Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

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1 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg sind ein Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, ein Studiengang für das Lehramt an Realschulen, ein grundständiger und ein Aufbaustudiengang für das Lehramt an Sonderschulen, ein Aufbaustudiengang mit dem Ziel der Verleihung des Diploms für Erziehungswissenschaft, ein Magister- und Masteraufbaustudiengang Kulturmanagement, ein Masteraufbaustudiengang Bildungsmanagement, ein grundständiger Magisterstudiengang Fachdidaktik sowie ein Studiengang zur Gewerbelehrerausbildung eingerichtet. Die Fakultät Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg hat ihren Sitz in Reutlingen. Der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist außerdem ein Hochschulinformationssystem für alle Pädagogischen Hochschulen (EDV-Planungsgruppe) angegliedert, das seinen Sitz ebenfalls in Reutlingen hat. Für die Fakultät Sonderpädagogik, die Hochschule Reutlingen (Kapitel 1454), das Staatliche Seminar für schulpraktische Ausbildung für das Lehramt an Realschulen (Kapitel 0450) und das Pädagogische Fachseminar Reutlingen (Kapitel 0446) besteht in Reutlingen eine Regionalbibliothek. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2005/ Einnahmen Verwaltungseinnahmen N 131 Einnahmen aus Studiengebühren 0,0 a) 3.790, ,0 0,0 b) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR je Semester Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 56,9 b) 37,1 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 3.790, ,0 gruppen 69 Einnahmen für die Inanspruchnahme von Informationsleistungen Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 69 Ausgaben Benutzungsgebühren und sonstige Entgelte 1,5 a) 1,5 1,5 15,0 b) 20,2 c) -253-

2 Zuweisungen aus anderen Kapiteln des 11,2 a) 11,2 11,2 Staatshaushaltsplans 89,7 b) 88,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Einnahmen für Dienstleistungen für die Schulverwaltung (vgl. Erläuterungen zu Kap Tit ). Summe gruppe 69 12,7 a) 12,7 12,7 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungs- und Untersuchungsgebühren sowie 42,2 a) 42,2 42,2 sonstige Entgelte 94,2 b) 111,7 c) Erläuterung: Bei anderen Pädagogischen Hochschulen des Landes kann auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet werden Sonstige Einnahmen 16,8 a) 16,8 16,8 101,9 b) 83,8 c) Erläuterung: Im Ansatz sind Erlöse aus der Abgabe von Skripten, ferner von anderen Druckerzeugnissen, Verbrauchsmaterialien u. dgl., für die überwiegend ein privates Bedürfnis vorliegt, enthalten Beiträge und sonstige Zuwendungen für 10,2 a) 10,2 10,2 Exkursionen 29,2 b) 24,7 c) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studenten für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe 71 69,2 a) 69,2 69,2-254-

3 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 Ausgaben Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 0,0 öffentlichen Bereich 943,7 b) 936,5 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 0,0 sonstigen Bereichen 204,0 b) 123,1 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 30,2 b) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Obergruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 81,9 a) 3.871, ,9 Ausgaben Die Tit , , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit , und

4 Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 9.835,4 a) 9.685, , ,2 b) 8.899,9 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Tit Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften Vergütungen der Angestellten 5.677,0 a) 5.813, , ,3 b) 4.282,3 c) Dienstwohnungsinhaber Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 3. Nicht voll beschäftigte Angestellte (Gesamtbezüge) 10,4 5. 2/3/3 Auszubildende, Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 6,0 9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom an bis zu 1/1/1 Angestellte im Schreibdienst 1,2 D i e n s t w o h n u n g s i n h a b e r BAT Verg.Gr. Vc/Vb Am 1. Januar 2004 wurden zulasten von Drittmitteln insgesamt 14 Angestellte bezahlt Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,4 a) 405,7 405,7 405,7 b) 359,6 c) Dienstwohnungsinhaber Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Veranschlagt sind: Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter 3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne 5,6 D i e n s t w o h n u n g s i n h a b e r MTArb Lohngruppe 6-7a a zus

5 Sonstige Personalausgaben 105,6 a) 105,6 105,6 43,3 b) 32,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und des Reinigungsdienstes, Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen sowie Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder. Zwischensumme Personalausgaben ,4 a) , ,6 Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 118,7 a) 118,7 118,7 165,0 b) 212,7 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind: Geschäftsbedarf 4,7 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,1 Postgebühren 32,3 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 2,1 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 8,6 Dienst- und Schutzkleidung 0,3 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 31,1 Kosten für Veröffentlichungen - Sächliche Prüfungskosten 8,5 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 0,9 Vermischte Verwaltungsausgaben 15,1 Reisekosten, Reisebeihilfen * 12,2 Zur Verfügung des Rektors und der Prorektoren für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,8 zus. 118,7 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Pädagogischen Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zugelassene Fahrzeuge: PKW Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Kombifahrzeug Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Außerdem werden betrieben und unterhalten aus Tit Kombifahrzeug Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 118,7 a) 118,7 118,7-257-

6 Ausgaben für Investitionen Ergänzung und Erneuerung der Ausstattung der 7,9 a) 7,9 7,9 Hochschulverwaltung 3,8 b) 10,1 c) Erläuterung: Vorgesehen ist die Ergänzung und Erneuerung von Dienstzimmerausstattungen N 131 Neuausstattung der sanierten Fachräume der 0,0 a) 150,0 150,0 Gebäude N und L 0,0 b) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Ersatzbeschaffungen und vom Nutzer zu tragende Aufwendungen. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 7,9 a) 157,9 157,9 Besondere Finanzierungsausgaben N 950 Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Erläuterung: Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 69 Aufwand für Informationstechnik Die Mittel sind übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr. 69. Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit.Gr. 69 Einnahmen. Veranschlagt sind ausschließlich die Kosten eines Hochschulinformationssystems für alle Pädagogischen Hochschulen des Landes (EDV-Planungsgruppe in Reutlingen)

7 Vertretungs- und Aushilfskräfte 3,0 a) 3,0 3,0 2,7 b) 5,4 c) Sachaufwand 85,6 a) 85,6 85,6 157,2 b) 169,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für EDV-Leitungsgebühren, die Beschaffung und Unterhaltung von EDV-Geräten sowie von Geräten zur Textverarbeitung, Bürokommunikation und Nachrichtentechnik, der Aus- und Fortbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik einschl. aller damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen (z.b. Unterrichtsvergütungen, Reisekosten usw.) und den Datenverbund mit dem Regierungspräsidium Stuttgart Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 2,7 a) 2,7 2,7 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) -0,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für den Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Informationstechnik. Summe gruppe 69 91,3 a) 91,3 91,3 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und Tit.Gr Personalaufwand 204,1 a) 1.180, ,7 455,5 b) 759,2 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig aus Studiengebühren, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der Aufgaben ein längerer Zeitraum als 5 Jahre benötigt werden wird (vlg. SR 2Y BAT). Erläuterung: Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 947,5 und höherer Prüfungskosten. Veranschlagt sind: 1. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 1 033,6 2. Persönliche Prüfungskosten 40,0 3. Vergütungen der wissenschaftlichen und der studentischen Hilfskräfte 67,6 4. Für Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen 19,4 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 7,7 6. Für die Hochschulbibliothek 12,4 zus ,7 Hieraus und aus Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen können auch Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von Professoren und für Vertretungs- und Aushilfskräfte im wissenschaftlichen Dienst, Verwaltungs-, Bibliotheks- und technischen Dienst sowie in der Informationstechnik bestritten werden. Enthalten sind auch Mittel für die Theologien in der Sonderpädagogik. Die Personalmittel dürfen auch für einen mehrjährigen Zeitraum in Anspruch genommen werden mit der Möglichkeit, Personal für einen bis zu maximal fünfjährigen Zeitraum verbindlich einzustellen. Zu 4. bis 6.: Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte

8 Sachaufwand 635,9 a) 1.583, ,4 745,3 b) 824,5 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen bestritten werden, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie für Exkursionen unmittelbar erforderlich sind. Erläuterung: Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 947,5. Veranschlagt sind: 1. Aufwand für Informationstechnik 45,9 2. Für Lehre und Forschung 1 325,1 3. Für die Hochschulbibliothek 170,4 4. Für Lehrgänge, Vorträge und sonstige Veranstaltungen 19,3 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 22,7 zus ,4 Im Ansatz sind auch Mittel für die Durchführung von Exkursionen und für die Frauenbeauftragte enthalten. Aus diesem dürfen auch die Kosten für die Aus- und Fortbildung (einschl. der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen z. B. Unterrichtsvergütungen, Reisekosten usw. bezahlt werden. Zu 4.: Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen aus Anlass von Studientagen und sonstigen weiterbildenden Veranstaltungen der Pädagogischen Hochschulen bezahlt werden. Zu 5.: Veranschlagt sind die Mittel zur Förderung von Studierenden nach 2 Abs. 3 LHG. Für die Fakultät Sonderpädagogik in Reutlingen werden die Aufgaben nach 2 Abs. 3 LHG von der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Reutlingen wahrgenommen. Die hierfür erforderlichen Personal- und Sachmittel sind bei Kap Tit.Gr. 71 veranschlagt. Es sind Dienststellen aus den Einzelplänen 04, 06 und 14 angeschlossen, ohne dass die anteiligen Fernsprechkosten erstattet werden. Veranschlagt sind auch die Kosten für den Anschluss an die EDV- Planungsgruppe in Reutlingen über das Landesverwaltungsnetz. Anzahl der in Wohnungen von Landesbediensteten vorhandenen dienstlichen Fernsprechanschlüsse: N 131 Erwerb von Dienstfahrzeugen u. dgl. 0,0 a) 18,2 0,0 0,0 b) Erläuterung: Veranschlagt ist die Ersatzbeschaffung eines Transporters 1,9 l, 60 kw, anstelle des auszusondernden VW Transporters Diesel 1,9 l, 44 kw, Bj. 1993, Gesamtfahrleistung am rd km, Gesamtfahrleistung zum Zeitpunkt der Aussonderung ca km, pol. Kennzeichen LB Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 163,3 a) 2.040, ,3 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 29,8 b) 126,5 c) Erläuterung: Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 1 895,0. Veranschlagt sind: Aufwand für Informationstechnik 3,0 3,0 2. Für Lehre und Forschung 2 034, ,1 3. Für die Hochschulbibliothek 2,2 2,2 zus , ,3 Veranschlagt sind die Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung in der Lehre und Forschung, der Hochschulbibliothek und der Informationstechnik. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Pädagogischen Hochschule auf dem für die Lehre und Forschung notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden

9 Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,3 b) maßnahmen -75,0 c) Summe gruppe ,3 a) 4.822, ,4 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der vorgesehenen Aufgaben ein längerer Zeitraum als fünf Jahre benötigt wird (vgl. SR 2Y BAT). Erläuterung: Hier werden auch Zuschüsse aus dem Erasmus-Programm zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen in der Europäischen Union und aus dem Comett-Programm zur Aus- und Weiterbildung im Technologiebereich abgewickelt Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 490,1 b) 400,9 c) Erläuterung: Hierunter fallen auch Beihilfen, Trennungsgelder, Fahrtkostenersatz, Umzugskostenvergütungen u. dgl Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 331,1 b) 265,4 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 144,1 b) 135,5 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 108,7 b) 122,0 c) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,6 a) , ,9-261-

10 Abschluss Kapitel 1430 Verwaltungseinnahmen 71,7 a) 3.861, ,7 Übrige Einnahmen 10,2 a) 10,2 10,2 Gesamteinnahmen 81,9 a) 3.871, ,9 Personalausgaben ,5 a) , ,3 Sächliche Verwaltungsausgaben 840,2 a) 1.787, ,7 Ausgaben für Investitionen 173,9 a) 2.218, ,9 Gesamtausgaben ,6 a) , ,9 Kapitel 1430 Zuschuss ,7 a) , ,0-262-

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