Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1476

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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1476 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1476, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen bezieht sich auf eine Mehrzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Patente und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Haushalts- Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) ermächti- gungen in Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Kapitel PB Lehre 1476, 1403 Ziele Vermittlung der Kenntnisse,Fähigkeiten,Methoden, die Studierende zu verantwortl. Handeln befähigen Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2007 (Soll 2007) Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro 7.691,0 GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 9,9 Ist 2008 (Soll 2008) 8.026,6 12,4 Soll 2009 Soll 2010 Soll PB Forschung 1476, 1403, 1499 Theoret. u praxisorientierter Erkenntnisgewinn / Anwendungsentwicklung aus theoret. Erkenntnissen Kosten der Forschung/Kunst in TEuro 4.684,2 GK der Forschung pro Prof/Kunst in TEuro 101, ,5 126, Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 3,0 2, PB Sonstige Dienstleistungen 1476, 1403 Förderung der Sonstigen Dienstleistungen GK Sonstige Dienstleistungen/Kunst in TEuro ,

2 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist eine der ältesten und größten Kunsthochschulen in Deutschland. Untergliedert in 4 Fachgruppen bietet sie in insgesamt 20 Studiengängen ein äußerst breites Forschungs- und Ausbildungsspektrum im freien und angewandten Bereich der Bildenden Künste einschließlich der Kunsterziehung, im Bereich der Restaurierung von Kulturgütern und im Bereich der Kunstwissenschaft. In den 32 Werkstätten finden Studierende ein weitgefächertes Angebot zur praktischen Umsetzung ästhetischer Ideen und Entwürfe. 3 Institute befassen sich schwerpunktmäßig mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf den Gebieten Museumskunde, Buchgestaltung sowie Architektur und Design. Die Akademie feiert im Jahr 2011 ihr 250-jähriges Jubiläum. Im WS 2008/2009 betrug die Zahl der Studierenden 806 (782). Hinzu kamen 24 (21) Programm- und Gaststudierende. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Studiengebühren 630,0 a) 504,0 504,0 649,7 b) 626,2 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR je Semester. Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ) Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 6,5 b) 3,4 c) Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 630,0 a) 504,0 504,0 Übrige Einnahmen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und 0,0 a) 0,0 0,0 kommunaler Träger nach dem SGB III und II 0,0 b) Vgl. Vermerk und Erläuterung bei Tit Ausgaben -. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger nach dem SGB III und II zur Förderung der Arbeitsaufnahme und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. zur Eingliederung in Arbeit

3 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Erstattung von Verwaltungsausgaben 0,3 a) 0,3 0,3 0,0 b) Erstattung des Studentenwerks Stuttgart für Gebäudebewirtschaftungskosten (außer Energiebewirtschaftungskosten) der vermieteten Räume. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,3 a) 0,3 0,3 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben Sonstige Einnahmen 74,1 a) 74,1 74,1 165,8 b) 103,4 c) Veranschlagt sind insbes. Einnahmen aus Werkstätten, Eintrittsgelder und sonstige Entgelte Zuschüsse und Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 71 74,1 a) 74,1 74,1 84 Einnahmen aus Drittmitteln Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 261,8 b) 241,0 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 84 Ausgaben -. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 91 Einnahmen der Institute für Museumskunde, Buchgestaltung und Medienentwicklung sowie des Weissenhofinstituts Veröffentlichungen können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben

4 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Einnahmen aus Veröffentlichungen 5,6 a) 5,6 5,6 1,6 b) 0,2 c) Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 91 5,6 a) 5,6 5,6 Gesamteinnahmen 710,0 a) 584,0 584,0 Ausgaben Tit Nr. 6 und 9 der Erläuterungen sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben bei Tit Nr. 6 und 9 der Erläuterungen sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit. Gr. 71 zulässig. Die , , und , der Obergruppe 81 (ausgenommen sind die Tit und ) und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich bei diesen n nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei den n und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 4.337,3 a) 4.443, , ,4 b) 4.153,2 c) Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Vorschriften Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, 271,5 a) 271,5 271,5 Gastprofessuren und Gastvorlesungen 291,1 b) 284,3 c) Für Lehraufträge 174,3 Für Gastprofessoren, Gastvorlesungen und Gastvorträge 97,2 zus. 271, Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter 35,8 a) 35,8 35,8 von Professoren 23,3 b) 41,6 c) Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von Professoren 35,8-662-

5 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Sonstige Beschäftigungsentgelte 36,8 a) 36,8 36,8 23,0 b) 23,2 c) 1. Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfe (auch Werkstudenten, 5,0 Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter u.dgl.) 2. Personalaufwand für 1/1/1 Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen der 31,8 Entgeltgruppe E 13 TV-L zus. 36, Entgelte an Beschäftigte nach dem SGB III und II 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit und der Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig. Entgelte an Beschäftigte bei Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. bei Eingliederung in Arbeit und bei Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB III und II Entgelte der Arbeitnehmer (Beschäftigten) 2.627,3 a) 2.646, , ,2 b) Leistungsentgelte nach 18 Abs. 7 und 8 TV-L i.v. mit 40 Nr. 6 TV-L können nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden.. Vgl. Vermerk bei Tit (Stellenteil) Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 1. Außertariflich Beschäftigte (Gesamtbezüge) 185,3 5. 1/1/1 Auszubildende, 1/1/1 Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten 6. Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte für Mehrarbeit 14,3 9. Sonstige Zulagen Zulage nach 14 TV-L i. V. m. 10 und 18 TVÜ-Länder 1,0 Außerdem sind bei Tit noch Entgelte für Arbeitnehmer (Modelle) veranschlagt, die zeitlich befristet beschäftigt sind. Zwischensumme Personalausgaben 7.308,7 a) 7.433, ,1-663-

6 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Sächliche Verwaltungsausgaben Zur Verfügung des Rektors für Aufwand aus 1,6 a) 1,6 1,6 dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 1,2 b) 1,4 c) Die Mittel sind übertragbar. Hieraus ist der Aufwand für Repräsentation sowie für die Immatrikulationsfeiern u.ä. zu bestreiten. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Sonstiger Sachaufwand 87,2 a) 87,2 87,2 168,8 b) 146,7 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Geschäftsbedarf 2,7 2. Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 3,3 3. Postgebühren 9,5 4. Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl. 0,8 5. Dienstreisen 3,0 6. Reisebeihilfen 2,7 7. Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 4,8 8. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,6 9. Herausgabe der Reihe Beiträge zur Geschichte der Stuttgarter Akademie 8,7 10. Umzugs- und Verlegungskosten 3,3 11. Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 37,0 (außer Energiebewirtschaftungskosten) 12. Vermischte Verwaltungsausgaben 10,8 zus. 87,2 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Kunsthochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. B e s t a n d a n D i e n s t k r a f t - f a h r z e u g e n u n d s e l b s t f a h r e n d e n A r b e i t s m a s c h i n e n: Kombiwagen Einsatz- und Kombifahrzeuge Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 88,8 a) 88,8 88,8-664-

7 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Förderung der Studenten 4,3 a) 4,3 4,3 4,0 b) 1,5 c) Mietzuschüsse für Meisterschülerateliers 1,0 Prämien und Erwerb studentischer Arbeiten 3,3 zus. 4,3 Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 4,3 a) 4,3 4,3 Ausgaben für Investitionen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 106,0 a) 106,0 106,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Für Erneuerungen im Studiengang Papierrestaurierung 18,0 18,0 2. Für den Ausbau des Verbreiterungsfachs Bildende Kunst/Intermediales 8,0 8,0 Gestalten 3. Für die Erneuerung und weitere Ausstattung der Experimentierbühne 5,0 5,0 4. Für die Einrichtung des Studiengangs Konservierung und Restaurierung 50,0 50,0 von Wandmalerei und polychromiertem Stein 5. Für die Erneuerung von EDV-Ausstattung in der Verwaltung 5,0 5,0 6. Für den Ausbau der IT-Infrastruktur der Hochschule 20,0 20,0 zus. 106,0 106,0 Zu 4.: Die Restauratorenausbildung ist um den Studiengang Konservierung und Restaurierung von Wandmalerei und polychromiertem Stein erweitert worden, der mit Anmietung einer neuen Räumlichkeit und Besetzung einer Professur den anderen Restaurierungsstudiengängen entsprechend ausgebaut werden soll. Die Mittel werden dabei für die weitere Ausstattung studentischer Arbeitsplätze, der Ausbildungswerkstatt und der Unterrichtsräume benötigt. Zu 6.: Das neuorganisierte und -strukturierte Netzwerk bedarf eines ständigen Ausbaus sowie fortlaufender Erneuerung, um den stetig wachsenden Bedürfnissen einer steigenden Zahl von Nutzern sowie den zunehmenden Sicherheitsanforderung gerecht werden zu können

8 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausstattungsmaßnahmen 845,0 a) 295,0 345,0 873,0 b) 466,2 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , , , , und Tit.Gr. 71 zulässig Maschinensanierung und Arbeitsschutzmaßnahmen in den Werkstätten 215,0 225,0 2. Modernisierung der Schließanlage 80,0 120,0 zus. 295,0 345,0 Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. Erläuterungen hierzu. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 951,0 a) 401,0 451,0 Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit und um die Einnahmen bei Tit Die Mittel sind insbesondere für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für die Werkstätten und für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Maschinen, Geräte und sonstigen Gegenstände bestimmt. Weitere Mittel zur Förderung der studentischen Angelegenheiten sind bei Kap Tit.Gr. 88 veranschlagt

9 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Personalaufwand 241,0 a) 209,5 209,5 224,6 b) 70,6 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig aus Studiengebühren, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ). 1. Personalaufwand (u.a. verlängerte Öffnungszeiten) 70,0 2. Förderung studentischer Angelegenheiten 13,5 3. Zur Verbesserung der Lehre 126,0 zus. 209,5 Einsparungen, die durch Nichtbesetzung von Stellen erzielt werden, können zur Beschäftigung von Aushilfskräften im wissenschaftlichen Dienst, im Bibliotheksdienst, im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst eingesetzt werden Sachaufwand 521,4 a) 461,5 433,1 923,6 b) 594,4 c) Übertragen nach Kap Tit in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 28,4. Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ) Aufwand für Informationstechnik 37,5 37,5 2. Für die Hochschulbibliothek und Diathek 34,2 34,2 3. Für Öffentlichkeitsarbeit 9,0 9,0 4. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 59,2 59,2 5. Lehr- und Lernmittel 86,3 57,9 6. Sonstiger Sachaufwand 58,4 58,4 7. Internationale Beziehungen zu ausländischen Kunsthochschulen 20,9 20,9 8. Für Theaterprojekte des Studiengangs Bühnenbild 30,0 30,0 9. Zur Verbesserung der Lehre 126,0 126,0 zus. 461,5 433, N 135 Erwerb von Dienstfahrzeugen u. dgl. 0,0 a) 18,0 0,0 0,0 b) Veranschlagt ist die Ersatzbeschaffung eines Transporters anstelle des auszusondernden VW (LKW-geschlossen Kasten), Baujahr 1989, voraussichtliche Gesamtfahrleistung zum Zeitpunkt der Aussonderung ca km, amtliches Kennzeichen S-KL

10 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 360,7 a) 279,7 297,7 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 14,1 b) 51,9 c) Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ) Aufwand für Informationstechnik 18,5 18,5 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 27,2 27,2 Zur Verbesserung der Lehre 234,0 252,0 zus. 279,7 297,7 Die Mittel sind für die laufenden Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen und für die Unterhaltung und Instandsetzung von Maschinen, Geräten und sonstigen Gegenständen bestimmt Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe ,1 a) 968,7 940,3 84 Ausgaben aus Drittmitteln Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Aus diesen Mitteln können für die Mitarbeit bei Aufträgen Dritter Zeitaushilfen beschäftigt werden. Soweit dafür jedoch ständige Bedienstete eingesetzt werden, können diese Nebenvergütungen oder Überstundenvergütungen erhalten, wenn die gesetzlichen oder tariflichen Voraussetzungen dafür vorliegen Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 106,5 b) 60,1 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 167,2 b) 143,1 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) 1,6 c) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0-668-

11 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 91 Für den Betrieb der Institute für Museumskunde, Buchgestaltung und Medienentwicklung sowie des Weissenhofinstituts Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit und um die Einnahmen bei Tit Personalaufwand 52,4 a) 52,4 52,4 4,7 b) 3,1 c) 1. Vergütung und Auslagenersatz für Lehraufträge und Gastvorlesungen 3,1 2. Beihilfen, Trennungsgelder usw. 12,7 Aus diesen Mitteln können auch Aushilfen beschäftigt werden Sachaufwand 70,3 a) 70,3 70,3 53,1 b) 35,3 c) 1. Für Fachbücher und Fachzeitschriften 3,3 2. Lehr- und Lernmittel 1,5 3. Aus- und Fortbildung 1,8 4. Veröffentlichungen der Institute 23,0 5. Weiterer Sachaufwand 40,7 zus. 70,3 Zu 3.: Für die Abhaltung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Restauratoren sowie für reisekostenrechtliche Abfindungen für das Lehrpersonal und die Teilnahme an Fortbildungskursen. Zu 4.: Für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und Diplomarbeiten. Zu 5: Die Mittel sind auch bestimmt für die Design-Ausbildung Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Summe gruppe ,7 a) 122,7 122,7 Gesamtausgaben 9.598,6 a) 9.018, ,2-669-

12 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Abschluss Kapitel 1476 Verwaltungseinnahmen 709,7 a) 583,7 583,7 Übrige Einnahmen 0,3 a) 0,3 0,3 Gesamteinnahmen 710,0 a) 584,0 584,0 Personalausgaben 7.602,1 a) 7.695, ,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 680,5 a) 620,6 592,2 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 4,3 a) 4,3 4,3 Ausgaben für Investitionen 1.311,7 a) 698,7 748,7 Gesamtausgaben 9.598,6 a) 9.018, ,2 Kapitel 1476 Zuschuss 8.888,6 a) 8.434, ,2-670-

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