Chancen und Risiken moderner Garantieprodukte in der bav. Dr. Mark Ortmann

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1 Chancen und Risiken moderner Garantieprodukte in der bav Dr. Mark Ortmann ITA Institut für Transparenz

2 Moderne Garantieprodukte in der bav ITA Institut für Transparenz

3 Produkte in der bav - Auswahl Hybrid-Produkte Allianz - Invest alpha-balance Alte Leipziger- Alfonds bav Generali - Direktvers. Fondsrente HDI - TwoTrust Vario Helvetia - WorkLife Direkt Chance Iduna - SIGGI Global Garant Invest LV Performer Flex Nürnberger - Doppel-Invest Stuttgarter - DirektRente performancesafe Volkwohlbund - Fondsgebundene Rente FWR ITA Institut für Transparenz

4 Produkte in der bav - Auswahl icppi WWK - Premium FondsRente protect Zurich - Direktgarant Premium UWP-/WP-Produkte Canada Life - GENERATION business Standard Life - Freelax Variable Annuity Swiss Life - Champion (GMIB) Rückversicherungsvertrag mit Fondsguthaben Ergo Betriebs-Rente Garantie ITA Institut für Transparenz

5 Produkte in der bav - Auswahl Selekt-Produkte Allianz - IndexSelect Axa - Relax bavrente Moderne Klassik Allianz - Zukunftsrente Perspektive ITA Institut für Transparenz

6 Chancen und Risiken neuartiger Garantieprodukte für Arbeitnehmer Volatium-Profile ITASelect-Matrix ITA Institut für Transparenz

7 Volatium Das Simulationsverfahren Volatium : Simulation von Kapitalmarktverläufen + Test des Verhaltens der Produkte mit diesen Verläufen Kapitalmarktverläufe pro Tarif. Bei Fondsgebundenen Tarifen wird standardmäßig ein Aktienfonds zur Simulation hinterlegt. Tarifberechnungen basieren auf Echttarifen. Ergebnisse werden statistisch analysiert und zu Häufigkeitsverteilungen der jeweils erzielten Renditen zusammengefasst. ITA Institut für Transparenz 2015 Volatium ist ein geschütztes Verfahren von MORGEN & MORGEN. 7

8 Volatium Das Simulationsverfahren Vorteile der Volatium -Simulation Einheitliches Verfahren auf allen Ebenen Einheitliche Simulationsgrundlage (Kapitalmarktszenarien) Einheitliche Simulation des konkreten Tarifs Einheitliche Darstellung der Chancen und Risiken in Form von zertifizierten Volatium -Profilen ITA Institut für Transparenz 2015 Volatium ist ein geschütztes Verfahren von MORGEN & MORGEN. 8

9 SF69 SF70 SF71 SF72 SF73 Chancen und Risiken: ITA SELECT-Matrix Volatium ist ein geschütztes Verfahren von MORGEN & MORGEN. Quelle: ITA SELECT in M&M Office Grunddaten: Direktversicherung bav, 100 Euro, 30 Jahre Laufzeit, Filter: kein Filter ITA Institut für Transparenz

10 Folie 9 SF69 SF70 SF71 SF72 Produkte rechts oben sind von links nach rechts Silvia Fiedler; ,77; -3,57 Volskwohlbund FR+ Silvia Fiedler; ,81; -3,52 Volkswohlbund FR (L) Silvia Fiedler; ,85: -3,08 Conti LIfe Line Invest FR3 Silvia Fiedler; SF73 Alles Volatium Klasse 5 Silvia Fiedler;

11 Chancen und Risiken: VolatiumPLUS-Matrix Volatium ist ein geschütztes Verfahren von MORGEN & MORGEN. Quelle: ITA SELECT in M&M Office ITA Institut für Transparenz 2015 Grunddaten: Direktversicherung bav, 100 Euro, 30 Jahre Laufzeit, Filter: kein Filter 10

12 Zwischenfazit Moderne bav-tarife bieten: Höhere Chancen auf Rendite Geringere Garantien Teilweise keine garantierten Rückkaufswerte Rechnungsgrundlagen für Rente ändern sich Kundenprofil entscheidet über Chancen-Risiko- Klasse ITA Institut für Transparenz

13 Chancen und Risiken moderner Garantieprodukte für Arbeitgeber ITA Institut für Transparenz

14 Mögliche Risiken bei modernen Produkten Höhere Aktienquote führt zu Verlusten Externer Garantiegeber fällt aus, z.b. Wertsicherungsfonds Rückkaufswerte können herabgesetzt werden LVU fällt aus Arbeitgeber informiert falsch, z.b. über Risiken ITA Institut für Transparenz

15 Haftung des Arbeitgebers allgemein Durchgriffs-/ Subsidiärhaftung ( 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG): Arbeitgeber muss für eine von ihm zugesagte Leistung einstehen. Gilt auch wenn Versorgung nicht direkt über AG erfolgt, sondern über externen Versorgungsträger (LVU, Pensionskasse, Pensionsfonds, UK) und dieser die zugesagte Leistung nicht oder nicht vollständig erbringen kann (Nachdotierung möglich). bei Entgeltumwandlung. AG haftet für nicht vollständig gezahlte Beiträge. Regelung ist zwingend. ITA Institut für Transparenz

16 Vorzeitiges Ausscheiden des AN Versicherungsvertragliche Lösung bei Direktversicherung (unverfallbar) beitragsorientierte Leistungszusage: Begrenzung des Anspruchs auf Deckungsmittel des LVU/Versicherungsleistungen die mit den Beiträgen gebildet worden ITA Institut für Transparenz

17 Vorzeitiges Ausscheiden des AN Versicherungsvertragliche Lösung bei Direktversicherung (unverfallbar) beitragsorientierte Leistungszusage: Soziale Auflagen zu beachten: Bezugsrecht muss spätestens drei Monate nach dem Ausscheiden unwiderruflich sein, Abtretung, Beleihung oder Beitragsrückstand durch den Arbeitgeber muss rückgängig gemacht werden, laut Vertrag dürfen die Überschüsse von Anfang an nur verwendet werden, um die Versicherungsleistung zu verbessern und ITA Institut für Transparenz

18 Vorzeitiges Ausscheiden des AN Versicherungsförmige Lösung bei Direktversicherung (unverfallbar) beitragsorientierte Leistungszusage: Soziale Auflagen Arbeitnehmer hat das Recht, Vertrag mit eigenen Beiträgen zu besparen und somit Vertrag fortzuführen Arbeitnehmer wird/ist dann Versicherungsnehmer Wichtig: Es besteht keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers Arbeitgeber muss dies innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden geltend machen Somit: Enthaftung des Arbeitgeber ITA Institut für Transparenz

19 Vorzeitiges Ausscheiden des AN Versicherungsförmige Lösung bei Direktversicherung (unverfallbar) beitragsorientierte Leistungszusage: Soziale Auflagen - wenn nicht erfüllt: Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft des Arbeitnehmers nach ratierlichen Verfahren ( 2 Abs. 1 BetrAVG) Faktoren: Tatsächliche Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers wird ins Verhältnis gesetzt mit möglicher Betriebszugehörigkeit (Eintritt in das Unternehmen bis zum Erreichen der in der Zusage vorgesehenen Altersgrenze). ITA Institut für Transparenz

20 Vorzeitiges Ausscheiden des AN Versicherungsförmige Lösung bei Direktversicherung (unverfallbar) beitragsorientierte Leistungszusage: Soziale Auflagen - wenn nicht erfüllt: Ergebnis: Unverfallbarkeitsfaktor multipliziert mit dem zugesagten Leistungsanspruch Nachschusspflicht des Arbeitgebers möglich (Problem bei spät erteilter Zusage) ITA Institut für Transparenz

21 Vorzeitiges Ausscheiden des AN Beitragszusage mit Mindestleistung ( 2 Abs. 5b BetrAVG): unverfallbarer Anspruch (DV, PK, PF) = mindestens die Summe der bis zum Ausscheiden zugesagten (nicht gezahlten) Beiträge (außer rechnungsmäßige Risikobeiträge) + bis dahin erzielten Erträge Wichtig: Darauf achten, dass dieser Mindestanspruch stets durch LVU garantiert ist sonst Nachschusspflicht Risiko bei Herabsetzung von Rückkaufswerten ITA Institut für Transparenz

22 Übertragung auf neuen AG Nicht: Übernahme der Zusage nach 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG Schwer kalkulierbar alle Risiken gehen über inkl. Finanzierungslücken Besser: Übertragungswert + wertgleiche Zusage nach 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG ITA Institut für Transparenz

23 Ausfall des LVU Risiken: Aktuelles Zinsumfeld Ausfall eines externen Partners, z.b. Wertsicherungsfonds, externen Garantiegebers Maßnahmen: Asset-Liability- Management Zinszusatzreserve Protektor oder ähnliche Absicherungen Herabsetzung der Leistung ( 89 Abs. 2 VAG) Haftung des AG Vollständiger Ausfall Haftung des AG ITA Institut für Transparenz

24 Haftung des AG bei Auskünften allgemein Keine generelle Hinweis- und Auskunftspflicht in der bav. Ggf. Auskunfts- und Informationspflichten aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach den Grundsätzen von Treu und Glauben. Arbeitgeber muss abwägen zwischen eigenen und Arbeitnehmer-Interessen. Dabei berücksichtigen: Erkennbare Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmer auf der einen Seite und Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf der anderen Seite. ITA Institut für Transparenz

25 Haftung des AG bei Auswahl des Trägers Auswahl des Versorgungsträgers (AG-finanziert): Arbeitgeber kann Versorgungsträger frei bestimmen Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte bav keine Pflichtverletzung des Arbeitsgebers Ausnahme: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung enthält Verpflichtung des Arbeitgebers mit spezifizierten Anforderungen. Haftung des Arbeitgebers, wenn spezifische Anforderungen nicht erfüllt werden ITA Institut für Transparenz

26 Haftung des AG bei Auswahl des Trägers Auswahl des Versorgungsträgers (AN-finanziert): Arbeitgeber muss nach billigem Ermessen auswählen (ohne Tarifvertrag oder BV). Nicht absolut beste Lösung, sondern Lösung mittlerer Art und Güte ist ausreichend Arbeitgeber darf eigene Interessen berücksichtigen z.b. Minimierung des Verwaltungsaufwands Grenze: sachfremde und für Arbeitnehmer nachteilige Auswahlkriterien ITA Institut für Transparenz

27 Haftung des AG bei Auskünften Arbeitgeber erteilt Arbeitnehmer Auskunft Dies kann aufgefordert oder unaufgefordert erfolgen Wichtig: Auskunft muss richtig sein. falscher Auskunft = Arbeitgeber ist schadenersatzpflichtig (st. Rspr.) Beispiel: Herunterspielen der höheren Risiken ITA Institut für Transparenz

28 Geeignete Produkte in der bav ITA Institut für Transparenz

29 Geeignete Produkte in der bav Beitragszusage mit Mindestleistung alle Produkte mit garantierter Mindestleistung keine reinen fondsgebundenen Versicherungen Kritisch bei Herabsetzung von Rückkaufswerten Arbeitgeber haftet für Beiträge Beitragsorientierte Leistungszusage alle Produkte, solange im Leistungsfall und bei vorzeitigem Ausscheiden die Deckungsmittel des Versicherungsvertrags für die Höhe der Versorgungsleistungen maßgeblich sind Voraussetzungen des 2 Abs. 2 S. 2 BetrAVG beachten Sonst: ratierliches Verfahren nach 2 Abs. 1 BetrAVG mit Auffüllhaftung des AG ITA Institut für Transparenz

30 Geeignete Produkte in der bav Wenn Anforderungen erfüllt, eignen sich: Klassische Rentenversicherungen Statische Hybrid-Produkte Dynamische Hybrid-Produkte UWP-Produkte Selekt-Produkte Moderne Klassik ITA Institut für Transparenz

31 Fazit Moderne Produkte in der bav bieten höhere Chancen bieten geringere Garantien können zu Verlusten führen bei Kündigung Chancen-Risiko-Profil des Kunden maßgeblich ITA Institut für Transparenz

32 Fazit Moderne Produkte sind aus Sicht des Arbeitgebers grds. nicht deutlich problematischer als klassische Produkte, wenn rechtliche Vorgaben beachtet werden Risiken für den Arbeitgeber: Emittenten-Risiko (Ausfall des Versicherers) Rückkaufswerte (nicht garantiert/herabgesetzt) Soziale Auflagen bei versicherungsvertraglicher Lösung werden nicht erfüllt AG gibt falsche Auskünfte ITA Institut für Transparenz

33 Kontakt Dr. Mark Ortmann, CFP ITA Institut für Transparenz GmbH Unter den Linden Berlin / ITA Institut für Transparenz

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