Innenministerium 0309 Zentrale Informationstechnologie Landesverwaltung
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- Berndt Schulz
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1 Innenministerium 0309 Zentrale Informationstechnologie Landesverwaltung Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Betrag Betrag Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) Vorbemerkung: In diesem Plankapitel sind die Einnahmen und Ausgaben des Landes für die zentrale Informationstechnologie der Landesverwaltung (einschließlich Beauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg für Informationstechnologie und Landesbetrieb IT Baden-Württemberg - BITBW) veranschlagt. Der Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für Informationstechnologie, auch als Chief Information Officer (CIO) bezeichnet, ist direkt dem Innenminister zugeordnet. Die Personalstellen des CIO und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Kapitel 0301 veranschlagt. Der CIO hat insbesondere folgende Aufgaben: Er vertritt die IT des Landes nach außen und im IT-Planungsrat. Er stimmt sich mit dem Bund, den Ländern, der EU und den Kommunen und Interessenvertretungen im Land zu Fragen der IT ab. Er verantwortet den Auf- und Ausbau der IT-Infrastruktur und konsolidiert die IT der Landesverwaltung. Er übt die Aufsicht über den Landesbetrieb IT-Baden-Württemberg aus. Er führt neue IT-Technologien und IT-Verfahren ein. Die Informationstechnologie des Landes wird derzeit neu geordnet. Im Zuge der Neuordnung wird das Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) aufgelöst und eine als Landesbetrieb geführte Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) errichtet. Die Errichtung soll zum erfolgen. Daher ist sowohl in Kap (IZLBW) als auch in Kap ein Teil des Zuschusses für laufende Zwecke sowie des Zuschusses für Investitionen veranschlagt. Gleichzeitig wird für den Fall einer Errichtung der neuen Landesoberbehörde zu einem anderen Zeitpunkt die Inanspruchnahme von Ausgabeermächtigungen und Stellen bzw. die Ausführung des Wirtschaftsplans durch den jeweiligen Landesbetrieb haushaltsrechtlich durch Haushaltsvermerke bei Kap und Kap abgesichert. Einnahmen Titelgruppen 69 Einnahmen aus Informationstechnik N 011 Sonstige Erstattungen aus dem Inland a) b) c) Erläuterung: Vereinnahmt werden ggf. Erstattungen von Ausgaben zur Informationstechnik (Hardware, Software), die zentral und übergreifend geleistet wurden. Leertitel, da Grund und Höhe solcher Einnahmen nicht vorherzusehen sind. Vgl. Vermerk bei Tit. Gr Ausgaben. Summe Titelgruppe 69 a) Gesamteinnahmen a) Ausgaben Mehrausgaben sind in Höhe von Einsparungen bei Kap zulässig. Die Titel des Kapitels sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung bei diesen Titeln erhöht sich um die Einnahmen bei Tit
2 Innenministerium 0309 Zentrale Informationstechnologie Landesverwaltung Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Betrag Betrag Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Die Mittel der Tit und sind übertragbar und gegenseitig deckungsfähig. Die Bildung und Verwendung von Rücklagen bedürfen der Einwilligung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Die Kosten der Unterbringung einschließlich der Gebäudebewirtschaftungs- und Energiekosten sowie Bauunterhaltung werden aus den Kap und 1209 getragen. Der Wirtschaftsplan des BITBW kann bei einer Errichtung des BITBW nach dem auch als Wirtschaftsplan des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg ausgeführt werden N 012 Zuführung an den Landesbetrieb IT Baden-Württem- a) , ,8 berg für laufende Zwecke b) c) Abweichungen von der Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) sind innerhalb der Gesamtstellenzahl und, wenn die Aufgabe wirtschaftlicher durch eigenes Personal erledigt werden kann, auch darüber hinaus im Rahmen der Aufwendungen des Wirtschaftsplans zulässig ( 26 Abs. 1 LHO). Sie bedürfen der Einwilligung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Die Wirtschaftlichkeit ist im Einzelfall auf Grundlage einer Vollkostenrechnung nachzuweisen. Die Verfahrensregeln des Innenministeriums und das geltende Tarifrecht sind zu beachten. Erläuterung: Veranschlagt ist die Zuführung an den Landesbetrieb BITBW. In den Planansätzen sind Mittel enthalten, die im Zuge der IT-Neuordnung in die IT-Titel der Kunden rückübertragen werden sollen. Der Wirtschaftsplan des Landesbetriebs BITBW ist als Anlage 1 aufgeführt. Unentgeltliche Leistungen für den Landesbetrieb BITBW Fläche in m 2 bzw. anderer Größenordnung der Leistung Ist- Ergebnis I. Nutzung unentgeltlich überlassener Liegenschaften des Landes (Mietwert, Bewirtschaftung, Bauunterhalt) 1. Stuttgart Krailenshaldenstr Stuttgart Heilbronner Str , , ,2 934,4 Zusammen , ,1 II. Weitere Leistungsblöcke III. Unentgeltliche Leistungen insgesamt - keine , ,1 Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) a) , ,8-230-
3 Innenministerium 0309 Zentrale Informationstechnologie Landesverwaltung Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Betrag Betrag Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) Ausgaben für Investitionen N 012 Zuführung an den Landesbetrieb IT Baden-Württem- a) berg für Investitionen b) c) Nicht im Wirtschaftsplan veranschlagte Investitionen dürfen im Rahmen des Gesamtzuschusses - bei Beträgen von über EUR im Einzelfall nur mit Einwilligung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft - getätigt werden. Erläuterung: Veranschlagt ist die Zuführung an den Landesbetrieb BITBW zur Finanzierung der Investitionen im Finanzplan des Landesbetriebs, die nicht an die Nutzer abgerechnet werden. Hierbei handelt es sich um dem Landesbetrieb BITBW zugewiesene Aufgaben, die ressortübergreifend für die gesamte Landesverwaltung erforderlich sind, die es in eigener Zuständigkeit erbringt und deren Ausführung und Gestaltung ihm obliegen. Die Investitionen sind im Finanzplan des Wirtschaftsplans zu B.I/2.2 und zu B.I/2.3 erläutert (Anlage 1). Zwischensumme Ausgaben für Investitionen a) Titelgruppen 69 Aufwand für Informationstechnik Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit. Gr. 69. Erläuterung: Bei Tit. Gr. 69 sind die Sachmittel der IT-Koordination veranschlagt. Die Haushaltsmittel werden überwiegend eingesetzt zur Klärung von Grundsatzfragen mit ressortübergreifender Bedeutung, zur Finanzierung ressortübergreifender IT-Vorhaben sowie von Landesanteilen an bundesweiten IT-Vorhaben im Rahmen des IT-Planungsrats und zur Fortentwicklung von Grund- und Online-Verfahren entsprechend den Vorgaben der E-Government-Richtlinien Baden-Württemberg. Für die länderübergreifend zu finanzierenden IT-Planungsrat-Verfahren ist dabei eine hälftige Ressortumlage vereinbart (Einnahmen bei Tit ) N 011 Vertretungs- und Aushilfskräfte a) b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind auch die Kosten für die Beschäftigung von Hochschulpraktikantinnen und Hochschulpraktikanten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dualen Studiengängen u. dgl A N 011 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- a) und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für die Beschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie deren Unterhaltung und Instandsetzung
4 Innenministerium 0309 Zentrale Informationstechnologie Landesverwaltung Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Betrag Betrag Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) B N 011 Fernmeldegebühren u. dgl. a) b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind die laufenden Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für sonstige Kommunikationsdienste N 011 Verbrauchsmittel a) b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Backup-Medien, Kartuschen/Patronen für Drucker, Folien u. dgl N 011 Maschinen- und Gerätemieten a) b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere die Mietkosten für IT-Geräte N 011 Maßnahmen für die berufliche Weiterqualifizierung a) der Bediensteten b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für die berufliche Weiterqualifizierung im informationstechnischen Bereich einschließlich Reisekosten N 011 Kosten für Sachverständige, Gutachten u. dgl. a) b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für ressortübergreifende IT-Vorhaben N 011 Dienstreisen a) b) c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge N 011 Dienstleistungen Dritter u. dgl. a) b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für den Erwerb und die Entwicklung von DV-Programmen, auch für ressortübergreifende Vorhaben. Der Landesanteil aller aus länderübergreifenden Vereinbarungen zu finanzierenden Aufwendungen und Vorhaben ist bei Tit etatisiert
5 Innenministerium 0309 Zentrale Informationstechnologie Landesverwaltung Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Betrag Betrag Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) N 011 Sonstiger Sachaufwand a) b) c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Geschäftsbedarf, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Druckkosten für Veröffentlichungen im Rahmen der IT-Koordination N 011 Anteil des Landes an den länderübergreifenden Auf- a) 783,1 783,1 wänden für im IT-Planungsrat oder in Verwaltungs- b) vereinbarungen beschlossenen Vorhaben c) Erläuterung: Veranschlagt sind die anteiligen Kosten des Landes für die im IT- Planungsrat (der IT-Planungsrat wurde im IT-Staatsvertrag zum April 2010 eingerichtet) oder aufgrund von länderübergreifenden Verwaltungsvereinbarungen beschlossenen Finanzierungsvereinbarungen zu Geschäftsstellen, Aktionsplänen, Vorhaben u. dgl. Übertragen von Kap Tit Übertragen von Kap Tit ,1. 8, A N 011 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und a) Ausrüstungsgegenständen u. dgl. b) c) Erläuterung: Zu leisten sind ggf. die Kosten der Beschaffung von IT-Geräten und Maschinen sowie Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für ressortübergreifende Vorhaben, insbesondere die technische Ausstattung des Referats IT-Koordination für Tests von Hard- und Software auf ihre Eignung zum Einsatz in der Landesverwaltung und für Entwicklungskooperationen entsprechend dem jeweiligen Jahresbedarf. Summe Titelgruppe 69 a) 1.283, ,1 Gesamtausgaben a) , ,9-233-
6 Innenministerium 0309 Zentrale Informationstechnologie Landesverwaltung Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Betrag Betrag Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) Abschluss Kapitel 0309 Gesamteinnahmen a) Sächliche Verwaltungsausgaben a) Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) a) , ,9 Ausgaben für Investitionen a) Gesamtausgaben a) , ,9 Kapitel 0309 Zuschuss a) , ,9-234-
7 Anlage 1 zu Kapitel 0309 Landesbetrieb IT Baden-Württemberg Wirtschaftsplan des Landesbetriebs IT Baden-Württemberg im Sinne von 26 LHO Vorbemerkun g Der Landesbetrieb IT Baden-Württemberg (BITBW) wird als Landesoberbehörde neu gegründet. Die Landesoberbehörde wird als Landesbetrieb gem. 26 LHO geführt. Der Sitz des Landesbetriebs ist Stuttgart. Der Landesbetrieb BITBW ist IT-Dienstleister für die gesamte Landesverwaltung und unterliegt der Dienstaufsicht und Fachaufsicht des Innenministeriums. Der Landesbetrieb IT wird faktisch Rechtsnachfolger des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW), das im Kapitel 0308 geführt wird. Die Errichtung der Landesoberbehörde BITBW soll zum erfolgen. Aufgaben, Organisation und Benutzungsgrundsätze des Landesbetriebs BITBW werden im Gesetz zur Errichtung des Landesbetriebs IT Baden-Württemberg (Errichtungsgesetz BITBW), in der ergänzenden Verwaltungsvorschrift der Landesregierung (VwV BITBW) und in den Allgemeinen Benutzungsbedingungen (ANB-BITBW) geregelt. Dem Landesbetrieb BITBW werden Aufgaben zugewiesen, die ressortübergreifend für die gesamte Landesverwaltung erforderlich sind, die es in eigener Zuständigkeit erledigt und deren Ausführung und Gestaltung ihm obliegen. Diese Leistungen werden gegenüber den Nutzern nicht abgerechnet. Zur Erledigung dieser Aufgaben wird der Landesbetrieb mit den erforderlichen Haushaltsmitteln in Form eines Zuführungsbetrags gem. 26 LHO (Zuführung für laufende Zwecke Titel und für Investitionen Titel ) ausgestattet. Neben den oben genannten Aufgaben der IT-Grundversorgung bietet der Landesbetrieb BITBW IT-Dienstleistungen für die Landesverwaltung an, die kundenspezifisch abgerechnet werden. Dabei handelt es sich sowohl um fachübergreifende IT-Leistungen, die von den Kunden in unterschiedlicher Menge, Qualität und in unterschiedlichen Leistungsklassen benötigt werden, als auch um fachspezifische IT-Leistungen. Diese Leistungen werden direkt zwischen dem Landesbetrieb und dem Kunden vereinbart und abgerechnet (Auftraggeber-Auftragnehmer- Beziehung) und vom Kunden aus dessen Plankapiteln bezahlt. Für diese IT-Dienstleistungen ist im Errichtungsgesetz BITBW eine Abnahmeverpflichtung festgeschrieben. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Bereitstellung von Hard- und Software für den Standardarbeitsplatz der Bürokommunikation inkl. Mobil- und Festnetztelefonie sowie der erforderlichen Server für die Bürokommunikation und die mobilen Dienste, Nutzung von Unified Communication und Videokonferenztechnik, Bereitstellung von Zugängen und Betrieb des Landesverwaltungsnetzes, Rechenzentrumsbetrieb für die Landesverwaltung, Betrieb der Plattformen für IT-Fachverfahren und Portale im Internet und Intranet, Bereitstellung und Betrieb der Infrastruktur für die IT-Grundverfahren gemäß der Definition in der VwV egovernment-standards, Betrieb von Fachverfahren und Datenbanken, Ausschreibung und Beschaffung von Dienstleistungen, Hard- und Software außerhalb des Warenkorbs der IT-Standardgeräte
8 Wirtschaftsplan des Betriebs nach 26 Abs. 1 LHO Anlage 1 zu Kapitel 0309 Landesbetrieb IT Baden-Württemberg A. Erfolgsplan Ist-Ergebnis I. Erträge 1. Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 15,5 31,0 5. Erträge aus Beteiligungen, Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, Zinsund ähnliche Erträge 6. Außerordentliche Erträge Summe der Erträge , ,0 II. Aufwendungen 1. Materialaufwand 1.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 1.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.495, , ,6 2. Personalaufwand 2.1 Löhne und Gehälter 7.623, ,7 2.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.661, ,4 3. Abschreibungen 925, Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.1 Instandhaltung und Instandsetzung 50,5 101,0 4.2 Übrige 439,5 889,0 5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6. Außerordentliche Aufwendungen 7. Steueraufwand 0,1 0,1 Summe der Aufwendungen , ,8 III. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) , ,8 vor Zu- und Abführungen Land - Ergebnisübernahme IV. Zuführungen/Ablieferungen Land - Ergebnisübernahme 1. Zuführungen für den laufenden , ,8 Betrieb 2. Ablieferungen an das Land V. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) nach Ergebnisübernahme Land
9 Wirtschaftsplan des Betriebs nach 26 Abs. 1 LHO Anlage 1 zu Kapitel 0309 Landesbetrieb IT Baden-Württemberg B. Finanzplan Ist-Ergebnis 2013 I. Mittelbedarf Jahresfehlbetrag des Erfolgsplans , ,8 vor Ergebnisübernahme Land 2. Zugänge des Anlagevermögens einschl. Anzahlungen/Anlagen im Bau und immaterielle Anlagegüter 2.1 Grundstücke und Bauten 2.2 Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Bildung von Rücklagen 195, Erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse Dritter 5. Entnahmen/Ablieferung an das Land a) davon erfolgswirksam - Ablieferung (Ergebnisübernahme) b) davon erfolgsneutral - Kapitalrückzahlungen Summe I , ,8 II. Deckungsmittel 1. Jahresüberschuss des Erfolgsplans vor Ergebnisübernahme Land 2. Verminderung des Anlagevermögens 2.1 Abgänge 2.2 Abschreibungen 925, Verwendung/Auflösung von Rücklagen 4. Zugänge Sonderposten Investitionszuschüsse Dritter 5. Zuführung des Landes (Kap Tit ) (Kap Tit ) , , a) davon erfolgswirksam - Zuführungen für den laufenden Betrieb (Ergebnisübernahme) , ,8 davon erfolgsneutral: b) Kapitalzuführungen c) Zuführungen zur Vermehrung des Anlagevermögens (Pos. I.2.) d) Zuführungen für Rücklagen (Pos. I.3. - II.3) Summe II , ,8-237-
10 Wirtschaftsplan des Betriebs nach 26 Abs. 1 LHO Anlage 1 zu Kapitel 0309 Landesbetrieb IT Baden-Württemberg Erläuterungen zum Erfolgsplan: Zu A.I/1: Veranschlagt sind die Erstattungen der Dienststellen der Landesverwaltung für die vom Landesbetrieb BITBW im Kundenauftrag erbrachten IT-Dienstleistungen. Diese Leistungen werden kundenspezifisch abgerechnet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Erstattungen für die Leitungskosten des Landesverwaltungsnetzes (LVN), Dienste für den IT-Arbeitsplatz, Rechenzentrumsdienste, IT-Grundverfahren, Fachverfahren, Datenbanken und Projektaufwendungen. Die Umsatzerlöse und korrespondierend hierzu die Aufwendungen können im Vollzug des Erfolgsplans schwanken, abhängig von der Höhe der Fremdanlagen, d. h. der durchlaufenden Posten, die im Kundenauftrag beschafft und weiterberechnet werden. Die Höhe des Jahresfehlbetrags bleibt dadurch unverändert. Zu A.I/2: Periodengerechte Abgrenzung von unfertigen Leistungen im Rahmen des Jahresabschlusses. Zu A.I/4: Hierunter fallen z.b. Kostenerstattungen der Beschäftigten, Erträge aus Anlagenabgang und periodenfremde Erträge. Zu A.II/1: Veranschlagt sind Sachaufwendungen, die direkt der Leistungserbringung des Landesbetriebs BITBW zuzurechnen sind. Hierzu zählen z. B. LVN- Leitungskosten, Miete und Leasing für IT-Ausstattung, Lizenzen und Konzessionen, externe Dienstleistungen, Wartung IT, Pflege Software, Instandhaltung und Instandsetzung von IT-Gebäudeteilen und IT-Anlagen sowie Fremdanlagen (durchlaufende Posten, die im Kundenauftrag beschafft und weiterberechnet werden). Zu A.II/2: Personalaufwand (Bezüge, Gehälter und Sozialaufwand) für //295,5 Bedienstete (Beamtinnen und Beamte, 0/0/203,0 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende - Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg). Weitere Aushilfskräfte nach Bedarf. 1. Gesamtbestand Personal Stellen/VZÄ Soll 2014 a) Planmäßige Beamtinnen und Beamte in Stellen Stellen/VZÄ Planung 2015 Stellen/VZÄ Planung ,5 *kw 1,0 b) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 203,0 (Beschäftigte) in Stellen c) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf 6,0 im Vorbereitungsdienst (in Stellen), Auszubildende, Praktikanten u. ä. (in VZÄ) zus. 295,5 Summe *kw 1,0 2. Stellenplan für Beamtinnen und Beamte vgl. Kap Tit Stellenteil 3. Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) einschl. kw-/ku-vermerken Stellen Soll 2014 Veränderungen Planung 2015 Stellen Planung 2015 Veränderungen Planung 2016 Stellen Planung 2016 Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zusammen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. Entgeltgruppe ,0 übertragen von Kap. 2. Entgeltgruppe ,0 übertragen von Kap. 3. Entgeltgruppe ,0 übertragen von Kap. 4. Entgeltgruppe ,0 übertragen von Kap. 5. Entgeltgruppe ,5 übertragen von Kap. 3,0 23,0 6,0 11,0 133,5 0/0/17,0 ku nach Entg.Gr.13 mit Ausscheiden der Stelleninhaber -238-
11 Wirtschaftsplan des Betriebs nach 26 Abs. 1 LHO Anlage 1 zu Kapitel 0309 Landesbetrieb IT Baden-Württemberg Stellenübersicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) einschl. kw-/ku-vermerken Stellen Soll 2014 Veränderungen Planung 2015 Stellen Planung 2015 Veränderungen Planung 2016 Stellen Planung Entgeltgruppe ,5 übertragen von Kap. 13,5 7. Entgeltgruppe 9 + 3,0 übertragen von Kap. 3,0 8. Entgeltgruppe 8 + 2,5 übertragen von Kap. 2,5 9. Entgeltgruppe 6 + 4,5 übertragen von Kap. 4,5 10. Entgeltgruppe 5 + 2,0 übertragen von Kap. 2,0 11. Entgeltgruppe ,0 übertragen von Kap. 1,0 Zusammen 203,0 Beschäftigte insgesamt 203,0 Zu A.II/3.: Zu A.II.4.1: Planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der IT-Dienstleistung des Landesbetriebs BITBW stehen, z.b. das Zeiterfassungssystem. Zu A.II/4.2.: Veranschlagt sind z. B. Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung, Miete und Leasing von Geschäftsausstattung, Post- und Telekommunikationsaufwendungen und Verbrauchsmaterial EDV. Bestand an Dienstfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: PKW davon geleast Kombi, Einsatz- und Spezialfahrzeuge LKW Anhänger für Kfz Krafträder und Mopeds Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Wasserfahrzeuge Zu A.IV/1.: Die Zuführungen für den laufenden Betrieb entsprechen der Zuführung an den Landesbetrieb BITBW für laufende Zwecke (Kap Tit ). Erläuterungen zum Finanzplan: Zu B.I/2.2: Veranschlagt sind folgende Neu-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen von Hard- und Software für Betrag Betrag IT-Dienstleistungen des IT-Servicekatalogs 1.055, Sonstige IT-Dienstleistungen (Projekte, Sonderleistungen, interne Leistungen) 295, Zuführungsfinanzierte IT-Aufgaben für die gesamte Landesverwaltung IT-Dienstleistung Betrieb des Landesverwaltungsnetzes einschließlich des Metronetzes zus.: Zu B.I./2.3: Veranschlagt sind Neu-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen für Einrichtungsgegenstände, Büroausstattung Gesamtsumme Investitionen zus.:
12 Wirtschaftsplan des Betriebs nach 26 Abs. 1 LHO Anlage 1 zu Kapitel 0309 Landesbetrieb IT Baden-Württemberg Zu B.I/3: Vorgesehen ist die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage für die Modernisierung des Maschinensaals (vgl. Rücklagenplan). Zu B.II/2.1: Abgänge des Anlagevermögens in Höhe der Restbuchwerte. Zu B.II/2.2: Planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (vgl. A.II/3.). Rücklagenplan Zweckbestimmung Ist Plan Plan Plan Bestand Zuführung Bestand Zuführung Bestand Zuführung Bestand Zuführung Bestand I. Kapitalrücklagen aus Einlagen des Landes oder anderer am Betrieb Beteiligter II. Gewinnrücklagen 1. haushaltsgesetzlich vorgegebene Rücklage ( 266 Abs. 3 Position A Abs. 3 Satz 1 HGB) 2. nach den Errichtungsregelungen vorgegebe- ne Rücklage aus dem Jahresergebnis ( 266 Abs. 3 Position A Abs. 3 Satz 3 HGB) 3. andere Rücklagen aus dem Jahresergebnis ( 266 Abs. 3 Position A Abs. 3 Satz 4 HGB) zweckgebundene Rücklagen für Modernisierung des 195,0 195, Maschinensaals Zusammen 195,0 195, Gewinnrücklagen zusammen 195,0 195, III. Rücklagen insgesamt (I. + II.) 195,0 195, Erläuterung zum Rücklagenplan: Die zweckgebundene Rücklage wird für die künftige Modernisierung des Maschinensaals im Rechenzentrum des Landesbetriebs BITBW angespart
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