Einladung. am: um: Uhr im: Panoramahotel, Quastweg 2 in Oberuckersee OT Warnitz. Tagesordnung. TOP Betreff Vorlagen-Nr.

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1 Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow Gramzow, den Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 5. Gemeindevertretersitzung Oberuckersee ein. am: um: Uhr im: Panoramahotel, Quastweg 2 in Oberuckersee OT Warnitz Tagesordnung I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Einwohnerfragestunde 05 Terminkontrolle 06 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 07 Beschlüsse Antrag auf finanzielle Zuwendung 0061/ Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung im 0063/13 Regionalplan Uckermark-Barnim im Gemeindegebiet Oberuckersee und Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen vorhabenbezogener B-Plan Ferienhausanlage Seehausen /13 Abwägungsbeschluss Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule 0083/13 08 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Information zum Ablehnungsbescheid - Ausbau Lindenallee in Warnitz 0073/13

2 II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Terminkontrolle 02 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 03 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom nichtöffentlicher Teil 04 Beschlüsse Auftragsvergabe - Ortslage Warnitz, Weg um die Kirche 0068/ Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz /13 Grundsatzbeschluss zum Verkauf Fl. 3, Flurst. 263 u. 253 (jew. Teilflächen) Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz - Verkauf Fl. 3, 0072/13 Flurstück 263 (TF) Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz - Dienstbarkeit /13 Geh- und Fahrrecht- Fl. 3, Flurst. 263 TF Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz - Verkauf Flur 3, 0075/13 Flurst. 52/4 TF Schulstr Grundstücksangelegenheit Gemarkung Blankenburg /13 Gestattungsvertrag mit dem Land Brandenburg für eine Grundwassergütemessstelle Grundstücksangelegenheit Gemarkung Potzlow - Ausschreibung 0077/13 zum Verkauf Fl. 9, Flurst Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz /13 Kaufpreisfestlegung Fl. 1, Flurst. 73 (Teilfl.) Grundstücksangelegenheit Gemarkung Blankenburg - Dienstbarkeit 0080/13 Leitungsrecht Fl. 3, Flurst. 69 u. 71 sowie Fl. 4, Flurst Grundstücksangelegenheit Gemarkung Seehausen /13 Grundsatzbeschluss zum Verkauf Fl. 2, Flurst. 65 (Teilfl.) Antrag auf Anmietung Dachflächen Kita Uckerknirpse Warnitz 0082/13 05 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Grundstücksangelegenheit Gemarkung Melzow - Verkauf von 0060/13 Grundstücken Grundstücksangelegenheit - Verzicht auf Vorkaufsrecht 0062/ Grundstücksangelegenheit Gemarkung Potzlow - Verkauf eines 0064/13 Grundstückes Grundstücksangelegenheit Gemarkung Warnitz - Verkauf eines 0065/13 Grundstückes Info Bauantrag - Errichtung eines Gewächshauses in Warnitz 0066/ Info Bauantrag - Anbau vor der Außenwand des Nebengebäudes 0067/ Info Bauantrag - Umbau Nebengebäude zur Schaubrennerei 0069/ Grundstücksangelegenheit - Dorfplatz in Neuhof 0079/13 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Feike Bürgermeister Lobback Hauptamtsleiterin

3 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0061/13 X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0061/13 Antrag auf finanzielle Zuwendung Begründung der Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom beantragte der Angelverein Melzow einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 500. Der Zuschuss soll für den Stegbau verwandt werden. Im letzten Jahr bewilligte die dem Angelverein 150,00. Der Verwendungsnachweis über die Bewilligung dieses Zuschusses sollte bis zum eingereicht werden, wurde nochmals am angemahnt und liegt bis dato nicht vor. Wenn Kosten entstehen: Kosten: Haushaltsstelle : Haushaltsjahr : Mittel stehen zur Verfügung Deckungsvorschlag : Mittel stehen nicht zur Verfügung Aussage der Kämmerin: - nach Maßgabe des Haushaltsplanes 2013 Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung : Beschlussvorschlag: Die beschließt, dem Angelverein Melzow einen finanziellen Zuschuss in Höhe von.. zu gewähren. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 12 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0061/13 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

4 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0063/13 X FA / Bearbeiter Frau Feierke/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0063/13 Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung im Regionalplan Uckermark-Barnim im Gemeindegebiet Oberuckersee und Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen Begründung der Beschlussvorlage: Im Dezember letzten Jahres hat die Regionalversammlung folgendes beschlossen: Bei der Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung werden Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen berücksichtigt. Diese Schutzzonen werden an einem Wert von 1000 m ausgerichtet und gelten für Wohnnutzungen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich. Die Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen werden konkretisiert in - eine 800 m Tabuzone und - eine anschließende 200 m Restriktionszone (zwischen 800 m und 1000 m). Innerhalb der 800 m Tabuzone ist die Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung ausgeschlossen. Innerhalb der 200 m Restriktionszone ist die erstmalige Neufestlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen. Soweit in der 200 m Restriktionszone bereits Windenergieanlagen auf Basis von - Eignungsgebieten Windnutzung des in Kraft getretenen Regionalplanes 2004 und / oder - Baufeldern für Windnutzung von in Kraft getretenen Bebauungsplänen Errichtet oder genehmigt worden sind und keine sonstigen Belange entgegenstehen, werden für die Standorte dieser Windenergieanlagen im Rahmen der Regionalplanfortschreibung fortgeführt und in der Regel erneut in Eignungsgebiete Windenergienutzung aufgenommen. Im zur Zeit noch rechtskräftigen Regionalplan aus dem Jahr 2004 bedarf der Abstand zu dauerhaften Wohnnutzungen lediglich 800 m. Seitens der Regionalplanung Uckermark-Barnim wurden Ende April Unterlagen an die Verwaltung gesendet, die für jede amtsangehörige Gemeinde einen Arbeitszwischenstand bzgl. der Ausweisung künftiger Windeignungsgebiete beinhalteten, weiterhin wurde zu einem Abstimmungsgespräch am in Angermünde eingeladen. Die Gemeinden des Amtes wurden durch Herrn Schulz und weitere Mitarbeiter der Verwaltung, sowie der überwiegenden Mehrheit der Bürgermeister und weiterer Vertreter in Angermünde vertreten. Im Verlauf der nichtöffentlichen Diskussion wurden Vertreter der Gemeinden, welche im Besitz von potenziellen Windeignungsflächen Wind sind, von der Beratung ausgeschlossen. Sie wurden als Befangen erklärt. Seitens der Verwaltung wird ein Votum der bezüglich des Beschlusses der Regionalversammlung zum Thema Abstandsflächen zu dauerhaften Wohnnutzungen erbeten. Bei dieser Gelegenheit können weitere Hinweise und Bedenken in Bezug auf die zukünftige Flächenausweisung für Windenergienutzung durch die Gemeindevertretung vorgetragen werden. Anlage: vorliegendes Kartenmaterial über das Windeignungsgebiet Hohengüstow, betroffen sind u. a. Flächen im Bereich Blankenburg)

5 Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung befürwortet den Beschluss der Regionalversammlung aus dem Dezember 2012, hinsichtlich einer 1000 m Schutzzone für Wohnnutzungen im Innen- und Außenbereich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Regionale Planungsstelle Uckermark-Barnim dementsprechend zu informieren. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 12 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0063/13 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

6 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0070/13 X FA / Bearbeiter Frau Feierke/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0070/13 vorhabenbezogener B-Plan Ferienhausanlage Seehausen - Abwägungsbeschluss Begründung der Beschlussvorlage: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee hatte in der Sitzung am den Vorentwurf zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan Ferienhausanlage Seehausen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach 3 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB zur Auslegung bestimmt. Die frühzeitige öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom bis Während dieser Zeit wurden zahlreiche Hinweise und Anregungen zur Planung von den beteiligten Behörden (Träger öffentlicher Belange) vorgebracht. Diese wurden im beiliegenden Abwägungsprotokoll durch das Ingenieurbüro R. Pfautsch, mit Sitz in Prenzlau zusammengestellt und sind einzeln abzuwägen. Nach Bestätigung des Abwägungsprotokolls kann der Vorentwurf überarbeitet werden und der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anlage: Abwägungsprotokoll Anmerkung: Die zeitliche Verzögerung im Verfahren hat sich ergeben, weil der Vorhabenträger Herr Schön von den Anforderungen dieses Verfahrens und der zu erbringenden Grundlagen (Umweltbericht und den Schwierigkeiten hinsichtlich der Erschließung des Plangebietes) überrascht war. Er hatte sich Bedenkzeit erbeten und informierte das Bauamt Gramzow am dass das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden soll. Sämtliche Stellungnahmen wurden bereits im Oktober 2012 an Herrn Schön und das Planungsbüro Pfautsch übergeben. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberuckersee beschließt folgendes: 1. Im Ergebnis der frühzeitigen öffentlichen Auslegung vom bis und der Beteiligung der Behörden vom ergeben sich Änderungen, die im Vorentwurf des vorhaben bezogenen Bebauungsplan Ferienhausanlage Seehausen einzuarbeiten sind. Das vorliegende Abwägungsprotokoll wird bestätigt. 2. Das Abwägungsergebnis ist den beteiligten Behörden mitzuteilen. Wortmeldung: Beschlussfassung:

7 Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 12 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0070/13 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

8 Beschlussvorlage Gemeindevertretung 0083/ X FA / Bearbeiter Frau Kalina/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0083/13 Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule Begründung der Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom übersandte uns das staatliche Schulamt den Antrag auf Umschulung von Ann-Marie Klink. Frau Klink ist alleinerziehende Mutter und hat eine neue Arbeitsstelle mit 3-Schicht-System, deren Arbeitsort regelmäßig in Prenzlau ist, begonnen. Ihre Tochter Ann-Marie geb. am soll mit Beginn des Schuljahres (2013/2014) die Carl-Friedrich Grabow in Prenzlau besuchen. Begründet wird der Antrag mit der Betreuung, die in Prenzlau abgesichert wäre. Die Stellungnahme der Warnitzer Grundschule steht noch aus. Anlage Beschlussvorschlag: Die stimmt, dem Antrag von Frau Klink, ihre Tochter Ann-Marie im kommenden Schuljahr 2013/2014 in die Carl-Friedrich Grabow in Prenzlau umschulen zu lassen, zu. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 12 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0083/13 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

9 Informationsvorlage Gemeindevertretung 0073/13 X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0073/13 Information zum Ablehnungsbescheid - Ausbau Lindenallee in Warnitz Begründung der Informationsvorlage: Mit Schreiben vom hat das Amt am den Ablehnungsbescheid zum Förderantrag Ausbau Lindenallee in Warnitz erhalten. Begründung: Nach Nr. 1 der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Mit Eingangsbestätigung vom wurde das Amt aufgefordert Unterlagen zur Herstellung der Prüffähigkeit nachzureichen. Die nachgereichte Stellungnahme des Landkreises vom ergab, dass die Kommunalaufsicht zu den erforderlichen Eigenmitteln der Gemeinde Oberuckersee aktuell noch keine positive Aussage treffen kann. Somit ist mit dem nicht bestätigten Eigenanteil die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nicht gesichert. Eine Berücksichtigung zur Einordnung in die Förderung auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel konnte nur für Maßnahmen erfolgen, die prüffähig und vollständig vorlagen. Zum vorliegenden Antrag war somit keine andere Entscheidung, als die Ablehnung zu treffen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

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