BVV-Mitgliederversammlungen. Berlin, 6. Juli 2018

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1 BVV-Mitgliederversammlungen Berlin, 6. Juli 2018

2 Tagesordnung BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Bericht über das Jahresergebnis 2017 des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Änderungen der Satzung und Leistungspläne sowie Einführung neuer Leistungspläne Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Beschlussfassung zur Abstimmung in der 105. Ordentlichen Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. Verschiedenes Seite 2

3 Das neue System der Zusagearten in Deutschland Zusage zur bav Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Leistungszusage Unterstützungskasse Direktzusage Beitragsorientierte Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestleistung Tariflösung Reine Beitragszusage Seite 3

4 Rahmenbedingungen der reinen Beitragszusage Keine Garantie einer Mindestleistung durch Versorgungseinrichtung Keine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers (nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) Tarifvertragliche Regelung erforderlich Gesonderter Anlagestock (keine Stillen Reserven zum Start) Durchgängige Marktwertsicht (analog zu fondsgebundener LV) Mit Anlageregeln wie Pensionsfonds (durch Erweiterung PFAV) Seite 4

5 Mögliche Gestaltung beim BVV PK Rückdeckung PF Spezialfonds PF Sondervermögen Rückdeckung PF Reine Beitragszusage Gesondertes Sicherungsvermögen SICHERHEITSORIENTIERT Rückdeckung gegen laufenden Beitrag (analog UK) Keine Haftung für den Arbeitgeber Wenig Änderungen zur bewährten Welt sowohl für Versicherte, Mitgliedsunternehmen und Versorgungseinrichtung CHANCENORIENTIERT Z.B. höhere Aktienquote möglich (Theoretisch) höhere Renditechance Gegebenenfalls höheres Risiko Sicherungsbeitrag vereinbar Seite 5

6 Änderungen der Versicherungsbedingungen PK (1) Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Es ist geplant, die Durchführung reiner Beitragszusagen im BVV PF anzubieten und dort einen entsprechenden neuen Pensionsplan einzuführen Dieser Pensionsplan hat einerseits gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und soll andererseits Produktmöglichkeiten abbilden Eine Pensionsplanvariante soll in der BVV PK rückgedeckt sein und der derzeitigen Grundversorgung in der BVV PK weitgehend entsprechen Aus diesem Grund sind die maßgeblichen Rückdeckungs-Tarife bzw. -Bedingungen der BVV PK um eine neue Überschussverwendungsform, die Gewinnrente, zu erweitern Seite 6

7 Änderungen der Versicherungsbedingungen PK (2) Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Merkmale der Gewinnrente: - Gilt ausschließlich für die Rückdeckung reiner Beitragszusagen des BVV PF - Dient der Erhöhung laufender Renten - Wird erstmals mit der ersten Rente gezahlt - Ist jeweils auf ein Jahr begrenzt und mit einem reduzierten Anpassungszuschlag verbunden Änderung von Tarif RN, Tarife R-ARLEP/mGH, R-ARLEP/oG, R-ARLEP/oG-V Seite 7

8 Pensionsfonds Pensionskasse Unterstützungskasse Alttarif (RA/DA) Altersrente/Hinterbliebenenrente/ Berufsunfähigkeit Alttarif Altersrente/Hinterbliebenenrente/ Berufsunfähigkeit Pensionsplan N Altersrente/Hinterbliebenenrente/ Erwerbsunfähigkeit Einmalbeitrag, 1% Dynamisierung Neutarif (RN/DN) Altersrente/Hinterbliebenenrente/ Erwerbsunfähigkeit Einmalbeitrag, laufender Beitrag,1% Dynamisierung Leistungsplan N Altersrente/Hinterbliebenenrente/ Erwerbsunfähigkeit Laufender Beitrag, 1% Dynamisierung Pensionsplan ARLEP Laufender Beitrag, 1% Dynamisierung (R-)ARLEP og/mgh Altersrente ohne/mit Todesfallleistung Einmalbeitrag, laufender Beitrag,1% Dynamisierung Leistungsplan ARLEP Laufender Beitrag, 1% Dynamisierung Seite 8

9 Änderungen von Satzungen und Bedingungen (1) Umsetzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Nach aktueller Rechtsprechung können Überschussanteile aus Rückdeckungsversicherungen einer Unterstützungskasse entweder zur Leistungserhöhung oder zur Beitragsverrechnung verwendet werden Möglichkeit, Überschussanteile aus Rückdeckungsversicherungen der BVV VK bei der BVV PK auch direkt an die BVV VK zurückzuführen, ist daher aus Regularien herauszunehmen Änderung von Satzung BVV VK, Leistungspläne N, N 1 %, ARLEP/oG-V, Satzung BVV PK, Tarife RN, RN 1 %, R-ARLEP/oG-V Seite 9

10 Änderungen von Satzungen und Bedingungen (2) Formale und redaktionelle Änderungen Im Wesentlichen Klarstellungen zur Gerichtsstandsvereinbarung, Vertragspartnerstellung und Verwaltungspraxis sowie Erweiterung des Änderungsvorbehalts um die neuen Tarife Materielle Änderungen sind damit nicht verbunden Änderung von Satzung BVV VK, Leistungspläne N, N 1 %, ARLEP/mGH, ARLEP/oG, ARLEP/oG-V, Satzung BVV PK, Tarife DA, B, RA, DN, N, RN, Zusatzversicherungen, Rückdeckungs-Zusatzversicherungen, Tarife ARLEP/mGH, ARLEP/oG, R-ARLEP/mGH Seite 10

11 Einführung neuer 1 % - Leistungspläne und Tarife (1) Kompaktversorgungen (Tarifgemeinschaft N) in der BVV VK und der BVV PK sehen bereits eine jährliche 1-prozentige Rentendynamisierung vor Aufgrund der Nachfrage von Trägerunternehmen und zwecks Gleichlaufs zwischen den BVV Unternehmen besteht der Bedarf, auch die Altersrenten-Versorgungen (Tarifgemeinschaft ARLEP) mit dieser Rentendynamisierung anzubieten Seite 11

12 Einführung neuer 1 % - Leistungspläne und Tarife (2) Einführung von in der BVV VK: Leistungsplan ARLEP/mGH 1 %, Leistungsplan ARLEP/oG 1 %, Leistungsplan ARLEP/oG-V 1 % in der BVV PK: Zusatzversicherungen 1 %, Tarife ARLEP/mGH 1 %, ARLEP/oG 1 %, ARLEP/oG-V 1 %, Rückdeckungs-Zusatzversicherungen 1 %, Tarife R-ARLEP/mGH 1 %, R-ARLEP/oG 1 %, R-ARLEP/oG-V 1 % Seite 12

13 Geltungsbereich Die Änderungen gelten auch für bestehende Vertragsverhältnisse. Die Änderungen sowie die neuen Leistungspläne und Versicherungsbedingungen sollen zum 1. Juli 2018 wirksam werden. Seite 13

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