur quert und dann in die Gemeinde Niederzier führt. Diese bestehende Verbindung ist durchaus in der Lage, den derzeitigen Verkehr aufzunehmen und in größerem Maße aus Merken herauszuhalten.

53 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Allerdings gibt es Bedenken der IG Merken, dass es einen zusätzlichen Verkehr durch Merken geben wird. Die Peterstraße verläuft quer durch den Ort Merken, dann über die Rur bis unmittelbar an eine Kreuzung, die sofort an das Gewerbegebiet Niederzier anschließt und insgesamt als Überleitung in das Gemeindegebiet Niederzier dient. Alle Beteiligten sind sich einig, dass insbesondere der innerörtliche Verkehr von Merken diese Abkürzung auch weiterhin nutzen wird, solange das möglich ist. So stellt sich die Situation zurzeit dar: Nicht alle fahren über die vorhandene Alternative, sondern es verbleibt ein Rest Ortskundiger, die die Peterstraße benutzen, um nach Niederzier weiterzufahren. Hier setzen wir mit der zukünftigen K 35n an. Sie ist keine Ersatzstraße nach dem Braunkohlenplanänderungsverfahren, sondern eine zusätzliche Maßnahme, ein zusätzliches Angebot und ein gemeinsames Projekt des Kreises Düren und der beiden Gemeinden Niederzier und Düren, aber insbesondere auch ein gemeinsames Projekt mit RWE Power. Wir haben in den letzten beiden Jahren sehr viel Zeit und Geld investiert, um dieses Planfeststellungsverfahren so gut und so solide wie möglich vorzubereiten. Das ist uns wohl auch gelungen. Wir haben ein Linienabstimmungsverfahren vorschalten müssen, eine große Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und sind guter Dinge, dass die K 35n im Planfeststellungsverfahren so durchgängig wie möglich sein wird. Wir haben insbesondere die Landwirtschaft eingebunden und mit ihr bis zum Schluss intensive Gespräche geführt, um eine vernünftige Linie sicherzustellen. Am haben wir das gesamte Verfahren Herrn Rödder hier im Hause übergeben, der sich der Bedeutung dieser Straße sehr bewusst ist. Auch Frau Müller hat ihren Beitrag geleistet, dieses Bewusstsein zu verankern. Wir haben gute Perspektiven für ein zügiges Verfahren. Zum Verfahrensstand der K 35n (siehe Anlage 7, S. 3): Die Offenlage hat gerade stattgefunden, schon letzten Samstag in den Dürener Zeitungen veröffentlicht. Nächsten Mittwoch folgt noch eine umfassende Veröffentlichung. Wir sind

54 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA sehr zuversichtlich, dass wir im Frühjahr 2013 einen Erörterungstermin bei der Bezirksregierung haben werden, und hoffen sehr auf eine zügige Durchführung des Verfahrens. Je schneller die K 35n realisiert wird, umso besser wird die Situation innerhalb der Ortslage Merken werden. Um in die Zukunft zu schauen, vor 2015 rechne ich nicht mit der Realisierung dieser Straße. Aber 2015 ist eine realistische Perspektive. (Beifall) Herr Josef Johann Schmitz erinnert daran, dass man diese Straßenproblematik häufig im Braunkohlenplanverfahren besprochen und auch Entscheidungen getroffen habe. Die K 35n hätte man schon etwas früher auf den Weg bringen können, da nur die Planung eine Rolle gespielt habe und die Finanzierung sichergestellt gewesen sei. Die K 35n sei aber nur ein Aspekt. Ein anderer Aspekt sei der Autobahnanschluss Langerwehe, zu dem ein Vertreter des Landesbetriebs habe Stellung nehmen wollen. Es sei aber wohl niemand da. Nichtsdestotrotz sei diese Anschlussstelle schon seit vielen Jahren planfestgestellt. Man habe auch im Braunkohlenplan die Formulierung, wie sie in der Vorlage stehe, übernommen. Die Träger öffentlicher Belange insbesondere wenn Bund und Land gefordert seien, solche Anschlussstellen zu errichten sollten für eine zügige Umsetzung sorgen. Bei der Aufstellung des Braunkohlenplans sei man davon ausgegangen, dass die Anschlussstelle fertig sei, wenn ein Teil der L 12 nicht mehr vorhanden sei, weil sie unterbrochen werde. Man sollte verstärkt darauf hinarbeiten, dass die Autobahnanschlussstelle unverzüglich gebaut werde, da Planungsrecht bestehe und sie für diesen Raum Inden, Langerwehe und Stadtteile von Düren bedeutsam sei. Eine Verzögerung könne man nicht mehr dulden. Er bitte die Vertreter, die daran mitwirken könnten, das Petitum des Braunkohlenausschusses vorzutragen. Die Anschlussstelle müsse spätestens 2013 haushaltstechnisch auf den Weg gebracht werden, um den Bau 2014/2015 durchzuführen. Frau Zentis betont, die Bürger in Merken befänden sich in einer misslichen Situation. Die Peterstraße in Merken sei eine Wohnstraße, in der geparkt werde. Es sei auch

55 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA verständlich, dass sich Verkehre eher den kürzeren als den vielleicht bequemeren Weg suchten. Diese Belastungen fürchteten die Merkener wohl zu Recht. Sie schließe sich den Worten von Herrn Schmitz an und bitte, die Daten und Fakten zur Anschlussstelle Langerwehe/Luchem nachzuliefern, um darauf reagieren zu können. Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Braunkohlenausschuss fühlt sich durch die Vortragenden hinreichend informiert.

56 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 8: Hangrutschungen im Tagebau Hambach Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA 0595 Frau Zentis macht deutlich, mit der Antwort der Bezirksregierung Arnsberg auf die Anfrage der Grünen nicht zufrieden zu sein. Sie habe ein paar Fotos mitgebracht. Wenn die Bezirksregierung Arnsberg oder der Bergbautreibende nachvollziehbar erklären könnten, dass es dort keine Hangrutschungen gegeben habe, sei die Sache erledigt. Ansonsten mache sie in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit den Vorschlag, für die nächste Sitzung intern aufzuarbeiten, was da passiert sei. Vors. Götz zeigt sich einverstanden, TOP 8 bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Wenn in der Zwischenzeit klärende Gespräche stattfänden, habe man vielleicht im Ausschuss gar keinen Diskussionsbedarf mehr. Herr Josef Johann Schmitz weist auf schriftliche Unterlagen hin, die eindeutig belegten, dass keine Hangrutschung stattgefunden habe. Wenn Einzelne anderer Meinung seien er denke nicht an die Grünen, sondern an einen bestimmten Pressebericht, werde auch eine spätere Behandlung im Ausschuss keine Meinungsänderung bewirken. Abstruse Behauptungen, die in die Welt gesetzt würden, führten zur Verunsicherung der Bevölkerung. Der Ausschuss sollte klipp und klar sagen, dass es keine Hangrutschungen gegeben habe und die Behauptungen in der Presse gegenstandslos seien. Es bringe nichts, diese Aussage auf den St.-Nimmerleinstag zu verschieben. Sonst bestehe weiterhin die Möglichkeit, in der Presse Politik zu machen, ohne dass man eine Chance habe, sich dagegen zu wehren. Vors. Götz macht deutlich, in der Sache wolle man heute nicht diskutieren. Die Grünen hätten zu der Antwort der Bezirksregierung Arnsberg auf ihre Anfrage noch Nachfragebedarf angemeldet und angeboten, diesen außerhalb der Sitzung bis zur nächsten Sitzung zu befriedigen. Der Vorsitzende schlägt vor, dem zu folgen. Im Übrigen sei es nach der Geschäftsordnung des Braunkohlenausschusses nicht vorgesehen, Diskussionen in der Sache über

57 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA die Beantwortung von Anfragen zu führen. Vielmehr könne man Anfragen lediglich begründen oder Nachfragen dazu stellen. Frau Zentis führt aus, sie stelle das Fotomaterial, das sie heute mitgebracht habe, gerne zur Verfügung. Ihre Fraktion werde die Vertreter aller anderen Fraktionen und die betroffenen Behörden natürlich auch RWE Power einladen, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Lösung werde in der nächsten Sitzung präsentiert. Vors. Götz schlägt vor, das Thema nicht heute, sondern in der nächsten Sitzung zu behandeln. In der Zwischenzeit würden offene Fragen geklärt. Da es keinen Widerspruch gebe, habe man TOP 8 in der Sache abgesetzt.

58 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 9: Umsiedlungsstandort Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA 0596 Vors. Götz fragt, ob die vorliegenden schriftlichen Unterlagen ausreichten oder ob der Vortrag der Behörde gewünscht werde. Herr Giesen ergreift das Wort zur Erläuterung des Antrags. Im Hinblick darauf, dass die Braunkohlenverstromung in der Zukunft aufgrund der CO 2 -Problematik an Bedeutung einbüßen werde, sei es wichtig, eine CO 2 -freie Stadtgestaltung zu betreiben. In den Anlagen zum Tagesordnungspunkt lägen aber in der Mehrzahl Schreiben und Statements von Gemeinden vor, die eine solche Planung für nicht durchführbar hielten, weil das Interesse der Bevölkerung fehle. Vielleicht könnte die Geschäftsstelle der Innovationsregion Rheinisches Revier zu dem Thema eine Stellungnahme abgeben. Bei der Umsiedlung Morschenich habe man vorhin gehört, die meisten hätten sich für eine zentrale Wärmeversorgung ausgesprochen. Man könnte sich nach den dortigen Erfahrungen erkundigen, mit dem Thema umzugehen. Denn es sei wenig sinnvoll, sich mit einem Zukunftsthema zu beschäftigen die CO 2 -freie Stadtgestaltung sei sicher ein Zukunftsthema, wenn nur Beispiele genannt würden, dass eine solche Stadtgestaltung nicht funktioniere. Herr Lennartz dankt zunächst RWE für die Zurverfügungstellung der Unterlagen für die Wärmeversorgung in Manheim-neu. Das Angebot sei 2007/2008 gemacht worden, und die Bürger in Manheim hätten 2009 das von RWE vorgeschlagene CO 2 -freie Wärmekonzept abgelehnt. Erst danach sei die Energiewende gekommen, durch die manches in die Diskussion gekommen sei. Die Gruppe der SPD habe die Bitte, das Gutachten über die Anwendungsmöglichkeiten, das dem Ausschuss vorgelegt worden sei, um die mittlerweile vorhandenen technischen Möglichkeiten zu ergänzen. Er denke beispielhaft an Speichern Batterien, an

59 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA die technische Qualität des elektronischen Aussteuerns, und all das in Verbindung mit Wind- und Solarparks. Ihm schwebten auch Blockheizkraftwerke (BHKW) vor, bei denen optimal mit Energiespeichern gearbeitet werden könne. Man habe auch die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR). Es wäre vielleicht sinnvoll, gemeinsam ein Pilotprojekt mit autarker Energieversorgung zu entwickeln im Zusammenhang mit regenerativen Energien und entsprechenden Lösungen, wie gerade von ihm dargestellt und es den Umsiedlern vorzuschlagen. Ein solches Projekt wäre ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Er rede nicht nur von einer Quersubvention, sondern die derzeit auf diesen Gebieten vorliegenden Fakten ließen ein derartiges Projekt ökonomisch mehr als sinnvoll erscheinen. Es wäre eine sehr gute Lösung, das mit der IRR zu planen. Als Nächstes könnte man ein Beteiligungsmodell einführen und die Bürger an einem solchen Projekt beteiligen, auch materiell, damit es sich für sie nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch lohne. Die SPD-Gruppe lege sehr viel Wert darauf, die Bürger nicht zu überfordern Manheim sei abgeschlossen, ihnen aber ein solches Vorhaben mit Informationsveranstaltungen näherzubringen. Denn die energetische Versorgung einer Gemeinde oder eines Siedlungsprojekts gehöre ebenfalls zu einer Umsiedlung. Man empfehle RWE, das Vorgelegte zu ergänzen und die ökonomischen und ökologischen Vorstellungen, die er eben artikuliert habe, mit einzuarbeiten. Dann hätte man die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort entsprechende Gespräche zu führen, dass zu einem Ort nicht nur das Gemeindehaus und die Leichenhalle gehörten, sondern auch die zukünftige energetische Versorgung einschließlich der Einsparpotenziale. Die SPD-Gruppe bitte, ihren Wunsch mit aufzunehmen. Herr Hans-Theo Schmitz teilt mit, die CDU-Gruppe werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Das von Herrn Lennartz Angesprochene sei eine Frage der Finanzierung, ob man einen Investor finde.

60 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Herr Dr. Hachen wendet sich an Herrn Giesen und legt dar, nach dem, was Frau Kranz vorgetragen habe, könne man nicht davon reden, dass es keine positiven Beispiele gebe. Er Hachen nehme aber nicht an, dass die Mitglieder des Braunkohlenausschusses den Bürgern, die umsiedeln müssten, weitere Zwangsmaßnahmen auferlegen wollten. Man sollte die Bürger verstärkt auf Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen, ihnen aber auch zukünftig das Wahlrecht belassen. Herr Göbbels kündigt an, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Umsiedler, die ihre Heimat verlören, müssten für ihre zukünftige Energieversorgung die freie Wahl haben; ein Zwangsanschluss sei indiskutabel. Frau Zentis macht darauf aufmerksam, so kleinteilig mit Zwangsanschlüssen sei der Antrag nicht gemeint. Es sei einfach ein Angebot an die Umsiedler, am neuen Standort etwas Neues und Innovatives zu schaffen, das besser als das Herkömmliche sei, ohne mit Mehrkosten verbunden zu sein. Man wolle, dass sich die Innovationsregion Rheinisches Revier mit ihrer Kompetenz einbringe und vielleicht auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stelle. Für die Umsiedler solle das Angebot nicht teurer, sondern besser und günstiger sein. (Herr Lennartz: Aber freiwillig!) Frau Zentis betont die Freiwilligkeit. Herr Jansen führt als Bürgermeister der Stadt Erkelenz aus, er könne nicht für die Innovationsregion antworten, aber er leite innerhalb der Innovationsregion seit etwa einem Jahr eine Arbeitsgruppe. Im Juli 2011 habe er ein Modellprojekt skizziert, das genau in die vorgetragene Richtung gehe. Es gehe darum, den Umsiedlungsstandort und die benachbarten Ortschaften, für innovative Gedanken sensibel zu machen. Die Innovationsregion habe die Idee im Sommer aufgegriffen; vor gut einem Monat sei ein Expertenhearing erfolgt. Nächsten Freitag treffe sich in Aachen an der Hochschule ein Expertenkreis, der diese Themen intensiver angehe. Denn es sei zu kurz gesprungen, nur an CO 2 zu denken. Man müsse auch überlegen, wie man das Thema kommu-

61 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA nikativ transportiere und wie man den Wirtschaftsaspekt berücksichtige. Es sei also etwas im Gange. An der letzten Anhörung seien auch drei Ministerien beteiligt gewesen, die ihre Unterstützung zugesagt hätten. Was daraus erwachse, werde sich im nächsten halben Jahr zeigen. Vors. Götz äußert, alle seien aufgefordert, das Thema entsprechend ihrer Wortbeiträge in der Innovationsregion aufzugreifen und Umsetzungsfragen zu diskutieren, die nicht ursprünglich mit dem Braunkohlenplan oder sonstigen Verfahren zusammenhingen. Der Braunkohlenausschuss fasst folgenden Beschluss: Der Braunkohlenausschuss nimmt die beigefügten Stellungnahmen der betroffenen Kommunen und der RWE Power AG zur Kenntnis und begrüßt, dass ein Konzept zur CO 2 -freien Stadtgestaltung im Umsiedlungsprozess angestrebt wird.

62 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 10: Prognose für Bodenbewegungen im Braunkohlenrevier Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA 0597 Herr Welz trägt für die Bezirksregierung Arnsberg anhand von Anlage 8 vor: Wenn ich Ihnen heute über die Prognose von Bodenbewegungen im heimischen Braunkohlenrevier berichte, meine ich damit die Prognose von Bodenbewegungen im Einflussbereich des Tagebaus Garzweiler II. Hier haben wir nämlich die besondere Situation anders als bei den Tagebauen Hambach und Inden, dass wir im Nordwesten zwei empfindliche Feuchtgebiete haben: die Feuchtgebiete Schwalm und Niers. Das war schon im Jahre 1997 Anlass für die Bergbehörde, RWE Power per Nebenbestimmung in der Rahmenbetriebsplanzulassung vorzuschreiben, dass Bodenbewegungsprognosen durchzuführen sind (siehe Anlage 8, S. 2 f.). Konkret geht es um die Nebenbestimmung 1.9 der Rahmenbetriebsplanzulassung, die im Wesentlichen folgende Aussagen trifft (siehe Anlage 8, S. 2): Zum einen ist für ausgewählte amtliche Höhenfestpunkte, die innerhalb des Bereichs der bergbaubedingten Einwirkung auf das Grundwasser gelegen sind, eine Bodenbewegungsprognose bis zum Jahre 2045 anzufertigen. Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Annahmen der Grundwasserabsenkung damit sind die Ergebnisse der Grundwassermodellrechnungen gemeint sowie der Ergebnisse zukünftiger Beobachtungen ausgewählter Höhenfestpunkte gemeint sind damit die Ergebnisse des Leitnivellements ist die Bodenbewegungsprognose zu aktualisieren. Schließlich ist RWE Power aufgefordert, im 2-jährigen Rhythmus die Ergebnisse der Bodenbewegungsprognose mit den Beobachtungen an den Höhenfestpunkten zu vergleichen. Es wird ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt: Passt die Prognose, in die Zukunft gerichtet, mit den tatsächlich beobachteten Bodenbewegungen übereinander?

63 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Mit dieser Nebenbestimmung ist sichergestellt (siehe Anlage 8, S. 3), dass jederzeit Aussagen getätigt werden können, welche Bodenbewegungen im Einflussbereich des Tagebaus Garzweiler I/II eintreten werden. RWE Power hat die Ergebnisse, die ich eben angesprochen habe, der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Sie werden dort anhand der aktuellen Ergebnisse des Leitnivellements überprüft. Bevor ich zu den Ergebnissen der Prognose komme und auf die Bodenbewegungen, wie sie sich bis heute darstellen, eingehe, einige wenige Worte zum Prognoseverfahren (siehe Anlage 8, S. 4 7): Das Prognoseverfahren geht von der Annahme aus (siehe Anlage 8, S. 4), dass der Betrag der Bodenbewegungen das sind Senkungen und Hebungen sich proportional zu dem prognostizierten Betrag der Grundwasserabsenkung oder des Grundwasseranstiegs verhält. Diese Proportionalität kann man durch einen Proportionalitätsfaktor abbilden, der zu einem bestimmten Zeitpunkt das Verhältnis zwischen der prognostizierten Setzung der Tagesoberfläche und der prognostizierten Grundwasserabsenkung darstellt. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass der Proportionalitätsfaktor im Durchschnitt etwa 1,7 beträgt. Das heißt, eine Grundwasserabsenkung um 1 m führt im Durchschnitt zu einer Setzung an der Tagesoberfläche von 1,7 mm. Es besteht die Möglichkeit (siehe Anlage 8, S. 5), die prognostizierte Setzung der Tagesoberfläche zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der prognostizierten Grundwasserabsenkung zu einem bestimmten Zeitpunkt und dem eben dargestellten Proportionalitätsfaktor zu berechnen. Wenn man die Hebungen prognostizieren will (siehe Anlage 8, S. 6), muss man dem Umstand Rechnung tragen, dass der Vorgang der Bodensenkungen oder -setzungen nur zum Teil reversibel ist. Also: Nicht alles, was vorher an Setzungen und Senkungen eingetreten ist, wird im Zuge des Grubenwasseranstiegs auch wieder zurücklaufen. Das kann man berücksichtigen, indem man in die

64 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Formel einen Abminderungsfaktor einpflegt. Die wenigen Erfahrungen aus der Rurscholle lassen vermuten, dass dieser Absenkungsfaktor bei 0,5 liegen wird. Man geht also davon aus, dass die Hebungen etwa 50 % der vorher eingetretenen Setzungen ausmachen. Jetzt will der eine oder andere vielleicht wissen (siehe Anlage 8, S. 7): Ist ein Prognoseverfahren mit so einfachen Relationen vor dem Hintergrund der Verhältnisse im Bereich der Venloer Scholle zulässig? Ich denke, bei den speziellen Verhältnissen in der Venloer Scholle darf man so vorgehen. Denn die Venloer Scholle zeichnet sich durch Folgendes aus: Wir haben in Bezug auf die Bodenbewegungen recht unkomplizierte geologische Verhältnisse. Uns liegen schon zahlreiche Messungen über die innerhalb der Venloer Scholle bereits eingetretene Grundwasserabsenkung, aber auch über die Setzung der Tagesoberfläche vor, sodass man den von mir eingangs dargestellten Proportionalitätsfaktor gut berechnen kann. Wesentlich ist, dass durch den Tagebau Garzweiler I/II keine zusätzlichen weiteren Grundwasserstockwerke beansprucht werden, sodass es nicht zu einer Aktivierung von weiterem Senkungspotenzial kommen wird, das bisher nicht durch den Proportionalitätsfaktor erfasst wird. Wenden wir uns nun den Ergebnissen zu! Was hat sich bisher in der Zeit von 2001 bis 2009 im Umfeld des Tagebaus Garzweiler I/II getan? Der Untersuchungsraum ist mit einer schwarz gestrichelten Linie umrandet (siehe Anlage 8, S. 8). Die roten Linien sind Linien gleicher Bodenbewegungen im cm-maßstab, und die blauen Quadrate stehen für Leitnivellement-Punkte, anhand derer ich gleich das bisherige Bodenbewegungsverhalten, aber auch das prognostizierte Bodenbewegungsverhalten näher verdeutlichen möchte. In Beige erkennt man den Tagebaustand Man kann erkennen, dass der Hauptsetzungsbereich in einer Größenordnung von etwa 10 cm an der westlichen Flanke des Tagebaus liegt. Die Setzungen reichen noch deutlich weiter

65 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA nach Westen und Nordwesten, und zwar etwa auf der Linie: Holzweiler, Erkelenz, Rheindahlen. Dann biegen die Einflüsse Richtung Rheydt ab und kehren über Odenkirchen wieder zum Tagebau zurück. Als Nächstes möchte ich Ihnen die Punktbewegung darstellen, und zwar anhand eines Leitnivellement-Punkts, der in unmittelbarer Nähe des Tagebaus gelegen ist. Der blaue Punkt ist in der Karte (siehe Anlage 8, S. 8) grün umrahmt und liegt in Hochneukirch. Es handelt sich um einen Höhenbolzen an der Katholischen Kirche in Hochneukirch. Sie sehen drei Linien (siehe Anlage 8, S. 9): Die blaue Linie stellt die tatsächlich festgestellte bzw. prognostizierte Grundwasserabsenkung dar. Die rote Linie stellt die prognostizierten Bodenbewegungen dar. Die grüne Linie zeigt die tatsächlich beobachteten Bodenbewegungen. Die horizontale Zeitachse reicht von 1955 bis Die linke Vertikale zeigt die Bodenbewegungen in der Einheit Millimeter (mm); die rechte Vertikale zeigt die Grundwasserabsenkung in der Einheit Meter (m). Man kann sehen, dass die rote Linie, also die anhand der eben vorgestellten Formel abgeleitete prognostizierte Setzung an der Tagesoberfläche, etwa in 2013 mit etwa 35 cm das Maximum erreichen wird. Man sieht, dass die bisher prognostizierten und die tatsächlich gemessenen Bodenbewegungen die grüne und die rote Kurve sehr gut im Einklang stehen. Die Abweichungen liegen in einer Größenordnung von ca. ± 3 cm. Jetzt wählen wir einen anderen Punkt, gelegen in Mönchengladbach- Rheindahlen, in der Karte (siehe Anlage 8, S. 10) grün umrahmt. Es ergeben sich die gleichen Kurven, wie eben dargestellt (siehe Anlage 8, S. 11: Rheindahlen, Helenakirche). Man erkennt allerdings, dass dort die maximalen Setzungen wesentlich später eintreten werden, nämlich ca in einer Größenordnung von etwa 20 cm. Auch hier passen die prognostizierten und die

66 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA tatsächlich beobachteten Bodenbewegungen sehr gut übereinander, und der Toleranzbereich beträgt ± 3 cm. Sehen wir uns noch einen weiteren Punkt an! Er liegt im Raum Erkelenz im Bereich der Aachener Straße, in der Karte (siehe Anlage 8, S. 12) grün markiert. An den Kurven (siehe Anlage 8, S. 13) ist wieder deutlich erkennbar, dass prognostizierte und tatsächlich gemessene Bodenbewegungen gut korrelieren. Auffällig ist allerdings, dass in den letzten acht bis zehn Jahren die tatsächlich beobachteten Bodenbewegungen zunehmend von den prognostizierten abweichen. Das lässt sich so erklären: Dieser Punkt liegt in einem Bereich, der zum einen von der Sümpfung des Tagebaus berührt ist, gleichzeitig aber auch im Einflussbereich des Grubenwasseranstiegs des Bergwerks Sophia-Jacoba liegt. Wir haben also zwei gegenläufige Bewegungen. Die Einflüsse des Grubenwasseranstiegs sind offensichtlich deutlich größer als die Setzungserscheinungen aus der Sümpfung, sodass die grüne Kurve der tatsächlich beobachteten Bodenbewegungen oberhalb der roten Kurve der prognostizierten Bodenbewegungen liegt. Werfen wir einen Blick auf die Prognose der Bodenbewegung Venloer Scholle für den Zeitraum 2001 bis 2025 (siehe Anlage 8, S. 14)! Man sieht die Tagebaue im Jahre Das Setzungsmaximum liegt nordwestlich der Tagebaugrenze etwa im Bereich Wanlo und erreicht eine Größenordnung von ca. 50 cm. Der Einflussbereich der Grundwasserabsenkung reicht sehr weit nach Nordwesten bis in den Bereich des Schwalmtals. Bei der Prognose 2001 bis 2045 für die Bodenbewegung Venloer Scholle (siehe Anlage 8, S. 15) kann man erkennen, dass der Einflussbereich deutlich rückläufig ist. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Sümpfungsmaßnahmen zurückgenommen sind und letzten Endes ein Grundwasserwiederanstieg eintritt. Im Bereich Jüchen haben wir Hebungen von bis zu 15 cm. Das Setzungsmaximum liegt an der Nordwestflanke des Tagebaus und erreicht eine Größenordnung von ca. 30 cm.

67 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Ich fasse kurz zusammen (siehe Anlage 8, S. 16). Die gemessenen und berechneten Bodenbewegungen passen gut übereinander. Daraus darf man rückschließen, dass das angewendete Berechnungsverfahren für die Ermittlung der zu prognostizierenden Bodenbewegungen geeignet ist. Das wurde letztmalig im April dieses Jahres überprüft. Wir sind, wie eben schon angedeutet, zu dem Ergebnis gekommen, die Soll-Ist-Abweichung liegt bei ca. ± 3 cm. Die nächste planmäßige Überprüfung der Prognose ist nach Vorlage der Leitnivellementergebnisse 2013 für die Jahreswende 2013/2014 angedacht. (Beifall) Herr Singer erkundigt sich, ob diese Berechnungen nur für den nördlichen Teil oder auch für die anderen Teile des Reviers vorlägen. Herr Welz antwortet, solche Prognoserechnungen existierten für die Tagebaue Hambach und Inden nicht. Herr Lambertz ist der Auffassung, die Prognose für die Bodenbewegungen im Rheinischen Revier sei auch für das Bergschadensmonitoring wichtig und sollte dort vorgestellt werden. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie zur Kenntnis.

68 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 11: Luftreinhaltepläne für Rheinisches Braunkohlenrevier Antrag CDU vom Drs. Nr. BKA 0598 Herr Iven gibt anhand von Anlage 9 einen Sachstandsbericht: In Kraft gesetzte Pläne im Rheinischen Braunkohlenrevier (siehe Anlage 9, S. 2) Wir haben im Moment insgesamt drei Pläne haben wir einen Aktionsplan für den Tagebau Hambach aufgestellt. Die Kollegen der Bezirksregierung Düsseldorf haben für Grevenbroich 2006 einen Aktionsplan und 2009 einen Luftreinhalteplan aufgestellt. Entwicklung der Luftsituation im Rheinischen Braunkohlenrevier (siehe Anlage 9, S. 3 f.) Wie Sie wissen, misst das Landesumweltamt NRW in ganz Nordrhein- Westfalen. Wir haben über 50 Messstationen für Feinstaub und über 100 Messstationen für andere Stoffe, wie beispielsweise Stickstoffdioxid. Unter anderem werden in zwei Stationen in Niederzier und in Grevenbroich-Gusdorf Feinstaubmessungen durchgeführt (siehe Anlage 9, S. 3) und 2005 wurden in Niederzier die Anzahl der Tage, an denen die Feinstaubgrenzwerte überschritten werden dürfen das sind 35 Tage erheblich überschritten. Deshalb haben wir 2005 den sogenannten Aktionsplan aufgestellt, um die Feinstaubbelastung zu minimieren. Wie wir anhand der Messergebnisse sehen können, haben die Maßnahmen, die damals umgesetzt worden sind, gewirkt, sodass wir die 35 Tage bis 2009 nicht überschritten haben. Leider sind sie in 2010 und 2011 wieder überschritten worden. Deshalb stellen wir aktuell einen Luftreinhalteplan für Hambach auf. In Grevenbroich-Gusdorf wurden in 2006 und 2007 die Anzahl der erlaubten Tage für die Grenzwertüberschreitung, wie gesagt: 35, überschritten. Deshalb haben die Düsseldorfer Kollegen einen Plan aufgestellt. Nach Umsetzung der

69 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Maßnahmen werden die Grenzwerte aktuell sehr gut eingehalten. Deshalb besteht für Düsseldorf kein Handlungsbedarf. Wir haben weitere LANUV-Messungen an anderen Standorten (siehe Anlage 9, S. 4). Beispielsweise in Elsdorf, in Oberzier, in Kerpen Hambach, in Jüchen Garzweiler, in Inden haben wir keine Grenzwertüberschreitungen feststellen können. Gleichwohl das möchte ich betonen haben wir eine Reihe von Anfragen von unterschiedlicher Seite bekommen, von den Kommunen, aber auch von den Bürgern, dass man gerne verstärkt Messungen an den Tagebauen initiieren möchte. Wir haben das im vorigen Jahr schon einmal in diesem Kreis thematisiert. Wir sind guter Hoffnung, hier Bewegung festzustellen. Wie Sie wissen, entscheidet das Umweltministerium nach Abstimmung mit dem Landesumweltamt wir haben unsere Vorstellungen mit einbringen können, wo jedes Jahr gemessen wird. Nach europäischem Regelwerk muss man erst einmal dauerhaft messen, wenn eine Grenzwertüberschreitung vorliegt. Man darf die Messstationen erst abbauen, wenn sichergestellt ist, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Da es verstärkt Grenzwertüberschreitungen gibt, kann man die vorhandenen Messstationen nicht ohne Weiteres verschieben. Aber wir haben uns beim LANUV für Messungen im rheinischen Tagebau für 2013 stark gemacht. Aktueller Stand Luftreinhalteplan Hambach (siehe Anlage 9, S. 5 f.) Wir haben in 2011 die Grenzwertüberschreitungen vom LANUV mitgeteilt bekommen (siehe Anlage 9, S. 5). Dann haben wir im Rahmen von mehreren Projektgruppensitzungen umfangreiche Maßnahmen ausarbeiten lassen. Die Verursacheranalyse haben wir im Sommer 2012 bekommen. Am 1. Oktober 2012 haben wir den Entwurf des Luftreinhalteplans Hambach veröffentlicht. Die Auslegung ist vorige Woche beendet worden. Die Bürger können noch bis Mitte November Stellung nehmen.

70 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Für Anfang Dezember haben wir eine Projektgruppensitzung anberaumt, um die Anregungen zu diskutieren. Wir wollen den Luftreinhalteplan noch in diesem Jahr verabschieden. Das Diagramm zeigt Ihnen die Ergebnisse der Verursacheranalyse für Feinstaub (siehe Anlage 9, S. 6). Regionaler Hintergrund: gut 78 %; der Tagebau ist mit 20 % eine dominierende Quelle; die anderen Emittenten liegen unterhalb von 3 %. Das ist eine Schwelle, bei der man auf jeden Fall etwas machen muss. Wir haben ein großes Untersuchungsgebiet von 47 km x 47 km gewählt. Dort sind beispielsweise alle Tagebaue, aber auch genehmigungsbedürftige Industrieanlagen wie die großen Kraftwerke in Weisweiler, Niederaußem und Frimmersdorf/Neurath mit berücksichtigt. Die Verursacheranalyse hat aber ergeben, dass die Industrieanlagen nur marginal ihr Anteil ist kleiner als 1 % zu den hohen Belastungen in Niederzier beitragen. Feststellen konnte man im Vergleich zu 2005, als wir den Aktionsplan aufgestellt haben, dass der Tagebau zwar immer noch eine dominierende Quelle ist, sein Beitrag aber um 5 % reduziert worden ist. Das heißt, die Maßnahmen, die umgesetzt worden sind, wirken, aber leider noch nicht ausreichend. Deshalb wollen wir jetzt den Luftreinhalteplan verabschieden. Wir gehen davon aus, die Grenzwerte einzuhalten durch die umfangreichen Maßnahmen, die integriert worden sind. Viele Maßnahmenvorschläge haben wir von den Kommunen etwa Niederzier, Kerpen, Elsdorf, Bergheim, aber auch von RWE als Tagebaubetreiber bekommen. Zum Schluss noch Folgendes: Wir haben im vorigen Jahr einen Sachstandsbericht zum Rheinischen Braunkohlenrevier erarbeitet, den wir eigentlich für heute fertig haben wollten. Wir haben vor gut einer Woche die letzten Stellungnahmen erhalten. Neben dem LANUV haben wir die Düsseldorfer Kollegen und die Bezirksregierung Arnsberg beteiligt. Wir werden diesen Sachstandsbericht über die Luftreinhalteplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier bis Ende des Monats fertiggestellt haben und Ihnen bei Bedarf zur Verfügung stellen. (Beifall)

71 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Herr Krebs stellt anhand von Anlage 10 das Thema Feinstaub und Radioaktivität vor: Ich bin zwar vom LANUV eingeladen worden, heute vorzutragen, bin aber nicht im Bereich Feinstaub tätig, sondern komme aus dem Bereich Umweltradioaktivität und Überwachung kerntechnischer Anlagen. Das genannte Thema ist in der letzten Zeit häufig aufgekommen. Warum? Etwa seit 2003 (siehe Anlage 10, S. 2) gibt es Meldungen in der Presse und Besorgnisse von Bürgern und Bürgerinitiativen wegen folgendem Gedankengang: In der Kohle ist Uran, und aus diesem Grunde müsste der Feinstaub, der emittiert wird, auch radioaktives Material enthalten. Was ist Radioaktivität (siehe Anlage 10, S. 3)? Radioaktivität ist zunächst ein Sammelbegriff für drei verschiedene Arten von Strahlung: Alpha-, Beta- und Gammastrahlung. Dabei sind Alpha- und Betastrahlung Teilchenstrahlung. Alphastrahlung hat eine Reichweite von ca. 20 cm. Die Reichweite der Betastrahlung ist etwas größer bis zu 1 m und hängt davon ab, mit welchem Material Sie die Strahlung aufhalten können. Gammastrahlung ist eine Wellenstrahlung; sie durchdringt die meisten Elemente relativ ungeschwächt und hat eine größere Reichweite. Wir leben normalerweise nicht in einem radioaktivitätsfreien Raum. Es gibt natürliche Radioaktivität, die aufgrund der Erdgeschichte innerhalb der Elemente schon immer vorhanden war. Natürliche Radioaktivität kommt überall vor, auch in diesem Gebäude. Durch die Baumaterialien kommt radioaktive Strahlung vor. Die natürliche Strahlung manifestiert sich hauptsächlich durch sogenannte natürliche Zerfallsreihen und die kosmische Höhenstrahlung. Aufgrund zivilisatorischer Ereignisse gibt es auch Radioaktivität, die künstlich erzeugt worden ist, zum Beispiel durch medizinische Anwendungen oder kerntechnische Einrichtungen.

72 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Ich habe Ihnen ein Diagramm aufgezeichnet, wie sich natürliche und künstliche Strahlung verteilen: etwa hälftig. Neben dem Diagramm ist die Gesamtdosis für die Bevölkerung in Deutschland zu lesen: 2,1 msv/a durch natürliche und ebenfalls 2,1 msv/a durch künstliche Strahlungseinwirkung. Natürliche Strahlung: 7 % werden über Inkorporation durch Nahrung aufgenommen. Aus dem Boden kommen etwa 12 %. Die kosmische Strahlung schlägt mit 7 % zu Buche. Der größte Batzen, der auf die Menschen einwirkt, ist aber mit 30 % die Inhalation von Radon. Wo kommen nun Feinstaub und Radioaktivität zusammen? Ich hatte gerade die natürlichen Zerfallsreihen erwähnt. Eine habe ich mitgebracht, die Uran- Radium-Zerfallsreihe (siehe Anlage 10, S. 4). Sie beginnt bei dem Isotop Uran-238, geht über mehrere Stufen, bis sie bei Radon-222 landet. In der Erdoberfläche gibt es überall Uran-238, das unter Alphastrahlungsaussendung in die dargestellten Nuklide zerfällt. All das passiert im Normalfall in einem Kristallgitter, weil es in einer chemischen Bindung ist. Es wird spannend, wenn es zu Radon-222 gekommen ist. Radon-222 ist ein gasförmiges Element. Gasförmig heißt, es wird sich aus der Kristallgitterstruktur bzw. aus der Bindung herauslösen und freigesetzt werden, weil es sehr flüchtig ist. Radon-222 ist ein Edelgas, verbindet sich also nicht so einfach mit anderen Elementen und bildet keine chemischen Bindungen. Das ist der Moment, in dem aus dem Boden heraus Radon-222 austreten und in die Atmosphäre übergehen kann. Bei diesem Übergang wird es durch Wind und Bewegung der Luft weitergetragen, verdünnt und auseinandergebracht. Radon-222 hat eine relativ kurze Halbwertzeit von 3,8 Tagen. Dann zerfällt es in weitere Elemente von wieder festerer Struktur: Edelmetalle, Metalle. In diesem Moment ist es möglich Sie sehen es auf dem Bild, dass die Bindung dieser Folgeprodukte an Aerosole zu einer Konstruktion führt, die mit dem Feinstaub weitergetragen werden kann. Und durch Auswaschung durch den Regen gehen die Aerosole auf den Boden herunter und lagern sich ab.

73 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Das ist eine natürliche Zerfallsreihe. Es gibt zwei weitere, die ähnlich aufgebaut sind, ohne jedoch eine so große Verteilung wie diese Zerfallsreihe zu haben, die die Hauptursache ist. Wir haben wegen der verschiedenen geogenen Aufbauten regionale Unterschiede der natürlichen Strahlenbelastung (siehe Anlage 10, S. 5). Das Bundesamt für Strahlenschutz hat das untersucht. Wir haben zum Beispiel eine Deutschland-Karte mit der Radonkonzentration in der bodennahen Luft. Bodennahe Luft heißt, gemessen wurde in 1 m Tiefe innerhalb des Bodens. In dieser Gegend verteilt sich das Radon relativ gleichmäßig und würde dann weiter ausgetragen werden und weiter diffundieren. Man sagt, in 1 m Bodentiefe hat man den Zeitpunkt erreicht, wo man messen und sagen kann: Da ist eine Konstante, die weiter für die Bearbeitung gilt. Bei dem zweiten Bild sehen Sie zum Beispiel die Gesamtbodenkonzentration, nicht nur die Radonkonzentration, sondern auch das, was als Alpha-, Beta- und Gammastrahlung aus dem Boden kommt, aufgetragen als Dosis. Das andere war eine Aktivität. Diese Aktivität hat zur Folge, wenn sie in den Körper des Menschen eindringt, dass sie eine gewisse Dosis entwickelt, die die Möglichkeit hat, Zellen innerhalb des Körpers zu schädigen. Die Einheit Millisievert (msv) sagt etwas über den Schädigungsgrad des menschlichen Körpers aus. Sie sehen, dass einige Gebiete deutlich belasteter sind als andere. Das hängt von der Bodenzusammensetzung ab und davon, welche bodennahen Freisetzungen möglich sind. Nordrhein-Westfalen ist relativ neutral. Es liegt weder am unteren noch am oberen Ende der Skala, sondern deckt den mittleren Bereich ab. Was bedeutet es, wenn wir über Radioaktivität im Feinstaub sprechen? Aufgrund einer Eingabe des Bergamts Düren hat zum Beispiel das Materialprüfungsamt im Jahre 2005 eine Untersuchung in der Umgebung des Tagebaus Hambach durchgeführt (siehe Anlage 10, S. 6) und als Radonkonzentration in der bodennahen Luft den in der Grafik eingezeichneten Wert gefunden.

74 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Das Bundesamt für Strahlenschutz ist für die Radonkonzentrationen in der Bundesrepublik zuständig und hat ebenfalls Messungen durchgeführt und etwa in Düsseldorf als Einmalstandort für mehrere Jahre hintereinander eine Aufnahme gemacht. Die Werte für 2004, 2005 und 2006 sind nach dem Wert des Materialprüfungsamts aus 2005 aufgeführt. Auch das Forschungszentrum Jülich ist aufgrund der Anfragen der Bevölkerung aktiv geworden und hat eigene Messungen durchgeführt: in Elsdorf und Niederzier als Gegenpole zu dem Tagebau Hambach und in Oberzier und Rödingen, um zu sehen: Wie ist der generelle Pegel für die Radonkonzentration am Tagebau? Zum Vergleich kann man die Messstelle 5 des Forschungszentrums selber nehmen, die auch Radonkonzentrationen gemessen hat. Damit hat man ein Bild über den gesamten Bereich der Radonmessungen innerhalb der Gebiete des Tagebaus. In der Mitte der Grafik habe ich eine große Säule aufgetragen. Das ist die typische Radonkonzentration, die das Bundesamt für Strahlenschutz für das Gebiet um die Tagebaue herausgegeben hat. Die Radonkonzentration liegt etwa zwischen 1 und 30 Bq/m 3 Luft. Die Messungen zeigen im Moment, dass es keine Ausnahmen aufgrund des Tagebaus gibt. Die im Messbereich festgestellte Radonkonzentration liegt im normalen Spannungspegel. Diese Grafik bezog sich auf die Radonkonzentration, also auf das Radonelement, das gasförmig in der Luft vorhanden ist. Das Thema war Feinstaub, sodass auch Staubmessungen vorgenommen worden sind (siehe Anlage 10, S. 7). Das Materialprüfungsamt hat im Rahmen des Untersuchungsprojekts 2005 PM 10 -Fraktionen gemessen. Sie sehen in der Grafik die beiden Werte des Materialprüfungsamts für Elsdorf und Niederzier. Das Forschungszentrum Jülich hat 2006 Messungen an PM 0,8 -Fraktionen durchgeführt, die deutlich darunter liegen. Das müsste man noch verifizieren,

75 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA weil möglicherweise die Unterschiede zwischen PM 10 - und PM 0,8 -Fraktionen dafür ausschlaggebend sind. Das Forschungszentrum Jülich hat im Jahre 2009 begonnen, am Meteorologiemast des Forschungszentrums PM 2,5 -Fraktionen zu untersuchen. Das ist eine mehrjährige Untersuchungsreihe, die noch nicht abgeschlossen ist. Mittlerweile sind aber Zwischenergebnisse bekannt, die in der Grafik aufgezeichnet sind. Das Forschungszentrum selber misst an der Messstelle M3 kontinuierlich auch die Aerosolkonzentration und die Alphabelastung, die damit einhergeht. Das ist im Bild ganz rechts zu sehen. Auch hier sieht man wieder, dass es keine signifikanten Abweichungen bei irgendwelchen Messstellen gibt, die mit dem Tagebau zusammenhängen. Das ist eine relativ normale Verteilung. Wenn nicht die Aktivität, sondern die Wirkung auf den Menschen interessiert, müsste man die Dosis berechnen, die aufgrund dieser Messwerte durch Inhalation auf die Lunge des Menschen einwirkt. Das habe ich gemacht (siehe Anlage 10, S. 8). Ich habe als Grundlage die Jahresdosis für den Daueraufenthalt im Freien genommen. Man müsste also das ganze Jahr am Tagebau stehen und nichts anderes tun, als die Aktivität, die sich in der Luft befindet, aufzusaugen. Dieser Maximalwert ist eine sehr grobe, konservative Abschätzung. Sie sehen die Skalierung geht bis 1 msv/a. Als Referenz habe ich die Säule aufgetragen, die im Genehmigungsverfahren für die Ableitung aus Anlagen, die mit kerntechnischen Materialien arbeiten, herangezogen wird. Nach 47 Strahlenschutzverordnung darf eine Anlage nur bis zu 0,9 msv/a an Radioaktivität abgeben; sonst würde sie nicht genehmigt werden. Die Messwerte aus dem Umfeld von Tagebauen liegen deutlich unter diesen Genehmigungswerten. Das heißt, wir liegen im Bereich der natürlichen radioaktiven Strahlung.

76 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Ich weiß, die Begriffe Sievert und Becquerel sagen nicht jedem etwas. Deswegen habe ich Dosisvergleiche (siehe Anlage 10, S. 9) zusammengestellt, um herauszufinden: Wo liegen wir mit den Werten? Die PM 10 -Inhalation, die ich gerade gezeigt habe, würde eine Jahresdosis von 43 µsv/a erzeugen. Nehmen Sie dagegen eine Röntgenaufnahme des Magens eine Aufnahme, ein Schuss, der auf den Körper abgegeben wird, so liegt die Dosisbelastung bei µsv. Wenn Sie mit einem Flugzeug in größere Höhen aufsteigen, bekommen Sie den Einfluss der Höhenstrahlung zu spüren. Eine Flugreise von Frankfurt nach Gran Canaria bedeutet für den Passagier eine Dosis von 18 µsv. Ein kleiner Hinweis: Das Flugpersonal untersteht der Personendosisüberwachung, weil bei ihnen durch Flugreisen permanent eine gewisse Strahlendosis eingetragen wird, die überwacht werden muss. Eine Zigarette enthält auch Radon und das volle Produkt Polonium-210. Aufgrund dieser radioaktiven Einträge hat der Zigarettenrauch einer Zigarette eine Dosisbelastung von 14 µsv. 20 Zigaretten pro Tag ergeben eine Belastung von µsv/a. Im Vergleich dazu beträgt die natürliche Strahlenbelastung, die jeder Mensch in Deutschland hat, µsv/a. Und die zivilisatorische Strahlenbelastung durch medizinische Einrichtungen und dergleichen beträgt ebenfalls µsv/a. Das heißt, die Belastung durch PM 10 -Inhalation liegt deutlich unter jeder natürlichen und zivilisatorischen Belastung, der der Mensch ausgeliefert ist. 46 Strahlenschutzverordnung enthält die Grenzwerte, die jeder Anlagenbetreiber am Anlagenzaun einhalten muss. Zusätzlich zu der natürlichen Dosisbelastung dürfen nur µsv/a auf den Menschen abgegeben werden. Sonst würde der Betrieb zugemacht werden.

77 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Das bedeutet, diese 43 µsv/a, die aufgrund der Inhalation des natürlichen Pegels durch den Tagebau erzeugt werden, liegen mit am unteren Ende der Belastung. Fazit (siehe Anlage 10, S. 10): Aus den aktuell vorhandenen Daten ich muss zugeben, die Datenbasis ist nicht groß, sondern relativ überschaubar ist keine Strahlenexposition durch radioaktiven Feinstaub oberhalb der natürlichen Dosis zu erkennen. (Beifall) Herr Hans-Theo Schmitz erwähnt, in der letzten Woche habe in Elsdorf der Ausschuss für Umwelt und Verkehr getagt: 3. Rahmenbetriebsplan. Die Bürger seien nervös oder nervös gemacht geworden und redeten nicht mehr von PM 10, sondern von PM 2,5. Elsdorf liege zwar im Südwestwind; aber im Winter bei Inversionswetterlagen komme der Wind meistens aus Norden und Osten und bringe Feinstaub mit. Alle Ortschaften wollten eine Messanlage haben. Man habe im BKA schon einmal darüber diskutiert. Das LANUV habe nur 62 Messanlagen, die auf Jahre hinaus ausgebucht seien. Damit sei der Bürger nicht zufrieden; er verlange eine genaue Messung. Herr Giesen betont, man habe im Braunkohlenausschuss schon mehrfach über die Sinnhaftigkeit eines revierweiten Luftreinhalteplans gesprochen. In der Diskussion habe die Bezirksregierung Köln angemerkt, dass weitere Messstellen nötig wären, um einen solchen Plan aufzustellen. Er wolle vom LANUV gerne wissen, ob daran gedacht sei, weitere Messstellen zu installieren. Aus Sicht der Stadt Mönchengladbach wäre das sehr interessant, um vor dem Hintergrund einer Nullmessung die Veränderungen der Luftgüte im Bereich des Tagebaus Garzweiler II festzustellen. Herr Iven sieht die Situation ähnlich, in vielen Bereichen gebe es Mess- und vor allem Informationsbedarf. Die Bevölkerung und die Kommunen wollten Messergebnisse haben. Das LANUV habe bei der letzten Projektgruppensitzung zugesichert, eine Infor-

78 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA mationsveranstaltung zu dem Thema Messungen durchzuführen. Das LANUV habe es leider noch nicht geschafft, einen Termin vorzuschlagen. Man gehe jedoch davon aus, dass die Veranstaltung stattfinde, um genau zu erklären, wie die Messsituation aussehe und was machbar sei. Für die Messreihe 2013 habe man dringend angemahnt, weitere Messstationen anzuschaffen. Das sei nicht so einfach; eine Messstation koste im Jahr Man nehme aber an, dass sich hier etwas tue. Morgen sei beispielsweise in Elsdorf eine Besprechung mit dem LANUV; dort werde das Thema auch noch einmal aufgegriffen. Man erwarte noch in diesem Monat eine Entscheidung des Ministeriums zur Messthematik im Rheinischen Revier. Zum Thema Revierweiter Luftreinhalteplan sei man vom Grundsatz her offen. Da diese Thematik schon länger auf der Tagesordnung stehe, habe man die Bereiche ausgedehnt und das Untersuchungsgebiet so groß gewählt wie für einen revierweiten Luftreinhalteplan. Zum einen müsse man aber klar sagen, man könne nur da Pläne aufstellen, wo Probleme bestünden, wo Grenzwerte überschritten seien. Zum Zweiten da spreche er die Düsseldorfer Kollegen an müssten sehr viele Pläne aufgestellt werden. Es sei nicht möglich, quasi als Wahlleistung noch zusätzliche Pläne aufzustellen, wenn kein aktueller Bedarf zu sehen sei. Deshalb sei entschieden worden, da, wo es notwendig sei, einen Plan aufzustellen: im Bereich Hambach. Man werde schauen, wie es weitergehe. Herr Dr. Hachen äußert, das Problem habe man im Braunkohlenausschuss bereits behandelt, und es liege eine eindeutige Beschlussfassung dazu vor. Im Nordbereich des Tagebaus Garzweiler existierten keine Messungen. Insofern könne es auch keine Überschreitungen geben. Ohne Faktenlage brauche man sich also gar nicht über Luftreinhaltepläne zu unterhalten. Dazu habe man hier einen Beschluss gefasst, und die Regierungspräsidentin sei so nett gewesen, das Umweltministerium anzuschreiben und darauf hinzuweisen. Man sollte gemeinsam in den Bemühungen nicht nachlassen. Es könne nicht sein, im Rhei-

79 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA nischen Revier am Nordrand des Tagebaus gar keine Faktenlage zu haben, während im Gesamtrevier eine Menge von Stationen vorhanden sei. Eben sei der Aktionsplan Grevenbroich aus dem Jahr 2006 erwähnt worden. Die Ergebnisse zur damaligen Ausbreitungsrichtung von PM 10 legten nahe, dass gerade der Nordbereich des Tagebaus besonders betroffen sei. Man habe aber keine Messstationen. Diese Situation müsse sich ändern. Deswegen hoffe er, im nächsten Jahr gemeinsam zu Ergebnissen zu kommen. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Sachstandsbericht der Bezirksregierung Köln und des Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis.

80 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 12: Anfragen Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom Drs. Nr. BKA 0600 Vors. Götz ruft die Anfrage der Grünen zum Thema Geplante Rodungen in Borschemich durch RWE Power auf. Dazu lägen Antworten der Bezirksregierung Köln und der Bezirksregierung Arnsberg vor. Frau Zentis dankt für die umfassende Beantwortung der Fragen. Allerdings erschließe sich ihr manches nicht. Sie habe einen Plan mit Maßnahmen, die demnächst anstünden, übersandt bekommen. Es seien Abrisse geplant, obwohl noch Menschen in ihren Häusern lebten. Das hielten die Grünen nicht für eine sozialverträgliche Maßnahme. Sie habe auch mit Bürgern vor Ort gesprochen, die sagten, damit seien die zuständigen Gremien nicht befasst worden. Sie bitte, das zu überprüfen. Die restlichen 150 Bürger wollten nicht, dass weite Teile gerodet würden und sukzessive ein Abriss von Gebäuden stattfinde; sie hätten sich auf das Jahr 2015 eingerichtet. An künftigen Umsiedlungsstandorten müsse für die Bewohner sichergestellt sein, dass vor dem Endzeitpunkt der Übergabe oder des Totalauszugs keine Maßnahmen, wie zum Beispiel Gebäude abreißen, Infrastruktur zerstören oder Bäume fällen, stattfänden. Außerdem klagten die Bewohner zunehmend darüber, dass sich Tiere im Ort aufhielten: etwa Füchse und Rehe. Auch da sollten Maßnahmen getroffen werden; nicht jeder liebe es, morgens einen Fuchs im Eingang zu finden. Nicht nur Katzen, deren Population stark zugenommen habe, liefen frei herum. Die blau markierten Häuser (siehe Drs. Nr. BKA 0600, Anlage 3, letzte Seite) sollten in Kürze zum Abriss zur Verfügung stehen; teilweise seien die Häuser jetzt noch bewohnt. Vors. Götz weist darauf hin, die Anfrage der Grünen habe sich mit Rodungen beschäftigt. Auf die angesprochenen Themenfelder sei man nicht vorbereitet, sodass es nicht möglich sei, sie heute sachlich zu diskutieren.

81 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA Herr Josef Johann Schmitz betont, als Umsiedler, der die Praxis kenne, und als Befürworter der kommunalen Selbstverwaltung vertrete er die Auffassung, die angesprochenen Probleme gehörten nicht in den Braunkohlenausschuss. Das müsse die Stadt Erkelenz in den entsprechenden Gremien behandeln, was auch passiert sei. In Inden seien Arbeitsgruppen gebildet worden, die sich mit Problemen in den Ortschaften Altdorf, Inden und Pier beschäftigt hätten. Sämtliche ortsansässigen Ratsvertreter, die Verwaltung und RWE Power seien dabei gewesen. Die Maßnahmen seien im Einvernehmen mit den Verantwortlichen besprochen und umgesetzt worden. So sehe er das auch in Erkelenz. Man werde allerdings unabhängig von der Maßnahme keine hundertprozentige Zustimmung erreichen; irgendjemand werde immer dagegen sein. Vors. Götz hält fest, zu den Antworten auf die Anfrage zu den Rodungen gebe es keine Nachfragen. Er schlage vor, die angesprochenen Probleme in die nächste Sitzung einzubringen.

82 Niederschrift der 146. Sitzung des BKA am BKA TOP 13: Mitteilungen Vors. Götz führt aus, Mitteilungen lägen nicht vor. Der Vorsitzende wünscht schöne Martinstage, frohe Weihnachten, einen guten Rutsch, frohe Ostern (Heiterkeit) und schließt die Sitzung um 13:17 Uhr. Der Vorsitzende Der stellvertretende Vorsitzende gez. S. Götz gez. J.J. Schmitz Die Bezirksregierung Köln Im Auftrag gez. N. Reiß

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