Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
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- Gert Schubert
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1 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Hochschule für Musik und Darstellende bietet in neun Fachgruppen Instrumental-, Gesangs- und Opernausbildung, Dirigieren und Komponieren, Musiktheorie, Musikpädagogik und Musikwissenschaft sowie Jazz//Popularmusik und Tanz an. Die Zahl der Studierenden betrug im WS 2005/ Einnahmen Verwaltungseinnahmen N 135 Einnahmen aus Studiengebühren 0,0 a) 530,0 530,0 0,0 b) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR je Semester Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 20,0 b) 37,3 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Ausgaben -. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 530,0 530,0 Übrige Einnahmen Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem 0,0 a) 0,0 0,0 SGB III zur Förderung der Arbeitsaufnahme und zur 0,0 b) Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterung bei Tit Ausgaben -. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0-556-
2 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben Sonstige Einnahmen 16,8 a) 16,8 16,8 68,1 b) 21,7 c) Zuschüsse und Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 71 16,8 a) 16,8 16,8 84 Einnahmen aus Drittmitteln Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 171,6 b) 56,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 84 Ausgaben. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 93 Für den Betrieb des zusätzlichen Studienganges - Jazz/Popularmusik W 135 Einnahmen aus dem Betrieb des Studienganges 0,0 a) 0,0 0,0 -Jazz/Popularmusik- 10,4 b) 3,6 c) Erläuterung: Übertragen nach Tit. Gr Einnahmen. Summe gruppe 93 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 16,8 a) 546,8 546,8-557-
3 Ausgaben Die , , , , , der Obergruppe 81 (ausgenommen sind die Tit und ) und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich bei diesen n nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei den n , und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 2.435,5 a) 2.275, , ,1 b) 2.288,6 c) Erläuterung: Der Haushaltsansatz umfasst auch die Zulagen nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Vorschriften Vergütungen der Angestellten 4.053,0 a) 4.270, , ,2 b) 3.707,1 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit (Stellenteil). Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen auf Grund von Tarifverträgen 1. Außertarifliche Angestellte (Gesamtbezüge) 2.842,0 3. Nicht vollbeschäftigte Angestellte (Gesamtbezüge) 17,0 5. 1/1/1 in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen 10,0 9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom 10. Juli 1969 an 0,2 eine Angestellte im Schreibdienst Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,5 a) 180,3 180,3 180,3 b) 191,5 c) Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und des 24,0 a) 24,0 24,0 Reinigungsdienstes 10,4 b) 16,7 c) Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge 411,6 a) 411,6 411,6 und Gastvorlesungen 610,5 b) 695,4 c) Erläuterung: Für Lehraufträge 391,2 Für Gastprofessuren, Gastvorlesungen und Gastvorträge 20,4 zus. 411,6 Aus dem Haushaltsansatz können Vergütungen für Mentoren im Studiengang Musiklehrer gezahlt werden
4 Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von 112,5 a) 112,5 112,5 Professoren 74,4 b) 80,9 c) Erläuterung: Für Repertoiresemester 25,6 Für Vertretung des Rektors und Prorektors wegen Deputatsnachlass 86,9 zus. 112, Sonstige Beschäftigungsentgelte 6,2 a) 6,2 6,2 5,0 b) 10,8 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfe (auch Werksstudenten, Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, Ständige Heimarbeiter und dgl.) Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme und 0,0 a) 0,0 0,0 zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 0,0 b) nach dem SGB III Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit und der Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit , und zulässig. Erläuterung: Vorgesehen ist die Verwendung von Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (vgl. Tit ) und Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen zur Durchführung von Maßnahmen nach dem SGB III zusätzlich zu den bei Kap Tit veranschlagten Personalmitteln. Zwischensumme Personalausgaben 7.240,3 a) 7.280, ,0 Sächliche Verwaltungsausgaben Zur Verfügung des Rektors für Aufwand aus 1,6 a) 1,6 1,6 dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 1,4 b) 1,2 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig
5 Sonstiger Sachaufwand 36,5 a) 36,5 36,5 41,7 b) 39,0 c) Mehrausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Geschäftsbedarf 3,5 Bücher, sonst. Druckerzeugnisse und dgl. 1,4 Postgebühren 7,2 Haltung von Dienstfahrzeugen und dgl. 2,2 Dienstreisen 4,8 Reisebeihilfen für Hochschulbedienstete 0,5 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 3,7 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 4,0 Sächliche Prüfungskosten 0,7 Vermischte Verwaltungsausgaben 1,4 Wartungsaufwand für die Brandmeldeanlage und die Kälte- und Klimatechnik im 7,1 Hochschulneubau zus. 36,5 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Kunsthochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften, Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen), für die Geschäftsstelle des Hochschulrats und die Aufwandsentschädigung der externen Hochschulratsmitglieder bestritten werden. B e s t a n d an D i e n s t k r a f t f a h r - z e u g e n u n d s e l b s t f a h r e n d e n A r b e i t s m a s c h i n e n: Kombiwagen Anhänger Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 38,1 a) 38,1 38,1 Besondere Finanzierungsausgaben N 950 Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Erläuterung: Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0-560-
6 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit und um die Einnahmen bei Tit Personalaufwand 42,9 a) 186,8 186,8 94,8 b) 107,2 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig aus Studiengebühren, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der Aufgaben ein längerer Zeitraum als 5 Jahre benötigt werden wird (vgl. SR 2Y BAT). Erläuterung: Übertragen von Tit : 11,4. Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 132,5. Persönliche Prüfungskosten 0,1 Vergütungen der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte 9,7 Für Information und Öffentlichkeitsarbeit 0,3 Für die Verlängerung der Öffnungszeiten der Hochschulbibliothek 2,7 Für Übräume 0,3 Für die Akademie des Tanzes 21,6 Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 0,4 Für den Studiengang Jazz-/Popularmusik 11,4 Für Konzerte, Vorträge und Theateraufführungen 7,8 Zur Verbesserung der Lehre 132,5 zus. 186,8-561-
7 Sachaufwand 460,1 a) 659,1 659,1 376,3 b) 168,5 c) Erläuterung: Übertragen von Tit : 34,5. Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren (132,5 ), für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (24,0 ) sowie für IuK-technische Aufwendungen (8,0 ).. Künstlersozialabgabe nach Künstlersozialversicherungsgesetz 13,1 Fernmeldegebühren u. dgl. 0,7 Informationstechnik 28,0 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (Musikinstrumente) 117,3 Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge 5,6 Lehr- und Lernmittel 1,4 Sonstiger Sachaufwand 8,2 Literatur- und Einbindekosten 15,8 Sonstiger Sachaufwand für die Bibliothek 2,0 Sachaufwand (Information und Öffentlichkeitsarbeit) 1,7 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 0,4 Reisekosten (Entwicklungsvorhaben) 0,5 Sachaufwand (Entwicklungsvorhaben) 1,1 Sachaufwand (Übräume) 2,4 Sachaufwand (Akademie des Tanzes) 26,5 Sachaufwand (Förderung der studentischen Angelegenheiten) 2,4 Sachaufwand (Konzerte, Vorträge und Theateraufführungen) 241,0 Sachaufwand (Studiengang Jazz- und Popularmusik) 34,5 Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen 24,0 Zur Verbesserung der Lehre 132,5 zus. 659, Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, 0,9 a) 0,9 0,9 Gesellschaften, Organisationen u. dgl. 3,4 b) 3,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Mitgliedsbeiträge an die Association Européenne des Académies, Conservatoires de Musique et, Musikhochschulen, die Gesellschaft für Musikforschung, die Association Internationale des Bibliothèques Musicales (AIBM), den Deutschen Musikrat, den Landesmusikrat, die Bundesrektorenkonferenz, den Deutschen Akademischen Austauschdienst, International Association of Schools für Jazz (IASJ), den Verein Europäische-Mozart-Wege, die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sowie der Beitrag zum Hochschulwettbewerb
8 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 70,1 a) 342,7 342,7 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 52,4 b) 56,2 c) Erläuterung: Übertragen von Tit : 7,6. Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 265, Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe ,0 a) 1.189, ,5 84 Ausgaben aus Drittmitteln Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 9,5 b) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 145,2 b) 52,6 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Musikinstrumente und Geräte zur Deckung des Nachholbedarfs für die Hochschulbibliothek 5,4 Für Informationstechnik 6,8 Für allg. Beschaffungen 46,9 Für die Hochschulbibliothek 9,9 Für den Studiengang Jazz- und Popularmusik 7,6 Für die Akademie des Tanzes 1,1 Zur Verbesserung der Lehre 265,0 zus. 342,7-563-
9 93 Für den Betrieb des Studienganges - Jazz/Popularmusik - Erläuterung: Übertragen nach Tit.Gr Ausgaben W 135 Personalaufwand 11,4 a) 0,0 0,0 3,4 b) 0,4 c) W 135 Sachaufwand 34,5 a) 0,0 0,0 46,9 b) 33,4 c) W 135 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 7,6 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 11,5 b) 5,5 c) Summe gruppe 93 53,5 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben 7.905,9 a) 8.507, ,6 Abschluss Kapitel 1471 Verwaltungseinnahmen 16,8 a) 546,8 546,8 Gesamteinnahmen 16,8 a) 546,8 546,8 Personalausgaben 7.294,6 a) 7.466, ,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 532,7 a) 697,2 697,2 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 0,9 a) 0,9 0,9 Ausgaben für Investitionen 77,7 a) 342,7 342,7 Gesamtausgaben 7.905,9 a) 8.507, ,6 Kapitel 1471 Zuschuss 7.889,1 a) 7.960, ,8-564-
Soll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Vorbemerkung: Mit dem Haushalt 2005/2006 wird den Kunsthochschulen die volle dezentrale Finanzverantwortung übertragen. Damit verbunden ist eine Zusammenfassung von Titelgruppen und die Einführung der
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