Auf einer Welle mit der Wirtschaft. Haushaltsanalyse der Großen Kreisstädte in der Region Südlicher Oberrhein

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1 Auf einer Welle mit der Wirtschaft Haushaltsanalyse 217 der Großen Kreisstädte in der Region Südlicher Oberrhein Haushaltsjahre

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3 1. Vorwort 4 2. Zusammenfassung 5 3. Einwohnerzahlen 8 4. Hebesätze Gewerbesteuerhebesätze (in Prozent) Grundsteuerhebesätze (in Prozent) 1 5. Erträge aus Steuern und Zuweisungen Gesamtsteuererträge (Euro je Einwohner) Gewerbesteuererträge (Euro je Einwohner) Grundsteuererträge (Euro je Einwohner) Einkommensteueranteile (Euro je Einwohner) Umsatzsteueranteile (Euro je Einwohner) Schlüsselzuweisungen (Euro je Einwohner) Aufwendungen Personalaufwendungen Personalaufwendungen (Euro und Euro je Einwohner) Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) Sach-, Dienstleistungs- und sonstige Aufwendungen (Euro je Einwohner) Zinsaufwendungen Zinsaufwendungen (Euro je Einwohner) Anteil der Zinsaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) Transferaufwendungen aus Gewerbesteuer-, Kreis- und FAG-Umlage (Euro) Ergebnis- und Finanzkennzahlen Ordentliches Ergebnis (Euro je Einwohner) Nettoinvestitionsrate (Euro je Einwohner) Finanzkraft aus Gesamtsteuererträgen (Euro je Einwohner) Investitionen Investitionsauszahlungen (Euro je Einwohner) Investitionsdeckungsquote (Investititonsauszahlungen / Abschreibungen in Prozent) Kreditfinanzierungsanteil an Investitionen (in Prozent) Anteil der Produktgruppe Verkehrsflächen und -anlagen an den Gesamtinvestitionen (in Prozent) Anteil des Bereichs Bildung (Schulträgeraufgaben und Tageseinrichtungen für Kinder) an den Gesamtinvestitionen (in Prozent) Schulden Bruttokreditaufnahme (in Euro) Stand der Kredite im Kernhaushalt (Euro je Einwohner) Stand der Kredite in den Eigenbetrieben (Euro je Einwohner) Summe der Kredite im Kernhaushalt und in den Eigenbetrieben (Euro je Einwohner) Nettoverschuldungsquotient (in Euro) Zuschussbedarf (Nettoresourcenverbrauch) ausgewählter Produktgruppen bzw. -bereiche Produktbereich Schulträgeraufgaben (Euro je Einwohner) Produktgruppe Tageseinrichtung für Kinder (Euro je Einwohner) Produktbereich Wirtschaftsförderung (Euro je Einwohner) Produktgruppe Verkehrsflächen und -anlagen (Euro je Einwohner) 45 Impressum 47 3

4 1. Vorwort Die Gemeinden der Region Südlicher Oberrhein sind ein wichtiger Partner für die regionale Wirtschaft. Finanziell stabile Kommunen schaffen Rahmenbedingungen für gutes Wirtschaften. Um den Entwicklungsstand der Gemeinden transparent darzustellen und Entwicklungen erkennbar zu machen, geben die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg alljährlich Analysen zum Entwicklungsstand in den jeweiligen Kommunen der Region heraus. In die landesweite Auswertung werden alle Stadtkreise (9) und Großen Kreisstädte (96) einbezogen. Im Kammerbezirk der IHK Südlicher Oberrhein werden hierfür die Zahlen von insgesamt acht Städten dieser Region näher beleuchtet. Die vorliegende Haushaltsanalyse beschäftigt sich mit der Stadt sowie den Großen Kreisstädten,,, Lahr,, und. Die gewonnenen Kennzahlen reichen für sich genommen nicht aus, um eine finanzwirtschaftliche Einzelanalyse oder einen Vergleich verschiedener Gemeinden fundiert durchzuführen. Sie lassen jedoch einen interkommunalen und auch intertemporalen Vergleich wichtiger finanz- und haushaltspolitischer Daten der Gemeinden zu. Wie in den en ist auf die Eigenbetriebsproblematik hinzuweisen. So hat auch das Vorhandensein von in kommunale Eigenbetriebe ausgegliederten öffentlichen Einrichtungen wie etwa Schwimmbädern, Parkhäusern, Stadtwerken, Entsorgungsbetrieben etc. haushaltsrelevante Auswirkungen. Insbesondere die Schulden einer Kommune können sich dadurch drastisch verringern oder erhöhen, ohne dass sich die tatsächliche Gesamtverschuldung verändert. Eine Vergleichbarkeit der Daten ist somit nur eingeschränkt möglich. Mit der Haushaltsanalyse 217 wurden einige Neuerungen in die Auswertung eingearbeitet. Da inzwischen nahezu alle kommunalen Haushalte der Region auf das System der doppelten Haushaltsführung (Doppik) umgestellt haben, wurde das Kennzahlensystem der Haushaltsanalyse entsprechend angepasst und einige Kennzahlen neu aufgenommen, andere herausgenommen. Lediglich der Haushalt der Stadt Lahr wird noch nach altem Haushaltsrecht erfasst. Er wird zum auf Doppik umgestellt werden. Erstmals wurde der Blick bezüglich der Investitionstätigkeit in den Kommunen gezielt auf den Bildungsbereich und auf die Verkehrsinfrastruktur gerichtet. Beim laufenden Zuschussbedarf wurden in 217 zum ersten Mal die Produktgruppen Verkehr und Wirtschaftsförderung erhoben. Der mittelfristige Zuschussbedarf Verkehr zeigt auf, welches Maß an Finanzressourcen für den Verkehr gebunden sind. Unter Wirtschaftsförderung werden alle Aktivitäten der Kommunen im Bereich Gründerberatung, -marketing, Veranstaltungen gefasst. Die neue Kennzahl berücksichtigt daher im Wesentlichen Personalaufwendungen und die finanzielle Projekt- oder Veranstaltungsförderung. Wir hoffen, dass wir mit dieser Weiterentwicklung der Haushaltsanalyse unseren Unternehmern/-innen sowie der interessierten Öffentlichkeit eine noch bessere Orientierungshilfe für die Betrachtung der kommunalen Zahlenwerke bieten können. Dr. Steffen Auer Präsident Andreas Kempff Hauptgeschäftsführer 4

5 2. Zusammenfassung Konjunkturelles Hoch bringt sprudelnde Steuereinnahmen mit sich Baden-Württembergs Finanzämter haben in 216 Spitzeneinnahmen verbucht. Mit gut 75 Milliarden Euro lag das Steueraufkommen um fünf Prozent über dem des s. Die Unternehmen stehen tendenziell gut da, die Auftragsbücher sind gefüllt. Dies führt dazu, dass die Stadtkreise im Jahr 217 dank des andauernden konjunkturellen Hochs eine weitere Steigerung bei den Steuereinnahmen um 3, Prozent gegenüber dem, die Großen Kreisstädte eine Steigerung von 3,4 Prozent, erwarten. Diese optimistische Perspektive wird im Kammerbezirk der IHK Südlicher Oberrhein bei den Großen Kreisstädten (,,, Lahr,, und ) bestätigt. Diese erwarten im Mittel für 217 einen Anstieg von 3,4 Prozent bei den Steuereinnahmen. Die Stadt rechnet sogar mit einer Steigerung der Gesamtsteuererträge gegenüber 216 von 12,2 Prozent und geht somit in 217 von einem Rekordwert aus. Bei den Großen Kreisstädten erwarten insbesondere (+ 5,5 Prozent) und Lahr (+4,6 Prozent) überdurchschnittliche Steigerungsraten. (+,9 Prozent) und (+1,1 Prozent) gehen davon aus, den eswert weitgehend zu halten. Im landesweiten Vergleich hebt sich hervor. Die Stadt belegt im Vergleich der 94 Großen Kreisstädte in Baden-Württemberg Platz 17 bei den Gesamtsteuererträgen. (Platz 89) und Lahr (Platz 77) finden sich landesweit im unteren Bereich wieder und gelten eher als steuerschwache Städte. Ein Blick auf die Gewerbesteuer untermauert das Einnahmehoch Wesentlicher Faktor bei der Betrachtung der Gesamtsteuereinnahmen ist die Gewerbesteuer und deren Entwicklung. In ist festzuhalten, dass die positiven Aussichten hinsichtlich der Gesamtsteuererträge vor allem auf die Entwicklung bei der Gewerbesteuer basieren. In 217 wird mit einem Anwachsen von 23 Prozent gerechnet. Bei den Großen Kreisstädten sieht mit 8,3 Prozent die höchste Zuwachsrate. Lediglich in, und wird mit Rückgängen gerechnet. Die höchsten Gewerbesteuererträge je Einwohner im Kammerbezirk weisen (96 Euro/Einwohner) und (756 Euro/Einwohner) aus. hingegen findet sich mit 83 Euro/Einwohner landesweit, im Vergleich der neun Stadtkreise, im unteren Bereich wieder. In der Region haben 217 (+ 3 Prozentpunkte) und (+ 2 Prozentpunkte) den Gewerbesteuerhebesatz erhöht. Den höchsten Hebesatz weist im regionalen Vergleich bei den Großen Kreisstädten (4 Prozent) auf, und verfügen im Kammerbezirk mit 36 Prozent über den geringsten Gewerbesteuerhebesatz. liegt bisher mit 42 Prozent landesweit im Mittelfeld. Zum jedoch wird der Gewerbesteuerhebesatz auf 43 Prozentpunkte erhöht werden. Trotz der seit Jahren andauernden hohen Steuereinnahmen hat in 217 keine Große Kreisstadt sowie kein Stadtkreis in Baden-Württemberg den Gewerbesteuerhebesatz gesenkt. Im Gegenteil, einige Erhöhungen waren zu verzeichnen. Auch die Einnahmen aus der Grundsteuer sowie der Einkommen- und Umsatzsteuer fließen Neben dem Gewerbesteuerhebesatz wurde der Blick in der kommunalen Haushaltsanalyse auch auf den Grundsteuerhebesatz gerichtet. Der Grundsteuerhebesatz (Grundsteuer B) wurde in Lahr um 3 Prozentpunkte auf 42 Prozent und in um 2 Prozentpunkte auf 38 Prozent erhöht. Bei den Stadtkreisen weist mit 6 Prozent landesweit den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer auf. Die gute Einnahmesituation der Kommunen macht sich auch bei den Anteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer bemerkbar. Auch bezüglich dieser Größen sind in der Region Steigerungen zu erwarten. Die Erhöhung beim Aufkommen aus Umsatzsteueranteilen ist gegenüber dem mit ca. 2 Prozent sehr hoch. Das Volumen allerdings liegt im Vergleich zu den anderen Steuererträgen deutlich niedriger. 5

6 Aufwendungen senken und Einsparpotenziale ausschöpfen bleibt weiterhin wichtige Aufgabe Das ordentliche Ergebnis ist eine zentrale Größe für den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die ordentlichen Erträge die anfallenden ordentlichen Aufwendungen abdecken. In diesem Fall kann die Stadt die im Haushaltsjahr verbrauchten Ressourcen auch vollkommen wieder erwirtschaften. Trotz höherer Steuererträge hat sich das ordentliche Ergebnis im landesweiten Durchschnitt verschlechtert. Bei den Großen Kreisstädten im Kammerbezirk hingegen sind die Perspektiven deutlich besser. Mit Ausnahme von haben alle Städte ein positives ordentliches Ergebnis ausgewiesen. Fast alle Städte steigern sich dabei gegenüber dem. allerdings erwartet kein positives Ergebnis (- 58 Euro/Einwohner) und findet sich landesweit im unteren Bereich wieder. Bei der Nettoinvestitionsrate, welche den um ordentliche Schuldentilgungen bereinigten Zahlungsmittelüberschuss angibt, kann zur Investitionsfinanzierung eine Nettoinvestitionsrate von 48 Euro/Einwohner erwirtschaften und findet sich im Bereich der Stadtkreise im Mittelfeld. Gegenüber dem hat sich der Wert allerdings deutlich verschlechtert. Bei den Großen Kreisstädten verläuft die Entwicklung sehr unterschiedlich. Mit Ausnahme von und erwarten die Städte im Kammerbezirk zum Teil deutliche Rückgänge. Besonders betroffen ist, das im Jahr 217 mit einer negativen Nettoinvestitionsrate rechnet. Dies bedeutet, dass die laufenden Einzahlungen nicht einmal ausreichen, um im aktuellen Jahr die ordentliche Tilgung zu finanzieren. Positiv sticht hervor, das landesweit mit einer Nettoinvestitionsrate von 297 Euro/Einwohner den zweithöchsten Wert erreicht. Tendenziell ist zu erkennen, dass trotz positiver Steuerentwicklung anteilig immer weniger Mittel zur Finanzierung der Investitionen übrigbleiben. Es ist in den Städten dringend notwendig, Aufwendungen zu senken und Einsparpotentiale auszuschöpfen. Ansonsten wird weder beim ordentlichen Ergebnis noch bei der Nettoinvestitionsrate die erforderliche Trendumkehr zu erwarten sein. Investitionstätigkeit insgesamt erfreulich hoch wird die Investitionen um 24 Prozent gegenüber dem deutlich steigern und liegt jedoch mit 393 Euro/ Einwohner landesweit weiterhin im unteren Bereich. Bei den Großen Kreisstädten zeigt sich eine deutliche Spannbreite. Während Lahr in Euro/Einwohner investiert, findet sich in mit 217 Euro/Einwohner der niedrigste Wert. Insgesamt ist die Entwicklung der kommunalen Investitionstätigkeit erfreulich. Die gute Einnahmesituation wird von vielen Kommunen genutzt, um Infrastrukturvorhaben umzusetzen und damit die Zukunftsfähigkeit des Standortes zu sichern. Im Vierjahresvergleich zeigt sich eine eindeutig positive Tendenz. Bei einem Vergleich mit dem jedoch ist bei den Großen Kreisstädten der Region in Summe eine Reduktion um 13 Prozent bei der Investitionstätigkeit auszumachen. Erstmals wurde bei den doppischen Städten die Höhe der veranschlagten Abschreibungen erhoben. Damit besteht die Möglichkeit, das Investitionsvolumen nicht nur mit absoluten Werten je Einwohner darzustellen, sondern auch mit dem jährlichen Werteverzehr des Sachvermögens abzugleichen. Bei Werten über 1 Prozent erhöhen die Städte ihre Vermögenssubstanz. Alle Städte des Kammerbezirks weisen hier gute Ergebnisse auf. Spitzenreiter ist. Im Durchschnitt der Jahre 215 bis 217 wird über das Vierfache der stattfindenden jährlichen Wertminderung in investiert. Investitionstätigkeit der Kommunen in zwei Zukunftsbereiche: Bildung und Verkehrsinfrastruktur Untersucht wurde in diesem Jahr erstmals, inwieweit Investitionen in Verkehrsinfrastruktur und Bildung in den einzelnen Gemeinden erfolgen. Bei beiden Bereichen handelt es sich um kommunale Pflichtaufgaben, denen sich die Städte nicht entziehen können. Die Spannweite ist dabei naturgemäß sehr groß. Investitionen in Großprojekte fallen unregelmäßig an. In sind im Durchschnitt der Jahre 215 bis 217 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur mit einem Anteil von 11 Prozent eher gering. Bei den Investitionen in die Bildung beträgt der Anteil 19 Prozent. 6

7 Bei der Verkehrsinfrastruktur sind im Durchschnitt der Jahre vor allem (4 Prozent) und (37 Prozent) sehr aktiv. Im Bereich der Bildungsinvestitionen ragen (33 Prozent) und (31 Prozent) heraus. Lahr, das die höchsten Investitionen je Einwohner aufweist, leistet das enorme Investitionsprogramm fast ausschließlich im Verkehrs- und Bildungsbereich. Trotz Rekordsteuererträgen keine deutliche Kehrtwende beim Schuldenstand und gelingt es, die Investitionen ohne Kredite zu finanzieren. Die übrigen Städte weisen dagegen zum Teil hohe Kreditaufnahmen aus. finanziert seine Investitionen in Höhe von ca. 48 Prozent über Kredite. gelingt es nur durch hohe Kreditaufnahmen (31 Prozent) das im Kammergebiet niedrigste Investitionsvolumen zu finanzieren. Auch in zeigt sich eine ähnliche Situation. Das im landesweiten Vergleich niedrige Investitionsvolumen kann nur durch einen außerordentlich hohen Kreditfinanzierungsanteil (44 Prozent) verwirklicht werden. Lediglich in drei Städten wird erwartet, die Schuldenstände im Kernhaushalt zurückzuführen., und können die Nettoschulden im Kernhaushalt verringern. Weniger erfreulich ist die Entwicklung in den übrigen Städten. In (+ 78 Prozent) und Lahr (+ 26 Prozent) erhöhen sich die Schulden deutlich. weist zwar eine hohe Steigerungsrate aus, befindet sich jedoch absolut auf einem sehr niedrigen Niveau. erhöht die Verschuldung im Kernhaushalt um 19 Prozent auf 894 Euro/Einwohner und befindet sich damit im landesweiten Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird die IHK nicht müde, zu betonen, dass zum einen Investitionen in den Standort die Zukunftsfähigkeit der Region sichern, zum anderen aber die Konsolidierung der Haushalte nicht aus dem Blick geraten darf. Die indirekt auch für die Kommunen wirkende Schuldenbremse wird 22 greifen. Bis dahin sind alle öffentlichen Stellen in der Pflicht, die eigene Haushaltssituation in den Griff zu bekommen und ohne neue Schulden auszukommen. Auch wenn die Konsolidierungsbemühungen in den meisten Kommunen der Region in einem mehrjährigen Vergleich zu spüren sind, wird im Zuge dieser Ausführungen die Wichtigkeit der Konsolidierung und die Beibehaltung sowie der Ausbau des Sparkurses für die Sicherung der zukünftigen Handlungsfähigkeit deutlich. Eine konsequente Konsolidierung der Haushalte ist weiterhin Kernaufgabe für alle Kommunen. Nur auf diese Weise bleibt auch in Zukunft der erforderliche Handlungsspielraum erhalten. 7

8 3. Einwohnerzahlen Die Einwohnerzahlen beruhen auf den Erhebungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg auf Basis des Mikrozensus 211 und entsprechen jeweils dem Stand vom 3. Juni des es. Zum liegen durch Umstellungsarbeiten bei den Statistischen Landesämtern noch keine amtlichen Bevölkerungszahlen vor. Ausgewiesen sind daher die Werte zum Einwohnerzahlen Änd. zu Änd. zu Änd. zu i. Br ,63% ,78% ,8% ,67% ,69% ,12% ,94% ,93% ,71% ,2% ,88% 34.25,9% ,59% ,66% ,47% ,35% ,62% ,19% ,28% ,7% 21.22,66% ,9% 19.78,26% ,6% Hebesätze 4.1. Gewerbesteuerhebesätze (in Prozent) Der Gewerbesteuerhebesatz wird nach 16 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz von der jeweils hebeberechtigten Gemeinde entweder jeweils für ein Jahr durch die Haushaltssatzung oder für mehrere Jahre in einer separaten Steuersatzung bestimmt. Der Hebesatz beträgt nach dem Gewerbesteuergesetz mindestens 2 Prozentpunkte. Weitergehende unmittelbare gesetzliche Beschränkungen des Hebesatzrechts gibt es in Baden-Württemberg nicht. Allerdings ist zu beachten, dass sich aus dem Finanzausgleichsgesetz quasi eine Untergrenze von 29 Prozentpunkten ergibt, bei deren Unterschreiten die Gemeinde im kommunalen Finanzausgleich Nachteile erleiden würde. Daneben verlangen die Richtlinien für Zuweisungen aus Mitteln des Ausgleichsstocks einen Hebesatz von 34 Prozent. Wird dieses Niveau nicht erreicht, können die für besonders finanzschwache Kommunen gedachten Zuweisungen nicht gewährt werden. Gewerbesteuerhebesätze (in Prozent) * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

9 In den Jahren 29 bis 217 haben insgesamt sieben der acht betrachteten Kommunen ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht. Lediglich hielt diesen in dem Betrachtungszeitraum stabil. Für 216 hatte seinen Gewerbesteuerhebesatz um 1 Prozentpunkte erhöht. Für 217 hat sowohl als auch eine Erhöhung um 2 bzw. 3 Prozentpunkte vorgenommen. Im vergangenen Jahr haben von den kreisfreien Städten in Baden-Württemberg Pforzheim (von 41 auf 45 Punkte) und Heilbronn (von 4 auf 42 Punkte) ihren Hebesatz erhöht. Von den Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg haben insgesamt vierzehn ihren Hebesatz in 217 gegenüber 216 erhöht. Mosbach (von 4 auf 42), Esslingen am Neckar (von 39 auf 4), Leinfelden-Echterdingen (von 38 auf 39), Kornwestheim (von 37 auf 39), Ludwigsburg (von 375 auf 385), Aalen (von 36 auf 38), Böblingen (von 36 auf 38), (von 36 auf 38), Bad Rappenau (von 35 auf 38), (von 35 auf 38), Freudenstadt (von 345 auf 38), Rottweil (von 36 auf 37), Wertheim (von 35 auf 365), Rheinstetten (von 345 auf 36). Kein Stadtkreis sowie keine Große Kreisstadt hat in dem Betrachtungszeitraum den Hebesatz gesenkt. Im Durchschnitt haben die kreisfreien Städte im Baden-Württemberg in 217 einen Gewerbesteuerhebesatz von 413 Punkten, wobei Pforzheim mit 45 Punkten Spitzenreiter ist und Ulm mit 36 Punkten den niedrigsten Wert aufweist. In den Großen Kreisstädten liegt der Schnitt bei 37 Punkten. Hier reicht die Spanne von 42 Punkten in Mosbach bis zu 265 Punkten in Walldorf. In Baden-Württemberg ergab sich somit im Durchschnitt sowohl eine geringe Erhöhung der Hebesätze bei den Großen Kreisstädten als auch bei den kreisfreien Städten in 217 gegenüber 216. Gewerbesteuerhebesätze 217 (in Prozent) 45 % 4 % 35 % Der jeweilige baden-württembergische Durchschnittswert ist als gepunktete Linie im Schaubild abgetragen. (Stadtkreise bzw. Große Kreisstädte) 3 % 25 % 2 % 15 % 1 % 5 % % 9

10 4.2. Grundsteuerhebesätze (in Prozent) Die Grundsteuer B wird erhoben für den nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordneten (bzw. diesem gleichgestellten) Grundbesitz. Die Grundsteuer B, obgleich eine Steuer, kann als Finanzierungsäquivalent für die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur verstanden werden. Als solches kommt ihr für die kommunalen Haushalte eine immer größere Bedeutung zu. Der Grundsteuerhebesatz wird nach 25 Grundsteuergesetz von der jeweils hebeberechtigten Gemeinde entweder jeweils für ein Jahr durch die Haushaltssatzung oder für mehrere Jahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum, in einer separaten Steuersatzung bestimmt. Unmittelbare gesetzliche Beschränkungen des Hebesatzrechts gibt es in Baden-Württemberg nicht. Allerdings ist zu beachten, dass sich aus dem Finanzausgleichsgesetz quasi eine Untergrenze von 185 Prozentpunkten ergibt, bei deren Unterschreiten die Gemeinde im kommunalen Finanzausgleich Nachteile erleiden würde. Daneben verlangen die Richtlinien für Zuweisungen aus Mitteln des Ausgleichsstocks einen Hebesatz von 3 Prozent. Wird dieses Niveau nicht erreicht, können Zuweisungen nicht gewährt werden. Die aktuellen Grundsteuerhebesätze der Kommunen in der Region sind der unten angehängten Graphik zu entnehmen. Gegenüber dem haben Lahr (von 39 auf 42 Punkte) und (von 36 auf 38 Punkte) ihren Grundsteuerhebesatz erhöht. Grundsteuerhebesätze 217 (in Prozent) 6 % 5 % 4 % 3 % 2 % 1 % % 1 * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

11 5. Erträge aus Steuern und Zuweisungen 5.1 Gesamtsteuererträge (Euro je Einwohner) Die Gesamtsteuererträge geben eine erste Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Stadt. Um die Fähigkeit einer Stadt zu verdeutlichen, die Aufgabenerfüllung mit eigenen Steuererträgen (Gewerbesteuer (brutto), Grundsteuer (A+B), Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und sonstigen Steuern) zu finanzieren, werden die Gesamtsteuererträge auf die Einwohnerzahl bezogen. Beim Zeitreihenvergleich ist zu berücksichtigen, dass Veränderungen dieser Kennzahl auf Veränderungen durch konjunkturelle und strukturelle Einflüsse, geänderte Schlüsselzahlen bzw. Berechnungsgrundlagen oder Realsteuerhebesätze zurückgeführt werden können. Vielfach zeigt die Kennzahl Schlüsselzuweisungen pro Einwohner zeitversetzt eine gegenläufige Entwicklung auf. Gesamtsteuererträge (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 1.656,6 12,27% 1.475,13-9,25% 1.625,42 19,31% 1.362, ,2 3,42% 1.649,75 1,84% 1.619,94 2,96% 1.573, ,3 5,51% 1.451,96,81% 1.44,33 7,23% 1.343, ,61 1,1% 1.497,13 8,62% 1.378,32 1,78% 1.354, ,2,9% 1.37,81-8,3% 1.494,95 11,11% 1.345, ,64 3,39% 1.28,23-1,82% 1.33,91-1,15% 1.319, ,59 4,64% 1.132,97 -,86% 1.142,84 7,96% 1.58, ,93 3,72% 1.4,26-6,34% 1.11,7 5,24% 1.55,35 Ø Gr. Kreisstädte 1.418,51 3,49% 1.37,71 -,51% 1.377,69 4,96% 1.312,53 Ø Große Kreisstädte BW 1.536,2 3,47% 1.484,55-3,46% 1.537,8 2,92% 1.494,2 214 Mit rund 1.76 Euro hat die höchsten Steuererträge pro Kopf. Es folgen (1.656,6 Euro) und (1.532,3 Euro). Unter den neun Stadtkreisen Baden-Württembergs hat nach Heidelberg und Pforzheim die niedrigsten Gesamtsteuererträge pro Kopf und belegt somit Platz sieben. Mannheim übernimmt mit rund 1.94 Euro die Spitzenreiterposition. Von den 96 großen Kreisstädten belegen die Kommunen im Kammerbezirk hinsichtlich ihrer Gesamtsteuererträge pro Kopf folgende Ränge: 17, 3, 31, 5, 6, Lahr 77,

12 Gesamtsteuererträge (Euro je Einwohner) , , , , Große Kreisstädte 1.76, , , , , , , , , , , , ,2 1.37, , , , , , , , , , , ,93 1.4, ,7 1.55, , , , , Gewerbesteuererträge (Euro je Einwohner) Von den Gewerbesteuererträgen ist die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage noch nicht abgesetzt. Die Kennzahl ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Wirtschaftsstärke der Stadt. Bei Veränderungen im intertemporalen Vergleich kann festgestellt werden, ob die Gewerbesteuererträge an Bedeutung verloren oder gewonnen haben. Die interkommunale Gegenüberstellung der Kennzahlen gibt Auskunft über die jeweilige wirtschaftliche Bedeutung der Gewerbesteuer innerhalb der Städte gleicher Größenordnung oder einer Region. Veränderungen der Kennzahl im Zeitablauf können auf eine Veränderung der Hebesätze, Veränderungen im Unternehmensbereich (konjunkturelle Ursachen, Ertragssteigerungen/-minderungen der örtlichen Wirtschaft, Abwanderung/Zuwanderung von Gewerbebetrieben, organisatorische/rechtliche Umstrukturierung von Unternehmen) oder auch auf gesetzliche Änderungen bei der Gewerbesteuer (Freibeträge, Zurechnungen, Kürzungen) zurückzuführen sein. Durch die Pflicht zur Abführung der Gewerbesteuerumlage im Jahr des Aufkommens sowie durch die Ausgleichswirkungen im Finanzausgleichssystem werden solche Mehrerträge, die nicht ausschließlich auf Hebesatzerhöhungen beruhen, zu einem großen Teil abgeschöpft. Durch die Erhöhung ihrer Steuerkraftmesszahl erhält die Stadt zwei Jahre später weniger Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft; zugleich muss sie eine höhere Kreis- und Finanzausgleichsumlage zahlen. Grob gerechnet verbleiben ihr unter dem Strich nur rund 15 bis 25 Prozent der Mehrerträge. Besser stehen allein die wenigen steuerstarken Städte da, die keine Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft erhalten. 12 * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

13 Anmerkungen: Verglichen mit dem Jahr 216 haben in 217 insbesondere und Zuwächse bei den Gewerbesteuererträgen pro Kopf zu verzeichnen. In, Lahr und sind diese in geringerem Umfang ebenfalls zu verbuchen. Im Kammerbezirk müssen, und marginale Einbußen bei dieser Kennzahl hinnehmen. Der Südliche Oberrhein (ohne ) liegt bei den Gewerbesteuererträgen pro Kopf im Durchschnitt mit 667,81 Euro/Einwohner unter dem Durchschnittswert für Baden-Württemberg (73,2 Euro/Einwohner). liegt mit seinen 83,41 Euro/Einwohner ebenfalls unter dem Durchschnittswert für die Stadtkreise in Baden-Württemberg (867,53 Euro/Einwohner). Gewerbesteuererträge (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 83,41 23,9% 674,63-19,12% 834,14 23,13% 677,47 96,53 1,92% 889,48 2,17% 87,58,71% 864,47 756,32 -,63% 761,11 12,55% 676,23-1,33% 685,37 736,47 8,39% 679,49 1,17% 671,6 1,32% 662,82 599,57 -,71% 63,86-21,39% 768,17 22,73% 625,88 579,75-1,97% 591,41-6,35% 631,48 -,84% 636,82 529,14 2,25% 517,49-2,4% 53,21 14,88% 461,52 365,19 4,32% 35,6-16,25% 417,97 1,43% 412,6 Ø Gr. Kreisstädte 667,81 2,29% 652,84-2,86% 672,8 4,71% 641,82 Ø Große Kreisstädte BW 73,2 2,81% 683,96-8,54% 747,82,83% 741, Gewerbesteuererträge (Euro je Einwohner) ,41 674,63 834,14 677,47 Große Kreisstädte 96,53 889,48 87,58 864,47 756,32 761,11 676,23 685,37 736,47 679,49 671,6 662,82 599,57 63,86 768,17 625,88 579,75 591,41 631,48 636,82 529,14 517,49 53,21 461,52 365,19 35,6 417,97 412,6 667,81 652,84 672,8 641,

14 Entwicklung der Gewerbesteuererträge (Euro je Einwohner) Große Kreisstädte Große Kreisstädte BW Grundsteuererträge (Euro je Einwohner) Die Kennzahl weist im intertemporalen und interkommunalen Vergleich darauf hin, inwieweit Bürger und Wirtschaft zur Finanzausstattung ihrer Stadt beitragen. Träger der Grundsteuer sind entweder die Grundeigentümer oder die Mieter. Die Steuerbelastung trifft daher einen breiteren Personenkreis, der kommunale Leistungen beansprucht, als es bei der Gewerbesteuer der Fall ist. Bei der Grundsteuer ist die Streuung geringer als bei der Gewerbesteuer, da ihre Bemessungsgrundlage im Wesentlichen von den Einheitswerten abhängt und damit keinen konjunkturellen Schwankungen unterliegt. Veränderungen der Kennzahl im Zeitablauf können auf Änderungen der Hebesätze, Erschließung neuer Baugebiete, Änderungen beim Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen zurückgeführt werden. Grundsteuererträge A+B (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 22,28 -,79% 222,4,8% 221,87 4,53% 212,26 175,84 1,17% 173,8-3,3% 179,23 2,93% 174,13 174,4 -,97% 175,74 -,31% 176,29,91% 174,7 167,88 -,71% 169,8-1,58% 171,79-1,2% 173,88 166,74 8,47% 153,72 -,37% 154,29,86% 152,97 143,55 2,6% 14,65 4,8% 135,14,48% 134,5 142,4,4% 141,48-3,26% 146,25,56% 145,43 128,1 6,38% 12,33 -,28% 12,67 -,47% 121,24 Ø Gr. Kreisstädte 161,58 2,8% 158,29 -,93% 159,77,81% 158,49 Ø Große Kreisstädte BW 165,85,85% 164,46 -,34% 165,2 1,3% 162, Anmerkungen: Die Mehrzahl der Kommunen in der Region rechnen mit nahezu gleichbleibenden Erträgen aus der Grundsteuer wie im. Lediglich in und sind erwähnenswerte Steigerungen auszumachen. liegt bei dieser Größe mit 22,28 Euro/Einwohner im Mittelfeld. Der Durchschnitt der Stadtkreise in Baden-Württemberg beläuft sich in 217 auf 217,7 Euro/Einwohner. Der Durchschnittswert der Großen Kreisstädte im liegt mit 161,58 Euro/Einwohner ebenfalls nah am landesweiten Durchschnitt (165,85 Euro/Einwohner). 14 * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

15 Grundsteuererträge A+B (Euro je Einwohner) ,28 222,4 221,87 212, ,84 173,8 179,23 174,13 174,4 175,74 176,29 174,7 167,88 169,8 171,79 173,88 166,74 153,72 154,29 152,97 143,55 14,65 135,14 134,5 142,4 141,48 146,25 145,43 128,1 12,33 12,67 121,24 161,58 158,29 159,77 158,49 5 Große Kreisstädte Einkommensteueranteile (Euro je Einwohner) Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer und Lohnsteuer) ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste Steuerquelle der Gemeinden, wobei es sich bei der Steuerquelle finanzwirtschaftlich nicht um eine eigene Steuer der Städte, sondern um eine Steuerbeteiligung handelt. Die jeweilige Höhe errechnet sich nach dem Anteil, den die einzelne Stadt an der Summe des Einkommensteueraufkommens von Baden-Württemberg hat. Aus der Kennzahl lässt sich ablesen, ob es sich um eine Stadt handelt, in der relativ viele Bezieher mittlerer oder höherer Einkommen ansässig sind. Veränderungen dieser Kennzahl können auf Veränderungen der Einwohnerzahl, der Sozialstruktur, gesetzliche Änderungen oder Änderungen beim Einkommensteueraufkommen zurückgeführt werden. Einkommensteueranteile (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 481,3,33% 479,44 3,42% 463,6 18,18% 392,29 53,57 3,34% 513,4 3,42% 496,4 4,21% 476,35 52,19 3,26% 53,78 5,73% 476,47 2,13% 466,53 519,46 4,7% 496,15 3,18% 48,88-1,77% 489,56 485,78 2,58% 473,55,82% 469,7 7,13% 438,43 466,9 2,8% 453,38 1,96% 444,67 6,7% 419,23 49,63 1,63% 43,6 1,31% 397,85 6,34% 374,12 372,96 2,51% 363,82 1,67% 357,86,9% 354,67 Ø Gr. Kreisstädte 458,18 2,86% 445,43 2,37% 435,11 3,88% 418,87 Ø Große Kreisstädte BW 541,14 2,4% 528,47 2,2% 518,1 4,74% 494,

16 Anmerkungen: Die stabile wirtschaftliche Entwicklung und dadurch bedingt die positive Arbeitsmarktentwicklung macht sich bei dieser Kennzahl bemerkbar. Auch in diesem Jahr setzt sich der Aufwärtstrend bei der Kennzahl Einkommensteueranteile weiter fort. Dennoch liegen auch in 217 alle Kommunen der Region unter dem Landesschnitt. Dieser liegt, bezogen auf die Großen Kreisstädte, in 217 bei 541,14 Euro/Einwohner in Baden-Württemberg. Unter den 96 Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg gehören und mit einem Einkommensteueranteil von 49,63 Euro/Einwohner bzw. 372,96 Euro/Einwohner zu den Schlusslichtern. liegt bei dieser Kennzahl im Vergleich zu den anderen acht Stadtkreisen in Baden-Württemberg auf Platz 7. Mit 481,3 Euro/Einwohner unterschreitet es den baden-württembergischen Durchschnittswert von 522,9 Euro/Einwohner deutlicher als in den en. Einkommensteueranteile (Euro je Einwohner) ,3 479,44 463,6 392,29 53,57 513,4 496,4 476, ,19 53,78 476,47 466,53 519,46 496,15 48,88 489,56 Große Kreisstädte 485,78 473,55 469,7 438,43 466,9 453,38 444,67 419,23 49,63 43,6 397,85 374,12 372,96 363,82 357,86 354,67 458,18 445,43 435,11 418, Umsatzsteueranteile (Euro je Einwohner) Bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer handelt es sich wie beim Einkommensteueranteil finanzwirtschaftlich nicht um eine eigene Steuer der Städte, sondern um eine Steuerbeteiligung. Der Umsatzsteueranteil wurde 1998 eingeführt zum Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalbesteuerung. Die Umstellung auf einen fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssel ist endlich erfolgt. Dieser Schlüssel errechnet sich im Wesentlichen aus dem Gewerbesteueraufkommen, der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Jahressumme der sozialversicherungspflichtigen Entgelte. 16 * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

17 Umsatzsteueranteile (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 85,83 22,4% 7,12 1,61% 69,1 21,78% 56,67 13,47 28,16% 11,8 2,86% 98,97 18,6% 83,45 85,7 23,9% 69,11 1,45% 68,12 19,8% 56,86 79,76 22,54% 65,9 1,86% 63,9 12,46% 56,82 73,55 2,29% 71,9 24,72% 57,65 2,4% 56,3 59,83 22,43% 48,87 3,28% 47,32 -,98% 47,79 59,4 2,34% 58,4 3,5% 56,8 29,1% 43,47 56,75 22,7% 46,25 1,16% 45,72 28,64% 35,54 Ø Gr. Kreisstädte 86,36 21,5% 71,34 4,37% 68,36 15,72% 59,7 Ø Große Kreisstädte BW 88,48 21,45% 72,85 3,1% 7,72 13,54% 62, Umsatzsteueranteile (Euro je Einwohner) ,83 7,12 69,1 56,67 83,45 85,7 69,11 68,12 56,86 56,75 86,36 71,34 68,36 59,7 2 Große Kreisstädte 79,76 65,9 63,9 56,82 73,55 71,9 57,65 56,3 59,83 48,87 47,32 47,79 59,4 58,4 56,8 43,47 46,25 45,72 35,54 11,8 98,97 13, Schlüsselzuweisungen (Euro je Einwohner) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Städten und Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der - von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen - kommunalen Investitionspauschale. Der weitaus größere Teil wird jedoch als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft und nur an jene Kommunen gezahlt, deren eigene Steuerkraft geringer ist als ein fiktiv berechneter, an der Einwohnerzahl ausgerichteter sogenannter Finanzbedarf. 17

18 Je höher die Kennzahl ist, desto mehr ist die Stadt bei der Finanzierung ihrer Aufgaben mangels eigener Steuerquellen auf Finanzausgleichszuweisungen angewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Finanzausgleichsgesetz die Höhe der Schlüsselzuweisungen pro Einwohner mit zunehmender Einwohnerzahl in Stufen ansteigt. Eine Veränderung der Kennzahl kann auf Veränderungen der Einwohnerzahl, Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich oder Veränderung der Steuerkraft der Gemeinde (durch Konjunktureinflüsse, veränderte Ertragsentwicklung der örtlichen Wirtschaft, Abwanderungen/Zuwanderungen von Gewerbebetrieben) zurückgeführt werden. Schlüsselzuweisungen (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 921,63-6,4% 98,92 4,41% 939,46 2,65% 778,64 646,,21% 644,62 6,18% 67,8-3,87% 631,51 556,66 7,48% 517,91 3,87% 498,63-6,11% 531,6 454,44 22,49% 371, 11,63% 332,35-14,35% 388,3 42,11-12,55% 459,8 1,45% 453,25-3,25% 468,46 34,9-9,33% 375,97,96% 372,4 28,23% 29,41 34,79-8,5% 37,61 38,9% 268,38 54,86% 173,3 288,6-12,46% 329,68 62,92% 22,36-41,55% 346,21 Ø Gr. Kreisstädte 443,67 -,77% 447,13 9,62% 47,9,14% 47,34 Ø Große Kreisstädte BW 4,87 2,34% 391,71 -,16% 392,35 6,91% 366, Schlüsselzuweisungen (Euro je Einwohner) ,9 375,97 372,4 29,41 34,79 37,61 268,38 173,3 Große Kreisstädte 921,63 98,92 939,46 778,64 646, 644,62 67,8 631,51 556,66 517,91 498,63 531,6 454,44 371, 332,35 388,3 42,11 459,8 453,25 468,46 288,6 329,68 22,36 346,21 443,67 447,13 47,9 47, Anmerkungen: Der Durchschnitt in Baden-Württemberg für die Stadtkreise liegt bei 824,57 Euro/Einwohner. Unter den landesweit neun Stadtkreisen erhält mit 921,63 Euro/Einwohner die höchsten Zuweisungen pro Kopf. Bei den Großen Kreisstädten liegen die Kommunen im mit ihrem Durchschnittswert von 443,67 Euro/Einwohner leicht über dem Durchschnitt der Großen Kreisstädte in Baden-Württemberg (4,87 Euro/Einwohner). 18 * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

19 6. Aufwendungen 6.1 Personalaufwendungen Personalaufwendungen (Euro und Euro je Einwohner) Die Personalaufwendungen bilden den gewichtigsten Aufwandsblock im Ergebnishaushalt. Durch die enge Bindung an Tarifverträge und Besoldungsgesetze haben die Personalaufwendungen kurz- und mittelfristig Fixkostencharakter; die einzelne Stadt kann die Höhe der Personalaufwendungen in der Regel nur durch eine zurückhaltende Personalpolitik beeinflussen, es sei denn, dass durch Privatisierungsmaßnahmen eine Haushaltsentlastung erreicht werden kann. Beim interkommunalen Vergleich der Personalaufwendungen pro Einwohner ist zu beachten, dass die Höhe der Kennzahl allein noch keine Wertung über die Qualität der Personalpolitik einer Stadt erlaubt. Zu berücksichtigen sind die Funktionen und die Fülle der Aufgaben, die von der einzelnen Stadt wahrgenommen werden. Dabei muss insbesondere auch beachtet werden, in welchem Maße eine Stadt freiwillig Aufgaben übernimmt. Die Kennzahl hat auch insofern nur begrenzten Aussagewert, als viele Gemeinden Aufgaben in Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften auslagern und damit nicht in den ausgewiesenen Personalaufwendungen des Haushaltsplans enthalten sind. Auffallend hohe Personalaufwendungen pro Einwohner im Vergleich zu anderen Städten gleicher Größe und Struktur können Anstoß sein, um über die Rückführung freiwilliger Aufgaben nachzudenken, eine Aufgabenprivatisierung zu überlegen oder über Rationalisierungsmaßnahmen in der Verwaltung nachzudenken. Die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten und der Kennzahl Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand sind mit zu berücksichtigen. Ergibt sich beispielsweise, dass trotz hoher Personalaufwendungen pro Einwohner der Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand relativ gering ist, so deutet dies darauf hin, dass sich die Stadt diesen hohen Personalbestand leisten kann oder im Vergleich mehr Aufgaben abzudecken hat. Personalaufwendungen (Euro) 217 PLAN 216 PLAN 215 IST 214 IST Σ ohne Fr. i. Br Personalaufwendungen (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 924,74 8,39% 853,19 5,84% 86,15-4,89% 847,58 755,91 6,4% 712,85 6,18% 671,39 3,23% 65,39 72,99 4,92% 67, 8,74% 616,15 3,77% 593,79 7,41 3,89% 674,18 2,77% 656,2 3,66% 632,83 691,42 2,35% 675,54 5,66% 639,33 -,29% 641,16 684,86 1,86% 672,37 5,27% 638,68 1,5% 58,33 684,18 1,8% 621,53 2,76% 64,83 6,2% 57,5 644,89 2,12% 631,51 6,72% 591,75 8,97% 543,5 Ø Gr. Kreisstädte 698,2 4,23% 669,89 5,8% 633,19 3,8% 61,1 Ø Große Kreisstädte BW 716,54 3,38% 693,11 5,9% 654,47 4,52% 626,

20 Anmerkungen: Bei der Interpretation dieser Kennzahl ist zu beachten, dass Personalaufwendungen gegebenenfalls in kommunale Eigenbetriebe ausgelagert sein können und daher nicht in dieser Übersicht enthalten sind. hat mit 924,74 Euro/Einwohner die landesweit niedrigsten Personalaufwendungen pro Kopf unter den kreisfreien Städten. Führend ist Baden-Baden mit 1.123,57 Euro/Einwohner. Mit 698,2 Euro/Einwohner liegen die Großen Kreisstädte im bei den Personalaufwendungen, wie bereits in den en, unter dem landesweiten Durchschnitt (716,54 Euro/Einwohner). Die Personalaufwendungen sind absolut als auch pro Kopf in allen Großen Kreisstädten der Region im Vergleich zum gestiegen. In steigen die Personalaufwendungen im Vergleich zu 216 sowohl absolut als auch pro Kopf. Personalaufwendungen (Euro je Einwohner) ,74 853,19 86,15 847,58 755,91 712,85 671,39 65,39 72,99 67, 616,15 593,79 7,41 674,18 656,2 632,83 691,42 675,54 639,33 641,16 684,86 672,37 638,68 58,33 684,18 621,53 64,83 57,5 644,89 631,51 591,75 543,5 698,2 669,89 633,19 61, Große Kreisstädte Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die ordentlichen Aufwendungen des laufenden Verwaltungsbetriebs einer Stadt durch Personalaufwendungen gebunden sind. Angesichts des großen Gewichts der Personalaufwendungen bietet es sich an, deren Entwicklung zu beobachten und mit anderen Städten gleicher Größe und Struktur zu vergleichen. So sind auch gemeindespezifische Besonderheiten zu beachten. Die unterschiedliche Existenz von Sondervermögen oder die Privatisierung kommunaler Aufgaben kann sich hier stark auswirken. Häufig werden Aufgaben wie z.b. die Gebäudereinigung nicht mehr mit eigenen Beschäftigten durchgeführt, sondern fremd vergeben. Dann tauchen die Kosten anstelle als Personalaufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf. Ein hoher Personalaufwendungsanteil und hohe Personalaufwendungen pro Einwohner lassen auf einen hohen Personalbestand schließen. 2 * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

21 Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 22,29-5,31% 23,54 6,23% 22,16-14,31% 25,86 33,2,97% 32,88-3,27% 33,99 14,41% 29,71 3,41 2,7% 29,61-6,62% 31,71 5,77% 29,98 3,13 2,83% 29,3 3,24% 28,38 9,87% 25,83 28,84 -,24% 28,91 1,64% 26,13 7,13% 24,39 28,13 1,96% 27,59 8,79% 25,36 -,78% 25,56 28,3 6,1% 26,44-4,82% 27,78 4,63% 26,55 25,98,54% 25,84 -,27% 25,91,23% 25,85 Ø Gr. Kreisstädte 28,63 1,82% 28,12 26,89% 22,16-14,32% 25,86 Ø Große Kreisstädte BW 26,98 1,42% 26,61 4,51% 25,46 1,31% 25, Anmerkungen: Mit Ausnahme von nimmt der Indikator in nahezu allen untersuchten Kommunen im Vergleich zum mehr oder weniger zu. In bleibt er nahezu konstant. liegt mit 22,29 Prozent Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand unter dem entsprechenden Durchschnittswert für die Stadtkreise in Baden-Württemberg (24,2 Prozent). Insgesamt gesehen belegt Platz 7 der neun Stadtkreise. Lediglich Pforzheim und Stuttgart weisen einen geringeren prozentualen Wert beim Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand aus. Die Großen Kreisstädte im liegen mit 28,63 Prozent Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand leicht über dem entsprechenden landesweiten Durchschnittswert (26,98 Prozent). nimmt unter den 96 Großen Kreisstädten mit 33 Prozent den 4. Platz in der Rangfolge ein. Anteil der Personalaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) ,29 23,54 22,16 25,86 33,2 32,88 33,99 29,71 3,41 29,61 31,71 29,98 3,13 29,3 28,38 25,83 28,84 28,91 26,13 24,39 28,13 27,59 25,36 25,56 28,3 26,44 27,78 26,55 25,98 25,84 25,91 25,85 28,63 28,12 22,16 25, Große Kreisstädte

22 6.2 Sach-, Dienstleistungs- und sonstige Aufwendungen (Euro je Einwohner) Die Kennzahl bezieht die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (z.b. Gebäudeunterhaltung, die Gebäudebewirtschaftung, die Unterhaltung von Geräten, den Verbrauch von Vorräten, Lehr- und Lernmittel, Sachaufwand für besondere Zwecke) sowie sonstige ordentliche Aufwendungen (z.b. Geschäftsaufwendungen, Inanspruchnahme von Rechten und Diensten etc.) auf die Zahl der Einwohner. Ein Jahr für Jahr wachsendes Angebot öffentlicher Einrichtungen führt neben der allgemeinen Preissteigerung vielfach zu steigenden Werten dieser Kennzahl. Sach-, Dienstleistungs- und sonstige Aufwendungen (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 1.7,18 23,81% 864,38-4,76% 97,55 5,76% 61,99 664,39 1,48% 61,35 7,87% 557,49 1,2% 551,84 617,7 -,69% 622, 12,24% 554,19-7,% 595,9 521,3 2,2% 51,1 11,5% 459,35-7,36% 495,86 59,67-1,98% 519,99 3,91% 5,44-14,99% 588,68 54,2-4,59% 528,28 2,38% 516,1 1,72% 466,3 477,72-13,3% 551,2 5,25% 523,52 -,97% 528,67 372,59 4,12% 357,83 -,18% 358,47 3,52% 346,28 Ø Gr. Kreisstädte 527,17 -,57% 53,18 6,66% 497,6-5,54% 526,24 Ø Große Kreisstädte BW 565,78 1,96% 554,92 4,77% 529,67 7,43% 493,3 214 Anmerkungen: Diese Kennzahl wird wesentlich von der Struktur der kommunalen Aufgabenwahrnehmung beeinflusst. Bei Kommunen, die wesentliche Teile in Eigenbetriebe ausgelagert haben, ist dieser Wert tendenziell höher, da bei einer Abwicklung über den Kernhaushalt die hier entstehenden Ausgaben teilweise bei den Personalaufwendungen aufgeführt werden. liegt bei dieser Kennzahl mit 1.7,18 Euro/Einwohner deutlich über dem Durchschnittswert der Stadtkreise in Baden-Württemberg (891,4 Euro/Einwohner) und weist damit nach Baden-Baden den zweithöchsten Wert im landesweiten Vergleich auf. Durchschnittlich liegen die Großen Kreisstädte im mit 527,17 Euro/Einwohner unter dem Durchschnittswert der Großen Kreisstädte in Baden-Württemberg (565,78 Euro/Einwohner). weist im landesweiten Vergleich den zweitniedrigsten Wert bei dieser Kennzahl auf. 22 * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

23 Sach-, Dienstleistungs- und sonstige Aufwendungen (Euro je Einwohner) ,18 864,38 97, Große Kreisstädte 61,99 664,39 61,35 557,49 551,84 617,7 622, 554,19 595,9 521,3 51,1 459,35 495,86 59,67 519,99 5,44 466,3 54,2 528,28 516,1 582,22 477,72 551,2 523,52 528,67 372,59 357,83 358,47 346,28 527,17 53,18 497,6 526, Zinsaufwendungen Zinsaufwendungen (Euro je Einwohner) Die Entwicklung der Zinsaufwendungen einer Stadt zeigt, ob sich ihr finanzieller Gestaltungsspielraum verengt oder erweitert. Die Zinsaufwendungen haben für eine Stadt weitgehenden Fixkostencharakter. Bei einem Anstieg der Zinsaufwendungen erhöht sich das Volumen eines kurzfristig nicht beeinflussbaren Aufwendungsblocks. Veränderungen der Kennzahl können auf eine Änderung des Zinsniveaus oder eine Erhöhung/Verminderung der Verschuldung zurückgeführt werden. Zinsaufwendungen (Euro je Einwohner) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu 2,7-37,5% 32,11 36,58% 23,51-44,1% 42,6 24,15-4,51% 25,29 2,49% 2,99-11,77% 23,79 15,31 3,41% 11,74-22,15% 15,8 53,1% 9,85 6,65-3,48% 6,89-4,83% 7,24-3,98% 7,54 6,24-41,24% 1,62-3,72% 11,3 48,5% 7,45 5,87-5,17% 6,19-13,91% 7,19-4,39% 7,52 4,2-23,57% 5,26-2,41% 5,39-2,74% 6,8,1,%,1 -, -1% 7,65 Ø Gr. Kreisstädte 8,79-5,22% 9,28 3,23% 8,99-16,98% 1,83 Ø Große Kreisstädte BW 14,57-12,55% 16,66 -,68% 16,78-7,15% 18,

24 Anmerkungen: Die durchschnittlichen Zinsaufwendungen bei den baden-württembergischen Stadtkreisen betragen 27,33 Euro/Einwohner. Mit 2,7 Euro/Einwohner liegt die Stadt in 217 unter diesem Schnitt. Mit Ausnahme von konnten die Zinsaufwendungen je Einwohner im Vergleich zum reduziert werden. Im Durchschnitt liegen die Zinsaufwendungen je Einwohner bei den Großen Kreisstädten im mit 8,79 Euro/Einwohner deutlich unter dem entsprechenden Landesschnitt (14,57 Euro/Einwohner). Zinsaufwendungen (Euro je Einwohner) ,6 3 32, ,7 Große Kreisstädte 23,51 24,15 25,29 2,99 23,79 15,31 11,74 15,8 9,85 6,65 6,89 7,24 7,54 6,24 1,62 11,3 7,45 5,87 6,19 7,19 7,52 4,2 5,26 5,39 6,8,1,1, 7,65 8,79 9,28 8,99 1, Anteil der Zinsaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) Die Belastung durch Zinsaufwendungen kann auch auf die ordentlichen Aufwendungen bezogen werden. Ergibt sich beispielsweise, dass trotz hoher Zinsaufwendungen pro Einwohner der Anteil der Zinsaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts relativ gering ist, so deutet dies darauf hin, dass sich die Stadt diese hohe Zinsbelastung leisten kann. Anteil der Zinsaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) 217 Änd. zu 216 Änd. zu 215 Änd. zu,48-46,7%,89 36,92%,65-49,22% 1,28,97-6,73% 1,4 2,93%,86-15,69% 1,2,68 25,93%,54-19,4%,67 52,27%,44,32-5,88%,34-1,53%,38 8,57%,35,26-42,22%,45-11,76%,51 45,71%,35,26-3,7%,27-15,63%,32-3,3%,33,16-27,27%,22-12,%,25-19,35%,31, /, /, /,31 Ø Gr. Kreisstädte,36-7,41%,39-39,73%,65-49,65% 1,28 Ø Große Kreisstädte BW,55-14,21%,64-1,99%,65-1,%, * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

25 Anmerkungen: bewegt sich beim Anteil Zinsaufwendungen am ordentlichen Aufwand im Mittelfeld der Stadtkreise, Platz sechs von neun. Vergleicht man die neun Stadtkreise in Baden-Württemberg, so ist die Kennzahl von,48 Prozent unter dem durchschnittlichen Wert. Der Durchschnitt beläuft sich auf,64 Prozent für die Stadtkreise. Durchschnittlich konnten auch die Großen Kreisstädte im diese Kennzahl in den letzten Jahren reduzieren. Mit einem Wert von,36 Prozent stehen die großen Kreisstädte in der Region in 217 vergleichsweise stabiler da als die Großen Kreisstädte im Land. Anteil der Zinsaufwendungen am ordentlichen Aufwand (in Prozent) 2% 1,5% 1%,5% %,48,89,65 Große Kreisstädte 1,28,97 1,4,86 1,2,68,54,67,44,32,34,38,35,26,45,51,35,26,27,32,33,16,22,25,31,,,,31,36,39,65 1, Transferaufwendungen aus Gewerbesteuer-, Kreis- und FAG-Umlage (Euro) Die Steuererträge verbleiben nicht zu 1 Prozent bei den Städten. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich eigentlich um eine Gemeinschaftsteuer zwischen Gemeinden, Bund und Land. Die Gemeinden haben ca. 3 Prozent ihrer Gewerbesteuererträge über die Gewerbesteuerumlage an den Bund und das Land weiterzuleiten. Im Rahmen des Finanzausgleichs wird zudem von den Städten zur Steuerkraftangleichung eine steuerkraftabhängige FAG Umlage (Finanzausgleichsumlage) erhoben. Zur Finanzierung der Landkreise erheben diese eine steuerkraftabhängige Kreisumlage. In allen drei Fällen gilt, je höher die Steuerstärke, desto höher fällt die Umlagebelastung aus. Die Kennzahl Transferaufwand je Einwohner muss den Gesamtsteuererträgen gegenübergestellt werden. Die Differenz, die verbleibende Finanzkraft aus Gesamtsteuererträgen wird unter 7.3. dargestellt. 25

26 Transferaufwendungen aus Gewerbesteuer-, Kreis- und FAG-Umlage (Euro) 217 PLAN 216 PLAN 215 IST 214 IST Σ ohne Fr. i. Br Anmerkungen: Wie bereits in den Jahren zuvor ist auch in 217 zu beobachten, dass die Umlagezahlungen (Planwerte) gegenüber dem in den Kommunen tendenziell ansteigen. Transferaufwendungen aus Gewerbesteuer-, Kreis- und FAG-Umlage (Mio. Euro) ,14 173,63 169,63 163, ,39 116,3 118,2 16,86 52,25 48,16 47,59 43,71 33,66 32,34 31,86 28,87 26,53 25,76 2,52 23,29 19,17 19,21 18,93 17,44 18,52 16,96 2,49 22,23 17,34 15,36 14,15 14,15 16,67 15,84 16,9 14,22 5 ohne Fr. i. Br * Stadt mit Haushalt nach altem Recht (Kameralistik)

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