R - StR Markus Frank Anhörung Ortsbeiräte 1 bis 16

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1 DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, Dezernat: IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr Eingang Amt 01: , Uhr B 266 Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung R - StR Markus Frank Anhörung Ortsbeiräte 1 bis 16 Betreff Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen Vorgang a) Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom b) Antrag der vom NR c) Etat-Antrag der vom E d) Anregung des Ortsbeirats vom OA e) Etat-Anregung des Ortsbeirats vom EA f) Anregung der KAV vom K g) Anfrage der ELF Piraten Fraktion vom A 413 h) Initiative des Ortsbeirats vom OI i) Beschluss des Ortsbeirats vom j) letzter Bericht des Magistrats vom B 525 Vertraulich: ja nein Anlage(n): Begründung der Vertraulichkeit: Der oben bezeichnete Beschluss lautet: Die oben bezeichnete Anfrage lautet: - auszugsweise - Die oben bezeichnete Initiative lautet: / Win/XP 2002 "[...] Basierend auf dem Fragenkatalog der Datenschützer Rhein-Main fordern wir den Magistrat auf, die Behauptungen zu belegen und diese tagtäglichen, erheblichen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Einwohnerinnen und Einwohner zu rechtfertigen: 1. Wie viele festinstallierte Anlagen zur Videoüberwachung öffentlichen oder halböffentlichen Raums werden von der Stadt Frankfurt, den Verkehrs- und Ordnungsbehörden betrieben? 2. Wo befinden sich diese Kameras im Einzelnen? Ideal wären bei den oberirdischen Anlagen Tabellen mit den Geokoordinaten.

2 3.Welche dieser Anlagen zeichnen die Bilder auf? Wie lange ist die Speicherdauer bei den einzelnen Anlagen? 4. In jeweils welcher Qualität liefern diese Kameras Bilder? Welche Auflösung und welche Zoomfaktoren bzw. Brennweiten besitzen die Anlagen? 5. Werden Hauseingänge und Fenster von Gebäuden im Videobild geschwärzt? 6. Warum sind viele der Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt nicht gekennzeichnet, wie es BDSG und HSOG verlangen? 7. Findet die in 14 Abs. 3 HSOG festgelegte höchstens zweijährige Überprüfung der Rechtsgrundlagen der einzelnen Kameras statt? Wo lassen sich diese Unterlagen einsehen? 8. Mit welcher Einzelfallbegründung werden die jeweiligen Videoüberwachungsanlagen betrieben? 9. Wieviele Personen haben jeweils Zugangsberechtigungen zu den Aufzeichnungen? 10. Sofern es sich dabei um öffentliche Straßen und Plätze, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind bzw. um besonders gefährdete öffentliche Einrichtungen ( 14 Abs. 4 HSOG) geht: An Hand welcher Tatsachen wurde die entsprechende Notwendigkeit festgestellt? 11. Auf wieviele festinstallierte Anlagen zur Videoüberwachung öffentlichen oder halböffentlichen Raums anderer Betreiber (z.b. Verkehrsbetriebe, Banken, Sportanlagen von Vereinen, Bahnhöfe etc.) haben die Ordnungsbehörden in Frankfurt am Main gem. 15 HDSG Zugriff? Zählen dazu auch die Überwachungskameras am Bornheimer Hang? 12. Auf dem Römerberg finden häufig Kundgebungen und Demonstrationen statt. Sieht der Magistrat die Gefahr eines Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit bei der Überwachung des Platzes, und wie würde er gedenken, diese Gefahr auszuräumen? 13. Inwieweit sieht der Magistrat eine Gefährdung öffentlicher Einrichtungen, namentlich des Rathauses und der Alten Oper, die eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums erforderlich machten? Um welche konkreten Gefährdungen handelt es sich dabei? Wie sollen die Überwachungskameras der Abwehr dieser Gefährdung dienen? 14. Werden die Kameras an der Konstablerwache am Christopher Street Day abgeschaltet? 15. Betrachtet der Magistrat Fußballfans generell als potenzielle Straftäter? Falls nein, wie begründet er die erheblichen Eingriffe in die Rechte dieser Fans? 16. Ist bei der Überwachung öffentlicher Straßenverkehrsräume durch die von der Stadt, den Verkehrs- oder Ordnungsbehörden betriebenen Überwachungskameras die Lesbarkeit von KFZ-Kennzeichen technisch möglich? Falls ja, werden KFZ-Kennzeichen halb- oder vollautomatisch von diesen Behörden gelesen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? 17. In welcher Form erfolgt eine Überwachung bzw. Kontrolle der Bilder der Überwachungskameras, bei denen die Polizei in Frankfurt verantwortliche Stelle i. S. 14 Abs. 3 HSOG ist? Auf wieviele Bildschirme werden die Bilder beispielsweise übertragen und wieviele Polizistinnen und Polizisten sind dauerhaft dafür abgestellt, diese zu überwachen? Wieviele Monitore muss eine Polizeikraft dabei im Auge behalten? Wieviele Kameras werden nur zeitweise oder überhaupt nicht überwacht? 18. Auf welche Art und Weise werden Statistiken geführt, um die Verhältnismäßigkeit der Anlagen zu überprüfen? Wo sind diese Statistiken einsehbar? Handelt es sich dabei um polizeiliche Eingangs-, Ausgangs- oder Verurteilungsstatistiken? 19. Wie oft in den vergangenen drei Jahren konnte die Polizei ausschließlich aufgrund der auf dem Bildschirm erkannten Gefahr umgehend einschreiten (Boris Rhein)? 20. Wie viele Taten konnten mittels der Überwachungskameras im Frankfurter Stadtgebiet in den vergangenen drei Jahren jeweils aufgeklärt werden? Wie schlüsseln sich diese in Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen auf? 21. Wie entwickelten sich die Zahlen der Straftaten aus Drogenhandel und Beschaffungskriminalität insgesamt im Stadtgebiet zwischen 2002 und 2013? 22. Wie entwickelten sich diese Straftaten im genannten Zeitraum im Areal zwischen Berliner Straße, Battonnstraße, Allerheiligentor, Friedberger Anlage, Eschenheimer Anlage, Großer Eschenheimer Straße, Hauptwache und Kornmarkt? 23. Wie hat sich die Anzahl von behördlich betriebenen Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt seit 2002 verändert? 24. Wie hoch waren die Anschaffungs- und sind die jährlichen Betriebskosten der behördlich betriebenen Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt? 2

3 25. Gibt es Pläne oder Überlegungen, die polizeiliche Videoüberwachung in Frankfurt aus- oder zurückzubauen? Sollte vor Gesprächen mit dem Polizeipräsidium zum Ausbau nicht zuerst das Mandat durch die Stadtverordnetenversammlung erteilt werden? 26. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren?" Zwischenbericht: Bericht: Eine wichtige Bedingung, das hohe Maß an Lebensqualität in Frankfurt am Main zu erhalten und stetig zu steigern, ist die Gewährleistung eines größtmöglichen Maßes an Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung in Frankfurt am Main. Neben sozialen und kulturellen Faktoren spielt für Familien bei der Wahl ihres Lebensmittelpunktes auch und maßgeblich ein sicheres Umfeld eine herausragende Rolle. Auch Unternehmen wählen gerne die Stadt als Standort, in der ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut und sicher leben können. Mit einem breiten Maßnahmenpaket für ein hohes Maß an objektiver Sicherheit und subjektivem Sicherheitsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger gelingt es seit vielen Jahren der Stadtpolizei des Ordnungsamtes und der Landespolizei, zusammen mit anderen öffentlichen und privaten Sicherheitsorganen, Frankfurt am Main zu einer sicheren und damit attraktiven und lebenswerten Stadt zu machen. Der Einsatz von Videotechnik ist mittlerweile weit verbreitet. Die Videotechnik hilft, Objekte vor Vandalismus oder Diebstahl zu schützen, sei es im öffentlichen oder privaten Raum, auf Baustellen oder auch im Einzelhandel. Darüber hinaus hat sich die Sicherheitstechnik als wirkungsvolles Instrument zur Abschreckung und Aufklärung von Straftaten bewährt. Auch dem Phänomenbereich Gewalt gegen Polizeibeamte wird in Hessen erfolgreich unter anderem mit dem Pilotprojekt Body-Cam begegnet. Das Tragen der Schulterkameras soll bei Kontrollen in Brennpunktbereichen potenzielle Aggressoren abschrecken und zu einer Deeskalation der Kontrollsituation beitragen. Im Bereich Alt-Sachsenhausen in Frankfurt am Main ist im bisherigen halbjährigen Pilotzeitraum durch deutlichen Rückgang der Übergriffe auf Polizeibeamte bereits ein bemerkenswerter Erfolg dieses präventiven Effektes zu verzeichnen. Da die Stadt Frankfurt am Main neben den Verkehrsbeobachtungskameras selbst keine Videoüberwachung betreibt, wurden die Antworten zum Teil aus Stellungnahmen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main und dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main erstellt. 1. Wie viele festinstallierte Anlagen zur Videoüberwachung öffentlichen oder halböffentlichen Raums werden von der Stadt Frankfurt, den Verkehrs- und Ordnungsbehörden betrieben? Das Straßenverkehrsamt betreibt derzeit 80 Verkehrsbeobachtungskameras. Weiterhin befinden sich Sicherheitskameraanlagen an der Konstablerwache und im Bereich des Hauptbahnhofes. Eine Sicherheitskameraanlage im Bereich des Volksbankstadions wird nur betrieben, wenn dort Fußballspiele stattfinden. Ferner sind noch Videokameras im Bereich der Haltestellen der VGF angebracht. 2. Wo befinden sich diese Kameras im Einzelnen? Ideal wären bei den oberirdischen Anlagen Tabellen mit den Geokoordinaten. Eine genaue Auflistung aller Kameras in Tabellen oder mit Geodaten liegt nicht vor. 3

4 3. Welche dieser Anlagen zeichnen die Bilder auf? Wie lange ist die Speicherdauer bei den einzelnen Anlagen? Sofern Speicherungen von Bildern erfolgen, werden die gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Datenschutzgesetzes bzw. des HSOG beachtet. 4. In jeweils welcher Qualität liefern diese Kameras Bilder? Welche Auflösung und welche Zoomfaktoren bzw. Brennweiten besitzen die Anlagen? Eine Aufstellung der technischen Daten aller Videoüberwachungskameras liegt nicht vor. 5. Werden Hauseingänge und Fenster von Gebäuden im Videobild geschwärzt? Siehe unter Warum sind viele der Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt nicht gekennzeichnet, wie es BDSG und HSOG verlangen? Inwieweit Kennzeichnungen von Videoanlagen fehlen sollen, ist nicht bekannt. Diesbezüglich wären entsprechende Hinweise hilfreich, um Einzelfallprüfungen vornehmen zu können. Die von der Stadt Frankfurt am Main betriebenen Anlagen sind gekennzeichnet. 7. Findet die in 14 Abs. 3 HSOG festgelegte höchstens zweijährige Überprüfung der Rechtsgrundlagen der einzelnen Kameras statt? Wo lassen sich diese Unterlagen einsehen? Die offene Videoüberwachung gemäß 14 Abs. 3 HSOG erfolgt in der Stadt Frankfurt am Main ausschließlich durch die Polizeibehörde das Landes Hessen und nicht durch die örtlichen Gefahrenabwehrbehörden. Die Verantwortlichkeit der Überwachungstätigkeit und deren Rechtmäßigkeit liegen allein beim Land Hessen als Polizeibehörde. 8. Mit welcher Einzelfallbegründung werden die jeweiligen Videoüberwachungsanlagen betrieben? Gemäß 14 Abs. 3 HSOG wird vorausgesetzt, dass für die Einrichtung einer stationären Videoüberwachung tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sein müssen, die die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen. Die geforderten tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einrichtung von stationären Videoüberwachungsanlagen werden durch das polizeiliche Kriminalitätslagebild ermittelt. Das Straßenverkehrsamt betreibt nach 14 Abs. 4 Nr. 3 HSOG eine Vielzahl von Verkehrsbeobachtungskameras zur Koordinierung verkehrsspezifischer Lenkungs- und Leitungsmaßnahmen. 9. Wieviele Personen haben jeweils Zugangsberechtigungen zu den Aufzeichnungen? Eine genaue Anzahl ist nicht bekannt. 4

5 10. Sofern es sich dabei um "öffentliche Straßen und Plätze, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind" bzw. um "besonders gefährdete öffentliche Einrichtungen" ( 14 Abs. 4 HSOG) geht: An Hand welcher Tatsachen wurde die entsprechende Notwendigkeit festgestellt? 14 Abs. 3 HSOG fordert für die Einrichtung einer stationären Videoüberwachung u. a. tatsächliche Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen. Darüber hinaus unterliegen die Maßnahmen nach 14 Abs. 3 HSOG wie alle polizeilichen bzw. gefahrenabwehrenden Maßnahmen nach dem HSOG der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die geforderten tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einrichtung von stationären Videoüberwachungsanlagen werden durch das polizeiliche Kriminalitätslagebild für den jeweiligen Überwachungsbereich skizziert und alle zwei Jahre gemäß 14 Abs. 3 Satz 2 HSOG überprüft. Dies wird durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main gewährleistet. 11. Auf wieviele festinstallierte Anlagen zur Videoüberwachung öffentlichen oder halböffentlichen Raums anderer Betreiber (z.b. Verkehrsbetriebe, Banken, Sportanlagen von Vereinen, Bahnhöfe etc.) haben die Ordnungsbehörden in Frankfurt am Main gem. 15 HDSG Zugriff? Zählen dazu auch die Überwachungskameras am Bornheimer Hang? Die Landespolizei hat über einen Videoabspielplatz im Polizeipräsidium Zugriff auf die Kameras der VGF und des Straßenverkehrsamtes. Die Funktionen sind auf die Aufschaltung von Live-Videobildern beschränkt. Im Übrigen erhebt das Polizeipräsidium Frankfurt am Main keine Statistiken, welche anderen Behörden mit anderen öffentlichen oder privaten Stellen in welcher Form auch immer Videoüberwachungsanlagen gemeinsam nutzen. 12. Auf dem Römerberg finden häufig Kundgebungen und Demonstrationen statt. Sieht der Magistrat die Gefahr eines Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit bei der Überwachung des Platzes, und wie würde er gedenken, diese Gefahr auszuräumen? Auf dem Römerberg befindet sich keine Videoüberwachungsanlage. Ein möglicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch eine Videoüberwachung ist somit nicht gegeben. 13. Inwieweit sieht der Magistrat eine Gefährdung öffentlicher Einrichtungen, namentlich des Rathauses und der Alten Oper, die eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums erforderlich machten? Um welche konkreten Gefährdungen handelt es sich dabei? Wie sollen die Überwachungskameras der Abwehr dieser Gefährdung dienen? Das Rathaus bzw. der Römerberg werden nicht videoüberwacht und es wird seitens des Magistrats auch derzeit keine Notwendigkeit für eine Überwachung gesehen. Die Videoüberwachung im Bereich der Alten Oper wurde durch die Alte Oper Frankfurt Konzertund Kongresszentrum GmbH eingerichtet. Seitens des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main oder einer anderen Sicherheitsbehörde besteht kein Zugriff auf die Bilder der Sicherheitskameras. 14. Werden die Kameras an der Konstablerwache am Christopher Street Day abgeschaltet? Beim regelmäßig stattfindendem Christopher Street Day stellt lediglich der Aufzug (letztmalig am Sa., den , vom Römerberg bis zur Konstablerwache) eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechtes dar. Der eigentliche 3-tägige Event auf der Konstablerwache ist lediglich eine Veranstaltung mit verschiedenen Bühnen und Verzehrständen im Sinne einer Sondernutzung gemäß städtischer Satzung, bei der eine Abschaltung der dortigen polizeilichen Videoüberwachungsanlage nicht geboten ist. 5

6 15. Betrachtet der Magistrat Fußballfans generell als "potenzielle Straftäter"? Falls nein, wie begründet er die erheblichen Eingriffe in die Rechte dieser Fans? Der Magistrat betrachtet die Fußballfans nicht generell als potenzielle Straftäter. Allerdings treten einige wenige Fußballfans immer wieder gewaltbereit in Erscheinung. Dies bedeutet dann in der Folge, dass möglicherweise erhebliche Nachteile für das Gemeinwohl eintreten. Um einen störungsfreien Veranstaltungsverlauf zu gewährleisten, werden Störer im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die Landespolizei aus den Fangruppen herausgelöst. 16. Ist bei der Überwachung öffentlicher Straßenverkehrsräume durch die von der Stadt, den Verkehrs- oder Ordnungsbehörden betriebenen Überwachungskameras die Lesbarkeit von KFZ-Kennzeichen technisch möglich? Falls ja, werden KFZ-Kennzeichen halb- oder vollautomatisch von diesen Behörden gelesen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? Bei der Überwachung der öffentlichen Staßenverkehrsräume wird lediglich der Verkehrsfluss beobachtet. Kfz-Kennzeichen werden dabei nicht halb- oder vollautomatisch gelesen. 17. In welcher Form erfolgt eine Überwachung bzw. Kontrolle der Bilder der Überwachungskameras, bei denen die Polizei in Frankfurt "verantwortliche Stelle" i. S. 14 Abs. 3 HSOG ist? Auf wieviele Bildschirme werden die Bilder beispielsweise übertragen und wieviele Polizistinnen und Polizisten sind dauerhaft dafür abgestellt, diese zu überwachen? Wieviele Monitore muss eine Polizeikraft dabei im Auge behalten? Wieviele Kameras werden nur zeitweise oder überhaupt nicht überwacht? Polizeiliche Videoüberwachungsanlagen, die rund um dieuhr betrieben werden, sind beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main bei verschiedenen Organisationseinheiten aufgeschaltet. Durch die dort tätigen Beamtinnen und Beamten wird eine ständige Überwachung der Monitore gewährleistet. Die Anzahl der Monitore bei den verschiedenen Organisationseinheiten variiert je nach Anlage. Sonstige Videoüberwachungsanlagen wie z. B. in dem Volksbankstadion werden nur für die Zeit der Nutzung (Fußballspiele) betrieben. Die Videobilder werden dann unmittelbar in die örtliche Befehlsstelle übertragen und durch Polizeibeamte ständig überwacht. Eine genaue Anzahl der zugriffsberechtigten Bediensteten der Landespolizei kann nicht genannt werden. 18. Auf welche Art und Weise werden Statistiken geführt, um die Verhältnismäßigkeit der Anlagen zu überprüfen? Wo sind diese Statistiken einsehbar? Handelt es sich dabei um polizeiliche Eingangs-, Ausgangs- oder Verurteilungsstatistiken? Letztmalig wurde der Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin der Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache und im Bereich des Hauptbahnhofes am das Ergebnis der Überprüfungen durch die Landespolizei übermittelt. Grundlage sind die Statistiken aus den jährlichen Erfahrungsberichten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main über Bildaufzeichnungen nach 14 Abs. 3 und 4 HSOG an das Hessische Landeskriminalamt. Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung dieser Zulässigkeit entstehen, sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und können daher auch nicht zur Einsicht bereitgestellt werden. 6

7 19. Wie oft in den vergangenen drei Jahren konnte die Polizei ausschließlich aufgrund der auf dem Bildschirm erkannten Gefahr "umgehend einschreiten" (Boris Rhein)? Da nicht nur Videobilder der polizeilich betriebenen Videoüberwachungsanlagen zur Straftatenaufklärung und ggf. zur Gefahrenabwehr herangezogen werden, können durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main keine abschließende Aussagen zu den angefragten Statistiken erfolgen. 20. Wie viele Taten konnten mittels der Überwachungskameras im Frankfurter Stadtgebiet in den vergangenen drei Jahren jeweils aufgeklärt werden? Wie schlüsseln sich diese in Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen auf? Siehe Frage Wie entwickelten sich die Zahlen der Straftaten aus Drogenhandel und Beschaffungskriminalität insgesamt im Stadtgebiet zwischen 2002 und 2013? Die unmittelbaren Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind im Zeitraum von 2002 bis 2012 in ganz Frankfurt am Main fast kontinuierlich von auf Fälle gestiegen, während diese Delikte im Bereich des 1. Polizeireviers, in dessen Zuständigkeitsbereich der in Frage 22 skizzierte Bereich liegt, von 2002 mit Fällen bis 2012 mit 960 Fällen stetig rückläufig sind. Bei der Beschaffungskriminalität werden nur die direkten Delikte, wie Rezeptfälschung, etc. statistisch erfasst. Statistische Zahlen über die landläufig als Beschaffungskriminalität betitelten Delikte bzw. die Drogenkonsumenten als Täter expliziert ausweisen, werden statistisch nicht erhoben. 22. Wie entwickelten sich diese Straftaten im genannten Zeitraum im Areal zwischen Berliner Straße, Battonnstraße, Allerheiligentor, Friedberger Anlage, Eschenheimer Anlage, Großer Eschenheimer Straße, Hauptwache und Kornmarkt? Siehe Frage Wie hat sich die Anzahl von behördlich betriebenen Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt seit 2002 verändert? Hierzu liegen keine genauen Zahlen vor. 24. Wie hoch waren die Anschaffungs- und sind die jährlichen Betriebskosten der behördlich betriebenen Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt? Hierzu liegen keine genauen Zahlen vor. 25. Gibt es Pläne oder Überlegungen, die polizeiliche Videoüberwachung in Frankfurt ausoder zurückzubauen? Sollte vor Gesprächen mit dem Polizeipräsidium zum Ausbau nicht zuerst das Mandat durch die Stadtverordnetenversammlung erteilt werden? Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat derzeit weder die Absicht stationäre Videoüberwachungsanlagen rück- noch auszubauen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass stationäre Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum in Hessen auf Initiative der Landespolizei durch die jeweiligen Kommunen eingerichtet werden. 7

8 Für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main obliegt die Entscheidung über die Errichtung einer stationären Videoüberwachungsanlage letztlich dem Votum der Stadtverordnetenversammlung. 26. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Die Beantwortung der Fragen erfolgte durch die für die Kameras zuständigen Stellen und deren Unterlagen. Eine Veröffentlichung von Daten in Zusammenhang von Videokameras im öffentlichen Bereich ist seitens der Stadt Frankfurt nicht angedacht. gez.: Feldmann begl.: Lenz 8

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