Vergabeordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
|
|
- Maya Frank
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vergabeordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner Sitzung am zur Regelung des Vergabewesens folgende Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen beschlossen: 1 Grundlagen und Geltungsbereich (1) Die Vergabeordnung regelt die Zuständigkeiten für die Beschaffung der von der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid benötigten Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Sie gilt für alle Fachämter / Fachbereiche. Sie gilt auch für die Eigenbetriebe und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. (2) Für die Beschaffung gelten ohne Rücksicht auf Herkunft der Finanzierungsmittel der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung -VgV-), die Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB), die Verdingungsverordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen- (VOL) sowie die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in der jeweils gültigen Fassung. (3) Preisvereinbarungen sind nur im Rahmen der preisrechtlichen Vorschriften zulässig. (4) Die in dieser Vergabeordnung bestimmten Wertgrenzen beziehen sich auf die Preise einschließlich Nebenkosten ohne Umsatzsteuer, jedoch abzüglich etwaiger Nachlässe und Skonti. 2 Zuständigkeiten und Grundsätze der Bedarfsdeckung (1) Die Fachämter / Fachbereiche sind für die Ermittlung ihres Bedarfs eigenverantwortlich zuständig. Sie decken ihren Bedarf unter Beachtung des geltenden Rechts und des geltenden Standards. (2) Zur Deckung des laufenden Bedarfs schließen die Fachämter / Fachbereiche in der Regel Jahresverträge und Rahmenverträge für einen wirtschaftlich vertretbaren Zeitraum ab, um einen Abruf der Leistungen nach Bedarf zu ermöglichen. (3) Für gleiche Zwecke sind möglichst die gleichen Waren zu verwenden (Typenbeschränkung). (4) Verwaltungseinrichtungen und sonstige Betriebe, die als Hilfsbetriebe zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen, dürfen nicht in den Wettbewerb mit privaten Bietern einbezogen werden. Deshalb ist, bevor Vergaben eingeleitet werden, zunächst zu ermitteln, ob der Bedarf durch gemeindliche Betriebe bzw. sonstige gemeindliche Verwaltungseinrichtungen zu Preisen und Konditionen des Marktes gedeckt werden kann. In diesem Sinne sind nicht nur Leistungen wie Eigenanfertigungen bzw. Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu verstehen; es sind auch z.b. Beratungs- und Planungstätigkeiten einzubeziehen. (5) Im Sinne einer interkommunalen Zusammenarbeit sollen gleiche Leistungen benachbarter Kommunen und öffentlich-rechtlicher Verbände nach Möglichkeit gemeinsam ausgeschrieben werden, um wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. 23. Erg. Mai
2 1030 Vergabeordnung 3 Vergabearten (1) Für die Wahl der Vergabearten gelten ohne Rücksicht auf den Auftragswert 3 und 3 a VOL/A und 3 und 3 a VOB/A mit der Maßgabe, dass Aufträge bis zu einem Wert von ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen (freihändige Vergabe), wobei der Gesamtauftragswert maßgebend ist. Damit der Wettbewerb nicht eingeschränkt wird und ein ausreichender wirtschaftlicher Vergleich stattfindet, sind bei einem Auftragswert zwischen und ,-- mindestens 3 Angebote einzuholen. Bei Vergaben von über bis ,-- ist zusätzlich ein schriftlicher Vergabevermerk zu fertigen; bei Aufträgen zwischen 1.000,-- und ,-- ist ein schriftlicher Vergabevermerk in vereinfachter Form zu erstellen. Darüber hinaus gelten für Auftragsvergaben gem. den Bestimmungen der VOB: Die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne weitere Einzelbegründung ist zulässig bei der Vergabe von Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von höchstens im Tiefbau, für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie Pflanzungen und Straßenausstattungen. (2) Bei Erreichen der in 2 Vergabeverordnung (VgV) genannten Wertgrenzen sind die Vergabeverfahren entsprechend den Vorschriften der a-paragraphen der VOL/A und der VOB/A bzw. der VOF durchzuführen. (3) Abweichungen von der vorgeschriebenen Vergabeart: Von der vorgeschriebenen Vergabeart darf in besonders begründeten Fällen unter der Voraussetzung abgewichen werden, dass die Eigenart der Leistungen oder besondere Umstände eine andere Ausschreibungsart rechtfertigen. Die Gründe sind aktenkundig zu machen. (4) Alle Ausschreibungen sind ausschließlich über die zentrale Vergabestelle der Gemeinde entsprechend der in der Anlage zu dieser Vergabeordnung aufgeführten Verfahrensweise abzuwickeln. 4 Schätzung der Auftragswerte Für die Schätzung der Auftragswerte, unabhängig von der Finanzierung, dürfen Leistungen nicht gestückelt werden, um Wertgrenzen zu unterschreiten Erg. Mai 2007
3 5 Nachhaltige Beschaffung Bei der Beschaffung oder Verwendung von Materialien und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen sind Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen und im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt worden sind. 6 Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen (1) Öffentliche Ausschreibungen sind im Amtsblatt der Gemeinde und mit einem Hinweis in der örtlichen Tagespresse sowie unter bekannt zu geben. Die Ausschreibungen können zusätzlich in weiteren Blättern und Fachzeitschriften bekannt gegeben werden. (2) Bei der Wahl eines Vergabeverfahrens gemäß der a-paragraphen der VOB/A und der VOL/A bzw. der VOF ist die Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bekannt zu geben. Die Ausschreibungen können zusätzlich in weiteren Blättern und Fachzeitschriften bekannt gegeben werden. 7 Auftragsbewerbung (1) Inländische und ausländische Bewerberinnen/Bewerber sind gleich zu behandeln. Der Wettbewerb soll nicht auf Bewerberinnen/Bewerber, die in bestimmten Bezirken ansässig sind, beschränkt werden. (2) Die Bewerberin/Der Bewerber hat bei der Abgabe des Angebotes zu erklären, dass sie/er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und den Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen vor Auftragserteilung zu erbringen. 8 Auftragserteilung (1) Die Aufträge und Nachträge sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Von den Unternehmern oder Lieferfirmen sind unverzüglich vor Beginn der Arbeiten Nachtragsangebote anzufordern, sobald sich bei der Ausführung des Auftrages herausstellt, dass vom Unternehmer nicht zu vertretende Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag erforderlich werden, die eine Erhöhung der Angebotssumme oder eine Ergänzung des Leistungsverzeichnisses bedingen. Die entsprechenden Bestimmungen der VOL und der VOB und bei europaweiter Ausschreibung der VOF sind anzuwenden. (2) Die Befugnis zur Unterzeichnung von Aufträgen richtet sich nach den Vorschriften der Unterschriftenordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. 23. Erg. Mai
4 1030 Vergabeordnung 9 Aufbewahrungsfristen für Ausschreibungsunterlagen Ausschreibungsunterlagen, die keine vertrags- oder zahlungsbegründenden Unterlagen enthalten, können nach der Abrechnung der Maßnahme, und nach eröffneter Prüfungsmöglichkeit durch den Rechnungsprüfungsausschuss, vernichtet werden. 10 Mitwirkung des Rechnungsprüfungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises Bei Auftragsvergaben über ist das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Sieg- Kreises zu beteiligen. 11 Mitwirkung von Ratsausschüssen Die Mitwirkung von Ausschüssen des Rates richtet sich nach der vom Rat der Gemeinde erlassenen Zuständigkeitsordnung. Diese Ordnung tritt am in Kraft 12 Inkrafttreten Erg. Mai 2007
5 Anlage zur Vergabeordnung Verfahrensabläufe bei Vergaben A) Öffentliche Ausschreibung Fertigung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen durch das Fachamt / den Fachbereich bzw. den damit beauftragten Ingenieur, Architekten etc. Veröffentlichung der Ausschreibung, Vervielfältigung und Herausgabe der Angebotsunterlagen durch die zentrale Vergabestelle. Submittierung durch die zentrale Vergabestelle. Weiterleitung der abgegebenen Angebote zur Prüfung und Wertung an das Fachamt / den Fachbereich bzw. den damit beauftragten Ingenieur, Architekten etc. und Übergabe der Sicherungskopie an den Antikorruptionsbeauftragten Fertigung eines Vergabevermerkes mit einem Vergabevorschlag und Weiterleitung der Unterlagen an das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreis durch das Fachamt/den Fachbereich. Nach Prüfung durch das Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises - Prüfung des Verfahrens durch den Antikorruptionsbeauftragten, ggfls. Einsichtnahme in die Sicherungskopie - Sofern nach der Zuständigkeitsordnung erforderlich, Herbeiführung der Entscheidung des zuständigen Ausschusses durch die zentrale Vergabestelle. Auftragserteilung durch die zentrale Vergabestelle mit Abgabe der Unterlagen an das Fachamt / den Fachbereich zur weiteren Veranlassung. 23. Erg. Mai
6 1030 Vergabeordnung B) Beschränkte Ausschreibung Fertigung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen durch das Fachamt / den Fachbereich bzw. den damit beauftragten Ingenieur, Architekten etc. Festlegung des Bieterkreises durch den Antikorruptionsbeauftragten zusammen mit dem Fachamt / Fachbereich anhand der Lieferanten- und Unternehmerlisten ( Vier-Augen- Prinzip ). Vervielfältigung und Herausgabe der Angebotsunterlagen durch die zentrale Vergabestelle. Submittierung durch die zentrale Vergabestelle. Weiterleitung der abgegebenen Angebote zur Prüfung und Wertung an das Fachamt / den Fachbereich bzw. den damit beauftragten Ingenieur, Architekten etc. und Übergabe der Sicherungskopie an den Antikorruptionsbeauftragten Fertigung eines Vergabevermerkes mit einem Vergabevorschlag und Weiterleitung der Unterlagen an das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreis durch das Fachamt/den Fachbereich. Nach Prüfung durch das Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises - Prüfung des Verfahrens durch den Antikorruptionsbeauftragten, ggfls. Einsichtnahme in die Sicherungskopie - Sofern nach der Zuständigkeitsordnung erforderlich, Herbeiführung der Entscheidung des zuständigen Ausschusses durch die zentrale Vergabestelle. Auftragserteilung durch die zentrale Vergabestelle mit Abgabe der Unterlagen an das Fachamt / den Fachbereich zur weiteren Veranlassung. Erläuterung: Der Antikorruptionsbeauftragte führt Listen, in denen Firmen zur Durchführung von technischen Gewerken, Lieferungen Leistungen und Produkten aufgeführt sind. In diese Listen werden solche Firmen aufgenommen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen nach den Vergabevorschriften erfüllen. Bei allen Ausschreibungen wird beim Finanzministerium NRW Informationsstelle und Vergaberegister nachgefragt, ob nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Bedenken gegen die Firma, die den Auftrag erhalten soll, vorliegen Erg. Mai 2007
7 C) Freihändige Vergabe 0. Freihändige Vergabe mit Anforderung von Angeboten Fertigung der Unterlagen für die Preisanfrage durch das Fachamt / den Fachbereich bzw. den damit beauftragten Ingenieur, Architekten etc. Festlegung der Firmen durch den Antikorruptionsbeauftragten zusammen mit dem Fachamt / Fachbereich anhand der Lieferanten- und Unternehmerlisten ( Vier-Augen- Prinzip ). Anforderung und Annahme der Angebote durch die zentrale Vergabestelle. Fertigung eines Vergabevermerkes und Auftragserteilung durch die zentrale Vergabestelle mit Abgabe der Unterlagen an das Fachamt / den Fachbereich zur weiteren Veranlassung. 0. Freihändige Vergabe ohne Anforderung von Angeboten Die Vergabe erfolgt in eigener Verantwortung durch das Fachamt / den Fachbereich 23. Erg. Mai
Auftragsvergabeordnung der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung
Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 06.03.2007 - - - 07.03.2007 1. Änderung 14.05.2013 - - - 15.05.2013 2. Änderung 3. Änderung
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrMitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung
Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/2007 Mitteilung Nr. 19-27.03.2007 Neufassung der Vergabeordnung 1. Zweck der Regelung Dem Konzern Stadt
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Januar 2018 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Liefer- und Dienstleistungen... 4 4 Bauleistungen... 4
MehrPräambel. 1 Geltungsbereich
Vergabeordnung der Stadt Frechen für Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen vom 13.12.2006 (in der aufgrund der 6. Änderung vom 20.02.2014 ab dem 01.01.2016 geltenden Fassung) Präambel Aufgrund der
MehrVergabeordnung. der Stadt Voerde (Niederrhein) vom (nach dem Stand der Änderung. vom )
107010 Vergabeordnung Seite 1 Vergabeordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 30.10.2001 (nach dem Stand der Änderung vom 22.09.2015) 107010 Vergabeordnung Seite 2 Inhaltsangabe: 1 Vergabegrundsätze
MehrOrdnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit
Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.
MehrInhaltsverzeichnis Vergabeordnung
Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrVergabeordnung der Gemeinde Rheurdt vom 01. November 2000
Vergabeordnung der Gemeinde Rheurdt vom 01. November 2000 1 Rechtsgrundlagen 1. Oberhalb der Schwellenwerte gemäß 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten folgende Bestimmungen: a)
MehrVV zu 55 LHO. Zu 55:
55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände
MehrÖffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar
Vergabestelle I/12/1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar Präambel Die Städte Siegburg und Lohmar wollen künftig
MehrVergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.
Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für
MehrVom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt.
Vergabeordnung der Stadt Bergisch Gladbach (VergO) für die Vergabe von Bauleistungs-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen in der Fassung des VIII. Nachtrages 1. Anwendungsbereich 1.1 Die städtische Vergabeordnung
MehrVergabe- und Vertragsordnung der Gemeinde Kürten. für Leistungen (VOL) und. Bauleistungen (VOB) vom
Vergabe- und Vertragsordnung der Gemeinde Kürten für Leistungen (VOL) und Bauleistungen (VOB) vom 20.06.2007 020.060.28 Stand: 04/2013 1 Vergabe- und Vertragsordnung der Gemeinde Kürten für Leistungen
MehrHandbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung
Die nachstehende Dienstanweisung gilt seit dem 23.03.2009: 1 Geltungsbereich (1) Die Dienstanweisung des Landkreises Stade erstreckt sich auf alle Vergaben von Bauleistungen, von sonstigen Lieferungen
MehrInhaltsverzeichnis Vergabeordnung
Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 93. Erg. Lief. 1/ 2017 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrInformations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)
Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz) im Veranstaltungszentrum im Ostdeutschen Rosengarten Dienstag, 28. April 2009 1 Einleitung 2 Übersicht
MehrRichtlinien. über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013
Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Geltungsbereich Die Richtlinien haben Gültigkeit
MehrÖffentliche Ausschreibung
14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder
MehrVV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO
Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht
MehrVergabeordnung. zur Regelung des Beschaffungs- und Vergabewesens für die Stadt Rahden. gültig ab
Vergabeordnung zur Regelung des Beschaffungs- und Vergabewesens für die Stadt Rahden gültig ab 01.12.2005 Datum der Satzung bzw. Änderung 1. Änderung vom 08.07.2010 Änderungen Tag des Inkrafttretens Tag
MehrAusschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Oldenburg in Holstein. in der Fassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Oldenburg in Holstein in der Fassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2014 Unter Bezug auf 14 des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes
MehrAusschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bordesholm
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bordesholm Unter Bezug auf 16 Mittelstandsförderungsgesetz vom 27. Juli 1977 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 192) in der zur Zeit geltenden Fassung und 29 Gemeindehaushaltsverordnung
MehrVergabeordnung der Stadt Sprockhövel. 1 Geltungsbereich und Grundlagen
Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für die Stadt Sprockhövel, ihre eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie ihre Tochtergesellschaften.
MehrRichtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB)
85.2 Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Richtlinien sind, sofern nicht im Einzelfall abweichende
MehrVergabeordnung der Gemeinde Alpen
1-7 Vergabeordnung der Gemeinde Alpen Satzung Ratsbeschluss Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung Neufassung 28.04.2009 --- --- Öffentlich bekannt gemacht Inkrafttreten 1. Änderung
MehrStadt Tagesordnungspunkt 20 Neubrandenburg
Stadt Tagesordnungspunkt 20 Neubrandenburg X öffentlich nicht öffentlich Sitzungsdatum: 15.12.11 Drucksachen-Nr.: V/593 Beschluss-Nr.: 359/24/11 Beschlussdatum: 15.12.11 Gegenstand: Vergabeordnung der
Mehr55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge
55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere
MehrArbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,
Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband
MehrAusschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Magistrats der Stadt Lauenburg/Elbe vom 12. März 1996, das Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) vom 17.
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502
Page 1 of 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom 11.9.2018 Seite 479 bis 502 6300 Vergabegrundsätze für Gemeinden nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze) Runderlass
MehrVergabeordnung für die Gemeinde Hüllhorst
Vergabeordnung für die Gemeinde Hüllhorst Nr. Rats- Änderung Änderungsart In Kraft beschluss seit 0 06.07.2016 Neufassung 07.07.2016 1 Geltungsbereich (1) Diese Vergabeordnung gilt für alle von der Gemeinde
MehrAllgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt)
Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt) (alle Hinweise ohne Gewähr, da grundsätzlich die Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens und die Einhaltung der Vergabevorschriften
Mehr-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:
-1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die
MehrStadt Tagesordnungspunkt 24 Neubrandenburg
Stadt Tagesordnungspunkt 24 Neubrandenburg X öffentlich nicht öffentlich Sitzungsdatum: 26.03.15 Drucksachen-Nr.: VI/184 Beschluss-Nr.: 142/08/15 Beschlussdatum: 26.03.15 Gegenstand: Vergabeordnung der
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrVergabeordnung. 1 Geltungsbereich
Vergabeordnung der Gemeinde Hüllhorst in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 05.03.2008 einschließlich des Ergänzungsbeschlusses (Konjunkturpaket II) vom 25.03.2009 1 Geltungsbereich (1) Diese Vergabeordnung
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrVergabeordnung Bauleistungen im Sinne der VgV und Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/ A (EU),
Vergabeordnung der Stadt Bergisch Gladbach (VergO) für die Vergabe von Bauleistungs-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen in der Fassung des IX. Nachtrages 1. Anwendungsbereich 1.1 Die städtische Vergabeordnung
MehrVergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg
Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Herbert Kempf Finanzministerium Grundsätzliche Haltung s - Die Verfahrensanforderungen der Mitteilung der Europäischen Kommission sind unverhältnismäßig - Die
MehrVergabeordnung der Stadt Grevenbroich vom 19. März 2009
Vergabeordnung der Stadt Grevenbroich vom 19. März 2009 Der Rat der Stadt hat am 19.03.2009 zur Regelung des gesamten städtischen Vergabewesens die Vergabeordnung beschlossen. Gemäß den vorliegenden Ratsbeschlüssen
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N der Gemeinde Schiffdorf für das öffentliche Auftragswesen 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie erstreckt sich auf alle Vergaben von Bauleistungen, von sonstigen Lieferungen und Leistungen
Mehr/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016
16-01404/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016 Verweisungen auf Bundesrecht in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch
MehrÜbersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Version 1 Stand: 01.01.2016 0 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersicht EU-Schwellenwerte... 2 2. Übersicht
MehrInformationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter
Leitfaden PowerPoint-Präsentationen Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter Mühlenkreis Folie 1 von 15 Willkommen im Kreis Minden-Lübbecke Der Kreis Minden-Lübbecke und seine kreisangehörigen
MehrRichtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen
Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen Die Dienstanweisung für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen der Stadt Lichtenfels vom 31. Mai 2002 (mit den Änderungen vom 26. Februar
MehrProf. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF
Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes
Mehr- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), darüber hinaus
Vergabeordnung der Gemeinde Weilerswist für Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen vom 12.04.2018 Präambel Aufgrund der 7 und 41 I Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrDas neue Vergaberecht
Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei
MehrVom 14. Juni Az.: /39 -
Anlage Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
MehrVergabe von Bauleistungen nach der VOB -
Vergabe von Bauleistungen nach der VOB - Präqualifikation Dr. Rüdiger Kratzenberg Leiter der Unterabteilung Bauwesen, Bauwirtschaft im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung VgV 2010 Vergabeverordnung
MehrVergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller
Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrVergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank
Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen
MehrRechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrStadt Isselburg Der Bürgermeister Minervastraße 12. Kevin Schneider Vorsitzender der Fraktion im Rat der Stadt Isselburg und des Ortsverbandes
FDP Fraktion Isselburg Lessingweg 4 46419 Isselburg Stadt Isselburg Der Bürgermeister Minervastraße 12 46419 Isselburg Freie Demokratische Partei Fraktion im Rat der Stadt Isselburg Kevin Schneider Vorsitzender
MehrVergabeordnung der Stadt Dorsten vom
Vergabeordnung der Stadt Dorsten vom 04.06.1998 Zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 11.07.2018 1 Geltungsbereich Die Vergabeordnung gilt für alle Lieferungen und Dienstleistungen und für alle Bauleistungen
MehrVergabevorschriften und ihre Anwendung
1. Einleitung Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Leistungen vorschreiben. Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist,
MehrZentrale Vergabestelle des Werra-Meißner-Kreises
Zentrale Vergabestelle des Werra-Meißner-Kreises Leitfaden für Bieter -Tipps und Hinweise zur Vergabe- Allgemeines Dieser Leitfaden soll für interessierte Unternehmen eine Handlungshilfe sein, um sich
MehrDienstanweisung. über das. Vergabewesen. bei der. Stadt Voerde. und dem Kommunalbetrieb Voerde (KBV) (Niederrhein)
Dienstanweisung über das Vergabewesen bei der Stadt Voerde und dem Kommunalbetrieb Voerde (KBV) (Niederrhein) Inhaltsangabe: 1. Allgemeines 2. Vergabearten 2.1 EU-Vergabeverfahren 2.2 Nationale Vergabeverfahren
MehrDer Rat der Stadt Euskirchen hat am nachstehende Vergabeordnung beschlossen:
Präambel Sinn der Regelung des Vergabewesens in der nachstehenden Vergabeordnung ist es, die Grundsätze zu bestimmen, nach denen das Vergabewesen der Stadt Euskirchen zu gestalten und abzuwickeln ist.
MehrVergaben unterhalb der EU Schwellenwerte in Bayern
Vergaben unterhalb der EU Schwellenwerte in Bayern 28. November 2006 Brüssel Unser Verband Der Bayerische Gemeindetag ist der kommunale Spitzenverband für die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte,
MehrInhaltsübersicht. Präambel. 1 Geltungsbereich. 2 Rechtsgrundlagen. 3 Vergabegrundsätze. 4 Vorbereitung der Vergabe
Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Rechtsgrundlagen 3 Vergabegrundsätze 4 Vorbereitung der Vergabe 5 Vergabearten und -entscheidung Vergabeart, Einholung von Angeboten 6 Zentrale Submissionsstelle
MehrTOP 9. Anlage 5 GEMEINDE BIRKENWERDER TOP 10. Der Bürgermeister Beschlussvorlage 951/2016 Öffentlichkeitsstatus: Einreicher / Antragsteller: bearbeitender Bereich: öffentlich Der Bürgermeister Bauen, Umwelt,
MehrVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabeverordnung
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabeverordnung unter Berücksichtigung der am 26.03.2010 beschlossenen Änderungen Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 97/52/EG des
MehrVERGABEORDNUNG DER STADT KERPEN in der zuletzt geltenden Fassung der Beschlussfassung des Stadtrates vom
VERGABEORDNUNG DER STADT KERPEN in der zuletzt geltenden Fassung der Beschlussfassung des Stadtrates vom 23.12.2011 1 Geltungsbereich (1) Die Vergabeordnung ist bei der Vergabe sämtlicher Lieferungen,
MehrVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) -konsolidierte Fassung -
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) -konsolidierte Fassung - mit dem am 11.06.2010 in Kraft getretenen Änderungen (BGBl. I Nr. 30, S. 724) Die Verordnung dient der
Mehr122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle
122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr
MehrRichtlinie des Präsidiums über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Universität zu Lübeck vom 17. Februar 2017
Richtlinie des Präsidiums über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Universität zu Lübeck vom 17. Februar 2017 Aufgrund des 22 Absatz 2 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrVergabeordnung der Stadt Dorsten vom
Vergabeordnung der Stadt Dorsten vom 04.06.1998 zuletzt geändert: 03/2014 1 Geltungsbereich Die Vergabeordnung gilt für alle Lieferungen und Dienstleistungen - VOL- und VOF-Bereich - und für alle Bauleistungen
MehrIntegritätsvertrag. 1 Verpflichtung des Auftraggebers
Integritätsvertrag zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis vertreten durch den Landrat und... (Name und Adresse des Bieters) 1 Verpflichtung des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Durchführung
MehrHinweise zu Vergaben für Zuwendungsempfänger
Nachdem Sie das Bewilligungsverfahren für Ihre Maßnahme erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie zunächst einen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Hinweisen, Bestimmungen und Auflagen. Bis zu diesem
MehrNiedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis
Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 5. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 0.03.202 bis 3.2.203 Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Präambel
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrDokumentation der Vergabe
M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung
MehrAusschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf
Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 24.02.2011 wird folgende
MehrEuropäisches Vergaberecht Thema Seite 1
Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts
Mehr55 LHO einschließlich Ausführungsvorschriften
55 LHO einschließlich Ausführungsvorschriften Fassung: Oktober 2018 55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung
MehrDie e-vergabe neue Rechtsvorschriften und Verfahrenswege. Laura Cholewa, MOE14
Die e-vergabe neue Rechtsvorschriften und Verfahrenswege Gliederung 1 Vorstellung des Studienarbeitsthemas 2 Rechtsgrundlagen der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf ein Vergabeverfahren 3 Europaweite
MehrVergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg. Herbert Jungwirth Liegenschaften
Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg Herbert Jungwirth Liegenschaften Information zur Vergabepraxis des Sachgebietes Liegenschaften Verwaltung der kreiseigenen Liegenschaften
MehrRdErl. d. MW v ,-32574, VORIS
Öffentliches Auftragswesen; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B, C Ausgabe 2012; Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 und Teil B (VOL/B);
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag Anforderungen an die Unterschwellenvergabe Architekten- und Ingenieurleistungen Vergabe von freiberuflichen
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
MehrVergabe. ESF-Förderperiode
ESF-Förderperiode 2014 2020 Frage der Verwaltungsbehörde Antwort der EU-Kommission (22.01.2014) Frage: Müssen Begünstigte die Bestimmungen des öffentlichen rechts weiterhin beachten, wenn sie bei Erhalt
MehrVergabeordnung der Stadt Pulheim (einschl Änderung) Inhaltsverzeichnis
Vergabeordnung der Stadt Pulheim (einschl. 1. 5. Änderung) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich 2 1.2 Rechtsgrundlagen 2 1.3 Wertgrenzen 3 2. Festlegung der Wettbewerbsform 3 2.1
MehrWertgrenzen für die Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt
Wertgrenzen für die Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt im Bereich Vergabeprüfungen und Prüfungen von Baumaßnahmen für die Dauer des Konjunkturpakets II vom 1. Mai 2009 bis zum 31. Dezember 2011 (die vorhergehende
MehrVergabeordnung des Altmarkkreises Salzwedel
Vergabeordnung des Altmarkkreises Salzwedel I. Inhalt, Geltungsbereich, anzuwendende Vorschriften 1. Die Vergabeordnung hat den Zweck, das Vergabewesen des Altmarkkreises Salzwedel, einschließlich der
MehrDienstanweisung. über die Ausschreibung, Prüfung und Vergabe von Aufträgen der Kreisstadt Saarlouis vom in der Fassung vom
Dienstanweisung F 2. über die Ausschreibung, Prüfung und Vergabe von Aufträgen der Kreisstadt Saarlouis vom 17.05.1982 in der Fassung vom 03.09.1997 Für die Ausschreibung, Prüfung und Vergabe von Aufträgen
MehrGrundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber
Thomas Ferber Darmstadt, Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO
MehrVergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?
Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,
MehrVergabeordnung der Gemeinde Lilienthal. 1 Geltungsbereich
Vergabeordnung der Gemeinde Lilienthal 1 Geltungsbereich (1) Die Vergabeordnung der Gemeinde Lilienthal erstreckt sich auf alle Vergaben von Bauleistungen, von sonstigen Lieferungen und Leistungen, von
MehrVergabewesen Leitfaden für Bieter
Vergabewesen Leitfaden für Bieter Tipps und Hinweise zum Thema Vergabe Willkommen im Kreis Herford Der Kreis Herford benötigt zur Erledigung seiner Aufgaben eine Vielzahl von Lieferungen und Leistungen
Mehr