Erklärung zu den geplanten Änderungen in der Teilfläche 2 Windpark Jaderaussendeich

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1 CDU Jade Bollenhagener Straße Jade An den Rat und Die Verwaltung Der Gemeinde Jade Über Bmstr. Knut Brammer Fraktionsvorsitzender Telefon: 04454/ Fraktion im Rat der Gemeinde Jade Datum Betr.: Teilfläche 2 Windpark Jaderaussendeich Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Tagesordnungspunkt Windpark Jaderaussendeich von der Tagesordnung genommen, da noch Klärungsbedarf besteht. Die Fraktionen wurden aufgefordert bis zum ihre Fragen bei der Gemeinde Jade (FBL Gerdes) einzureichen. Die CDU-Fraktion hat bereits zur letzten Bauausschusssitzung am eine Erklärung zum Thema abgegeben. In dieser Erklärung waren bereits Fragen aufgeführt. Wir benutzen diese Erklärung als Grundlage, sie wird nach unserem neuesten Kenntnisstand ergänzt, die Fragen werden farbig hinterlegt. Erklärung zu den geplanten Änderungen in der Teilfläche 2 Windpark Jaderaussendeich Der Aufstellungsbeschluss für weitere Anlagen in Außendeich wurde am gefasst. Dem Ratsbeschluss lagen offensichtlich 3 Überlegungen zugrunde. 1. Mit diesem Beschluss wollte der Rat erreichen, dass die Privilegierung im restlichen Gemeindegebiet ausgeschlossen wird. 2. Der Rat der Gemeinde Jade wollte seinen Teil zur Energiewende beitragen. 3. Der Rat der Gemeinde Jade erwartete Gewerbesteuereinnahmen in nicht unerheblichen Umfang. Nach einem längeren Zeitraum, fand Anfang 2017 ein informelles Gespräch mit einem Teil des Gemeinderates einerseits und Vertretern der Firmen EWE Erneuerbare Energien GmbH und Jade Energy GmbH andererseits statt. Im Verlauf dieses Gespräches stellten die Vertreter der o.g. Firmen ihr Konzept zur Ausgestaltung des geplanten Windparks vor. Demnach sollten 3 Anlagen mit einer Höhe von 200m gebaut werden. Fast alle anwesenden Ratsmitglieder machten deutlich, dass es Bollenhagener Straße. 21 Volksbank Varel-Nordeham eg knut-brammer@t-online.de Jade IBAN: DE Homepage: Telefon: 04454/8454

2 -2- nicht mehr als 2 Anlagen sein sollten und dass die Gesamthöhe 150m nicht überschritten werden sollte. Ein Teil der Ratsmitglieder erklärte, dass diese Erweiterung nicht stattfinden sollte. Spätestens seit dieser Sitzung war bekannt, dass ein Teil des Gemeinderates einem weiteren Ausbau des Windpark Außendeich nicht zustimmen wird und damit jegliche Investition risikobehaftet ist. Im Frühjahr 2018 fand ein weiteres informelles Gespräch vor Ort statt, an dem Vertreter des Rates und Vertreter der o.a. Firmen teilnahmen. Im Verlauf dieses Gespräches stellten die Vertreter der Firmen ihr aktuelles Konzept vor. Danach sollen im Bereich nördlich der bestehenden Anlagen 4 weitere Anlagen mit einer Höhe von 150m gebaut werden. In der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Jade am wurde von Ausschussmitgliedern erklärt, dass die Belastung der Anwohner im Bereich der zusätzlich geplanten Anlagen sehr hoch sei. Zunächst mussten sie den Bau der 3 Anlagen in Außendeich akzeptieren, dann wurden 8 weitere Anlagen im Windpark Bollenhagen gebaut, die gerade die Bewohner im Bereich der Braker Straße, des Heideweges und des weiteren Umfeldes sehr stark belasten. Es müsse sehr gut überlegt werden, ob man diesen Anwohnern eine weitere Belastung zumuten darf. Ein Mitglied des Bauausschusses erklärte, dass eine Ablehnung sehr gut begründet sein müsse, um Schadensersatzforderungen entgegenzutreten. Zur Beurteilung der Situation sollte zunächst überprüft werden, ob die Gründe, die zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses führten, überhaupt noch Bestand haben. 1. Ausschluss der Privilegierung im restlichen Gemeindegebiet? Hier ist zu überprüfen, ob die bereits vorhandene Konzentration von WEA im Gemeindegebiet nicht bereits ausreicht. Legt man die Ausführungen im Windenergieerlass des Landes Niedersachsen zugrunde, dann hat die Gemeinde die Vorgaben zum Ausschluss der Privilegierung bereits übererfüllt. Besteht hier nicht die Gefahr, dass Anlieger im Umfeld die bestehende Konzentration zum Anlass nehmen um gegen eine weitere, über das erforderliche Maß hinausgehende Konzentration zu klagen? 2. Beitrag der Gemeinde Jade zur Energiewende? Es ist mittlerweile bekannt, dass Windenergieanlagen nur zur Energiewende beitragen können, wenn der erzeugte Strom über ausreichende Systeme dahin transportiert werden kann, wo er gebraucht wird. Alternative wäre eine ausreichende Speicherung. Sowohl Speicherung, als auch Transport stehen zurzeit nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Der Bau von Windenergieanlagen über Bedarf bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung für die Verbraucher. Wenn die erforderlichen Transport- und Speichersysteme in einigen Jahren zur Verfügung stehen sollten, kann über den weiteren Bau von WEA nachgedacht werden.

3 -3- Ein weiterer Ausbau der Windenergie vor dem Hintergrund des heutigen Entwicklungsstandes belastet nur die Umwelt, die anliegenden Bürger, die Gesellschaft insgesamt über unnötige Zusatzabgaben. Außerdem wird die Bereitschaft zur Forschung in anderen Bereichen der Energieumwandlung nicht gefördert. Die Energiewende funktioniert aber nur, wenn sie möglichst umfassend angelegt ist. Hier muss die Frage erlaubt sein, ob die weitere Ausweisung von Flächen für die Windenergie zur Zeit nicht kontraproduktiv ist. 3. Erwartete Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Jade? Obwohl die zu erwartende Gewerbesteuer ein nicht unerhebliches Entscheidungskriterium für den Aufstellungsbeschluss war, liegen dem Rat keine Erkenntnisse vor, in welchem Umfang in der Gemeinde Jade Gewerbesteuer durch Windenergie generiert wird. In welchem Umfang erhält die Gemeinde Jade Gewerbesteuereinnahmen aus der Windenergie. Neben den Argumenten für den Bau neuer Windenergieanlagen hat es auch eine Vielzahl an Argumenten gegen die Ausweitung der Windenergie in bestimmten Gebieten gegeben. Die Bedenken gegen die Windparks in Außendeich und Bollenhagen belegen dies eindrucksvoll. Bei der Absicht, in Außendeich weitere Anlagen zuzulassen kommt diesen Bedenken eine besondere Bedeutung zu. Eine große Anzahl dieser Befürchtungen hat sich nach dem Bau und der Inbetriebnahme der Anlagen bestätigt. Die Einwohner im Umfeld der beiden Windparks haben zunächst den Bau der 3 Anlagen in Außendeich gegen ihren Widerstand ertragen müssen. Zusätzlich wurden ihnen dann 8 weitere Anlagen vor die Tür gestellt. Dürfen wir die Einwohner dort überhaupt mit weiteren Anlagen belasten? Neben der Belastung durch Lärm, findet durch die Konzentration auch eine optische Bedrängung statt. Die Landschaft ist hinterher nicht mehr die Gleiche. Die Auswirkungen sind überhaupt noch nicht ausgeforscht. So wird sowohl der Infraschall, als auch der Körperschall in der TA-Lärm nicht berücksichtigt, weil er nicht hörbar ist, man spürt ihn aber deutlich. Ärzteverbände warnen vor den Auswirkungen dieser niederfrequenten, nicht hörbaren Schallarten. Der Verbraucher muss letztendlich alles bezahlen. Einerseits zahlen wir über die EEG-Zulage auf den Strompreis auch den Stillstand von Anlagen bei Überproduktion, andererseits werden wir über unsere Krankenkassenbeiträge auch die Behandlungen bei physischen und psychischen Beeinträchtigungen bezahlen. Die Dunkelziffer dürfte hier sehr hoch liegen, da ein Zusammenhang oft nicht hergestellt wird. Darf man vor diesem Hintergrund überhaupt weitere Anlagen ausweisen? Viele Ratskollegen äussern jetzt bereits Bedenken und würden keine Anlagen mehr zulassen wollen.

4 -4- Gleichzeitig äußern sie aber auch die Sorge, dass die Gemeinde vielleicht auf Schadensersatz verklagt werden könnte. Zu dieser Problematik einige grundsätzliche Überlegungen. Ein Aufstellungsbeschluss ist eine Absichtserklärung, die aufgrund der zur Zeit des Beschlusses vorliegenden Erkenntnisse ein Planverfahren in Gang setzt. Ein Aufstellungsbeschluss muss nicht automatisch zum Abschluss eines Planverfahrens führen. Planverfahren müssen ergebnisoffen durchgeführt werden, sonst macht zum Beispiel die Beteiligung der Öffentlichkeit keinen Sinn. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit ist jedoch im Baugesetzbuch vorgeschrieben und dem in der Verfassung zugestandenen Recht auf politische Beteiligung geschuldet. So könnten z.b. beim Auslegungsverfahren Bedenken geltend gemacht werden, die zur Einstellung eines Planverfahrens führen. Denen sollte der Rat dann auch folgen, weil er ansonsten einen Normenkontrollgang wegen falscher Abwägung riskiert. Wenn aber derartige Bedenken bereits zu Beginn des Planverfahrens aus dem Rat geäußert werden, sollte der Rat dann das Verfahren nicht sofort einstellen, um weitere Kosten zu vermeiden? Im vorliegenden Fall haben wir die Situation, dass nach dem Aufstellungsbeschluss ein neuer Gemeinderat gewählt wurde. In einem neuen Gemeinderat entstehen oft auch neue Mehrheiten bei bestimmten Sachfragen, teilweise auch unabhängig davon, ob sich die parteipolitischen Mehrheiten ändern. Niemand kann diesen neu besetzten Gemeinderat dazu zwingen, Absichtserklärungen aus der vergangenen Ratsperiode zu übernehmen oder begonnene Verfahren zum Abschluss zu bringen, wenn er dies nicht will. Dies würde nämlich vom Bürger erstrebte Veränderungen und somit Kommunalwahlen überflüssig machen, auch dies ist nicht im Sinne unserer Verfassungen. Jedes Unternehmen, dass aufgrund eines Aufstellungsbeschlusses plant sollte wissen, dass die o.g. politischen Grundsätze unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen kommen. Je länger ein Aufstellungsbeschluss ohne Anschlussplanung steht, um so mehr besteht die Möglichkeit, dass neue Erkenntnisse auftreten und der Rat sich zu Änderungen verpflichtet sieht. Die o.g. Unternehmen haben sich mit der Planung Zeit gelassen und damit das Auftreten neuer Erkenntnisse ermöglicht. Außerdem wurden die in den vorab geführten Gesprächen vorgebrachten Vorstellungen der anwesenden Ratsmitglieder teilweise nicht berücksichtigt. Hier müsste auch die Frage geklärt werden, ob die Unternehmen bereits so umfassend hätten untersuchen und planen müssen, hätte hier nicht eine wesentlich günstigere Vorplanung oder Grobplanung gereicht, um zunächst einen angepassten Aufstellungsbeschluss zu erwirken? Mit freundlichen Grüßen Knut Brammer

5 -5-

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