Durchstiegsmöglichkeiten und Anrechnung - Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung

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1 Durchstiegsmöglichkeiten und Anrechnung - Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung Dr. Walburga Katharina Freitag HIS Hannover 10. Bildungspolitisches Forum am 28./29. November 2009 in Bad Hersfeld

2 Gliederung 1. Ziele europäischer Bildungspolitik 2. Durchlässigkeit zur Hochschule: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte 3. Durchlässigkeit zur Hochschule: Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen 4. Durchlässigkeit und Qualifikationsrahmen 5. Beispiele

3 1. Ziele europäischer Bildungspolitik Mobilität innerhalb Europas (Unionsbürger können sich zur Ausbildung, als Arbeitnehmer/in und Arbeitssuchende überall in der EU aufhalten - Freizügigkeitsgesetz). Transparenz der Qualifikationen. Das heißt: Lesbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit (Qualifikationsrahmen) Durchlässigkeit der Bildungssysteme: Nur Abschlüsse mit Abschlüssen, Anrechnung von niveaugleichen und gleichwertigen Lernergebnissen bzw. Kompetenzen Kompetenzorientierung! Das heißt: Wandel vom Lehren zum Lernen; (Lern-)Ergebnisse sind wichtiger als input oder Prozesse.

4 2. Hochschulzugang ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

5 KMK-Beschluss Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung vom Die Inhaberinnen und Inhaber der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Hierzu zählen Meisterinnen und Meister im Handwerk nach 45, 51a und 122 der Handwerksordnung (HwO); Inhaberinnen und Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ( ), sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen; ( ) und die Inhaberinnen und Inhaber vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

6 Beispiel: Aufstiegsfortbildung Betriebswirtin für Management nach Die zuständige Stelle (Ärztekammer NR und Schleswig-Holstein) regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, das Ziel (Kompetenz- und Handlungsfelder), die Inhalte (Lehrplan) und die Anforderungen der Prüfungen (Prüfungsordnung), die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren.

7 Bedeutung von Teil 1 des Beschlusses im Vergleich zu bisherigen Regelungen Der Beschluss bedarf der Umsetzung in Landesrecht; in der Regel im Landeshochschulgesetz. Die Umsetzung des KMK-Beschlusses in Länderrecht ermöglicht dieser Gruppe den Hochschulzugang für alle Studiengänge an Universitäten und an Fachhochschulen. die Hochschulzugangsberechtigung ist nicht mehr an die Frage der Affinität zwischen Aus- oder Weiterbildung und Studium geknüpft. Es bedarf keiner Prüfung mehr für den Nachweis der Hochschulreife Es braucht keine Berufstätigkeit mehr nachgewiesen werden.

8 KMK-Beschluss Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung vom Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung kann erhalten, wer nach Abschluss einer anerkannten Ausbildung [1] in einem zum angestrebten Studiengang affinen Bereich eine mindestens dreijährige fachlich affine Berufspraxis nachweisen kann und ein Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. [1] Abschluss einer nach BBiG/HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

9 Bedeutung von Teil 2 des Beschlusses im Vergleich zu bisherigen Regelungen Es kann eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung in einem affinen Fach erworben werden. Z.B. Krankenpflegeausbildung affin zu Pflegemanagement. Offen, wie in den Ländern die Affinität definiert wird. Eröffnet wird dieser Gruppe der Zugang sowohl zur Fachhochschule (FH) wie zur Universität, bisher mit wenigen Ausnahmen Beschränkung auf FH. Es entfallen: das Mindestalter, der in einigen Bundesländern geforderte Nachweis von mehr als drei Jahren Berufspraxis und der Nachweis einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen, der Nachweis von Mindestdurchschnittsnoten und die Landeskinderregelung.

10 Beispiel 1 Zahnmedizinische Fachangestellte mit Fortbildung nach 53 oder 54* möchte Zahnmedizin studieren. Das Studium der Zahnmedizin ist zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) * z.b. Arztfachhelferin, Betriebswirtin Management im Gesundheitswesen, andere Fortbildungen zur Fach- und Betriebswirtin oder Meisterin etc.

11 Zahnmedizin an der Universität Heidelberg [Stand: Wintersemester 2009/10] Vorauswahl: Ja Auswahl: Kriterien: Durchschnittsnote bis 2,3 sowie 1. und 2. Ortspräferenz Der Rangplatz im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) ergibt sich aus einer Punktzahl, die aus den folgenden Komponenten ermittelt wird: Abiturnote Leistungen im Test für medizinische Studiengänge (TMS) Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen medizinnahen Ausbildungsberuf oder eine einschlägige Berufstätigkeit (nicht dazu zählen beispielsweise Zivildienst oder Praktika aller Art, sowie ein abgeschlossenes Studium). Leistungen in bildungsbezogenen Wettbewerben auf Bundesebene Freiwilliges soziales Jahr

12 Beispiel 2 Medizinische Fachangestellte mit mittlerer Reife und drei Jahren Berufserfahrung als MFA möchte an der Fachhochschule Bielefeld BWL studieren. Sie muss die Zugangsprüfung an der FH Bielefeld bestehen. Danach kann sie sich um den BWL-Studienplatz bewerben. Das BWL-Studium ist zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen). Zentrales Kriterium ist die Durchschnittsnote (80%) und die Wartezeit. Die Auswahlgrenze bei der Durchschnittsnote liegt bei ca. 2,3 Nach Zulassung erfolgt die Anrechnung.

13 Zum Beispiel 2 7 der Prüfungsordnung des Studiengangs BWL an der FH Bielefeld: Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen. (3) Sonstige Kenntnisse und Qualifikationen, insbesondere die in bundeseinheitlich geregelten Fortbildungsgängen staatlich anerkannter Organisationen wie z. B. der IHK, werden auf Antrag auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen angerechnet.

14 3. Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

15 Bologna- und EU-Ziele Bereits 1999 formuliertes Bologna-Ziel: Einführung eines Leistungs-/Kreditpunktesystems ähnlich dem ECTS als Mittel zur Förderung der Mobilität. Punkte sollten auch außerhalb von Hochschulen, bspw. durch lebenslanges Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweilige aufnehmende Hochschulen anerkannt.

16 Umsetzung Bologna- und EU-Ziele in Deutschland Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium:. Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können max. 50% eines Hochschulstudiums ersetzen, wenn:. sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll; (KMK- Beschluss vom )

17 BMBF-Initiative Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen - Ziel Entwicklung von Verfahren zur Anrechnung von in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge Als Weiterbildungen wurden die bundesrechtlich geregelten Fortbildungsberufe (Meister, Techniker, Betriebswirte, IT- Professionals) und gleichgestellte Weiterbildungen der Sozial- und Gesundheitsberufe ausgewählt. Einbezug auch der Kompetenzen, die bereits in der Ausbildung und während beruflicher Tätigkeiten erworben wurden Qualitätssicherung im Rahmen der Akkreditierung der Studiengänge

18 Ergebnisse: Äquivalenzbestimmung pauschales Verfahren Lernergebnisse der Weiterbildung Lernergebnisse Bachelor Identifikation von Schnittmengen Materialien Prüfungsordnungen Curricula Lehrbücher Prüfungsordnungen Modulhandbücher Hinsichtlich gleichwertiger Lernergebnisse und deren Niveaus Anrechnung Vergabe der Anzahl Credits, die für die als äquivalent ermittelten Lernergebnisse an der Hochschule vergeben werden

19 Ergebnisse - Anrechnungsverfahren Charakteristikum Anrechnung von learning outcomes (LE) Pauschale Modelle Abschlüsse der beruflichen Bildung (qualifications) werden bewertet und nicht die Studierenden. LE werden als für ein Hochschulstudium relevant eingeordnet und formal angerechnet. Individuelle Modelle individuelle Kompetenzen werden bewertet mit Hilfe von Portfolios oder Assessments LE werden als für ein Hochschulstudium relevant eingestuft und individuell angerechnet Kombimodelle pauschale und indiv. Anrechn. Work-Based Learning Tripartistisch: Arbeitnehmer/-in Arbeitgeber/-in Hochschule Besonderheit: individuelles Curriculum Anrechnung von pauschalen und individuellen Lernergebnissen

20 Ergebnisse für das Projekt der FH Bielefeld Bachelor BWL Die curricularen Grundlagen des Vergleichs Betriebswirtin Management im Gesundheitswesen waren gut, da die Fortbildung modularisiert ist und Kompetenzen ausweist Es wurden Lernergebnis-Äquivalenzen in Höhe von 22 Credits festgestellt. Anrechnung der Module: Kommunikations- und Managementkompetenz (5 CP), Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (5 CP), Betriebsorganisation I (6 CP) und Arbeitsrecht (6 CP). Dies entspricht ca. 660 Stunden bzw. 12,5% des BWL-Studiengangs Bei einem Vergleich des Umfangs der Aufstiegsfortbildung (800 Stunden) zeigt sich, dass ein großer Teil der Fortbildung angerechnet. Wichtiger Prozess: Kommunikation der verantwortlichen Akteure der Bildungssektoren; gegenseitige Prüfungsteilnahmen, Vertrauensbildung.

21 4. Durchlässigkeit und Qualifikationsrahmen Kein Abschluss ohne Anschluss Anrechnung verknüpft die Abschlüsse Anrechnung stellt einen Anreiz für Lebenslanges Lernen dar.

22 Unterschiedliche Qualifikationsrahmen Europäischer Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (letzte Fassung von 2008) Entwurf des Deutschen Qualifikationsrahmens (2009) Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (2005) Fachspezifische Qualifikationsrahmen: z.b. QR Soziale Arbeit

23 Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) (Modell) Land A Land B EQF Level 8 Q Q Q NQR / NQ-L NQR / NQ-L NQR / NQ-L EQF Level 7 EQF Level 6 EQF Level 5 EQF Level 4 EQF Level 3 NQR L6 NQR NQR L6 L6 NQR L3 NQR NQR L3 L3 Q-A Q-A Q-C Q-B Q-B Q-B Q NQR / NQ-L EQF Level 2 EQF Level 1 NQR L1 NQR L1 NQR L1 Q-C Q-C Q-A

24 Entwurf Deutscher Qualifikationsrahmen DQR Niveau 8 DQR Niveau 7 DQR Niveau 6 DQR Niveau 5 DQR Niveau 4 DQR Niveau 3 DQR Niveau 2 DQR Niveau 1 Herausforderung: Entwicklung eines geteilten Verständnisses der Niveaus und Dimensionen der Bedeutung der Dimensionen und der Deskriptoren Bildungsabschluss ist nicht gleichzusetzen mit einer Qualifikation.

25 Beispiel: Entwurf DQR Niveau 5 Dimensionen Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstkompetenz Über integriertes Fachwissen in einem Lernbereich oder integriertes berufliches Wissen in einem Tätigkeitsfeld verfügen. Grenzen des Tätigkeitsfeldes kennen Über ein sehr breites Spektrum spezialisierter kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfügen. Arbeitsprozesse übergreifend planen und sie unter umfassende Einbeziehung von Handlungsalternativen beurteilen Arbeitsprozesse kooperativ, auch in heterogenen Gruppen, planen u. gestalten, andere anleiten und mit fundierter Lernberatung unterstützen. Komplexe Sachverhalte zielgerichtet. darstellen Eigene und fremd gesetzte Lernund Arbeitsziele reflektieren, bewerten, selbstgesteuert verfolgen und verantworten sowie Konsequenzen für die Prozesse im Team ziehen.

26 Der anrechnungsideale Qualifikationsrahmen (Modell) Niveau/ Level. Level Setzt sich zusammen aus definierten Anteilen erreichter Niveaus knowledge..competence skills

27 Problem: Verständnis von Qualifikationen Qualifikationen sollen als Lernergebnisse beschrieben werden, die sich Niveaus von Anforderungen und Kompetenzprofilen zuordnen lassen. Definition: Qualifikationen sind das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entspricht (EQR, Entwurf des DQR). Die Zuordnung soll unabhängig von den Bildungsabschlüssen erfolgen aber es erfolgt ein Kampf um die Zuordnung der Abschlüsse.

28 Begleitinstrumente für den Qualifikationsrahmen Kreditpunktsystem Zeugnis/Bescheinigungs-Supplements/Ergänzungen

29 Studienwahl von Arzthelferinnen (Tier-, Zahnarzt- und Arzthelferinnen) Ca Studienanfänger hatten im Sommersemester 2003 und Wintersemester 03/04 eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin. 50% haben Abitur, 50% eine FH-Reife. 1/3 der Abiturienten hat das Abitur am Abendgymnasium oder Kolleg erworben. Ca. 55% begannen ein Studium an einer Fachhochschule und 45% ein Studium an einer Universität. Studienwahl (ca.): 20% Medizin; 20% Sozialpädagogik, -arbeit, und wesen, 12% Biologie, Biotechnologie, Bioinformatik; 10% BWL; 8% Pflegewiss. und management; Quelle: HIS (Sekundäranalyse, Repräsentativität für das Merkmal berufliche Ausbildung nicht gesichert).

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Adresse: HIS Hochschul-Informations-System GmbH Goseriede 9, Hannover Ergebnisse ANKOM: Fon: 0511/

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