MA 54, Prüfung der Entgelte für sonstige Leistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MA 54, Prüfung der Entgelte für sonstige Leistungen"

Transkript

1 TO 22 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA III /08 MA 54, Prüfung der Entgelte für sonstige Leistungen Tätigkeitsbericht 2007

2 KA III /08 Seite 2 von 18 KURZFASSUNG Das Kontrollamt hat in der Magistratsabteilung 54 - Zentraler Einkauf die Ausgaben auf dem Ansatz Zentraler Einkauf Haushaltskonto Entgelte für sonstige Leistungen einer Prüfung unterzogen. Bei Durchsicht der Rechnungen der Jahre 2003 bis 2006 stellte das Kontrollamt einige Fehlbuchungen fest. Aus einzelnen Bewirtungsrechnungen war nicht zu erkennen, ob diese Ausgaben mit der Erfüllung der zugewiesenen Verwaltungsaufgaben in Einklang standen. Betreffend Skontoabzüge regte das Kontrollamt an, das Augenmerk im Sinn der Wirtschaftlichkeit auf eine termingerechte Überweisung der Rechnungsbeträge unter Berücksichtigung der vorgegebenen Skontoabzüge zu legen. Die Magistratsabteilung 54 sieht jedoch die Einhaltung von Zahlungszielen unter 30 Tagen und den damit möglichen Abzug von Skonti derzeit als eher unrealistisch an.

3 KA III /08 Seite 3 von 18 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines Entgelte für sonstige Leistungen Tätigkeitsfeld der Magistratsabteilung Vergleich der Voranschlags- und Rechnungsabschlussjahre 2003 bis Budgetjahr Budgetjahr Budgetjahr Budgetjahr Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes Fehlbuchungen Rechnungszuordnung Werbeaufwand Skontoberücksichtigung...15 Anhang ALLGEMEINE HINWEISE...17 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...18

4 KA III /08 Seite 4 von 18 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeines 1.1 Entgelte für sonstige Leistungen Gemäß 2 Abs. 1 Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (HO 2001) sind alle Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des Verwaltungsjahres voraussichtlich fällig werden und endgültig solche der Stadt Wien sind, zu veranschlagen. Für die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben ist, wie in 5 HO 2001 festgelegt, die in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997) definierte Systematik maßgeblich. Entsprechend dem in der VRV 1997 festgelegten Postenverzeichnis für Gemeinden wird auf der Postenklasse 7 - Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand verbucht. In der Postenunterklasse 72 - Verschiedene Ausgaben erfolgt die Verrechnung der Entgelte für sonstige Leistungen auf der Post 728. Eine Aufgliederung der Posten kann in Form von Erläuterungen zu den Posten als dreistellige Manualaufteilung erfolgen. Die weitere Untergliederung in Teilposten führt zur kleinsten Einheit der haushaltsmäßigen Verrechnung, den Haushaltskonten. Auf der Post Entgelte für sonstige Leistungen sind Ausgaben für Leistungen Dritter zu verrechnen, wenn dafür keine anderen Posten der Postenklassen 0 - Anlagen, 4 - Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Handelswarenverbrauch, 6 oder 7 - Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand vorgesehen sind. Dazu zählen u.a. Ausgaben für: Architektenleistungen, ärztliche Tätigkeit, Betreuungen, Bewachungen, Digitalisierungsleistungen, Dolmetschtätigkeit, Fensterreinigung, Ferialdienste, Ferialpraktikanten, Forschungsaufträge, Gebäudereinigung, Honorare jeder Art, Konsulententätigkeit, Kurstätigkeit, Lehr- und Prüfungstätigkeit, Leiharbeitskräfte, Lohnarbeiten auf Datenverarbeitungsanlagen, Personalkostenersätze an Dritte, Pflegearbeiten, Planungsarbeiten, Reinigungsarbeiten im weitesten Sinn, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Verfassen von Studien, Teilnahme an Kommissionen und Sitzungen, Überwachungen, Untersuchungen, Veranstaltungen, Verköstigung durch Dritte, Verschleißprovisionen, Versuchstätigkeit, Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten, Vorträge und Werbungstätigkeit.

5 KA III /08 Seite 5 von Tätigkeitsfeld der Magistratsabteilung 54 Die Magistratsabteilung 54 ist lt. Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) für die Bedarfserfassung, Beschaffung und Instandhaltung der sachlichen Erfordernisse (ausgenommen Kfz) für die städtischen Dienststellen einschließlich der Schulen insoweit zuständig, als nicht der Magistratsdirektor der Stadt Wien die Beschaffung von Spezialerfordernissen einzelnen Dienststellen übertragen hat. Weiters ist sie u.a. für die Begutachtung der Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altbaustoffen, ihre Vermittlung an städtische Dienststellen und Veräußerung oder Antragstellung auf Veräußerung von Altbaustoffen und für die Verwertung ausgeschiedener gemeindeeigener Sachgüter und der Organisation der getrennten Sammlung von wieder verwertbaren Stoffen und Problemstoffen in städtischen Dienststellen verantwortlich. 2. Vergleich der Voranschlags- und Rechnungsabschlussjahre 2003 bis 2006 Ein Vergleich der Sollwerte mit den Istwerten der Post 728 zeigt folgendes Bild (Beträge in EUR): Sollwert Istwert Sollwert Istwert Sollwert Istwert Sollwert Istwert Post Entgelte für sonstige Leistungen , , , , , , , ,22 Wie der Übersichtstabelle zu entnehmen ist, liegen die Ausgaben der Jahre 2003 und 2004 über den Sollwerten dieser Budgetjahre. Bemerkenswert war insbesondere, dass im Jahr 2004 der Voranschlagswert bereits um 28 % erhöht wurde. Stellungnahme der Magistratsabteilung 54: Der höhere Voranschlagswert im Jahr 2004 ist auf geplante Maßnahmen (z.b. Aus- und Fortbildungen) im Zusammenhang mit der Umstrukturierung im Jahr 2004 zu sehen. Um eine genauere Übersicht der Gesamtausgaben zu erlangen, wurde vom Kontrollamt im Zuge seiner Prüfungstätigkeit die nachfolgende Auflistung der einzelnen Teilpostkonten von Post 728 vorgenommen (Beträge in EUR):

6 KA III /08 Seite 6 von 18 Teilpostkonto Sollwert Istwert Sollwert Istwert Sollwert Istwert Sollwert Istwert Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Zentrale 1.000, , , , , , Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Druckerei , , , , , Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Lager , , , , , ,29 Gesamt Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen , , , , , , , ,14 Differenz zwischen Soll und Ist , , , , Aufwendungen für Fortbildung - Zentrale , , Aufwendungen für Fortbildung - Druckerei 0,00 0, Aufwendungen für Fortbildung - Lager 5.756, ,26 Gesamt Aufwendungen für Fortbildung 1.000, , ,44 Differenz zwischen Soll und Ist , , Öffentlichkeitsarbeit 7.287,22 Differenz zwischen Soll und Ist , Leistungen der MA 14 - Zentrale , , , , , Leistungen der MA 14 - Druckerei , , , , , Leistungen der MA 14 - Lager , ,00 860, ,00 0,00 Gesamt Leistungen der MA , , , , , , , ,58 Differenz zwischen Soll und Ist 5.128, , , , Leistungen der MA 6 - Zentrale 6.000, , Leistungen der MA 6 - Lager 2.000, , Leistungen der MA 6 - Druckerei 2.000, ,00 Gesamt Leistungen der MA , , , , , , , ,50 Differenz zwischen Soll und Ist 1.219,00 630,40 571, ,50

7 KA III /08 Seite 7 von 18 Teilpostkonto Sollwert Istwert Sollwert Istwert Sollwert Istwert Sollwert Istwert Summe , , , , , , , ,22 Differenz zwischen Soll und Ist , , , ,78 Diese Auflistung bildete die Grundlage für eine Prüfung der Jahre 2003 bis 2006 der Teilposten , , (Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen der Bereiche Zentrale, Druckerei und Lager), der Teilposten , , (Aufwendungen für Fortbildung der Bereiche Zentrale, Druckerei und Lager) ab dem Budgetjahr 2004 und der Teilpost (Öffentlichkeitsarbeit) ab dem Budgetjahr Infolge der Einführung von SAP im Jänner 2006 konnten ab diesem Zeitpunkt keine Buchungen mehr auf Teilpostkonten erfolgen. Bei dieser Prüfung wurde vor allem auf die richtige Zuordnung der Rechnungen hinsichtlich Haushaltskonto und Teilpostkonto sowie auf die Richtigkeit der Rechnungen und Skontoabzüge Bedacht genommen. Die interne Leistungsverrechnung der Magistratsabteilung 14 - Automationsunterstütze Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie und der Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt wurden im Rahmen der Einschau des Kontrollamtes keiner Prüfung unterzogen. 3. Budgetjahr 2003 Durch Aufteilung der Manualpost auf die einzelnen Teilpostenklassen 010, 020, 030 soll eine exakte Zuordnung der einzelnen Rechnungen auf die einzelnen Bereiche erfolgen und damit einen genaueren Überblick über die Entwicklung für Aufwendungen schaffen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung von Soll- und Istwerten des Jahres 2003 für die Manualpost (Beträge in EUR): Teilpostkonto 2003 Sollwert Istwert Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Zentrale 1.000, ,71

8 KA III /08 Seite 8 von 18 Teilpostkonto 2003 Sollwert Istwert Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Druckerei , Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Lager , ,46 Gesamt Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen , ,64 Differenz zwischen Soll und Ist ,64 Diese Gegenüberstellung ließ erkennen, dass es bei der Teilpost und zu Teilpostüberschreitungen von insgesamt ,17 EUR (im Bereich Zentrale: ,71 EUR; im Bereich Lager: ,46 EUR) kam. Lediglich der Bereich Druckerei wies einen Überschuss von ,53 EUR aus. Bei genauerer Durchsicht der einzelnen Rechnungen stellte das Kontrollamt fest, dass neben den Buchungen im Zusammenhang mit dem Aufgabenfeld der Magistratsabteilung 54 gemäß der GEM allein die Seminarkosten inkl. Bewirtung ,74 EUR betrugen. Davon entfielen ,76 EUR auf den Bereich Zentrale, 152,14 EUR auf den Bereich Druckerei, und 5.308,84 EUR auf den Bereich Lager. Nach Auskunft der geprüften Abteilung wurden die intensiven Schulungskosten mit dem Umstand erklärt, dass bereits im Jahr 2003 Vorbereitungen in Form von Weiterbildungsseminaren für die Umstrukturierungsmaßnahmen des Jahres 2004 getroffen wurden. Wie bereits erwähnt, wurden die Teilpostkonten eingerichtet, um eine Zuteilung der Ausgaben zu den einzelnen Bereichen innerhalb der Magistratsabteilung 54 zu ermöglichen. Dabei wurde vom Kontrollamt festgestellt, dass Seminarkosten auf das Teilpostkonto des Bereiches Lager verbucht wurden, obwohl sie dem Bereich Zentrale zuzuteilen gewesen wären. Weiters wurden Hotel- und Bewirtungskosten, welche im Rahmen eines Seminars durch die Warengruppe Lager verursacht wurde, auf das Teilpostkonto des Bereiches Zentrale gebucht. An einer Seminarveranstaltung nahmen acht Bedienstete der Magistratsabteilung 54 teil. Auf Grund der relativ großen TeilnehmerInnenzahl der Magistratsabteilung 54 wur-

9 KA III /08 Seite 9 von 18 de seitens der Firma ein Teambonus von 80,-- EUR auf den Einzelpreis von 740,-- EUR gewährt. Bei Abrechnung der Seminarveranstaltung durch die Firma wurde bei sieben dieser TeilnehmerInnen der Teambonus berücksichtigt, dem achten Teilnehmer hingegen der vollständige Betrag verrechnet und von der Magistratsabteilung 54 anstandslos bezahlt. Bei Durchsicht weiterer Rechnungen fielen dem Kontrollamt Ausgaben für Bewirtungen auf, deren exakte Zuordnung zunächst nicht möglich war. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten konnte der Zusammenhang zwischen Abrechnungen und Bestellgrundlage schließlich hergestellt werden. Die Teilpostüberschreitungen sind auf zum Zeitpunkt der Veranschlagung nicht vorhandene, aussagekräftige Daten zurückzuführen. Die Gliederung in Teilposten nach einzelnen Bereichen sollte längerfristig genau diese aussagekräftigen Daten liefern. In den folgenden Jahren wurden daher bei der Öffnung anderer Teilposten (sowie auch bei der unterjährigen Öffnung von Teilposten) generell keine Voranschlagsbeträge angesetzt, da zu diesem Zeitpunkt keine realistischen und aussagekräftigen Daten zur Verfügung standen. 4. Budgetjahr 2004 Im Jahr 2004 erfolgte die bereits erwähnte Umstrukturierung der Magistratsabteilung 54. Die bisherigen Aufgaben wurden mehreren Bereichen neu zugeteilt. Um vor diesem geänderten Hintergrund eine bereichsspezifische Zuteilung der Aufwendungen erreichen zu können, erfolgte die Einrichtung der Teilposten (Aufwendungen für Fortbildung Zentrale), (Aufwendungen für Fortbildung Druckerei) und (Aufwendungen für Fortbildung Lager). Voranschlagswerte gab es jedoch für dieses Jahr nicht (Beträge in EUR): Teilpostkonto Sollwert Istwert Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Zentrale , ,93

10 KA III /08 Seite 10 von 18 Teilpostkonto 2004 Sollwert Istwert Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Druckerei , , Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Lager , ,45 Gesamt Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen , ,77 Differenz zwischen Soll und Ist , Aufwendungen für Fortbildung Zentrale 0, , Aufwendungen für Fortbildung Druckerei 0,00 0, Aufwendungen für Fortbildung Lager 0, ,13 Gesamt Aufwendungen für Fortbildung 1.000, ,72 Differenz zwischen Soll und Ist ,72 Wie aus der o.a. Tabelle ersichtlich ist, wies im Jahr 2004 das Teilpostkonto Aufwendungen für Fortbildung einen negativen Saldo auf. Dieser Umstand wurde - wie auch für das Jahr damit erklärt, dass intensive Fortbildungs- und Schulungskosten wegen der Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich waren. Es fiel auf, dass auf den Teilpostkonten Fehlbuchungen erfolgten. Ein Beispiel dafür waren die Übernachtungs- und Bewirtungskosten im Rahmen eines Seminars, welche auf dem allgemeinen Konto verbucht wurden. Wie schon im Budgetjahr 2003 konnte erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten der Zusammenhang zwischen Abrechnung und Bestellgrundlage hergestellt werden. Im Zuge der Umstrukturierung wurde für die Magistratsabteilung 54 ein neues Signet entworfen und präsentiert. Die anschließend angeführte Tabelle zeigt die Kosten dieser Entwicklung und den von der Magistratsabteilung 54 getätigten Werbeaufwand. Werbeaufwand 2004 Produkt Menge in Stück in EUR (exkl. USt) Skonto Logoentwicklung 7.460,00 kein Skonto gewährt Anstecknadeln ,00 kein Skonto gewährt T-Shirts ,00 kein Skonto gewährt Sweater ,19 kein Skonto gewährt Kugelschreiber mit Logo ,00 kein Skonto gewährt Visitenkartenhalter ,00 Skonto abgerechnet Tischuhren ,00 Skonto abgerechnet

11 KA III /08 Seite 11 von 18 Werbeaufwand 2004 Produkt Menge in Stück in EUR (exkl. USt) Skonto Anti-Stressball ,00 Skonto abgerechnet Button ,00 kein Skonto abgerechnet Becher Carina ,84 kein Skonto abgerechnet Luftballons ,00 kein Skonto gewährt Gesamt ,03 - Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass der Werbeaufwand im Jahr ,03 EUR (ohne USt) ausmachte. Bezüglich einer wirtschaftlichen Vorgangsweise bei der Gestaltung der Zahlungsbedingungen fiel auf, dass bei einigen Kaufverträgen kein Skonto für einen prompten bzw. raschen Rechnungsausgleich vereinbart wurde (kein Skonto gewährt). Bei einigen Rechnungen, wo zwar ein Skontoabzug innerhalb bestimmter Zahlungsfristen vereinbart wurde, konnte infolge verspäteter Zahlungsanweisungen eine Kaufpreisminderung nicht realisiert werden (kein Skonto abgerechnet). Bei den im Jahr 2004 unterjährig eröffneten, neuen Teilposten für Aufwendungen für Fortbildungen der einzelnen Bereiche wurde auf Voranschlagsbeträge aus den oben bereits genannten Gründen verzichtet. 5. Budgetjahr 2005 Im Jahr 2005 wurde die Teilpost Öffentlichkeitsarbeit eröffnet. Der Vergleich der Sollund Istwerte auf diesen Teilpostkonten ergab folgendes Bild (Beträge in EUR): Teilpostkonto 2005 Sollwert Istwert Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Zentrale , , Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Druckerei , , Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen - Lager , ,29 Gesamt Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen , ,08 Differenz zwischen Soll und Ist , Aufwendungen für Fortbildung Zentrale 0, , Aufwendungen für Fortbildung Druckerei 0,00 0,00

12 KA III /08 Seite 12 von 18 Teilpostkonto 2005 Sollwert Istwert Aufwendungen für Fortbildung Lager 0, ,26 Gesamt Aufwendungen für Fortbildung 0, ,44 Differenz zwischen Soll und Ist , Öffentlichkeitsarbeit 0, ,22 Differenz zwischen Soll und Ist ,22 Da für die Teilpostkonten Öffentlichkeitsarbeit und Aufwendungen für Fortbildung keine Voranschlagswerte für das Budgetjahr 2005 gebildet wurden, ergaben sich entsprechend negative Differenzbeträge. Die den Werbeaufwand betreffenden Rechnungen des Haushaltskontos 728 für das Jahr 2005 setzen sich wie folgt zusammen: Werbeaufwand 2005 Produkt Menge in Stück in EUR (exkl. USt) Skonto Sweatshirt ,00 kein Skonto gewährt Logolinis Mandelgebäck ,00 kein Skonto abgerechnet Kugelschreiber ,00 Skonto abgerechnet Kaffeebecher ,00 Skonto abgerechnet Start-Up-Box ,00 Skonto abgerechnet Zettelhalter ,00 Skonto abgerechnet Pfefferminz-Dispenser ,00 Skonto abgerechnet Premium Card mit Schokoweihnachtsmann ,00 kein Skonto abgerechnet Kugelschreiber ,35 kein Skonto abgerechnet Kordeltragtaschen ,87 kein Skonto gewährt Gesamt ,22 - Der Unterschied zwischen dem Gesamtbetrag für die Aufwendungen der Werbeartikel (9.787,22 EUR) und dem ausgewiesenen Betrag auf dem Teilpostkonto Öffentlichkeitsarbeit (7.287,22 EUR) wurde von der geprüften Abteilung mit Fehlbuchungen auf andere Teilpostkonten erklärt. Bei Durchsicht der Rechnungen betreffend den Werbeaufwand für das Jahr 2005 wurde wiederum die Möglichkeit einer Preisreduzierung durch Berücksichtigung des Skontos teilweise nicht ausgeschöpft. Da die Teilposten für Aufwendungen für Fortbildungen der einzelnen Bereiche im Jahr 2004 unterjährig eröffnet wurden und bis

13 KA III /08 Seite 13 von 18 zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung 2005 keine aussagekräftigen Beträge verbucht wurden, wurde auf die Veranschlagung von Beträgen für das Jahr 2005 verzichtet. Bei der im Jahr 2005 neu eröffneten Teilpost Öffentlichkeitsarbeit wurde auf einen Voranschlagsbetrag aus den oben bereits genannten Gründen verzichtet. 6. Budgetjahr 2006 Wie bereits erwähnt, wurde die Magistratsabteilung 54 im Jänner 2006 auf das Betriebssystem SAP/R3 umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgten keine Buchungen mehr auf Teilpostkonten. Um einen Vergleich gegenüber den Jahren 2003, 2004 und 2005 ziehen zu können, wurden die Bereiche Weiterbildung und Werbeaufwand einer stichprobenartigen Überprüfung durch das Kontrollamt unterzogen (Beträge in EUR): 2006 Sollwert Istwert Sonstige Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und Juristische Personen , ,14 Differenz zwischen Soll und Ist ,86 Im Bereich Werbeaufwand erfolgten im Budgetjahr 2006 folgende Ausgaben: Werbeaufwand 2006 Produkt Menge in Stück in EUR (exkl. USt) Skonto Zettelhalter 24 68,40 kein Skonto abgerechnet Kordeltragtaschen ,66 kein Skonto abgerechnet Schreibmappen mit Reißverschluss ,75 kein Skonto abgerechnet Logokosten 1 40,00 kein Skonto abgerechnet Weihnachtstrüffelkugeln mit Druck ,60 kein Skonto abgerechnet Gesamt ,41 - Für Werbemittel wurden im Jahr ,41 EUR aufgewendet. Weiters wurde bei den o.a. Rechnungen durch verspätete Zahlungsanweisungen die Möglichkeit eines Skontoabzuges nicht wahrgenommen.

14 KA III /08 Seite 14 von Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes 7.1 Fehlbuchungen Bei der Durchsicht der Rechnungen stellte das Kontrollamt einige Fehlbuchungen in den Jahren 2003 bis 2006 fest. Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 54, im Zuge von Rechnungsbearbeitungen auf die exakte Zuordnung zu den Haushaltskonten verstärkt zu achten. Die Magistratsabteilung 54 wird auf eine exakte Zuordnung der Haushaltskonten besonders Augenmerk lenken. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits getroffen: Die Fehlbuchungen sind auf die in der untersuchten Phase zu bewältigende Umstellung auf immer neue Teilpostkonten zurückzuführen. Diese werden nun nicht mehr in diesem Umfang verändert. Die Magistratsabteilung 54 hat im Rahmen der SAP-Umstellung auch die Zeichnungsberechtigung für den Ansatz 8200 neu organisiert. Zeichnungsberechtigt ist jetzt ein kleiner Personenkreis mit entsprechend guten Budgetkenntnissen. 7.2 Rechnungszuordnung Aus einzelnen Bewirtungsrechnungen war nicht zu erkennen, ob diese Ausgaben mit der Erfüllung der zugewiesenen Verwaltungsaufgaben in Einklang standen. Die geprüfte Abteilung konnte erst nach einigen Recherchen die Rechnungsgrundlage liefern. Um die Rechnungsgebarung auf einfachem Weg nachvollziehen zu können, regte das Kontrollamt an, künftig einen Hinweis über den Anlass der Beschaffung auf den jeweiligen Rechnungen anzubringen oder die darüber verfassten Unterlagen den Rechnungen beizulegen. Die Magistratsabteilung 54 wird künftig gemäß der Empfehlung des Kontrollamtes bei Bestellungen und Rechnungen, die dem selben Vorhaben zuzuordnen sind, entsprechende Bestell- bzw. Rechnungstexte anführen.

15 KA III /08 Seite 15 von Werbeaufwand Im Jahr 2003 erfolgten keine Ausgaben für Werbeartikel. Ab dem Jahr 2004 wurden im Rahmen der Umstrukturierung und der neuen Logopräsentation Aufwände getätigt. In den darauf folgenden Jahren 2005 und 2006 erfolgten weitere Ausgaben für Werbeartikel. Gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien sind alle Bedienstete verpflichtet, im Sinn der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu agieren. Obwohl das Kontrollamt die Bemühungen der Magistratsabteilung 54 betreffend der Reduzierung dieser Aufwandskosten bemerkte, empfahl das Kontrollamt die Ausgaben für Werbeaufwand besonders am Grundsatz der Zweckmäßigkeit zu orientieren. Der kurzfristig erhöhte Werbeaufwand in den Jahren 2004 bis 2006 erklärt sich aus dem erhöhten Kommunikationsbedarf über die Neuausrichtung der Magistratsabteilung 54 als interne Dienstleisterin. Bei einer Zielgruppe von ca Personen muss zur effizienten und schnellen Kommunikation eines neuen Abteilungs- Images auch auf Mittel der "Werbung" zurückgegriffen werden, wie die hier erwähnte Logoentwicklung und die darauf folgende Ausrichtung der Abteilung auf ein einheitliches Corporate Design. In der Folge wurden die Ausgaben für diese breit streuenden Kommunikationsmaßnahmen gesenkt und der Schwerpunkt auf Kundinnen- und Kundenbetreuung und deren spezifische Information gelegt. Die Magistratsabteilung 54 ist bemüht, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch in diesem Bereich umzusetzen und erstellt jährlich ein Kommunikations- und Kundinnen- bzw. Kundenmanagementkonzept, das sich an langfristigen Zielen orientiert. 7.4 Skontoberücksichtigung Betreffend Skontoabzüge der Magistratsabteilung 54 regte das Kontrollamt an, das Augenmerk im Sinn der Wirtschaftlichkeit auf eine termingerechte Überweisung der Rechnungsbeträge unter Berücksichtigung der vorgegebenen Skontoabzüge zu legen.

16 KA III /08 Seite 16 von 18 Die Magistratsabteilung 54 wird den Empfehlungen des Kontrollamtes folgen und hat bereits folgende Maßnahmen getroffen: Die Magistratsabteilung 54 verlangt bei der Angebotseinholung von der Lieferantin bzw. vom Lieferanten die Einrechnung aller Rabatte, Spesen und Skonti, Zahlungsbedingungen werden nicht separat vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung von Zahlungszielen und damit der Abzug von Skonti unter 30 Tagen derzeit eher unrealistisch ist. Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Erich Hechtner Wien, im April 2008

17 KA III /08 Seite 17 von 18 ALLGEMEINE HINWEISE Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflichtung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.

18 KA III /08 Seite 18 von 18 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS GEM... Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien HO Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien Kfz... Kraftfahrzeug SAP R/3... SAP Release 3 VRV Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 22 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - 34-2/13

Mehr

Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 5, Prüfung der Organisation des Versicherungswesens

Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 5, Prüfung der Organisation des Versicherungswesens TO 32 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA III - 5-1/12 Maßnahmenbekanntgabe

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 27 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA III - StW-WW-1/13

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 20 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH VI - 22-1/14

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 52 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 7-3/13

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

MA 6, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 68, Prüfung der Lagerverwaltung von Betriebsmitteln. der Hauptfeuerwache Mariahilf in den Jahren 2009 bis

MA 6, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 68, Prüfung der Lagerverwaltung von Betriebsmitteln. der Hauptfeuerwache Mariahilf in den Jahren 2009 bis TO 34 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA I - 68-1/13 MA 6, Maßnahmenbekanntgabe

Mehr

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 49 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 17-1/13

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 51 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA - K-8/13

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden

Mehr

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge

Mehr

Easyline 12 Fremdwährung... 2

Easyline 12 Fremdwährung... 2 EasyLine 2010 Inhaltsverzeichnis Easyline 12 Fremdwährung... 2 12.1 Einführung... 2 12.1.1 Überlegungen... 2 12.2 Einrichten... 3 12.2.1 Schritt 1... 3 12.2.1.1 Stammdaten > Tabellen > Tabellen 3 > Fremdwährungen...3

Mehr

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...

Mehr

Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h., Verwendung von dezentralen. Warmwasseraufbereitungsgeräten

Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h., Verwendung von dezentralen. Warmwasseraufbereitungsgeräten TO 16 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@mka.magwien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - GU 45-1/07 Fernwärme Wien

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für eine Gruppenanmeldung

36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für eine Gruppenanmeldung 36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für eine Gruppenanmeldung Am Dienstag, 1. September 2015 um 08.00 Uhr wird die Anmeldung unter www.davos.ch/langlaufplausch und www.blick.ch/sporterlebnis

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

rechnungswesenlehrer.de

rechnungswesenlehrer.de OP-Zahlungen in Lexware Alexander Meneikis, November 2015 Teil 1: Ohne Minderungen Grundsätzlich: Wenn in Lexware Zahlungen gebucht werden, die sich auf eine Ausgangsrechnung an einen Debitor beziehen

Mehr

7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung

7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung 7.3 Einrichtung 13. Monatslohn Die Lohnart "13. Monatslohn" ist zwar immer in den Lohnblättern aufgeführt, wird jedoch meist entweder nur am Ende des Jahres (Ende der Beschäftigung) oder in zwei Teilen

Mehr

36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung

36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung 36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung Am Dienstag, 1. September 2015 um 08.00 Uhr wird die Anmeldung unter www.davos.ch/langlaufplausch und www.blick.ch/sporterlebnis

Mehr

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate 1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Offene Posten ausgleichen. Stand 10/2014

Offene Posten ausgleichen. Stand 10/2014 Offene Posten ausgleichen Stand 10/2014 EXACT ONLINE 2 Inhalt Übersicht Offene Posten Verkauf / Debitoren... 4 Übersicht Offene Posten Einkauf / Kreditoren... 5 Ausgleich beim manuellen Erfassen von Bankbuchungen...

Mehr

Anleitung zur Online-Schulung

Anleitung zur Online-Schulung Anleitung zur Online-Schulung Webbasierte 7-Stunden-Schulung für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010). Vorgehensweise:

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER

EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER UND SALZREDUZIERTE PRODUKTE INHALT Grundsatz...2 1. Ziele und Geltungsbereich...3 2. Betroffene Warengruppen...3 3. Gestaltung des Eigenmarkensortiments...4 4. Verantwortlichkeiten...5

Mehr

Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind.

Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind. Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind. 1. Anmeldung Soweit noch nicht geschehen, muss im Vorfeld (vor Verkaufsstart am 21.07.)

Mehr

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davon ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Notieren Sie Rechenweg und Ergebnisse (unterstrichen)! Aufgabe 1 6 Punkte Das Barvermögen eines verstorbenen Bürovorstehers soll entsprechend seiner

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Software WISO Hausverwalter 2014 Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013

Software WISO Hausverwalter 2014 Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013 Software WISO Hausverwalter 2014 Thema Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013 Um das Verbuchen von Einnahmen und Ausgaben zu erleichtern steht Ihnen die Schnittstelle zur

Mehr

Gebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007

Gebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Stand: 01. Januar 2007 219 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Allgemeines Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Domaintransfer von Switch zu switchplus

Domaintransfer von Switch zu switchplus Domaintransfer von Switch zu switchplus Durch einen Beschluss des Bundesrates und des BAKOM muss die Verwaltung der Internetadressen mit den Endungen für die Schweiz und das Inkasso getrennt werden. Somit

Mehr

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 14 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 34-4/14

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

Anleitung E-Mail - Archivierung

Anleitung E-Mail - Archivierung Anleitung E-Mail - Archivierung Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von IKT-Produkten. Um solche Probleme bei der Nutzung der Net4You Produkte zu

Mehr

Page Hotelsoftware. Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010

Page Hotelsoftware. Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 Page Hotelsoftware Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 Ab dem 1.1.2010 gilt der ermäßigte MwSt.-Satz von 7 % für Beherbergungsleistungen. Mit diesem Infoblatt

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

1. Einführung. 2. Splittbuchungen bei Ausgangsrechnungen mit Skonto

1. Einführung. 2. Splittbuchungen bei Ausgangsrechnungen mit Skonto 1. Einführung Sehr geehrter orgamax User! Wir freuen uns, dass Sie sich für orgamax entschieden haben. Eventuell sind Sie Neukunde und wissen nicht, wie Sie die Verbuchung von Skonti bei Aus- und Eingangsrechnungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

AZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"

AZK 1- Freistil. Der Dialog Arbeitszeitkonten Grundsätzliches zum Dialog Arbeitszeitkonten AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen

Mehr

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12. Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.2009 V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

boniup das BackOffice Einstiegsmöglichkeiten: Was be.findet sich im BackOffice? www.boniup.net oder https://backoffice.boniup.net

boniup das BackOffice Einstiegsmöglichkeiten: Was be.findet sich im BackOffice? www.boniup.net oder https://backoffice.boniup.net boniup das BackOffice Einstiegsmöglichkeiten: www.boniup.net oder https://backoffice.boniup.net Was be.findet sich im BackOffice? Links ist die Navigation oben rechts die Anzahl der bonishares, die Mitgliedschaft

Mehr

Einstellungen für die Auftragsverwaltung

Einstellungen für die Auftragsverwaltung Einstellungen für die Auftragsverwaltung Auftragsverwaltung einrichten - die ersten Schritte Nachdem Sie Ihr Logopapier hinterlegt haben und einige weitere Einstellungen vorgenommen haben, geht es nun

Mehr

Leitfaden zu Starmoney 9.0

Leitfaden zu Starmoney 9.0 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Update Informationen

Update Informationen Update Informationen Quartal 01/2013 Hilfe Menü Hilfe/Info Der Aufruf der Fernwartung im Fenster Hilfe/Info wurde auf die aktuelle Version von PC-Visit umgestellt. Es ist nun zusätzlich möglich die Fernwartung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Um den Zahlungseingang eines Kunden über ein PayPal-Konto mit Abzug von PayPalGebühren in Ihrer büro easy-firmendatei zu erfassen, müssen folgende

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Verwaltungsnummer festlegen oder ändern mit Ausnahme der 1XPPHUSie bestätigen die Eintragungen mit Drücken der Taste Return.

Verwaltungsnummer festlegen oder ändern mit Ausnahme der 1XPPHUSie bestätigen die Eintragungen mit Drücken der Taste Return. 5DEDWWH.UHGLWH Tippen Sie aus der Registerkarte 6WDPPGDWHQauf die Taste 5DEDWWH.UHGLWH. Sie gelangen in das Dialogfenster "5DEDWW9HUZDOWXQJ. (LQJDEHYRQ5DEDWW.UHGLWGDWHQ Sie sehen ein Dialogfenster, in

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Bestellprozess bei der IDW Verlag GmbH

Bestellprozess bei der IDW Verlag GmbH Bestellprozess bei der IDW Verlag GmbH Sie haben sich entschieden ein Produkt des IDW Verlags zu kaufen und möchten nun schnell und unkompliziert bestellen. Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Hilfestellung

Mehr

Dossier: Rechnungen und Lieferscheine in Word

Dossier: Rechnungen und Lieferscheine in Word www.sekretaerinnen-service.de Dossier: Rechnungen und Lieferscheine in Word Es muss nicht immer Excel sein Wenn Sie eine Vorlage für eine Rechnung oder einen Lieferschein erstellen möchten, brauchen Sie

Mehr

Leitfaden zu Starmoney Business 6.0

Leitfaden zu Starmoney Business 6.0 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney Business 6.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Beschreibung und Bedienungsanleitung. Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis: Werkzeug für verschlüsselte bpks. Dipl.-Ing.

Beschreibung und Bedienungsanleitung. Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis: Werkzeug für verschlüsselte bpks. Dipl.-Ing. www.egiz.gv.at E-Mail: post@egiz.gv.at Telefon: ++43 (316) 873 5514 Fax: ++43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria Beschreibung und Bedienungsanleitung Werkzeug für verschlüsselte bpks

Mehr

SOL-IT wawicube. Berechnen. Lenken. Überblicken.

SOL-IT wawicube. Berechnen. Lenken. Überblicken. . Berechnen. Lenken. Überblicken. Mit dem wird Warenwirtschaft nicht zum undurchschaubaren Zahlenverwirrspiel. Ausgehend von Offerten über Aufträge bis hin zu Rechnungen behalten Sie den Überblick Alles

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Handout Wegweiser zur GECO Zertifizierung

Handout Wegweiser zur GECO Zertifizierung Seite 1 Handout Wegweiser zur GECO Zertifizierung Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen unsere GECO Zertifikate zu erlangen. Bitte folgen Sie diesen Anweisungen, um zu Ihrem Zertifikat zu gelangen.

Mehr

Anwendungsbeispiele Buchhaltung

Anwendungsbeispiele Buchhaltung Kostenstellen in Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Kostenstellen 1.1 Was sind Kostenstellen? 1.2 Kostenstellen in der 2 Kostenstellen in Webling 2.1 Kostenstellen erstellen

Mehr