Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK Lehre/ LA Grundschulen in TEuro 4.922, ,3 - -

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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1428 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1428, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2014 Ist 2015 Soll 2016 Soll 2017 PB Lehre 1428, 1403 Förderung der Lehre GK Lehre/ LA Grund, Hauptschulen in 810,7 273,8 - - GK Lehre/ LA Grundschulen in 4.922, ,3 - - GK Lehre/ LA Realschulen in 793,2 203,8 - - GK Lehre/ LA Werkreal-, Haupt-und Realschulen in GK pro Stud/ LA Grund, Hauptschulen in 5.659, , ,5 1,0 - - GK pro Stud/ LA Grundschulen in 5,4 4,7 - - GK pro Stud/ LA Realschulen in 1,8 0,8 - - PB Forschung 1428, 1403, 1499 Förderung der Forschung GK pro Stud/ LA Werkreal-, Haupt-und Realschulen in Sprach-, Literaturwissenschaften in 5,6 4, , ,1 - - Sport in 738, ,3 - - Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften in 303,7 346,

2 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1428 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2014 Ist 2015 Soll 2016 Soll 2017 Mathematik, 2.173, ,2 - - Naturwissenschaften in Agrar-, Forst-,Ernährungswissenschaften 402,0 391,3 - - in Ingenieurwissenschaften in 0,0 79,1 - - Kunst in 356,8 309,4 - - außerhalb der Studienbereiche 123,2 285,9 - - in Sprach-, Literaturwissenschaften 171,6 147,6 - - in Sport in 246,3 396,8 - - Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften in Mathematik, Naturwissenschaften in Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften in Ingenieurwissenschaften in 101,2 115, ,3 178, ,0 195, ,0 79,1 - - Kunst in 118,9 77,4 - - Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 15,0 12,8 - - PB Sonstige Dienstleistungen 1428, 1403 Förderung der Sonstigen Dienstleistungen Sprach- und Kulturwiss. in 1.236, ,5 - - Sport in 148,0 134,9 - - Rechts-, Wi-, Soz.Wiss. in 97,1 96,8 - - Math, Naturwiss. in 497,1 442,8 - - GK Sonstige Dienstleistungen / Agrar-, Forst-, Ernährungswissenschaften in 105,8 106,6 - - Kunst in 121,2 111,5 - - außerhalb der Studienbereiche in 227,4 262, Erläuterungen Zwischen den Jahren 2014 und 2015 ergeben sich teilweise erhebliche Verschiebungen. Diese sind insb. zurückzuführen auf die Änderung der Numerik in der Hochschulfinanzstatistik, die durch Statistisches Bundes- und Landesamt vorgenommen wurde. Sie ist ab 2015 von den Hochschulen in den betreffenden Statistikbereichen umzusetzen. Wesentliche Anpassungen ergeben sich insb. im Hinblick auf Psychologie und Erziehungswissenschaften (bisher in Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften, künftig in Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) sowie Informatik (bisher Fächergruppe Mathematik / Naturwissenschaften, künftig Fächergruppe Ingenieurwissenschaften). Darüber hinaus ist die Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften ab dem Jahr 2015 in Fächergruppe Geisteswissenschaften umzubenennen

3 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sind ein Studiengang für das Lehramt an Grundschulen, ein Studiengang für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschule, ein Studiengang für das Europa-Lehramt an Grundschulen, ein Studiengang für das Europa- Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen, die Bachelorstudiengänge Pädagogik der Kindheit und Sport-Gesundheit- Freizeit, sowie die Masterstudiengänge Mehrsprachigkeit/Trinationaler Masterstudiengang, Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit, Integrierte Begabungs- und Begabtenförderung, Bildungswissenschaft, Bildung im Alter und Biodiversität und Umweltbildung eingerichtet. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2015/ Aufgrund des Hochschulfinanzierungsvertrags (HoFV) wird die Grundfinanzierung gegenüber dem Jahr 2014 aus Qualitätssicherungsmitteln wie folgt erhöht: () () () Hochschule 1.976, , ,8 Einnahmen Verwaltungseinnahmen N 133 Einnahmen aus Studiengebühren für internationale 0,0 a) 0,0 Studierende (Anteil der Hochschule) 0,0 b) Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 14,6 b) 15,2 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 -Ausgaben- und Erläuterung zu Kap Tit Vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung werden Studiengebühren für internationale Studierende erhoben. Der Anteil der Hochschule wird bei Tit vereinnahmt und insbesondere für die Verbesserung der Belange der internationalen Studierenden den Ausgaben zugeführt

4 Übrige Einnahmen Erstattung von Personalausgaben für Stiftungspro- 0,0 a) 0,0 fessuren und sonstige Personalkostenerstattungen 0,0 b) Erläuterung: Für Personalkostenerstattungen im Rahmen des Bund-Länder- Programms Qualitätsoffensive Lehrerbildung. Die erstatteten Versorgungszuschläge sind Kap Tit zuzuführen. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 gruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungs- und Untersuchungsgebühren sowie 9,7 a) 9,7 sonstige Entgelte 88,6 b) 54,6 c) Erläuterung: Bei anderen Pädagogischen Hochschulen des Landes kann auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet werden Sonstige Einnahmen 11,3 a) 11,3 90,0 b) 134,1 c) Erläuterung: Im Ansatz sind Erlöse aus der Abgabe von Skripten, ferner von anderen Druckerzeugnissen, Verbrauchsmaterialien u. dgl., für die überwiegend ein privates Bedürfnis vorliegt, enthalten Beiträge und sonstige Zuwendungen für 0,5 a) 0,5 Exkursionen 109,3 b) 99,9 c) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe 71 21,5 a) 21,5-282-

5 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 Ausgaben und Kap Tit Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 öffentlichen Bereich 1.047,3 b) 670,9 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 sonstigen Bereichen 618,5 b) 961,3 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 0,0 b) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 21,5 a) 21,5-283-

6 Ausgaben Ausgaben bei Tit und Tit Nr. 6 der Erläuterungen sowie Mehrausgaben bei Tit sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71 zulässig. Die Tit , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 7.971,7 a) 8.301,0 und Beamten 7.027,6 b) 6.577,0 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Tit Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften Bezüge und Nebenleistungen für abgeordnete 0,0 a) 0,0 Beamtinnen und Beamte 269,3 b) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die anteiligen Einnahmen bei Tit.Gr Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 gem. 76 LBesGBW 0,0 b) Ausgaben sind nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 4.179,5 a) 4.499,0 Arbeitnehmer (Beschäftigten) 4.018,3 b) 3.404,6 c) Leistungsentgelte nach 40 Nr. 6 TV-L zu 18 Abs. 2 und 3 TV-L können nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen /1 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudentinnen und -studenten Sonstige Zulagen (Zulagen nach 14 TV-L, 10 und 18 TVÜ-Länder, Zulagen nach 19 TV-L, Wechselschicht- und Schichtzulagen) 0,0 Am 1. Januar 2016 wurden zulasten von Drittmitteln insgesamt 15,5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) bezahlt

7 Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte 3,3 a) 3,3 für Mehrarbeit für Beschäftigte 16,0 b) Sonstige Personalausgaben 126,8 a) 126,8 76,2 b) 79,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Entgelte der nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigten) und des Reinigungsdienstes, Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen sowie Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder. Zwischensumme Personalausgaben ,3 a) ,1 Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 119,2 a) 119,2 234,8 b) 259,7 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind: Geschäftsbedarf 4,8 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,0 Postgebühren 20,9 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 1,5 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 5,8 Dienst- und Schutzkleidung 0,3 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 27,5 Kosten für Veröffentlichungen - Sächliche Prüfungskosten 8,3 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 1,4 Vermischte Verwaltungsausgaben 20,1 Reisekosten, Reisebeihilfen * 9,8 Zur Verfügung des Vorstands für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 2,8 Umzugs- und Verlegungskosten 15,0 zus. 119,2 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Pädagogischen Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zugelassene Fahrzeuge: PKW 1 1 Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Kombifahrzeug 1 1 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 2 2 Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 119,2 a) 119,2-285-

8 Ausgaben für Investitionen Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 0,0 1,1 b) 0,3 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , und Tit.Gr. 71 zulässig. Erläuterung: Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 0,0 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit und erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr. 71. Erläuterung: Gem. 1 Abs. 2 Qualitätssicherungsgesetz (neu) wird ein Budget von 232,8 vom Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft ( 65 LHG) vergeben. Die Regelung aus Ziff. II.7.1 Hochschulfinanzierungsvertrag zur eingeschränkten zeitlichen Verwendung ist zu beachten Personalaufwand 205,9 a) 310, ,7 b) 295,4 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: Mehr aufgrund Stellenwegfall im Rahmen des Hochschulfinanzierungsvertrags; vgl. Stellenteil und mehr 1,8 wegen Anpassung der Qualitätssicherungsmittel. Veranschlagt sind: 1. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 266,7 2. Persönliche Prüfungskosten 8,0 3. Entgelte der wissenschaftlichen und der studentischen Hilfskräfte 24,0 4. Für Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen 1,0 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 3,1 7. Für die Hochschulbibliothek 7,2 zus. 310,0 Hieraus und aus Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen können auch Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von Professorinnen und Professoren und für Vertretungs- und Aushilfskräfte im wissenschaftlichen Dienst, Verwaltungs-, Bibliotheks- und technischen Dienst sowie in der Informationstechnik bestritten werden. Die Personalmittel dürfen auch für einen mehrjährigen Zeitraum in Anspruch genommen werden mit der Möglichkeit, Personal für einen bis zu maximal fünfjährigen Zeitraum verbindlich einzustellen

9 Sachaufwand 324,8 a) 325, ,0 b) 674,6 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen bestritten werden, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie für Exkursionen unmittelbar erforderlich sind. Erläuterung: Mehr 0,2 wegen Anpassung der Qualitätssicherungsmittel. Veranschlagt sind: 1. Aufwand für Informationstechnik 22,0 2. Für Lehre und Forschung 31,8 3. Für die Hochschulbibliothek 31,5 4. Für Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen 0,5 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 6,4 6. Für Vorschläge der Studierendenschaft zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre 232,8 zus. 325,0 Im Ansatz sind auch Mittel für die Durchführung von Exkursionen und für die/den Gleichstellungsbeauftragte/n enthalten. Aus diesem dürfen auch die Kosten für die Aus- und Fortbildung (einschl. der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen z. B. Unterrichtsvergütungen, Reisekosten usw. bezahlt werden. Es sind Dienststellen aus dem Einzelplan 04 angeschlossen, ohne dass die anteiligen Fernsprechkosten erstattet werden N 142 Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 b) Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 22,7 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 47,8 a) 47,8 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 378,4 b) 145,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 1. Aufwand für Informationstechnik 3,0 2. Für Lehre und Forschung 43,8 3. Für die Hochschulbibliothek 1,0 zus. 47,8 Veranschlagt sind die Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung in der Lehre und Forschung, der Hochschulbibliothek und der Informationstechnik. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Pädagogischen Hochschule auf dem für die Lehre und Forschung notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden

10 Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Insbesondere für Zuführungen an Kap Tit , bzw sowie Kap Tit Summe gruppe ,5 a) 682,8 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Hier werden auch Zuschüsse aus dem Erasmus-Programm zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen in der Europäischen Union und aus dem Comett-Programm zur Aus- und Weiterbildung im Technologiebereich abgewickelt Personalaufwand 0,0 a) 0,0 976,8 b) 829,3 c) Erläuterung: Hierunter fallen auch Beihilfen, Trennungsgelder, Fahrtkostenersatz, Umzugskostenvergütungen u. dgl Sachaufwand 0,0 a) 0,0 243,5 b) 589,0 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 206,2 b) 190,3 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamtausgaben ,0 a) ,1-288-

11 Abschluss Kapitel 1428 Verwaltungseinnahmen 21,0 a) 21,0 Übrige Einnahmen 0,5 a) 0,5 Gesamteinnahmen 21,5 a) 21,5 Personalausgaben ,2 a) ,1 Sächliche Verwaltungsausgaben 444,0 a) 444,2 Ausgaben für Investitionen 47,8 a) 47,8 Gesamtausgaben ,0 a) ,1 Kapitel 1428 Zuschuss ,5 a) ,6-289-

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