Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:
|
|
- Jürgen Brodbeck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2010 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze aus dem Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts eingearbeitet. Dabei werden insbesondere auch die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz (Krankenversicherung) und das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums dargestellt. Ebenfalls berücksichtigt sind die neuen Verwaltungsvorschriften aus dem Bereich der Sozialversicherung und die wichtigsten in den genannten Rechtsgebieten ergangenen neuen Urteile. Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Detailfragen zur Entfernungspauschale Neue Auslandsreisekostensätze Aktuelles zur Kfz-Gestellung, der Jahreswagenbesteuerung und zum steuerlichen Reisekostenrecht Mahlzeitengewährung bei Auswärtstätigkeiten Neues zur doppelten Haushaltsführung Aktuelles zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung und zu den Aktienoptionsrechten Auswirkung der Strukturreform des Versorungungsausgleichs auf die betriebliche Altersvorsorge Neuregelung der Vorsorgepauschalen Aktuelles zur geringfügigen Beschäftigung Aktuelles zu Fortbildungsleistungen Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug Neue Beitragsbemessungsgrenzen Neue Sachbezugswerte Neuer Faktor F in der Niedriglohn-Gleitzone 3
2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches zur Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherung Welche Rechtsgrundlagen sind für den Lohnsteuer abzug maßgebend? Wie verhält sich die Lohnsteuer zur Einkommen steuer? Wie wird die beim Lohnsteuerabzug zu viel erhobene Lohnsteuer erstattet? Was bezweckt das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren? Was bezweckt ein Hinzurechnungsbetrag? Welche Steuerklasse wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen? Wie sind die Steuerklassen aufgebaut? Was bewirkt das Faktorverfahren? Wie setzt sich der Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu sammen? Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten? Von wem sind die Sozialversicherungsbeiträge aufzubringen? Wer ist versicherungspflichtig? Wer ist für den Einzug des Gesamtsozialversiche rungsbeitrags zuständig? Was gilt hinsichtlich der Insolvenzgeldumlage? Arbeitnehmertätigkeit Wer ist steuerlich Arbeitnehmer? Welche Verfahren bieten sich zur Feststellung der steuerlichen Arbeitnehmereigenschaft an? Wer ist Arbeitnehmer im Sinne des Sozialversicherungsrechts? Wie wird die Versicherungspflicht festgestellt? ABC zur Arbeitnehmereigenschaft Arbeitgeber Wer ist Arbeitgeber? Welche Arbeitgeber sind zum Lohnsteuerabzug verpflichtet? Was gilt bei Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland? Können Arbeitgeberpflichten auf Dritte verlagert werden? Wer ist bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung Arbeitgeber? Wer ist Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts? Arbeitslohn-ABC Was gehört zum Arbeitslohn? Arbeitslohn-ABC Lohnsteuerabzug Welche Funktion hat die Lohnsteuerkarte?
3 5.2 Wer ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Wer fällt unter die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht? Wie wird bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern verfahren? Wie erfolgt der Lohnsteuerabzug vom laufenden Arbeitslohn? Wie ist der Versorgungsfreibetrag zu berücksichtigen? Wer erhält den Altersentlastungsbetrag? Wie werden sonstige Bezüge besteuert? Wie ist bei einer Nettolohnvereinbarung zu verfahren? Zu welchem Zeitpunkt fließt Arbeitslohn zu? Welche Vorsorgepauschale ist anzuwenden? Kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug berichtigen? Wie sind Arbeitslohnrückzahlungen zu berücksichtigen? In welchen Fällen ist der Arbeitgeber-Lohnsteuer-Jahresausgleich zulässig? Was ist ein permanenter Jahresausgleich? Wie wird der Solidaritätszuschlag erhoben? Was gilt hinsichtlich der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der elektronischen Lohnsteuer- Anmeldung? Pauschalierung der Lohn- und Kirchensteuer und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des pauschal versteuerten Arbeitslohns Pauschsteuersatz bei sonstigen Bezügen Pauschalierung bei Gewährung von Mahlzeiten im Betrieb Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen und Erholungsbeihilfen Pauschalierung von Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen Pauschalierung bei Computerübereignung und Internetzuschüssen Pauschalierung bei Fahrtkostenzuschüssen Kurzfristige Beschäftigung Beschäftigung im Niedriglohnbereich Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft Pauschalierung bestimmter Zukunftssicherungsleistungen Pauschalierung von Beiträgen zu Unfallversicherungen Pauschale Kirchensteuer Pauschalierung der Einkommensteuer ( 37b EStG) Kirchensteuerabzug
4 8. Nachforderung von Lohnsteuer Wie überwacht das Finanzamt den Lohnsteuerabzug? Wann fordert das Finanzamt die Steuerabzugsbeträge vom Arbeitnehmer nach? Wann nimmt das Finanzamt den Arbeitgeber in Anspruch? Wie wird die Steuernachforderung bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers berechnet? Wer haftet bei Arbeitnehmerüberlassung? Was bezweckt die Anrufungsauskunft? Lohnpfändung Welche Rechtsgrundlagen sind maßgebend? Was gehört zum Arbeitseinkommen? Welche Teile des Arbeitseinkommens sind unpfändbar? Wie wird das Nettoarbeitseinkommen ermittelt? Wie wird die Pfändungsgrenze festgestellt? Wie ist bei einer Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen zu verfahren? Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung Wann liegt betriebliche Altersversorgung vor? Welche Zusagen und Durchführungswege sind möglich? Kann Arbeitsentgelt umgewandelt werden? Warum wird zwischen Alt- und Neuzusage unterschieden? Was gilt beim Versorgungsausgleich? Die Direktzusage Was ist eine Direktzusage? Welche lohnsteuerlichen Folgerungen ergeben sich aus einer Direktzusage? Was gilt in der Sozialversicherung? Was gilt bei Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds? Kann bei der Direktzusage eine Altersvorsorgezulage gewährt werden? Was gilt beim Arbeitgeberwechsel und Übertragung der Versorgung? Die Unterstützungskasse Was ist eine Unterstützungskasse? Welche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgerungen ergeben sich? Was gilt bei Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds? Kann bei der Unterstützungskasse eine Altersvorsorgezulage gewährt werden?
5 12.5 Was gilt beim Arbeitgeberwechsel und Übertragung der Versorgung? Die Direktversicherung Was ist eine Direktversicherung? Wie werden die Beiträge lohnsteuerlich behandelt? Wann kommt der zusätzliche Freibetrag zur Anwendung? Was gilt beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis? Wie werden die Beiträge in der Sozialversicherung be handelt? Können die Beiträge mit einer Altersvorsorgezulage gefördert werden? Wie werden die späteren Leistungen steuerlich behandelt? Was gilt beim Arbeitgeberwechsel und Übertragung der Versorgung? Die Pensionskasse Was ist eine Pensionskasse? Wie werden die Beiträge lohnsteuerlich behandelt? Wie werden die Beiträge in der Sozialversicherung be handelt? Können die Beiträge mit einer Altersvorsorgezulage gefördert werden? Wie werden die späteren Leistungen steuerlich behandelt? Was gilt beim Arbeitgeberwechsel und Übertragung der Versorgung? Der Pensionsfonds Was ist ein Pensionsfonds? Wie werden die Beiträge lohnsteuerlich behandelt? Wie werden die Beiträge in der Sozialversicherung behandelt? Können die Beiträge mit einer Altersvorsorgezulage gefördert werden? Wie werden die späteren Leistungen steuerlich behandelt? Was gilt beim Arbeitgeberwechsel und Übertragung der Versorgung? Schädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen Was gilt bei schädlicher Verwendung? Was gilt bei Abfindung der Versorgungsanwartschaft? Was gilt bei Übertragung von Versorgungsanwartschaften? Anlagen Anlage 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) Anlage 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung Anlage 3 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung Auszug Anlage 4 Auslandsreisekosten 2010 Länderübersicht Anlage 5 Betriebsrentengesetz Auszug Stichwortverzeichnis
Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:
Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2015 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen
MehrVorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:
Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2011 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen
MehrNeues in der Praktischen Lohnabrechnung 2017
Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2017 Auch im Jahr 2017 müssen in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung wieder zahlreiche Änderungen aus Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bewältigt werden.
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrInhaltsverzeichnis. 3. Sachzuwendungen Grundsätzliches Bewertung der Sachbezüge... 18
IX Die Autoren....V Vorwort...VII Abkürzungsverzeichnis....XV 1. Personalführung in der Arztpraxis...1 1.1 Personalbestandsprognose....1 1.2 Motivatoren des Beschäftigten...1 1.3 Wertschätzende Kommunikation
MehrNeues in der Praktischen Lohnabrechnung 2010
Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2010 Auch im Jahr 2010 müssen in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung wieder zahlreiche Änderungen aus Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bewältigt werden.
MehrGünter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen
Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.
MehrPraxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge
Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Alles Wichtige für den täglichen Einsatz Bearbeitet von Robert Schwarz 1. Auflage 2013. Buch. XIII, 139 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 02845 9 Format (B x L):
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrNach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
MehrL o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )
L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien
MehrLohnsteuer. Gesetzliche Grundlagen
Lohnsteuer I Gesetzliche Grundlagen 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (1) 1 Für haushaltsnahe
MehrInhaltsverzeichnis 7
Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 4 Übersicht 5 Inhaltsverzeichnis 7 A. Die Beteiligten und ihre Aufgaben im Lohnsteuerverfahren 13 I. Übersicht 13 II. Rechtsgrundlagen
MehrAufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Stand 01.01.2015)
Verpflichtung Der Arbeitgeber ist zur Führung und geordneten Aufbewahrung von Lohnunterlagen für alle Beschäftigten verpflichtet. Lohnunterlagen sind: Firmen-/ Personalstammdaten Brutto-/Nettolohnabrechnungen
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse
MehrNeues in der Praktischen Lohnabrechnung 2015
Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2015 Auch im Jahr 2015 müssen in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung wieder zahlreiche Änderungen aus Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bewältigt werden.
MehrZuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 22. Oktober 2014 (BStBl I S. 1344) (3)
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 - Bundesrecht Titel: Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 - Amtliche Abkürzung: LStR 2008 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Normgeber: Bund Gliederungs-Nr.: [keine
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016
- 1 - Lohnsteuer 2015/2016 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei
MehrGeändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 8. Juli 2013 (BStBl I S. 851) (2)
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 - LStR 2011 - Bundesrecht Titel: Lohnsteuer-Richtlinien 2011 - LStR 2011 - Amtliche Abkürzung: LStR 2011 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Normgeber: Bund Gliederungs-Nr.: [keine
MehrWichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2006 Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Welche Gemeinde ist zuständig? 20.
Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2006 Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum,
MehrI. Bekanntgabe des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden HAUSANSCHRIFT der Länder TEL +49 (0) 18 88 6 82-34 36
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrAnleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge
Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Die Eingabe für die betriebliche Altersvorsorge wurde den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Mit dieser Umstellung ist die Erfassung von betrieblichen Altersvorsorgen
MehrNettolohnoptimierung
Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn
MehrKOMPENDIEN
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) 1 Dem
MehrIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf Folgendes hingewiesen:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Karl Wilhelm Christmann Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrD i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 1
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.2 Bonn, 23. August 2006 - O 1959 13/06 - Tel. 01888/7030-9811 D i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 1 Behandlung der Lohnsteuerkarten nach Abschluss
MehrD i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 3
K-PVS K 2.2 Bonn, 8. November 2012 - O 1959 13/12 - Tel. 0228 99 7030 9811 D i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 3 Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber - Stand: 1. November 2012-5
MehrDer Inhalt im Überblick
Der Inhalt im Überblick A Mitarbeiter gewinnen 13 1 Einleitung 15 1.1 Die Generationen 15 1.2 Zum Umgang mit den folgenden Kapiteln 17 2 Die Arbeitgebermarke 19 2.1 Wozu braucht mein Unternehmen eine Arbeitgebermarke?
Mehram 20./
- 17 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20./21.11.2013 Veröffentlichung: ja 7.
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
MehrTrewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Entgeltoptimierung. Mitarbeiterbindung
Trewitax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Entgeltoptimierung Mitarbeiterbindung Welche Anreize kann ein Unternehmer setzten um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und bestehendes
Mehr4 Steuerrechtliche Abzüge Rechtsgrundlagen Lohnsteuer... 51
1 Überblick Neuerungen 2012... 25 1.1 Änderungen bzw. wichtige Grunddaten zum Jahreswechsel 2011/2012 und notwendige Aktionen... 26 1.2 Neue Rechengrößen 2012... 28 2 Grundlagen Entgeltabrechnung... 31
MehrEssenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der
MehrDie betriebliche Krankenversicherung (bkv)
Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Steuerliche Behandlung Stand: Oktober 2015 Steuerrechtliche Behandlung der bkv Die Leistungen aus der bkv sind für den Arbeitnehmer (AN) grundsätzlich steuerfrei
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/3995. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/3995 12.05.80 Sachgebiet 611 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16.
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
MehrInformationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Pauschale Entschädigungen Rechtsgrundlagen Die ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrDie steuerliche Behandlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Kalenderjahr 1986
FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 41 Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Kalenderjahr 1986 Kommentar zum Lohnsteuerrecht in einer Überarbeitung von Eckhard
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 4-13
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4-13 1 Übersicht: Pausch-/ Höchst- und Freibeträge zur Lohnsteuer 2015 14 2 Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 25 2.1 Allgemeines zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren
MehrEinführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am 23. Januar 2013 1. Allgemeines
MehrEine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,
ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt
MehrD i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 6
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.2 Bonn, 26. Oktober 2007 - O 1959 12/07 - Tel. 01888/7030-9811 10.12.2010: Die in der Dienstanweisung (DA) beschriebene Verfahrensweise der Pauschalversteuerung
MehrEntwurf. einer. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2004 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 LStÄR 2005 )
Entwurf einer Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2004 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 LStÄR 2005 ) Artikel 1 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 LStÄR 2005
MehrLohnsteuerbescheinigung bis
Lohnsteuerbescheinigung bis 31.1.015 Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1678 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Vorgehensweise.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln.. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung
Mehr... ist eine besondere Art der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger
3.2 Die Lohnsteuer... ist nach der Umsatzsteuer die ergiebigste Steuerart.... ist eine besondere Art der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Folie Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen
MehrLexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr.
Vorträge erfassen Wann geben Sie Vorträge ein und wie wirken sie sich aus? Die Erfassung von Vorträgen ist notwendig für eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen
MehrDurchführungswege im Detailüberblick Seite 1
Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse
MehrEStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3
BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.
MehrIHK-Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Lohnsteuer
IHK-Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt Lohnsteuer IHK-Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Steuern Seite 2 Begriff Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart,
MehrKammerbeitrag. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Arbeitnehmerkammer Bremen HI LI
TK Lexikon Steuern Kammerbeitrag Kammerbeitrag HI797181 Zusammenfassung LI1930177 Begriff Die Kammerbeiträge betreffen nur in Bremen oder im Saarland tätige Arbeitnehmer. Sie sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder
MehrSteuertipp: Das Faktorverfahren
Steuertipp: Das Faktorverfahren Alternative zur Steuerklassenkombination III/V Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Steuerabteilung Liebe Bürgerinnen und Bürger! An dieser Stelle möchte ich Sie auf
Mehr2 Grundlagen der Entgeltabrechnung
2 Grundlagen der Entgeltabrechnung 2.1 Aufgaben der Entgeltabrechnung Im Rahmen der Entgeltabrechnung fallen eine Vielzahl von Aufgaben an. Dazu gehören in erster Linie: Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft,
MehrRecht und Steuern Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag
Recht und Steuern Steuern 3.5.4.4.4 Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag Ähnlich wie bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern oder der degressiven Abschreibung handelt es sich
MehrInhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9
Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis........................................ 9 Einführung: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen für Dienstgeber und
MehrAntrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmer)
Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmer) Tag der Antragstellung/Nz. Agentur/Team Hinweise: Die Agentur für Arbeit benötigt die nachstehenden Angaben für die Beurteilung Ihres Anspruchs auf Insolvenzgeld
MehrBeihilfen. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Beihilfen Beihilfen HI520530 Zusammenfassung LI1924448 Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des
MehrMaterielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug
Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug - Nutzung der Vorteile des "Splittingverfahrens" nach deutschem Steuerrecht - Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM), die elektronische
MehrAllgemeines und Wissenswertes zur Lohnbuchhaltung
Allgemeines und Wissenswertes zur Lohnbuchhaltung Inhaltsverzeichnis Sozialversicherung 1 Lohnsteuerkarte 2 Aushilfen 3 Kurzfristig Beschäftigte 4 Studenten 5 Kündigungsfristen 6 Abfindungen 7 Krankheitsfall
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrSolidaritätszuschlaggesetz 1995
TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein
MehrI. Änderungen beim Elterngeld ab 1. Januar 2013:
1 I. Änderungen beim Elterngeld ab 1. Januar 2013: Beim Elterngeld gibt es für ab dem 1. Januar 2013 geborene Kinder einige Änderungen. Mit diesen Änderungen soll vor allem der Verwaltungsaufwand bei der
MehrVoraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des
MehrStichwortänderungen Juli 2015
Stichwortänderungen Juli 2015 1. Aktuelles zur Gesetzgebung 2. Arbeitslohn für mehrere Jahre: Übernahme der Einkommensteuer 3. Betriebliche Altersversorgung: Sonderzahlungen zur Kapitalausstattung 4. Doppelbesteuerungsabkommen:
MehrNeues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004
Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 treten zahlreiche, politisch bis zuletzt umstrittene Regelungen in Kraft, die wie immer
MehrMerkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind
Stand: 29.11.2013 (endgültig) Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd
MehrGeändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind 1
Stand: 19.2.2013 (endgültig) Geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind 1 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd
MehrGeringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Juli 2005 Merkblatt zu Sozialversicherungs- und Steuerrecht Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
MehrInformationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag
Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.
Mehr2. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsorgepauschale ( 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG)
BMF v. 26.11.2013 IV C 5 - S 2367/13/10001 BStBl 2013 I S. 1532 Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ( 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 und Absatz 4 EStG) 1 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden
MehrMini-Jobs. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder, ab dem gelten neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche
Mini-Jobs Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder, ab dem 1.4.2003 gelten neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu den Mini-Jobs. Durch das Zweite Gesetz für
Mehr3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN
3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
Mehr1.1 Notwendigkeit von Reformen der Altersvorsorgesysteme... 17 1.2 Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung... 19 1.3 Gesetzliche Regelungen...
1 Einführung................................................................ 17 1.1 Notwendigkeit von Reformen der Altersvorsorgesysteme.......................... 17 1.2 Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung....................................
MehrHinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel
Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Die Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung 2011 erhalten Sie mit den Lohnunterlagen
MehrBarbel Kuch. Lohnsteuerrecht. Recht, Steuern, Beratung GABLER
Barbel Kuch Lohnsteuerrecht Recht, Steuern, Beratung GABLER Inhaltsubersicht Vorwort 5 Abkiirzungsverzeichnis 14 Literaturverzeichnis 15 1 Die Grundbegriffe des Lohnsteuerrechts 17 A. Das Arbeitsverhaltnis
MehrGrundlagen der Entgeltabrechnung kompakt
Fachseminar Grundlagen der Entgeltabrechnung kompakt Basiswissen in leicht verständlicher Form Veranstaltungslink Programminhalt Der Dozent bringt Sie topaktuell auf den neuesten Gesetzesstand im Lohnsteuer-
MehrReferentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte
Betriebliche Altersversorgung, 8. Juli 2016 Referentin Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung
Mehr1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern bis 2013 und in den Jahren ab 2014... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte
MehrMerkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind
Stand: 11.11.2015 (endgültig) Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd
MehrHinzuverdienst. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Pensionsbezug HI LI
TK Lexikon Steuern Hinzuverdienst Hinzuverdienst HI521386 Zusammenfassung LI1924489 Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen.
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug Bitte dem mit zwei Durchschriften einreichen Weiße Felder bitte ausfüllen.
MehrLohn- und Gehaltsabrechnung 2016 - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe Fachbuch Lohn- und Gehaltsabrechnung 2016 - inkl. Arbeitshilfen online Bearbeitet von Claus-Jürgen Conrad 18. Auflage 2016 2016. Buch. 534 S. ISBN 978 3 648 07918 8 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft
MehrWer schreibt, der bleibt!
Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter
MehrInternetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (KVPS)
Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (KVPS) FACHBEREICH THEMATIK Bezüge/Bezüge zentral Lohnsteuer; Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
MehrEuro-Umstellung: Übersicht über die neuen Euro- Beträge
Checklisten -Umstellung: Übersicht über die neuen - Beträge Wichtig für Eltern Vorschrift Bis 2001 Ausbildungsfreibetrag - bis 18 Jahre - ab 18 Jahre - ab 18 Jahre, auswärtig untergebracht - Einkunftsgrenze
MehrAuswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:
MehrBetriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers und Besteuerung der Leistungen
Betriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers und Besteuerung der Leistungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Betriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers und Besteuerung der Leistungen
MehrVI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:
MehrMerkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2017 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind
Stand: 18.11.2016 (endgültig) Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2017 bei Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. n achrichtlich: Bundeszentralamt fü r Steuern 2010/0801807
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder n achrichtlich: Bundeszentralamt
MehrWird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.
Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft
MehrDirektversicherung für Grenzgänger
Grenzgänger-Agentur Schreiberstraße 4 79098 Freiburg Freecall: 0800 11 22 000 Aus dem Ausland: Mobil: +49 171 515 49 57 E-Mail: Direktversicherung für Grenzgänger Die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetz
MehrAbschlussklausur Zusatzqualifikation Lohn und Gehalt am 18. März 2017
Adressfeld für Rücksendung - bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen Vorname/Name Ausbildungsbetrieb Straße/Postfach PLZ/Ort Abschlussklausur Zusatzqualifikation Lohn und Gehalt am 18. März 2017 Bearbeitungsdauer:
MehrArbeitshilfe. Arbeitsrecht in der Umweltbildung. Erstellt im Rahmen des Projektes Marketing qualifiziert zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
Arbeitshilfe Arbeitsrecht in der Umweltbildung Erstellt im Rahmen des Projektes Marketing qualifiziert zur Bildung für nachhaltige Entwicklung Quelle: Institut für Beratung und Projektentwicklung (Hrsg.):
Mehr1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11
Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11 1.1 Arbeitnehmer und Arbeitgeber 12 1.1.1 Wer ist Arbeitnehmer? 12 1.1.2 Wer ist Arbeitgeber? 12 1.2 Gesetzliche Grundlagen 13 1.3 Vertragliche Grundlagen
Mehr