Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser enthalten in Produkt 1102 und 1103

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1 Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser enthalten in Produkt 1102 und 1103 lfd. Nr. Bezeichnung Ist 2010 Plan 2011 Plan 2012 Grundstücksentwässerung / Schmutzwasser 1 Personalkosten EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR Grundstücksentwässerung, Straßenentwässerung / Niederschlagswasser Kontrolle Aufteilungsregel Personal Amt 68 nach Stundenaufzeichnungen, Personal Amt 60 Aufteilung nach Kanalnetzlänge, MW-Anteil wie % TÜV 2 Aufwendungen für Energie an Pumpanlagen EUR EUR EUR EUR 0 EUR 0 EUR direkte Zuordnung analog Ist 2010, da Kosten für Schmutzwasser Unterhaltung der Gebäude und Anlagen sowie 3 des sonstigen unbeweglichen Vermögens Planung: proz. wie Kanalunterhaltung Ist 2010 / Nachkalkulation: EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR (Kontrolle, Unterhaltung, Instandsetzung der direkte Zuordnung anhand Buchungen, MW Anteil wie % TÜV Kanäle) 4 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Planung: proz. wie Buchungen Ist 2010 / Nachkalkulation: direkte EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR Vermögens (Gegenstände und Geräte) Zuordnung anhand Buchungen, MW Anteil wie % TÜV 5 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Planung: nach Kanallänge / Nachkalkulation: direkte Zuordnung EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR Anlagen anhand Buchungen, MW Anteil wie % TÜV 6 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen EUR EUR EUR EUR EUR Planung: teilw. direkt, proz. wie Buchungen Ist 2010, teilw. 0 EUR Kanalnetzlänge / Nachkalkulation: direkte Zuordnung anhand Buchungen, MW Anteil wie % TÜV 7 Telekommunikation EUR EUR EUR EUR 743 EUR Planung: proz. wie Telekomm. in 2010 / Nachkalkulation: direkte 0 EUR Zuordnung anhand Buchungen, nach Kanallänge, MW-Anteil wie % TÜV 8 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen EUR EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR direkte Zuordnung, da Kosten Regenwassergebühr 9 Sachausgaben Baubetriebshof (anteilig) EUR EUR EUR EUR EUR wie Personal Amt 68 nach Stundenaufzeichnungen, Anteil MW wie % 0 EUR TÜV 10 Verrechnung zentrale Dienstleistungen EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR wie Personalkosten gesamt 11 Verrechnung sonstiger Leistungen, Amt EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR wie Personal Amt 60 (Kanalnetzlängen), MW-Anteil wie % TÜV 12 Kalkulatorische Abschreibung EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR Kanalvermögensbewertung und MW gem. Ermittlung TÜV 13 Kalkulatorische Verzinsung EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR Kanalvermögensbewertung und MW gem. Ermittlung TÜV 14 Überschuss/Fehlbetrag aus Vorjahren 0 EUR EUR EUR EUR 0 EUR 0 EUR analog Nachkalkulation Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte EUR EUR EUR EUR 0 EUR Planung: wie Buchungen in 2010 / Nachkalkulation: anhand der 0 EUR Buchungen 16 Zwischensumme EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR Aufwand für Abwasserbeseitigung (Abwasserabgabe) Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände (Lineg) Erträge aus Kostenerstattungen / Nachzahlungen Zweckverbände (Abwasserabgabe) EUR EUR EUR EUR EUR Planung: durch Lineg analog Aufteilung im Beitragsbescheid 2012, 0 EUR Rest direkte Zuordnung / Nachkalkulation: anhand Beitragsbescheid und Buchungen EUR EUR EUR EUR EUR durch Lineg anhand Regenwasser- und Schmutzwasserauswertung 0 EUR für Beitrag 2012 Planung: durch Lineg analog vorläufiger Abrechnung des Jahres EUR EUR EUR -300 EUR EUR 0 EUR 2009 / Nachkalkulation: anhand Beitragsbescheid und Buchungen durch Gebühren zu decken EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR 68,3% 31,7% 100,0% Abwassergebühren Kalkulation 2012_ohne Grundwasser.xls

2 Kostenaufteilung Schmutz-/Niederschlagswasser Lfd. Nr. 1 : Personalkosten Anteil Schmutzwasser Anteil Niederschlagswasser Anteil Mischwasser Tiefbauamt Amt ,60 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,60 EUR nach Kanalnetzlänge, MW-Anteil wie % TÜV Amt 60 Dichtheitsprüfung ,00 EUR ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR nur Schmutzwasser Baubetriebshof Amt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 685,00 EUR nach Stundenaufzeichnungen, MW-Anteil wie % TÜV ,60 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,60 EUR Anteil Mischwasser ,60 EUR ,00 EUR ,00 EUR Fiktives Trennsystem ,00 EUR ,00 EUR Aufteilungsschlüssel Anteil Schmutzwasser Anteil Niederschlagswasser Anteil Mischwasser Tiefbauamt Amt 60 52,15% 40,78% 7,07% nach Kanalnetzlänge Baubetriebshof Amt 68 90,92% 8,68% 0,40% nach Stundenaufzeichnungen (aus Durchschnitt 3 Vorjahre) TÜV Rheinland für Mischwasseraufteilung 47,70% 52,30% Fiktives Trennsystem Diverse Sachkosten Anteil Schmutzwasser Anteil Niederschlagswasser Anteil Mischwasser Summe Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbewegl. Vermögens K Tiefbauamt ,80 EUR ,56 EUR 5.316,64 EUR ,00 EUR nach Kanallänge Amt 60 K Baubetriebshof 67,60% 28,50% 3,90% ,00 EUR prozentual wie Ist Buchungen 2010 Unterhaltung u. Ergänzung der Einrichtungsgegenstände und Geräte Unterhaltung 45,00% 47,00% 8,00% 3.750,00 EUR prozentual wie Ist Buchungen 2010 Kauf GWG 45,00% 47,00% 8,00% 3.360,00 EUR prozentual wie Ist Buchungen 2010 Bewirtschaftung Grund u. baul. Anlagen 4.641,35 EUR 3.629,42 EUR 629,23 EUR 8.900,00 EUR nach Kanallänge Amt 60 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Entgelt f. Ermittlung Wasserverbrauchsdaten ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR ,00 EUR Schmutzwassersystem K Tiefbauamt ,50 EUR ,60 EUR 1.908,90 EUR ,00 EUR nach Kanallänge Amt 60 K Baubetriebshof 45,00% 47,00% 8,00% 9.000,00 EUR prozentual wie Ist Buchungen 2010 Telekommunikation K Tiefbauamt 312,90 EUR 244,68 EUR 42,42 EUR 600,00 EUR nach Kanallänge Amt 60 K Baubetriebshof 88,60% 9,70% 1,70% 4.500,00 EUR prozentual wie Ist Buchungen 2010 Sachausgaben Baubetriebshof (anteilig) ,44 EUR 1.220,70 EUR 56,25 EUR ,40 EUR nach Stundenaufzeichnungen Amt 68 sonst. privatrechtl. Leistungsentgelte ,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR ,00 EUR wie Ist Buchungen in 2009 Verrechnung sonstiger Leistungen, Amt ,25 EUR 2.446,21 EUR 424,10 EUR 5.998,56 EUR nach Kanallänge Amt 60

3 Kostenaufteilung Schmutz-/Niederschlagswasser lfd. Nr. 12 und 13: Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung Aufteilung anhand der der Planung 2012 zugrunde liegenden Kanalvermögensbewertung; geplante Zugänge (die noch nicht in der KVB enthalten sind) werden analog dieser aufgeteilt. Schmutzwasser Niederschlagswasser Mischwasser Summe Differenz Summe kalkuliert Abschreibung Plan ,33 EUR ,00 EUR ,67 EUR ,00 EUR ,08 EUR Verzinsung Plan ,76 EUR ,11 EUR ,13 EUR ,00 EUR ,15 EUR ,09 EUR ,11 EUR ,80 EUR ,00 EUR Abschreibung in % 49,0% 42,0% 9,0% 100,0% Verzinsung in % 46,0% 41,0% 13,0% 100,0% Lfd. Nr. 17 und 19: Abwasserabgabe Für 2012 Trennung gem. Angabe der Lineg vom (Entwurf Beitragsbescheid Veranlagung 2012) Abgabe gesamt Schmutzwasser Niederschlagswasser Mischwasser Beitrag ,00 EUR ,00 EUR EUR 0,00 EUR 28,7% Erstattung / Nachzahlung ,00 EUR -300,00 EUR EUR 0,00 EUR Sonst. Erstattungen 0,00 EUR 0 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Sonstige Abwasserabgaben (Übergabe Moers) ,00 EUR 0 EUR 0,00 EUR ,00 EUR lfd. Nr. 18: Beitrag an die LINEG Für 2012 Trennung im Verhältnis des durch die Lineg getrennt ermittelten Beitrags Beitrag Plan 2012 = ,00 EUR Niederschlagswasser = ,00 EUR 25,90% Schmutzwasser = ,00 EUR 74,10%

4 Berechnung der Schmutzwassergebühr Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist gem. 3 Absatz 2 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung die Menge des Schmutzwassers, die der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Berechnungseinheit ist der m³ Schmutzwasser. Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen zugeführten Frischwassermengen abzüglich der nachgewiesenen, auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. 1. Normalverbraucher Frischwasser- Plan Verbrauch % Schmutzwasser m³ 2. LINEG-Mitglieder 100 % Schmutzwasser 0 m³ Gesamtwassermenge m³ Berechnung der kostendeckenden Benutzungsgebühr Die Gesamtkosten ohne die Kosten der Lineg sind auf alle Kanalbenutzer (einschl. der LINEG-Mitglieder) zu verteilen. div. durch die Gesamtwassermenge m³ Zusätzlich ist die Summe aus den lfd. Nr. 19, 20, 21 auf die sonstigen Kanalbenutzer (ohne LINEG- Mitglieder) zu verteilen. Diese gesonderte Berechnung ist deshalb erforderlich, weil die LINEG-Mitglieder die von ihnen zu entrichtende Abwasserabgabe sowie den LINEG-Beitrag nicht an die Stadt, sondern unmittelbar an die LINEG zahlen ,02 EUR 1,1919 EUR/m³ 1,19 EUR/m³ Abwasserabgabe LINEG-Beitrag Summe EUR EUR EUR div. durch die Abwassermenge der m³ 1,6806 EUR/m³ Normalverbraucher ohne Lineg 1,68 EUR/m³ Aufgrund der vorstehenden Berechnungen ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren je m³ Abwasser: a) für LINEG-Mitglieder 1,19 EUR/m³ b) für sonstige Benutzer 2,87 EUR/m³ Berechnung des Gebührenaufkommens bei kostendeckenden Gebührensätzen a) Gebühren der LINEG-Mitglieder (Wasserverbrauch s.o.) 0,00 EUR b) Gebühren der sonstigen Benutzer (Wasserverbrauch s.o.) ,00 EUR Gebührenaufkommen insgesamt ,00 EUR Durch die Gebühren der Benutzer zu deckende Kosten Rechnerischer Überschuss/Fehlbetrag durch Rundung ,02 EUR ,02 EUR -0,09%

5 Berechnung der Niederschlagswassergebühr Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren ist gem. 3 Absatz 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung die überbebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche in m² auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Die Gesamtkosten, die auf die Beseitigung und Behandlung von Regenwasser entfallen, betragen: ,48 EUR Diese Kosten werden durch die Quadratmeter überbauter und/oder befestigte Flächen geteilt. Grundlage hierfür sind die Daten, die im Rahmen des Selbstererhebungsverfahrens im Jahr 2009 ermittelt wurden und die seitdem durch neue Ver- und Entsiegelungen stattgefundenen Veränderungen. Vollversiegelte Flächen (befestigte und überbaute Flächen) m² Teilversiegelte Flächen (zu 50 % angerechnet) m² m² Gesamtfläche m² Demnach beträgt die Gebühr für 2012 je m²: 0,62 EUR Berechnung der Gebühreneinnahmen überbaute Flächen / befestigte Flächen Ökopflaster und Dachflächen zu 50% angerechnet zu deckende Kosten Differenz ,04 EUR ,43 EUR ,48 EUR ,48 EUR 0,00 EUR 0,00% Öffentlichkeitsanteil für städtische Straßenflächen m² ,89 EUR verbleiben Erträge aus Benutzungsgebühren für Niederschlags- und Grundwasser ,59 EUR

6 Erläuterungen Zu lfd. Nr. 1 - Personalkosten - Es werden die Personalausgaben aller Bediensteter nachgewiesen, die für die Kostenstellen K und K tätig sind. Zu lfd. Nr. 2 - Aufwendungen Energie - Der Betrag beinhaltet Stromkosten für den Betrieb der Pumpanlagen im Schmutzwassersystem. Zu lfd. Nr. 3 - Unterhaltung baulicher Anlagen und des sonstigen beweglichen Vermögens - Die Unterhaltungsaufwendungen für bauliche Anlagen enthalten z.b. Kosten für die Wartung der Vakuumanlage Rayen, Kanalreinigung, Spülpläne, Allgemeine Unterhaltung durch Dritte, Entsorgung von Rechengut und Wartung der Rechenanlage Krefelder Straße. Für die nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation vorgeschriebene Videoteilbefahrung von Abwasserkanälen, für die Auswertung dieser Inspektion und die Instandsetzung des Kanalnetzes werden EUR benötigt. Desweiteren sind Kosten der ehemalige Position "Unterhaltung des Kanalnetzes" (Kosten für die Beseitigung von kleineren Schäden aufgrund der Kanal-TV-Untersuchung, für Beseitigungen von Verstopfungen im Kanalnetz und sonstige Reparaturen) enthalten. Insgesamt werden für diese Position EUR veranschlagt. Zu lfd. Nr. 4 - Unterhaltung des sonstigen bew. Vermögens - Diese Position beinhaltet Kosten für Kleinmaterial wie z.b. Einstiegshilfen in Schächte und Wartungskosten der Rettungs- und Atemschutzgeräte (ehem. Unterhaltung u. Ergänzung der Einrichtungsgegenstände und Geräte). Zu lfd. Nr. 5 - Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen - Es handelt sich u.a. um Ausgaben für Lizenzen und Mitgliedsbeiträge, z.b. Abwasserberatung NRW (ehem. Verwaltungs- und Betriebsausgaben). Zu lfd. Nr. 6 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Die Mittel werden in Höhe von EUR für die Ermittlung der Wasserverbrauchsdaten durch die ENNI GmbH benötigt. Weitere EUR entfallen auf Mittel im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung "Selbstüberwachungsverordnung Kanal", insbesondere für Aufträge an Ingenieurbüros. Außerdem sind EUR insb. für Vermessungen neuer/geänderter Kanäle und Kanalzustandserfassungen außerhalb der "SüV-Kan" sowie EUR für einen Restauftrag an den TÜV aufgrund der Einführung der getrennten Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser enthalten. Zu lfd. Nr. 7 - Telekommunikation - Diese Kosten entstehen durch den Einsatz eines Fernwirksystems in allen Pumpanlagen (Fehlermeldungen per Telefon) im Baubetriebshof (4.500 EUR). Für Handykosten des Tiefbauamtes werden bei Produkt 1102 Planung und Bau Abwasserbeseitigung 600 EUR eingeplant. Zu lfd. Nr. 8 - Aufwendungen für Dienstleistungen Diese Mittel wurden für die Vergabe von Leistungen zur Einführung der getrennten Regenwassergebühr benötigt. Es handelt sich um insg. rd EUR, die in den Jahren zu je EUR refinanziert wurden. Ab 2012 werden hierfür keine Kosten mehr angesetzt. Zu lfd. Nr. 9 - Sachausgaben Baubetriebshof (anteilig für Kanalunterhaltung) - Für die Kanalunterhaltung entstehen dem Baubetriebshof auch Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Treibstoffe, Reparaturen, Kleinbeschaffungen, Versicherungen, Steuern). Zu lfd. Nr Verrechnung zentrale Dienstleistungen -

7 Zu lfd. Nr Verrechnung zentrale Dienstleistungen - Zentrale Dienstleistungen sind Leistungen von Servicebereichen (interne Dienstleister) und allg. Dienststellen der Verwaltung für andere Bereiche der Verwaltung. Überwiegend liegt eine interne Auftraggeber- /Auftragnehmerbeziehung vor. Der Leistungsempfänger hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Erstellung und den Bezug der Leistungen. Leistungserbringer: Personalservice, Personalservice Auszubildende, Bereitstellung IT, Organisation, Zentrale Dienstleistungen, Personalrat, Finanzen, Finanzen für Gebührenhaushalte Umlageschlüssel: Stellenanteile nur Innendienst (Bereitstellung IT, Organisation, Zentrale Dienstleistungen, Personalservice, Auszubildende, Finanzen), alle Stellenanteile (Personalservice, Personalrat), Stellenanteile aus Finanzen in % für Gebührenhaushalte und Freizeitbad (Finanzen für Gebührenhaushalte) Zu lfd. Nr Verrechnung sonstiger Leistungen - Über das Produkt Geobasisdaten/Kartographie werden Leistungen in Form von gelieferten Datensätzen, Karten, Satzungsplänen und Luftbilder erbracht. Ein Anteil von 4 % der verrechenbaren Kosten des Produkts wird hier analog zum Vorjahr verrechnet. Zu lfd. Nr Kalkulatorische Abschreibungen - Die Beträge werden auf der Grundlage des neuen Kanalkatasters ermittelt, wobei die Bewertung des Vermögens zum Wiederbeschaffungszeitwert erfolgt. Zu lfd. Nr Verzinsung des Anlagekapitals - Nach 6 Abs. 2 KAG ist das aufgewandte Kapital angemessen zu verzinsen. Das für eine Anlage aufgewandte Kapital verzehrt sich im Laufe der Nutzungsdauer, bis es am Ende der Nutzungsdauer ganz verbraucht ist. Der fortschreitende Kapitalverzehr kommt dabei im sinkenden Restwert der einzelnen Anlagen und Einrichtungen zum Ausdruck. Wie der Anlagenwert ist gleichermaßen auch das aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte Kapital einem entsprechenden Kapitalverzehr unterworfen. Dieses sogenannte Abzugskapital wird daher im gleichen Verhältnis abgeschrieben wie der Wert der Anlage. Es wird mit seinem um die Abschreibungen verminderten Restwert bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen berücksichtigt. Im Abzugskapital enthalten ist neben den Beiträgen, Zuweisungen/Zuschüssen Dritter und den bisherigen Abschreibungen auch der Wert der von Dritten hergestellten Kanäle (sog. Unternehmerkanäle). Der kalkulatorische Zinssatz wird im Jahr 2012 auf 6,5 % gesenkt. Zu lfd. Nr Fehlbetrag aus Vorjahren - Gem. der Änderung des 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW, die am in Kraft getreten ist, gilt: Der Gebührenrechnung kann ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Im Jahr 2012 wird für die Schmutzwassergebühr ein Überschuss berücksichtigt, der im Jahr 2010 entstanden ist. Zu lfd. Nr Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte - In dieser Position werden Ersatzleistungen für Schäden und Erstattungen von Reparaturkosten zusammengefasst und gebührensenkend berücksichtigt. Zu lfd. Nr Aufwand für Abwasserbeseitigung - Nach Mitteilung der Lineg wird die von der Stadt zu entrichtende Abwasserabgabe für das Jahr 2012 voraussichtlich rd EUR betragen. Darüber hinaus werden an die Stadt Moers für die Einleitung von Schmutzwasser in das Moerser Kanalnetz ca EUR zu entrichten sein. Zu lfd. Nr Zuweis. und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverb. - Der voraussichtliche Beitrag an die Lineg für das Jahr 2012 wird rd EUR betragen. Zu lfd. Nr Erträge aus Kostenerstattungen etc. Zweckverbände - Es handelt sich um Erstattungen von Abwasserabgaben durch die Lineg.

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