Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Sport in TEuro. Gesamtkosten der Lehre /

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1 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1410, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2015 Ist PB Lehre 1410, 1403 Förderung der Lehre Gesamtkosten der Lehre / Geisteswissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Sport Gesamtkosten der Lehre / Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Agrar-, Forst-, Ernährungswissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Ingenieurwissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Kunst Gesamtkosten Lehre / außerhalb der Studienbereiche GK der Lehre pro Student / Geisteswissenschaften GK der Lehre pro Student / Sport GK der Lehre pro Student / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften , , , , , , , , , , , , , , ,0 0, ,8 6, ,7 8, ,1 3,

2 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2015 Ist PB Lehre 1410, 1403 Förderung der Lehre GK der Lehre pro Student / Mathematik, Naturwissenschaften GK der Lehre pro Student / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften GK der Lehre pro Student / Ingenieurwissenschaften GK der Lehre pro Student / Kunst GK der Lehre pro Student / außerhalb der Studienbereiche PB Forschung 1410, Förderung der Forschung Kosten der Forschung / 1403, 1499 Geisteswissenschaften Kosten der Forschung / Sport Kosten der Forschung / Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften Kosten der Forschung / Mathematik, Naturwissenschaften Kosten der Forschung / Agrar-, Forst-, Ernährungswissenschaften Kosten der Forschung / Ingenieurwissenschaften Kosten der Forschung / Kunst Kosten Forschung / außerhalb der Studienbereiche GK der Forschung pro Prof / Geisteswissenschaften GK der Forschung pro Prof / Sport GK der Forschung pro Prof / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften GK der Forschung pro Prof / Mathematik, Naturwissenschaften GK der Forschung pro Prof / Agrar-, Forst-, Ernährungswissenschaften GK der Forschung pro Prof / Ingenieurwissenschaften GK der Forschung pro Prof / Kunst GK der Forschung pro Prof / außerhalb der Studienbereiche 10,0 14, ,0 8, ,7 8, ,6 4, ,0 0, , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 412, ,1 761, ,6 279, ,4 936, ,6 763, ,9 733, ,6 252, , , Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 51,0 52,

3 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2015 Ist PB Sonstige Dienstleistungen 1410, 1403 Förderung der Sonstigen GK Sonstige Dienstleistungen/ Dienstleistungen Geisteswissenschaften 44,9 45, GK Sonstige Dienstleistungen/ Sport 115,8 117, GK Sonstige Dienstleistungen/ Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften 26,1 26, GK Sonstige Dienstleistungen/ Mathematik, Naturwissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen/ Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen/ Ingenieurwissenschaften 1.396, , ,4 39, ,8 193, GK Sonstige Dienstleistungen/ Kunst 0,0 0, GK Sonstige Dienstleistungen/ außerhalb der Studienbereiche 4.850, ,

4 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 2017 a) Betrag Betrag Ist 2016 b) für für Ist 2015 c) V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise in Abschnitt B des Vorworts. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2016/ Aufgrund des Hochschulfinanzierungsvertrags (HoFV) wird die Grundfinanzierung gegenüber dem Jahr 2014 aus Qualitätssicherungsmitteln, abhängig von der Studierendenzahl, aus Ausbauprogrammmitteln und aus Mitteln Kap Tit.Gr. 77 wie folgt erhöht: Hochschule Med. Fakultät 2015 (Tsd. EUR) 2016 (Tsd. EUR) 2017 (Tsd. EUR) (Tsd. EUR) (Tsd. EUR) , , , , , , , , , ,3 Einnahmen Übrige Einnahmen Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans ,1 b) 6.908,3 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei Tit und Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0-99 -

5 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 2017 a) Betrag Betrag Ist 2016 b) für für Ist 2015 c) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschuss an die Universität ,2 a) , ,5 - ohne Hochschulmedizin (Tit.Gr. 97 und 98) ,6 b) und Investitionen ,2 c) Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Die Mittel sind übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Die Universität darf mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums aus den zur Bewirtschaftung zugewiesenen, noch nicht verausgabten Mitteln Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben Haushaltsreste der Universität. Die nach Stellen bewirtschafteten Personalausgaben werden entsprechend dem Ist-Ergebnis abgerechnet und erhöhen oder vermindern den Landeszuschuss. Erläuterung: Für die Wirtschaftsführung der Universität Freiburg gelten die Grundsätze des 26 Abs. 1 in Verbindung mit 74 Abs. 1 LHO. Im Staatshaushaltsplan werden demnach bei Kap nur die Zuführungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Die Mittelverwendung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan). Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig für nicht vollbeschäftigte Arbeitnehmer (Beschäftigte) und den Reinigungsdienst sowie aus Mitteln Dritter, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Aus diesem Titel erfolgt auch die Rückzahlung vorfinanzierter Energieeinsparungsmaßnahmen ( 4 Abs. 13 StHG). Ausgaben für Stipendien können bis zur Höhe entsprechender Zusagen Dritter und im Übrigen nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden. Übertragen von Kap Tit.Gr ,0 / 511,6 zum Ausgleich von Energiekostensteigerungen (Umsetzung HoFV). Übertragen von Kap Tit.Gr ,4 / 3.940,0, von Kap Tit.Gr ,6 / 1.466,5 und mehr 183,4 wegen Anpassung der Qualitätssicherungsmittel. Für die im Hochschulkapitel neu ausgewiesenen Beamtenstellen werden 78,0 / 213,0 an den Versorgungsfonds bei Kap Tit abgeführt. Gem. 1 Abs. 2 Qualitätssicherungsgesetz (neu) wird ein Budget von 1.485,9 vom Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft ( 65 LHG) vergeben. Die Regelung aus Ziff. II.7.1 Hochschulfinanzierungsvertrag zur eingeschränkten zeitlichen Verwendung ist zu beachten. Im Ansatz enthalten sind ab ,0 für die anteilige Finanzierung der Ausstattung der Professur des Direktors des Arnold-Bergstrasser-Instituts an der Universität Freiburg (übertragen von Kap Tit ) und 1.039,0 sowie 1,0 Stelle E14 TV-L (WD) für das Konsortium Baden-Württemberg und die Regionale Datenbankinformation (übertragen von Kap. 1407). Unentgeltliche Leistungen für den Landesbetrieb Fläche in m 2 bzw. anderer Größenordnung der Leistung Ist- Ergebnis 2015 Planung 2017 Planjahr Planjahr I. Nutzung unentgeltlich überlassener Liegenschaften des Landes (Mietwert, Bewirtschaftung, Bauunterhalt) 1. Liegenschaften insgesamt m , , , ,4 II. Weitere Leistungsblöcke keine III. Unentgeltliche Leistungen insgesamt , , , ,4 Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,2 a) , ,

6 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 2017 a) Betrag Betrag Ist 2016 b) für für Ist 2015 c) Ausgaben für Investitionen Investitionszuschuss an die Universität für 4.950,6 a) 4.950, ,6 Ausgaben für Investitionen einschließlich 4.074,2 b) Erwerb von Dienstfahrzeugen u.dgl ,0 c) Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit Investitionszuschuss an die Universität für 3.177,0 a) 2.317, ,0 Ausstattungsmaßnahmen und Großgeräte 5.105,3 b) 8.762,8 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und zulässig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit und zum Investitionsplan. Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Hieraus dürfen auch Großgeräte beschafft werden. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91 b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG-Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan der Universität abgewickelt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 8.127,6 a) 7.267, ,

7 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 2017 a) Betrag Betrag Ist 2016 b) für für Ist 2015 c) Titelgruppen Die Mittel der Titelgruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 97 Medizinische Fakultät der Universität Freiburg und Klinik für Tumorbiologie Freiburg A 132 Zuschuss für Forschung und Lehre ,1 a) , ,9 Medizinische Fakultät der Universität Freiburg ,9 b) ,4 c) Der im Finanzplan veranschlagte Investitionsfördermaßnahmen im Aufgabengebiet Forschung und Lehre ist bindend. Mehrausgaben bei dem veranschlagten Betrag sind in Höhe der Minderung des Fehlbetrags zulässig, den die Medizinische Fakultät gegenüber dem im Erfolgsplan veranschlagten Betrag erzielt (Fehlbetragsunterschreitung), wenn die Minderung des Fehlbetrags nicht durch buchungstechnische Vorgänge herbeigeführt worden ist. Die Verwendung von Rücklagen bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Im Rahmen des veranschlagten Zuschusses kann bei Kostenerstattung durch das Klinikum zusätzliches Personal über die Stellenübersichten hinaus beschäftigt werden. Der Zuschuss für Forschung und Lehre kann zugunsten der leistungsorientierten Vergabe von Zuschüssen und zur Förderung von Strukturmaßnahmen zur Qualitätssicherung aus dem Lehr- und Forschungsfonds bei Kap Tit gekürzt bzw. erhöht werden. Erläuterung: Übertragen aus Kap Tit.Gr ,6 im Jahr und 4.816,1 im Jahr und Anpassung der Qualitätssicherungsmittel. Mehr wegen des einmaligen Ausgleichs von Tarifsteigerungen. Vgl. Haushaltsvermerk bei Kap Tit Die Medizinische Fakultät wird gem. 27 Abs. 2 Satz 1 LHG wie ein Landesbetrieb geführt. Das Rechnungswesen der Medizinischen Fakultät richtet sich nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung. Im Staatshaushaltsplan werden entsprechend 26 LHO bei Kap nur die Zuführungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sowie die Planstellen für Beamte ausgebracht. Eine Übersicht über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) ist in der Anlage beigefügt. Veranschlagt sind die für das Haushaltsjahr 2017 notwendigen Zuführungen für Forschung und Lehre. In diesen Zuführungen sind seit dem Jahr 2000 auch enthalten: 1. Aufwendungen für die vorklinischen/theoretisch-medizinischen Einrichtungen. 2. Aufwendungen für den Klinischen Ausbildungsabschnitt an akademischen Lehrkrankenhäusern gemäß 3 und 4 der Approbationsordnung für Ärzte Zuschuss für Investitionen des Bau-, Erneuerungs- 0,0 a) 0,0 0,0 und Sanierungsbedarfs einschließlich Großgeräte 0,0 b) 0,0 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit A zulässig. Erläuterung: Der Zuschuss ist für die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen der Medizinischen Fakultät im vorklinischen Bereich im Rahmen allgemeiner Bau-, Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91 b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG-Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät abgewickelt. Summe Titelgruppe ,1 a) , ,

8 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 2017 a) Betrag Betrag Ist 2016 b) für für Ist 2015 c) 98 Universitätsklinikum Freiburg Das Universitätsklinikum Freiburg darf mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums aus zugewiesenen, noch nicht verausgabten Zuschüssen zweckgebundene Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben Haushaltsreste dem Universitätsklinikum Freiburg. Das Universitätsklinikum Freiburg kann Investitionsmittel, die zur Erfüllung der der Universitäts-Herzzentrum Freiburg-Bad Krozingen (UHZ) GmbH übertragenen Aufgaben benötigt werden, als Zuschuss an die UHZ GmbH weiterleiten. Erläuterung: Die Universitätsklinika werden gemäß Hochschulmedizinreform- Gesetz ab als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts der Universität geführt Zuschuss für nicht entgeltfähige 5.016,7 a) 5.016, ,7 betriebsnotwendige Kosten 4.893,6 b) 4.889,8 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuschuss an das Universitätsklinikum Freiburg für nicht entgeltfähige betriebsnotwendige Kosten. Das Klinikum bestimmt über die Verwendung des Zuschusses nach Maßgabe seines Erfolgs- und Vermögensplans ( 5 Abs. 2 UKG). In dem Zuschuss ist seit dem Jahr 2000 auch der Sachaufwand für Betriebs- und Betriebsablaufplanung sowie Planung der Medizinischen Technik für die Neu- und Umbauten enthalten A 132 Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten sowie ,0 a) , ,0 Ausstattungsmaßnahmen und Großgeräte ,9 b) 7.873,5 c) Tit A und Kap Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Der Zuschuss ist für die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen des Universitätsklinikums Freiburg im Rahmen allgemeiner Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Die Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen werden in der Regel in mehreren Abschnitten durchgeführt und sind in den Vermögensplan des Klinikums aufzunehmen. Veranschlagt ist ab dem Haushaltsjahr 2007 auch der Zuschuss an das Universitätsklinikum Freiburg für Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten, der zuvor bei Tit B veranschlagt war. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Bauherrenzuständigkeit für Baumaßnahmen bis 4 Mio. EUR Baukosten auf die Universitätsklinika übergegangen. Im Ansatz enthalten sind auch Investitionen für Forschung und Lehre, die auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät getätigt werden Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben werden bei Kap Tit und Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zum Verfahren über die Beschaffung von Großgeräten nach Art. 91 b GG wird auf die Erläuterungen bei Kap Tit verwiesen. Die DFG-Einnahmen werden über den Wirtschaftsplan des Universitätsklinikums abgewickelt

9 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1410 Universität Freiburg einschließlich Klinikum Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 2017 a) Betrag Betrag Ist 2016 b) für für Ist 2015 c) C 132 Grundbedarf an Investitionen Klinikum Freiburg 5.800,0 a) 5.800, , ,1 b) 9.176,5 c) Tit C und Kap Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuschuss an das Universitätsklinikum Freiburg für den Grundbedarf an Investitionen. Dieser Betrag umfasst Investitionskosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Ferner sind Investitionen für Forschung und Lehre enthalten, die auf Vorschlag der Medizinischen Fakultät getätigt werden. Die Maßnahmen sind nicht nach Art. 143 c GG bzw. Art. 91 b GG förderungsfähig. Summe Titelgruppe ,7 a) , ,7 Gesamtausgaben ,6 a) , ,7 Abschluss Kapitel 1410 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) , ,1 Ausgaben für Investitionen ,6 a) , ,6 Gesamtausgaben ,6 a) , ,7 Kapitel 1410 Zuschuss ,6 a) , ,

10 Anlage zu Kap Wirtschaftsplan der Universität Freiburg (Entwurf) A. Erfolgsplan 2016 (Ist-Ergebnis*) 2017 (Planung) (Planung) (Planung) I. Erträge 1. Erträge aus Zuweisungen und Erlösen 1.1 Ertrag aus Landeszuschuss , , , ,0 (Kapitel 1410, Titel und Titel ; Zuschuss an die Universität ohne Hochschulmedizin) 1.2 Weitere Zuweisungen und Zuschüsse, weitere Erträge , , , ,5 1.3 Umsatzerlöse und Verwaltungswirtschaftliche Erträge, Gebühren und Entgelte , , , ,8 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen ,4 0,0-579,9-580,0 4. Sonstige betriebliche Erträge 6.764, , , ,3 5. Erträge aus Beteiligungen, Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, Zins- und ähnliche Erträge -9,7 158,9 10,0 10,0 6. Außerordentliche Erträge 570,0 844,5 495,6 495,6 II. Aufwendungen Summe der Erträge , , , ,2 1. Materialaufwand 1.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren , , , ,7 1.2 Bezogene Leistungen , , , ,0 2. Personalaufwand 2.1 Löhne, Gehälter und Bezüge , , , ,9 2.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung , , , ,7 3. Abschreibungen , , , ,7 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0, , , ,4 4.1 Instandhaltung und Instandsetzung 3.966,3 0,0 0,0 0,0 4.2 Übrige ,8 0,0 0,0 0,0 5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20,1 0,9 8,0 8,0 6. Außerordentliche Aufwendungen 0, ,7 3,0 3,0 7. Steueraufwand 38,9 5,7 33,8 33,8 8. Zur Umsetzung der Einsparvorgabe (vgl. Erläuterung zu Kap Tit ) Summe der Aufwendungen , , , ,2 III. IV. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) vor Zu- und Abführungen Land - Ergebnisübernahme Zuführungen/Ablieferungen Land -Ergebnisübernahme 1. Zuführungen für den laufenden Betrieb 2. Ablieferungen an das Land V. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) nach Ergebnisübernahme Land 8.056,7 0,0 0,0 0, ,7 0,0 0,0 0,

11 B. Finanzplan 2016 (Ist-Ergebnis*) 2017 (Planung) (Planung) (Planung) I. Mittelbedarf 1. Jahresfehlbetrag des Erfolgsplans vor Ergebnisübernahme Land 2. Zugänge des Anlagevermögens einschl. Anzahlungen/Anlagen im Bau und immaterielle Anlagegüter 2.1 Grundstücke und Bauten , , , ,5 2.2 Technische Anlagen und Maschinen 2.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Bildung von Rücklagen 4. Verminderung der Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 5. Entnahmen/Ablieferung an das Land davon erfolgswirksam: a) Ablieferung (Ergebnisübernahme) davon erfolgsneutral: b) Kapitalrückzahlungen , ,9 239,3 239,3 Summe I , , , ,8 II. Deckungsmittel 1. Jahresüberschuss des Erfolgsplans vor Ergebnisübernahme Land Ergebnis des Investitionsplans 2. Verminderung des Anlagevermögens 8.056,7 0,0 0,0 0,0 2.1 Abgänge 3.359,5 0, , ,2 2.2 Abschreibungen , , , ,7 3. Vermehrung der Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 4. Zugänge des Sonderpostens für Investitionszuschüsse Dritter 5. Zuführung des Landes davon erfolgswirksam: a) Zuführungen für den laufenden Betrieb (Ergebnisübernahme) davon erfolgsneutral: b) Kapitalzuführungen c) Zuführungen zur Vermehrung des Anlagevermögens (Pos. I.2.) d) Zuführungen für Rücklagen (Pos. I.3. - II.3) 8.073, , , ,9 Summe II , , , ,8 * Genehmigter Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor Zu B I/2: Die im Finanzplan veranschlagten Investitionsentscheidungen werden überwiegend von Instituten und Einrichtungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Budgets getroffen. Erläuterungen zum Erfolgsplan 1. Gesamtbestand Personal (Vollzeitäquivalente) a) Planmäßige Beamte 1.146, ,0 b) Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 1,0 1,0 c) Arbeitnehmer 1.009, ,0 d) Auszubildende/Praktikanten (Arbeitnehmer) 89,0 89,0 f) sonstige nicht im Personalsoll enthaltene Bedienstete 1.370, ,

12 Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) einschl. kw-/ku-vermerken a) Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. at Zusammen Stellen 2017 Veränderungen Planung Stellen Planung Veränderungen Planung Stellen Planung b) Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. Entgeltgruppe 15 5,0 5,0 5,0 2. Entgeltgruppe 14 43,0-0,5 42,5-1,0 41,5 6/5,5/3,5 ku nach Entg.Gr. 13 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 3. Entgeltgruppe 13, 13 Ü 147,0 +1,5 148,5 +2,5 151,0 2/2/2 ku nach Entg.Gr. 13 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 4. Entgeltgruppe 12 12,5 12,5 12,5 5. Entgeltgruppe 11 58,0 +2,0 60,0 60,0 6. Entgeltgruppe 10 39,5 39,5 39,5 7. Entgeltgruppe 9 137,0 +2,5 139,5 139,5 1/1/1 ku nach Entg.Gr. 8 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 8. Entgeltgruppe 8 136,0-1,5 134,5 +0,5 135,0 49/47/46 ku nach Entg.Gr. 7 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 1/1/1 ku nach Entg.Gr. 6 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 9. Entgeltgruppe 7 33,5 +2,0 35,5 +1,0 36,5 10. Entgeltgruppe 6/9 63,0 +1,5 64,5 +1,5 66,0 11. Entgeltgruppe 6 138,0 138,0 +0,5 138,5 4/4/3,5 ku nach Entg.Gr. 5 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 8/8/8 ku nach Entg.Gr. 5 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 12. Entgeltgruppe 5 56,0 56,0-0,5 55,5 14,5/14,5/13,5 ku nach Entg.Gr. 4 TV-L mit Ausscheiden des Stelleninhabers 13. Entgeltgruppe 4 19,0 19,0 +1,0 20,0 14. Entgeltgruppe 3 10,5 10,5 10,5 15. Entgeltgruppe 2/5 90,0 90,0 90,0 16. Entgeltgruppe 2 14,0 14,0 14,0 Zusammen 1.002,0 +7, ,5 +5, ,0 Beschäftigte insgesamt 1.002,0 +7, ,5 +5, ,0 2. Bestand an Dienstfahrzeugen: Bestand an Dienstfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: 2017 PKW davon geleast Kombi, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, davon geleast LKW davon geleast Anhänger für Kfz davon geleast Krafträder und Mopeds davon geleast Selbstfahrende Arbeitsmaschinen davon geleast Wasserfahrzeuge davon geleast (ggf. um weitere Arten zu ergänzen)

13 Erläuterungen zum Investitionsplan Der Investitionsplan umfasst die Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen. Veranschlagt sind: Maßnahme Chemie III, Hochhaus und Flachbau, Umbau und Sanierung, BA Gesamtbedarf bisher in Anspruch genommen , ,0 500,0 500,0 Sanierung und Umbau Gebäude Rempartstr , ,0 400,0 450,0 Erstausstattungsmittel Neubau IMBIT (nur Landesanteil, Forschungsbau nach 91 b GG) 2.985,0 500,0 0, ,0 Erstausstattungsmittel Ersatzbau Institut für Anatomie 7.883,0 0,0 0,0 100,0 Erstausstattungsmittel Mensa Flugplatzareal, Umstrukturierung und Erweiterung 300,0 150,0 150,0 0,0 Erstausstattung KG I (Perspektive 2020) 2.750,0 0,0 600,0 500,0 Erstausstattung Alte Universität (Perspektive 2020) 1.437,0 0,0 300,0 400,0 Erstausstattung Werthmannstr. 4 (Perspektive 2020) 389,0 0,0 100,0 100,0 Großgeräte 267,0 267,0 Gesamt 2.317, ,0 Erläuterungen zum Finanzplan Die im Finanzplan veranschlagten Investitionsentscheidungen werden überwiegend von den Instituten und Einrichtungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Globalbudgets getroffen

14 Anlage zu Kap Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg A. Erfolgsplan der Medizinischen Fakultät Kontengruppe Zweckbestimmung I. Erträge 44, 45, 54, 57, Sonstige betriebliche Erträge 1.1 vom Klinikum , ,0 1.2 Vom UHZ , ,2 1.3 Drittmittel , ,1 1.4 Auflösung Sonderposten 5.600, , Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0, Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 Summe Erträge , ,3 II. Aufwendungen 1. Personalaufwendungen 60, Löhne und Gehälter , , Soziale Abgaben , , Aufwendungen für die Förderung von Forschung und Lehre 2.1 Forschung und Lehre mit Landesmitteln , ,9 2.2 Forschung und Lehre mit Drittmitteln , ,1 2.3 Mittel für zusätzliche Mietkosten 500,0 500, Aufwand für die Nutzung von Anlagegütern 0,0 0, Aufwand für vom Land geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen 760, Abschreibungen 3.900, ,0 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,0 0, Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0, Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 Summe Aufwendungen , ,2 III. Fehlbetrag , ,

15 Anlage zu Kap Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg B. Finanzplan der Medizinischen Fakultät Kontengruppe Zweckbestimmung I. Mittelbedarf 1. Fehlbetrag des Erfolgsplans , ,9 2. Vermehrung des Anlagevermögens (Finanzvermögen aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen) 4.545, ,0 Summe Mittelbedarf , ,9 II. Deckungsmittel 1. Verminderung des Anlagevermögens (Finanzvermögen aufgrund von Investitionsfördermaßnahmen) 2. Zuführung des Landes zur Deckung des Fehlbetrages (Tit A) 0,0 0, , ,9 Summe Deckungsmittel , ,9 Zu I. 2: Die buchhalterische Abgrenzung von berücksichtigungsfähigen Investitionen richtet sich nach den Aktivierungsbestimmungen des Krankenhausfinanzierungsrechts. Maßnahmen, die nach Art. 143 c GG bzw. Art. 91 b GG förderungsfähig sind, sind in der Titelgruppe 98 veranschlagt. Zu Kontengruppen 60 64: I. Gesamtbestand Personal VZÄ Planung VZÄ Planung a) Beamtinnen und Beamte (in VZÄ) 340,0 340,0 b) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (in VZÄ) 1.856, ,0 c) Drittmittelbeschäftigte (in VZÄ) 514,0 514,0 d) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Auszubildende, Praktikanten u. a. (in VZÄ) II. Stellenplan für planmäßige Beamte vgl. Tit Stellenteil. zus.: 2.710, ,

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