Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro
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- Elizabeth Dunkle
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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1440, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2014 Ist Soll Soll PB Lehre 1440, 1403 Förderung der Lehre Gesamtkosten der Lehre/ Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften Gesamtkosten der Lehre/ GK der Lehre pro Student/ Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften 7.051, , , , , , ,4 4,4 - - GK der Lehre pro Student/ Mathematik, Naturwissenschaften 7,5 7,5 - - GK der Lehre pro Student/ 5,7 5,7 - - PB Forschung 1440, 1403, 1499 Förderung der Forschung Kosten der Forschung/ Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften 1.890, ,1 - - Kosten der Forschung/ Mathematik, Naturwissenschaften 1.122, ,5 - - Kosten der Forschung/ , ,9 - - Kosten Forschung/ außerhalb der Studienbereiche 68,9 76,
2 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2014 Ist Soll Soll GK der Forschung pro Prof/ Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften 46,5 50,0 - - GK der Forschung pro Prof/ Mathematik, Naturwissenschaften 112,3 125,3 - - GK der Forschung pro Prof/ 103,8 115,6 - - Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 39,4 29, , 1403, 1499 Förderung der Sonstigen Dienstleistungen GK Sonstige Dienstleistungen/ Rechts-, Wi-, Soz.Wiss. in 373,9 436,6 - - GK Sonstige Dienstleistungen/ Math, Naturwiss. 227,8 266,0 - - GK Sonstige Dienstleistungen/ GK Sonstige Dienstleistungen/ außerhalb der Studienbereiche 1.094, , ,9 166, Erläuterungen Zwischen den Jahren 2014 und ergeben sich teilweise erhebliche Verschiebungen. Diese sind insb. zurückzuführen auf die Änderung der Numerik in der Hochschulfinanzstatistik, die durch Statistisches Bundes- und Landesamt vorgenommen wurde. Sie ist ab von den Hochschulen in den betreffenden Statistikbereichen umzusetzen. Wesentliche Anpassungen ergeben sich insb. im Hinblick auf Psychologie und Erziehungswissenschaften (bisher in Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften, künftig in Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) sowie Informatik (bisher Fächergruppe Mathematik / Naturwissenschaften, künftig Fächergruppe Ingenieurwissenschaften). Darüber hinaus ist die Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften ab dem Jahr in Fächergruppe Geisteswissenschaften umzubenennen. PB Sonstige Dienstleistungen -332-
3 1440 Hochschule Aalen Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll a) Betrag Ist b) für Ist 2014 c) V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik/Medien-Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden im Haushaltsjahr fortgeführt. An der Hochschule sind 42 Studiengänge (19 Bachelor und 23 Master) in den Fächergruppen der Informatik, Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sowie ab dem WS 2005/06 gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd ein Modell zur Gewerbelehrerausbildung eingerichtet. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester / Aufgrund des Hochschulfinanzierungsvertrags (HoFV) wird die Grundfinanzierung gegenüber dem Jahr 2014 aus Qualitätssicherungsmitteln wie folgt erhöht: () () () Hochschule 2.520, , ,7 Einnahmen Übrige Einnahmen Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 2.247,3 b) 0,0 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei Tit und Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem Titel der Gruppe 981 erfolgen. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0-333-
4 1440 Hochschule Aalen Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll a) Betrag Ist b) für Ist 2014 c) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschuss an die Hochschule ,2 a) ,4 - ohne Investitionen ,9 b) 0,0 c) Die Mittel sind übertragbar. Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Die Hochschule darf mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums aus den zur Bewirtschaftung zugewiesenen, noch nicht verausgabten Mitteln, Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben Haushaltsreste der Hochschule. Die nach Stellen bewirtschafteten Personalausgaben werden entsprechend dem Ist-Ergebnis abgerechnet und erhöhen oder vermindern den Landeszuschuss. Erläuterung: Für die Wirtschaftsführung der HAW Aalen gelten die Grundsätze des 26 Abs. 1 in Verbindung mit 74 Abs. 1 LHO. Im Staatshaushaltsplan werden demnach bei Kap nur die Zuführungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Die Mittelverwendung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan). Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig für nicht vollbeschäftigte Arbeitnehmer (Beschäftigte) und den Reinigungsdienst sowie aus Mitteln Dritter, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Aus bis zu 50% der Mehreinnahmen aus Studiengebühren gemäß 13 LHGebG sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist und die dafür notwendigen Stellen in Abweichung von der Stellenübersicht geschaffen werden. Der Antrag auf Abweichung von der Stellenübersicht bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Ausgaben für Stipendien können bis zur Höhe entsprechender Zusagen Dritter und im Übrigen nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden. Mehr wegen Anpassung der Qualitätssicherungsmittel. Gem. 1 Abs. 2 Qualitätssicherungsgesetz (neu) wird ein Budget von 360,1 vom Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft ( 65 LHG) vergeben. Die Regelung aus Ziff. II.7.1 Hochschulfinanzierungsvertrag zur eingeschränkten zeitlichen Verwendung ist zu beachten. Unentgeltliche Leistungen für den Landesbetrieb Fläche in m 2 bzw. anderer Größenordnung der Leistung Ist- Ergebnis 2014 Planjahr Planjahr I. Nutzung unentgeltlich überlassener Liegenschaften des Landes (Mietwert, Bewirtschaftung, Bauunterhalt) 1. m , , ,3 II. Weitere Leistungsblöcke keine III. Unentgeltliche Leistungen insgesamt , , ,3 Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,2 a) ,4 Liegenschaften insgesamt -334-
5 1440 Hochschule Aalen Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll a) Betrag Ist b) für Ist 2014 c) Ausgaben für Investitionen Investitionszuschuss an die Hochschule für Aus- 259,4 a) 259,4 gaben für Investitionen einschließlich Erwerb von 259,4 b) Dienstfahrzeugen u.dgl. 0,0 c) Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Vgl. Erläuterung zu Tit Investitionszuschuss an die Hochschule für 0,0 a) 360,0 Ausstattungsmaßnahmen und Großgeräte 3,2 b) 0,0 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und zulässig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit und zum Investitionsplan. Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Hieraus dürfen auch Großgeräte beschafft werden. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91 b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG-Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan der Hochschule abgewickelt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 259,4 a) 619,4 Gesamtausgaben ,6 a) ,8 Abschluss Kapitel 1440 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,2 a) ,4 Ausgaben für Investitionen 259,4 a) 619,4 Gesamtausgaben ,6 a) ,8 Kapitel 1440 Zuschuss ,6 a) ,8-335-
6 Anlage zu Kap Wirtschaftsplan der HAW Aalen (Entwurf) A. Erfolgsplan Ist-Ergebnis * (Planung) (Planung) I. Erträge 1. Erträge aus Zuweisungen und Erlösen 1.1 Ertrag aus Landeszuschuss , , ,8 (Kapitel 1440, Titel und Titel Weitere Zuweisungen und Zuschüsse , , ,7 1.3 Umsatzerlöse und verwaltungswirtschaftliche Erträge, Gebühren und Entgelte 7.627, , ,0 1.4 Weitere Erträge aus Gebühren und Entgelten 554,0 600,0 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.532, ,0 5. Erträge aus Beteiligungen, Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, Zins- und ähnliche Erträge 6. außerordentliche Erträge , , ,5 Summe der Erträge II. Aufwendungen 1. Materialaufwand 1.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.173, , ,5 1.2 Bezogene Leistungen 3.384, , ,0 2. Personalaufwand 2.1 Löhne, Gehälter und Bezüge , , ,0 2.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.092, , ,0 3. Abschreibungen 3.159, , ,0 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.1 Instandhaltung und Instandsetzung 134,8 250,0 250,0 4.2 Übrige 4.041, , ,0 5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6. Außerordentliche Aufwendungen 7. Steueraufwand 53,6 50,0 8. Zur Umsetzung der Einsparvorgabe (vgl. Erläuterung zu Kap Tit ) Summe der Aufwendungen , , ,5 III. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) vor Zuund ,7 Abführungen Land - Ergebnisübernahme IV. Zuführungen/Ablieferungen Land - Ergebnisübernahme 1. Zuführungen für den laufenden Betrieb 2. Ablieferungen an das Land V. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) nach ,7 Ergebnisübernahme Land 0,3 *Genehmigter Jahresabschluss liegt noch nicht vor
7 B. Finanzplan Ist-Ergebnis * (Planung) (Planung) I. Mittelbedarf 1. Jahresfehlbetrag des Erfolgsplans vor Ergebnisübernahme Land 2. Zugänge des Anlagevermögens einschl. Anzahlungen/Anlagen im Bau und immaterielle Anlagegüter 2.1 Grundstücke und Bauten 5,3 2.2 Technische Anlagen und Maschinen 3.669, , ,0 2.3 Andere Anlagen, Betriebs- und 1.152, ,0 Geschäftsausstattung 3. Bildung von Rücklagen 2.795, ,0 4. Erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse Dritter 5. Entnahmen/Ablieferung an das Land a) davon erfolgswirksam - Ablieferung (Ergebnisübernahme) b) davon erfolgsneutral - Kapitalrückzahlungen Summe I 7.623, , ,0 II. Deckungsmittel 1. Jahresüberschuss des Erfolgsplans 1.528,7 vor Ergebnisübernahme Land 2. Verminderung des Anlagevermögens 2.1 Abgänge 176,6 2.2 Abschreibungen 3.159, ,0 3. Verminderung des Umlaufvermögens 2.058, , ,0 und Rechnungsabgrenzungs- posten 4. Zugänge Sonderposten Investitionszuschüsse 700, ,5 857,0 Dritter 5. Zuführung des Landes (Kap.... Tit....) a) davon erfolgswirksam - Zuführungen für den laufenden Betrieb (Ergebnisübernahme) davon erfolgsneutral: b) Kapitalzuführungen c) Zuführungen zur Vermehrung des Anlagevermögens (Pos. I.2.) d) Zuführungen für Rücklagen (Pos. I.3. - II.3) Summe II 7.623, , ,0 *Genehmigter Jahresabschluss liegt noch nicht vor. Erläuterungen zum Erfolgsplan 1. Gesamtbestand Personal (Vollzeitäquivalente) a) Planmäßige Beamte 138,0 140,5 b) Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 0,0 0,0 c) Beschäftigte 125,5 128,5 d) Auszubildende/Praktikanten (Beschäftigte) 4,0 4,0 f) sonstige nicht im Personalsoll enthaltene Bedienstete 190,7 165,0-337-
8 Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) einschl. kw-/ku-vermerken Stellen Soll Veränderungen Planung Stellen Planung Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. Entgeltgruppe 14 2,0 2,0 2. Entgeltgruppe 13 3) 18,0 1,0 19,0 3. Entgeltgruppe 12 9,0 9,0 4. Entgeltgruppe 11 15,0 15,0 5. Entgeltgruppe 10 1)3) 8,5 1,0 9,5 kw 2) *2,0 *2,0 6. Entgeltgruppe 9 27,0 27,0 7. Entgeltgruppe 8 3) 12,0 1,0 13,0 1/1 ku nach E 7 mit Ausscheiden des Stelleninhabers 8. Entgeltgruppe 7 9. Entgeltgruppe 6 28,0 28,0 10. Entgeltgruppe 5 5,0 5,0 0,5/0,5 ku nach E 4 mit Ausscheiden des Stelleninhabers 11. Entgeltgruppe 6/9 1,0 1,0 Zusammen 125,5 128,5 Beschäftigte insgesamt 125,5 128,5 1) Soweit auf diesen Stellen akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung der Professoren und Lehrbeauftragten geführt werden, dürfen diese nur mit befristet Beschäftigten besetzt werden. Ausgenommen sind übertragene und neu geschaffene Stellen aus Qualitätssicherungsmitteln. 2) Die Wegfallvermerke können im Einvernehmen mit dem FM in Abweichung von 47 Abs. 2 LHO vollzogen werden. 3) 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 13, 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 10 und 1,0 Stelle der Entgeltgruppe 8 neu aus bisherigen Qualitätssicherungsmitteln geschaffen. 2. Bestand an Dienstfahrzeugen: Bestand an Dienstfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: PKW 2 2 davon geleast 1 1 Anhänger für Kfz 1 1 Erläuterungen zum Investitionsplan Der Investitionsplan umfasst die Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen. Veranschlagt sind: Maßnahme Erstausstattung Gebäude Forum Gold und Silber Studiengang Internet der Dinge Gesamtbedarf bisher in Anspruch genommen 360,0 0,0 360,0 Gesamt 360,0 0,0 360,0 Erläuterungen zum Finanzplan Die im Finanzplan veranschlagten Investitionsentscheidungen werden überwiegend von den Instituten und Einrichtungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Globalbudgets getroffen
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