Die Arbeitsmappe hat folgenden Inhalt:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Arbeitsmappe hat folgenden Inhalt:"

Transkript

1 Arbeitsmappe 2011 Die aktuelle Arbeitsmappe (Stand 2011) informiert auf 70 Seiten über alles, was für Betriebsräte wichtig ist. Jeder Teilnehmer an einem Betriebsräteseminar erhält als persönliches Exemplar eine Arbeitsmappe. Die Arbeitsmappe hat folgenden Inhalt: Seite 1. Definition 4 2. Durchführungswege Direktzusage Besteuerung beim Arbeitgeber Besteuerung beim Arbeitnehmer Sozialversicherung Verwaltung der Direktzusage Portabilität, Insolvenzsicherung, Betriebsrentenanpassung Insolvenzsicherung Anpassung Unterstützungskasse Definition Rechtsform Kein Rechtsanspruch Freiheit der Vermögensanlage Finanzierung Dotierte Unterstützungskasse Rückgedeckte Unterstützungskasse Besteuerung beim Arbeitgeber Steuerfreiheit der Kasse Besteuerung beim Arbeitnehmer und Betriebsrentner Sozialversicherung Direktversicherung Definition Beteiligte 12 1

2 Einzel-/Gruppenversicherung Vertragsformen Gewinnbeteiligung Widerrufliche und unwiderrufliche Bezugsberechtigung Widerrufliche Bezugsberechtigung Unwiderrufliche Bezugsberechtigung Gezillmerte Tarife Besteuerung beim Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrentner Sozialversicherung Portabilität, Insolvenzsicherung, Betriebsrentenanpassung Pensionskasse Definition Finanzierung Rechtsform Versicherungsaufsicht Anlagevorschriften Steuerfreiheit der Kasse Besteuerung beim Arbeitgeber Besteuerung und Sozialversicherung beim Arbeitnehmer und Betriebsrentner Portabilität, Insolvenzsicherung, Betriebsrentenanpassung Pensionsfonds Definition Finanzierung Rechtsform Versicherungsaufsicht Anlagevorschriften Auslagerung von Rückstellungen Portabilität, Insolvenzsicherung, Betriebsrentenanpassung Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Versorgungsformen Leistungshöhe Rechtsanspruch Entgeltumwandlung Sozialversicherungspflicht Steuern 21 2

3 Portabilität Insolvenzsicherung Zahlung eines PSV-Beitrages Betriebsrentenanpassung Hinterbliebenenversorgung Finanzierungsaspekte Anspruchsgrundlagen Einzelzusage Arbeitsvertragliche Gesamtzusage Betriebliche Übung Gleichbehandlung Betriebsvereinbarung Tarifvertrag Verhältnis der Anspruchsgrundlagen zueinander Die Gleichbehandlung, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Männer und Frauen, Verbot der Geschlechterdiskriminierung Diskriminierungsverbot bei befristeter Beschäftigung Arbeiter und Angestellte Eheliche und nichteheliche Kinder Altersdiskriminierung Räumlicher Geltungsbereich der Gleichbehandlung Zulässige Ungleichbehandlung Der Leistungsfall Regelaltersleistung Vorzeitige Altersleistung Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Leistungen wegen Todes Leistungsplan Versorgungsfähige Dienstzeit versorgungsfähiges Einkommen Leistungsorientierte, beitragsorientierte Zusage Leistungsorientierte Zusage Gesamtversorgungszusage Endgehaltsbezogene Zusage 33 3

4 Rentenbausteinzusage Renteneckwertzusage Festbetragszusage Beitragsorientierte Zusage Wartezeit Anpassung Laufende Leistungen Überprüfungszeitraum Umfang der Anpassung %-ige Anpassung für Neuzusagen ab und für Entgeltumwandlungszusagen PSVaG-Leistungen Die Unverfallbarkeit Unverfallbarkeitsvoraussetzungen Allgemeines Sofortige Unverfallbarkeit Ausscheiden bis Ausscheiden bis Ausscheiden und später Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis Vordienstzeiten, vertraglich vereinbarte Unverfallbarkeit Wechsel innerhalb eines Konzerns Änderung der Versorgungszusage Betriebsübergang Grund für das Ausscheiden Höhe der unverfallbaren Anwartschaft leistungsorientierte Zusage Gesamtversorgungszusage Endgehaltsbezogene Zusage ratierlicher Anspruch und individuell erdienter Anspruch beitragsorientierte Zusage bzw. Entgeltumwandlungszusage Unverfallbarkeit und Leistungsfälle Altersleistung und vorzeitige Altersleistung Leistungen wegen Erwerbsminderung Leistungen wegen Todes 44 4

5 Auskunftspflicht Insolvenzsicherung Durchführungswege Sicherungsfälle Personenkreis Versorgungsempfänger Versorgungsanwärter Höhe der Leistungen Bei Versorgungsempfängern Bei Versorgungsanwärtern Bei vorhergehender Verschlechterung einer BAV Bei Versicherungsmissbrauch Informationspflichten des PSVaG Rentenabschlag keine Anpassung der Betriebsrente Abfindung Liquidation Betriebsübergang bei Insolvenz Finanzierung Betriebsübergang Allgemeines Abgrenzung zur Gesamtrechtsnachfolge Anspruchsgrundlage Anspruchsgrundlage Betriebsvereinbarung Anspruchsgrundlage arbeitsvertragliche Gesamtzusage, einzelvertragliche Zusage Informationspflichten des Arbeitgebers Abfindung und Übertragung Abfindung Die Abfindung der Versorgungsanwartschaften aktiver Arbeitnehmer Die Abfindung der Versorgungsanwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer mit unverfallbarer Anwartschaft Die Abfindung laufender Versorgungsleistungen Übertragung Die Mitbestimmung des Betriebsrates 54 5

6 13.1. Rechtsgrundlagen Persönlicher Geltungsbereich der Mitbestimmung Mitbestimmungsfreie Grundentscheidungen Einführung Einstellung, Schließung Dotierungsrahmen Durchführungsweg Personenkreis Mitbestimmungspflichtige Entscheidungen bei einer Direktzusage Mitbestimmungspflichtige Entscheidungen bei einer Unterstützungskasse und Pensionskasse Rechtsform Ausgestaltung Verwaltung Durchführung der Mitbestimmung Die zweistufige Lösung Die einstufige Lösung Verletzung der Mitbestimmung Änderungsmöglichkeiten Interessenlage Neuzusagen, Schließung Änderung für Betriebsrentner und ausgeschiedene Arbeitnehmer Änderung für bereits beschäftigte Arbeitnehmer Statischer Besitzstand Dynamischer Besitzstand einzelvertragliche Zusage, arbeitsvertragliche Gesamtzusage Änderungsvertrag Änderungskündigung Widerruf Der Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage Der Widerruf wegen Treuepflichtverletzung Der Widerruf bei einer Unterstützungskassenversorgung Widerruf und Mitbestimmung des Betriebsrates umstrukturierende Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung 62 6

7 Kündigung Stufen-Theorie des BAG Weder sachliche noch triftige noch zwingende Gründe Sachliche Gründe Triftige Gründe Zwingende Gründe Klagebefugnis des Betriebsrates Verschlechternde Betriebsvereinbarung Geltungsbereich Klage betroffener Arbeitnehmer Entgeltumwandlung Allgemeines Rechtsanspruch Umwandlungsvereinbarung erdiente, aber noch nicht fällige Entgeltansprüche Entgeltumwandlung ohne Arbeitsentgelt? versicherungsmathematische Wertgleichheit? Tarifvertrag Tarifvorbehalt Entgeltumwandlung von Mindestlöhnen Unverfallbarkeit Insolvenzsicherung Betriebsrentenanpassung Schattengehalt Arbeitgeberzuschuss Besteuerung, Sozialversicherung Obliegenheiten Verjährung Rechtsschutz 68 7

Vorwort 01. Abkürzungsverzeichnis 09. Wege der betrieblichen Altersversorgung 12

Vorwort 01. Abkürzungsverzeichnis 09. Wege der betrieblichen Altersversorgung 12 Inhaltsverzeichnis Vorwort 01 Abkürzungsverzeichnis 09 Wege der betrieblichen Altersversorgung 12 Durchführungswege 12 Direktversicherung 13 Pensionskasse 14 Umlagefinanzierte Pensionskassen 14 Kapitalgedeckte

Mehr

Stichwortverzeichnis. Erläuterung: kursiv gedruckte Ziffern = Definitionen, f. = folgende Seite, ff. = folgende und weitere Seite(n)

Stichwortverzeichnis. Erläuterung: kursiv gedruckte Ziffern = Definitionen, f. = folgende Seite, ff. = folgende und weitere Seite(n) Erläuterung: kursiv gedruckte Ziffern = Definitionen, f. = folgende Seite, ff. = folgende und weitere Seite(n) 0-9 1 %-Anpassung 139 ff. 3-Stufen-Theorie 151, 210, 213, 219 ff., 272 sachlich-proportionale

Mehr

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Andreas Buttler Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage vvw T KARLSRUHE Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Pension Management - Master of Pension Management

Pension Management - Master of Pension Management 1. Semester Betriebsrentenrecht (PM 4) Modulnummer: PM 4 Semester: 1 Umfang: 5 ECTS CP, 3 SWS Kurzzeichen: Dauer: 1 Semester Häufigkeit: WS Modulgruppe: Themenbereich II Kompetenzen/Lernziele: Die wesentlichen

Mehr

Tarifvertrag zur Altersversorgung

Tarifvertrag zur Altersversorgung Tarifvertrag zur Altersversorgung zwischen dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie e.v. Bahnhofstraße 14, 26122 Oldenburg - einerseits - und der IG Metall,

Mehr

Schnelleinstieg betriebliche Altersversorgung

Schnelleinstieg betriebliche Altersversorgung Schnelleinstieg betriebliche Altersversorgung Uwe Deist Michael Lange Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München Was Ihnen Buch und CD bieten 10 Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen 12 Frage 1: Was

Mehr

VII. Mitbestimmung des Betriebsrats... 35 1. Tatbestände der Mitbestimmung... 35 2. Umfang und Grenzen der Mitbestimmung... 35 3.

VII. Mitbestimmung des Betriebsrats... 35 1. Tatbestände der Mitbestimmung... 35 2. Umfang und Grenzen der Mitbestimmung... 35 3. Inhalt A. Lernziel... 11 B. Betriebliche Altersversorgung... 13 I. Einleitung... 13 II. Anwendungsbereich des Gesetzes... 15 1. Sachlicher Anwendungsbereich: Begriff der betrieblichen Altersversorgung...

Mehr

Für die Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus einer Direktversicherung und die Durchführung dieses Versorgungswegs sagt 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG :

Für die Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus einer Direktversicherung und die Durchführung dieses Versorgungswegs sagt 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG : Direktversicherung Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche Grundlage 2. Versicherungsrechtliche Möglichkeiten 3. Besonders vorteilhaft: Gruppenversicherungen 4. Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und

Mehr

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit

Mehr

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte Die TierarztRente Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte In-Kraft-Treten: 01.04.2009 Ihr Ansprechpartner: Jürgen Schewe, Davenstedter

Mehr

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV) 1 Tarifpolitik Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KEUTV) Stand nach 1. ÄTV KonzernTVe 2011 2 Inhalt 1 Grundsatz 2 Geltungsbereich

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist

Mehr

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten

Mehr

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

6 Entwicklungen stellt im Rahmen der kollektiven Umstellung keinen Nachteil dar und führt aus den vorgenannten Gründen zu keiner Nachberechnung. 4 Systematik Altersversorgung Die Voraussetzungen der Altersversorgung

Mehr

Betriebliche Altersversorgung Ein Überblick. Ausgangspunkt

Betriebliche Altersversorgung Ein Überblick. Ausgangspunkt Betriebliche Altersversorgung Ein Überblick Ausgangspunkt Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch des Arbeitnehmers

Mehr

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse Einleitung Der Arbeitgeber kann die Betriebsrente entweder im Rahmen einer Direktzusage selbst organisieren oder sich einer Unterstützungskasse bedienen

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Newsletter 3/2013. Aus dem Rentenrecht Vorsicht bei Entgeltvorausbescheinigung Seite 5. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte,

Newsletter 3/2013. Aus dem Rentenrecht Vorsicht bei Entgeltvorausbescheinigung Seite 5. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, Newsletter 3/2013 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (BMF, Schreiben 24.07.2013 IV C 3 - S 2015/11/10002) Seite 2 Aus dem Arbeitsrecht

Mehr

BAV Risikoanalyse 1. Ziele der betrieblichen Altersversorgung. Kundendaten: Ο Ο Ο Ο Ο Ο Ο

BAV Risikoanalyse 1. Ziele der betrieblichen Altersversorgung. Kundendaten: Ο Ο Ο Ο Ο Ο Ο BAV Risikoanalyse 1 Ziele der betrieblichen Altersversorgung Steuereffekte nutzen Lohnnebenkosten mindern Mitarbeiterbindung und -motivation erhöhen (insbesondere für Leistungsträger) Gesetzliche oder

Mehr

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus!

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus! LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus! Übertragung von Pensionsverpflichtungen die Vorteile im Überblick

Mehr

Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 17.10.2009 www.emmett.at 1

Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 17.10.2009 www.emmett.at 1 Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 17.10.2009 www.emmett.at 1 Direktversicherung Indirektversicherung (Rückdeckungsversicherung) Pensionskasse Betriebliche Kollektivversicherung Abfertigung NEU Abfertigung

Mehr

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln!

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! BAV statt Vermögenswirksamer Leistungen VL-Sparform Nettoaufwand Ergebnis Rendite pro Jahr Beispiel: 35 jähriger Mann 30 Jahre Laufzeit Bausparvertrag 14.400

Mehr

I. Gemeinsame Vorschriften

I. Gemeinsame Vorschriften I. Gemeinsame Vorschriften 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt 1. r ä u m l i c h : für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,

Mehr

Erläuterung zum Formular. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Erläuterung zum Formular. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Erläuterung zum Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung In dem nachfolgenden Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Betriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011

Betriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011 Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030

Mehr

Analyse der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

Analyse der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Analyse der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Wer als geschäftsführender Gesellschafter (Gesellschafter-Geschäftsführer = GGF) eine GmbH leitet, hat im Gegensatz zum Einzelunternehmer

Mehr

Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen

Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen 1 Professor Dr. Ulrich-Arthur Birk Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen Direktzusage Die folgenden Ausführungen

Mehr

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung Eine Information für Arbeitgeber Die LVM-Direktversicherung Betriebliche Altersversorgung in meinem Unternehmen? Die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen ist bei der LVM in guten Händen.

Mehr

Weniger kann mehr sein

Weniger kann mehr sein zur Sozialpolitik Festcolloquium zum 65. Geburtstag von Christof Helberger 01. Juni 2007 in Berlin Weniger kann mehr sein Überlegungen und Berechnungen zur Sozialabgabenfreiheit der Dr. Reinhold Thiede

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Altersgrenze 65 oder 67 in der bav

Altersgrenze 65 oder 67 in der bav Altersgrenze 65 oder 67 in der bav Referat von Prof. Dr. Hermann Plagemann Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht in Frankfurt am Main bav Symposium 2013 in Köln am 27.02.2013 PLAGEMANN RECHTSANWÄLTE

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Zwischen dem Bayerischen Ziegelindustrie-Verband e.v., Bavariaring 35, 80336 München, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Die freie Unterstützungskasse

Die freie Unterstützungskasse Die freie Unterstützungskasse Deutsche Unterstützungskasse e.v. Was erwartet Sie? Was ist eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse? Funktionsweise, Zielgruppen, Vorteile ein Schnelldurchlauf für

Mehr

Betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente - Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

Betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente - Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Fachgespräch Arbeitsrecht Älter werden im Betrieb HBS und WSI, Düsseldorf, 10.09.2015 Betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente - Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

Mehr

Was ist meine Pensionszusage noch wert?

Was ist meine Pensionszusage noch wert? Was ist meine Pensionszusage noch wert? Referenten: StB Gerhard Bauer StB Christina Lauterbach 05.07.2006 1 Wie kann ich meine finanzielle Situation im Alter beeinflussen? Ich ziehe in eine Sozialwohnung

Mehr

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen PensionLine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung www.continentale.de So funktioniert die Pensionszusage Bei einer Pensionszusage verspricht der

Mehr

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann

Mehr

Eine Beherrschung im steuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn. ein GGF mehr als 50 % der Stimmrechte/Anteile hält oder

Eine Beherrschung im steuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn. ein GGF mehr als 50 % der Stimmrechte/Anteile hält oder Anforderungen an eine Direktzusage an Gesellschafter-Geschäftsführer Die Direktzusage an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer Kapitalgesellschaft (im Folgenden GmbH, grundsätzlich jedoch auch AG)

Mehr

Unser besonderes Angebot für Unternehmen:

Unser besonderes Angebot für Unternehmen: Unser besonderes Angebot für Unternehmen: Check-Up BAV durch Entgeltumwandlung zum günstigen Pauschalpreis von 875 zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer Der Check-Up beinhaltet: die Erörterung und Aufnahme des

Mehr

Checkliste Direktversicherung

Checkliste Direktversicherung Chemietarifvertrag 1 2 Nutzen Sie Ihre Chance in der chemischen Industrie Die ChemieArbeitgeber BAVC und die Industriegewerkschaft IGBCE haben nun erneut auf den wachsenden Versorgungsbedarf der Arbeitnehmer

Mehr

BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011)

BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) Ihre 5 Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung oder das KUNDEN- und QUALITÄTs-orientierte Konzept für die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Produktbeschreibung der MetallRente-

Produktbeschreibung der MetallRente- I Produktbeschreibung der MetallRente Die MetallRente stellt vertragskonforme Umsetzung des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung dar. Es handelt sich hier um ein ergänzendes Produktangebot.Die ist eine

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge 25. Oktober 2005 Peter Reisinger Überblick Mitarbeitervorsorgekasse d.h. unsere ÖVK Österreichische Vorsorgekasse AG, per 1.1.2003 für alle neuen Dienstnehmer verpflichtend (BMVG 1.7.2002) Abfertigungsrückdeckungsversicherung

Mehr

Die Versorgung des Unternehmers / der Unternehmerin in kleinen und mittelständischen Unternehmen

Die Versorgung des Unternehmers / der Unternehmerin in kleinen und mittelständischen Unternehmen Die Versorgung des Unternehmers / der Unternehmerin in kleinen und mittelständischen Unternehmen Ulrich Watermann Consulting Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail:

Mehr

Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Direktversicherung

Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Direktversicherung Betriebl. Altersversorgung - Direktversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlagen 3. Haftung des Arbeitgebers 4. Finanzierung der Direktversicherung 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Arbeitsentgelt

Mehr

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse 2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse Pensionskassen sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die den Arbeitnehmern gegen Beitragszahlung einen Rechtsanspruch

Mehr

Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse

Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckte) Unterstützungskasse 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckten) Unterstützungskasse?

Mehr

Die steuerliche Behandlung von Pensionslasten. Fritz Esterer

Die steuerliche Behandlung von Pensionslasten. Fritz Esterer Die steuerliche Behandlung von Pensionslasten Fritz Esterer 0 Gliederung Deutschland Defined Contribution Pensionsfonds Defined Benefit Bisherige Methodik Reformvorschläge Internationale Trends (Bsp. UK)

Mehr

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Handeln Sie jetzt, damit Sie entspannt in die Zukunft blicken können In den letzten

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge aktuelle Judikatur Errichtung einer Pensionskasse I Errichtung einer Pensionskasse durch Kollektivvertrag OGH 29.10.2015, 8 ObA 66/14k ZAS- Judikaturübersicht (Schörghofer),

Mehr

DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE

DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE DIREKTVERSICHERUNG des s sehr geringer Verwaltungsaufwand kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche des s bzw. seiner Angehörigen unmittelbar

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses unterscheiden Sie, ob der neue Arbeitnehmer bereits eine betriebliche Altersversorgung hat oder nicht. 1.1 Neuer Arbeitnehmer ohne Betriebsrentenzusage Wird

Mehr

Nachgelagerte Besteuerung. Altersversorgung Eine Untersuchung der geltenden Regelungen aus steuersystematischer Sicht

Nachgelagerte Besteuerung. Altersversorgung Eine Untersuchung der geltenden Regelungen aus steuersystematischer Sicht Nicole Hellberg Nachgelagerte Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung Eine Untersuchung der geltenden Regelungen aus steuersystematischer Sicht PL ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis A. Einführung

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

AbkÅrzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19

AbkÅrzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19 Inhaltsverzeichnis AbkÅrzungsverzeichnis................................ 15 Literaturverzeichnis................................... 19 I. Eingehen eines Arbeitsverhåltnisses A. Vertragsanbahnung... 21

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung

Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung Bayerische Versicherungsbank AG Leitungsbereich Financial Services Forum Mittelstand Unternehmerworkshop Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung München, 26. April 2004 Jochen Laich, Unternehmensberatung

Mehr

Der Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung I. Durchführungswege bei Entgeltumwandlung Arbeitgeber angebotene versicherungsförmige Durchführung nutzen. 1. Einseitiges Vorgaberecht des Arbeitgebers

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe

Mehr

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie. Abschluss: 22.04.2006 gültig ab: 01.10.2006 Kündbar zum: 31.12.2012

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie. Abschluss: 22.04.2006 gültig ab: 01.10.2006 Kündbar zum: 31.12.2012 IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 010 01 100 077 001 00 Bundesrepublik Deutschland Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 22.04.2006 gültig ab: 01.10.2006 Kündbar zum:

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Muster Versorgungsordnung Mischfinanzierung Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberbeitrag (sog. Mischfinanzierung )

Muster Versorgungsordnung Mischfinanzierung Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberbeitrag (sog. Mischfinanzierung ) Muster Versorgungsordnung Mischfinanzierung Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberbeitrag (sog. Mischfinanzierung ) Direktversicherung DirektRente classic (beitragsorientierte Leistungszusage BOLZ) Die nachfolgende

Mehr

MUSTER einer Versorgungsordnung. MUSTER einer Versorgungsordnung zur Ausgestaltung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung

MUSTER einer Versorgungsordnung. MUSTER einer Versorgungsordnung zur Ausgestaltung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung MUSTER einer Versorgungsordnung zur Ausgestaltung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung Muster GmbH & Co.KG 07/2013 Die Versorgungsordnung ist zwingend einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Genemigung

Mehr

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554)

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) 3Nr. 55 3 Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) Steuerfrei sind... 55. der in den Fällen des 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs.

Mehr

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines Vermögensbildung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlage 3. Freiwilligkeit, Kündigung, Widerruf 4. Anlageberechtigte und Anlageformen 5. Arbeitgeberpflichten 6. Rechtsprechungs-ABC

Mehr

Chancen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

Chancen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Chancen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Dr. Hans-Georg Jenssen, VDVM 12. Norddeutscher Versicherungstag 16. September 2015 in Hamburg Agenda Folie 2 bav: Die zweite Vorsorgesäule trägt

Mehr

Wortlaut des Tarifvertrages über tarifliche Altersvorsorge Protokollnotiz zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge in grau und kursiv

Wortlaut des Tarifvertrages über tarifliche Altersvorsorge Protokollnotiz zum Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge in grau und kursiv Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorge im Einzelhandel* * Anmerkung: Für die verschiedenen Tarifverträge auf Länderebene wurde eine bundeseinheitliche Regelung übernommen. Abweichungen ergeben sich

Mehr

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.

Mehr

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Die betriebliche Altersversorgung (bav) in Deutschland wird gemessen an den Deckungsmitteln hauptsächlich durch die unmittelbare Pensionszusage (Direktzusage) repräsentiert

Mehr

Fragen und Antworten. zur. arbeitnehmerfinanzierten. Unterstützungskasse

Fragen und Antworten. zur. arbeitnehmerfinanzierten. Unterstützungskasse Heinz Schmitz Finanzservice Diplom-Betriebswirt Vorsorge Vermögen Versicherungen H.S.F. Fragen und Antworten zur arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskasse Ein steuerbegünstigtes Versorgungsmodell zur

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2011 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... XIV. 1 Einführung... 1. 2 Grundlagen... 6

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... XIV. 1 Einführung... 1. 2 Grundlagen... 6 VII Inhalt Abkürzungsverzeichnis... XIV 1 Einführung... 1 2 Grundlagen... 6 A. Betriebliche Altersversorgung... 6 I. Begriff der betrieblichen Altersversorgung... 8 1. Versorgungszweck... 9 2. Biologisches

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung Buxtehude, den 8. Juni 2010 für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für sich selbst Ausgangssituation Die gesetzliche Rente sinkt und kann einen gesicherten Lebensabend

Mehr

Pflicht zu Unisextarifen. betrieblichen Altersversorgung auch für die Vergangenheit?* Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Bamberg. 1.

Pflicht zu Unisextarifen. betrieblichen Altersversorgung auch für die Vergangenheit?* Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Bamberg. 1. Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Bamberg Pflicht zu Unisextarifen in der betrieblichen Altersversorgung auch für die Vergangenheit?* 1. Diskussionsstand Die Unisexentscheidung des EuGH vom 1.3.2011 1 (nachstehend

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl.

Betriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl. ds:bav INFoRMATIoN FÜR ARBEITGEBER Die lukrative Pensionskasse für angestellte Berufsangehörige und Mitarbeiter Betriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl. Unkomplizierte Abwicklung Einsparung

Mehr

Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"?

Kennen Sie schon die Vervielfältigungsregelungen? Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"? Wer aus einem Unternehmen ausscheidet und sich abfinden lässt, bekommt leicht den Eindruck, dass auch das Finanzamt abgefunden sein will. Arbeitnehmer

Mehr

WERNICK Versicherungsmakler Finanzdienstleister. Vorstellung. Wir arbeiten nur mit TOP-Gesellschaften. Vorteil: Sicherheit Service Kompetenz 05/2003

WERNICK Versicherungsmakler Finanzdienstleister. Vorstellung. Wir arbeiten nur mit TOP-Gesellschaften. Vorteil: Sicherheit Service Kompetenz 05/2003 Vorstellung Wir arbeiten nur mit TOP-Gesellschaften Vorteil: Sicherheit Service Kompetenz 05/2003 Situation Seit 01.01.2005 keine steuerfreie private Altersvorsorge wie bisher mehr möglich! Folge: Verlagerung

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Eine Information für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bav) LVM-Pensionsfonds: Doppelt gut für Ihre Mitarbeiter und für Ihren Betrieb

Eine Information für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bav) LVM-Pensionsfonds: Doppelt gut für Ihre Mitarbeiter und für Ihren Betrieb Eine Information für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bav) LVM-Pensionsfonds: Doppelt gut für Ihre Mitarbeiter und für Ihren Betrieb Nutzen Sie die Vorteile! Betriebliche Altersversorgung

Mehr

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist

Mehr

Bei uns stimmt die Chemie! Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie

Bei uns stimmt die Chemie! Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Investition in die Zukunft: Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Demografiebetrag Mit dem Tarifabschluss in der chemischen Industrie von 2008 haben

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag

Mehr