N i e d e r s c h r i f t Nr. 0001/13 über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde am

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1 Amt Gramzow, den N i e d e r s c h r i f t Nr. 0001/13 über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde am Beginn: Ende: Ort : Uhr Uhr Gemeindehaus, Birkenweg 12a in Uckerfelde OT Bietikow Anwesenheit anwesend entschuldigt unentschuldigt Herr Manfred Endrunat Frau Beate Amberg Herr Rainer Fendler Herr Jürgen Gosse Herr Roland Keßler Herr Joachim Lüthe Herr Rüdiger Müller Herr Lothar Noreko Frau Ingrid Pagel Frau Barbara Richter Herr Horst Schröder Gäste: Herr von Jeinsen - Windpark Bietikow GbR Herr Hölper - Enertrag AG Herr Truschinski - Enertrag AG Frau Wosniak - Planungsbüro Frau Schatzmayr, Frau Blaszak, Herr Grabandt, Herr Mach, Herr Schiemann Vertreter des Amtes: Herr Schulz - Amtsdirektor Protokollführer: Frau Heimann I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Terminkontrolle 05 Info der Vertreter verschiedener Institutionen 06 Einwohnerfragestunde 07 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 08 Beschlüsse Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Uckerfelde Windfeld Bietikow- Matteshöhe - Aufstellungsbeschluss 0005/13

2 Aufhebung des Beschlusses 0031/11 vom /13 09 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Information über die Änderung der Eintragung in der Denkmalliste 0003/13 des Landes Brandenburg Zu TOP 01: Eröffnung der Sitzung Der Bürgermeister der Gemeinde Uckerfelde, Herr Endrunat eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Gäste. Zu TOP 02: Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Die Ladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, von 11 Mitgliedern der Gemeindevertretung sind 11 Abgeordnete anwesend. Zu TOP 03: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Der Bürgermeister stellt fest, dass keine Beschlussvorlage zur Änderung der Tagesordnung im öffentlichen Teil vorliegt. Die Gemeindevertreter stimmen der Tagesordnung im öffentlichen Teil zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Zu TOP 04: Terminkontrolle - keine offenen Termine

3 -3- Zu TOP 05: Info der Vertreter verschiedener Institutionen - entfällt Zu TOP 06: Einwohnerfragestunde Herr Müller: - Straße von Falkenwalde Mattheshöhe Bietikow weist mehrere Querrisse auf, die instandgesetzt werden müssen. Frau Amberg: - Straße von Falkenwalde nach Kleinow weist ebenfalls Schäden auf, die repariert werden müssen. Bauamt nimmt alle Straßenschäden auf und veranlasst die Instandsetzung. Zu TOP 07: Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil Die Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil wird von den Gemeindevertretern bestätigt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4

4 -4- Zu TOP 08: Beschlüsse Betreff: 0005/13 Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Uckerfelde Windfeld Bietikow-Matteshöhe - Aufstellungsbeschluss Begründung der Beschlussvorlage: Die Gemeinde Uckerfelde verfolgt das Ziel, eine räumlich konzentrierte Nutzung der Windenergie in ihrem Gemeindegebiet zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Windkraftanlagen geschaffen werden. Die Ausweisung von Sondergebieten Windenergienutzung gemäß 11 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) soll eine geordnete städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial- und ökologisch gerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern. Die städtebauliche Ordnung durch einen Bebauungsplan zu sichern ist insbesondere auch deshalb sinnvoll, weil an der Errichtung von Windkraftanlagen im Windfeld Bietikow-Matteshöhe derzeit drei Investoren interessiert sind (Enertrag AG, Windpark Bietikow GbR, wpd Windpark Nr. 356 GmbH & Co. KG). Die drei Investoren haben bereits mehrere Abstimmungsrunden zum möglichen Windpark durchgeführt und ihr partnerschaftliches Planungsinteresse gegenüber der Gemeinde Uckerfelde schriftlich bekundet (vgl. Anlage 2). Es ist ausdrücklicher Wunsch der Gemeinde Uckerfelde, dass die Planungen der Investoren gemeinsam und abgestimmt erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist es zweckmäßig, die Planung hinsichtlich Art und Maß der Bebauung, auch vor dem Hintergrund von optischem Gesamtbild, einheitlicher Gefahren-Befeuerung und schonender Inanspruchnahme des Raumes durch die Gemeinde durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich ist im übrigen infrastrukturell stark vorbelastet. Neben der Autobahn A20, der Opalgasleitung einer Richtfunktrasse und der bestehenden Hochspannungsleitung wird künftig auch die Uckermarkleitung das Windfeld kreuzen. Diese technischen Vorbelastungen sind auch Determinanten der Aufstellkonfiguration der Windkraftanlagen. Die standsicherheits- und turbulenztechnischen Abstände der Windkraftanlagen untereinander und die Planung der Immissionsbelastungen für die Anwohner sollen durch die ordnende Wirkung eines Bebauungsplanes gesteuert werden. Inhalt der Planung: Die geplanten Windkraftanlagen sollen zu Wohnnutzungen im Außenbereich gemäß 35 BauGB (Einzelhäuser und Splittersiedlungen) einen Abstand von 800 m und zu den geschlossenen Ortslagen einen Abstand von m einhalten. Im räumlichen Geltungsbereich können entsprechend dem aktuellen Stand der Technik bis zu 19 Anlagen errichtet werden. Die Höhe der Windkraftanlagen soll sich am aktuellen Stand der Technik orientieren und kann in Abhängigkeit vom jeweiligen Typ 200 m und mehr erreichen. Die genaue Anzahl und Anordnung der Windkraftanlagen wird im Aufstellungsverfahren ermittelt. Da es sich um Anlagen handelt, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft und genehmigt werden müssen, ist durch den jeweiligen Investor ein Antrag bei der zuständigen Bundesimmissionsschutzbehörde auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu stellen.

5 -5- Mit dem Bebauungsplan werden u.a. folgende Planungsziele angestrebt: - Festlegung von Anlagenstandorten für bis zu 19 Windkraftanlagen unter Berücksichtigung der Schutzabstände zur Wohnbebauung und zwischen den Anlagen; - flächenschonende Erschließung durch Einbeziehung vorhandener Wege und möglichst sparsame Herstellung neuer Wege; - Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung; - Berücksichtigung von gesetzlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft und Vereinbarkeit mit landschaftspflegerischen Belangen; - Berücksichtigung von Bodendenkmälern; - gemeinsames Planungskonzept bzw. Berücksichtigung der Bauleitplanung für Windkraftanlagen der am Plangebiet angrenzenden Gemeinde - Sicherung eines einheitlichen Gesamtbildes des Windfeldes (Anlagentyp, Turmhöhe, dreiblättriger Rotor, Befeuerung); - Abstimmung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen Gemäß 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes. Eine Bürgerbeteiligung soll durch Auslegung des Vorentwurfes nach 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Zurzeit wird das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplanes Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung" durchgeführt. Der aktuelle Entwurf vom weist derzeit das Windeignungsgebiet Nr. 02 Bietikow in kleinerer Kulisse (siehe Anlage 3) aus, als der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans es vorsieht. Daher soll das durch den räumlichen Geltungsbereich definierte Gebiet des Bebauungsplans der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim zur Aufnahme als Windeignungsgebiet in den Regionalplan vorgeschlagen werden. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens einschließlich der Kosten für die juristische Beratung der Gemeinde durch die Kanzlei DOMBERTRECHTSANWÄLTE, Potsdam, tragen die Investoren. Hierüber werden mit der Gemeinde Uckerfelde gesonderte Städtebauliche Verträge geschlossen, die auch die Übernahme der Kosten durch die Investoren regeln. Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan Geltungsbereich Bebauungsplan Anlage 2 Gemeinsames Planungsinteresse Anlage 3 Ausschnitt des Windeignungsgebietes 02 aus dem Entwurf des RP März 2011

6 -6- Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde beschließt gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 Windfeld Bietikow-Matteshöhe für den in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage dargestellten räumlichen Geltungsbereich zur Errichtung von bis zu 19 Windkraftanlagen. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, auf Grundlage eines zu erstellenden Plan-Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das Plangebiet Windfeld Bietikow-Matteshöhe gemäß Anlage 1 soll der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim zur Aufnahme in einen neuen Entwurf des Regionalplanes Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung vorgeschlagen werden. Die Verwaltung wird hierbei die Interessen der Gemeinde gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft geltend machen. Die Kanzlei DOMBERTRECHTSANWÄLTE, Potsdam, wird beauftragt, die Gemeinde im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Windfeld Bietikow-Matteshöhe, bei der Aufnahme von Flächen in den Entwurf des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung, bei Verhandlungen mit den Investoren und dem Abschluss von Verträgen und gegebenenfalls in rechtlichen Streitigkeiten zu beraten und zu vertreten. Wortmeldung: Herr Müller als Gesellschafter der Windpark Bietikow GbR nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. - Herr Endrunat gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Die Windeignungsgebiete Bietikow/Mattheshöhe und Hohengüstow/Bertikow müssen in der Gesamtheit betrachtet werden. - Herr Hölper, Firma Enertrag AG stellt in einer Präsentation die Vorplanung für das Windeignungsgebiet Bietikow/Mattheshöhe vor. Die drei Firmen: Enertrag AG, Windpark Bietikow GbR und wpd Windpark Nr. 356 GmbH & Co.KG bilden eine Planungsgemeinschaft. Da Bebauung Mattheshöhe nicht mehr vorhanden ist, kann das Planungsgebiet größer gefasst werden als im Regionalplanentwurf von Es werden Aussagen getroffen zu den Abstandsflächen, wie 800 m zu Splittersiedlungen und Einzelgehöften und 1000 m zu geschlossenen Ortslagen, ausgehend vom letzten bewohnten Gebäude. (Diskussion und Meinungsbildung in den Gemeinden). Sollten 1000 m für jegliche Bebauung durch Regionalplan festgelegt werden, besteht Anpassungspflicht für die Festlegungen im B-Plan. Die erneute Auslegung des Regionalplanentwurfes wird voraussichtlich nach der Sommerpause 2013 erfolgen. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen sollen Bestandteil des B-Planes werden. Kosten des Bauleitplanverfahrens und der Rechtsberatung werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Interessen der drei Investoren, wie Standorte und Anzahl der Anlagen, werden im Innenverhältnis geklärt (19 Anlagen in Uckerfelde, 4 in Grünow).

7 -7- Die Genehmigung des B-Planes kann erst nach Satzungskraft des Regionalplanes erfolgen. Derzeitig wird der Kooperationsvertrag der drei Vorhabenträger erarbeitet, sowie der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages. - Frau Richter, Frau Amberg, Herr Schulz, Herr Lüthe - Wie hoch werden die Anlagen? Nabenhöhe 140 m und 56 m Rotor = 196 m Geringe Höhe bedeutet geringer Ertrag. - Wie wird Befeuerung der Anlagen erfolgen? Genehmigung für eine Befeuerung bei Bedarf wurde noch nicht erteilt. - Als der Regionalplanentwurf 2011 diskutiert wurde in der Gemeindevertretung, wurde die Forderung aufgestellt, dass der GT Kleinow nicht umbaut werden soll. Die Angaben in der Beschlussvorlage widersprechen dem Willen der Gemeinde. Eine Erweiterung des Eignungsgebietes Bietikow in Richtung Falkenwalde/Kleinow ist nicht gewollt. - Warum soll Gemeinde Antrag auf Erweiterung des Regionalplanes stellen und nicht die Investoren? Liegt Kostenübernahme für das gesamte Verfahren vor? Herr Hölper bestätigt das noch einmal. - Herr Schulz weist nochmals darauf hin, dass die Gemeindevertretersitzung eine Auftaktveranstaltung für die weitere Windplanung in Uckerfelde sei. Geplant ist eine Beratung mit der Regionalplanung am , wo alle Probleme diskutiert bzw. Anfragen gestellt werden können. - Herr von Jeinsen: Bei der Beschlussvorlage Planentwurf 2011 bestand noch die Wohnanlage Mattheshöhe. Abriss ist erfolgt Tabuzone nicht mehr vorhanden Dadurch Erweiterung des Windfeldes möglich in Richtung Autobahn. Es sollte Konsens zwischen Gemeinde und Investoren in Bezug auf Windfeld gefunden werden. Abstandsregelung von 5 km zwischen den einzelnen Windfeldern wurde aufgehoben. - Herr Lüthe möchte weitere Unterlagen haben, die vorliegenden sind zu abstrakt. Das Windfeld Hohengüstow ist ebenfalls darzustellen, Beschlussfassung sollte verschoben werden. Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde beschließt die Zurückstellung der Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 11 Anwesende Vertreter 11 beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen x haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Beschluss Nr. 0005/13 Herr Müller

8 -8- Anmerkung von Herrn Müller nach Beschlussfassung: In der Beschlussvorlage handelte es sich um einen Aufstellungsbeschluss, alles Weitere wird in der B-Planung festgelegt. Es wird erst nur eine Kulisse dargestellt. In der konkreten Planung kann die Gemeinde mitbestimmen, sie soll sich dann auch damit auseinandersetzen. Betreff: 0006/13 Aufhebung des Beschlusses 0031/11 vom Begründung der Beschlussvorlage: In der Gemeindevertretersitzung am wurde auf Antrag der Windpark Bietikow GbR und der WPD GmbH & Co.KG seitens der Gemeindevertretung beschlossen, dem Bau von Windenergieanlagen ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen des BimSch- Antragsverfahrens zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgte unter der Voraussetzung, dass das Eignungsgebiet Bietikow weiterhin im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Uckermark- Barnim sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung bestehen bleibt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, das Windeignungsgebiet Bietikow ist Bestandteil des vorstehend bezeichneten Entwurfes. Bis heute wurde kein Bauantrag auf Errichtung von Windkraftanlagen für das Windeignungsgebiet Bietikow nach dem BimSch-Antragsverfahren eingereicht auch ist der Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung nicht in Kraft. In jüngster Vergangenheit wurde deutlich, dass die Windpark Bietikow GbR beabsichtigt, Windkraftanlagen im Rahmen eines Bebauungsplanes nach 2 BauGB aufzustellen. Aus diesem Grund ist die Aufhebung des Beschlusses 0031/11 der Gemeindevertretung Uckerfelde erforderlich. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Uckerfelde beschließt die Aufhebung des Beschlusses 0031/11 vom Wortmeldung: Beschlussfassung: Beschlussfassung zur Zurückstellung. Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 11 Anwesende Vertreter 11 beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen x haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Beschluss Nr. 0006/13 Herr Müller

9 -9- Zu TOP 09: Informationen, Mitteilungen und Anfragen Betreff: 0003/13 Information über die Änderung der Eintragung in der Denkmalliste des Landes Brandenburg Begründung der Informationsvorlage: Mit Schreiben vom wurde durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum mitgeteilt, dass mit diesem Datum eine Änderung bzw. Konkretisierung der Bezeichnung in der Denkmallistenposition erfolgt ist. Alte Bezeichnung: Kirche und Friedhofsportale Dorfstraße Uckerfelde, OT Falkenwalde Gemarkung Falkenwalde, Flur 3, Flurstück 19 Neue Bezeichnung: Dorfkirche mit Kirchhofsmauer und Portalen Dorfstraße Uckerfelde, OT Falkenwalde Gemarkung Falkenwalde, Flur 3, Flurstück 19 - Die Gemeindevertreter nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis. Weitere Informationen, Mitteilungen und Anfragen: - Eintragung des Weges von Weselitz nach Mattheshöhe in das Straßenverzeichnis der Gemeinde Uckerfelde? Beschlussvorlage für nächste GV-Sitzung erarbeiten Bürgermeister Protokollführer Zur Kenntnis genommen: Schulz Amtsdirektor

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