3. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Sonderbaufläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie
|
|
- Insa Lang
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE ALTENSTADT A. D. WALDNAAB LANDKREIS NEUSTADT A.D. WALDNAAB REGION OBERRPFALZ NORD BAYERN 3. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Sonderbaufläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie BEGRÜNDUNG Verfahrensträger: GEMEINDE ALTENSTADT, Hauptstraße 6, Altenstadt a.d. Waldnaab Planersteller: FELS INGENIEURBUERO ZUR HAMMERAU WEIDEN TEL: 0961/ M: 0170/ FELS.IB@T-ONLINE.DE REMBOLD LANDSCHAFTSARCHITEKTEN WINDPAISSING NABBURG TEL.: 09606/ FAX: 09606/ INFO@BUERO-REMBOLD.DE V O R E N T W U R F STAND
2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNG VERFAHRENSVERMERKE PLANZEICHNUNGEN ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG PLANGEBIET, LAGE UND UMFANG PLANUNGSVORGABEN LANDES- / REGIONALPLANUNG UND STÄDTEBAU ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ PLANUNG STÄDTEBAULICHE BEWERTUNG VERKEHRSRÄUMLICHE LAGE- / ANBINDUNG IMMISSIONSSCHUTZ VER- UND ENTSORGUNG / INFRASTRUKTUR NATUR-, LANDSCHAFTS- UND GEWÄSSERSCHUTZ UMWELTBERICHT EINLEITUNG UMWELTRELEVANTE ZIELE IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN UMWELTAUSWIRKUNGEN UND PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG... 16
3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 2 1 VORBEMERKUNG Die Stadt Altenstadt a. d. Waldnaab verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan, der mit dem Tag seiner Bekanntmachung am genehmigt wurde. Seit der ersten FNP Bekanntmachung wurden die folgenden Änderungen beschlossen und sind mit ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten: - FNP- Änderung Nr. 1, mit Bekanntmachung vom , - FNP- Änderung Nr. 2, mit Bekanntmachung vom Mit der Änderung Nr. 3 Solarpark Haidmühle des wirksamen Flächennutzungsplanes sollen nunmehr für den Geltungsbereich der parallel aufzustellenden Bebauungsplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
4 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 3 2 VERFAHRENSVERMERKE Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans Änderung Nr. 3 in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans Änderung NR. 3 in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. Zu dem Entwurf des Flächennutzungsplans Änderung NR. 3 in der Fassung vom wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis beteiligt. Der Entwurf des Flächennutzungsplans Änderung NR. 3 in der Fassung vom wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegt. Die Gemeinde Altenstadt a.d. Waldnaab hat mit Beschluss des Gemeinderates vom den Flächennutzungsplan Änderung NR. 3 in der Fassung vom festgestellt. Altenstadt a. d. Waldnaab, den... (Siegel)... E. Schicketanz, 1. Bürgermeister Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hat den Flächennutzungsplan Änderung NR. 3 mit Bescheid vom AZ... gemäß 6 BauGB genehmigt. (Siegel Genehmigungsbehörde) Ausgefertigt Altenstadt a. d. Waldnaab, den... (Siegel)... E. Schicketanz, 1. Bürgermeister Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplans Änderung NR. 3 wurde am gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit wirksam. Altenstadt a. d. Waldnaab, den... (Siegel)... E. Schicketanz, 1. Bürgermeister
5 GEMEINDE ALTENSTADT A.D. WALDNAAB FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE 3 VORENTWURF 4 PLANZEICHNUNGEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab Flurstücke- Nr. 249, 255, 272, 273, 274 und 275 Auszug Stand: 06. August 1996 SO 11 Abs. (2) BauNVO - PV Flurstücke- Nr.: 249, 255, 272, 273, 274 und 275 FNP Änderung NR. 3 Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien Sonnenenergie Stand: Januar 2019
6 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 5 4 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Die Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab beabsichtigt die Ausweisung von Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung für Anlagen zur Erzeugung von Strom - Sonnenenergie im Sinne von 11 BauNVO. Konkreter Anlass hierfür ist der Antrag auf Errichtung einer Freiflächen - Photovoltaikanlage zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien auf den Flurstücken Nr. 249, 255, 272, 273, 274 und 275 der Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab durch die CM Energie GmbH und Co. KG (Vorhabenträger), mit Sitz in Altenstadt a. d. Waldnaab, Haidmühle.. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Privatbesitz und werden für die Dauer der beabsichtigten energetischen Nutzung an v. g. Vorhabenträger zur Nutzung überlassen. Die erforderliche Netzverträglichkeitsprüfung wurde erfolgreich durchgeführt, Einspeisezusage und Netz- Einspeisepunkt vom zuständigen Netzbetreiber liegen hierzu vor. Die anstehende Errichtung der Freiflächen - Photovoltaikanlage erfordert für die Planungslage die Abänderung des Flächennutzungsplanes. Mit der Änderung der aktuell dargestellten Gebietsnutzungen in Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Energieversorgung (SO für Anlagen zur Erzeugung von Strom Sonnenenergie/ Photovoltaik) sowie anteilig in Grünflächen (Ausgleichsflächen) beabsichtigt die Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab dem allgemein bestehenden öffentlichen Interesse am Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und damit der Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz Rechnung zu tragen und berücksichtigt zudem das Erfordernis der Raumordnung, Erneuerbare Energien einschließlich der Sonnenenergienutzung verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll für den Geltungsbereich der parallel aufzustellenden Bebauungsplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
7 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 6 5 PLANGEBIET, LAGE UND UMFANG Das Planungsgebiet liegt in der Gemeinde und Gemarkung Altenstadt a.d. Waldnaab. Der geplante Änderungsbereich entwickelt sich vom nördlich angrenzenden Autobahnkreuz 21b im 110 m Korridor entlang der Autobahn BAB 93 bis auf Höhe der Meerbodenreuther Straße in südwestlicher Richtung. Abgrenzung und Geltungsbereich des Änderungsgebietes ergeben sich aus der für die Aufstellung der Solarmodule verfügbaren Grundstücksflächen. Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen werden innerhalb des Geltungsbereiches mit vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,18 ha und wird begrenzt durch: Im Norden und im Westen: den BAB93 begleitenden Flurweg, Flurstück- Nr. 281, Im Süden: die Meerbodenreuther Straße, Flurstück- Nr. 248/2, Im Osten: die Flurlinienkontur der Bestandsnutzungen Haidmühle, der Flurstücke- Nr. 249 (anteilig), 255 (anteilig), 269 und 267. Größe Darstellung im Flächennutzungsplan Flurstück Nr. ha b i s h e r n e u 249 (anteilig) 0,22 Fläche für die Landwirtschaft Grünfläche 0,16 Fläche für die Landwirtschaft Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Energieversorgung 255 (anteilig) 0,03 Fläche für die Landwirtschaft Grünfläche 272 (anteilig) 0,08 Fläche für die Landwirtschaft Grünfläche 0,38 Fläche für die Landwirtschaft Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Energieversorgung 273 0,45 Sondergebietsfläche 274 0,47 Fläche für die Landwirtschaft mit Zweckbestimmung 275 0,40 Energieversorgung
8 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 7 6 PLANUNGSVORGABEN 6.1 LANDES- / REGIONALPLANUNG UND STÄDTEBAU Das Planungsgebiet liegt in der Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab und gehört zum Regierungsbezirk Oberpfalz, zur Region Oberpfalz-Nord (6). Nach dem Regionalplan Oberpfalz-Nord (RP) ist Altenstadt a. d. Waldnaab als Kleinzentrum und zentraler Ort, für die zentralörtliche Grundversorgung der Bevölkerung im Nahbereich, eingestuft. Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern zählt die Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab zum sogenannten ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen, die so entwickelt und geordnet werden sollen, dass sie ihre Funktionen als regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkte nachhaltig sichern und weiterentwickeln können und als Impulsgeber die Entwicklung im ländlichen Raum fördern. Nach LEP (Z) Erneuerbare Energien sind erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzten. Nach LEP (G) sollen Freiflächen- Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Eine solche Vorbelastung ist im vorliegenden Fall durch die angrenzende Autobahn gegeben. Laut Begründung zu LEP 3.3 (Z) Vermeidung von Zersiedelung sind Freiflächen- Photovoltaik- und Biomasseanlagen explizit vom Anbindegebot ausgenommen, eine Anbindung der Flächen an eine Siedlungseinheit ist nicht notwendig. Dem Vorhaben stehen somit keine Ziele der Landesentwicklung entgegen. In den Zielkarten Siedlung und Versorgung sowie Landschaft und Erholung des RP sind für das Planungsgebiet keine Vorranggebiete dargestellt. Nach den Begründungskarten zum RP liegt das Vorhabengebiet im unmittelbaren Randbereich des Landschaftsschutzgebietes Oberpfälzer Hügelland im westlichen Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab (LSG ) und, hier im südlichsten Zipfel des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 9 Fränkische Linie mit Sauerbachtal. Die Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab hat die Zurücksetzung der Schutzgebietsgrenze für die Bereichslage bereits beantragt Für das Planungsgebiet wurden im Rahmen der Biotopkartierung Bayern keine Strukturen erfasst. Unmittelbar betreffende Bestands-, Bewertungs- und Zielaussagen enthält der Kartenband des Artenund Biotopschutzprogramm (ABSP) nicht. Im Planungsgebiet sind keine amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.
9 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 8 Nach der Bayerischen Denkmalliste sind keine Bau-/ Bodendenkmäler im Geltungsbereich des Planungsgebietes verzeichnet und bisher innerhalb des Gebietes auch nicht bekannt geworden. Im Planungsgebiet sind Verdachtsflächen des Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem nicht erfasst. 6.2 ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare- Energien- Gesetz - EEG 2017) gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Förderungen für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen- Photovoltaikanlagen auf auto- und eisenbahnnahen Flächen (längs von Autobahnen und Schienenwegen und in einer Entfernung bis zu 110 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn). Die standörtliche Gebundenheit der Sonderbauflächenausweisung ergibt sich aus der Lage im 110 m Korridor längs zur Fahrbahn der Bundesautobahn 93 (BAB93) gemäß 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 c), aa) sowie 37 Abs.1 Nr.3c) EEG PLANUNG Die bauliche Nutzung der Flächen orientiert sich an den aktuellen technischen und baulichen Standards für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Anlage ist als unbewegliche Freiflächenanlage vorgesehen. Entsprechend sollen Photovoltaikmodule in aufgeständerter Bauweise ortsfest errichtet werden. Als Trägerkonstruktion werden Metallstützen ohne Betonfundamente in den Boden gerammt. Ergänzend zu den PV- Modulen wird die Errichtung einer Trafo- und Übergabestation (nebst Schaltanlage erforderlich. Die Anlage wird eingezäunt. Notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollen im Geltungsbereich des Vorhabens verwirklicht werden. Mit der Planungslage im 110m Korridor zur Autobahn beansprucht die vorgesehene bauliche Entwicklung auch Flächen in der 100m Anbaubeschränkungszone zur BAB93 (nach 9 Abs. 1, 2 i.v.m. Abs. 7 FStrG). Der verkehrsfachlichen Beurteilung wird durch Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast Rechnung getragen.
10 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF STÄDTEBAULICHE BEWERTUNG Das Planungsgebiet, derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, wird als sonstiges Sondergebiet nach 1 Abs. 1 Nr.4, Abs. 2 Nr.11 und 11 Abs. 2 BauNVO mit Zweckbestimmung Gebiet für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien Sonnenenergie (PV) ausgewiesen. Nach LEP (G) sollen Freiflächen- Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Eine solche Vorbelastung ist im vorliegenden Fall durch die angrenzende Autobahn gegeben. Eine Anbindung der Flächen an eine Siedlungseinheit ist laut Begründung zu LEP 3.3 (Z) nicht notwendig. Für die geplante Anlage ist nur eine relativ kleine Fläche vorgesehen, für die keine flächige Bodenversieglung erfolgt. Zusätzlich werden im Planungsbereich geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen und dauerhaft unterhalten (i. R. der konkreten Bebauungsplanung festzusetzen), die auch zur guten Einbindung in die Landschaft beitragen. Eine Einsehbarkeit oder auch optische Fernwirkung der Anlage ist auf Grund der Entfernung zur Ortschaft Altenstadt a. d. Waldnaab (ca. 500 m zum Siedlungsflächenrand) und der zur Ortschaft abgewandten Gebietslage mit Begrenzung durch die querende Autobahntrasse BAB93, den Gewerbepark Haidmühlweg und die Meerbodenreuther Straße, zusammen mit den bestehenden Grünstrukturen, nicht gegeben. Der Errichtung einer Photovoltaikanlage in der genannten Gebietslage (ca. 1% geneigter Südhang) stehen daher keine nennenswerten Belange des Landschaftsbildes, des Naturschutzes oder des Städtebaus entgegen. 7.2 VERKEHRSRÄUMLICHE LAGE- / ANBINDUNG Das Planungsgebiet wird über das vorhandene öffentliche Verkehrs- und Flurwegenetz ordentlich erschlossen. Die Anbindung an Altenstadt a. d. Waldnaab erfolgt auf kurzer Entfernung über die höhenfreie Autobahnquerung der Meerbodenreuther Straße zum Gewerbepark Haidmühlweg und weiterführend über die Bundesstraße B22 Ostmarkstraße zum Ortskern. Die Zufahrt zum Planungsgebiet kann über die Meerbodenreuther Straße und den Flurweg 281 erfolgen. Im Sondergebiet ist eine systematische innere Erschließung nicht erforderlich.
11 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF IMMISSIONSSCHUTZ Immissionsbelastungen durch Lärm oder Schadstoffe sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten, ebenso wenig nennenswerte betrieblich induzierte Immissionen. Blendwirkungen werden ebenso nicht erwartet (Photovoltaik absorbiert das Sonnenlicht), da das gewählte Konzept zur Modulausrichtung in der anzutreffenden Bestandslage (topografisches Tieferlage zur BAB93), zusammen mit den bestehenden Gebietsumgrünungen und der Verwendung technisch neuester Module mit Antireflexschicht, maßgeblich zur Abschirmung beitragen. Die Anlage ist als unbewegliche Freiflächenanlage westlich der Autobahn A93 vorgesehen und taucht topografisch betrachtet von der Horizontallinie der nördlich angrenzenden Autobahnauffahrt/ Autobahnkreuz 21b, dem weiterführenden Fahrbahndamm bis zur südlich angrenzenden, höhenfreien Brückenquerung der Meerbodenreuther Straße, bis teilweise zu 4 m ins Gelände ab. Entsprechend wird die geplante PV- Anlage von der Autobahn A93 in den relevanten Sichtfeldern der Fahrer nicht zu sehen sein, so dass hier keine Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs durch Blendwirkung zu erwarten sind. Im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden hierzu weitere Aussagen getroffen. Besondere Untersuchungen, Immissionsschutzmaßnahmen bzw. Vorkehrungen zum Immissionsschutz sind darüber hinaus nicht zu erwarten. Die Verträglichkeit der geplanten nach Süden exponierten Sondergebietsnutzung mit den östlich der BAB93 bestehenden baulichen Nutzungen der Ortschaft Altenstadt a. d. Waldnaab, sowie westlich zur Haidmühle hin, ist gegeben. 7.4 VER- UND ENTSORGUNG / INFRASTRUKTUR Anlagen zur öffentlichen Gas-, Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung sind für die Freiflächen- Photovoltaikanlage nicht erforderlich. Zur Entsorgung anfallende feste Abfallstoffe fallen bei der Stromerzeugung aus Sonnenenergie nicht an. Werden Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes erforderlich, werden diese durch Regelungen, die der Sicherheit bei möglichen Bränden dienen, erfüllt. Die Vorgaben aus dem Handbuch Einsatz von Photovoltaik-Anlagen des Deutschen Feuerwehr Verbandes werden, soweit erforderlich, beachtet. Umfahrung und Fahrgassen werden so vorgesehen, dass Feuerwehrfahrzeuge die Anlage befahren können. Die Beteiligung der örtlichen Feuerwehr wird empfohlen.
12 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 11 8 NATUR-, LANDSCHAFTS- UND GEWÄSSERSCHUTZ Der Planungsbereich ist im geltenden Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Aktuell stellen sich die Flurstücksteile als intensiv genutzte Ackerflächen dar. Das Planungsgebiet insgesamt liegt, wie ganz Altenstadt im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald. Die Zurücksetzung der Schutzgebietsgrenze ist für die Bereichslage bereits beantragt. Weitere geschützte Natur- und Landschaftsteile liegen nicht im Bereich des Planungsgebietes. Ebenso wenig sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu erwarten. Auf Grund der lage- und höhenmäßigen Entwicklung des Sondergebietes und der anzutreffenden kleinräumig, abgeschirmten Lage Richtung Altenstadt a. d. Waldnaab, ist keine nennenswerte Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes angezeigt. Anforderungen an den Gewässerschutz sind nicht gegeben. Oberflächenwässer werden nicht an Entwässerungseinrichtungen Dritter abgegeben, wasserrechtliche Benutzungstatbestände werden nicht geschaffen. Es liegen weiter keine ausschließenden Kriterien vor, ebenso wenig sind auch bedingt einschränkende Kriterien/ Restriktionen festzustellen. Die Stromeinspeisung ins Netz kann mit Netz- Einspeisepunkt direkt am Anlagenstandort, ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, erfolgen. Die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt werden weiterführend im Umweltbericht auf der Ebene des Flächennutzungsplans untersucht und bewertet, der voraussichtlich erforderlich werdende Kompensationsumfang dargestellt.
13 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 12 9 UMWELTBERICHT 9.1 EINLEITUNG Nach 2a BauGB ist auch auf der Ebene des Flächennutzungsplans ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die inhaltliche Ausarbeitung orientiert sich an dem relativ geringen Konkretisierungsgrad des Flächennutzungsplans. Zum parallel aufgestellten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ebenfalls ein Umweltbericht erstellt, der auf Grund des höheren Konkretisierungsgrades detailliertere Angaben enthält. Auf die entsprechenden Ausführungen und näheren Angaben dort wird verwiesen. 9.2 UMWELTRELEVANTE ZIELE IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN Die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms zu den umweltrelevanten Zielen werden beachtet (siehe hierzu auch ausführliche Darstellungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan). Im Regionalplan wird die verstärkte Nutzung regenerativer Energien gefordert. Die geplante PV-Anlage liegt im Landschaftsschutzgebiet "Oberpfälzer Hügelland im westlichen Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab". Eine Herausnahme aus diesem ist erforderlich und wird beantragt.
14 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF UMWELTAUSWIRKUNGEN UND PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter Die Errichtung der Photovoltaikanlage wirkt sich nur geringfügig auf die Belange des Menschen und Sachgüter aus. Wesentlicher Gesichtspunkt ist der Verlust von ca. 2,18 ha landwirtschaftlicher Produktionsfläche. Jedoch wird als Anschlussnutzung nach dem Ende des Anlagenbetriebes voraussichtlich wieder die landwirtschaftliche Nutzung stehen. Insgesamt ist die Eingriffserheblichkeit gering. Schutzgut Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensräume Angesichts der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung kommt es nicht zu einer Verschlechterung der Lebensraumverhältnisse durch die geplante Nutzung. Benachbarte, naturschutzfachlich höherwertige Strukturen werden nicht beeinträchtigt bzw. sind nicht vorhanden. Vielmehr wird durch die geplante extensive Grünlandnutzung im Anlagenbereich wie auch auf der Ausgleichsfläche, eine Aufwertung mit mindestens einer gleichbleibenden Lebensraumqualität erreicht. Durch die in unmittelbarer Nähe gelegenen BAB93 ist bereits eine hohe Vorbelastung gegeben. Auf Grund der relativ geringen und überschaubaren Eingriffsfläche mit einer geringen Strukturvielfalt in Verbindung mit der bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und den bekannten Wirkfaktoren des Vorhabens können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Damit ist die Eingriffserheblichkeit bezüglich des Schutzguts gering. Schutzgut Landschaft Das Landschaftsbild wird aufgrund des Vorhabens grundlegend verändert, die landschaftliche Prägung tritt zurück. Auf Grund der wenig exponierten Lage und der umgebenden Grünstrukturen ist die Anlage nur aus der unmittelbaren Umgebung einzusehen. Somit besteht keine bis kaum Fernwirksamkeit. Die visuellen Beziehungen reichen nur wenig über den Vorhabenbereich selbst hinaus. Durch die in unmittelbarer Nähe gelegene BAB93 ist bereits eine hohe Vorbelastung gegeben. Die schutzgutbezogene Eingriffserheblichkeit ist niedrig.
15 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF 14 Schutzgut Boden Das Schutzgut Boden wird insbesondere durch die Überdeckung durch die Solarmodule und in geringem Umfang durch die Errichtung der Übergabe- und Transformatorstation sowie Verlegung von Kabeln in geringem Maße beeinträchtigt. Die Umwandlung des Ackers in extensives Grünland trägt vielmehr zum Bodenschutz bei. Eine echte Bodenversiegelung erfolgt nur im Bereich der Übergabeund Transformatorstation in sehr geringem Umfang. Sollten Aufschüttungen oder Abtragungen in Teilbereichen notwendig werden, ist der Oberboden seitlich zu lagern und anschließend wieder an zu decken. Mit dem Oberboden ist dabei sparsam und sorgfältig umzugehen. Sollten Oberbodenmieten über längere Zeit gelagert werden müssen, sind diese zu begrünen. Auf Grund der sehr geringen Bodenversiegelung im Rahmen des geplanten Vorhabens ist die schutzgutbezogene Eingriffserheblichkeit als gering einzuschätzen. Schutzgut Wasser Das Schutzgut Wasser ist durch das Vorhaben nur in sehr geringem Maße betroffen. Die Grundwasserneubildung bleibt, wenn auch die kleinräumige Verteilung durch die Überdeckung von Teilflächen mit Modulen etwas verändert wird, in vollem Umfang erhalten. Die Grundwasserqualität wird ebenfalls nicht beeinträchtigt. Gleiches gilt für Oberflächengewässer. Damit sind die Auswirkungen bei der Nutzung der Fläche als Photovoltaikanlage bezüglich des Schutzguts Wasser weitaus geringer als bei der mit Dünger- und Pestizideinsatz betriebenen Landwirtschaft. Die schutzgutbezogene Eingriffserheblichkeit ist gering. Schutzgut Klima und Luft Der Betrieb der Photovoltaikanlage ist emissionsfrei. Abgesehen von geringfügigen, nur unmittelbar vor Ort spürbaren kleinklimatischen Veränderungen durch die Aufstellung der Solarmodule (Absorption von Strahlung) sind keine nennenswerten schutzgutbezogenen Auswirkungen zu erwarten. Auf Siedlungen, Frischluftschneisen etc. ergeben sich keine Auswirkungen. Durch die in unmittelbarer Nähe gelegene BAB93 ist bereits eine hohe Vorbelastung gegeben. Die Eingriffserheblichkeit ist als gering einzustufen. Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern innerhalb des Geltungsbereichs.
16 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Ohne Änderung des bestandskräftigen Flächennutzungsplans würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. 9.5 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Die Standortwahl ist im Hinblick auf die Eingriffsvermeidung als günstig zu bewerten, da ausschließlich intensiv genutzte Flächen ohne Fernwirksamkeit bezüglich des Landschaftsbildes herangezogen werden und die Einsehbarkeit durch die umgebenden Gehölze bereits weitgehend minimiert ist. Darüber hinaus erfolgen Bodenvollversiegelungen nur in sehr geringem Umfang. Detaillierte Angaben zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan erarbeitet und dargestellt. Notwendige Maßnahmen bezüglich europarechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten, auch vorgezogene Maßnahmen (CEF Maßnahmen) sind nicht zu erwarten. Maßnahmen zum Ausgleich Im Rahmen der parallelen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt eine fundierte Ermittlung des Ausgleichbedarfs. Dieser beläuft sich auf ca m² x 0,2 = m². Die erforderliche Kompensation kann in den Grundstücksrandbereichen sowie Nachbargrundstücken geleistet werden. 9.6 ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Wie im Umweltbericht aufgezeigt, sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die Änderung durchwegs gering. Standorte mit noch geringeren Auswirkungen im naturschutzfachlichen Sinn auf die Schutzgüter sind nicht bekannt.
17 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 3 SOLARPARK HAIDMÜHLE VORENTWURF MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) Maßnahmen zum Monitoring (z.b. Kontrolle der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen) werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan aufgezeigt. Die Umsetzung der durch die Bauleitplanung festgesetzten Ausgleichs- und Pflanzmaßnahmen kann vor Ort sichergestellt werden. 9.8 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab die Anpassung des vorbereitenden Bauleitplans an die geänderten Planungsabsichten, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt wurden im Rahmen des Umweltberichts analysiert und bewertet. Es ergaben sich durchwegs keine schwerwiegenden Eingriffserheblichkeiten. Bei den meisten Schutzgütern, insbesondere Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser sowie Klima und Luft werden geringe Auswirkungen hervorgerufen. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild werden durch Kompensationsmaßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ausgeglichen. Bezüglich der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt ist die saubere Energiegewinnung aus regenerativen Quellen ohne CO 2 -Abgase als positive Maßnahme im Gesamtzusammenhang zu betrachten.
Gemeinde Martinsheim
Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 06-10-2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Verfasser: Architektur- und Ingenieurbüro Dipl.-Ing.
ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN IM BEREICH SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE ETSDORF FLUR-NR. 350 Originalfassung genehmigt am
ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN IM BEREICH SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE ETSDORF FLUR-NR. 350 Originalfassung genehmigt am 29.04.1985 BEGRÜNDUNG ( 5 BAUGB) GEMEINDE FREUDENBERG LANDKREIS AMBERG-SULZBACH
Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018
Entwurf Erläuterungswerk zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Niederstetten Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018 I n h a l t 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
Begründung zum Vorentwurf
Gemeinde Itzgrund Landkreis Coburg Begründung zum Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Itzgrund, im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Herreth zur Errichtung
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer
GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:
GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
Gemeinde Martinsheim
Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 4. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 25-03-2011 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s. G e m e i n d e B i e b e l r i e d
B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s G e m e i n d e B i e b e l r i e d Landkreis Kitzingen, Bayern A u f g e s t e l l t. 16. 0 7. 2 0 1 8 G
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
Begründung zum Entwurf
Markt Maroldsweisach Landkreis Haßberge Begründung zum Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Maroldsweisach, im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried
Begründung zum Feststellungsexemplar
Stadt Seßlach Landkreis Coburg Begründung zum Feststellungsexemplar zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach, im Bereich des Bebauungsplans Solarpark Heilgersdorf zur Errichtung von
Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan
Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage
Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
BEGRÜNDUNG ( 5 BAUGB) GEMEINDE EBERMANNSDORF LANDKREIS AMBERGS-SULZBACH. Der Planfertiger:
9. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN IM BEREICH SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE EBERMANNSDORF FL.-NR. 312 Originalfassung genehmigt am 29.04.1985 BEGRÜNDUNG ( 5 BAUGB) GEMEINDE EBERMANNSDORF LANDKREIS
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Begründung zum Entwurf
Stadt Seßlach Landkreis Coburg Begründung zum Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Seßlach, im Bereich des vorhabenbezogenen BBP Solarpark Autenhausen und des vorhabenbezogenen
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße
Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark
Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:
BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH
PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,
Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
Gemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
Begründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof
Gemeinde Tiefenbach Änderung des Flächennutzungsplanes der durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Inhalt Seite 1. Begründung 2-3 2. FNP Bestand/Fortschreibung 4 3. Verfahrensvermerke 5 Entwurf vom
Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG
Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Stand: 28.04.2017 Auftraggeber: Markt Teisendorf Poststr. 14 Marienstr.
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23
Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn
Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"
zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:
Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht
Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung:
Büro Blattwerk Ingenieurleistungen für Freiraumplanung Dipl. Ing. (FH) Jürgen Sundermann Gemeinde Brunnthal Umweltbericht zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes GE nördlich der Tannenstraße, Hofolding
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/1. für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes beim Eisstadion
TEIL 1: BEGRÜNDUNG STADT SELB / SG 601 Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/1 für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes beim Eisstadion (Gebiet zwischen Hanns-Braun-Straße, Robert-Koch-Straße,
STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
Stadt Freyung. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freyung Linden Nord. A. Deckblatt 2. B. Begründung 3-6. C. Verfahrensvermerke 7
Stadt Freyung 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freyung Linden Nord Inhalt Seite A. Deckblatt 2 B. Begründung 3-6 C. Verfahrensvermerke 7 D. Anlagen 8 Seite 1 von 8 A. Deckblatt Auf Grund
STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES "SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART"
Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES "SONDERGEBIET FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE GRÖNHART" BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Fassung vom 21.04.2016 Inhaltsverzeichnis
Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke
Gemeinde Wackersdorf Landkreis Schwandorf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Oberpfälzer Seenplatte - Murner See Änderung 3.4 SO Hotel (Stützpunktfläche), Rauberweihermühle Änderung im Bereich:
BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
Gemeinde Bayerisch Gmain
Gemeinde Bayerisch Gmain Landkreis Berchtesgadener Land 42. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Streitbichlgebiet im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB BEGRÜNDUNG Fassung: 23.11.2017 - ENTWURF - Inhaltsverzeichnis
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. S t a n d :
STADT WEIKERSHEIM Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes S t a n d : 2 2. 0 8. 2 0 1 8 KAPITEL 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Der Gemeinderat
AUFHEBUNGSPLAN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN SONDERGEBIET FOTOVOLTAIK OBERPÖRINGERMOOS
AUFHEBUNGSPLAN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN SONDERGEBIET FOTOVOLTAIK OBERPÖRINGERMOOS BEGRÜNDUNG AUFHEBUNGSPLAN STAND: 26.04.2018 GEMEINDE OBERPÖRING: vertreten durch: 1. Bgm.
Begründung mit Umweltprüfung
Große Kreisstadt Schwandorf Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet Photovoltaikanlage Fronberg vom 22.07.2010
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht
Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222
Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr
Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II
Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II "Sonderbaufläche Photovoltaik" und "Wald" statt "Grünfläche" und Fläche für die Landwirtschaft"
STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
Nach 8 (4) BauGB hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Walbeck Pfarrbreite als Satzung beschlossen.
Vorentwurf 1. Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.2 Walbeck Pfarrbreite Nach 8 (4) BauGB hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Walbeck Pfarrbreite als
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE
BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan
Stadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
Begründung. - Vorentwurf -
Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 128 PHOTOVOLTAIK-FREIFLÄCHENANLAGE IM BEREICH DER NEUFAHRNER GEGENKURVE MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 128 PHOTOVOLTAIK-FREIFLÄCHENANLAGE IM BEREICH DER NEUFAHRNER GEGENKURVE MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAND: 20.11.2017 GEMEINDE NEUFAHRN: vertreten durch: 1. Bgm.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung
Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Jürgen Schmauß und Peter Schmid Regierung von Niederbayern Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 PV-Freiflächenanlagen in Niederbayern
3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen
3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen Begründung - Entwurf Stand: 15.05.2018 ANTRAGSTELLER
Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger
DECKBLATT NR. 1 ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGSPLANUNG MI Ganacker-Süd Unterlage: 1 Markt Pilsting Marktplatz 23 * 94431 Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger ENTWURFSBEARBEITUNG
Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick
Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick Landesjägertag 2010 in Erding 1 Definitionen Freiflächen-Photovoltaikanlagen großflächig
Bebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
Gemeinde Börger Der Bürgermeister
Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der
2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB
1 GEMEINDE OBERAU 2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Schongau, den 23.11.2009 geändert: 14.04.2010 Planung ARCHITEKTURBÜRO HÖRNER BAUERNGASSE 27 86956 SCHONGAU Landschaftsplanung
Flächennutzungsplan 3. Fortschreibung (Gesamtfortschreibung) Zieljahr 2022, 1. Änderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laucherttal
Flächennutzungsplan 3. Fortschreibung (Gesamtfortschreibung) Zieljahr 2022, 1. Änderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laucherttal Landkreis Sigmaringen BEGRÜNDUNG ZUR BETEILIGUNG GEM. 3 (1) UND 4 (1)
Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB
GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung
Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger
Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN
Stadt Neumarkt - Sankt Veit FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN ÄNDERUNG DURCH DECKBLATT NR. 6 LANDKREIS MÜHLDORF AM INN REG.-BEZIRK OBERBAYERN Inhaltsverzeichnis 1. Ausschnitt rechtswirksamer Flächennutzungs-
13. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl-Nr. 190, 191, 192, Gemarkung Rott
13. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl-Nr. 190, 191, 192, Gemarkung Rott Begründung - Entwurf Stand: 03.12.2018 ANTRAGSTELLER