Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Rechts-,Wirtschafts-, Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften

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1 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1456, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2015 Ist PB Lehre 1456, 1403 Förderung der Lehre Gesamtkosten der Lehre / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften 2.008, , ,9 350, , , Gesamtkosten der Lehre / Ingenieurwissenschaften , , GK der Lehre pro Student / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften GK der Lehre pro Student / Mathematik, Naturwissenschaften GK der Lehre pro Student / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften GK der Lehre pro Student / Ingenieurwissenschaften PB Forschung 1456,1403, Förderung der Forschung Kosten der Forschung / 1499 Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften Kosten der Forschung / Mathematik, Naturwissenschaften Kosten der Forschung / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften 3,4 3, ,2 5, ,3 6, ,0 5, , , ,0 262, ,8 604,

2 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2015 Ist PB Forschung 1456,1403, Förderung der Forschung Kosten der Forschung / 1499 Ingenieurwissenschaften Kosten Forschung / außerhalb der Studienbereiche GK der Forschung pro Prof / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften GK der Forschung pro Prof / Mathematik, Naturwissenschaften GK der Forschung pro Prof / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften GK der Forschung pro Prof / Ingenieurwissenschaften 3.958, , ,9 745, ,4 86, ,3 174, ,6 86, ,3 86, Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 19,3 27, PB Sonstige Dienstleistungen 1456,1403 Förderung der Sonstigen GK Sonstige Dienstleistungen / Dienstleistungen Rechts-,Wirtschafts-, Sozial- wissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen / Mathematik, Naturwissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen / Ingenieurwissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen / außerhalb der Studienbereiche 365,5 235, ,4 85, ,0 195, , , ,7 62,

3 2017 a) Betrag Betrag V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik/Medien-Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden in den Haushaltsjahren 2018/19 fortgeführt. An der Hochschule sind 21 Studiengänge in den Fächergruppen der Informatik, Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sowie drei berufsbegleitende weiterführende Masterstudiengänge Digitale Forensik, Data Science und IT - GRC eingerichtet. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2016/ Aufgrund des Hochschulfinanzierungsvertrags (HoFV) wird die Grundfinanzierung gegenüber dem Jahr 2014 aus Qualitätssicherungsmitteln, abhängig von der Studierendenzahl, wie folgt erhöht: 2015 (Tsd. EUR) 2016 (Tsd. EUR) 2017 (Tsd. EUR) 2018 (Tsd. EUR) 2019 (Tsd. EUR) Hochschule 1.680, , , , ,1 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Studiengebühren für internationale 0,0 a) 0,0 0,0 Studierende (Anteil der Hochschule) 0,0 b) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 -Ausgaben- und Erläuterung zu Kap Tit Die Hochschule erhebt für das Land gemäß LHGebG Studiengebühren für Internationale Studierende von EUR je Semester. Der Anteil der Hochschule in Höhe von 20 Prozent der eingenommenen Studiengebühr wird bei Tit vereinnahmt und insbesondere für die Verbesserung der Belange der Internationalen Studierenden den Ausgaben zugeführt Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 10,5 b) 24,1 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Übrige Einnahmen Erstattung von Personalausgaben für 39,8 a) 0,0 0,0 Stiftungsprofessuren 41,0 b) 39,4 c) Zwischensumme Übrige Einnahmen 39,8 a) 0,0 0,

4 2017 a) Betrag Betrag gruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungsgebühren sowie sonstige Entgelte 17,6 a) 17,6 17,6 0,0 b) Sonstige Einnahmen 29,5 a) 29,5 29, ,4 b) 858,0 c) Erläuterung: Einschließlich Ersatzleistungen von Professorinnen/Professoren für Aufträge, die von der Steinbeisstiftung abgewickelt werden Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 4,1 a) 4,1 4,1 14,9 b) 20,5 c) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe 71 51,2 a) 51,2 51,2 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 Ausgaben Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 0,0 öffentlichen Bereich 2.443,2 b) 1.912,8 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen

5 2017 a) Betrag Betrag Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 0,0 sonstigen Bereichen 919,0 b) 432,6 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 0,0 b) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 91,0 a) 51,2 51,2 Ausgaben Mehrausgaben bei Tit Nr. 6 der Erläuterungen und bei Tit sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71 zulässig. Die Tit , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 6.335,0 a) 6.424, ,0 und Beamten 6.007,9 b) 6.145,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 0,0 gem. 76 LBesGBW 0,0 b) Ausgaben sind nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig

6 2017 a) Betrag Betrag Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 6.245,0 a) 6.463, ,0 Arbeitnehmer (Beschäftigten) 5.930,2 b) 5.252,4 c) Leistungsentgelte nach 40 Nr. 6 TV-L zu 18 Abs. 2 und 3 TV-L können nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 6. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 14 TV-L i.v.m. 10 und 18 TVÜ-Länder, Zulagen nach 19 TV-L) 1,7 Am 1. Januar 2017 wurden zulasten von Drittmitteln insgesamt 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) bezahlt Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte 2,5 a) 2,5 2,5 für Mehrarbeit für Beschäftigte 13,9 b) 19,3 c) Sonstige Personalausgaben 8,6 a) 8,6 8,6 15,0 b) Erläuterung: Veranschlagt sind: Sonstige Beschäftigungsentgelte * 8,6 Hieraus dürfen auch Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder u. dgl. bezahlt werden. * Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen. Zwischensumme Personalausgaben ,1 a) , ,

7 2017 a) Betrag Betrag Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 82,0 a) 82,0 82,0 76,4 b) 44,3 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind: Geschäftsbedarf 3,6 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,9 Postgebühren 12,3 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 3,7 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 5,6 Dienst- und Schutzkleidung 0,2 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 11,0 Sächliche Prüfungskosten 0,5 Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Gefahrstoffverordnung u. dgl. 3,4 Vermischte Verwaltungsausgaben 16,7 Reisekosten, Reisebeihilfen * 21,8 Zur Verfügung des Rektors für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,3 zus. 82,0 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: PKW davon geleast 4 (4) 4 (4) 4 (4) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger für Kfz Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 82,0 a) 82,0 82,

8 2017 a) Betrag Betrag Ausgaben für Investitionen Ausstattungsmaßnahmen 110,0 a) 0,0 365,0 22,0 b) 16,2 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , und Tit.Gr. 71 zulässig. Erläuterung: Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Veranschlagt sind: Maßnahme Erstausstattung Poststr. 6 (Haux) zur Einrichtung der Laborräume und experimentellen Arbeitsplätzen, Vorlesungsräumen usw. Gesamtbedarf bisher in Anspruch genommen ,0 zus. 365,0 Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 110,0 a) 0,0 365,0 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit und erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr. 71. Aus bis zu 50 % der Mehreinnahmen aus Studiengebühren gemäß 13 LHGebG sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist und die dafür notwendigen Stellen in Abweichung von der Stellenübersicht geschaffen werden. Der Antrag auf Abweichung von der Stellenübersicht bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 71 Einnahmen. Gem. 1 Abs. 2 Qualitätssicherungsgesetz (neu) wird ein Budget von 214,2 Tsd. EUR vom Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft ( 65 LHG) vergeben. Die Regelung aus Ziff. II.7.1 Hochschulfinanzierungsvertrag zur eingeschränkten zeitlichen Verwendung ist zu beachten

9 2017 a) Betrag Betrag Personalaufwand 117,4 a) 47,7 47,7 923,9 b) 1.072,9 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: Weniger zur Finanzierung einer Neustelle im Rahmen der Weiterbildung. Veranschlagt sind: 1. Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 5,0 2. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 20,9 3. Persönliche Prüfungskosten 0,1 4. Weitere Entgelte für Aushilfskräfte 3,1 5. Für das Rechenzentrum 13,0 6. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 1,7 7. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 3,9 zus. 47, Sachaufwand 770,3 a) 794,6 794, ,9 b) 811,9 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pflichtexkursionen sowie die Praxissemester- und Diplomarbeitenbetreuung unmittelbar erforderlich sind, bestritten werden. Erläuterung: Mehr 24,3 wegen Anpassung der Qualitätssicherungsmittel. Veranschlagt sind: 1. Aufwand für Informationstechnik 67,0 2. Für das Rechenzentrum 133,0 3. Für die Bibliothek 82,0 4. Für Lehre und Forschung 264,5 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 23,6 6. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 10,3 7. Für Vorschläge der Studierendenschaft zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre 214,2 zus. 794,6 Hier sind alle Mittel der HGr. 5 zusammengefasst, insb. die laufenden und einmaligen Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für die Beschaffung, Anmietung, den Betrieb und die Unterhaltung von Geräten Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b)

10 2017 a) Betrag Betrag Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 94,5 a) 94,5 94,5 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 99,0 b) 33,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 1. Für das Rechenzentrum 2,7 2. Für Lehre und Forschung 91,8 zus. 94,5 Veranschlagt sind die Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Hochschule auf dem für die Lehre notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Erläuterung: Insbesondere für Zuführungen an Kap Tit , bzw sowie Kap Tit Summe gruppe ,2 a) 936,8 936,8 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 92 Einnahmen Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, ,2 b) 1.293,5 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 346,3 b) 507,6 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 233,1 b) 226,0 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 142,8 b) 3,0 c)

11 2017 a) Betrag Betrag Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,3 a) , ,9 Abschluss Kapitel 1456 Verwaltungseinnahmen 47,1 a) 47,1 47,1 Übrige Einnahmen 43,9 a) 4,1 4,1 Gesamteinnahmen 91,0 a) 51,2 51,2 Personalausgaben ,5 a) , ,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 852,3 a) 876,6 876,6 Ausgaben für Investitionen 204,5 a) 94,5 459,5 Gesamtausgaben ,3 a) , ,9 Kapitel 1456 Zuschuss ,3 a) , ,

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