Sozialministerium 0911 Landesversorgungsamt

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1 Vorbemerkung: Die Dienststellen der Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg gliedern sich in: 1 Landesversorgungsamt in Stuttgart (Kap. 0911); 8 Versorgungsämter in Freiburg (mit Außenstelle in Radolfzell), Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart und Ulm (Kap. 0912); 2 Versorgungskuranstalten: Kurklinik Bad Mergentheim und Kurklinik Wildbad (Kap. 0915). Nach dem Ersten Überleitungsgesetz in der Fassung vom 28. April 1955 (BGBI. I S. 193), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln durch den Bund vom 8. Juni 1977 (BGBI. I S. 801), sind die persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten dieser Dienststellen vom Land zu tragen. Die Aufwendungen für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen trägt der Bund. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 2,5 a) 2,5 1,5 b) 2,6 c) Erlöse aus der Veräußerung von Maschinen und 0,5 a) 0,6 sonstigen beweglichen Sachen 0,7 b) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 3,0 a) 3,1 Übrige Einnahmen Zuweisungen des Bundes zu den Kosten der 10,2 a) 12,0 fachlichen Fortbildung der Beamten 11,9 b) und Angestellten Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 68 Ausgaben. Die fachliche Fortbildung der Bediensteten der Versorgungsverwaltung liegt auch im Interesse des Bundes. Dieser gewährt deshalb zu den Kosten der Fortbildung Zuschüsse. Zwischensumme Übrige Einnahmen 10,2 a) 12,0 Gesamteinnahmen 13,2 a) 15,1 62

2 Ausgaben Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 3.389,1 a) 3.305, ,6 b) 3.248,1 c) Erläuterung: In dem Haushaltsansatz sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften enthalten: Sonstiges (Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Mehrarbeitsvergütung, Nachtdienstzulagen) 3, Vergütungen der Angestellten 1.945,4 a) 2.098, ,9 b) 2.087,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 7,6 9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom 10. Juli 1969 an bis zu 4/(4) Angestellte im Schreibdienst 4,7 11. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 24 BAT) 3, Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,7 a) 238,7 202,3 b) 195,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne 0,7 5. Zulagen (u. a. nach 9 MTArb) 0, Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und 23,6 a) 23,6 des Reinigungsdienstes 23,3 b) 22,6 c) Sonstige Beschäftigungsentgelte 3,1 a) 3,1 0,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen und Hausdienstvergütungen. 63

3 Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. 9,2 a) 8,0 7,6 b) 1,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Trennungsgelder, Fahrkostenbeiträge, Fahrkosten- und Verpflegungszuschüsse, Abfindungsbeiträge zur Wohnraumbeschaffung und Umzugskostenvergütungen. Zwischensumme Personalausgaben 5.565,1 a) 5.678,1 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 202,4 a) 150,0 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 146,3 b) stände 134,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Geschäftsbedarf (einschl. Bücher und Druckschriften) 18,8 2. Porto 9,7 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 6,0 4. Unterhaltung und Instandsetzung 9,0 5. Sonstiges (vornehmlich Endlosformulare, Papier für Haus- und Fremddrucke sowie Laborbedarf) 106,5 zus. 150,0 Die Kosten für die Herstellung oder Beschaffung von Vordrucken für das Landesversorgungsamt und die Versorgungsämter (Kap. 0912) sind hier zentral veranschlagt. Außerdem werden in der Hausdruckerei des Landesversorgungsamts Druckarbeiten für das Sozialministerium (Kap. 0901) ohne Kostenerstattung durchgeführt Dienst- und Schutzkleidung (persönliche Aus- 1,3 a) 1,0 rüstungsgegenstände) 0,2 b) Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 5,9 a) 6,0 Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 5,5 b) 4,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für geringwertige Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel (z.b. Putzmittel, WC-Bedarf) Gerichts- und ähnliche Kosten 5,3 a) 5,3 5,7 b) 2,0 c) Erläuterung: Die Gerichts- und ähnlichen Kosten für sämtliche Versorgungsdienststellen sind hier zentral ausgebracht Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten und 0,9 a) 0,9 ähnlichen Ausschüssen 0,4 b) Erläuterung: Beim Landesversorgungsamt Baden-Württemberg besteht ein beratender Beirat für Fragen der Kriegsopferversorgung. Den Mitgliedern dieses Beirats werden die bei Sitzungen entstehenden Auslagen erstattet. 64

4 Dienstreisen 17,8 a) 17,8 11,5 b) 14,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Reisekostenvergütungen und Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. Zugelassene Fahrzeuge Pkw Beweiserhebung und Kostenerstattung in 12,3 a) 12,3 Versorgungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten 5,4 b) 8,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Honorare nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen für die Inanspruchnahme von Fremdgutachtern Vermischte Verwaltungsausgaben 8,6 a) 8,6 7,3 b) 17,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Unfallrenten usw., Entschädigungen an Dritte, Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen usw. Die Mittel für Schadensersatzleistungen an Dritte aus Anlass von Unfällen beim Betrieb von Dienstkraftwagen sind hier zentral für sämtliche Versorgungsdienststellen ausgebracht. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 254,5 a) 201,9 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Leistungen an Krankenkassen nach dem Gesetz zur 4.800,0 a) 4.700,0 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen 4.60 in besonderen Fällen Erläuterung: Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) vom 21. August 1995 enthält in Artikel 5 das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen, mit dem ab 1. Januar 1996 die Finanzierung der nicht auf Indikationen beruhenden Schwangerschaftsabbrüche bei Bedürftigen eigenständig außerhalb des Bundessozialhilfegesetzes geregelt wird. Ein Leistungsanspruch steht bedürftigen Frauen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu. Für die Durchführung der Leistungsgewährung sind nach 3 des Gesetzes die gesetzlichen Krankenkassen zuständig Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe ,7 a) ,0 nach der Einreise gem. 89d SGB VIII ,7 b) ,2 c) Erläuterung: Die Träger der Jugendämter, die nach der Einreise eines jungen Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Jugendhilfe gewähren, haben Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten. Erstattungspflichtig sind nach der seit 1. Juli 1998 geltenden Fassung des 89 d SGB VIII die Länder. Soweit die Eingereisten keinen Geburtsort im Bundesgebiet haben, bestimmt das Bundesverwaltungsamt das jeweils erstattungspflichtige Land mit dem Ziel der gleichmäßigen Belastung pro Einwohner. Die Zuständigkeit für die Erstattungsleistungen liegt beim Landesversorgungsamt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,7 a) ,0 65

5 Ausgaben für Investitionen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 10,7 b) Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 0,0 Titelgruppen 68 Maßnahmen für die berufliche Weiterqualifizierung der Bediensteten Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit Erläuterung: Die Kosten für die berufliche Weiterqualifizierung der Landesbediensteten für sämtliche Versorgungsdienststellen sind hier zentral ausgebracht. An den Kosten der Fortbildung beteiligt sich der Bund durch Gewährung von Zuschüssen (vgl. Tit ) Unterrichtsvergütungen u. dgl. 0,0 a) 0,0 8,2 b) Allgemeiner Sachaufwand 9,2 a) 9,2 11,3 b) 8,5 c) Reisekosten 82,1 a) 82,6 44,9 b) 50,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2004 a) für Verwaltungsbedienstete 56,1 b) für Ärzte und ärztliches Hilfspersonal 26,5 zus. 82,6 Summe Titelgruppe 68 91,3 a) 91,8 66

6 69 Aufwand für Informationstechnik Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel insbesondere für die Entwicklung und Pflege von EDV-Verfahren zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Kriegsopferversorgung, des Schwerbehindertengesetzes, des Jugendarbeitsschutzes, der Wiedergutmachung und im Sozialbereich sowie zur Einführung eines Bürokommunikationssystems. Die Einsparpotentiale aufgrund von EDV-Projekten ergeben sich aus den Erläuterungen zu Kap Tit. Gr Vertretungs- und Aushilfskräfte 0,0 a) 0, A 214 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- 61,0 a) 60,0 und Ausrüstungsgegenständen und dgl. 64,1 b) Erläuterung: Veranschlagt sind: Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 5,0 2. Unterhaltung und Instandsetzung 55,0 zus. 60, B 214 Fernmeldegebühren u. dgl. 41,0 a) 40,0 36,6 b) Erläuterung: Veranschlagt sind: Laufende Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 39,0 2. Einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 1,0 zus. 40,0 Anzahl der in den Wohnungen von Landesbediensteten vorhandenen dienstlichen Fernsprechanschlüsse: Verbrauchsmittel 28,0 a) 28,0 14,3 b) Maschinen- und Gerätemieten 0,0 a) 0,0 10,3 b) 20,6 c) Erläuterung: Für Mietverträge von DV-Geräten. 67

7 Aus- und Fortbildung 65,0 a) 30,0 24,6 b) 34,4 c) Erläuterung: Für die notwendige Aus- und Fortbildung der Bediensteten im Zusammenhang mit der dezentralen Datenverarbeitung und der Einführung eines Bürokommunikationssystems Kosten für Sachverständige 38,0 a) 10,0 168,4 c) Erläuterung: Die verschiedenen Vorhaben auf dem Gebiet der Informationstechnik erfordern auch die Inanspruchnahme sachverständiger Dritter Dienstleistungen Dritter u. dgl. 231,0 a) 299,0 344,8 b) 176,2 c) Erläuterung: Für den Erwerb von Software und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter Sonstiger Sachaufwand 0,0 a) 0, Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 14,0 a) 15,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 25,0 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Ersatz- und Neubeschaffungen insbesondere für die Bürokommunikation. Summe Titelgruppe ,0 a) 482,0 Gesamtausgaben ,6 a) ,8 Abschluss Kapitel 0911 Verwaltungseinnahmen 3,0 a) 3,1 Übrige Einnahmen 10,2 a) 12,0 Gesamteinnahmen 13,2 a) 15,1 Personalausgaben 5.565,1 a) 5.678,1 Sächliche Verwaltungsausgaben 809,8 a) 760,7 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,7 a) ,0 Ausgaben für Investitionen 14,0 a) 15,0 Gesamtausgaben ,6 a) ,8 Kapitel 0911 Zuschuss ,4 a) ,7 68

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