DIE GEFLÜGELHALTUNG ALS BETRIEBSZWEIG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DIE GEFLÜGELHALTUNG ALS BETRIEBSZWEIG"

Transkript

1 Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.1 DIE GEFLÜGELHALTUNG ALS BETRIEBSZWEIG 1. Die Geflügelhaltung in der Schweiz Die Geflügelhaltung ist in der Schweiz der drittwichtigste Nutztiersektor. Hinsichtlich der Bedeutung der Geflügelhaltung auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben ist zu unterscheiden zwischen: der Wirtschaftsgeflügelhaltung als wichtiger Erwerbszweig, in der Regel im Rahmen einer Vertragsproduktion mit Beständen zwischen bis Tieren; der Haltung von kleinen bis mittleren Beständen mit 10 bis zu mehreren Hundert Tieren, hauptsächlich für die Eier-Direktvermarktung; der Hobby- beziehungsweise der Rassegeflügelhaltung in Kleinstbeständen. In der Wirtschaftsgeflügelhaltung sind die meisten Betriebe auf die Eierproduktion, die Junghennenaufzucht oder die Geflügelmast spezialisiert. Die Mehrheit der Eierproduzenten zieht die Junghennen nicht selber auf, sondern kauft diese von spezialisierten Aufzuchtbetrieben zu. In der Schweiz werden hauptsächlich Hühner gehalten, auf einigen Betrieben auch Truten. Andere Geflügelarten wie Wachteln, Gänse, Perlhühner, Enten usw. spielen in der Schweiz als Wirtschaftsgeflügel eher eine untergeordnete Rolle. Überschaubare Grösse der Tierbestände und hoher Tierwohl-Standard Geflügelbetriebe in der Schweiz sind bäuerliche Familienbetriebe mit überschaubaren Tierbeständen. Im Gegensatz zum Ausland, wo es Betriebe mit mehreren Hunderttausend Hühnern gibt, ist hierzulande die Anzahl Hühner pro Betrieb gesetzlich limitiert (gemäss Höchstbestandesverordnung, siehe Seite 6). Auch die Auflagen bezüglich Raumplanung und Umweltschutz begrenzen die Grösse der Geflügelbestände, da für die Tierhaltung genügend landwirtschaftliche Nutzfläche vorhanden sein muss. Die Schweizer Geflügelhaltung zeichnet sich durch den weltweit höchsten Tierschutz- und Tierwohlstandard aus. Immerhin war die Schweiz 1981 weltweit das erste Land, das ein Verbot der Käfighaltung bei Hühnern einführte und bis Ende 1991 vollständig umsetzte. Heute wird über 90% des Schweizer Geflügels nach den Vorgaben des freiwilligen Tierwohlprogrammes "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS) gehalten. Zudem haben rund 75% der Legehennen Zugang zu einer Weide gemäss dem Tierwohlprogramm «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS). Die realtiv kleinen Produktionsstrukturen und der hohe Tierwohlstandard bewirken höhere Produktionskosten, sind aber gleichzeitig das wichtigste Verkaufsargument der Schweizer Eier- und Geflügelproduktion. Die Schweizer Konsumenten sind deshalb bereit, für Schweizer Eier und Geflügel mehr zu bezahlen als für Importprodukte. 2. Der Eier- und Geflügelmarkt in der Schweiz Durchschnittlich rund 60% des Inland-Konsums an Eiern und Geflügelfleisch wird auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben erzeugt. Der relativ hohe Importanteil ist zum einen historisch bedingt: Früher waren Eier und Geflügelfleisch traditionelle Importprodukte. Zum anderen beruht er auf der grossen Preisdifferenz zwischen Importware und Schweizer Ware ein Faktor, der insbesondere in der Gastronomie und in der Lebensmittelindustrie stark gewichtet wird. Im Laden, wo der Konsument beim Einkauf direkt entscheidet, liegt der Inlandanteil bei Eiern und Geflügelfleisch bei rund 80%, in der Gastronomie und in der Lebensmittelindustrie weit unter 50%. Steigender Inlandanteil und steigende CH-Produktion Der Inlandanteil konnte in den letzten Jahren konstant gesteigert werden. Zusammen mit der steigenden Beliebtheit des Geflügelfleisches und dem kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs erlaubte dies eine beachtliche Ausdehnung der Produktion: So hat in den letzten 10 Jahren die Schweizer Geflügelfleischproduktion um über 50% und die Schweizer Eierproduktion um knapp 40% zugenommen. Dies erlaubte vielen Landwirtschaftsbetrieben den Einstieg in die Geflügelhaltung. Ein besonders starkes Wachstum verzeichnete dabei der Bio-Geflügelsektor. Juni 2018 (V3) Seite 1 (von 18)

2 In naher Zukunft dürfte sich das Wachstum im Schweizer Eier- und Geflügelmarkt auf etwas tieferem Niveau stabilisieren. Aber auch künftig darf mit stabilen Markt- und Preisverhältnissen gerechnet werden. Dazu trägt vor allem die enge Zusammenarbeit zwischen Produzenten und Marktpartnern im Rahmen der Produktionsplanung bei (siehe Kap ). Statistische Zahlen zu Produktion, Import und Konsum sowie den Tierbeständen finden sich im Faktenblatt 1.1 «Geflügelwirtschaft in Zahlen» sowie in «Geflügelwirtschaft in Grafiken» auf der Webseite > Zahlen, Fakten, Wissenswertes > Statistiken. Geregelte Eier- und Geflügelimporte, aber kein «geschützter» Inlandmarkt Der Import von Eiern und Geflügelfleisch ist wie bei anderen Landwirtschaftsprodukten geregelt: Innerhalb von mengenmässig begrenzten Zollkontingenten können die Produkte zu einem tiefen Zollansatz importiert werden, ausserhalb dieser Kontingente können hohe Schutzzölle zur Anwendung kommen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu bilden die Agrareinfuhrverordnung, die Eiermarktordnung sowie beim Geflügelfleisch die Schlachtviehverordnung. Eier in der Schale das sind die Teilzollkontingente «Konsumeier» und «Verarbeitungseier» können so lange zum tiefen Kontingents-Zollansatz (ca. 3 Rp. je Ei) importiert werden, bis die Kontingentsmengen ausgeschöpft sind (sog. "Windhundverfahren"). Eiprodukte (flüssig, getrocknet) hingegen können auch ausserhalb der Kontingentsmenge zum tiefen Zollansatz importiert werden. Geflügelfleisch-Importkontingente werden im Rahmen von quartalsweise festgelegten Mengen versteigert. Der Versteigerungspreis betrug in den letzten Jahren durchschnittlich rund Fr. 2.- pro kg importiertes Geflügelfleisch zusätzlich zum Zoll von ca. 30 Rp. je kg. Die Zollkontingente für Eier und Geflügelfleisch sind so angesetzt, dass die zur Ergänzung der Inlandproduktion benötigten Importmengen im Markt jederzeit zur Verfügung stehen. Angesichts der tiefen Zollabgaben kann also nicht von einem «abgeschotteten» Inlandmarkt die Rede sein. Im diesem weitgehend liberalisierten Markt muss sich das Schweizer Produkt im Ladenregal gegenüber dem wesentlich billigeren Importprodukt behaupten können. Eine besondere Herausforderung ist diese Preisdifferenz im Beschaffungsmarkt für die Gastronomie und die Lebensmittelindustrie. Vor allem bei den Eiprodukten (flüssig, getrocknet) ist der Importanteil deshalb sehr hoch. 3. Absatz und Produktionsplanung Rund zwei Drittel der in der Schweiz produzierten Eier werden im Vertrag mit einer national tätigen Eierhandelsorganisation vermarktet. Bei den Poulets und den Junghennen sind es über 95%, die im Vertrag an eine Mast- bzw. eine Aufzuchtorganisation produziert werden. Zwar können in der Direktvermarktung höhere Preise erwirtschaftet werden, aber der Aufwand für die Aufbereitung und den Verkauf der Produkte ist nicht zu unterschätzen. Auch muss eine ausreichend grosse Direktvermarktungs-Kundschaft vorhanden sein. Die Direktvermarktung kommt deshalb in der Regel nur für kleinere bis mittlere Bestände, oder aber nur für einen Teil der Produktion in Frage. Voraussetzungen für die Vertragsproduktion Wer neu in die Vertragsproduktion einsteigen möchte, muss sich zuerst bei möglichen Abnehmern (siehe Tabelle 1, Seite 4) erkundigen, ob diese weitere Produzenten aufnehmen können. Die Abnehmer entscheiden dies im Rahmen ihrer Verkaufsmengen und der generellen Marktlage. Zusammen mit einer gewissenhaften Produktions- und Herdenplanung, die ebenfalls durch die Abnehmer erfolgt, trägt dies massgeblich zu den stabilen Verhältnissen im Eier- und Geflügelmarkt bei. Allerdings bedeutet dies auch, dass die Zahl der Neueinsteiger in die Geflügelhaltung limitiert ist. In der Vertragsproduktion setzen die Abnehmer auch eine gewisse Mindestgrösse des Tierbestandes voraus. Mit grösseren Ställen können sie tiefere Produktionskosten und somit konkurrenzfähige Verkaufspreise erreichen. Ein grosser Tierbestand bedeutet aber auch, dass der Geflügelhalter hohe Investitionen für den Stallbau tätigen muss (siehe Kap. 5.2). Nach ersten Abklärungen zur Betriebssituation (möglicher Tierbestand, Finanzierungsbedarf usw.) muss dann sofern sich die Möglichkeit dazu eröffnet eine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Abnehmer aufgebaut werden, die in einem Produktionsvertrag mündet. Seite 2 (von 18)

3 3.1 Vertragsproduktion in der Eier- und Geflügelproduktion Trotz teilweise beschränkter Unternehmerfreiheit hat die Vertragsproduktion für den Geflügelhalter viele Vorteile allen voran ein garantierter Absatz der Produkte sowie eine vergleichsweise stabile Markt- und Preissituation. Und dies wiederum ermöglicht den Produzenten ein stabiles Arbeitseinkommen, das es erlaubt, die hohen Investitionen für einen Stallbau langfristig zu amortisieren. Die Vertragsproduktion basiert auf einem Produktionsvertrag bzw. einer Liefervereinbarung zwischen dem Abnehmer und dem Produzenten. In der Regel währt dieses Vertragsverhältnis über die ersten 5 Jahre nach Einstieg in die Produktion und wird anschliessen jährlich verlängert. Die wichtigsten Eigenheiten einer Vertragsproduktion in der Geflügelwirtschaft sind: vertraglich garantierte Lieferung und Abnahme von Eiern, Junghennen oder Mastgeflügel; zentrale Produktions- und Herdenplanung durch den Abnehmer (Zeitpunkt der Einstallung und Ausstallung der Tiere); Einhaltung privatrechtlicher Produktions- und Qualitätsauflagen (teils Labels) durch den Produzenten, beispielsweise bezüglich Haltung und Fütterung der Tiere; Wahl der Tier- und Futterlieferanten ist ganz oder teilweise vorgegeben; jährliche bzw. periodische Anpassung der Produzentenpreise, basierend auf veränderten Produktionskosten ( keine schwankenden Marktpreise); Vergleichsweise konstantes Arbeitseinkommen; Betreuung und Beratung der Produzenten durch die Beratungsdienste der Abnehmer (Mastoder Aufzuchtorganisation) beziehungsweise der Futter- oder Tierlieferanten (Eierproduktion). Konstante Arbeitseinkommen Typisch für die Eier- und Geflügelproduktion ist das relativ konstante Arbeitseinkommen. Die Preise unterliegen nicht marktbedingten Schwankungen, wie dies z.b. bei den Schweinepreisen der Fall ist, sondern sie werden in der Regel einmal pro Jahr (bei Bedarf mehrmals) zwischen den Abnehmern und den Produzentenorganisationen verhandelt. Basis für Preisanpassungen sind Veränderungen der Produktionskosten. So bewirken beispielsweise gestiegene Futterpreise in der Regel auch höhere Eier- oder Geflügelpreise und umgekehrt. Schwierige Absatzsituationen, die bislang selten waren, führen nicht zu einem Preiszerfall, sondern zur Drosselung der Produktion im Rahmen der zentralen Planung des Abnehmers in der Mast durch längere Leerzeiten zwischen den Umtrieben und/oder weniger Zusatzmasten oder in der Eierproduktion durch frühere Schlachtung der Legehennen. Bezug von Futter und Tieren in der Vertragsproduktion Die Junghennen-Aufzüchter und die Geflügelmäster erhalten die Küken über ihre Abnehmer, da diese entweder über eigene Elterntierbetriebe und Brütereien verfügen oder eng mit diesen zusammenarbeiten (Integration). Entsprechend ist auch die Hybride (Rasse) vom Abnehmer vorgegeben. Diese Zusammenarbeit ist auch hinsichtlich der Planung der Kükenproduktion sehr wichtig. Beim Bezug der Junghennen gibt es für die Eierproduzenten, je nach Eier-Abnehmer, beide Varianten: sowohl die freie Wahl des Junghennen-Lieferanten als auch die Bindung an einen Integrationspartner. So oder so ist das Zusammenspiel zwischen Abnehmer (Eiermengenplanung) und Aufzuchtorganisation (Aufzuchtplanung) von zentraler Bedeutung. Die Wahl der Futtermittellieferanten ist insbesondere in der Mast, teilweise aber auch in der Eierproduktion vorgegeben. Trotz eingeschränkter Wahlfreiheit profitieren die Produzenten mehrheitlich vom System der Integration, da zwischen den Tier- und Futterlieferanten einerseits und den Abnehmern andererseits Preis- und Qualitätsvereinbarungen bestehen. Entsprechend sind die Preise für Tiere und Futter innerhalb einer Integration tiefer als im «freien Markt». Seite 3 (von 18)

4 Marktpartner in der Vertragsproduktion Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die in der Schweiz aktiven Vertragspartner. Dazu kommen regional aktive Partner, die hier nicht aufgeführt sind. Tabelle 1: Gesamtschweizerisch aktive Vertragspartner in der Schweizer Eier- und Geflügelwirtschaft (Die mit einem Stern* bezeichneten Telefon-Nummern bzw. -Adressen sind direkte Kontakte, an die sich Interessenten, die in die Produktion einsteigen möchten, gelangen können) Eierproduktion (Eierhandelsfirmen) EiCO frigemo AG, Bern (Tel ; Ei AG, Sursee LU (Tel ; Lüchinger + Schmid AG, Kloten ZH (Tel ; vincent.genoud@luechinger-schmid.ch)* f&f SA, Schötz LU (Tel ; info@ffsaag.com) Hosberg AG, Rüti ZH (Bio-Eierhandel) (Tel ; info@hosberg.ch) Mastgeflügelproduktion (Mastorganisationen) Micarna AG, Geschäftsbereich Geflügel, Courtepin FR (Tel ; service.volaille@micarna.ch)* Bell Schweiz AG, Geflügel, Zell LU (Tel ; info-tierproduktion-zell@bellfoodgroup.com)* frifag märwil AG, Märwil TG (Tel ; stefan.wuerth@frifag.ch)* Ernst Kneuss Geflügel AG, Mägenwil AG (Tel ; b.etterli@kneuss.com)* AEVI (Association des engraisseurs de volaille indépendants); (Mästerorganisation mit gemeinsamen Produktionsvertrag mit Ets. Fournier in Perly GE) 1082 Corcelles-le-Jorat (Tel ; schwager.d@bluewin.ch)* Junghennen-Aufzucht und -vermarktung ( 1) Vermehrer, 2) Brütereien) Animalco AG 2), Staufen AG (inkl. Bio-Brüterei Lindenberg) (Tel ; info@animalco.ch) Prodavi AG 1), 2), Schötz LU (Tel ; info@prodavi.ch) Burgmer Geflügelzucht AG 1), Weinfelden TG (Tel ; info@burgmer-ag.ch) GZH AG 1), Staufen AG (Tel ; hermenhof@gzh-ag.ch) Jean Soller AG 1), Neukirch-Egnach TG, (Tel ; soller@junghennen.ch Wüthrich Geflügel AG 1), Belp BE (Tel ; info@wuethrich.swiss) Gepro AG 1), Flawil SG (Tel ; info@geproag.ch) Bibro AG 2), Oberkirch LU (Bio-Brüterei) (Tel ; info@bibro.ch) Rüegg Gallipor AG 1), Märstetten TG (v.a. Bio) (Tel ; info@gallipor.ch) Fischer Junghennen 1), Schachen LU, (Tel ; info@fischerjunghennen.ch) Geisser Geflügelfarm / Trupro AG 1), 2), Mörschwil SG, (Tel ; info@geisser-trupro.ch) Geflügelhof Wigger 1), Althäusern AG, (Tel ; info@gefluegelhofwigger.ch) Seite 4 (von 18)

5 3.2 Produktionsplanung in der Eierproduktion Der Eiermarkt weist ausgeprägte saisonale Schwankungen auf: Während die Nachfrage nach Eiern vor Ostern und vor Weihnachten am grössten ist, sinkt der Konsum im Sommer auf ein tieferes Niveau. Die saisonale Mengenplanung ist deshalb ein zentrales Element der Eierproduktion. Dies gilt in der Schweiz in besonderem Masse, denn Schweizer Eier werden vorwiegend für den stark saisonalen Konsumeier-Detailhandel produziert. Der Markt für Eiprodukte (Gastronomie und Lebensmittelindustrie) ist saisonal ausgeglichener, hier ist aber der Importanteil sehr hoch. Das wichtigste Instrument der Mengenplanung ist der Zeitpunkt des Herdenwechsels. Bei grösseren Beständen wird immer die ganze Herde ausgestallt und durch eine junge Herde ersetzt. Während der rund zweiwöchigen Leerzeit für die Reinigung und Desinfektion des Stalles sowie in den rund vier Wochen, bis die neuen Junghennen auf voller Produktion sind, werden keine oder weniger Eier produziert. Rund zwei Drittel dieser Herdenwechsel findet im Sommerhalbjahr, zwischen Ostern und Mitte September, statt. Das ergibt eine tiefere Eierproduktion im Sommer. Die saisonale Produktions- und Herdenplanung wird wesentlich vereinfacht, wenn die Herdenwechsel in einem regelmässigen Jahresrhythmus erfolgen. Aus diesem Grund wird die Mehrheit der Legehennen in der Schweiz im "Jahresumtrieb" gehalten. Trotz guter Produktionsplanung kann es im Sommer zu einem saisonalen Überangebot von Schweizer Konsumeiern kommen. Gemäss Eiermarktordnung beteiligt sich der Bund an zeitlich begrenzten Marktentlastungsmassnahmen (MEM). Bei den sogenannten «Aufschlagaktionen» werden Schweizer Konsumeier aufgeschlagen und als Eiprodukte vermarktet. Dabei vergütet der Bund pro Ei 9 Rp., um die Preisdifferenz zu den billigen Importprodukten abzufedern. Im Rahmen der «Verbilligungsaktionen» werden Preisaktionen in den Läden mit 5 Rp. je Ei mitfinanziert. 3.3 Produktionsplanung in der Junghennen-Aufzucht Die Junghennenaufzucht ist eine vorgelagerte Stufe der Eierproduktion. Insofern ist sie eins zu eins der stark saisonalen Planung der Legeherden unterworfen (siehe oben). Weil im Winterhalbjahr weniger Junghennen benötigt werden, können in einem Aufzuchtstall in der Regel nur zwei Aufzuchten pro Jahr durchgeführt werden, obwohl rund 2,5 Aufzuchten pro Jahr möglich wären. Auch die Haltungsformen und Herdengrössen in der Junghennen-Aufzucht werden weitgehend durch die Anforderungen der Legehennenhaltung bestimmt. Damit auch grosse Legeherden mit 12'000 bis 18'000 Tieren aus derselben Aufzucht beliefert werden können (ideal aus Hygienegründen), sollten auch die Aufzuchtherden dieser Grösse entsprechen. 3.4 Produktionsplanung in der Geflügelmast Die Mastgeflügelproduktion ist saisonal deutlich ausgeglichener als die Eierproduktion. In der Regel werden die Mastställe rund um das Jahr belegt, mit ein- bis zweiwöchigen Leerzeiten zwischen den Mastumtrieben. Die Anzahl Umtriebe pro Jahr ist von der Mastdauer abhängig. Schnell wachsende Masthybriden werden je nach gewünschtem Schlachtgewicht 30 bis 38 Tage lang gemästet. Das ergibt pro Jahr rund 7½ Umtriebe. In der Freiland- und Bio-Produktion werden langsamer wachsende Hybriden eingesetzt, die mindestens 56 (RAUS) bzw. 63 (Bio) Tage lang gemästet werden. Das ergibt ca. 5½ Umtriebe pro Jahr. Auch die maximale Tierzahl pro Stall ist von der Mastdauer bzw. vom Gewicht der Tiere abhängig. Die Belegung der Pouletmastställe ist gemäss Tierschutzverordnung auf 30 kg Lebendgewicht pro m 2 Stallfläche limitiert. Der Platzbedarf der Tiere verändert sich im Verlauf des Wachstums, somit können für eine kurze Mastdauer mehr Küken eingestallt werden als für eine lange. Mit sogenannten Zusatzmasten oder Teilausstallungen kann bei Bedarf die Tierzahl und die Produktion der Masthallen erhöht werden. Dazu werden am Anfang mehr Küken eingestallt. Der kleinere Teil der Herde wird dann in der Regel am 30. Tag verladen und geschlachtet, während die restlichen Tiere weitere 6 bis 8 Tage gemästet werden. Die Besatzdichtelimite von 30 kg je m 2 wird so trotz höherem Einstallungsbestand nicht überschritten. Seite 5 (von 18)

6 4. Gesetzliche Rahmenbedingungen auf Stufe Geflügelhaltungsbetrieb In der Geflügelhaltung, insbesondere bei einem Stallbauprojekt, gilt es diverse gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Nachfolgend sind die wichtigsten Auflagen aufgeführt. Die Geflügelhaltung gilt als bodenunabhängige Produktion, die im Prinzip ausschliesslich mit zugekauften Futtermitteln betrieben werden kann. Deshalb ist es teilweise sehr schwierig, grosse Geflügelställe zu errichten sei dies aufgrund der Raumplanungsauflagen (siehe unten) oder aufgrund allgemeiner Vorbehalte bei Behörden und Bevölkerung. Trotz bescheidener Grösse der Schweizer Geflügelställe im Vergleich zum Ausland haftet diesen völlig zu Unrecht das Vorurteil der «Massentierhaltung» an. 4.1 Höchstbestände Für Geflügel, Schweine und Mastkälber gelten gemäss Höchstbestandesverordnung folgende Höchstgrenzen für den Tierbestand je Betrieb: Geflügel: 18'000 Legehennen (ab 18 Wochen) (Aufzuchthennen sind der Verordnung nicht unterstellt) 18'000 Mastpoulets ab 43. Masttag 21'000 Mastpoulets 36. bis 42. Masttag 24'000 Mastpoulets 29. bis 35. Masttag 27'000 Mastpoulets bis 28. Masttag 9'000 Vormast-Truten bis 42. Masttag 4'500 Ausmast-Truten ab 43. Masttag Bei Poulets und Truten zählen der Einstallund der Ausstalltag als Masttag. Schweine: 250 Zuchtsauen oder 1'500 Remonten oder 1'500 Mastschweine (Details siehe Höchstbestandesverordnung) Kälbermast: 300 Mastkälber Hält ein Betrieb mehrere der oben genannten Tierkategorien, so darf die Summe der prozentualen Anteile an den jeweiligen Höchstbeständen 100% nicht überschreiten. Bei Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften gelten die Höchstbestände einzeln für jeden beteiligten Betrieb. 4.2 Raumplanungsgesetzgebung Das Raumplanungsgesetz (Art. 16a) regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Bauten in der Landwirtschaftszone errichtet werden dürfen. Die Geflügelhaltung gilt als "bodenunabhängige" Produktion. Die Errichtung von Geflügelställen ist deshalb entweder in speziell dafür ausgeschiedenen «Intensiv-Landwirtschaftszonen» möglich oder aber als «innere Aufstockung» in der allgemeinen Landwirtschaftszone. Gemäss Art. 36 der Raumplanungsverordnung muss für eine «innere Aufstockung» genügend landwirtschaftliche Fläche vorhanden sein: Rechnerisch muss mindestens 70% des für den gesamten Tierbestand des Betriebes benötigten Futters (Gewicht auf Basis Trockensubstanz = TS) auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes produziert werden, bzw. mind. 50% der Futter-TS, wenn gleichzeitig der Deckungsbeitrag (DB) der bodenunabhängigen Produktion nicht mehr als die Hälfte des Gesamt-DB des Betriebes ausmacht. Die Trockensubstanzmengen (TS) für Futterproduktion und Futterbedarf werden nach Normansätzen gerechnet. Eine Excel-Tabelle zur Berechnung der TS-Bilanzen kann heruntergeladen werden auf: > KOLAS / COSAC. (Berechnungsbeispiele siehe Tabelle 2, S.7). Wo die landwirtschaftliche Fläche eines einzelnen Betriebes nach dem Trockensubstanz-Kriterium zu gering ist, kann die Geflügelhaltung auch als Betriebszweiggemeinschaft zweier Betriebe geführt werden (es kann dann die Fläche beider Betriebe angerechnet werden). Basierend auf einem Bundesgerichturteil verlangen gewisse Kantone allerding, dass der Deckungsbeitrag der bodenunabhängigen Produktion nicht mehr als die Hälfte des gesamtbetrieblichen Deckungsbeitrages ausmacht zusätzlich zur Einhaltung der TS-Bilanz. Seite 6 (von 18)

7 Tabelle 2: Beispiele für den Bedarf an landwirtschaftlicher Nutzfläche gemäss TS-Bilanz («innere Aufstockung») unter der vereinfachten Annahme eines Anteils von 50% Grünland und 50%: Legehennen Junghennen Mastpoulets TS-Normbedarf je Tierplatz und Jahr 37 kg 11 kg 24 kg Total TS-Normbedarf des Bestandes pro Jahr 444 t 132 t 288 t Flächenbedarf bei 70% des TS-Bedarfes 28 ha 8,4 ha 18 ha Flächenbedarf bei 50% des TS-Bedarfes 20 ha 6 ha 13 ha 4.3 Luftreinhalteverordnung Die Luftreinhalteverordnung ist bei landwirtschaftlichen Bauten in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen erfordern die Geruchsemissionen von Tierhaltungsbetrieben Mindestabstände zu bewohnten Zonen. Diese werden gemäss dem Dokument «Grundlagen zu Geruch und dessen Ausbreitung für die Bestimmung von Abständen bei Tierhaltungsanlagen» (Agroscope Science Nr. 59 / 2018) individuell je nach Tiergattung, Bestandesgrösse und örtlichen Gegebenheiten berechnet. Diese Mindestabstände erfordern häufig einen Standort des Geflügelstalles ausserhalb des eigentlichen Betriebsareals, was wiederum Konflikte mit dem Landschaftsschutz oder anderen Vorschriften ergeben kann. Zum anderen definieren gewisse Kantone basierend auf der Luftreinhalteverordnung Auflagen bezüglich der Ammoniakemissionen von Tierhaltungsbetrieben, was teils zusätzliche bauliche und technische Massnahmen und im Extremfall den Einbau von teuren Abluftreinigungsanlagen erfordert. 4.4 Gewässerschutz und Hofdüngerverwertung Die Gewässerschutzgesetzgebung sowie der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) erfordern eine ausgeglichene Düngerbilanz auf Betrieben mit Nutztierhaltung. Falls ein Betrieb nicht über ausreichend landwirtschaftliche Nutzfläche für die Verwertung seines Hofdüngers verfügt, muss er Hofdünger an andere Betriebe abgeben. Geflügelmist hat insofern eine Sonderstellung, als dieser zu 100% auf andere Betriebe ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereiches exportiert werden kann nicht nur zur die Hälfte wie beim übrigen Hofdünger. Grosse Geflügelbestände ergeben auch grosse Mengen an Hofdünger. Unter der Annahme einer Düngerverwertung von maximal 2,5 Grossvieheinheiten je Hektare ergeben sich im Sinne eines groben Anhaltspunktes folgende für die Hofdüngerverwertung notwendigen Flächen: Beispiel 12'000 Legehennen (= 120 Grossvieheinheiten): 48 Hektaren Beispiel 12'000 Junghennen (= 48 Grossvieheinheiten): 19 Hektaren Beispiel 12'000 Poulets (= 48 Grossvieheinheiten): 19 Hektaren Selbstverständlich ist im konkreten Fall die detaillierte Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz) für Stickstoff, Phosphor, Kali und Magnesium massgebend. Geflügelmist zeichnet sich insbesondere durch einen vergleichsweise hohen Phosphorgehalt aus. Da sich der Tierbestand in der Pouletmast stark verändern kann (unterschiedliches Mastalter, Zusatzmasten) ist der Nährstoffanfall in der Pouletmast mit einer Excel-Datei zu berechnen (Datei «Impex», Download auf Link siehe auch S. 8 in Fussnote 4). 4.5 Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung muss für den Neu- oder Umbau von Geflügelställen ein Bericht zur Umweltverträglichkeit erstellt werden, sofern der gesamte Tierbestand des Betriebes 125 GVE übersteigt (alle Tierkategorien zusammen, wobei Raufutter verzehrende Tiere nur mit dem halben GVE-Faktor zählen). Berücksichtigt werden insbesondere die Aspekte des Natur-, Landschafts- und Gewässerschutzes sowie der Luftreinhaltung und der Lärmemissionen. Auch wenn ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach GVE noch nicht erforderlich ist, kann dieser im Rahmen des Bewilligungsverfahrens dennoch von Nutzen sein, weil darin sämtliche relevanten Unterlagen zusammengestellt sind. Seite 7 (von 18)

8 4.6 Direktzahlungsverordnung In der folgenden Tabelle sind einige wichtige Umrechnungsfaktoren für das Geflügel zusammengefasst, die insbesondere im Bereich der Direktzahlungen von Bedeutung sind. Tabelle 3: Grossvieheinheiten (GVE) 1), Standardarbeitskräfte (SAK) 1), 2) sowie BTS- und RAUS- Beiträge für die verschiedenen Tierkategorien beim Geflügel (Stand 2018) Tierkategorie: 1 Tier =... GVE 1 GVE =... Tiere 1 SAK =...Tiere 2) BTS-Beiträge/GVE 3) RAUS-Beiträge/GVE 3) Legehennen 0, '704 Fr Fr Elterntiere 0, '704 Fr Fr Junghennen, -hähne und (Lege-)Küken 0, '259 Fr Fr Mastpoulets jeden Alters 4) 0, '259 Fr Fr Truten jeden Alters 4) 0,015 66,7 2'470 Fr Fr ) Gemäss Landwirtschaftlicher Begriffsverordnung. 2) Gemäss Direktzahlungsverordnung gilt für den Bezug von Direktzahlungen ein minimales Arbeitsaufkommen von 0,2 Standardarbeitskräften (SAK); für den Bezug von Investitionskrediten (siehe S. 10) liegt die Limite bei 1 SAK. 3) Gemäss Direktzahlungsverordnung. Die BTS- und RAUS-Beiträge können kumuliert werden. Auf einem Betrieb müssen alle Tiere einer Tierkategorie die BTS- oder RAUS-Anforderungen erfüllen. 4) Der Tierbestand kann in der Pouletmast und in der Trutenmast stark variieren (unterschiedliches Mastalter, Zusatzmasten). Deshalb ist der für die BTS-/RAUS-Beiträge relevante Durchschnittsbestand mit Hilfe einer Excel-Tabelle zu berechnen, die heruntergeladen werden kann auf: > Direktzahlungen > Ökologischer Leistungsnachweis > Ausgeglichene Düngerbilanz > Rechtliche Grundlagen: Excel-Datei «IMPEX») 5. Stall und Einrichtungen, Investitionen 5.1 Anforderungen an den Geflügelstall Bei modernen Geflügelställen handelt es sich um Systemhallen, die eine tiergerechte, wirtschaftliche und hygienische Produktion ermöglichen. Die verschiedenen Elemente eines modernen Geflügelstalles Gebäudehülle, Stallklimasteuerung und Haltungseinrichtungen müssen aufeinander abgestimmt sein, um eine optimale Funktion zu garantieren. Die Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen sowie die Licht- und Stallklimasteuerung sind weitgehend automatisiert. Heute erfüllt der Grossteil der Geflügelhaltungen die BTS-Normen. Ein Aussenklimabereich («Wintergarten») ist deshalb integraler Bestandteil eines neuen Geflügelstalles. Die Mehrheit der neuen Legehennenställe wird zudem mit Freilandhaltung betrieben (RAUS-Norm); entsprechend ist bei der Standortwahl der Zugang zu einer ausreichend grossen Weide zu berücksichtigen. Pro Henne wird mit einem Weideflächen-Bedarf von 2,5 m 2 gerechnet (Bio: 5 m 2 ). Um den Anforderungen eines Geflügelstalles gerecht zu werden, ist in der Regel ein Neubau notwendig. Die Umnutzung beispielsweise von ehemaligen Rindvieh- oder Schweineställen kommt nur in Ausnahmefällen oder für kleinere Geflügelbestände in Frage. Angaben zu den Anforderungen an Geflügelställe sowie zu deren Aufbau und Einrichtung finden sich in den Lehrmitteln des Aviforum (siehe > Wissen > Lehrmittel) Für ein Geflügelstall-Bauprojekt empfiehlt es sich, die Dienste einer erfahrenen Stallbaufirma in Anspruch zu nehmen (Adressen siehe Tabelle 4 auf folgender Seite). In der Regel übernehmen diese Firmen die Gesamtplanung von der Gebäudehülle bis zu den Einrichtungen. Seite 8 (von 18)

9 Tabelle 4: Stallbaufirmen, die in der Schweiz im Geflügel-Stallbau aktiv sind: R. Inauen AG, Appenzell AI ( Tel ) Globogal AG, Lenzburg AG ( Tel ) Krieger AG, Ruswil LU ( ; Tel ) Farmtec SA, Schötz LU ( Tel ) Gesetzes- und abnehmerkonforme Stallgrössen Bezüglich der Grösse eines Geflügelstalles können im konkreten Fall gesetzliche Auflagen limitierend sein (Raumplanung, Luftreinhaltung, Höchstbestände usw., siehe oben). Andererseits fordern die Abnehmer im Rahmen einer Vertragsproduktion gewisse Mindestgrössen des Tierbestandes bzw. der Stallflächen. Dazu einige Anhaltspunkte: Legehennenställe: Konventionell: mindestens 6'000 bis 12'000 Legehennen Bio: maximal 2'000 Legehennen pro Stall; max. 2 Ställe je Betrieb (gem. Bio Suisse) Ställe für die Junghennen-Aufzucht Konventionell: mindestens 12'000 Junghennen Bio: Maximal 4'000 Junghennen pro Stall (gem. Bio Suisse) Ställe für die Pouletmast konventionell; Stallnutzfläche, je nach Abnehmer: Micarna: 600 m 2 (ca. 8'500 Mastplätze) Bell; 1100 m 2 (ca. 15'500 Mastplätze) Kneuss, Frifag: m 2 (8' Mastplätze) Bio-Pouletmast: Mobile Ställe à maximal 500 Poulets pro Stall; in der Regel 4 bis 10 mobile Ställe pro Betrieb plus zusätzlich ein fixer Voraufzucht-Stall für die Küken bis 21. Lebenstag 5.2 Investitionsbedarf Die Investitionskosten für einen neuen Geflügelstall sind relativ hoch, entsprechend gut muss die Finanzierbarkeit eines Bauprojektes abgeklärt werden (inkl. mögliche Investitionskredite). Grobe Anhaltspunkte zu den Investitionskosten sowie zu den Gebäudeflächen finden sich in Tabelle 5 auf der folgenden Seite. Für ein konkretes Projekt ist aber eine verbindliche Offerte einer Stallbaufirma einzufordern, inklusive Kostenschätzung für Erschliessung, Aushub und Umgebungsarbeiten. Die Investitionskosten sind hauptsächlich von folgenden Faktoren abhängig: Tierbestand: Je grösser die Tierzahl pro Stall, desto tiefer die Investitionskosten pro Tierplatz (die Kosten gewisser Einrichtungselementen und Steuerungen sind mehr oder weniger unabhängig von der Stalllänge); Bedarf pro Tier an Flächen und Einrichtungen (sind z.b. in der Bio-Legehennenhaltung höher als in der konventionellen Produktion); Standort des Stalles: unterschiedliche Kosten für Aushub und Geländeanpassungen (schlechtes Terrain und Hanglage) sowie für die Erschliessung (Zufahrt, Wasser, Elektrizität), Meereshöhe (Schneelast Dach), Baubewilligungskosten usw. Platz/Gebäude und Einrichtungen für die Kotlagerung; Einrichtung und Automatisierungsgrad (z.b. Farmpacker für die Eiersammlung); Anforderungen BTS/RAUS oder Labels (z.b. zusätzliche Investitionen für Weideumzäunung). Seite 9 (von 18)

10 Tabelle 5: Grobe Anhaltspunkte für die Investitionskosten und die Gebäudeflächen von praxisüblichen Geflügelställen inklusive Wintergarten. Tierplätze bzw. m 2 Total Investitionskosten Stall, CHF je Tierplatz, CHF 2 Gebäudefläche m Total Gebäude Einricht. Gesamt je TP Legehennen, BTS 6'000 1'010' Legehennen, BTS 12'000 1'585' ' Legehennen, BTS 18'000 1'870' ' Legehennen, Bio 2' ' Junghennen, BTS 12' ' ' Junghennen, Bio 4' ' Poulets, BTS 600 m2 750' Poulets, BTS 1100 m2 1'120' ' Anmerkungen: Gebäude: inkl. Schätzung für Aushub und Baumeisterarbeiten, inkl. Kotlagerplatz, ohne Zufahrt und Erschliessung von Strom und Wasser, ebenes Terrain, ohne Baubewilligung Einrichtungen: Stalleinrichtungen inkl. Montage, inkl. Elektriker- und Sanitärarbeiten, bei 12'000 und 18'000 Legehennen inkl. automatische Eierabpackung ("Farmpacker") und Eier-Datieranlage, Poulets: inkl. erhöhte Sitzgelegenheiten. Tierplätze Poulets: unter Annahme von 30 kg Lebendgewicht je m 2 Stallnutzfläche sowie einem Endgewicht von 2 kg, entsprechend 15 Tiere pro m 2 (Normansatz für die TS-Bilanzrechnung). Gebäudefläche: inkl. Wintergarten und Stallvorraum. Gemäss Verordnung über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft können für Geflügelställe Investitionskredite beantragt werden (Gesuche sind beim Kanton einzureichen). Diese zinslosen Darlehen werden für eine Laufzeit von 8 bis 15 Jahren gewährt und nach pauschalen Ansätzen festgelegt. Diese betragen inkl. Zuschlag für BTS-Haltung, d.h. mit Aussenklimabereich (Stand 2018): Legehennen: maximal Fr. 4'800.- pro 100 Tierplätze, Aufzucht- oder Mastgeflügel maximal 5'700.- je 250 Tierplätze Allerdings werden diese Beträge nur für jenen Teil des Tierbestandes gewährt, dessen Hofdünger auf langfristig gesicherter landwirtschaftlicher Nutzfläche des Betriebes verwertet werden kann. 6. Arbeitsaufwand Die täglichen und periodischen Arbeiten sowie die Arbeiten beim Umtriebswechsel sind in Tabelle 6 auf der folgenden Seite ersichtlich. Die Tabelle 7 enthält ungefähre Angaben zum Arbeitszeitbedarf. Der Arbeitsaufwand kann stark variieren und ist hauptsächlich von folgenden Faktoren abhängig: Je grösser Tierbestand, desto kleiner der Arbeitsaufwand je Tierplatz, da gewisse Arbeiten für grosse und kleine Bestände gleich viel Zeit in Anspruch nehmen, Produktionsform (z.b. Mehrarbeit in Freiland- und Bio-Haltung), Mechanisierung (z.b. automatisierte Eierabpackung), Zeit für tägliche Arbeiten (Anzahl Kontrollgänge im Stall und dafür investierte Zeit, Zusatzaufwand bei "Problemherden" z.b. für das Sammeln verlegter Eier usw.). Seite 10 (von 18)

11 Tabelle 6: Übersicht über die Arbeiten in der Geflügelhaltung Periodizität Arbeit L = Legehennen J = Junghennen M = Mast L J M Kontrollgang im Stall 2-3 Mal täglich, zu Beginn bis 6 Mal: Kontrolle der Tiere, der Fütterung/Tränke sowie des Stallklimas und der Einstreu x x x Täglich Periodisch Beim Umtriebswechsel Manuelle Fütterung in der Kükenphase auf dem Kükenpapier x x Sammeln, Vorsortieren/Reinigen und Stapeln der Eier (weitgehend automatisiert); manuelle Sammlung der verlegten Eier im Stall Öffnen des Wintergartens (und evtl. der Weide), Eintreiben der Tiere x x x Einrichtungen und Steuerungen anpassen (Licht, Fütterung, Klima) x x x Herdenbehandlungen, Impfungen (i.d.r über das Trinkwasser) x x (x) Unterhalt Hygieneschleuse, periodische Reinigungen und Reparaturen x x x Einstreupflege, Nachstreuen, Ergänzen von Beschäftigungsmaterial x x (x) Wöchentliche Entmistung der Kotbänder x x Probenahmen (z.b. Salmonellenproben, Blutproben) x x Weidepflege (x) (x) (x) Administrative Arbeiten (z.b. Futterbestellungen) x x x Ausstallung der Herde x x x Entmistung, Reinigung/Desinfektion und Einrichtung des Stalles x x x Einstallen der neuen Herde x x x x Tabelle 7: Ungefährer Arbeitszeitbedarf in der Geflügelhaltung (Akh = Arbeitskraftstunden) Produktionsrichtung Total Akh pro Umtrieb Total Akh pro Jahr 1) davon Umtriebswechsel, Akh/Jahr Legehennen, 2000 Bio 1'450 1' Legehennen, 6'000 RAUS 2'600 2' Legehennen, 12'000 RAUS 4'150 4' Legehennen, 18'000 RAUS 4'650 4' Junghennen, 12'000 BTS Junghennen, 4'000 Bio Pouletmast, 275 m Pouletmast, 825 m ' Pouletmast, 1'100 m ) Legehennen: 1 Umtrieb pro Jahr, Junghennen: 2 Umtriebe pro Jahr, Poulets: 7,7 Umtriebe pro Jahr Arbeitsaufwand in der Eierproduktion Im Vergleich zu den anderen Produktionsrichtungen ist der Arbeitsaufwand in der Eierproduktion am höchsten, da die tägliche Eiersammlung einen grossen Anteil ausmacht. Dabei spielt der Anteil verlegter Eier (müssen manuell gesammelt werden) sowie die Mechanisierung der Eiersammlung (z.b. Farmpacker) eine Rolle. Arbeitsaufwand in der Junghennen-Aufzucht In der Aufzucht von 12'000 Junghennen ist mit durchschnittlich rund 2½ Stunden pro Tag zu rechnen, wobei der Arbeitsaufwand zu Beginn markant höher ist, weil die Küken noch manuell gefüttert und häufiger kontrolliert werden müssen. Seite 11 (von 18)

12 Arbeitsaufwand in der Geflügelmast Die tägliche Arbeitszeit für die Kontrollgänge beträgt 1 bis 2½ Stunden je nach Alter und Anzahl der Tiere. Der Aufwand ist in den ersten Tagen höher, da von Hand Futter auf das Kükenpapier gestreut und die Küken häufiger kontrolliert werden müssen. Die grössten Arbeitsspitzen und rund etwa die Hälfte des totalen Arbeitsaufwandes fallen beim Umtriebswechsel an: Das Verladen der Tiere in die Transportkisten, die Stallreinigung und Desinfektion sowie die Stallvorbereitung für die neue Herde. Für das zügige Verladen der Tiere in rund 2 Stunden müssen je nach Tierbestand bis zu 15 Personen zur Verfügung stehen. Geflügelmastbetriebe müssen deshalb bis zu 8 Mal pro Jahr genügend Hilfskräfte aufbieten können. 7. Anhänge (wichtige Adressen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen) 7.1 Adressen von Verbänden, Organisationen, Bundes- und Informationsstellen Aviforum: Kompetenzzentrum der Schweiz. Geflügelwirtschaft (Berufsfachschule für Geflügelfachleute, Weiterbildung, Forschung/Versuchsbetrieb sowie Information/Beratung), Burgerweg 22, 3052 Zollikofen; info@aviforum.ch, Tel GalloSuisse: Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten (Produzentenorganisation), Postfach 256, 8049 Zürich; Tel Pako: Paritätische Kommission des Eierhandels und der Eierproduzenten Sekretariat: Aviforum, Burgerweg 22, 3052 Zollikofen; Tel GalloCircle: Genossenschaft der Eierproduzenten zur Althennenverwertung Schulstrasse 16, 9553 Bettwiesen; Tel VEV: Vereinigung der Ei-Vermarkter (Organisation der Eierhändler und -importeure); Sentmatte 1, 6247 Schötz; Tel SGP: Schweizer Geflügelproduzenten (Produzentenorganisation der Schweizer Geflügelmäster), 3452 Grünenmatt; Tel CH-IGG: Schweizer Interessen-Gemeinschaft Geflügel (Mitglieder: CH-Geflügelfleischverarbeiter und Schweizer Geflügelproduzenten SGP), Sekretariat: Aviforum, Burgerweg 22, 3052 Zollikofen; Tel BLW: Bundesamt für Landwirtschaft (Agrarpolitik generell, Marktordnungen für Eier und Geflügel, Direktzahlungen allgemein, BTS und RAUS-Programm), Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern; Tel BLV: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Gesetzgebung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und -vermarktung, Tierschutz, Tierseuchen und Zoonosen), Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern; Tel BAFU: Bundesamt für Umwelt (Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung), 3003 Bern; Tel ARE: Bundesamt für Raumentwicklung (Raumplanungs-Gesetzgebung), 3003 Bern, Tel Seite 12 (von 18)

13 7.2 Wirtschaftlichkeits-Modellrechnungen (Erläuterungen) Die Modellrechnungen in diesem Anhang sind unter Berücksichtigung der nachfolgenden Erläuterungen zu interpretieren. Die effektiven Preise, Erträge und Kosten können je nach Label, Abnehmer oder Stallbauprojekt im Einzelfall stark abweichen. Bei konkreten Projekten ist es deshalb dringend angezeigt, individuelle Berechnungen durchzuführen. Zu diesem Zweck bietet das Aviforum die Tabellen auch im Excel-Format an (Tel. 031 / ; info@aviforum.ch). Allgemeine Annahmen und Erläuterungen Allen Modellen liegt eine Vertragsproduktion mit einem bedeutenden, repräsentativen Abnehmer zugrunde mit den entsprechenden Erlösen für die Produkte und den Produktionsmittelpreisen (z.b. Futter- und Tierzukauf). Dies gewährleistet die Konsistenz innerhalb der jeweiligen Modellrechnung. Die Herdenresultate sind Standardwerte von leistungsfähigen Hybridtieren (Mast: schnellwachsende Linien), sie können im Einzelfall nach oben oder nach unten abweichen. Gebäude- und Einrichtungswert sowie Arbeitsaufwand siehe Kapitel 5.2 und 6. Die Direktzahlungen des Bundes entgelten den Mehraufwand für die "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" (BTS) bzw. den "Regelmässigen Auslauf ins Freie" (RAUS). Unter den diversen Direktkosten werden zusammengefasst: Heizenergie (Mast und Aufzucht), Strom, Wasser, Einstreu, Reinigung und Hygiene, Impfungen/Behandlungen, Tierversicherung, Verbandsbeiträge, Administration. Die Arbeit der Hilfskräfte beim Tierverlad fällt unter Direktkosten, da sie bar ausbezahlt werden. Diese Arbeitsstunden werden für die Berechnung des Arbeitseinkommens pro Stunde vom «Total Arbeit pro Umtrieb» abgezogen. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die jährlichen Strukturkosten für die Gebäude und Einrichtungen enthalten: Abschreibung*: Neuwert geteilt durch Amortisationsdauer, Verzinsung*: Angenommener Zinssatz auf durchschnittlich ca. 60% des Neuwertes, Unterhalt und Reparatur (1% des Gebäude- bzw. 2% des Einrichtungs-Neuwertes), Gebäude- bzw. Mobiliarversicherung (0,1% des Gebäude- bzw. 0,2% des Einrichtungs- Neuwertes). * In den Modellrechnungen werden Amortisation und Verzinsung als gemeinsamer Prozentsatz des Neuwertes gemäss fixer Annuität angegeben; diese berechnet sich im Excel mit der finanzmathematischen Funktion RMZ(Zins; Amortisationsdauer; - Investitionswert). Der Deckungsbeitrag (= Leistungen minus Direktkosten) gibt an, was für die Deckung des investierten Kapitals und der geleisteten Arbeit zur Verfügung steht. Er ist eine gut vergleichbare Grösse, da er nicht von den unterschiedlichen Betriebsstrukturen (Gebäudewert und Lohnkosten) abhängig ist. Anmerkung: Es existieren verschiedene Deckungsbeitrags-Stufen (vergleichbarer DB, DB Betriebsplanung). Für das Deckungsbeitrags-Kriterium im Rahmen der Raumplanung gilt der Wert im Deckungsbeitragskatalog der Agridea als Referenz. Das Arbeitseinkommen bleibt als Entschädigung für die geleistete Arbeit übrig, nachdem vom Deckungsbeitrag die Strukturkosten für den Stall abgezogen wurden. Das Arbeitseinkommen pro Stunde entspricht dem durchschnittlichen "Stundenlohn" für die geleistete Arbeit. Das Arbeitseinkommen wird stark durch die Investitionskosten sowie durch die Annahmen für Abschreibung und Verzinsung beeinflusst. Je längerer die Abschreibungsdauer bzw. je tiefer der Zins, desto höher ist das Arbeitseinkommen und umgekehrt. Dabei muss die Abschreibungsdauer nicht nur die mögliche Nutzungsdauer von Gebäude und Einrichtungen berücksichtigen, sondern auch die technische Veralterung, sich ändernde Vorschriften sowie das Marktrisiko. Der Zinssatz muss sich an einem langjährigen Durchschnitt für Hypothekarzinsen orientieren, um die langfristige Verzinsung des Fremdkapitals sicherzustellen. Die "Rentabilität" muss auf jedem Betrieb individuell beurteilt werden unter Berücksichtigung der effektiven Investitionskosten, der Fremdfinanzierung und der betriebseigenen Arbeitskräfte bzw. allfälliger Lohnkosten. Zudem ist bei der herkömmlichen Verzinsung und Amortisation von Fremd- Seite 13 (von 18)

14 kapital die finanzielle Belastung am Anfang höher und gegen Ende tiefer als im langjährigen Durchschnitt, der aus den Modellrechnungen hervorgeht. Kommentare zur Modellrechnung für Legehennen Das Modell RAUS (= Freilandhaltung) mit braunen Hybriden unterscheidet sich neben den Direktzahlungen wie folgt vom Modell BTS mit weissen Hybriden: Unterschiede in den technischen Resultaten zwischen weissen und braunen Hennen; Eierpreis mit "Freilandzuschlag" pro Normal-Ei; Wintergartenzuschlag beim Junghennenpreis; Mehrinvestitionen für die Weide-Umzäunung und Mehrarbeit für Weideauslauf und -pflege; Jährliche, pauschale Kosten für die Weide von Fr. 3'000.- je ha zur Entschädigung für einen entgangenen Deckungsbeitrag (Raufutter, Ackerbau), die entfallenden Direktzahlungen für das Dauergrünland (Annahme: Mindestbesatz an raufutterverzehrenden GVE nicht erreicht) sowie für Materialzukauf (z.b. Weidestrukturen, Holzschnitzel, Saatgut). Ein Modell für 2'000 Bio-Legehennen (offizielle Richtpreiskalkulation) kann auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: > Markt > Produkte > Eier > Preise. Der Junghennenpreis versteht sich ohne IB-Injektionsimpfung bei der Umstallung (diese ist in den diversen Direktkosten enthalten). Im Modell wird angenommen, dass der gesamte Legehennenmist im Rahmen der Düngerbilanz abtransportiert werden muss. Der Zinsanspruch auf dem Tierkapital berücksichtigt die Tatsache, dass der Zukauf der Junghennen hohe Ausgaben verursacht, die erst nach einem Jahr vollständig "amortisiert" sind. Kommentare zur Modellrechnung für Junghennen Eine Richtpreiskalkulation für Bio-Junghennen kann heruntergeladen werden unter: > Markt > Produkte > Eier > Preise. Der Junghennenpreis enthält anteilsmässig (40%) einen Wintergartenzuschlag von 50 Rp. Bei den diversen Direktkosten wird davon ausgegangen, dass die Impfkosten zu 100% und die Untersuchungskosten zu 50% vom Abnehmer übernommen werden. Kommentare zur Modellrechnung für Poulets In der Modellrechnung erhält der Produzent einen Preis pro kg Lebendgewicht, mit dem sämtliche Produktionskosten gedeckt werden müssen. Dieses Modell ist nur bedingt repräsentativ, da die Mastorganisation unterschiedliche Preisberechnungssysteme haben. Die Produzentenpreise sind deshalb nur sehr eingeschränkt miteinander vergleichbar. Nachfolgend einige Beispiele für abweichende Modelle oder Voraussetzungen: Der Produzent erhält vom Abnehmer einen fixen Betrag für die Amortisation und Verzinsung des Geflügelmaststalles entsprechend dem Alter des Stalles. Mit dem Preis pro kg Lebendgewicht deckt er die übrigen Produktionskosten. Der Produzent erhält einen Erlös je gemästetes Tier, wobei die Futter- und die Kükenkosten vom Abnehmer übernommen werden. Die Erlöse pro kg Lebendgewicht sind abgestuft je nach Grösse und Alter der Masthalle Die Erlöse pro kg Lebendgewicht sind abgestuft nach Alter bzw. Gewicht der Masttiere. Die Zusatzmasten (Teilausstallungen) sind entweder Standard somit und in der Preis- und Wirtschaftlichkeitskalulation integriert oder sie werden separat zu einem speziellen Lebendgewichtspreis ausbezahlt. (Das Modell im Anhang berücksichtigt keine Zusatzmasten). Seite 14 (von 18) Juni 2018 (V3)

15 Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.1 (Anhang Wirtschaftlichkeit) Modellrechnung 12'000 weisse Legehennen, BTS Anfangsbestand 12'000 Vorperiode (Tage) 14 Abgänge pro Legeperiode à 28 Tage 0.55% Leerzeit (Tage) 14 Endbestand 11'208 Umtriebe pro Jahr 1.0 Durchschnittsbestand 11'604 Gebäudewert (Fr.) 996'000 Legedauer (Tage) 336 Einrichtungswert (Fr.) 588'000 Legeleistung je ø-henne 92.0% Amortisation Gebäude (Jahre) 20 Total Eier pro Umtrieb 3'587'028 Amort. Einrichtungen (Jahre) 12 Futter je Tier & Tag Vorperiode (g) 86 Zinssatz (%) 2.50% Futter je Tier & Tag Legephase (g) 119 Arbeit pro Umtrieb (h) 3825 Leistungen [Anteil] Menge Preis (Fr.) Fr. pro Umtrieb Fr. pro Jahr Grosse Eier (>72g) 5.0% 179' '148 Normale Eier (53-72 g) 83.0% 2'977' '650 Kleine Eier (50-53 g) 4.0% 143' '935 Nebensorten (<50g, Knick, Schmutz) 8.0% 286' '609 Direktzahlungen (BTS) GVE 280.-/Jahr 32'480 32'480 Total Leistungen inkl. Direktzahlungen (1) 800' '822 Direktkosten Junghennenzukauf (18 Wo.) 12' '400 Verwertungskosten Althennen 11' '070 Vorlegefutter [kg je Tier] 1.0 kg 12' ' Phasen-Legefutter 66% 308' ' Phasen-Legefutter 34% 157' '760 Entsorgungskosten Mist 16 Transporte '600 Fremde Hilfskräfte (Ausstallung) 60 h Fr./h 3'000 Div. Direktkosten je Anfangshenne '200 Total Direktkosten (2) 528' '341 Strukturkosten (Reparatur, Unterhalt, (Wert:) (fixe Annuität:) Versich.) Gebäude 996' % 1.1% 74'800 Einrichtungen 588' % 2.2% 70'266 Zinsanspruch auf 50 % Tierkapital 92' % Zins 2'318 Zwischentotal Strukturkosten (3) 147'384 Fr. pro Jahr +... Rp. pro Ei Fr. pro Umtrieb Fr. pro Jahr Deckungsbeitrag (1-2) je Tierplatz ' '481 Arbeitseinkommen ( ) je Stunde ' '097 Juni 2018 Seite 15 (von 18)

16 Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.1 (Anhang Wirtschaftlichkeit) Modellrechnung 12'000 braune Legehennen, RAUS Anfangsbestand 12'000 Vorperiode (Tage) 14 Abgänge pro Legeperiode à 28 Tage 0.65% Leerzeit (Tage) 14 Endbestand 11'064 Umtriebe pro Jahr 1.0 Durchschnittsbestand 11'532 Gebäudewert (Fr.) 996'000 Legedauer (Tage) 336 Einrichtungswert (Fr.) 624'000 Legeleistung je ø-henne 89.5% Amortisation Gebäude (Jahre) 20 Total Eier pro Umtrieb 3'467'903 Amort. Einrichtungen (Jahre) 12 Futter je Tier & Tag Vorperiode (g) 87 Zinssatz (%) 2.50% Futter je Tier & Tag Legephase (g) 122 Arbeit pro Umtrieb (h) 4150 Leistungen [Anteil] Menge Preis (Fr.) Fr. pro Umtrieb Fr. pro Jahr Grosse Eier (>72g) 12.0% 416' '795 Normale Eier (53-72 g) 77.0% 2'670' '220 Kleine Eier (50-53 g) 3.0% 104' '005 Nebensorten (<50g, Knick, Schmutz) 8.0% 277' '323 Direktzahlungen (BTS + RAUS) GVE 570.-/Jahr 65'721 65'721 Total Leistungen inkl. Direktzahlungen (1) 839' '064 Direktkosten Junghennenzukauf (18 Wo.) 12' '400 Verwertungskosten Althennen 11' '966 Vorlegefutter [kg je Tier] 1.0 kg 12' ' Phasen-Legefutter 66% 314' ' Phasen-Legefutter 34% 160' '453 Entsorgungskosten Mist 16 Transporte '600 Weide (Deckungsbeitrag, Unterhalt) 2.5 m2/henne /ha/Jahr 9'000 Fremde Hilfskräfte (Ausstallung) 60 h Fr./h 3'000 Div. Direktkosten je Anfangshenne '400 Total Direktkosten (2) 549' '593 Strukturkosten (Reparatur, Unterhalt, (Wert:) (fixe Annuität:) Versich.) Gebäude 996' % 1.1% 74'800 Einrichtungen 624' % 2.2% 74'568 Zinsanspruch auf 50 % Tierkapital 95' % Zins 2'393 Zwischentotal Strukturkosten (3) 151'761 Fr. pro Jahr +... Rp. pro Ei Fr. pro Umtrieb Fr. pro Jahr Deckungsbeitrag (1-2) je Tierplatz ' '471 Arbeitseinkommen ( ) je Stunde ' '710 Seite 16 (von 18) Juni 2018

Aktuelle Informationen aus der Branche

Aktuelle Informationen aus der Branche Aktuelle Informationen aus der Branche - Erwartungen der Eier- und Geflügelfleisch- Vermarkter - Althennen-Vermarktung (GalloCircle Genossenschaft) - Organisationen Ruedi Zweifel Direktor Aviforum 3052

Mehr

DIE GEFLÜGELHALTUNG ALS BETRIEBSZWEIG

DIE GEFLÜGELHALTUNG ALS BETRIEBSZWEIG Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.1 DIE GEFLÜGELHALTUNG ALS BETRIEBSZWEIG 1. Markt und Produktionsstrukturen 1.1 Der Eier- und Geflügelmarkt in der Schweiz Etwas mehr als die Hälfte der Eier und

Mehr

Suisse Tier 2009: Schweizer Eier - eine Produktion für meinen Betrieb? eine Produktion für meinen Betrieb? Vereinigung CH-Eierproduzenten

Suisse Tier 2009: Schweizer Eier - eine Produktion für meinen Betrieb? eine Produktion für meinen Betrieb? Vereinigung CH-Eierproduzenten Schweizer Eier eine Produktion für meinen Betrieb? Der GalloSuisse Vereinigung CH-Eierproduzenten Verein, CH-Recht gesamtschweizerisch d/f/e Das Schweizer Ei Gallo Suisse, O. Burch, Geschäftsführer 1 Organisationsstruktur

Mehr

WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN

WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN 2.6 WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN 1. Allgemeines zu Produktionskosten und Wirtschaftlichkeit Die Modellrechnungen im Anhang sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Erläuterungen zu interpretieren,

Mehr

WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN

WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN 1. Allgemeines, Wirtschaftlichkeit 2.6 WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN 1. Allgemeines zu Produktionskosten und Wirtschaftlichkeit Die Modellrechnungen im Anhang sind unter Berücksichtigung der jeweiligen

Mehr

7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung

7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung 7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung 7. Bedarf an Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, Sitzstangen und Nestern Gemäss Tierschutzverordnung vom 23. 4. 2008, Anhang, Tabelle 9 Minimalanforderungen pro

Mehr

WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN

WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 2.6 WIRTSCHAFTLICHKEIT MODELLRECHNUNGEN 1. Allgemeines zu Produktionskosten und Wirtschaftlichkeit Die Modellrechnungen im Anhang sind unter Berücksichtigung der

Mehr

Entwicklungen Eier- und Geflügelmarkt 2015: Inlandproduktion, Importe, Konsum

Entwicklungen Eier- und Geflügelmarkt 2015: Inlandproduktion, Importe, Konsum Entwicklungen Eier- und Geflügelmarkt 2015: Inlandproduktion, Importe, Konsum Andreas Gloor, Aviforum Stand: 17. Juni 2016 Produktionswert CH-Landwirtschaft 2015 Obst inkl. Weintrauben 6.1% Wein 5.0% Eier

Mehr

Verordnung des BLW über die Abstufung der pauschalen Ansätze für Investitionshilfen

Verordnung des BLW über die Abstufung der pauschalen Ansätze für Investitionshilfen Verordnung des BLW über die Abstufung der pauschalen Ansätze für Investitionshilfen (PAUV) vom 7. Dezember 1998 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 19 Absatz 4, 43 Absatz 5 und 46 Absatz

Mehr

Eier- und Geflügelmarkt 2018: Inlandproduktion Importe Konsum Tierbestände (2017)

Eier- und Geflügelmarkt 2018: Inlandproduktion Importe Konsum Tierbestände (2017) Eier- und Geflügelmarkt 2018: Inlandproduktion Importe Konsum Tierbestände (2017) Stand: 4. April 2019 Produktionswert CH-Landwirtschaft 2018 6,33% (2017: 6,27%) Quelle: BFS; provisorisch 1 Entwicklung

Mehr

Eier- und Geflügelmarkt 2017: Inlandproduktion, Importe, Konsum, Tierbestände

Eier- und Geflügelmarkt 2017: Inlandproduktion, Importe, Konsum, Tierbestände Eier- und Geflügelmarkt 2017: Inlandproduktion, Importe, Konsum, Tierbestände Stand: 16. April 2018 Produktionswert CH-Landwirtschaft 2017 Obst inkl. Weintrauben 5.0% Wein 4.7% Eier 2.8% Geflügel 3.5%

Mehr

Eier- und Geflügelmarkt 2016: Inlandproduktion, Importe, Konsum, Tierbestände (2015)

Eier- und Geflügelmarkt 2016: Inlandproduktion, Importe, Konsum, Tierbestände (2015) Eier- und Geflügelmarkt 2016: Inlandproduktion, Importe, Konsum, Tierbestände (2015) Andreas Gloor, Aviforum Stand: 19. April 2017 Produktionswert CH-Landwirtschaft 2016 Obst inkl. Weintrauben 5.9% Wein

Mehr

Nutztiere in der Schweiz

Nutztiere in der Schweiz Faktenblatt Nr. 5 Statistische Daten, Schätzungen und Fragen Zusammengestellt von Priska Baur, Flavio von Rickenbach ZHAW Wädenswil, ZHAW Wädenswil Wie viele Millionen Nutztiere leben in der Schweiz? 1,4

Mehr

B7-VI Die Produktion planen und auswerten

B7-VI Die Produktion planen und auswerten B7-VI Die Produktion planen und auswerten Lehrmittel für die berufliche Grundbildung der Geflügelfachfrau, des Geflügelfachmannes 3. Lehrjahr B7 Eier und Geflügel produzieren und vermarkten VI Die Produktion

Mehr

Entwicklung der Geflügelwirtschaft. Situation Ende 2006

Entwicklung der Geflügelwirtschaft. Situation Ende 2006 Entwicklung der Geflügelwirtschaft Situation Ende 2006 27. März 2007 Ruedi Zweifel 1 Übersicht Konsum, Produktion, Importe von Eier und Geflügel 2006 Eiermarkt: Billiglinien und Plattformen Versteigerung

Mehr

Neue Haltungsmodelle für den Mast- und Legebereich im Praxistest

Neue Haltungsmodelle für den Mast- und Legebereich im Praxistest Neue Haltungsmodelle für den Mast- und Legebereich im Praxistest Fachtag Geflügelhaltung 31.01.2018 Ruedi Zweifel, Stiftung Aviforum, CH- Zollikofen 1 Agenda 1. Warum gibt es in der Schweiz neue Haltungsmodelle?

Mehr

Aviforum Geflügel-Kompetenz hoch 3

Aviforum Geflügel-Kompetenz hoch 3 Aviforum Geflügel-Kompetenz hoch 3 1 Stiftung Aviforum zur Förderung der Schweizerischen Gefl ügelproduktion und -haltung Inhalt 3 Herzlich willkommen 4 Ausbildung 6 Forschung/Produktion 8 Dienstleistungen

Mehr

WICHTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN

WICHTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN Zahlen und Fakten CH-Geflügelwirtschaft 1.2 WICHTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN Eine Übersichtstabelle mit den Verordnungen und den SR-Nummern befindet sich auf S. 10. 1. Bereich landwirtschaftliche Produktion

Mehr

Infografik Schweizer Eiermarkt FAQ (häufig gestellte Fragen)

Infografik Schweizer Eiermarkt FAQ (häufig gestellte Fragen) Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für LandwirtschaftBundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Marktanalysen Infografik Schweizer Eiermarkt FAQ (häufig gestellte

Mehr

Die Gefügelproduktion in der Schweiz

Die Gefügelproduktion in der Schweiz Die Gefügelproduktion in der Schweiz mit Vergleichen zu Europa und Übersee Fachtagung Flawil 20. Juni 2008 Ruedi Zweifel 1 Wer sind wir? Berufsbildungs-, Forschungs- und Dienstleistungs- Zentrum der Schweizerischen

Mehr

BIO SUISSE-Weisung «Geflügelhaltung» Entwurf vom

BIO SUISSE-Weisung «Geflügelhaltung» Entwurf vom Grundlage RL: Art. 3.1.8, Art. 3.1.10, Art. 3.6, Art. 3.7, Art. 3.8 GEFLÜGELHALTUNG Weisung der MKA, verabschiedet an der GV vom 16.10.2002, überarbeitete Fassung gültig ab 1.1.2009 Kapitel 1 bis 3 bleiben

Mehr

Ressourceneffizienz in der Schweizer Eier- und Geflügelfleischproduktion

Ressourceneffizienz in der Schweizer Eier- und Geflügelfleischproduktion Ressourceneffizienz in der Schweizer Eier- und Geflügelfleischproduktion Schweizerische Vereinigung für Tierproduktion 13. April 2016 Ruedi Zweifel Ressourceneffizienz Produktionsformen & Futterverwertung

Mehr

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) Änderung vom 14. November 2007 Das Bundesamt für Landwirtschaft verordnet: I Die Verordnung des BLW

Mehr

Betriebs-Nr: Berechnet durch: Grangeneuve Name: Muster Telefon-Nr: Vorname: Hans Fax /

Betriebs-Nr: Berechnet durch: Grangeneuve Name: Muster Telefon-Nr: Vorname: Hans Fax / Anfangs-/Endinventar Betriebs-Nr: 999912 Berechnet durch: Grangeneuve Name: Muster Telefon-Nr: Vorname: Hans Fax / E-Mail: Adresse: Firma: Adresszusatz: Datum Anfang: 01.01.2017 PLZ, Ort: Datum Ende: 31.12.2017

Mehr

Wirtschaftlichkeit der Legehennenhaltung in Baden-Württemberg

Wirtschaftlichkeit der Legehennenhaltung in Baden-Württemberg Wirtschaftlichkeit der Legehennenhaltung in Baden-Württemberg Stand: 15.03.2018 Datengrundlage: Die Daten stammen aus der staatlichen Beratung von Legehennenbetrieben. Sie entsprechen nicht dem Durchschnitt

Mehr

Nachhaltigkeit der Schweizer Eierund Geflügelfleischproduktion

Nachhaltigkeit der Schweizer Eierund Geflügelfleischproduktion Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Nachhaltigkeit der Schweizer Eierund Geflügelfleischproduktion Bernard Lehmann, Direktor, Bundesamt für Landwirtschaft Zollikofen,

Mehr

Konventionelle Tierhaltung

Konventionelle Tierhaltung Konventionelle Tierhaltung In der konventionellen Geflügelhaltung werden die Tiere in weiträumigen, meist mehrere Tausend Quadratmeter großen Ställen gehalten, in denen sie sich jederzeit frei bewegen

Mehr

Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten

Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten Erhebungsgrund Gemeinde Betriebsnummer Name, Vorname Strasse PLZ, Ort Telefon/ Natel Departement Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau 5004 Aarau Landw.

Mehr

Aviforum Geflügel-Kompetenz hoch 3

Aviforum Geflügel-Kompetenz hoch 3 Aviforum Geflügel-Kompetenz hoch 3 Ausbildung Forschung Dienstleistung Organisation Aviforum Burgerweg 22 CH-3052 Zollikofen Tel. ++41(0)31 915 35 35 Fax. ++41(0)31 915 35 30 e-mail: info@aviforum.ch www.aviforum.ch

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und 60

Mehr

Puten werden in Deutschland in Bodenhaltung und getrennt nach Geschlecht gehalten.

Puten werden in Deutschland in Bodenhaltung und getrennt nach Geschlecht gehalten. 1 Haltungsformen Puten werden in Deutschland in Bodenhaltung und getrennt nach Geschlecht gehalten. Abb. 1: Puten in Bodenhaltung Quelle: S. Freiwald Auch die Aufzucht und Mast werden als getrennte Phasen

Mehr

Legehennen, Geflügelmast, Um- und Neubauten

Legehennen, Geflügelmast, Um- und Neubauten 10 JAHRE Krieger Geflügel Ihr Spezialist für Legehennen, Geflügelmast, Um- und Neubauten www.krieger-ruswil.ch Erfolge eines starken Teams Rihs Agro AG, die Henne, das Ei, das Küken und die Krieger AG

Mehr

Verordnung über den Eiermarkt. (Eierverordnung, EiV) 1. Abschnitt: Geltungsbereich. 2. Abschnitt: Einfuhr

Verordnung über den Eiermarkt. (Eierverordnung, EiV) 1. Abschnitt: Geltungsbereich. 2. Abschnitt: Einfuhr Verordnung über den Eiermarkt (Eierverordnung, EiV) 916.371 vom 26. November 2003 (Stand am 29. Juni 2004) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom

Mehr

Massentierhaltung. Infopool: Kritik l. Massentierhaltung. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Massentierhaltung. Infopool: Kritik l. Massentierhaltung.  Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland. Die konventionelle Nutztierhaltung wird von den Medien und der Öffentlichkeit oft diffamierend als bezeichnet. Eine klare Definition des Begriffs, insbesondere mit Blick auf die Größe des relevanten Tierbestandes,

Mehr

Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Positionierung

Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Positionierung Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Positionierung Wo können Sie Bio Weiderind Fleisch kaufen? Wer ist der

Mehr

Meine Aussichten und Visionen für Schweizer Geflügelfleisch

Meine Aussichten und Visionen für Schweizer Geflügelfleisch Suisse Tier Geflügelforum 20.11.2015 Meine Aussichten und Visionen für Schweizer Geflügelfleisch Suisse Tier Geflügelforum 20. November 2015 Robert Raval, Präsident 1 SGP Produzentenverband der Schweizer

Mehr

Fakten zum Schweizer Schwein WISSENSWERTES ZU PRODUKTION, TIERHALTUNG, KONSUM UND ERNÄHRUNG

Fakten zum Schweizer Schwein WISSENSWERTES ZU PRODUKTION, TIERHALTUNG, KONSUM UND ERNÄHRUNG Fakten zum Schweizer Schwein WISSENSWERTES ZU PRODUKTION, TIERHALTUNG, KONSUM UND ERNÄHRUNG Ein bedeutender Wirtschaftszweig Die Haltung von Schweinen zählt in der Schweiz zu den wichtigsten Zweigen der

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt

Mehr

-Bio-Mastgeflügelhaltung als Alternative-

-Bio-Mastgeflügelhaltung als Alternative- -Bio-Mastgeflügelhaltung als Alternative- 10. Niedersächsisches Fachforum Ökolandbau 24. November 2016 Biofino GmbH, info@biofino.de, Tel.: 04473-9413-0 Worüber wollen wir sprechen? 1. Biofino -ein Kurzportrait-

Mehr

Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Auswertungen Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität,

Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Auswertungen Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Auswertungen Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Positionierung Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Die geschützte

Mehr

Themenbereiche: Hähnchen Legehennen Puten Markt BZA. Investitionen in die Geflügelhaltung. Hähnchenmast

Themenbereiche: Hähnchen Legehennen Puten Markt BZA. Investitionen in die Geflügelhaltung. Hähnchenmast ALB Hessen Investitionen in die Geflügelhaltung als zusätzliche Chance für die hessische Landwirtschaft Themenbereiche: Hähnchen Legehennen Puten Markt BZA Pro-Kopf-Verbrauch von Geflügelfleisch in kg

Mehr

vom 26. November 2003 (Stand am 1. Juli 2011)

vom 26. November 2003 (Stand am 1. Juli 2011) Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV) 916.344 vom 26. November 2003 (Stand am 1. Juli 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Inspektionsstelle (Typ C) für landwirtschaftliche Produktions- und Tierhaltungsformen

Inspektionsstelle (Typ C) für landwirtschaftliche Produktions- und Tierhaltungsformen Seite 1 von 6 Inspektionsstelle (Typ C) für landwirtschaftliche Produktions- und Tierhaltungsformen Kontrolldienst KUT Magdenauerstrasse 2 Postfach 151 9230 Flawil Leiter: QM-Verantwortlicher: Telefon:

Mehr

Die bessere Lösung! Nachhaltige Geflügelproduktion. Verantwortung, Qualität und Innovation für höchsten Genuss

Die bessere Lösung! Nachhaltige Geflügelproduktion. Verantwortung, Qualität und Innovation für höchsten Genuss Die bessere Lösung! Nachhaltige Geflügelproduktion Verantwortung, Qualität und Innovation für höchsten Genuss Verantwortung, Qualität und Innovation für höchsten Genuss 2 3 Bio- und Alpigal -Geflügel Beste

Mehr

Die ökonomischen Auswirkungen höherer Haltungsstandards in der Mastschweineproduktion

Die ökonomischen Auswirkungen höherer Haltungsstandards in der Mastschweineproduktion Kontrolle + Beratung = Erfolgreiche Schweineproduktion Die ökonomischen Auswirkungen höherer Haltungsstandards in der Mastschweineproduktion Dr. Werner Mösch Tag des Schweinehalters 19.10.2016 Seddiner

Mehr

Name: Schweizer Nahrungsmittel-Labels

Name: Schweizer Nahrungsmittel-Labels Hinweis Eine Übersicht über alle Labels kann beim Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.lid.ch > Service > PDF-Dokumente > Minibroschüren

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die RAUS-Verordnung

Mehr

SIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0056

SIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0056 Internationale Norm: ISO/IEC 17020:2012 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17020:2012 BIO TEST AGRO AG Schwand 2 3110 Münsingen Geschäftsstelle: BIO TEST AGRO Romandie Avenue d'ouchy 66 1080 Lausanne Leiter:

Mehr

BTS / RAUS: Bodenfläche des Aussenklimabereichs (AKB) für Lege- und Aufzuchttiere

BTS / RAUS: Bodenfläche des Aussenklimabereichs (AKB) für Lege- und Aufzuchttiere Bern, Februar 2005 / blw-zbd Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern Internet http://www.blw.admin.ch BTS / RAUS: Bodenfläche des Aussenklimabereichs (AKB) für Lege- und Aufzuchttiere Ab 1.1.2005 gelten für alle,

Mehr

vom 26. November 2003 (Stand am 1. März 2013)

vom 26. November 2003 (Stand am 1. März 2013) Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV) 916.344 vom 26. November 2003 (Stand am 1. März 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) Änderung vom 28. Oktober 2015 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet: I Die Verordnung des

Mehr

An alle Eierproduzenten der Schweiz, die (immer noch) nicht Mitglied sind

An alle Eierproduzenten der Schweiz, die (immer noch) nicht Mitglied sind Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten Burgerweg 24, 3052 Zollikofen Tel. 031 915 50 50, Fax 031 915 50 55 An alle Eierproduzenten der Schweiz, die (immer noch) nicht Mitglied sind Sehr geehrte Noch-nicht-Mitglieder

Mehr

Marktspiegel Bio-Fleisch

Marktspiegel Bio-Fleisch April 2018 1. Marktentwicklung Biofleisch im gesamtschweizerischen Kontext 2 1.1 Absatz Biofleisch 2 1.2 Umsatz Biofleisch im Schweizer Detailhandel 4 2. Entwicklung Schlachtzahlen und Produzentenpreise

Mehr

Vollkostenrechnung für die Milchproduktion in der Bergregion

Vollkostenrechnung für die Milchproduktion in der Bergregion Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Vollkostenrechnung für die Milchproduktion in der Bergregion Markus Lips 35. Informationstagung Agrarökonomie

Mehr

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft [Signature] [QR Code] Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Strukturverbesserungsverordnung

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Die Finanzhilfen des

Mehr

RAUS- Programm für Kälber

RAUS- Programm für Kälber Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Öko- und Ethoprogramme RAUS- Programm für Kälber Infos des BLW - RAUS-Beitrag - Liege-

Mehr

Fair-Food: Ja zu tierfreundlich und nachhaltig produzierten Lebensmitteln! Regula Rytz, Nationalrätin

Fair-Food: Ja zu tierfreundlich und nachhaltig produzierten Lebensmitteln! Regula Rytz, Nationalrätin Fair-Food: Ja zu tierfreundlich und nachhaltig produzierten Lebensmitteln! Regula Rytz, Nationalrätin Weiter wie bisher ist keine Option! Welt-Agrarbericht von UNO und Weltbank, 2008: Einnahmen der Landwirte

Mehr

Wertschöpfung der Tierhaltung im Vergleich Was ist für meinen Standort rentabel?

Wertschöpfung der Tierhaltung im Vergleich Was ist für meinen Standort rentabel? im Vergleich Was ist für meinen Standort rentabel? Übersicht Aktuelle wirtschaftliche Situation Investition in die Schweinemast? Alternative Hähnchenmast? Einstieg in die Legehennenhaltung? Milchviehhaltung

Mehr

Wirtschaftlichkeit auf Betriebszweigebene

Wirtschaftlichkeit auf Betriebszweigebene Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Wirtschaftlichkeit auf Betriebszweigebene Daniel Hoop Tänikoner Agrarökonomie-Tagung, 10. September 2015 www.agroscope.ch

Mehr

Richtlinie für die Berechnung von Beiträgen in PRE

Richtlinie für die Berechnung von Beiträgen in PRE Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Ländliche Entwicklung Projekte zur Regionalen Entwicklung Richtlinie für die Berechnung

Mehr

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung

Mehr

Mehrphasenfütterung in Kombination mit stickstoffreduziertem Futter bei Schweinen

Mehrphasenfütterung in Kombination mit stickstoffreduziertem Futter bei Schweinen Empfehlungen der KOLAS und des BLW zur Umsetzung einzelbetrieblicher Massnahmen im Rahmen von Ammoniak-Ressourcenprojekten Mehrphasenfütterung in Kombination mit stickstoffreduziertem Futter bei Schweinen

Mehr

Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Bern 07. März 2005

Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Bern 07. März 2005 Agrarpolitik 2011 und Biodiversität in der Schweizer Landwirtschaft Thomas P. Schmid Leiter Geschäftsbereich Umwelt, Ökologie, Energie und Transport Schweizerischer Bauernverband Inhaltsübersicht Wer beeinflusst

Mehr

Mehrphasenfütterung in Kombination mit stickstoffreduziertem Futter bei Schweinen

Mehrphasenfütterung in Kombination mit stickstoffreduziertem Futter bei Schweinen Empfehlungen der KOLAS und des BLW zur Umsetzung einzelbetrieblicher Massnahmen im Rahmen von Ammoniak-Ressourcenprojekten Mehrphasenfütterung in Kombination mit stickstoffreduziertem Futter bei Schweinen

Mehr

Der Fleischkonsum ist 2013 wieder leicht angestiegen.

Der Fleischkonsum ist 2013 wieder leicht angestiegen. Die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft Proviande Genossenschaft Brunnhofweg 37 Postfach CH-3001 Bern +41 (0)31 309 41 11 +41 (0)31 309 41 99 info@proviande.ch www.schweizerfleisch.ch

Mehr

Vertikale Integration

Vertikale Integration Unter vertikaler Integration versteht man die Eingliederung von mehreren Stufen der Wertschöpfungskette in eine Organisationsstruktur. Die Geflügelwirtschaft setzt, im Gegensatz zu beispielsweise der Schweinebranche,

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017) Die Finanzhilfen des

Mehr

Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion

Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV) vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 25. Juni 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember

Mehr

Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone

Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone Dr. Iris Bachmann, Agroscope, Schweizerisches Nationalgestüt, Avenches Weiterbildungsveranstaltung der Schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht (SGAR), Luzern, 12.9.2014

Mehr

Podcast: Abwechslung auf dem Hühnerhof Zu Besuch in einem tierfreundlichen Pouletmastbetrieb

Podcast: Abwechslung auf dem Hühnerhof Zu Besuch in einem tierfreundlichen Pouletmastbetrieb Arbeitsanweisung Inhalt: - Wintergarten für Hühner - Voraussetzungen für das Hühnerwohl - Beschäftigung für Hühner - Verhalten: Wie fühlen sich Hühner am wohlsten? - Rassen bei Coop Naturafarm - Auswirkungen

Mehr

Tierschutz und Tierwohl in der Geflügelproduktion: Schweiz - Importländer

Tierschutz und Tierwohl in der Geflügelproduktion: Schweiz - Importländer Tierschutz und Tierwohl in der Geflügelproduktion: Schweiz - Importländer Marc Boessinger Aviforum, 25. April 2019 Aktuelles aus der Geflügelproduktion Inhalt der Tierwohl-Studie - vier Teile (Im Auftrag

Mehr

Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.

Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31. Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.

Mehr

Themenübersicht. Landw. Kennzahlen Kt. LU. Landwirtschaftliche Produktion - Umwelt. Medientag LID.75

Themenübersicht. Landw. Kennzahlen Kt. LU. Landwirtschaftliche Produktion - Umwelt. Medientag LID.75 Landwirtschaftliche Produktion - Umwelt Medientag LID.75 Dr. Franz Stadelmann Leiter Fachbereich Ressourcen und Raumnutzung Themenübersicht Landwirtschaftliche Kennzahlen > Kennzahlen & Charakterisierung

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 (Stand am 28. Dezember 2004) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf

Mehr

Mettlenmatte 7 Littauerboden 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie über die aktuellen Situationen zu informieren:

Mettlenmatte 7 Littauerboden 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie über die aktuellen Situationen zu informieren: Fischer Eier GmbH FOU GmbH Mettlenmatte 7 Littauerboden 1 CH-6102 Malters CH-6014 Luzern www.fischereier.ch www.fou-gmbh.ch Kundeninformation Malters/Dielsdorf, 27. Januar 2017 Status Vogelgrippe: Stand

Mehr

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE INHALT Grundsatz...2 1. Ziele und Geltungsbereich...3 2. Haltungsformen für Legehennen...3 2.1 Kleingruppenhaltung...3 2.2 Bodenhaltung...4 2.3 Freilandhaltung...4

Mehr

Ressourceneffizienzbeiträge für N-reduzierte Phasenfütterung

Ressourceneffizienzbeiträge für N-reduzierte Phasenfütterung Ressourceneffizienzbeiträge für N-reduzierte Phasenfütterung Grüter Lukas, Leiter Technischer Dienst UFA AG 21. Februar 2018 Campus Sursee Ressourceneffizienzbeiträge Seit 2014 Beiträge mit verschiedenen

Mehr

Wie konkurrenzfähig ist die Milchproduktion innerhalb der Schweizer Landwirtschaft noch?

Wie konkurrenzfähig ist die Milchproduktion innerhalb der Schweizer Landwirtschaft noch? Wie konkurrenzfähig ist die Milchproduktion innerhalb der Schweizer Landwirtschaft noch? Nationalrat Markus Ritter Präsident Inhalt Nationale Lage Generell Wirtschaftlich Ziele Folgen der neuen AP Schlussfolgerungen

Mehr

Schweinereport Ergebnisse. der Betriebszweige Ferkelerzeugung und Schweinemast. Kontakt:

Schweinereport Ergebnisse. der Betriebszweige Ferkelerzeugung und Schweinemast. Kontakt: Ergebnisse der Betriebszweige Ferkelerzeugung und Schweinemast Kontakt: 04381-9009 916 info@ssbsh.de Die für den Schweinereport verwendeten Daten der Schweinespezialberatung sind der Landwirtschaftskammer

Mehr

Präsentation «Luzerner Tierhaltung am Scheideweg» Innere Aufstockung aus rechtlicher Optik (Art. 16a RPG und 36 RPV)

Präsentation «Luzerner Tierhaltung am Scheideweg» Innere Aufstockung aus rechtlicher Optik (Art. 16a RPG und 36 RPV) Präsentation «Luzerner Tierhaltung am Scheideweg» aus rechtlicher Optik (Art. 16a RPG und 36 RPV) RA Pius Koller www.ritterkoller.ch Einleitung RA Pius Koller Folie 2 Urteil BGer 1C_426/2016 vom 23.08.2017

Mehr

Eier erfolgreich direkt vermarkten

Eier erfolgreich direkt vermarkten Eier erfolgreich direkt vermarkten Bad Boll 2016 Nachfrage nach Bio-Eiern Die private Nachfrage nach Bio-Eiern übersteigt im 3. Quartal 2015 die Einkaufsmengen des Vorjahres um 12 % Anteil Bio-Eier am

Mehr

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) Änderung vom 23. Oktober 2013 I Die Verordnung des BLW vom 26. November 2003 1 über Investitionshilfen

Mehr

Richtpreisansätze für Mais, Ernte 2017

Richtpreisansätze für Mais, Ernte 2017 ansätze für Mais, Ernte 2017 Preis nach Fläche und Ertragsniveau Ertragsniveau Silomais TS-Ertrag in Tonnen je Hektare Genügend Gut Sehr gut ÖLN BIO 14-16 11-13 17-18 14-15 19-21 16-17 ÖLN 45-55 56-60

Mehr

Betriebskonzept Starthilfe

Betriebskonzept Starthilfe Betriebskonzept Starthilfe Eigentümer: Bewirtschafter: Hof Name: Vorhaben: Foto Betrieb Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Beurteilung des zu übernehmenden Betriebes... 2 2. Künftiges Produktionskonzept und

Mehr

Grundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb Bauzone

Grundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb Bauzone Häusliche Abwässer auf dem Landwirtschaftsbetrieb /ausserhalb Bauzone Fachtagung Raumplanung Pascal Caluori 26.11.2015 Inhalt Grundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb

Mehr

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Moskau, 27.06.2016, Dr. Stefan Dreesmann Gesetzliche Grundlagen des Ökolandbaus in der EU Entwicklung

Mehr

Suisse Garantie und Bio Suisse Lehrerinformation

Suisse Garantie und Bio Suisse Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Die beiden Label werden vorgestellt. Die SuS bilden Zweiergruppen. Ein Schüler erhält den Lückentext über Suisse Garantie, der andere über Bio Suisse. Zuerst lösen

Mehr

Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen

Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV) Änderung vom 23. Oktober 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I

Mehr

Zur Dynamik der europäischen Geflügelwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Niederlande und Deutschlands. Teil II: Eierproduktion

Zur Dynamik der europäischen Geflügelwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Niederlande und Deutschlands. Teil II: Eierproduktion Zur Dynamik der europäischen Geflügelwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Niederlande und Deutschlands Teil II: Eierproduktion Prof. Dr. Hans-Wilhelm Windhorst Universität Vechta Vortrag am

Mehr

Betriebswirtschaftliche Bewertung geringerer Besatzdichten in der Schweine- und Geflügelmast

Betriebswirtschaftliche Bewertung geringerer Besatzdichten in der Schweine- und Geflügelmast Institut für Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Bewertung geringerer Besatzdichten in der Schweine- und Geflügelmast Berechnungen für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mehr

Direktvermarktung ein Konzept stellt sich vor

Direktvermarktung ein Konzept stellt sich vor Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Direktvermarktung ein Konzept stellt sich vor Margit und Günter Jung Fronhausen-Bellnhausen Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen o Betriebsstruktur 100 ha landwirtschaftliche

Mehr

Weniger, dafür grössere Landwirtschaftsbetriebe

Weniger, dafür grössere Landwirtschaftsbetriebe Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 11.05.2017, 9:15 7 Land- und Forstwirtschaft Nr. 2017-0455-D Landwirtschaftliche Strukturerhebung 2016

Mehr

Tierwohl in der Schweiz Herausforderungen und Lösungen - Erwartung und Wertschätzung von Gesellschaft und Markt

Tierwohl in der Schweiz Herausforderungen und Lösungen - Erwartung und Wertschätzung von Gesellschaft und Markt Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Direktzahlungsprogramme Konferenz «Tierwohl und Tiergesundheit in Zuchtbetrieben am Oberrhein»

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3482 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öko-Zertifizierung von Legehennen-Elterntieren und

Mehr