- Der Bürgermeister - Stadt Werneuchen OT Hirschfelde, Krummensee, Schönfeld, Seefeld- Löhme, Tiefensee, Weesow, Willmersdorf
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- Heini Lange
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1 - Der Bürgermeister - Stadt Werneuchen OT Hirschfelde, Krummensee, Schönfeld, Seefeld- Löhme, Tiefensee, Weesow, Willmersdorf Stadtverwaltung Werneuchen PF 1127; Werneuchen Regionale Planungsstelle Uckermark-Barnim Paul-Wunderlich-Haus Haus D, Raum 132 Am Markt 1 Sachgebiet: Bauverwaltung Bearbeitet von: Silke Hupfer Telefon: Telefax: *) hupfer@werneuchen.de Eberswalde Datum: 24. Juni 2011 Stellungnahme der Stadt Werneuchen, Landkreis Barnim zum Entwurf des Regionalplanes Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf des sachlichen Teilplanes Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung zum Regionalplan Uckermark-Barnim ist insbesondere das Ergebnis der regionalplanerischen Bemühungen zur Schaffung von Plangrundlagen, um die politische Zielstellung der Landesregierung im Rahmen der Energiestrategie 2020 umsetzen zu können. Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt wurde geprüft, inwieweit die Gebietsausweisungen im Entwurf des sachlichen Teilplanes mit kommunalen Planungszielen oder Interessenlagen der Bürger und Ortsteilvertretungen im Widerspruch stehen. Durch die Stadt Werneuchen wurde über die Offenlage des Entwurfes zusätzlich über das lokale Amtsblatt informiert. Weiter wurde der Entwurf zum sachlichen Teilplan zur Beratung in die Ortsteilvertretungen gegeben. Durch die Stadtverwaltung wurde die Einhaltung der Abstandskriterien anhand der tatsächlichen und bekannten Nutzungen und Planungen in der Örtlichkeit geprüft. Ungünstig für die Beurteilung war jedoch der Kartenmaßstab des Planentwurfes, aus dem die Radien der Schutzzonen nur schwerlich nachvollzogen werden konnten. Kritisiert wird hier, dass den Kommunen auch bei Anfrage kein Entwurfsexemplar in anderem Maßstab zur Verfügung gestellt wurde. Sprechzeiten: Bankverbindung: Telefon: / Dienstag: Uhr und Uhr Sparkasse Barnim Telefax: / Donnerstag: Uhr und Uhr Kto.- Nr.: Internet: oder nach Vereinbarung BLZ: *) postfach@werneuchen.de Hausanschrift: Am Markt 5; Werneuchen Sprechzeiten des Bürgermeisters: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr *) Die genannte Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
2 Rohstoffsicherung und -gewinnung (Fläche Nr. 33) Unproblematisch wird die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe (Fläche Nr. 33) durch die Stadt Werneuchen gesehen, diese Fläche war bereits Bestandteil des sachlichen Teilplanes vom 29. September Windnutzung Grundsätzlich positiv wird beurteilt, dass zu den Wohnhäusern in den gewachsenen Ortskernen ein Mindestabstand für Windkraftanlagen von m vorgeschrieben werden soll. Fläche Nr. 35 (Börnicke - 90 ha) Es wird darauf hingewiesen, dass das 2-3 km östlich entfernte Weesower Luch weiträumig Kranichen als Rastgebiet dient. Die Karte Nr. 3 zur Avifauna weist hier nur einen kleinen Schutzbereich aus. Dieser Standort sollte nochmals aus artenschutzfachlicher Sicht geprüft werden (tierökologische Abstandskriterien). Hingewiesen wird auf den Aufstellungsbeschluss der Stadt Werneuchen vom für ein 5 ha großes Baugebiet Solarstromanlagen, dass sich gänzlich innerhalb dieses Windeignungsgebietes befindet (Gemarkung Löhme, Flur 1, Flurstücke 12-15). Fläche Nr. 39 (Krummensee 131 ha) Das vorhandene Eignungsgebiet wurde u.a. nach Norden bis zur Bundesstraße B 158 erweitert. Das dazu nächstgelegene Siedlungsgebiet befindet sich östlich davon im Krummenseer Weg. Hier soll die Schutzzone zur vorhandenen Wohnbebauung nur 800 m betragen. Das ist deutlich zu wenig, da im Krummenseer Weg satzungsrechtlich gesichertes Baurecht zu beiden Seiten der Straße geschaffen wurde und eine dichte Bebauung entstanden ist. Zum Krummenseer Weg sind wenigstens die m Abstand wie bei gewachsenen Siedlungen einzuhalten. Das Eignungsgebiet wurde ebenfalls in nordwestliche Richtung vergrößert. Der Abstand zur Wohnbebauung im Birkenweg soll künftig nur noch 800 m betragen. Das ist deutlich zu wenig. Obwohl der Birkenweg von der Ortslage durch die Bahnlinie getrennt ist, weist er eine hohe Bebauungsdichte auf und ist als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Zum Birkenweg und den Häusern im Ortsteil Seefeld-Löhme an der B 158 in Richtung Werneuchen (Werneuchener Chaussee) sind wenigstens die m Abstand wie bei gewachsenen Siedlungen einzuhalten. Genehmigte Anlagen innerhalb der 1000 m Schutzzone sollen Bestandsschutz genießen aber nicht repowert werden können. Das Eignungsgebiet wurde auch zur Ortslage Krummensee erweitert. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich im Wegendorfer Weg, welcher satzungsrechtlich gesichertes Baurecht aufweist. Im Flächennutzungsplan ist die Siedlung als Mischbaufläche dargestellt
3 Der Ortsbeirat von Krummensee fordert einen Abstand zum Bebauungszusammenhang im Wegendorfer Weg von mindestens m. Der Ortsbeirat Seefeld-Löhme stellt fest, dass der 5 km Abstand zum bestehenden Windpark Wesendahl-Wegendorf in der Planungsregion Oderland-Spree unterschritten wird. Fläche Nr. 34 (Blumberg 344 ha) Gegen diesen Standort gibt es Einwände aus dem Ortsbeirat Seefeld-Löhme dahingehend, dass die Sichtachse vom Wohngebiet an der Krummenseer Chaussee in Richtung Berlin beeinträchtigt wird. Der Ortsbeirat Krummensee fordert, dass der neu zu errichtende Windpark Blumberg den 5 km Abstand zum bestehenden Windpark Krummensee auf der Fläche 39 einhält. Fläche Nr. 49 (Willmersdorf-Tempelfelde 880 ha) Der Abstand des Eignungsgebietes zur Wohnbebauung in der Ortslage Schönfeld beträgt weniger als m. Hier sind unbedingt die Radien der Schutzzonen an der tatsächlich vorhandenen Wohnbebauung abzutragen (mind m). Als unverhältnismäßiger Eingriff in das Landschaftsbild wird die schmale Verlängerung des Eignungsgebietes bis über die L 236 zwischen Willmersdorf und Schönfeld eingeschätzt. Die südöstliche Ausdehnung ermöglicht keinen konzentrierten Anlagebestand sondern zieht sich als langes Band durch die bislang noch offene Landschaft. Das Verhältnis zwischen nutzbarer Windkraftfläche und beeinträchtigter Freifläche insbesondere aus Blickrichtung Schönfeld ist sehr ungünstig - mit einem Minimum an Windkraftanlagen wird hier ein Maximum an landschaftlicher Beeinträchtigung erreicht. Da es sich bei der Fläche Nr. 49 um das mit Abstand größte Eignungsgebiet mit 5 km Ausdehnung und einer Gesamtfläche von 880 ha handelt fordert die Stadt die Herausnahme der südöstlichen Erweiterungsfläche aus dem Eignungsgebiet (Anlage 1). Der Ortsbeirat Schönfeld lehnt die Erweiterung des Eignungsgebietes (Fläche Nr. 49) und die Einbeziehung von Waldflächen gänzlich ab. Die Verschmelzung zweier Windparks (Willmersdorf und Tempelfelde) geht zu Lasten von Waldflächen, deren Einbeziehung als ein nicht verantwortbarer Eingriff betrachtet wird. Der Ortsbeirat von Willmersdorf hat sich kritisch dazu geäußert, dass Abstandsflächen zum Wald gänzlich wegfallen. Da der Wald in der Plankarte als Wald mit regional bedeutsamen Waldfunktionen eingestuft ist, wird von der Stadt die Beibehaltung der Abstandsflächen zum Wald entsprechend der bisherigen Ausweisung im Regionalplan gefordert. Der Ortsbeirat Weesow äußert sich wie folgt: auch Weesow könne seinen Anteil an der Energiewende leisten. Er (der Ortsbeirat) regt an eine zusätzliche Fläche in der Weeso
4 wer Gemarkung auszuweisen. Der Ortsbeirat bittet die Regionalplanung um Prüfung, ob sich die Weißflächen in der Flur 3 nordöstlich von Weesow und südlich von Schönfeld für ein weiteres Eignungsgebiet anbieten. Insgesamt ist einzuschätzen, dass gegenüber dem bestehenden sachlichen Teilplan vom September 2004 die Windeignungsflächen des vorliegenden Entwurfes im Stadtgebiet von Werneuchen eine drei- bis vierfache Flächeninanspruchnahme ermöglichen. Die Errichtung der Windkraftanlagen auf den künftigen Eignungsgebieten ist mit einer deutlichen Veränderung des Landschaftsbildes und der Wahrnehmung aus den dörflichen Ortslagen verbunden. Hier sind insbesondere die Ortslagen Krummensee sowie Willmersdorf und Schönfeld betroffen. Nach herrschender Meinung und durch Untersuchungen und technische Vorschriften gestützt wird eine Schutzzone von 800 m bis m zu Siedlungsflächen hinsichtlich der zu erwartenden Lärmemissionen als ausreichend beurteilt. Auch erfährt das Landschaftsbild im Zusammenhang mit der Nutzung von Windenergie keine hohe Wichtung als Schutzgut. Aber gerade zu diesen Aspekten werden von den Bürgern, die in der Nähe der Windkraftanlagen leben, die maßgeblichen Einwände vorgebracht, die nicht zu subjektiven Kriterien abgewertet werden dürfen. Es entsteht in den Ortslagen zweifellos eine Beeinträchtigung des Wohnumfeldes, die empfundene Einschränkung der Lebensqualität ist eine reale Situation, da z.b. die permanente Wahrnehmung von Laufgeräuschen auch unterhalb der Schwellenwerte als störend empfunden wird. Wohngrundstücke in der Nähe von Windeignungsgebieten verlieren an Marktwert. Insbesondere im Ortsteil Willmersdorf liegen hierzu Erfahrungswerte vor. Von daher sind die Einwände der Stadt Werneuchen hinsichtlich der Abstände unbedingt zu berücksichtigen. In der Stadtverordnetenversammlung am wurde folgende Ergänzung beschlossen. Die Stadt Werneuchen schließt eine künftige Erweiterung des sachlichen Teilplans Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung für Windkraftanlagen nicht aus. Damit hält sich die Stadt Werneuchen die Möglichkeit für eine Direktversorgung für Strom vor. Dabei soll auf die Durchführung eines derzeitig nötigen Zielabweichungsverfahrens durch ein Anpassungsverfahren BauGB 1 Absatz 4 verzichtet werden. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Horn Bürgermeister - 4 -
5 Anlage: Aufstellungsbeschluss der Stadt Werneuchen vom für ein 5 ha großes Baugebiet Solarstromanlagen - 5 -
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