Rundschreiben 02/2015 Aktuelle Rechengrößen 2015
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- Adrian Geisler
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1 An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihr/e Ansprechpartner/-in: s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: Bad Dürkheim, den Rundschreiben 02/2015 Aktuelle Rechengrößen 2015 (Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung) Inhalt 1. Steuern Ermittlung bzw. Kontrolle der Lohnsteuerberechnung Lohnsteuerbescheinigung Anhebung der Freigrenze 2 2. Sozialversicherung Neue Fälligkeiten für Beiträge aus Versorgungsbezügen Rechengrößen in der Sozialversicherung ab Grenzwerte für die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ab Beschäftigungen in der Gleitzone Änderung des Faktors 3 3. Zusatzversorgung Sanierungsgeld mit einem individuellen v.h.-satz als Beteiligte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Kontoauszüge 3 4. Die wichtigsten Werte im Lohnsteuerrecht 2015 Anlage Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015 Anlage Wichtige Werte in der Zusatzversorgung 2015 Anlage v.h.-sätze in der Zusatzversorgung 2015 Anlage Information für Bedienstete Anlage 5 10 Seite 2
2 Seite 2 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 02/2015 vom zu aktuelle Rechengrößen 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend informieren wir Sie über die Änderungen und Neuerungen in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Zusatzversorgung zum Die wichtigsten Werte im Lohnsteuerrecht bzw. in der Sozialversicherung ab entnehmen Sie bitte den als Anlage 1 bis Anlage 5 beigefügten Übersichten. Die Anlage 5 dient zur Information Ihrer Bediensteten. 1. Steuern 1.1 Ermittlung bzw. Kontrolle der Lohnsteuerberechnung Der Ablaufplan für die Steuerberechnung ab 2015 berücksichtigt den Beitragszuschlag in der Krankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass die in der Verdienstabrechnung ausgewiesenen Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag bzw. für Vorabberechnungen benötigten Werte nicht mit Lohnsteuertabellen verglichen bzw. ermittelt werden können; in Papierform sind diese nicht mehr erhältlich. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen steht dafür ein interaktiver Steuerrechner zur Verfügung. 1.2 Lohnsteuerbescheinigung Bei Selbstzahlern an eine berufsständische Versorgungseinrichtung ist der AG-Zuschuss in Zeile 22b auszuweisen. Der AN-Anteil ist wie bisher in Zeile 23b anzugeben. 1.3 Anhebung der Freigrenze Die Freigrenze für Geschenke, Arbeitsessen und Aufmerksamkeiten wird zum von 40,00 Euro auf 60,00 EUR angehoben. 2. Sozialversicherung 2.1 Neue Fälligkeiten für Beiträge aus Versorgungsbezügen Ab werden Beiträge aus Versorgungsbezügen einheitlich am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. 2.2 Rechengrößen in der Sozialversicherung ab 2015 Die für das Kalenderjahr 2015 maßgebenden Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Die neuen Rechengrößen werden ab im Abrechnungsverfahren berücksichtigt. Seite 3
3 Seite 3 des Schreibens: Rundschreiben der ppa Nr. 02/2015 vom zu aktuelle Rechengrößen Grenzwerte für die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ab ,00 EUR gelten generell ( 6 Abs. 6 SGB V) ,00 EUR gelten für Arbeitnehmer, die bereits am privat krankenversichert waren ( 6 Abs. 7 SGB V) Hinweis für Dialoganwender: Beachten Sie bitte die im Archiv unter Jahresentgeltliste hinterlegte Jahresentgelt- Prüfliste A2F70/71 und die Bearbeitungshinweise unter dem Stichwort Jahresarbeitsentgelt. Hinweis für Beleg- und Vollserviceanwender: Die Bearbeitung erfolgt durch die ppa. 2.4 Beschäftigungen in der Gleitzone Änderung des Faktors Bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 Euro bis 850,00 Euro (sog. Gleitzone) ist ein reduzierter Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zu entrichten. Für 2015 ist der Faktor 0,7585 maßgebend. Für die Berechnung des Faktors wird mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gerechnet. Bei der Beitragsberechnung in der Gleitzone wird dann mit dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers gerechnet. 3. Zusatzversorgung 3.1 Sanierungsgeld mit einem individuellen v.h.-satz als Beteiligte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Für die Arbeitgeber nach 65 Abs. 4 Satz 3 Buchstabe a - d der VBL-Satzung ist im Rahmen der bereits versandten Jahresabrechnung 2014 der vorläufige individuelle v.h.- Satz für 2015 bekannt gegeben worden. Hinweise für Dialog-, Beleg- und Vollserviceanwender: Soweit Sie uns noch keine Mitteilung übermittelt haben, erfolgt die Abrechnung ab nach dem bis gültigem v.h.-satz. Zur Berücksichtigung und Vermeidung von Über- oder Nachzahlungen bitten wir, soweit noch nicht geschehen, um sofortige Mitteilung des ab maßgebenden vorläufigen individuellen v.h.-satzes. 3.2 Kontoauszüge Die Zusatzversorgungskassen haben Kontoauszüge für das Kalenderjahr 2014 versandt bzw. versenden diese in den nächsten Tagen. Bitte vergleichen Sie die Gesamtsumme des Kontoauszuges mit der aufgelaufenen Summe auf dem letzten Blatt (= Zeile AUFG ) der von uns gelieferten ZVK-Liste A1F30/14. Seite 4
4 Anlage 1 Seite 1 zum ppa-rundschreiben 02/ Die wichtigsten Werte im Lohnsteuerrecht 2015 Gesetzesgrundlage Bezeichnung EUR 3 Nr. 11 EStG, Freibetrag für Beihilfen und Unterstützungen in 600,00 R 11 LStR Notfällen 3 Nr. 12 EStG Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen 200,00 3 Nr. 26 EStG Freibetrag für bestimmte Nebentätigkeiten ( Übungsleiterpauschale ) 2.400,00 3 Nr. 26a EStG Ehrenamtspauschale 720,00 3 Nr. 50 EStG, R 22 Abs. 2 LStR Auslagenersatz für erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen sind steuerfrei bis zu 20% des Rechnungsbetrages, höchstens (Vereinfachungsregelung) 20,00 3 Nr. 56 EStG Grenze für den steuerfreien Teil der ZVK-Umlage monatlich jährlich 3 Nr. 63 EStG Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen steuerfrei bis 4% der BBG/RV West Erhöhungsbetrag bei Versorgungszusagen nach dem Abs. 5 Nr. 5 EStG, 9 Abs. 4a EStG Verpflegungskostenpauschbeträge für Geschäfts- und Dienstreisen im Inland Reisedauer mehr als 8 Stunden Reisedauer 24 Stunden 121, , , ,00 12,00 24,00 8 Abs. 2 Satz 9 EStG Sachbezugsfreigrenze 44,00 8 Abs. 2 EStG SachBezV Sachbezugswerte betragen für Unterkunft (monatlich) Mahlzeiten (monatlich) - Frühstück - Mittagessen/Abendessen Mahlzeiten (täglich) - Frühstück - Mittagessen/Abendessen 9 a EStG Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten-Pauschale) 19 EStG, R 19.3 Abs. 1 Nr. 4 LStR 19 EStG, R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LStR 19 EStG, R 19.5 Abs. 4 LStR 223,00 49,00 je 90,00 1,63 3, ,00 Fehlgeldentschädigung ist lohnsteuerfrei bis 16,00 Freigrenze bei Diensteinführung, Verabschiedung, runden Geburtstagen des Arbeitnehmers usw. für Sachleistungen je teilnehmender Person einschließlich Umsatzsteuer beträgt Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen je Arbeitnehmer einschließlich der Umsatzsteuer beträgt 110,00 110,00 Seite 5
5 Anlage 1 Seite 2 zum ppa-rundschreiben 02/2015 Gesetzesgrundlage Bezeichnung EUR 19 EStG, Freigrenze beträgt für R 19.6 Abs. 1 und Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen) 2 LStR, R 8.1 Abs. 8 Arbeitsessen LStR 19 EStG Versorgungsfreibetrag beträgt bei Beginn eines Versorgungsbezuges in 2015 = 24,0 v.h., maximal jährlich 60,00 60, ,00 19 EStG Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bei Beginn des Versorgungsbezuges in 2015 maximal jährlich 540,00 24 a EStG Altersentlastungsbetrag beträgt bei Vollendung des 64. Lebensjahres in 2014 ab ,0 v.h., maximal jährlich 1.140,00 39 Abs. 7 EStG Nachforderung zu wenig erhobener Lohnsteuer beim Arbeitnehmer bei Veränderungen der Verhältnisse erfolgt ab einem Betrag von 10,00 40 a Abs. 2 EStG Monatlicher Höchstbetrag für geringfügige Beschäftigungen bei Pauschal-Versteuerung 450,00 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG, R 40.2 Abs. 5 LStR Dienstliche Nutzung von privaten Internetanschlüssen Für die Pauschalversteuerung (25 v.h.) von Zuschüssen des Arbeitgebers zulässiger Höchstbetrag (Vereinfachungsregelung) 50,00 40 a Abs. 1 EStG Pauschalierung der Lohnsteuer bei kurzfristig Beschäftigten ist möglich bei Arbeitslohn je Kalendertag bis (Ausnahme: Beschäftigung zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt) einem Stundenlohn bis zu 40 b Abs. 2 EStG Pauschalierung von Beiträgen für Direktversicherungen und Pensionskassen ist möglich im Kalenderjahr je Arbeitnehmer bis zu Durchschnittsberechnung ist möglich bis zu (je Arbeitnehmer) 11 Abs VermBG 13 Abs VermBG Arbeitnehmer kann Vertragsabschluss zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen verlangen bei monatlicher Anlage von mindestens vierteljährlicher Anlage von mindestens jährlicher Anlage von mindestens Förderhöchstgrenze für vermögenswirksam angelegte Leistungen beträgt bei Vermögensbeteiligungen bei Bausparverträgen u. ä. Aufwendungen zum Wohnungsbau 62,00 12, , ,00 13,00 39,00 39,00 400,00 470,00 Seite 6
6 Anlage 2 Seite 1 zum ppa-rundschreiben 02/ Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015 Bezeichnung der Rechengröße Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz Von 14,6 v. H. tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je die Hälfte, zuzüglich eines eventuellen kassenindividuellen Zusatzbeitrags den der Arbeitnehmer alleine trägt. Ermäßigter Beitragssatz Von 14,0 v. H. tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je die Hälfte, zuzüglich eines eventuellen kassenindividuellen Zusatzbeitrags den der Arbeitnehmer alleine trägt. v.h. 14,6 14,0 Pflegeversicherung Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose 2,35 0,25 Rentenversicherung 18,7 Arbeitslosenversicherung 3,0 Durchschnittsbeitragssatz zur Ermittlung des Beitragszuschusses für privat krankenversicherte 14,6 Arbeitnehmer Lohnfortzahlungsumlage Umlage 1 und Umlage 2 Nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse Insolvenzgeldumlage 0,15 Gleitzonenfaktor 0,7585 Beitragsbemessungsgrenzen Monatlich EUR Jährlich EUR Krankenversicherung 4.125, ,00 Pflegeversicherung 4.125, ,00 Rentenversicherung 6.050, ,00 Arbeitslosenversicherung 6.050, ,00 Umlagen U 1/U , ,00 Bezugsgröße Kranken-/Pflegeversicherung Renten-/Arbeitslosenversicherung 2.835, , , ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze (allgemein) ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze (für privat Krankenversicherte am ) ,00 Geringfügigkeitsgrenze 450,00 Beschäftigung in der Gleitzone 450,01-850,00 Geringverdienergrenze (Auszubildende) 325,00 Arbeitgeberzuschuss zur privaten max. 301,13 Krankenversicherung Seite 7
7 Anlage 2 Seite 2 zum ppa-rundschreiben 02/2015 Bezeichnung der Rechengröße EUR EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung Arbeitnehmer mit Altersteilzeit Blockmodell in der Freistellungsphase Mindestbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung (auch für die Arbeitslosenversicherung) für Auszubildende / Praktikanten geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen max. 48,47 28,35 175, ,00 Beitragsbemessungsgrundlage für Jugendliche, Rehabilitanden und Behinderte in Einrichtungen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung je 567,00 Beitragsbemessungsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung bei freiwilligem sozialen/ökologischen Jahr 2.835,00 Sachbezugswert für freie Verpflegung und Unterkunft Beschäftigte allgemein (Verpflegung = 229,00 EUR, Unterkunft = 223,00 EUR) Sachbezugswert der unentgeltlichen Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit Frühstück Mittag-/Abendessen 452,00 1,63 3,00 Entgeltumwandlung Grenzwert - Mindestbetrag 2.904,00 212,63 Seite 8
8 Anlage 3 Seite 1 zum ppa-rundschreiben 02/ Wichtige Werte in der Zusatzversorgung 2015 Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist nach Satz 2 der Anlage 3 zum Altersvorsorge-TV/Altersvorsorge-TV- Kommunal der Teil des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts, der den 2,5fachen Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nach 159 SGB VI in der Rentenversicherung übersteigt. Wird eine zusatzversorgungspflichtige Zuwendung gezahlt, verdoppelt sich dieser Wert einmal jährlich im Monat der Zahlung der Zuwendung. Monatlicher Grenzbetrag Im Monat der Jahressonderzahlung/Zuwendung ,00 EUR ,00 EUR einmalig Grenzbetrag für eine zusätzliche Umlage (Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD multipliziert mit dem Faktor 1,133 gemäß 38 ATV-K) Monatlicher Grenzbetrag - bis ,37 EUR - ab ,57 EUR Grenzbetrag einschließlich Zuwendung - bis ,20 EUR - ab ,90 EUR Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit des Zusatzbeitrags nach 3 Nr. 63 EStG 4 v.h. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 2.904,00 EUR Bei Neuzusagen ab zuzüglich steuerfrei (aber nicht sozialabgabenfrei) 1.800,00 EUR Obergrenze pauschale Besteuerung nach 40 b EStG n.f. ( 40 b EStG ist weiterhin für Altzusagen bis anwendbar) Monatlich für tarifgebundene Arbeitgeber Monatlich für nicht tarifgebundene Arbeitgeber Jährlich für nicht tarifgebundene Arbeitgeber 89,48 EUR 146,00 EUR 1.752,00 EUR Mindestbetrag Entgeltumwandlung 1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV 212,63 EUR/jährlich Seite 9
9 Anlage 4 Seite 1 zum ppa-rundschreiben 02/ v.h.-sätze in der Zusatzversorgung 2015 ZVK- Nr. Name gilt ab Umlage AG Umlage AN Sanierungsgeld Zusatzbeitrag nach 3 Nr. 63 EStG Umlage nach 3 Nr. 63 EStG 210 VBL Karlsruhe Beteiligte nach 65 Abs. 4, Buchst. a VBL-Satzung Beteiligte nach 65 Abs. 4, Buchst. b VBL-Satzung Beteiligte nach 65 Abs. 4, Buchst. c VBL-Satzung Beteiligte nach 65 Abs. 4, Buchst. d VBL-Satzung ,45 1,41 individuell (s. vorst. Hinweis Ziff. 3.1) ,45 1,41 individuell (s. vorst. Hinweis Ziff. 3.1) ,45 1,41 individuell (s. vorst. Hinweis Ziff. 3.1) ,45 1,41 individuell (s. vorst. Hinweis Ziff. 3.1) 231 ZVK der Gemeindeverbände Darmstadt ,70 0,50 2, KVBW Karlsruhe ,35 0,15 individuell (1,7-3,7 %) 0,4 234 Rheinische ZVK Köln ,25 3, ZVK der bayer. Gemeinden ,75 4, ZVK der Gemeindeverbände ,70 0,50 2,30 Wiesbaden 261 Rheinische ZVK Köln KZVK Darmstadt , KZVK Dortmund , KZVK Köln , ZVK der bayer. Gemeinden , ZVK der bayer. Gemeinden ,40 2, Versorgungsanstalt deutscher Kulturorchester ,50 4, Versorgungsanstalt deutscher Bühnen ,50 4,50 Seite 10
10 Anlage 5 Seite 1 zum ppa-rundschreiben 02/2015 ppa Bad Dürkheim Personalabrechnung Im Januar 2015 Information für Bedienstete zur Verdienstabrechnung ab Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Arbeitgeber/Dienstherr lässt von uns die Personalabrechnung durchführen. Aufgrund der Änderungen im Bereich der Personalabrechnung ab geben wir Ihnen zum besseren Verständnis Ihrer Verdienstabrechnung die nachstehenden wichtigen Informationen. Unter der Ziffer 2 dieser Information haben wir die ab maßgebenden Freibeträge, Höchstbeträge und Bemessungsgrenzen aufgeführt. 1. Änderungen/Neuerungen ab Rentenversicherungsbeitrag Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,7 v.h. 1.2 Pflegeversicherungsbeitrag Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2,35 v.h. Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose beträgt 0,25 v.h. (unverändert). Falls erforderlich, halten Sie bitte Rücksprache mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Seite 11
11 Anlage 5 Seite 2 zum ppa-rundschreiben xx/ Freibeträge, Höchstbeträge, Bemessungsgrenzen ab Steuern Steuertarif Grundfreibetrag jährlich für Alleinstehende für Verheiratete Kindergeld Monatlich für das erste und zweite Kind für das dritte Kind ab dem vierten Kind EUR 8.354, ,00 184,00 190,00 215,00 Direktversicherung Höchstbeitrag für Pauschalierung jährlich 1.752,00 Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage Höchstbetrag Arbeitnehmer-Sparzulage allgemein jährlich Zusätzliche Sparzulage für Beteiligungssparen jährlich 470,00 400,00 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslohn im Monat maximal 450,00 Steuerfreie Aufwandsentschädigung an kommunale Ehrenbeamte/Feuerwehrangehörige ( 3 Nr. 12 EStG) monatlich 1/3, mindestens 200,00 Steuerfreie Aufwandsentschädigung ( 3 Nr. 26 EStG) jährlich 2.400,00 Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26 a EStG) jährlich 720, Sozialversicherung Beitragssätze Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz Von 14,6 v. H. tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je die Hälfte, zuzüglich eines eventuellen kassenindividuellen Zusatzbeitrags den der Arbeitnehmer alleine trägt. Ermäßigter Beitragssatz Von 14,0 v. H. tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je die Hälfte, zuzüglich eines eventuellen kassenindividuellen Zusatzbeitrags den der Arbeitnehmer alleine trägt. Pflegeversicherung Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose v.h. 14,6 14,0 2,35 0,25 Rentenversicherung 18,7 Arbeitslosenversicherung 3,0 Beitragsbemessungsgrenzen monatlich EUR jährlich EUR Krankenversicherung 4.125, ,00 Pflegeversicherung 4.125, ,00 Rentenversicherung 6.050, ,00 Arbeitslosenversicherung 6.050, ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allgemein) ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (für am bereits privat Krankenversicherte) ,00 Geringfügigkeitsgrenze 450,00 Beschäftigung in der Gleitzone 450,01-850,00 Geringverdienergrenze 325,00 Arbeitgeberzuschuss zur priv. Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss zur priv. Pflegeversicherung max. 301,13 max. 48,47 Entgeltumwandlung Grenzwert - Mindestbetrag 2.904,00 212,63 Mit freundlichen Grüßen Ihre ppa Bad Dürkheim Bereich Personalabrechnung
Rundschreiben 04/2014 zu den Änderungen und Neuerungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherung sowie der Zusatzversorgung zum
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