BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise!
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- Julian Kramer
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1 BAP0001 BVV-Abrechnungsformular BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! Angaben zum Unternehmen Firmen-Nr. (4stellig sofern bereits vorhanden) Unternehmen Ansprechpartner Telefon-Nr. Angaben zur versicherten Person Herr Frau Vor- und Nachname: Geburtsdatum Anschrift verheiratet nicht verheiratet Anzahl Kinder - Versicherten-Nr. Personal-Nr. Sozialversicherungs-Nr. Anmeldung zum Beitragsänderung zum Diensteintritt Beginn der Versorgungszusage Übernahme der Versorgungszusage Unverfallbar ab Nein Ja Tarifbezeichnung BVV-Beitrag Steuerliche Aufteilung des BVV-Beitrages Durchführungsweg Pensionskasse Unterstützungskasse Arbeitgeberanteil (steuerfrei) Arbeitnehmeranteil (steuerfrei) Arbeitgeberanteil (pauschal versteuert) Arbeitnehmeranteil (pauschal versteuert) Arbeitgeberanteil (individuell versteuert) Arbeitnehmeranteil (individuell versteuert) Abmeldung zum Grund für das Vertragsende/Ruhen der Beitragszahlung Ausscheiden aus dem Unternehmen Ruhen der Beitragszahlung zum Berufsunfähigkeitsrente Soldat auf Zeit Wechsel innerhalb des Konzerns Tod Wiedereinstellungszusage Aufhebung der Anmeldung Elternzeit unbezahlter Urlaub Kündigung Vertrag für Entgeltumwandlung Altersrente Ende Krankengeldzuschuss Pflegezeit Stempel/Datum/Unterschrift des Unternehmens (auch elektronische Unterschrift) Wechsel in Teilzeit (nur für Tarife DA/RA) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / abrechnung bvv.de
2 Informationen zum BVV-Abrechnungsformular Beginn der Versorgungszusage Im Regelfall beginnt Ihre arbeitsrechtliche Zusage mit dem Zeitpunkt der Anmeldung Ihres Mitarbeiters beim BVV durch Ihr Unternehmen, frühestens jedoch mit dem Beginn der Betriebszugehörigkeit (Ausnahme: Übernahme der Versorgungszusage siehe ). Übernahme einer bestehenden Versorgungszusage Hierbei übernehmen Sie gemäß 4 Abs. 2 BetrAVG die gesamte bestehende BVV-Zusage des Mitarbeiters inhaltlich unverändert und sind damit berechtigt, die Verträge des Mitarbeiters in den für Neuzugänge geschlossenen Tarifgenerationen fortzuführen. Hinweis: Mit der Übernahme gehen Subsidiärhaftung ( 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) und die gegebenenfalls bereits bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) auf das neue Unternehmen über. Vorherige Arbeitgeber werden durch eine entsprechende Vereinbarung schuldbefreiend aus ihrer Verpflichtung entlassen. Bei der Übernahme der Versorgungszusage ist als Datum unter Beginn der Versorgungszusage der Versicherungsbeginn der zu übernehmenden Versorgungzusage beim BVV einzutragen. Dieser liegt dann vor dem Diensteintrittsdatum in Ihrem Unternehmen. Gern geben wir Ihnen hierzu telefonisch Auskunft (Tel.: 030 / ). Durchführungsweg Der BVV bietet Ihnen für die betriebliche Altersversorgung die Durchführungswege Pensionskasse und Unterstützungskasse an. Eine Übersicht zu der steuerlichen Behandlung der Beiträge haben wir Ihnen unter Punkt erstellt. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung der Unterstützungskasse gegebenenfalls Kosten beim PSVaG ( anfallen. Gesetzliche Unverfallbarkeit Bitte tragen Sie hier das Unverfallbarkeitsdatum der Versorgungszusage ein. Das Unverfallbarkeitsdatum ermitteln Sie nach folgenden Regelungen: Zusagen, die ab dem 1. Januar 2001 erteilt wurden und arbeitgeberfinanziert sind: Der Mitarbeiter muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss fünf Jahre bestanden haben. arbeitnehmerfinanziert sind: Die Versorgungszusage ist ab Beginn sofort gesetzlich unverfallbar. Zusagen, die ab dem 1. Januar 2009 erteilt wurden und arbeitgeberfinanziert sind: Der Mitarbeiter muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss fünf Jahre bestanden haben. arbeitnehmerfinanziert sind: Die Versorgungszusage ist ab Beginn sofort gesetzlich unverfallbar. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / abrechnung bvv.de
3 Tarifbezeichnung (Auszüge) Tarife für Neuabschlüsse in der BVV Pensionskasse Produkt Tarif Technische Tarifbezeichnung BVV Altersvorsorge ARLEP/oG 2015 AE15 BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung ARLEP/mGH 2015 AGH15 BVV Kompaktvorsorge Grundversorgung DN 2015 DN15 Zusätzliche Entgeltumwandlung DN 2015 DZ15 BVV Kompaktvorsorge Plus Grundversorgung DN Plus 2015 DB515 Zusätzliche Entgeltumwandlung DN Plus 2015 DZ515 Tarife für Neuabschlüsse in der BVV Unterstützungskasse Produkt Leistungsplan Technische Tarifbezeichnung BVV Altersvorsorge ARLEP/oG 2015 AEV15 BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung ARLEP/mGH 2015 AHV15 BVV Kompaktvorsorge Grundversorgung N 2015 RN15 Zusätzliche Entgeltumwandlung N 2015 RZ15 BVV Kompaktvorsorge Plus Grundversorgung N Plus 2015 RB515 Zusätzliche Entgeltumwandlung N Plus 2015 RZ515 Bei Beitragsänderungen oder bei Fortführung bestehender BVV-Versorgungen im Rahmen einer Übernahme, können Sie die Tarifbezeichnung dem letzten Versicherungsschein, der letzten Versorgungsbestätigung oder den bereits vorliegenden Abrechnungsunterlagen entnehmen. Sollten Ihnen keine Unterlagen vorliegen, geben wir Ihnen gern telefonisch die entsprechenden Informationen. Seite 2 von 4
4 BVV-Beitrag Hier tragen Sie bitte den mit dem Versicherten vereinbarten Gesamtbeitrag ein. Aufteilung des Beitrages entsprechend der steuerlichen Behandlung Unterstützungskasse Zuwendungen an die BVV Versorgungskasse sind immer steuerfrei (sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge). Der Arbeitnehmeranteil ist in voller Höhe steuer- und bis zu 4 Prozent der BBG² sozialversicherungsfrei. Pensionskasse Zusagen vor dem (Altzusagen) Zusagen nach dem (Neuzusagen) steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG EUR/Jahr oder 248 EUR/Monat ab 2016 pauschal versteuert bis EUR/Jahr oder 146 EUR/Monat Die Pauschalbesteuerung kann erst nach vollständiger Nutzung der Steuerfreiheit angewandt werden. Dieser Beitrag ist sozialversicherungspflichtig individuell versteuert steuerfrei bis EUR/Jahr oder 150 EUR/Monat Dieser Beitrag ist sozialversicherungspflichtig. Die oben genannten Versteuerungsmöglichkeiten gelten für den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen. 1 Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung Seite 3 von 4
5 Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie die Beiträge kostenfrei, im Voraus innerhalb der ersten zehn Tage des Abrechnungsmonats und in je einer Summe für die Pensionskasse- und die Unterstützungskasse. Konten des BVV Versicherungsvereins (Pensionskasse) IBAN/ BIC (SWIFT-Code) Deutsche Bank AG, Berlin Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank), Berlin Commerzbank AG, Berlin UniCreditBank AG (HypoVereinsbank), München Postbank AG, Hamburg DE DEUTDEBBXXX DE DRESDEFF100 DE COBADEFFXXX DE HYVEDEMMXXX DE PBNKDEFFXXX Konten der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) Deutsche Bank AG, Berlin Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank), Berlin Commerzbank AG, Berlin UniCreditBank AG (HypoVereinsbank), München IBAN/ BIC (SWIFT-Code) DE DEUTDEBBXXX DE DRESDEFF100 DE COBADEFFXXX DE HYVEDEMMXXX Kontakt Weiterführende Informationen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an: Tel.: 030 / Fax: 030 / firmen@bvv.de Bei Fragen zur Beitragsabrechnung wenden Sie sich bitte an: Tel.: 030 / Fax: 030 / abrechnung@bvv.de Seite 4 von 4
BVV-Abrechnungsformular für An-/Abmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise!
BVV Kurfürstendamm 111-113 10711 Berlin Kurfürstendamm 111-113 10711 Berlin An unsere Telefon: 030 / 896 01-0 Vollmitgliedsunternehmen/AoM/TMU Telefax: 030 / 896 01-791 www.bvv.de Dezember 2017 Erhöhung
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