Internet-Seminar Umsatzsteuer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Internet-Seminar Umsatzsteuer"

Transkript

1 Internet-Seminar Umsatzsteuer USt-FALL 1 GRUNDSTÜCKSKAUF Stand: Dezember 2013 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße Baden-Baden Tel: 07221/ Fax: 07221/ mail@steuer-rechtsprechung.de

2 USt-FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF INHALTSVERZEICHNIS Fall A) Allgemeine Angaben 1 B) Umsätze 1 Sachverhalt 1: Grundstückskauf 1 Sachverhalt 2: Vermietung an die Spedition 1 Lösung A) Allgemeine Angaben 2 B) Umsätze 3 Sachverhalt 1 Grundstückskauf Abzugsverfahren 3 Grundstückslieferung 3 Leistungsaustausch gegen Entgelt 3 Ort der Lieferung 3 Grundstückslieferung ist pflichtig 3 Entgelt 4 Steuersatz 4 Umsatzsteuer entsteht 4 Steuerschuldner Abzugsverfahren 4 Sachverhalt 2 1. Vermietung an die Spedition 5 Leistungsform 5 Leistungsaustausch gegen Entgelt 5 Leistungsort 5 Vermietung ist pflichtig 5 Entgelt 6 Steuersatz 6 Umsatzsteuer entsteht 6 2. Nutzung des Obergeschosses 7 3. Vorsteuerabzug 7 Hinweis 8 Themen 1. Schema Umsatzsteuer 9 2. Unternehmer Schema Leistung Vorsteuerabzug Abzugverfahren Grundstückslieferung 18

3 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 FALL A) ALLGEMEINE ANGABEN Axel ist selbständiger Künstler. Er versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten B) UMSÄTZE Sachverhalt 1 Grundstückskauf Axel kauft im April 2012 ein Wohn- und Geschäftshaus in München von einem Grundstückshändler. Der Kaufpreis beträgt Axel übernimmt die Grunderwerbsteuer. Der Verkäufer verzichtet im notariellen Kaufvertrag auf die Umsatzsteuer-Befreiung. Besitz, Nutzen und Lasten gehen am 1. Juli 2012 über. Das Gebäude steht im Zeitpunkt des Verkaufs leer. 4 Nr. 9 UStG 9 UStG Axel nutzt das Obergeschoß ab 1. Juli 2012 als Wohnung. Er vermietet das Erdgeschoß ab 1. September 2012 an eine Spedition. Erdgeschoß und Obergeschoß haben die gleiche Fläche. Axel teilt dem Finanzamt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juli 2012 mit, daß er das Grundstück insgesamt seinem Unternehmensvermögen zuordnet. Sachverhalt 2 Vermietung an die Spedition Axel vermietet das Erdgeschoß seines Wohn- und Geschäftshauses an die Spedition ab 1. September Axel und Spedition vereinbaren eine monatliche Miete von zzgl. 950 offen ausgewiesener Umsatzsteuer. Die Spedition führt Gütertransporte in die Schweiz mit eigenen Lkw aus. 1

4 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 LÖSUNG A) ALLGEMEINE ANGABEN Axel ist Unternehmer durch seine selbständige künstlerische Tätigkeit und die Vermietung. Axel übt eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, ist selbständig und nachhaltig tätig, beteiligt sich am wirtschaftlichen Verkehr und hat Einnahmenerzielungsabsicht. Die künstlerische Tätigkeit und die Vermietung sind 1 Unternehmen (Einheit des Unternehmens). Axel ist Vollunternehmer. Seine pflichtigen Umsätze im Vorjahr übersteigen Die Umsätze von Axel unterliegen der Soll-Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. 2 Abs. 1 UStG 2 Abs. 1 Satz 2 UStG 19 Abs. 1 UStG 16 UStG 2

5 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 LÖSUNG B) UMSÄTZE Sachverhalt 1 Grundstückskauf Abzugsverfahren Grundstückslieferung Der Grundstückshändler führt an Axel eine Grundstückslieferung aus. Die Grundstückslieferung erfolgt mit Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht am 1. Juli Eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung liegt nicht vor, da das leerstehende Grundstück nicht vermietet ist. Axel führt daher kein Vermietungsunternehmen des Veräußerers fort. 3 Abs. 1 UStG 3 Abs. 1 UStG 1 Abs. 1 a UStG Leistungsaustausch gegen Entgelt Die Grundstückslieferung erfolgt gegen Kaufpreis, d. h. gegen Entgelt durch Leistungsaustausch. 10 Abs. 1 UStG Ort der Lieferung Die Grundstückslieferung erfolgt am Ort der Übergabe in München und ist daher steuerbar. 3 Abs. 7 Satz 1 UStG Grundstückslieferung ist pflichtig Die Grundstückslieferung ist befreit. Sie ist jedoch pflichtig, da der Verkäufer auf die Befreiung verzichtet. Der Grundstückshändler hat jedoch im notariellen Kaufvertrag auf die Befreiung verzichtet. Der Verzicht ist wirksam. Der Grundstückshändler liefert an einen Unternehmer für dessen Unternehmen. Axel wird durch die Vermietung Unternehmer und ordnet das Grundstück mit 100 % seinem Unternehmen zu. Der Verzicht auf die Befreiung erfolgt im notariellen Kaufvertrag. 4 Nr. 9 UStG 9 UStG 9 Abs. 3 Satz 2 UStG 3

6 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 LÖSUNG Entgelt Entgelt für die pflichtige Grundstückslieferung 10 Abs. 1 UStG ist der Kaufpreis mit Die Grunderwerbsteuer erhöht nicht das Entgelt, 10.1 Abs. 7 Satz 6 da Axel die Grunderwerbsteuer im Kaufvertrag übernommen hat. UStAE Steuersatz Die Umsatzsteuer beträgt 19 % aus = Abs. 1 UStG Steuerschuldner Abzugsverfahren Axel schuldet die Umsatzsteuer als Leistungsempfänger (Abzugsverfahren). Die pflichtige Grundstückslieferung erfolgt an einen Unternehmer (Axel). 13 b Abs. 2 Nr. 3 UStG Umsatzsteuer entsteht Die Umsatzsteuer entsteht mit Ausstellung der Rechnung, d. h. mit Abschluß des Notarvertrages im April b Abs. 2 Satz 1 UStG 4

7 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 LÖSUNG Sachverhalt 2 1. Vermietung an die Spedition Leistungsform Axel erbringt eine sonstige Leistung durch die Vermietung des Erdgeschosses an die Spedition. Axel erbringt monatliche selbständige Teilleistungen. Die Vermietung ist wirtschaftlich teilbar. Axel hat mit der Spedition monatliche Teilleistungen vereinbart. 3 Abs. 9 UStG 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG Leistungsaustausch gegen Entgelt Axel erbringt die Vermietungsleistung gegen Entgelt, d. h. gegen die monatliche Miete (Leistungsaustausch). Leistungsort Die Vermietungsleistung erfolgt am Belegenheitsort des Grundstücks in München. Die Vermietung ist daher steuerbar. 3 a Abs. 3 Nr. 1 UStG Vermietung ist pflichtig Die Vermietung ist befreit. Sie ist jedoch pflichtig, da Axel auf die Befreiung verzichtet. 4 Nr. 12 UStG 9 UStG Axel verzichtet auf die Befreiung durch den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer im Mietvertrag. Der Mietvertrag ist eine Rechnung gegenüber der Spedition Abs. 2 Satz 1 UStAE Der Verzicht ist zulässig. Axel vermietet an einen Unternehmer für dessen Unternehmen. Der Verzicht ist unzulässig, wenn der Mieter befreite Umsätze ausführt. Die Beförderungsleistungen der Spedition werden aufgeteilt. Die grenzüberschreitende Güterbeförderung im Inland ist steuerbar, aber befreit. Die befreiten Umsätze nach 4 Nr. 1 bis 7 UStG sind Abzugsumsätze. 9 Abs. 2 UStG 4 Nr. 3 UStG 15 Abs. 3 Nr. 1 a UStG 5

8 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 LÖSUNG Entgelt Entgelt für die monatlichen selbständigen Teilleistungen ist die monatliche Miete mit Abs. 1 UStG Steuersatz Die Umsatzsteuer beträgt 19 % aus der monatlichen Miete: 19 % aus = Abs. 1 UStG Umsatzsteuer entsteht Die Umsatzsteuer entsteht mit Vollendung der selbständigen Teilleistung am jeweiligen Monatsende. 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG 6

9 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 LÖSUNG 2. Nutzung des Obergeschosses Die Nutzung des Obergeschosses zu eigenen Wohnzwecken ist kein Eigenverbrauch durch unentgeltliche Wertabgabe, da der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. 3 Abs. 9 a Nr. 1 UStG 15 Abs. 1 b UStG 3. Vorsteuerabzug Axel hat das Grundstück durch Zuordnungsentscheidung 15.2 Abs. 21 gegenüber dem Finanzamt insgesamt mit UStAE 100 % seinem Unternehmensvermögen zugeordnet. Er hat daher den Vorsteuerabzug, 15 Abs. 1 UStG soweit er das Grundstück für Abzugsumsätze verwendet. Der fehlende Hinweis im notariellen Kaufvertrag, 13 b.1 Abs. 42 daß der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, schadet nicht. UStAE Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers im Abzugsverfahren verlangt keinen Verweis auf eine Rechnung. Axel verwendet das Grundstück für die pflichtige Vermietung an die Spedition und für die Nutzung des Obergeschosses zu eigenen Wohnzwecken. Die pflichtige Vermietung ist ein Abzugsumsatz. Die nichtsteuerbare Nutzung zu Wohnzwecken ist dagegen ein Ausschlußumsatz. Die Vorsteuer wird daher aufgeteilt. 15 Abs. 4 UStG Die Vorsteuer wird bei Gebäuden in der Regel Abs. 7 Satz 4 nach Nutzflächen aufgeteilt. UStAE Die Vorsteuer für das Obergeschoß mit 50 % aus = ist daher nicht abziehbar. Ergebnis Die abziehbare Vorsteuer für das Erdgeschoß beträgt

10 GRUNDSTÜCKSKAUF 1 LÖSUNG Hinweis Bei einer Nutzungsänderung im Berichtigungszeitraum von 10 Jahren erfolgt eine Vorsteuerberichtigung. Beispiel Axel vermietet das Obergeschoß pflichtig an die Spedition. 15 a UStG 8

11 1 SCHEMA UMSATZSTEUER Unternehmer Unternehmer 1 Unternehmen 2 Abs. 1 UStG Vollunternehmer oder Kleinunternehmer 19 UStG Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung 16 oder 20 UStG Leistung Lieferung oder sonstige Leistung 3 Abs. 1 UStG Leistungsaustausch gegen Entgelt 3 Abs. 9 UStG Leistungsort im Inland 3 Abs. 6 oder 7 3 a, 3b UStG Pflichtig oder befreit 4 UStG Entgelt 10 UStG Steuersatz 12 UStG Umsatzsteuer entsteht Vorsteuerabzug Leistungsempfänger Leistung für das Unternehmen 15 Abs. 1 UStG Verwendung für Abzugsumsätze mit Vorsteueraufteilung Rechnung mit Steuerausweis Geschuldete Umsatzsteuer Vorsteuerberichtigung 15 Abs. 4 UStG 15 a UStG 9

12 1 SCHEMA UMSATZSTEUER Abzugsverfahren Leistung an einen Unternehmer Werklieferung oder sonstige Leistung 13 b UStG durch einen ausländischen Unternehmer Grundstückslieferung Sicherungsübereignung Bauleistung 10

13 2 UNTERNEHMER Unternehmer Der Unternehmer erfüllt 4 Voraussetzungen: wirtschaftliche Tätigket selbständig nachhaltig Einnahmenerzielungsabsicht. 2 Abs. 1 UStG Selbständig Selbständig ist, wer nicht weisungsgebunden ist hinsichtlich Art, Ort und Zeit seiner Tätigkeit. Der selbständig Tätige trägt Unternehmerrisiko: Er handelt auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung. Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? Der Arbeitnehmer ist nichtselbständig tätig. Er ist weisungsgebunden. Der Arbeitnehmer ist kein Unternehmer. Der freie Mitarbeiter ist selbständig tätig. Er ist nicht weisungsgebunden. Der freie Mitarbeiter ist Unternehmer. Einnahmenerzielungsabsicht Die Einkommensteuer verlangt Gewinnerzielungsabsicht. Bei der Umsatzsteuer genügt Einnahmenerzielungsabsicht. Beispiel Die Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft ist keine Mitunternehmerschaft, da sie ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt. Die Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft ist umsatzsteuerlicher Unternehmer, da sie Einnahmenerzielungsabsicht hat. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 11

14 2 UNTERNEHMER Auftreten nach außen Der Unternehmer tritt nach außen auf. Beispiel Grundstück im Miteigentum der Eheleute Die Bruchteilsgemeinschaft der Eheleute wird umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn sie das ganze Grundstück vermietet. Beispiel Die Bruchteilsgemeinschaft der Eheleute vermietet das Grundstück an den Unternehmer-Ehegatten. Außengesellschaft oder Innengesellschaft Die Außengesellschaft ist Unternehmer. Denn sie tritt nach außen auf. Die Innengesellschaft dagegen ist kein Unternehmer. Denn sie tritt nicht nach außen auf. Beispiel Die stille Gesellschaft ist kein Unternehmer. Der Geschäftsinhaber ist Unternehmer, da er nach außen auftritt. 230 HGB 12

15 3 LEISTUNG Steuerbare Umsätze Lieferung oder sonstige Leistung 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Einfuhr 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Innergemeinschaftlicher Erwerb 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG Schema Leistung Lieferung oder sonstige Leistung Leistungsaustausch gegen Entgelt Lieferort oder Ort der sonstigen Leistung 3 Abs. 6,7 UStG im Inland 3 a UStG Pflichtig oder befreit Entgelt Steuersatz Umsatzsteuer entsteht Kein Leistungsaustausch Innenumsatz Echter Schadensersatz Echte Gesellschafterleistung Echter Mitgliederbeitrag Unselbständige Nebenleistung Die unselbständige Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung. Beispiel Ist die Hauptleistung befreit, so ist auch die unselbständige Nebenleistung befreit. Die unselbständige Nebenleistung setzt voraus: enger Zusammenhang mit der Hauptleistung + nebensächlich + üblich 13

16 4 VORSTEUERABZUG Schema Vorsteuerabzug Leistungsempfänger Leistung für das Unternehmen 15 Abs. 1 UStG Verwendung für Abzugsumsätze mit Vorsteueraufteilung Rechnung mit Steuerausweis Geschuldete Umsatzsteuer Vorsteuerberichtigung 15 Abs. 4 UStG 15 a UStG Sofortabzug der Vorsteuer Der Unternehmer kann die Vorsteuer sofort abziehen mit Bezug der Leistung. Der Vorsteuerabzug setzt voraus: Bezug der Leistung und Rechnung mit Steuerausweis. 2 Abs. 1 UStG Leistungsempfänger hat Vorsteuerabzug Nur der Leistungsempfänger hat den Vorsteuerabzug. Leistungsempfänger ist, wer bürgerlich-rechtlich den Vertrag schließt mit dem leistenden Unternehmer. Vorsteuerabzug nach der Verwendungsabsicht Der Vorsteuerabzug erfolgt nach der Verwendungsabsicht beim Bezug der Leistung. Weicht die erstmalige Verwendung ab von der Verwendungsabsicht, muß der Vorsteuerabzug berichtigt werden nach 15 a UStG. 15 a UStG 14

17 4 VORSTEUERABZUG Fall Der Bauherr will das Gebäude pflichtig vermieten. Nach Fertigstellung vermietet er das Gebäude befreit. Lösung Der Bauherr kann die Vorsteuer bei Bezug der Bauleistungen in voller Höhe abziehen, da er pflichtig vermieten will Sofortabzug der Vorsteuer nach der Verwendungsabsicht. Der Bauherr muß eine jährliche Vorsteuerberichtigung durchführen, da die erstmalige Verwendung des Gebäudes von der Verwendungsabsicht abweicht. Er muß 1/10 der Vorsteuer pro Jahr zurückzahlen. 15 a UStG Vorsteueraufteilung Die Vorsteuer wird aufgeteilt bei Verwendung der Leistung für Abzugsumsätze und Ausschlußumsätze. Beispiel Das Gebäude wird pflichtig und befreit vermietet. Die Vorsteuer aus Hausanstrich und Dachreparatur wird aufgeteilt. 15 Abs. 4 UStG Vorsteueraufteilung Die Vorsteuer wird aufgeteilt, wenn der Unternehmer die Leistung teilweise für Abzugsumsätze und teilweise für Ausschlußumsätze verwendet. 15 Abs. 4 UStG Wirtschaftlicher Schlüssel oder Umsatzschlüssel Der wirtschaftliche Schlüssel teilt die Vorsteuer auf, z. B. nach qm bei pflichtiger und befreiter Vermietung. 15 Abs. 4 Satz 1 UStG Der Umsatzschlüssel teilt auf nach dem Verhältnis der Abzugsumsätze zu den Gesamtumsätzen, z. B. nach den Mieten. Abzugsquote = Abzugsumsätze Gesamtumsätze 15

18 4 VORSTEUERABZUG Abzug der geschuldeten Umsatzsteuer Nur die geschuldete Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden. Beispiel Beim überhöhten Steuerausweis kann nur die materiell geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. 15 Abs. 1 UStG Wird eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung 1 Abs. 1 a UStG zu Unrecht der Umsatzsteuer unterworfen, kann die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Vorsteuerberichtigung Die Vorsteuer wird in den Folgejahren berichtigt, wenn sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug im Berichtigungszeitraum von 5 oder 10 Jahren ändern. 15 a UStG Die Vorsteuerberichtigung erfolgt in 2 Fällen: Änderung der Abzugsquote oder Veräußerung. Beispiel Das Gebäude wird in 01 pflichtig vermietet und ab 06 befreit vermietet. Der Vorsteuerabzug aus den Baukosten in 01 muß ab 06 mit jährlich 1/10 zuungunsten berichtigt werden. Das Gebäude wird ab 01 unternehmerisch genutzt für Abzugsumsätze. Das Gebäude wird ab 04 befreit veräußert. Die Vorsteuer aus den Baukosten in 01 muß in 04 mit 6/10 zurückgezahlt werden. 16

19 5 ABZUGSVERFAHREN Abzugsverfahren Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer in 4 Fällen: Werklieferung oder sonstige Leistung durch einen ausländischen Unternehmer. Pflichtige Grundstückslieferung Lieferung durch Sicherungsgeber bei Verwertung des Sicherungsguts bei der Sicherungsübereignung vor der Insolvenz. Bauleistungen an einen anderen Unternehmer. 13 b UStG 930 BGB Der Leistungsempfänger muß Unternehmer sein. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, auch wenn die Leistung für den Privatbereich erfolgt. Beispiel Der Münchener Rechtsanwalt läßt in seinem Einfamilienhaus Marmorböden verlegen von dem italienischen Marmorhandwerker Angelo. Der Rechtsanwalt schuldet die Umsatzsteuer aus der steuerpflichtigen Werklieferung von Angelo. Der Leistungsempfänger wird Steuerschuldner, auch wenn die Leistung für den Privatbereich erfolgt. Rechnung ohne Umsatzsteuer Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweisen. Die Rechnung muß auf das Abzugsverfahren hinweisen: Sie schulden als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach 13 b UStG. Nullregelung Beim Leistungsempfänger saldieren sich Umsatzsteuer aus dem Abzugsverfahren und Vorsteuerabzug auf Null, wenn er die Leistung für Abzugsumsätze verwendet. 15 Abs. 1 UStG 17

20 6 GRUNDSTÜCKSLIEFERUNG Grundstückslieferung Die Grundstückslieferung ist befreit. 4 Nr. 9 UStG Der Verkäufer kann auf die Befreiung verzichten (Option), wenn er das Grundstück an einen Unternehmer 9 UStG für dessen Unternehmen liefert, z. B. um eine Vorsteuerberichtigung zu vermeiden. 15 a UStG Abzugsverfahren Bei einer pflichtigen Grundstückslieferung schuldet der Käufer die Umsatzsteuer. 13 b UStG Verzicht auf die Steuerbefreiung Die Grundstückslieferung ist befreit. 4 Nr. 9 UStG Sie ist pflichtig, wenn der Grundstücksverkäufer auf die Befreiung verzichtet (Option), 9 UStG z. B. um eine Vorsteuerberichtigung zuungunsten zu vermeiden. 15 a UStG Der Verzicht muß im notariellen Kaufvertrag oder im notariellen Änderungsvertrag erklärt werden. 9 Abs. 3 Satz 2 UStG Entgelt 19 % Umsatzsteuer und 3,5 oder 5 % Grunderwerbsteuer aus dem Entgelt netto. 18

21 6 GRUNDSTÜCKSLIEFERUNG Verkauf von vermieteten Grundstücken Jedes vermietete Grundstück ist ein gesondert geführter Betrieb. Der Verkauf von Mietgrundstücken ist daher eine Geschäftsveräußerung und nichtsteuerbar, wenn der Käufer die Vermietung fortsetzt. Der Erwerber muß das Vermietungsunternehmen des Veräußereres fortsetzen. Es gilt die Fußstapfentheorie. Bei der Vorsteuerberichtigung werden dem Erwerber zugerechnet: Vorsteuerabzug Abzugsquote im Erstjahr und Berichtigungszeitraum des Veräußerers. 1 Abs. 1 a UStG 15 a Abs. 10 UStG 19

UMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN

UMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN UMSATZSTEUER 2016 : GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN Stand: 16. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden

Mehr

UMSATZSTEUER KOMPAKT 2016

UMSATZSTEUER KOMPAKT 2016 UMSATZSTEUER KOMPAKT 2016 Stand: 22. März 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE Stand: 24. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255

Mehr

UMSATZSTEUER Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer. Stand: 1. Februar Verfasser:

UMSATZSTEUER Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer. Stand: 1. Februar Verfasser: UMSATZSTEUER 2016 Stand: 1. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255 Fax:

Mehr

Umsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10

Umsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1 1. Umsatzsteuer im Steuersystem 1 2. Umsatzsteuer in der Finanzverfassung des GG 1 3. Umsatzsteuer im internationalen Kontext 2 4. Umsatzsteuer im Europäischen

Mehr

Fallsammlung Umsatzsteuer

Fallsammlung Umsatzsteuer NWB-Trainingsprogramm Steuern Fallsammlung Umsatzsteuer Von Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Bolk Prof. Dr. Arnold Müller Prof. Dr. Hans Nieskens Dozenten an der Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen 6., überarbeitete

Mehr

Vorwort. Literaturhinweise. Abkürzungsverzeichnis. Kapitel 1: Einführung 1. Fall 1: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug 2. Fall 2: Zuständigkeit 3

Vorwort. Literaturhinweise. Abkürzungsverzeichnis. Kapitel 1: Einführung 1. Fall 1: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug 2. Fall 2: Zuständigkeit 3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis V XIII XV Kapitel 1: Einführung 1 Fall 1: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug 2 Fall 2: Zuständigkeit 3 Kapitel 2: Steuerbarkeit 5

Mehr

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,

Mehr

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter

Mehr

Umsatzsteuer. 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung)

Umsatzsteuer. 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung) Überblick Grundsätze Umsatzsteuer 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung) 2. Steuerobjekt ist Umsatzsteuer als Steuer

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Umsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n

Umsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n Studienfach 1.2.2 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im G r u n d s t u

Mehr

Immobilien und Umsatzsteuer

Immobilien und Umsatzsteuer Immobilien und Umsatzsteuer Münchner Bilanzgespräche StB Dr. Lars Lüdemann München, 25. Juni 2015 Agenda 1. Einführung 2. Anschaffung und Veräußerung von Immobilien 3. Abgrenzung Grundstückslieferung und

Mehr

Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen. des Umsatzsteuergesetzes. anhand von Beispielen

Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen. des Umsatzsteuergesetzes. anhand von Beispielen Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes anhand von Beispielen Soll- oder Istbesteuerung Unternehmer A hat im Jahre 2005 einen Gesamtumsatz i. S. des 19 Abs. 3 UStG i. H. von

Mehr

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer

Mehr

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov 3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen 0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02 Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00

Mehr

Rechnungseingang: Checkliste

Rechnungseingang: Checkliste Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a UStG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

Umsatzsteuer im Unternehmen

Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner

Mehr

Umsatzsteuer Check-Up

Umsatzsteuer Check-Up Umsatzsteuer Check-Up Stand: 12.05.2014 Referent: Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33,

Mehr

Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärung 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2018 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 Berichtigte erklärung (falls ja bitte eine 1 eintragen)

Mehr

Fall 13: Schuldner der EUSt/Ortsbestimmung nach 3 Abs. 8 UStG/Vorsteuerabzug

Fall 13: Schuldner der EUSt/Ortsbestimmung nach 3 Abs. 8 UStG/Vorsteuerabzug Fall 13: Schuldner der EUSt/Ortsbestimmung nach 3 Abs. 8 UStG/Vorsteuerabzug 13 2. Einfuhr Fall 12: Schuldner der EUSt und Vorsteuerabzug 1 Ein Unternehmer aus einem Drittland (Ukraine) überlässt einem

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite

Mehr

Lehrplan Umsatzsteuer

Lehrplan Umsatzsteuer Fachhochschule für Verwaltung und ienstleistung in Schleswig-Holstein Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Umsatzsteuer Stand 08.2009 Lehrinhalte vgl. Aufstellung auf Seiten 3-7 Verteilung der Lehreinheiten

Mehr

Fall 7. Übungsklausur aus dem Gebiet Umsatzsteuer

Fall 7. Übungsklausur aus dem Gebiet Umsatzsteuer 90 A. Klausuren Fall 7 Übungsklausur aus dem Gebiet Umsatzsteuer Bearbeitungszeit: 5 Stunden Hilfsmittel: Beck sche Bände Steuergesetze Steuerrichtlinien Steuererlasse A. Sachverhalte Sachverhalt 1 Fernsehhändler

Mehr

Lehrbuch Umsatzsteuer

Lehrbuch Umsatzsteuer NWB Steuerfachkurs Lehrbuch Umsatzsteuer Von Professor Volker Hahn Dozent an der Fachhochschule Ludwigsburg, Hochschule fur offentliche Verwaltung und Finanzen Professor Hans-Dieter Kortschak, Steuerberater,

Mehr

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der

Mehr

Rechnungsanforderungen

Rechnungsanforderungen D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben

Mehr

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde;

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde; Zu hoher Steuerausweis (1) Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger

Mehr

Die Behandlung von gemischt genutzten Grundstücken im Umsatzsteuerrecht, insbesondere die Abschaffung des sog. Seeling-Modells zum

Die Behandlung von gemischt genutzten Grundstücken im Umsatzsteuerrecht, insbesondere die Abschaffung des sog. Seeling-Modells zum HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Die Behandlung von gemischt genutzten Grundstücken im Umsatzsteuerrecht, insbesondere die Abschaffung des sog. Seeling-Modells zum 01.01.2011 convocat GbR München und Unterhaching

Mehr

UMSATZSTEUER. Der Kleinunternehmer im UStG Von Steuerfachwirt Marcus Günther, Lahstedt. Wer ist Kleinunternehmer? Gesamtumsatz

UMSATZSTEUER. Der Kleinunternehmer im UStG Von Steuerfachwirt Marcus Günther, Lahstedt. Wer ist Kleinunternehmer? Gesamtumsatz In 19 regelt das UStG, dass bei Unternehmern, die an sich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze i. S. v. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn deren Gesamtumsatz bestimmte

Mehr

Abwandlung P rechnet R für den gebrauchten Pkw (gemeiner Wert ) an mit der Folge, dass R nur noch ,- in bar zahlen muss.

Abwandlung P rechnet R für den gebrauchten Pkw (gemeiner Wert ) an mit der Folge, dass R nur noch ,- in bar zahlen muss. Sommersemester 1 Fall 1 Der Pfeifenhändler H aus Deutschland lässt sich vom Pfeifenmacher P aus Wien handgemachte Pfeifen herstellen, wobei P das spezielle für die Herstellung notwendige Holz und den erforderlichen

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich

Mehr

Brennpunkte der Umsatzsteuer bei Immobilien. Bearbeitet von Hans-Hinrich von Cölln

Brennpunkte der Umsatzsteuer bei Immobilien. Bearbeitet von Hans-Hinrich von Cölln Brennpunkte der Umsatzsteuer bei Immobilien Bearbeitet von Hans-Hinrich von Cölln IX Der Autor... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis.... XV 1. Veräußerung einer Immobilie...........................................1

Mehr

LÖSUNG Übungsfall: Umsatzsteuer

LÖSUNG Übungsfall: Umsatzsteuer LÖSUNG Übungsfall: Umsatzsteuer HINWEIS: Das Jahr 03 entspricht dem aktuellen Jahr! Hartmut Freytag ist Unternehmer, da er eine gewerbliche Tätigkeit nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht selbständig

Mehr

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Von

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Von Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitätsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Zweites Buch Die Verkehrsteuern

Mehr

Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: )

Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: ) Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: 1139316) Einführung Sämtliche Geschäftsvorfälle sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und im Rahmen der laufenden Buchhaltung entsprechend

Mehr

Umsatzsteuer. Dr. Wolfgang Jakob. 2., vóllig überarbeitete Auflage. o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater

Umsatzsteuer. Dr. Wolfgang Jakob. 2., vóllig überarbeitete Auflage. o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater Umsatzsteuer Dr. Wolfgang Jakob o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater 2., vóllig überarbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1998 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch

Mehr

Kapitel 5. Umsatzsteuer

Kapitel 5. Umsatzsteuer Kapitel 5 Umsatzsteuer Kap. 5 / 1 / 27 Der Aufbau der Umsatzsteuer - Übersicht RECHNUNG Netto 2.000,-- 20 % USt 400,-- Brutto 2.400,-- stellt aus erhält Verkäufer Lieferung, Leistung Zahlt Bruttopreis

Mehr

Sonderinfo April 2012

Sonderinfo April 2012 Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Bauleistungen im Steuerrecht

Bauleistungen im Steuerrecht Bauleistungen im Steuerrecht Vielleicht ist Ihnen schon öfters in letzter Zeit der Begriff Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe bzw. Steuerabzug bei Bauleistungen in den Medien aufgefallen.

Mehr

A. Grundriss der Umsatzsteuer und Aufbau der Darstellung... 17

A. Grundriss der Umsatzsteuer und Aufbau der Darstellung... 17 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 I. Allgemeiner Teil 17 A. Grundriss der Umsatzsteuer und Aufbau der Darstellung... 17 B. Der Unternehmer 23 1. Die Bedeutung des Unternehmerbegriffs 23 2. Die Unternehmerfähigkeit

Mehr

Umsatzsteuer; Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken ab dem 1. Januar 2011, 15 Abs.

Umsatzsteuer; Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken ab dem 1. Januar 2011, 15 Abs. Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

UMSATZSTEUER mit Grunderwerbsteuer und kleineren Verkehrsteuern

UMSATZSTEUER mit Grunderwerbsteuer und kleineren Verkehrsteuern UMSATZSTEUER mit Grunderwerbsteuer und kleineren Verkehrsteuern Von Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose Steuerberater 15., vollständig überarbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Konten für UStVA-Formular zuordnen Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für

Mehr

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Konten für UStVA-Formular zuordnen Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für

Mehr

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S

Mehr

Agenda der 8. Veranstaltung

Agenda der 8. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 8. Veranstaltung Vorsteuerabzug Voraussetzungen Vorsteuerabzugsverbote

Mehr

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011 www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 9. Veranstaltung Vorsteuerabzug Voraussetzungen

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben 1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG

Mehr

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

1 Die Arten steuerbarer Umsätze Steuergegenstände... UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5. 2 Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze... UStG 1 Abs. 1 Nr.

1 Die Arten steuerbarer Umsätze Steuergegenstände... UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5. 2 Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze... UStG 1 Abs. 1 Nr. Inhaltsübersicht 1. Steuerbare Umsätze Fall 1 Die Arten steuerbarer Umsätze Steuergegenstände... UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 2 Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze... UStG 1 Abs. 1 Nr. 1 3 Die Gebietsbegriffe

Mehr

Grundstücke und Umsatzsteuer Messebauer, Messeumsätze

Grundstücke und Umsatzsteuer Messebauer, Messeumsätze Messebauer, Messeumsätze Ein Seminar für Mandatsträger und qualifizierte Mitarbeiter? Ihr Mandant kauft oder verkauft ein Grundstück;? Ihr Mandant vermietet ein Grundstück;? Ihr Mandant erstellt oder repariert

Mehr

17. Münsteraner Verwaltertage Die Einführung der Umsatzsteueroption - Beschluss oder Vereinbarung

17. Münsteraner Verwaltertage Die Einführung der Umsatzsteueroption - Beschluss oder Vereinbarung 17. Münsteraner Verwaltertage Die Einführung der - Beschluss oder Vereinbarung Prof. Dr. Florian Jacoby Münster, Beispiel 1 E1 vermietet sein Teileigentum an einen Handwerker [Arzt]. E2 vermietet sein

Mehr

MUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR

MUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFT Prof. Dr. Christoph Voos MUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR BETRIEBLICHE STEUERLEHRE (TEIL: VEKEHRSTEUERN) Teil A: Multiple Choice. (Core Modul BBA) Hinweis:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0509-S/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Rechtsanwalt als Masseverwalter im Konkurs von Vermieter, in Ort, vom 27. Juli

Mehr

Übungsklausurfall I USt Seite 1

Übungsklausurfall I USt Seite 1 Übungsklausurfall I USt Seite 1 Allgemeiner Sachverhalt Der Unternehmer K. Rahn (K.R.)betreibt in Duisburg einen Baustoff- und Baumaschinenhandel und eine Reparaturwerkstatt für Baumaschinen. Sein Vorjahresumsatz

Mehr

Umsatzsteuerrecht visualisiert

Umsatzsteuerrecht visualisiert Julia Bader / Gabi Meissner / Andreas Wahl / Marina Bobikov / Athanasia Lamari / Isabel Ludwig Umsatzsteuerrecht visualisiert Das deutsche Umsatzsteuerrecht in Übersichten 2015 Schäffer-Poeschel Verlag

Mehr

UMSATZSTEUER. mit Grunderwerbsteuer und kleineren Verkehrsteuern. Von. Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose Steuerberater

UMSATZSTEUER. mit Grunderwerbsteuer und kleineren Verkehrsteuern. Von. Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose Steuerberater UMSATZSTEUER mit Grunderwerbsteuer und kleineren Verkehrsteuern Von Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose Steuerberater 14., vollständig überarbeitete Auflage b Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Rose,

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

Wer muss Rechnungen ausstellen?

Wer muss Rechnungen ausstellen? Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,

Mehr

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!)

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!) HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,

Mehr

Fallsammlung Umsatzsteuer

Fallsammlung Umsatzsteuer NWB Steuerfachkurs Trainingsprogramm Fallsammlung Umsatzsteuer Von Regierungsdirektor Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Bolk Professor Dr. Hans Nieskens Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst 10., vollständig überarbeitete

Mehr

DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT IHR FINANZAMT ALS WEGBEGLEITER Rüdiger Mewes, Christian Hänchen

DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT IHR FINANZAMT ALS WEGBEGLEITER Rüdiger Mewes, Christian Hänchen DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT IHR FINANZAMT ALS WEGBEGLEITER 24.03.2018 Rüdiger Mewes, Christian Hänchen HINWEIS RÜDIGER MEWES CHRISTIAN HÄNCHEN Dieser Vortrag erfolgt nicht in dienstlicher Eigenschaft.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet?

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? 1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer,

Mehr

Notwendige Angaben in einer Rechnung

Notwendige Angaben in einer Rechnung Notwendige Angaben in einer Rechnung Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem über eine Sache (Lieferung) oder eine Dienstleistung (sonstige Leistung) abgerechnet wird, gleichgültig

Mehr

S T E U E R N. Auszug Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Sachsen-Anhalt. 2015/Ausgabe Gebietsstand: Statistisches Landesamt

S T E U E R N. Auszug Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Sachsen-Anhalt. 2015/Ausgabe Gebietsstand: Statistisches Landesamt S T E U E R N Auszug Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Sachsen-Anhalt 2015/Ausgabe 2017 Gebietsstand: 31.12.2015 Statistisches Landesamt Sehr geehrte Leserinnen und Leser, im medialen Zeitalter werden

Mehr

UMSATZSTEUER 2016. Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer. Stand: 22. März 2016. Verfasser:

UMSATZSTEUER 2016. Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer. Stand: 22. März 2016. Verfasser: UMSATZSTEUER 2016 Stand: 22. März 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255 Fax:

Mehr

Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) 20.10.2014

Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) 20.10.2014 Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) 2 1 Der Umsatzsteuer unterliegen: Die Lieferungen oder sonstige Leistungen, die ein Unternehmer

Mehr

Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte

Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte VORSTEUERABZUG Der Zusammenhang von Eingangsleistung und Ausgangsleistung am Beispiel der Zahnärzte von StB Catrin Stockhausen, Korbach Unternehmer dürfen Vorsteuerbeträge abziehen, wenn sie Eingangsleistungen

Mehr

Mehrwertsteuer der EU

Mehrwertsteuer der EU Mehrwertsteuer der EU Die 6., 8. und 13. USt-Richtlinie mit Erläuterungen Von Dr. Wolfram Birkenfeld Richter am Bundesfinanzhof unter Mitwirkung von Dipl.-Finw. Assessor iur. Jürgen Hille 5., überarbeitete

Mehr

Ermittlung der USt Steuerschuldner, Steuersicherung

Ermittlung der USt Steuerschuldner, Steuersicherung Ermittlung der USt Steuerschuldner, Steuersicherung Abfuhr der USt Umsatzsteuer Leistender Unternehmer Als Grundregel bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Mögliche Erstattung der VSt Wenn leistender

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL E-MAIL DATUM

Mehr

Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten

Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten Zeile 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2014 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 9 10 12 13 14 Berichtigte erklärung (falls ja

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011 Fall 1 Der Pfeifenhändler H aus Deutschland lässt sich vom Pfeifenmacher P aus Wien handgemachte Pfeifen herstellen, wobei P das spezielle für die Herstellung notwendige Holz und den erforderlichen Kautschuk

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Umsatzbesteuerung der Vereine

Umsatzbesteuerung der Vereine Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht

Mehr

Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer

Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Rechtsgrundlage für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft ist 19 UStG. Bitte beachten Sie, dass

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Erster Abschnitt: Grundlagen der Umsatzsteuer... 1 A. Rechtsquellen und Auslegungsbehelfe...1 I. Die

Mehr

Public Breakfast 8. Mai 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht

Public Breakfast 8. Mai 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht www.pwc.at 8. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda Auswirkungen des Sparpakets 2012 auf KöR: 1.) Umsatzsteuer: Vermietung und Vorsteuerabzug 2.) KöSt: Immobilienertragssteuer Slide 2 Änderungen bei der

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Universität Trier 2. Stunde WS 2014/15. Prof. Dr. Henning Tappe

Umsatzsteuerrecht. Universität Trier 2. Stunde WS 2014/15. Prof. Dr. Henning Tappe Umsatzsteuerrecht Universität Trier 2. Stunde Umsatzsteuerrecht 1 C 3 Leitprinzipien und SystemaKk 25» Die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ist frakkonierte Allphasen- NeOo- Steuer Umsatzsteuer

Mehr

Der Vermieter als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht

Der Vermieter als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht Kap 2 Der Vermieter als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht 2.1 Wer ist Unternehmer? Vermieter sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die grundsätzlich Umsatzsteuer zu verrechnen und an das Finanzamt

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Steuer-Seminar Umsatzsteuer

Steuer-Seminar Umsatzsteuer Steuerseminar-Praxisfälle 3 Steuer-Seminar Umsatzsteuer 91 praktische Fälle des Steuerrechts von Karl H. Wiemhoff, Peter Walden Neuausgabe Steuer-Seminar Umsatzsteuer Wiemhoff / Walden schnell und portofrei

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

Vorsteuerabzug Flächenschlüssel/ Umsatzschlüssel. Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover

Vorsteuerabzug Flächenschlüssel/ Umsatzschlüssel. Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover Vorsteuerabzug Flächenschlüssel/ Umsatzschlüssel Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover Vorsteuerabzug Flächenschlüssel/Umsatzschlüssel (AU H.O.O.S. 50033/140)

Mehr