UMSATZSTEUER Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer. Stand: 22. März Verfasser:

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1 UMSATZSTEUER 2016 Stand: 22. März 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße Baden-Baden Tel: 07221/ Fax: 07221/ Klaus Koch 2016 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

2 UMSATZSTEUER 2016 INHALTSVERZEICHNIS Schema Umsatzsteuer 1 Schema Umsatzsteuer Unternehmer 2 Unternehmer Unternehmen Unternehmer beginnt und endet Erfolgloser Unternehmer Kleinunternehmer Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung Verein Gesellschaft 9 Gesellschaft Geschäftsführung der Personengesellschaft Gesellschafterleistung GmbH & Co KG Sozietät Scheinsozietät Bürogemeinschaft und Praxisgemeinschaft Innengesellschaft Organschaft 17 Organschaft Betriebsaufspaltung Unternehmensvermögen 19 Unternehmensvermögen Gemischtgenutzter Gegenstand Pkw Privatnutzung des Pkw Leistung 23 Schema Leistung Einheitliche Leistung Unselbständige Nebenleistung Ort der Lieferung K. KOCH Umsatzsteuer Internet

3 27 Ort der sonstigen Leistung Entgelt Schadensersatz Eigenhändler, Agent, Kommissionär, Ladeninhaber Werklieferung, Werkleistung Grundstückslieferung Tausch Umtausch, Rücklieferung, Lieferung wird rückgängig gemacht Geschäftsveräußerung Reihengeschäft Reihengeschäftüber die Grenze Innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb Innergemeinschaftliches Verbringen Sicherungsübereignung Leasing Strohmann Treuhänder Krankengymnast Testamentsvollstrecker Abzugsverfahren 46 Abzugsverfahren Rechnung 47 Rechnung Gutschrift Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis Vorsteuerabzug 50 Vorsteuerabzug Vorsteueraufteilung Vorsteuerberichtigung bei Nutzungsänderung Vorsteuerberichtigung bei Veräußerung Ehegattengrundstück 54 Ehegattengrundstück Grundstück im Miteigentum Fall: Ehegattengrundstück K. KOCH Umsatzsteuer Internet

4 4 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

5 1 SCHEMA UMSATZSTEUER Schema Umsatzsteuer Unternehmer 2 Abs. 1 UStG Lieferung oder 3 Abs. 1 UStG sonstige Leistung 3 Abs. 9 UStG Abzugsverfahren Vorsteuerabzug 13 b UStG 15 UStG Unternehmer Unternehmer 1 Unternehmen 2 Abs. 1 UStG Vollunternehmer oder Kleinunternehmer 19 UStG Soll-Besteuerung oder 16 UStG Ist-Besteuerung 20 UStG Leistung Lieferung oder 3 Abs. 1 UStG sonstige Leistung 3 Abs. 9 UStG Leistungsaustausch gegen Entgelt Leistungsort im Inland 3 Abs. 6 oder 7 UStG 3 a, 3 b UStG Pflichtig oder befreit 4 UStG Entgelt Steuersatz Umsatzsteuer entsteht Steuerschuldner Abzugsverfahren 10 UStG 12 UStG 13 UStG 13 a UStG 13 b UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

6 1 SCHEMA UMSATZSTEUER 13 b UStG Abzugsverfahren 3 Abs. 4 UStG Werklieferung oder 3 Abs. 9 UStG sonstige Leistung durch ausländischen Unternehmer 4 Nr. 9 UStG Grundstückslieferung 930 BGB Sicherungsübereignung Bauleistung 2 Abs. 1 UStG Leistung an einen Unternehmer Vorsteuerabzug mit Null-Regel Vorsteuerabzug Leistung 15 Abs. 1 UStG Leistungsempfänger Leistung für das Unternehmen mit Zuordnungswahlrecht Verwendung für Abzugsumsätze 15 Abs. 4 UStG mit Vorsteueraufteilung 14 UStG Rechnung mit Steuerausweis Geschuldete Umsatzsteuer ist abziehbar Sofortabzug der Vorsteuer nach der Verwendungsabsicht mit der Leistung und Rechnung 15 a UStG Vorsteuerberichtigung 6 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

7 2 UNTERNEHMER Schema Unternehmer Unternehmer 1 Unternehmen 2 Abs. 1 UStG 2 Abs. 1 Satz 2 UStG Vollunternehmer oder Kleinunternehmer 19 UStG Soll-Besteuerung oder 16 UStG Ist-Besteuerung 20 UStG Organschaft 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Unternehmer Der Unternehmer ist wirtschaftlich tätig. 2 Abs. 1 UStG Der Unternehmer setzt voraus: selbständig nachhaltig wirtschaftlich tätig Einnahmenerzielungsabsicht Auftreten nach außen. Selbständig Der Unternehmer ist selbständig tätig. Er ist auf eigene Rechnung und Gefahr tätig. Der Unternehmer trägt Unternehmerrisiko und entfaltet Unternehmerinitiative. Selbständig oder nichtselbständig Der Unternehmer ist selbständig tätig. Er ist nicht weisungsgebunden. Der Arbeitnehmer ist nichtselbständig tätig. Er ist weisungsgebunden. Der Arbeitgeber bestimmt Art, Ort und Zeit der Tätigkeit. 2 Abs. 1 UStG 15 EStG 18 EStG 19 EStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

8 2 UNTERNEHMER Gegen Unternehmerrisiko spricht Feste Bezüge Überstunden werden bezahlt bezahlter Urlaub Lohnfortzahlung bei Krankheit. Einnahmenerzielungsabsicht genügt Die Einkommensteuer verlangt Gewinnerzielungsabsicht. Bei der Umsatzsteuer genügt Einnahmenerzielungsabsicht. Der Liebhaber ohne Gewinnerzielungsabsicht 2 Abs. 1 UStG bleibt umsatzsteuerlicher Unternehmer mit Vorsteuerabzug, 15 UStG wenn er Einnahmen erzielt. Büro- oder Praxisgemeinschaft Die Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist keine Mitunternehmerschaft, da sie ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt. Sie ist eine Hilfsgesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Büro- oder Praxisgemeinschaft 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer mit Einnahmenerzielungsabsicht. Sie tritt nach außen auf, z. B. durch den Abschluß von Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder Kaufverträgen. Auftreten nach außen Die Umsatzsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Sie fragt nach dem Auftreten nach außen. 2 Abs. 1 UStG Der Unternehmer tritt nach außen auf. 8 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

9 2 UNTERNEHMER Beispiel Eigenhändler oder Agent Der Eigenhändler erbringt eine Lieferung. Entgelt ist der Kaufpreis netto. Der Agent erbringt eine Vermittlungsleistung. Entgelt ist die Provision. Entscheidend ist, ob der Unternehmer auftritt: 3 Abs. 1 UStG 10 Abs. 1 UStG 3 Abs. 9 UStG 10 Abs. 1 UStG als Verkäufer, 433 BGB um einen Kaufvertrag zu schließen, oder als Handelsvertreter, 84 HGB um einen Kaufvertrag zu vermitteln. Außengesellschaft oder Innengesellschaft Die Außengesellschaft ist Unternehmer Denn sie tritt nach außen auf. Die Innengesellschaft ist kein Unternehmer Denn sie tritt nicht nach außen auf. Beispiel Die stille Gesellschaft ist kein Unternehmer. Der Geschäftsinhaber ist Unternehmer, da er nach außen auftritt. 2 Abs. 1 UStG 230 HGB Grundstück im Miteigentum der Eheleute Die Eheleute können wählen: Die Bruchteilsgemeinschaft vermietet das ganze Grundstück pflichtig an den Unternehmer-Ehegatten Regel. Der Miteigentümer vermietet seine Miteigentumshälfte an den Unternehmer-Ehegatten Ausnahme. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

10 2 UNTERNEHMER Bei der Einkommensteuer wird die Vermietung an sich selbst nicht anerkannt: Das halbe Grundstück ist notwendiges Betriebsvermögen beim Unternehmer-Ehegatten. Das halbe Grundstück ist Privatvermögen beim Nichtunternehmer-Ehegatten. Nur die Vermietung des halben Grundstücks durch den Nichtunternehmer-Ehegatten an den Unternehmer-Ehegatten wird bei der Einkommensteuer anerkannt. 10 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

11 3 1 UNTERNEHMEN 1 Unternehmen Der Unternehmer hat 1 Unternehmen: Die gesamte unternehmerische Tätigkeit des Unternehmers ist 1 Unternehmen Einheit des Unternehmens. 2 Abs. 1 Satz 2 UStG Folgen Der Unternehmer gibt 1 Umsatzsteuererklärung ab für seine gesamte unternehmerische Tätigkeit. Leistungen zwischen den Unternehmesteilen sind nichtsteuerbare Innenumsätze. Fall 1 Axel betreibt eine StB-Praxis. Er vermietet pflichtig ein Bürogebäude im Privatvermögen. Axel betreibt eine Photovoltaik-Anlage. Lösung Einkommensteuer Axel erzielt: freiberufliche Einkünfte 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus der StB-Praxis gewerbliche Einkünfte 15 EStG aus der PV-Anlage Mieteinkünfte aus dem Bürogebäude. StB-Praxis und PV-Anlage befinden sich im Betriebsvermögen. Das Bürogebäude befindet sich im Privatvermögen. 21 EStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

12 3 1 UNTERNEHMEN Umsatzsteuer 2 Abs. 1 Satz 2 UStG Axel betreibt 1 Unternehmen. Das Unternehmen von Axel besteht aus: StB-Praxis PV-Anlage und Bürogebäude. Axel gibt 1 USt-Erklärung ab für seine freiberuflichen, gewerblichen und Vermietungsumsätze. Das Unternehmensvermögen von Axel besteht aus StB-Praxis, PV-Anlage und Bürogebäude. Die Stromlieferung aus der PV-Anlage für StB-Praxis und Bürogebäude ist ein Innenumsatz. Die (teilweise) Nutzung des Bürogebäudes für die StB-Praxis ist ein Innenumsatz. Fall 2 Bauunternehmer Ludwig betreibt ein Bauunternehmen. Er baut auf seinem Grundstück ein Bürogebäude und vermietet es pflichtig. Das Bürogrundstück befindet sich im Privatvermögen von Ludwig. Lösung Einkommensteuer Ludwig erzielt: 15 EStG gewerbliche Einkünfte aus dem Bauunternehmen und 21 EStG Mieteinkünfte aus dem Bürogebäude im Privatvermögen. Die Bauleistungen für das Bürogebäude im Privatvermögen 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind eine Entnahme. 12 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

13 3 1 UNTERNEHMEN Umsatzsteuer Ludwig betreibt 1 Unternehmen. Bauunternehmen und Vermietung sind 1 Unternehmen. 2 Abs. 1 Satz 2 UStG Die Bauleistungen des Bauunternehmens, um das Bürogebäude zu bauen, sind nichtsteuerbare Innenumsätze. 3 PV-Anlagen Christian betreibt 3 PV-Anlagen. Einkommensteuer Jede PV-Anlage ist ein selbständiger Gewerbebetrieb (Regel). Christian kann 3 Investitionsabzüge bilden. Der Gewerbeverlust aus einer PV-Anlage kann nicht verrechnet werden mit dem Gewerbeertrag aus einer anderen PV-Anlage. Umsatzsteuer Alle PV-Anlagen sind 1 Unternehmen Einheit des Unternehmens. 15 EStG 7 g Abs. 1 EStG 10 a GewStG 2 Abs. 1 Satz 2 UStG Ergebnis 3 Gewerbebetriebe und 15 EStG 1 Unternehmen. 2 Abs. 1 UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

14 14 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

15 4 UNTERNEHMER BEGINNT UND ENDET Unternehmer beginnt Der Unternehmer beginnt mit dem ersten Tätigwerden. Folge Vorsteuerabzug aus Vorbereitungshandlungen. Az. 6 Abs. 1 UStAE 15 Abs. 1 UStG Unternehmer endet Der Unternehmer endet mit dem letzten Tätigwerden. Az. 6 Abs. 6 UStAE Fall Die GmbH übereignet den Lkw zur Sicherheit an die Bank. Die GmbH fällt in die Insolvenz und wird im Handelsregister gelöscht. Die Bank verwertet den Lkw. Sie begehrt den Vorsteuerabzug aus der Lieferung des Lkw durch die GmbH. Lösung Es erfolgen 2 Lieferungen bei Verwertung des Sicherungsguts (Doppellieferung): GmbH liefert an die Bank. Bank liefert an den Käufer. Die GmbH bleibt Unternehmer trotz Löschung im Handelsregister. Die Unternehmereigenschaft der GmbH endet erst, wenn alle umsatzsteuerlichen Rechtsbeziehungen abgewickelt sind. Die GmbH liefert den Lkw an die Bank. Die Bank hat den Vorsteuerabzug aus der Lieferung der GmbH, da sie den Lkw pflichtig weiterliefert (Abzugsumsatz). 930 BGB 3 Abs. 1 UStG 3 Abs. 1 UStG 15 Abs. 1 UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

16 5 ERFOLGLOSER UNTERNEHMER Erfolgloser Unternehmer Az. 6 Abs. 1 UStAE Der erfolglose Unternehmer ist ein Unternehmer 15 Abs. 1 UStG mit Vorsteuerabzug. Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten Tätigwerden. Deshalb hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug aus Vorbereitungshandlungen, auch wenn die Unternehmensgründung später scheitert (EuGH). Fall Max wird Steuerberater. Er will eine Einzelpraxis gründen. Max kauft einen Porsche und macht den Vorsteuerabzug geltend. Nach 3 Monaten gibt Max die Praxisgründung auf und wird Geschäftsführer einer StB-GmbH. Lösung Max wird Unternehmer mit dem ersten Tätigwerden, d. h. mit dem Porsche-Kauf. Er will den Porsche für die Praxis kaufen. Die Verwendungsabsicht beim Leistungsbezug entscheidet über den Vorsteuerabzug. Max ordnet den Porsche dem Unternehmen zu durch den Vorsteuerabzug Zuordnungsentscheidung durch den Vorsteuerabzug bei gemischtgenutzten Gegenständen. Die Unternehmereigenschaft von Max endet mit dem Einstieg in die StB-GmbH als Geschäftsführer. Der GmbH-Geschäftsführer ist nichtselbständig tätig und kein Unternehmer. Mit dem Ende der Unternehmerlaufbahn fällt der Porsche in den Privatbereich von Max. Die Lieferung in den Privatbereich durch unentgeltliche Wertabgabe (Eigenverbrauch) ist steuerpflichtig und neutralisiert den Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug. 16 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

17 6 KLEINUNTERNEHMER Kleinunternehmer Die Leistungen des Kleinunternehmers unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Der Kleinunternehmer hat keinen Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer und ohne Vorsteuerabzug. Der Kleinunternehmer kann auf die Besteuerung als Kleinunternehmer verzichten, d. h. für die Besteuerung als Vollunternehmer optieren, um den Vorsteuerabzug zu gewinnen. Der Verzicht bindet 5 Jahre. Beispiel PV-Anlage 19 Abs. 1 UStG 15 Abs. 1 UStG 19 Abs. 2 UStG 15 Abs. 1 UStG Höchstumsatz beim Kleinunternehmer Der Kleinunternehmer darf 2 Umsatzgrenzen nicht überschreiten: pflichtige Umsätze bis im Vorjahr und bis im laufenden Jahr. Kurzformel Der Vollunternehmer überschreitet im Vorjahr. Umsatz bis im laufenden Jahr Es erfolgt eine Umsatzprognose zu Beginn des Jahres. Kleinunternehmer im Startjahr Der Umsatz im Startjahr wird hochgerechnet auf einen Jahresumsatz. Der Jahresumsatz im Startjahr darf nicht überschreiten. Gesamtumsatz Der Gesamtumsatz des Kleinunternehmers wird gekürzt um die befreiten Umsätze nach 4 Nr. 8 bis 28 UStG und um den Verkauf von Anlagegütern. Gesamtumsatz./. befreit nach 4 Nr. 8 bis 28 UStG 4 Nr. 8 bis 28 UStG./. Verkauf von Anlagegütern K. KOCH Umsatzsteuer Internet

18 18 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

19 SOLL-BESTEUERUNG ODER 7 IST-BESTEUERUNG Soll-Besteuerung Bei der Soll-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung oder mit der Zahlung vor der Leistung. Soll-Besteuerung ist die Regel. Ist-Besteuerung muß beantragt werden. Die Lieferung wird ausgeführt mit Verschaffung der Verfügungsmacht. Die sonstige Leistung wird ausgeführt mit der Vollendung. 16 UStG 3 Abs. 1 UStG 3 Abs. 9 UStG Anzahlung Die Umsatzsteuer entsteht mit der Zahlung. Der leistende Unternehmer erteilt eine Anzahlungsrechnung mit Steuerausweis aus der Anzahlung. Der Leistungsempfänger hat den Vorsteuerabzug aus der Anzahlung mit Anzahlungsrechnung. In der Endrechnung kürzt der Unternehmer das Entgelt um die Anzahlung. Kürzt der Unternehmer nicht, schuldet er die doppelte Steuer bis zur Berichtigung. Bis zur Berichtigung entstehen 6 % Nachzahlungszinsen pro Jahr. Der Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug aus dem überhöhten Steuerbetrag. Denn er kann nur die geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG 15 Abs. 1 UStG 14 c Abs. 2 UStG 15 Abs. 1 UStG Soll-Besteuerung bei selbständigen Teilleistungen Bei selbständigen Teilleistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ausführung der selbständigen Teilleistung oder mit der Zahlung vor der Leistung. Eine selbständige Teilleistung liegt vor, wenn die Leistung wirtschaftlich teilbar ist und ein gesondertes Entgelt für die Teilleistung vereinbart wird. Beispiel Die Vermietungsleistung ist wirtschaftlich teilbar. Je nachdem, ob eine monatliche oder jährliche Miete vereinbart wird, liegen monatliche oder jährliche Teilleistungen vor. 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

20 SOLL-BESTEUERUNG ODER 7 IST-BESTEUERUNG Ist-Besteuerung auf Antrag 20 UStG Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit der Zahlung. Ist-Besteuerung können beantragen: 4 Abs. 3 EStG Freiberufler mit Einnahmen-Überschußrechnung und alle Unternehmer mit einem Gesamtumsatz im Vorjahr bis Bilanzierende Freiberufler können die Ist-Besteuerung nur beantragen bei einem Gesamtumsatz im Vorjahr bis K. KOCH Umsatzsteuer Internet

21 8 VEREIN Verein Der Verein hat einen ideellen Tätigkeitsbereich und einen Unternehmensbereich. Nur der Unternehmensbereich unterliegt der Umsatzsteuer. Der ideelle Tätigkeitsbereich ist der Privatbereich des Vereins. Unternehmensbereich von Vereinen Der Unternehmensbereich des Vereins besteht aus: Zweckbetrieb 7 % wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 19 % Vermögensverwaltung 7 % Zweckbetrieb dient dem begünstigten Zweck mit Wettbewerbsverbot. Der Zweckbetrieb ist befreit von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Echter und unechter Mitgliederbeitrag Der echte Mitgliederbeitrag dient dem begünstigten Zweck. Er ist nichtsteuerbar. Der unechte Mitgliederbeitrag ist das Entgelt für eine Sonderleistung des Vereins. Es erfolgt ein Leistungsaustausch. Der unechte Mitgliederbeitrag ist steuerbar. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

22 8 VEREIN Tennisverein Zweckbetrieb Der Tennisverein vermietet Tennisplätze an Mitglieder. Es erfolgt ein Leistungsaustausch gegen unechten Mitgliederbeitrag. Die Vermietung an Mitglieder dient dem begünstigten Zweck und ist ein Zweckbetrieb. 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG Die Vermietung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz mit 7 %. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Der Tennisverein vermietet Tennisplätze an Nichtmitglieder. Die Vermietung an Nichtmitglieder ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und unterliegt dem Regelsteuersatz mit 19 %. 22 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

23 9 GESELLSCHAFT Gesellschaft Die Gesellschaft ist Unternehmer. Der Gesellschafter ist kein Unternehmer, auch wenn er Mitunternehmer ist. Der Gesellschafter wird jedoch Unternehmer durch die eigene unternehmerische Tätigkeit. Beispiel Geschäftsführung gegen Entgelt. Der Gesellschafter vermietet das Grundstück an seine Gesellschaft. 2 Abs. 1 UStG 2 Abs. 1 UStG 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 2 Abs. 1 UStG Kommanditist vermietet Grundstück an KG Der Kommanditist wird Unternehmer durch die (pflichtige) Vermietung an seine KG. KG und Kommanditist sind 2 Unternehmer: Der Kommanditist vermietet pflichtig an die KG. 4 Nr. 9 a, 9 UStG Die KG hat den Vorsteuerabzug aus der pflichtigen Vermietung. 15 Abs. 1 UStG Das Grundstück ist Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten bei der Einkommensteuer. Bei einer unentgeltlichen Grundstücksüberlassung bleibt das Grundstück im Privatbereich des Kommanditisten. Der Kommanditist wird kein Unternehmer durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung. Denn er hat keine Einnahmenerzielungsabsicht. Folge Der Kommanditist hat keinen Vorsteuerabzug aus Leistungen für das Grundstück. 2 Abs. 1 UStG 15 Abs. 1 UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

24 24 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

25 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Geschäftsführung ist steuerpflichtig Die Geschäftsführung und Vertretung der Personengesellschaft durch den Gesellschafter ist eine steuerpflichtige sonstige Leistung des Gesellschafters an die Gesellschaft, wenn der Gesellschafter selbständig tätig wird gegen festes Entgelt. 3 Abs. 9 UStG Die Geschäftsführung ist nichtsteuerbar, wenn der Gesellschafter gegen Gewinnvorab tätig wird, z. B. bei einer Gesellschaft mit Ausschlußumsätzen ärztliche Praxisgemeinschaft. Geschäftsführung gegen festes Entgelt Übt der Gesellschafter die Geschäftsführung selbständig gegen festes Entgelt aus, so wird er umsatzsteuerlicher Unternehmer und muß seiner Gesellschaft über die Geschäftsführung eine Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer ausstellen. Die Gesellschaft ist Leistungsempfänger und kann die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn sie Abzugsumsätze tätigt. 2 Abs. 1 UStG 15 Abs. 1 UStG Folge Steuerberatersozietät mit 2 Steuerberatern besteht aus 3 umsatzsteuerlichen Unternehmern: Sozietät Sozius 1 Sozius 2 Es müssen 3 Umsatzsteuer-Erklärungen und 3 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

26 26 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

27 11 GESELLSCHAFTERLEISTUNG Echte Gesellschafterleistung Die echte Gesellschafterleistung erfolgt gegen Gewinnanteil. Die echte Gesellschafterleistung ist nichtsteuerbar. Denn es erfolgt eine Leistungsvereinigung und kein Leistungsaustausch. Abschn. 6 Abs. 3 UStR Unechte Gesellschafterleistung Der Gesellschafter wird Unternehmer durch die unechte Gesellschafterleistung. 2 Abs. 1 UStG Die unechte Gesellschafterleistung erfolgt gegen Entgelt. Es erfolgt ein Leistungsaustausch. Die unechte Gesellschafterleistung ist steuerbar und steuerpflichtig, falls nicht befreit. Beispiel Geschäftsführung durch den Personengesellschafter gegen Entgelt. Kommanditist vermietet Grundstück an seine KG. Sozius vermietet Pkw an seine Sozietät, um den Vorsteuerabzug zu gewinnen. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

28 28 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

29 12 GMBH & CO KG 2 Unternehmer Bei der GmbH & Co KG treten 2 Unternehmer auf (Regel): KG und Komplementär-GmbH. Die Komplementär-GmbH wird Unternehmer durch die Geschäftsführung und Vertretung der KG gegen Entgelt, z. B. Auslagenersatz der Geschäftsführergehälter der GmbH durch die KG. Die GmbH erbringt eine sonstige Leistung an die KG. Die KG hat den Vorsteuerabzug aus der Geschäftsführungsleistung der GmbH. 2 Abs. 1 UStG 3 Abs. 9 UStG 15 Abs. 1 UStG Bei einer KG mit Ausschlußumsätzen wird die Umsatzsteuer auf die Geschäftsführungsleistung der GmbH vermieden, wenn die GmbH für die Geschäftsführung einen Gewinnanteil (Gewinnvorab) erhält. Die GmbH & Co KG muß 2 USt-Erklärungen abgeben: für die KG und für die GmbH. Einheits-GmbH & Co KG Der Kommanditist überträgt seinen Anteil an der Komplementär-GmbH auf die KG mit notarieller Beurkundung. Die KG wird Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH. 15 GmbHG Axel Axel 100 % 100 % 0 % GmbH KG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

30 12 GMBH & CO KG Umsatzsteuerliche Organschaft 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Bei der Einheits-GmbH & Co KG besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft: Die KG ist Organträger. Die Komplementär-GmbH ist Organgesellschaft. Innenumsatz Da die Einheits-GmbH & Co KG eine Organschaft ist, ist die Geschäftsführung der KG durch die GmbH gegen festes Entgelt, z. B. Auslagenersatz, ein nichtsteuerbarer Innenumsatz. Dies ist wichtig, wenn die KG befreite Ausschlußumsätze ausführt 15 Abs. 1 UStG und keinen Vorsteuerabzug hat. 30 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

31 13 SOZIETÄT Sozietät Die Sozietät ist eine GbR. Die Sozien schließen sich durch den Gesellschaftsvertrag zusammen zur gemeinsamen Berufsausübung (Gesellschaftszweck). Einkommensteuer Die Sozietät ist eine Mitunternehmerschaft. Der betriebliche Pkw oder das Grundstück im Alleineigentum des Sozius, das der Sozius der Sozietät zur Nutzung überläßt, z. B. vermietet, ist Sonderbetriebsvermögen des Sozius. Umsatzsteuer Die Sozietät ist Unternehmer. Die Sozietät tritt nach außen auf. Die Sozien sind keine Unternehmer. Die Sozien werden Unternehmer durch die eigene unternehmerische Tätigkeit. Beispiel Der Sozius vermietet den Pkw oder das Grundstück an seine Sozietät. Für Gesellschafterleistungen besteht ein Wahlrecht: Echte Gesellschafterleistungen gegen Gewinnanteil sind nichtsteuerbar Leistungsvereinigung. Unechte Gesellschafterleistungen gegen festes Entgelt sind steuerbar, z. B. Grundstücksmiete Leistungsaustausch. 705 BGB 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 2 Abs. 1 UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

32 14 SCHEINSOZIETÄT Fall Walter ist selbständiger Anwalt mit Einzelpraxis. Er stellt die junge Kollegin Bettina als Mitarbeiterin ein. Walter und Bettina treten im Rechtsverkehr als Sozietät auf, obwohl eine echte Sozietät nicht gewollt ist. Scheinsozietät im bürgerlichen Recht 117 BGB Die Scheinsozietät ist ein Scheingeschäft, da Walter und Bettina keine Sozietät wollen. 705 BGB Bürgerlich-rechtlich besteht zwischen Walter und Bettina keine Sozietät (GbR), sondern ein Anstellungsvertrag (Regel) oder ein Vertrag über freiberufliche Mitarbeit (Dienstvertrag). Zugunsten des gutgläubigen Rechtsverkehrs müssen sich Walter und Bettina als Sozietät (GbR) behandeln lassen nach Rechtsscheingrundsätzen. Bettina haftet daher unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten aus Verträgen, die im Namen der Scheinsozietät abgeschlossen werden, z. B. aus Darlehensverträgen mit der Bank auf Darlehensrückzahlung und aus den Beratungsverträgen mit den Mandanten. Bettina haftet daher unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für alle Haftpflichtfälle der Scheinsozietät. Einkommensteuer 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Die Sozietät ist keine Mitunternehmerschaft. Mitunternehmer kann nur sein, wer Gesellschafter ist: Gesellschafter + Mitunternehmerrisiko + Mitunternehmerinitiative 32 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

33 14 SCHEINSOZIETÄT Scheinsozius Der Scheinsozius erzielt Arbeitseinkünfte mit Lohnsteuer und Sozialversicherung oder 19 EStG freiberufliche Einkünfte, 18 EStG je nachdem, ob der Scheinsozius in den Betrieb eingegliedert und weisungsgebunden ist. Umsatzsteuer Die Scheinsozietät ist kein Unternehmer. Der Praxisinhaber Walter ist Unternehmer. Das Auftreten als Scheinsozietät nach außen schadet nicht beim Vorsteuerabzug der Mandanten aus Leistungsbezügen von der Scheinsozietät. Die Mandanten haben den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der Scheinsozietät. Die Scheinsozietät hat den Vorsteuerabzug aus Rechnungen an die Scheinsozietät. 2 Abs. 1 UStG 15 Abs. 1 UStG Bei einer freiberuflichen Mitarbeit von Bettina erfolgt ein doppelter Leistungsaustausch: Bettina leistet an Walter. Walter leistet an die Mandanten. Bettina muß Walter eine Rechnung mit Steuerausweis erteilen. Walter kann die Vorsteuer aus der Rechnung von Bettina abziehen. Nach Aufdeckung der Scheinsozietät können erhebliche Nachzahlungszinsen mit 6 % pro Jahr entstehen: Die Umsatzsteuer entsteht mit Ausführung der Leistung durch Bettina. Der Vorsteuerabzug entsteht dagegen erst mit Erteilung der Rechnung durch Bettina. Fundstellen OFD Hannover vom 17. November 1998, DB 1999, S. 179, DStR 1999, S. 200 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

34 15 BÜROGEMEINSCHAFT UND PRAXISGEMEINSCHAFT Bürogemeinschaft und Praxisgemeinschaft 705 BGB Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft sind eine GbR. Die Gesellschafter schließen sich zusammen, um Büroräume/Praxisräume oder Büroeinrichtung/Praxiseinrichtung, z. B. Computer-Tomograph, gemeinsam zu nutzen. Die Gesellschafter üben ihre freiberufliche Tätigkeit selbständig aus, z. B. als Einzelpraxis. Einkommensteuer Die Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist keine Mitunternehmerschaft. Sie ist eine Hilfsgesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht. Umsatzsteuer Die Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft 2 Abs. 1 UStG ist umsatzsteuerlicher Unternehmer. Sie tritt nach außen auf und erbringt Leistungen an die Gesellschafter gegen Entgelt, z. B. Kostenumlage. Einnahmenerzielungsabsicht genügt. Die Praxisinhaber bleiben Unternehmer, da sie nach außen gegenüber den Mandanten/Patienten auftreten. Fall StB Elke und Ingrid betreiben eine Einzelpraxis in den gemeinsam angemieteten Räumen. Sie bilden eine Bürogemeinschaft (GbR). Die GbR hat den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. 3 Unternehmer treten auf: StB Elke mit Einzelpraxis StB Ingrid mit Einzelpraxis Bürogemeinschaft. 34 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

35 15 BÜROGEMEINSCHAFT UND PRAXISGEMEINSCHAFT Die 3 Unternehmer müssen 3 USt-Erklärungen abgeben. Handwerkerleistungen für die Büroräume werden gegenüber der Bürogemeinschaft abgerechnet. Die Handwerkerrechnung muß an die Bürogemeinschaft adressiert werden. Die Bürogemeinschaft hat den Vorsteuerabzug. Ärztliche Praxisgemeinschaft Die Leistungen der Praxisgemeinschaft an die Gesellschafter sind steuerfrei. 15 Abs. 1 UStG 4 Nr. 14 Satz 2 UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

36 16 INNENGESELLSCHAFT Innengesellschaft ist kein Unternehmer Die Umsatzsteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer: Sie fragt nach dem Auftreten nach außen. Innengesellschaften sind daher bei der Umsatzsteuer unbeachtlich. Stille Gesellschaft Die typisch oder atypisch stille Gesellschaft 230 HGB ist bei der Umsatzsteuer unbeachtlich. Nur der Geschäftsinhaber, der nach außen auftritt, 2 Abs. 1 UStG ist umsatzsteuerlicher Unternehmer. Fall Dieter beteiligt sich atypisch still am Einzelunternehmen von Axel. Einkommensteuer 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Es besteht eine Mitunternehmerschaft zwischen Axel und Dieter. Der Gewinn des Einzelunternehmens und atypisch Still 179, 180 AO wird gesondert festgestellt. Umsatzsteuer Nur der Einzelunternehmer, d. h. der Geschäftsinhaber Axel, 2 Abs. 1 UStG ist umsatzsteuerlicher Unternehmer. Axel gibt eine Umsatzsteuererklärung für das Einzelunternehmen ab. Leistungen und Vorsteuerabzug werden dem Einzelunternehmer zugerechnet. 36 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

37 17 ORGANSCHAFT Organschaft Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ist eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) in ein anderes Unternehmen (Organträger) eingegliedert. 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Organträger und Organgesellschaft sind 1 Unternehmen. Unternehmer ist der Organträger. Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft oder zwischen den Organgesellschaften (Schwestergesellschaften) sind nichtsteuerbare Innenumsätze. Beispiel Betriebsaufspaltung Einheits-GmbH & Co KG Organschaft setzt voraus Die Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) ist in ein anderes Unternehmen (Organträger) eingegliedert. 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG R 21 UStR Die umsatzsteuerliche Organschaft setzt voraus: Kapitalgesellschaft (unten) + finanzielle + wirtschaftliche und + organisatorische Eingliederung in ein anderes Unternehmen (oben). Organträger und Organgesellschaft Organträger (oben) kann jeder umsatzsteuerliche Unternehmer sein, z. B. Besitzunternehmen. 2 Abs. 1 UStG Organgesellschaft (unten) muß eine juristische Person sein. Organgesellschaft ist in der Regel eine Kapitalgesellschaft, z. B. Betriebs-GmbH. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

38 17 ORGANSCHAFT Az. 8 Abs. 5 Satz 6 UStAE Finanzielle Eingliederung Der Organträger hat die Stimmenmehrheit mit 51 % in der Organgesellschaft (mehr als 50 %). Die mittelbare Beherrschung der Organgesellschaft genügt nicht. Beispiel Organschaft zwischen Personengesellschaft und GmbH: Es genügt nicht, daß die Gesellschafter der Personengesellschaft die Anteile an der Organgesellschaft halten. Gestaltung Bei einer Personengesellschaft als Organträger, z. B. Besitz-GbR, KG oder GmbH & Co KG, kann die gefährliche Organschaft vermieden werden: Die Gesellschafter (nicht die Gesellschaft) halten die Anteile an der Organgesellschaft, z. B. Betriebs-GmbH, in ihrem einkommensteuerlichen Sonderbetriebsvermögen. Fall Es besteht eine Einmann-Betriebsaufspaltung mit einer Besitz-GmbH & Co KG. Lösung Alleingesellschafter hält den Anteil an der Betriebs-GmbH: Es besteht eine Betriebsaufspaltung ohne Organschaft. Besitz-GmbH & Co KG hält den Anteil an der Betriebs-GmbH: Es besteht eine Betriebsaufspaltung mit Organschaft. Organisatorische Eingliederung Der Organträger stellt durch organisatorische Maßnahmen sicher: Die Organgesellschaft muß den Willen des Organträgers befolgen. Beispiel Personalunion der Geschäftsführung. 38 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

39 17 ORGANSCHAFT Wirtschaftliche Eingliederung Die Organgesellschaft fördert und ergänzt die unternehmerische Tätigkeit des Organträgers wie eine unselbständige Betriebsabteilung. Ein gegenseitiges Fördern und Ergänzen genügt. Es ist nicht erforderlich, daß die Organgesellschaft vom Organträger wirtschaftlich abhängig ist. Beispiele Architekt arbeitet ausschließlich für seine Bauträger-GmbH. StB mit Einzelpraxis und StB-GmbH. Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH. Einheits-GmbH & Co KG. 1 Unternehmen Organträger und Organgesellschaft sind 1 Unternehmen. Unternehmer ist nur der Organträger. Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft und zwischen den Organgesellschaften sind nichtsteuerbare Innenumsätze. Leistungen und Vorsteuerabzug der Organgesellschaft werden dem Organträger zugerechnet. Der Organträger schuldet die gesamte Umsatzsteuer im Organkreis. Die Organgesellschaft haftet für die Umsatzsteuer des Organträgers. 73 AO Innenumsätze Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft oder zwischen den Organgesellschaften sind nichtsteuerbare Innenumsätze. Beispiel Die Grundstücksvermietung durch das Besitzunternehmen an die Betriebs-GmbH ist ein nichtsteuerbarer Innenumsatz. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

40 17 ORGANSCHAFT Betriebsaufspaltung mit Organschaft Fritz Fritz 100 % 100 % GmbH Mietvertrag Grundstück Betriebsaufspaltung ohne Organschaft Jörg Andrea Jörg Andrea 50 % 50 % 50 % 50 % Betriebs-GmbH Mietvertrag Grundstücks-GbR Besitzunternehmen Einheits-Betriebsaufspaltung mit Organschaft Dieter Erich 50 % 50 % Besitz-GmbH & Co KG 100 % Betriebs-GmbH 40 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

41 17 ORGANSCHAFT Rechnungen mit Steuerausweis über Leistungen im Organkreis sind unternehmensinterne Belege: ohne Steuerschuld des Ausstellers nach 14 c Abs. 2 UStG und ohne Vorsteuerabzug des Empfängers. Insolvenz der Organgesellschaft Die Organschaft endet: ab der Insolvenzeröffnung durch den starken Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, vor der Insolvenzeröffnung durch den schwachen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. Die organisatorische Eingliederung endet durch den starken Insolvenzverwalter oder durch den schwachen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. Der schwache Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt muß allen Verfügungen zustimmen. Der schwache Insolvenzverwalter kann die Verfügung verhindern, aber nicht erzwingen. Böse Überraschung Der Organträger schuldet die Umsatzsteuer aus Leistungen der GmbH bis zur Insolvenzeröffnung und aus der Berichtigung des Vorsteuerabzugs 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit, d. h. weil die Organgesellschaft das Entgelt für ihre Leistungsbezüge nicht bezahlt. Ab dem Insolvenzverfahren sind Organträger und Organgesellschaft 2 Unternehmer, z. B. in der Insolvenz der Betriebs-GmbH. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

42 42 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

43 18 BETRIEBSAUFSPALTUNG Fall Axel ist Alleingesellschafter einer GmbH. Er vermietet das Grundstück in seinem Alleineigentum an die GmbH. Axel Axel 100 % 100 % GmbH Mietvertrag Grundstück Lösung Betriebsaufspaltung Es besteht eine Betriebsaufspaltung: Axel beherrscht die GmbH als Alleingesellschafter (Betriebs-GmbH) und das Grundstück in seinem Alleineigentum (Besitzunternehmen). Die Grundstücksvermietung ist ein Verpachtungs-Gewerbebetrieb. Grundstück und GmbH-Anteil sind notwendiges Betriebsvermögen des gewerblichen Besitzunternehmens. Organschaft Die Betriebsaufspaltung ist eine umsatzsteuerliche Organschaft. Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH sind 1 umsatzsteuerliches Unternehmen. Das Besitzunternehmen ist der Organträger. Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist das Besitzunternehmen. Die Vermietung der wesentlichen Betriebsgrundlage ist ein nichtsteuerbarer Innenumsatz, z. B. die Grundstücksvermietung. 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

44 18 BETRIEBSAUFSPALTUNG Alleinschuldner der Umsatzsteuer Das Besitzunternehmen ist der Alleinschuldner der gesamten Umsatzsteuer von Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH. 73 AO Die Betriebs-GmbH haftet für die Umsatzsteuer des Besitzunternehmens. 44 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

45 19 UNTERNEHMENSVERMÖGEN Unternehmensvermögen Zum Unternehmensvermögen gehören die Gegenstände, die der unternehmerischen Tätigkeit dienen. Wird der Gegenstand unternehmerisch und privat/nichtunternehmerisch genutzt, muß der Unternehmer eine Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA treffen bis zum 31. Mai im Folgejahr. Er kann den Gegenstand dem Unternehmensvermögen oder dem Privatvermögen/Privatbereich zuordnen. Der Unternehmer trifft die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen durch den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten für diesen Gegenstand oder durch Erklärung gegenüber dem FA. Die Zuordnung zum Privatvermögen erfolgt durch Nichtstun. 15 Abs. 1 UStG Notwendiges Unternehmensvermögen Notwendiges Unternehmensvermögen wird mit 100 % unternehmerisch genutzt, z. B. Maschinenpark, Lkw. Notwendiges Unternehmensvermögen gehört zwingend zum Unternehmen ohne Zuordnungsentscheidung. Gemischtgenutzte Gegenstände Nutzt der Unternehmer den Gegenstand unternehmerisch und privat, so hat der Unternehmer ein 3-faches Zuordnungswahlrecht. Die Zuordnung zum Unternehmen ist nur möglich, wenn der Gegenstand mit mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird. Beispiel Privatgenutzter Pkw des Unternehmers. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

46 19 UNTERNEHMENSVERMÖGEN 3-faches Zuordnungswahlrecht beim privatgenutzten Pkw: Ganzer Pkw mit 100 % im Unternehmen. Anteiliger Pkw im Unternehmen in % der unternehmerischen Nutzung. Ganzer Pkw mit 100 % im Privatvermögen. 46 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

47 20 GEMISCHTGENUTZTER GEGENSTAND Zuordnung von gemischtgenutzten Gegenständen Wird der Gegenstand unternehmerisch und privat genutzt, besteht ein 3-faches Zuordnungswahlrecht. Das Zuordnungswahlrecht besteht nur, wenn der Gegenstand mit mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird. 15 Abs. 1 Satz 2 UStG 3-faches Zuordnungswahlrecht Ganzer Gegenstand im Unternehmen. Anteiliger Gegenstand im Unternehmen in % der unternehmerischen Nutzung. Ganzer Gegenstand im Privatvermögen/Privatbereich. Beispiel Der privatgenutzte Pkw wird in der Regel mit 100 % dem Unternehmen zugeordnet. Das gemischtgenutzte Grundstück wird dagegen in der Regel nur in % der unternehmerischen Nutzung dem Unternehmen zugeordnet, z. B. selbstgenutztes Einfamilienhaus mit StB-Praxis. Grundstücke und bewegliche Gegenstände, z. B. Pkw, werden bei der Umsatzsteuer gleichbehandelt. Zuordnungsentscheidung Die Zuordnung zum Unternehmen erfolgt durch die Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA, z. B. durch den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Beispiel Beim Kauf eines Neuwagens erfolgt die Zuordnung zum Unternehmen mit 100 % durch den vollen Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis, d. h. durch eine schlüssige Zuordnungsentscheidung in der USt-Voranmeldung. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

48 20 GEMISCHTGENUTZTER GEGENSTAND Zuordnungsfrist bis 31. Mai im Folgejahr Die Zuordnung zum Unternehmen muß durch Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA bis 31. Mai im Folgejahr nach der Anschaffung oder Herstellung erfolgen. Erfolgt keine Zuordnungsentscheidung bis zum 31. Mai, ordnet der Unternehmer den Gegenstand dem Privatvermögen/Privatbereich zu durch Nichtstun. Der Unternehmer behält den anteiligen Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten in % der unternehmerischen Nutzung bei Gegenständen im Privatvermögen. Beispiel Anteiliger Vorsteuerabzug aus Benzin und Inspektion beim Erwerb eines Gebrauchtwagens von Privat, d. h. ohne Vorsteuerabzug, bei Zuordnung zum Privatvermögen durch Nichtstun. Fall 1 Karl vermietet das Gebäude: pflichtig 60 % befreit 40 % Lösung Gebäude ist notwendiges Unternehmensvermögen Das Gebäude wird mit 100 % unternehmerisch genutzt. Auch die befreite Vermietung ist eine unternehmerische Nutzung. Vorsteueraufteilung Karl hat den anteiligen Vorsteuerabzug mit 60 % in % der pflichtigen Vermietung. Vorsteuerberichtigung zugunsten Vermietet Karl das Gebäude in den Folgejahren mit 100 % pflichtig, erfolgt eine Vorsteuerberichtigung zugunsten. 48 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

49 20 GEMISCHTGENUTZTER GEGENSTAND Fall 2 Gerd baut ein selbstgenutztes Einfamilienhaus: Praxis mit Abzugsumsätzen im Erdgeschoß 40 % Selbstgenutzte Wohnung im Obergeschoß 100 % Lösung 3-faches Zuordnungswahlrecht mit Zuordnungsentscheidung bis 31. Mai im Folgejahr. Haus im Unternehmen mit 100 % Vorsteuerabzug aus den Baukosten mit 40 %. Selbstnutzung der Wohnung im Unternehmen ist nichtsteuerbar. Vorsteuerberichtigung zugunsten aus den Baukosten, 15 a UStG wenn die Abzugsquote steigt. Beispiel Gerd erweitert die Praxis im Einfamilienhaus von 40 auf 60 %. Fall 3 Dieter kauft einen gebrauchten Porsche 911 ohne Vorsteuerabzug. Dieter fährt den Porsche unternehmerisch 40 % privat 60 % Lösung 3-faches Zuordnungswahlrecht mit Zuordnungsentscheidung bis 31. Mai im Folgejahr. Porsche im Privatbereich Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten in % der unternehmerischen Nutzung mit 40 %. Kein Eigenverbrauch. Weiterlieferung ist nichtsteuerbar z. B. beim Verkauf an Privat ohne Vorsteuerabzug. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

50 50 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

51 21 PKW Pkw im Unternehmen oder Privatbereich Pkw wird mit 100 % unternehmerisch genutzt: Der Pkw ist notwendiges Unternehmensvermögen. Pkw wird mit 10 bis 99 % unternehmerisch genutzt: 3-faches Zuordnungswahlrecht für den Pkw. Pkw wird bis 9 % unternehmerisch genutzt: Pkw im Privatvermögen/Privatbereich. Zuordnungswahlrecht für den privat genutzten Pkw Das Zuordnungswahlrecht besteht nur, wenn der Pkw mit mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird. 15 Abs. 1 Satz 2 UStG 3-faches Zuordnungswahlrecht: Pkw im Unternehmen (Regel). Anteiliger Pkw im Unternehmen in % der unternehmerischen Nutzung. Pkw im Privatvermögen/Privatbereich. Die Zuordnung erfolgt durch die Zuordnungsentscheidung des Unternehmers gegenüber dem FA bis 31. Mai im Folgejahr nach der Anschaffung. In der Regel erfolgt die (schlüssige) Zuordnung des Pkw zum Unternehmen durch den 100 % Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis des Pkw in der USt-Voranmeldung für den Liefermonat. Erfolgt keine Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA bis zum 31. Mai im Folgejahr, gehört der Pkw zum Privatbereich. Die Zuordnung zum Privatbereich erfolgt durch Nichtstun. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

52 21 PKW Fall Der Unternehmer erwirbt einen gebrauchten BMW von Privat ohne Vorsteuerabzug. Er erklärt den anteiligen Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten in % der unternehmerischen Nutzung erstmals in der USt-Jahreserklärung nach dem 31. Mai im Folgejahr nach dem Erwerb. Lösung Der gebrauchte BMW gehört zum Privatvermögen/Privatbereich des Unternehmers, da er bis zum 31. Mai im Folgejahr keine Zuordnungsentscheidung gegenüber den FA abgegeben hat. Folgen BMW im Privatvermögen. Anteiliger Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten in % der unternehmerischen Nutzung. Privatnutzung ist kein Eigenverbrauch. Weiterlieferung des BMW im Privatvermögen ist nichtsteuerbar. Pkw im Unternehmen 4 Folgen, wenn der Unternehmer den Pkw mit 100 % zum Unternehmen zuordnet: Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis mit 100 %. Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten mit 100 %. Eigenverbrauch Der Eigenverbrauch neutralisiert den anteiligen Vorsteuerabzug. Weiterlieferung des Pkw ist pflichtig. 52 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

53 21 PKW Pkw im Privatvermögen Anteiliger Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten in % der unternehmerischen Nutzung. Kein Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis des Pkw. Kein Eigenverbrauch durch die Privatnutzung. Weiterlieferung des Pkw ist nichtsteuerbar. Entnahme des Pkw im Unternehmensvermögen Der Unternehmer tätigt einen pflichtigen Eigenverbrauch, wenn er den Pkw in seinem Unternehmen in das Privatvermögen überführt. Beispiel Der Vater schenkt den BMW in seinem Unternehmensvermögen der Tochter. Ausnahme Die Entnahme ist nichtsteuerbar bei Erwerb ohne Vorsteuerabzug, z. B. bei Erwerb eines Gebrauchtwagens von Privat. EuGH Kein Eigenverbrauch ohne Vorsteuerabzug. Der Eigenverbrauch ist nichtsteuerbar. Weiterlieferung bei Erwerb ohne Vorsteuerabzug Es besteht ein Widerspruch beim Erwerb des Pkw ohne Vorsteuerabzug, z. B. von Privat: Die Entnahme ist nichtsteuerbar. Die Weiterlieferung ist pflichtig. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

54 21 PKW 2 Gestaltungen beim Erwerb ohne Vorsteuerabzug Der Unternehmer ordnet den Pkw von vornherein dem Privatvermögen zu, z. B. durch Nichtstun. Entnahme vor dem Verkauf Der Unternehmer überführt den Pkw vor dem Verkauf in sein Privatvermögen. Der Eigenverbrauch ohne Vorsteuerabzug ist nichtsteuerbar. Die spätere Weiterlieferung des Pkw im Privatvermögen ist nichtsteuerbar. 54 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

55 22 PRIVATNUTZUNG DES PKW 3-faches Wahlrecht für Pkw im Unternehmen Die Privatnutzung des Pkw im Unternehmensvermögen (100 %) ist ein pflichtiger Eigenverbrauch (Nutzungsentnahme). Der Unternehmer kann den Eigenverbrauch bewerten: 1 % vom Listenpreis pro Monat Fahrtenbuch oder Schätzung, z. B. 50 %. 1 % vom Listenpreis./. 20 % Abschlag für Kosten ohne Vorsteuerabzug. Fahrtenbuch Kosten mit Vorsteuerabzug in % der Privatfahrten. Schätzung Kosten mit Vorsteuerabzug in % der Privatfahrten, z. B. 50 %. Miete oder Leasing Der Leasingnehmer/Mieter des Pkw hat ein Wahlrecht: Voller Vorsteuerabzug mit Eigenverbrauch oder anteiliger Vorsteuerabzug in % der unternehmerischen Nutzung ohne Eigenverbrauch. K. KOCH Umsatzsteuer Internet

56 56 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

57 23 SCHEMA LEISTUNG 3 Steuerbare Umsätze Lieferung oder sonstige Leistung 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Einfuhr 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Innergemeinschaftlicher Erwerb 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG Schema Leistung Lieferung oder sonstige Leistung 3 Abs. 1 oder 3 Abs. 9 UStG Leistungsaustausch gegen Entgelt Lieferort oder Ort der sonstigen Leistung 3 Abs. 6,7 UStG im Inland 3 a UStG Pflichtig oder befreit 4 UStG Entgelt 10 UStG Steuersatz 12 UStG Umsatzsteuer entsteht 13 UStG Steuerschuldner 13 a UStG Abzugsverfahren 13 b UStG Kein Leistungsaustausch Innenumsatz Echter Schadensersatz Echte Gesellschafterleistung Echter Mitgliederbeitrag K. KOCH Umsatzsteuer Internet

58 58 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

59 24 EINHEITLICHE LEISTUNG Einheitliche Leistung oder mehrere Leistungen Es gelten 2 Regeln: Jede Lieferung und jede sonstige Leistung ist eine selbständige Leistung. Jede Lieferung oder sonstige Leistung kann ein anderes Schicksal haben. Beispiel Apple Store verkauft dem Kunden 3 Laptops. Apple Store führt 3 Lieferungen aus. Jede Lieferung kann ein anderes Schicksal haben, z. B. A 3.10 Abs. 2 UStAE 3 Abs. 1 UStG pflichtige Lieferung 3 Abs. 1 UStG im Inland befreite innergemeinschaftliche Lieferung 4 Nr. 1 b, nach Frankreich 6 a UStG befreite Ausfuhrlieferung in die Schweiz. 6 UStG Einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang darf nicht aufgeteilt werden in mehrere Leistungen. Es erfolgt eine einheitliche Leistung. Beispiel 1 Der Eigentümer vermietet seine Eigentumswohnung mit Garage in einem einheitlichen Mietvertrag. Die Vermietung von Eigentumswohnung und Garage ist eine einheitliche sonstige Leistung. Vermieter und Mieter können 2 gesonderte Mietverträge über Eigentumswohnung und Garage abschließen. Beispiel 2 Der Steuerberater verkauft seine Einzelpraxis und vereinbart mit dem Käufer ein Wettbewerbsverbot für 2 Jahre. Der Gesamtkaufpreis beträgt Der Praxisverkauf mit Wettbewerbsverbot ist eine einheitliche Leistung. Der Verkäufer führt eine Geschäftsveräußerung aus. Die Geschäftsveräußerung ist nichtsteuerbar. Durchschnittsverbraucher entscheidet, ob eine einheitliche Leistung oder mehrere Leistungen vorliegen. A 3.10 Abs. 3 UStAE 3 Abs. 9 UStG 1 Abs. 1 a UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

60 60 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

61 25 UNSELBSTÄNDIGE NEBENLEISTUNG Unselbständige Nebenleistung Die unselbständige Nebenleistung setzt voraus: enger Zusammenhang mit der Hauptleistung + nebensächlich + üblich A 3.10 Abs. 5 UStAE Die unselbständige Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung, z. B. Ort der Leistung 3 Abs. 6 oder 7 UStG 3 a UStG pflichtig oder befreit 4 UStG Steuersatz. 12 UStG Beispiel Beförderungs- und Versendungslieferung: Die Lieferung ist die Hauptleistung. Die Beförderung oder Versendung ist die Nebenleistung. Hotelübernachtung mit Frühstück zum Pauschalpreis Das Hotel führt 2 Leistungen aus: Übernachtung mit 7 %. 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG Frühstück mit 19 %. BFH Das Aufteilungsgebot in 11 Abs. 2 Nr. 11 UStG verdrängt die unselbständige Nebenleistung. BFH vom 24. April 2013 XI R 3/11, DB 2013, S K. KOCH Umsatzsteuer Internet

62 62 K. KOCH Umsatzsteuer Internet

63 26 ORT DER LIEFERUNG Ort der Lieferung Der Ort der Lieferung entscheidet, ob die Lieferung in Deutschland steuerbar ist. Nur wenn der Lieferort im Inland liegt, ist die Lieferung steuerbar und steuerpflichtig, falls keine Befreiung eingreift, z. B. für die innergemeinschaftliche Lieferung in die EU oder 4 Nr. 1 b UStG für die Ausfuhrlieferung ins Drittland. 4 Nr. 1 a UStG Zu unterscheiden sind: Beförderungs- oder Versendungslieferung mit Warenbewegung am Startort. Ruhende Lieferung ohne Warenbewegung am Ort der Übergabe z. B. Grundstückslieferung Werklieferung für das Grundstück. 3 Abs. 6 UStG 3 Abs. 7 UStG Beförderungs- oder Versendungslieferung Die Beförderungs- oder Versendungslieferung erfolgt am Startort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. 3 Abs. 6 UStG Befördern Der Unternehmer befördert durch eigene Leute. Versenden Der Unternehmer versendet durch einen selbständigen Beauftragten, z. B. Bundesbahn, Transportunternehmen. Versendung beginnt mit der Übergabe an den selbständigen Beauftragten. Ruhende Lieferung Die ruhende Lieferung erfolgt am Ort der Übergabe, wo sich der Gegenstand befindet bei Verschaffung der Verfügungsmacht. 3 Abs. 7 UStG K. KOCH Umsatzsteuer Internet

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