Pauschalpreise in der Umsatzsteuer. Ein aktueller Kurzüberblick

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1 Pauschalpreise in der Umsatzsteuer Ein aktueller Kurzüberblick

2 Pauschalpreise - Allgemeines Verrechnung eines einheitlichen Preises für mehrere selbständige Leistungen, die umsatzsteuerlich unterschiedlich zu behandeln sind betreffend - Steuersatz - Steuerbefreiung - Besteuerungsform (zb Differenzbesteuerung) - Leistungsort. Gleiches gilt auch für einheitliche Leistungen, bei denen umsatzsteuerlich eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Komponenten geboten ist. Solche Pauschalpreise sind sachgerecht aufzuteilen auf die einzelnen selbständigen Leistungen bzw. Leistungskomponenten. Marktwertmethode (Aufteilung im Verhältnis der Einzelverkaufspreise) hat Vorrang vor Aufteilung nach Kosten (Kostenmethode). Liegen umsatzsteuerlich anzuerkennende Einzelpreisvereinbarungen vor, dann fehlt es an einem Pauschalpreis und der Notwendigkeit diesen aufzuteilen. 2

3 Pauschalpreise - Methoden Beginn der Rspr zu Pauschalpreisen: VwGH , 2008/15/0075 VwGH , Ro 2014/15/0039 Wird für Mehrzahl selbständiger Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, ein Pauschalpreis verrechnet, ist das Entgelt sachgerecht aufzuteilen und die Entgeltsteile dem jeweils anzuwendenden Steuersatz zu unterwerfen. Der Methode der linearen Aufteilung (Marktwertmethode) ist Vorzug zu geben, weil diese aus sich heraus gegenüber der auf die tatsächlichen Kosten gestützten Methode (Kostenmethode) den Vorteil der Einfachheit bietet. VwGH , Ra 2017/15/0056 Exakte Kosten pro Menü aber gar nicht bekannt. Unternehmer übt ihm zukommende Preisbestimmungsautonomie durch Bildung eines Gesamtpreises für Mehrzahl gemeinsam zu erwerbender Gegenstände aus. Keine weiter gehende Preisaufteilungsautonomie ise Entscheidungsfreiheit über die sich hieraus ergebenden steuerrechtlichen Rechtsfolgen (vgl. BFH 3. April 2013, V B 125/12, Rz 20). Preisauszeichnung insbes eines verminderten Getränkepreises im Menü (als Werbemaßnahme) unmaßgeblich. Es liegen nicht Einzelpreise, sondern Pauschalpreis vor. Umfangreiche gleichlautende BFG-Rechtsprechung zuletzt BFG , RV/ /2012; BFG , RV/ /2010; BFG , RV/ /2010 alle zur Menüpreisaufteilung. 3

4 Beherbergung und SPA-Packages VwGH , 2016/15/0075 Ausgangsfall: Wellness-Hotel bot Beherbergungsgast bestimmte SPA-Leistungen (Beauty, Kosmetik, Massage, Ayurveda) in Form unterschiedlicher "Packages" zusammen mit einer Beherbergung zu einem Pauschalpreis an. Daneben konnte Gast, weitere SPA-Leistungen als Einzelleistungen buchen. Während die gesondert gebuchten Einzelleistungen mit 20% versteuert wurden, wurde der dem Beherbergungsgast für das jeweilige Arrangement verrechnete Pauschalpreis zur Gänze mit 10% verrechnet. Betriebsprüfung: SPA-Leistungen keine mit (Haupt-)Beherbergungsleistung regelmäßig verbundenen Nebenleistungen, insbesondere hätten sie sehr wohl eigenen Zweck, Fehlen gesonderter Verrechnung irrelevant, Buchung eines Arrangements deutlich teurer als reine Beherbergung, Versteuerung eines teils der Pauschalentgelte mit 20%. Unternehmen: In dieser Hotelkategorie (5-Sterne, Wellness-Hotel) müssen solche SPA-Leistungen angeboten werden und seien üblich. 4

5 Beherbergung und SPA-Packages VwGH , 2016/15/0075 BFG: schloss sich im wesentlichen der Betriebsprüfung an. Selbst wenn diese Leistungen üblich wären, folge daraus nicht die Behandlung als Pauschalarrangement und Nebenleistung. VwGH: Begünstigte Besteuerung von SPA-Leistungen durch 5-Sterne Hotels verstieße gegen Wettbewerbsneutralität der MwSt. Gleichartige miteinander im Wettbewerb stehende Leistungen dürfen nicht unterschiedlich besteuert werden (EuGH , C-499/16, AZ). Keine Beherbergungsleistung, enge Auslegung etc. Aus BP-Bericht geht hervor, dass Aufteilung des Gesamtentgelts auf die beiden Steuersätze nach "einzelnen Kostenstellen" vorgenommen wurde und die je nach Saison unterschiedlichen Beherbergungspreise (Einzelpreise) keine Berücksichtigung fanden. Die Aufteilung der Preise für die Gesamtarrangements hat nach der Marktwertmethode, dh nach den Einzelverkaufspreisen, zu erfolgen. 5

6 "Wörtherseelizenzen" BFG , RV/ /2013; BFG , RV/ /2013 Ausgangsfall: Ein- und Verkauf gebrauchter Motorboote, deren Eigentümer alle das Recht hatten, damit den Wörtersee zu befahren. Für die Boote wurde ca Euro mehr bezahlt als für vergleichbare gebrauchte Boote, die nicht zum Befahren des Wörthersees zugelassen waren. Auf den Verkaufspreis wurde die Differenzbesteuerung angewendet. Finanzamt: Übertragung der Lizenz keine unselbständige Nebenleistung, keine Differenzbesteuerung, Bmgl für Lizenz: Gesamtverkaufspreis abzgl Verkehrswert des gebrauchten Bootes (auch in einer Rechnung so aufgeteilt). BFG: Wirtschaftliche Bedeutung der Lizenz weitaus größer für Käufer. Verkauf eines gebrauchten Motorbootes, der mit der Zusicherung der Nicht- Beantragung einer neuen Zulassung für Befahren des Wörthersees verbunden ist zwei selbständige Hauptleistungen Aufteilung des Kaufpreises auf - die Lieferung eines Gebrauchtbootes (Differenzbesteuerung) - Sonstige Leistung des Unterlassens der Beantragung einer Zulassung für anderes Motorboot (Keine Differenzbesteuerung, Normalsteuersatz). Revisionen anhängig. 6

7 Weitere Einzelfälle Online-Zugang als unselbständige Nebenleistung zum Printabo einer Zeitung BFG vom , RV/ /2015 Einheitliche Leistung und Versteuerung mit 10% Einräumung einer Dienstbarkeit (Errichtung einer Seilbahnanlage, Schiabfahrt) BFG vom , RV/ /2018 Einheitliche Leistung Grundstücksüberlassung (keine weitere Leistung Abgeltung von Wirtschaftserschwernissen ) Betrieb einer Squashanlage Überlassung an Spieler stundenweise. Im Jahr 2013 Versteuerung von 4% der Umsätze mit Normalsteuersatz und Behandlung der restlichen 96% als gemäß 6 Abs. 1 Z 16 UStG steuerfreie Grundstücksüberlassung. VwGH , Ro 2016/15/0030 Einheitliche Leistung und Versteuerung mit 20% 7

8 Zeitungsabo und Zusatzartikel VwGH , 2012/13/0029 Ausgangsfall: Wenn der Kunde eine Zeitung abonniert (Mindestbindung) kann er einen Zusatzartikel ( Vorspannartikel ) zu einem für den Verlag nicht kostendeckenden Preis (zb Kaffeemaschine) erwerben. Abopreis mit Zusatzartikel entsprach Abopreis ohne Zusatzartikel. Versteuerung Abo mit 10% und Zusatzartikel mit 20%. Betriebsprüfung: Pauschalpreis, Mitteilung bzgl verbilligte Abgabe ist keine Preisvereinbarung, Korrektur der Versteuerung Einkaufspreis Zusatzartikel = Bmgl USt 20%, Gesamtpreis abzgl EKP Zusatzartikel = Bmgl für Abo (Steuersatz 10%) BFG: Verbilligter Erwerb nur mit Abo möglich, Pauschalpreis für Gesamtpaket aus zwei selbständigen Leistungen, einheitliche entgeltliche Leistung, Preisnachlasses wird für beide Leistungen gewährt, Aufteilung nach der Marktwertmethode, mangels anderer vorgelegter Kalkulation daher EKP Zusatzartikel (=Preisuntergrenze) anzusetzen. 8

9 Zeitungsabo und Zusatzartikel VwGH , 2012/13/0029 VwGH: Vorliegen jeweils zweier Leistungen (Abo und Zusatzartikel) gegen Entgelt. Angebot hatte unstrittig den Zweck, Personen mit einem Interesse an Waren der angebotenen Art zum Abschluss eines Abonnements zu bewegen. Zu Werbezwecken wurde Neukunden die Möglichkeit eingeräumt, Gegenstände, welche in keinem Bezug zum Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden Partei stehen, zu auffällig niedrigen Preisen zu erwerben. Bei solcher Konstellation entspricht es nicht wahren wirtschaftlichen Gehalt, einen Teil des auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verlangten Abopreises als zusätzliches Entgelt dem Verkauf des Werbeartikels zuzuordnen. Preisvereinbarung hinsichtlich Zusatzartikel ist anzuerkennen. 9

10 Zeitungsabo und Zusatzartikel VwGH , 2012/13/0029 Zorn, RdW 2017/155, Aufteilung des Pauschalpreises auf verschiedene Umsatzsteuersätze: Bei aus Werbezwecken (dient nicht unmittelbar der Gewinnerzielung) vorgenommenen Zugaben an Waren, die nicht zum üblichen Sortiment des Unternehmers gehören, besteht für Unternehmer im Rahmen eines Gesamtpreises Preisbestimmungsautonomie. Abgabe von Leistungen, die zum üblichen Leistungsangebot des Unternehmers gehören, zu einem Pauschalpreis Marktwertmethode Abgabe von Leistungen, die nicht zum üblichen Leistungsangebot des Unternehmers gehören, zu einem Pauschalpreis Kostenmethode aber auch Preisvereinbarung möglich Gratisabgabe von üblichen Leistungen Einzelverkaufspreise Gratisabgabe von nicht üblichen Leistungen uu Eigenverbrauchsbesteuerung Anm: 3 Abs 2 dritter Fall UStG, unentgeltliche Abgabe für Zwecke des Unternehmens), EuGH Kuwait Petroleum 10

11 Zeitungsabo und Zusatzartikel BFG , RV/ /2011 BFG: Kauft Kunde gegen Pauschalpreises Sonderabo zusammen mit als stark verbilligt beworbener Autobahnvignette ist, liegen keine Einzelpreisvereinbarungen sondern eine Pauschalvereinbarung vor. Entgeltlichkeitszusammenhang zw Gesamtpaket und Gesamtentgelt. Der Verkäufer will unabhängig von Werbebotschaften, die Gesamtpaket attraktiver erscheinen lassen sollen, das Gesamtentgelt erhalten. Der Kunde will letztlich - aus welchen inneren Beweggründen auch immer - das Gesamtpaket erwerben. Aufteilung nach Marktwertmethode (Verhältnis der Einzelverkaufspreise). Siehe auch Vignettenpreisverordnung. Amtsrevision unter Zl. Ra 2016/15/0039 anhängig. 11

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