WS 2005/ WS 2003/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/
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- Alexandra Amsel
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1 Produktorientierte Informationen (ohne Klinikum) Produktbereich Lehre und Forschung Studierende 1) Ausländische Studierende gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich WS 2003/ Sprach- und Kulturwissenschaften WS 2004/ WS 2005/ Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften WS 2003/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ Humanmedizin WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ Insgesamt WS 2004/ WS 2005/ ) Kopfstatistik; Studierende jeweils im 1. Studienfach (Stichtag ) Mathematik, Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften -177-
2 Produktorientierte Informationen Produktbereich Lehre und Forschung Sprach- und Kulturwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften Absolventen 2) Promotionen 3) gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich Drittmitteleinnahmen in Humanmedizin Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Ingenieurwissenschaften ) Kopfstatistik; Studierende jeweils im 1. Studienfach (Stichtag ) 2) Kopfstatistik; alle Abschlussarten und Abschlüsse (Zeitraum ) 3) Kopfstatistik (Zeitraum ) Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Zentrale Einrichtungen Fachbereichsübergreifend -178-
3 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise in Abschn. B des Vorworts. Einnahmen Verwaltungseinnahmen W 131 Vermischte Einnahmen 755,2 a) 0,0 0, ,5 b) 2.027,7 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 755,2 a) 0,0 0,0 Übrige Einnahmen W 131 Einnahmen aus Zuweisungen aus dem öffentlichen 1.924,9 a) 0,0 0,0 Bereich ,5 b) ,6 c) W 131 Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 0,0 sonstigen Bereichen 6.821,4 b) 8.703,5 c) W 131 Erstattung von Personalausgaben für 241,8 a) 0,0 0,0 Stiftungsprofessuren und sonstige 264,6 b) Personalkostenerstattungen 165,4 c) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 4.269,6 b) 2.471,1 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei Tit und Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Zwischensumme Übrige Einnahmen 2.166,7 a) 0,0 0,0-179-
4 gruppen 98 Klinikum der Universität Ulm W 132 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbau- 0,0 a) 0,0 0,0 förderungsgesetz 442,3 b) 352,9 c) Summe gruppe 98 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 2.921,9 a) 0,0 0,0 Ausgaben Personalausgaben W 131 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten ,9 a) 0,0 0, ,4 b) ,1 c) W 131 Vergütungen der Angestellten ,5 a) 0,0 0, ,1 b) ,6 c) W 131 Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,2 a) 0,0 0, ,2 b) 3.973,0 c) W 131 Weitere Personalausgaben 3.226,3 a) 0,0 0, ,1 b) ,3 c) Zwischensumme Personalausgaben ,9 a) 0,0 0,0-180-
5 Sächliche Verwaltungsausgaben W 131 Sächliche Verwaltungsausgaben ,0 a) 0,0 0, ,5 b) ,4 c) Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben ,0 a) 0,0 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) W 142 Erstattungen, Zuschüsse und Stipendien 320,6 a) 0,0 0,0 992,2 b) 1.502,5 c) N 131 Zuschuss an die Universität Ulm 0,0 a) , ,7 - ohne Hochschulmedizin (Tit. Gr. 97 und 98) und 0,0 b) Investitionen - 0,0 c) Die Mittel sind übertragbar. Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Die Universität darf mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums aus den zur Bewirtschaftung zugewiesenen, noch nicht verausgabten Mitteln Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben Haushaltsreste bei der Universität. Die nach Stellen bewirtschafteten Personalausgaben werden entsprechend dem Ist-Ergebnis abgerechnet und erhöhen oder vermindern den Landeszuschuss. Erläuterung: Für die Wirtschaftsführung der Universität Ulm gelten die Grundsätze des 26 Abs. 1 in Verbindung mit 74 Abs. 1 LHO. Im Staatshaushaltsplan werden demnach bei Kapitel 1421 nur die Zuführungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Die Mittelverwendung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan (Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan)
6 Der Zuschussbetrag errechnet sich wie folgt: Einnahmen Einnahmen aus Studiengebühren 1.855, ,0 Verwaltungseinnahmen 755,2 755,2 Einnahmen aus dem öffentlichen Bereich 1.924, ,9 Erstattungen für Stiftungsprofessuren 241,8 241,8 zus , ,9 Ausgaben Personalausgaben der Beamten , ,2 Personalausgaben der Beamten im Vorbereitungsdienst 44,0 44,0 Personalausgaben der Angestellten , ,5 Personalausgaben der Arbeiter 4.222, ,5 Weitere Personalausgaben 4.153, ,8 Sachausgaben , ,0 Zuschüsse 320,6 320,6 Beihilfen 680,0 680,0 Versorgungsrücklage 81,9 84,3 Besoldungsanpassung/Tariferhöhungen 416, ,1 Daneben sind - unter gleichzeitiger Erhöhung der Einnahmen bei Kap Tit und Kap Tit veranschlagt: Verwaltungskostenerstattung an das LBV 272,8 272,8 Versorgungszuschlag 4.461, ,8 zus , ,6 ergibt , ,7 Dienstwohnungsinhaber Beamte Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig für nicht vollbeschäftigte Arbeiter und den Reinigungsdienst sowie aus Mitteln Dritter und Studiengebühren, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der vorgesehenen Aufgaben ein längerer Zeitraum als fünf Jahre benötigt werden wird (vgl. SR 2 y BAT). Aus diesem erfolgt auch die Rückzahlung vorfinanzierter Energieeinsparungsmaßnahmen ( 4 Abs. 13 StHG). Ausgaben für Stipendien können bis zur Höhe entsprechender Zusagen Dritter und im Übrigen nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 320,6 a) , ,7 Ausgaben für Investitionen W 131 Ausgaben für Investitionen einschliesslich Erwerb 1.433,2 a) 0,0 0,0 von Dienstfahrzeugen u. dgl ,4 b) 2.391,1 c) Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit W 131 Ausstattungsmaßnahmen und Großgeräte 1.900,0 a) 0,0 0,0 590,5 b) 348,1 c) Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit
7 W 131 Zum Erwerb eines dauerhaften Nutzungsrechts der 0,0 a) 0,0 0,0 Universität Ulm an der durch die Stadt Ulm 0,0 b) erstellten Sporthalle 542,9 c) N 131 Investitionszuschuss an die Universität für 0,0 a) 1.433, ,2 Ausgaben für Investitionen einschließlich Erwerb 0,0 b) von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 c) Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Der Zuschussbetrag errechnet sich wie folgt: Ausgaben für Investitionen von 3.288,2 abzgl. Einnahmen aus Studiengebühren von 1.855,0 ergibt 1.433, N 131 Investitionszuschuss an die Universität für 0,0 a) 1.294, ,0 Ausstattungsmaßnahmen und Großgeräte 0,0 b) 0,0 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und zulässig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Der Zuschussbetrag ergibt sich aus den bisher bei Tit veranschlagten Ausgaben. Es wird auf die Erläuterungen zum Investitionsplan verwiesen. Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Hieraus dürfen auch Großgeräte beschafft werden. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG-Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan der Universität abgewickelt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 3.333,2 a) 2.727, ,2 Besondere Finanzierungsausgaben W 990 Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen 0,0 c) Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0-183-
8 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 97 Medizinische Fakultät der Universität Ulm Zuschuss für Forschung und Lehre ,0 a) , , ,2 b) ,9 c) Erläuterung: Der im Finanzplan veranschlagte Betrag für Investitionsfördermaßnahmen im Aufgabengebiet Forschung und Lehre ist bindend. Mehrausgaben bei dem veranschlagten Betrag sind in Höhe der Minderung des Fehlbetrags zulässig, den die Medizinische Fakultät gegenüber dem im Erfolgsplan veranschlagten Betrag erzielt (Fehlbetragsunterschreitung), wenn die Minderung des Fehlbetrags nicht durch buchungstechnische Vorgänge herbeigeführt worden ist. Die Verwendung von Rücklagen bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Im Rahmen des veranschlagten Zuschusses kann bei Kostenerstattung durch das Klinikum zusätzliches Personal über die Stellenübersichten hinaus beschäftigt werden. Der Zuschuss für Forschung und Lehre kann zugunsten der leistungsorientierten Vergabe von Zuschüssen und zur Förderung von Strukturmaßnahmen zur Qualitätssicherung aus dem Lehr- und Forschungsfonds bei Kap Tit gekürzt bzw. erhöht werden. Vgl. Haushaltsvermerk bei Kap Tit Die Medizinische Fakultät wird gem. 27 Abs. 2 Satz 1 LHG wie ein Landesbetrieb geführt. Das Rechnungswesen der Medizinischen Fakultät richtet sich nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung. Im Staatshaushaltsplan werden entsprechend 26 LHO bei Kap nur die Zuführungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sowie die Planstellen für Beamte ausgebracht. Eine Übersicht über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) ist in der Anlage beigefügt. Veranschlagt sind die in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 notwendigen Zuführungen für Forschung und Lehre. In diesen Zuführungen sind seit dem Jahr 2000 auch enthalten: 1. Aufwendungen für die vorklinischen/theoretisch-medizinischen Einrichtungen. 2. Aufwendungen für den klinischen Ausbildungsabschnitt an akademischen Lehrkrankenhäusern gemäß 3 und 4 der Approbationsordnung für Ärzte. 3. Zuschuss an die Träger der Akademischen Krankenhäuser der Universität Ulm. 4. Zuschuss an die DRK-Blutspendezentrale zur Beschaffung von Geräten für die Forschungsabteilung N 132 Zuschuss für Investitionen des Bau-, Erneuerungs- 0,0 a) 0,0 0,0 und Sanierungsbedarfs einschließlich Großgeräte 0,0 b) 0,0 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit A zulässig. Erläuterung: Der Zuschuss ist für die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen der Medizinischen Fakultät im vorklinischen Bereich im Rahmen allgemeiner Bau-, Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91 b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG-Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät abgewickelt. Summe gruppe ,0 a) , ,0-184-
9 98 Klinikum der Universität Ulm Das Universitätsklinikum Ulm darf mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums aus zugewiesenen, noch nicht verausgabten Zuschüssen zweckgebundene Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben Haushaltsreste dem Universitätsklinikum Ulm. Erläuterung: Die Universitätsklinika werden gemäß Hochschulmedizinreform-Gesetz ab als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts der Universitäten geführt Zuschuss für nicht entgeltfähige 3.800,0 a) 3.800, ,0 betriebsnotwendige Kosten 3.800,0 b) 3.800,0 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Ulm für nicht entgeltfähige betriebsnotwendige Kosten. Das Klinikum bestimmt über die Verwendung des Zuschusses nach Maßgabe seines Erfolgsund Vermögensplans (Art. 1 5 Abs. 2 HMG). In dem Zuschuss ist seit dem Jahr 2000 auch der Sachaufwand für Betriebs- und Betriebsablaufplanung sowie Planung der Medizinischen Technik für die Neu- und Umbauten enthalten A 132 Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten sowie ,8 a) , ,0 Ausstattungsmaßnahmen und Großgeräte 2.467,3 b) ,9 c) Tit A und Kap Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Der Zuschuss ist für die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen des Universitätsklinikums Ulm im Rahmen allgemeiner Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Die Erneuerungsund Sanierungsmaßnahmen werden in der Regel in mehreren Abschnitten durchgeführt und sind in den Vermögensplan des Klinikums aufzunehmen. Veranschlagt ist ab dem Haushaltsjahr 2007 auch der Zuschuss an das Klinikum der Universität Ulm für Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten, der zuvor bei Tit B veranschlagt war. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Bauherrenzuständigkeit für Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten auf die Universitätsklinika übergegangen. Im Ansatz enthalten sind auch Investitionen für Lehre und Forschung, die auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät getätigt werden Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91 b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG-Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan des Universitätsklinikums abgewickelt B W 132 Zuschuss zur Finanzierung von Baumaßnahmen 7.406,0 a) 0,0 0,0 bis 4 Mio. EUR Baukosten 2.833,7 b) 2.985,0 c) -185-
10 891 98C 132 Grundbedarf an Investitionen Klinikum Ulm 4.602,0 a) 4.600, , ,8 b) 4.432,0 c) Tit C und Kap Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuschuss an das Klinikum der Universität Ulm für den Grundbedarf an Investitionen. Dieser Betrag umfasst Investitionskosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Ferner sind Investitionen für Forschung und Lehre enthalten, die auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät getätigt werden. Die Maßnahmen sind nicht nach Art. 143 c GG bzw. Art. 91 b GG förderungsfähig D N 132 Zuschuss zum Bau einer Chirurgischen Klinik 0,0 a) 0,0 0,0 einschl. Dermatologie 0,0 b) 0,0 c) Verpflichtungsermächtigung ,0 0,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 0,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 5.000,0 0,0 Erläuterung: Die Verpflichtungsermächtigung ist erforderlich für den Neubau der Chirurgie einschl. Dermatologie. Die voraussichtlichen Abrechnungskosten werden auf 178,7 Mio. EUR geschätzt. Das Land leistet dazu einen Festbetragszuschuss in Höhe von 85 Mio. EUR. Es überweist den Landeszuschuss ab 2012 bis 2015 in mehreren Teilbeträgen entsprechend der angegebenen Fälligkeiten W 990 Zuführung an Kap bzw ,0 a) 0,0 0,0 für Baumaßnahmen 0,0 b) 0,0 c) Summe gruppe ,8 a) , ,0 Gesamtausgaben ,5 a) , ,9-186-
11 Abschluss Kapitel 1421 Verwaltungseinnahmen 755,2 a) 0,0 0,0 Übrige Einnahmen 2.166,7 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 2.921,9 a) 0,0 0,0 Personalausgaben ,9 a) 0,0 0,0 Sächliche Verwaltungsausgaben ,0 a) 0,0 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,6 a) , ,7 Ausgaben für Investitionen ,0 a) , ,2 Gesamtausgaben ,5 a) , ,9 Kapitel 1421 Zuschuss ,6 a) , ,9-187-
12 Anlage zu Kap Wirtschaftsplan der Universität Ulm (Entwurf) Kontengruppe Zweckbestimmung Plan 2007 Plan 2008 A Erfolgsplan I. Erträge Umsatzerlöse (verwaltungswirtschaftliche Erträge) , , Gebühren und Entgelte 4.500, , Sonstige Erträge 2.500, ,0 54 Zuweisungen und Zuschüsse, Kostenerstattungen sowie Produktabgeltung 1.4 Ertrag aus Landeszuschuss (Kapitel 1421, und : Zuschuss an die Universität ohne Medizin) , ,9 1.5 Weitere Zuweisungen und Zuschüsse 5.500, , Zinsen und ähnliche Erträge 300,0 300, Zuweisungen, Zuschüsse und Investitionszuschüsse (durchlaufende Mittel) 0,0 0, Außerordentliche Erträge 700,0 700,0 S u m m e E r t r ä g e , ,9 II. Aufwendungen Material, Energie und sonstige verwaltungswirtschaftliche Tätigkeit , , Bezogene Leistungen 4.500, ,0 62, 63, 2.3 Bezüge (Besoldung, Vergütung, Entlohnung) , , Sozialabgaben , , Sonstige Personalaufwendungen 7.600, , Abschreibungen 7.300, , Inanspruchnahme von Rechten 1.300, , Weitere Aufwendungen für Kommunikation, Dokumentation, Information, 4.200, ,0 Reisen, Literatur, Werbung Beiträge und Sonstiges sowie periodenfremde Aufwendungen 100,0 100, Betriebliche Steuern 600,0 600, Zuweisungen und Zuschüsse, Investitionszuschüsse und Kostenerstattungen 1.300, ,0 sowie Produktabgeltung Sonstige Leistungen an Dritte 1.000, , Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0, Zuführungen an den Studienfonds 500,0 500,0 Summe Aufwand , ,9 III. Jahresüberschuss (+)/-fehlbetrag (-) 0,0 0,0-188-
13 B Investitionsplan Plan 2007 Plan 2008 I. Mittelbedarf 1. Vermehrung des Anlagevermögens 1.1 Zugänge 1.294, ,0 1.2 Mindererlöse Anlagenabgänge 0,0 0,0 1.3 Auflösung Sonderposten 1.800, ,0 Summe I: 3.094, ,0 II. Deckungsmittel 1. Verminderung des investitionsplanfinanzierten Anlagevermögens 1.1 Abgänge 0,0 0,0 1.2 Mehrerlöse Anlagenabgänge 0,0 0,0 1.3 Abschreibungen auf investitionsplanfinanzierte Investitionen 1.800, ,0 2. Zuführung des Landes , ,0 Summe II: 3.094, ,0 III. Ergebnis des Investitionsplans 0,0 0,0 C Finanzplan I. Mittelbedarf 1. Jahres-Fehlbetrag des Erfolgsplans 0,0 0,0 2. Jahres-Fehlbetrag des Investitionsplans 0,0 0,0 3. Vermehrung des Anlagevermögens 8.000, ,0 4. Vermehrung des Umlaufvermögens und Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 5. Verminderung der Rückstellungen 0,0 0,0 6. Verminderung der Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 Summe I: 8.000, ,0 II. Deckungsmittel 1. Jahres-Überschuss des Erfolgsplans 0,0 0,0 2. Jahres-Überschuss des Investitionsplans 0,0 0,0 3. Abschreibungen 7.300, ,0 4. Verminderung des Umlaufvermögens und Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 5. Vermehrung der Rückstellungen 700,0 700,0 6. Vermehrung der Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 7. Kapitalentnahme 0,0 0,0 Summe II: 8.000, ,0 III. Ergebnis des Finanzplans 0,0 0,0-189-
14 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan der Universität Ulm Vorbemerkung: Der Wirtschaftsplan umfasst den laufenden Betrieb der Universität Ulm wie er im Kapitel 1421 des Staatshaushaltsplanes 2007/2008 ohne die Mittel für die Medizinische Fakultät und Klinikum der Universität in den gruppen 97 und 98 definiert ist zzgl. der Mittel aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans und Drittmittel. Der Aufwand für das von der Universität genutzte Immobilienvermögen des Landes wird hier vorerst nicht ausgewiesen. A Erfolgsplan Zu A II/ : Personalbestand (Vollzeitäquivalent): a) Planmäßige Beamte 331,5 331,5 b) Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 4,0 4,0 c) Angestellte 618,5 618,5 d) Arbeiter 94,0 94,0 e) Auszubildende/Praktikanten (Angestellte, Arbeiter) 39,0 39,0 f) sonstige nicht im Personalsoll enthaltene Bedienstete 282,0 282,0 B Investitionsplan Der Investitionsplan umfasst die Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen. Zu B II/2: Veranschlagt sind: Maßnahme Neubauten im Uni-Bereich II, Energietechnik und Biomedizintechnik - Erstausstattung der neu eingerichteten Fachgebiete Erstausstattung im Zuge der Sanierung und des Ausbaus der zentralen Tierforschungsanlage Erneuerung und Erweiterung der Telekommunikationsanlage der Universität einschl. Medizin Gesamtbedarf bisher in Anspruch genommen , ,6 109,0 100, ,0 200,0 500,0 534, , ,0 635,0 0,0 Gesamtsanierung Festpunkt N ,0 0,0 50,0 400,0 Gesamt 1.294, ,0 C Finanzplan Zu C I/3: Die im Finanzplan veranschlagten Investitionsentscheidungen werden überwiegend von den Instituten und Einrichtungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Globalbudgets getroffen
15 Anlage zu Kap Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm A. Erfolgsplan der Medizinischen Fakultät Kontengruppe Zweckbestimmung 2007 I. Erträge , 45, 54, 57, Sonstige betriebliche Erträge 1.1 vom Klinikum , ,0 1.2 Drittmittel , ,0 1.3 Studiengebühren 2 160, ,0 1.4 Sonstiges 0,0 0, Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0, Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 Summe Erträge , ,0 II. Aufwendungen 1. Personalaufwendungen 60, Löhne und Gehälter , , Soziale Abgaben , , Aufwendungen für die Förderung von Forschung und Lehre 2.1 Forschung und Lehre mit Landesmitteln , ,0 2.2 Forschung und Lehre mit Drittmitteln , ,0 2.3 Lehre mit Studiengebühren 2 160, , Aufwand für die Nutzung von Anlagegütern 0,0 0, Aufwand für vom Land geförderte, nicht aktivierungsfähige 0,0 0,0 Maßnahmen 760, Abschreibungen 0,0 0,0 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,0 0, Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0, Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 Summe Aufwendungen , ,0 III. Fehlbetrag , ,0-191-
16 Anlage zu Kap Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm B. Finanzplan der Medizinischen Fakultät Kontengruppe Zweckbestimmung 2007 I. Mittelbedarf Fehlbetrag des Erfolgsplans , ,0 2. Vermehrung des Anlagevermögens (Finanzvermögen aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen) 2 750, ,0 Summe Mittelbedarf , ,0 II. Deckungsmittel 1. Verminderung des Anlagevermögens (Finanzvermögen aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen) 2. Zuführung des Landes zur Deckung des Fehlbetrages (Tit ) 0,0 0, , ,0 Summe Deckungsmittel , ,0 Zu I. 2: Die buchhalterische Abgrenzung von berücksichtigungsfähigen Investitionen richtet sich nach den Aktivierungsbestimmungen des Krankenhausfinanzierungsrechts. Maßnahmen, die nach Art. 143 c GG bzw. Art. 91 b GG förderungsfähig sind, sind in der gruppe 98 veranschlagt. Zu Kontengruppen 60 64: I. Gesamtbestand Personal a) Planmäßige Beamte 186,5 186,5 b) Angestellte und Arbeiter 748,0 748,0 zus. 934,5 934,5 II. Stellenplan für planmäßige Beamte vgl. Tit Stellenteil
WS 2005/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ WS 2004/
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