des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Islamische Verfassungsfeinde an der Universität Stuttgart?

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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Daniel Rottmann u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Islamische Verfassungsfeinde an der Universität Stuttgart? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Mitglieder die Muslimische Studierendenunion nach ihrer Kenntnis an der Universität Stuttgart aufweist; 2. ob in dieser Union Personen vertreten sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden bzw. ob diese Union selbst Beobachtungsobjekt ist; 3. ob und wie viel staatliche finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung diese Union in den Jahren 2015 bis heute erhielt bzw. erhält; 4. falls Ziffer 2 zutrifft: ob die Landesregierung die Einschätzung der Antragsteller teilt, dass F. H. enge Verbindungen zur Muslimbruderschaft, zu dort wirkenden Extremisten und/oder zu organisatorischen Ablegern der Bruderschaft unterhält; 5. ob die Universität Räumlichkeiten für die Islamwoche zur Verfügung gestellt hat; 6. ob seitens der Universität vor der Zusage für die Überlassung von Räumlichkeiten Anfragen bei den Sicherheitsbehörden erfolgten, ob einzelne Referenten vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder ob die Universität selbst Erkundigungen über den religiös-politischen Hintergrund einzelner Eingeladener angestellt hat; 7. falls Ziffer 6 bejaht wird, wer Auskunft gab und ob die Auskunft zu F. H. keine Aussagen zu dessen Verbindungen in die salafistische Szene aufwies; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. ob der neue Antisemitismusbeauftragte des Landes einbezogen wurde oder künftig in vergleichbaren Fällen einbezogen werden wird und ggf. warum nicht, um sicherzustellen, dass keine antisemitischen Positionen in Landeseinrichtungen verbreitet werden, wenn in solchen Einrichtungen Referenten von Islamverbänden auftreten sollen; 9. ob es grundsätzlich von der Kunstfreiheit oder Wissenschaftsfreiheit der staatlichen Universitäten gedeckt ist, wenn diese Universitäten Personen einladen, die antisemitischen Positionen nahestehen, diese vertreten, andere Antisemiten bewerben oder sonst in Antisemitismus verstrickt sind oder ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen würden Rottmann, Dürr, Berg, Dr. Balzer, Räpple AfD 2 Begründung An der Universität Stuttgart fand vom 16. bis 19. April 2018 die 21. Islamwoche Dialogveranstaltung zum Islam statt. Laut Eigenwerbung konnte die Muslimische Studierendenunion der Universität Stuttgart ein breit gefächertes Programm zusammenstellen. Unter anderem sprach am 18. April 2018, 18:00 Uhr, ein gewisser Referent F. H. zum Thema Islamische Werte in der postmodernen Gesellschaft. Die Islamwoche steht unter dem Motto: Denken, Fragen, Verstehen! Auch die Antragsteller denken und möchten fragen, um zu verstehen. Denn der Referent F. H. zählt nach den verfügbaren Informationen zu den ersten Adressen fundamentalistischer Salafisten im Dienste verfassungsfeindlicher Organisationen. F. H. ist ein Berliner Imam und war am 1. Oktober 2016 Referent der 35. IDG- Jahreskonferenz in Bochum. Die IDG ( Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. ) ist der deutsche Zweig der Muslimbruderschaft (vgl. Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2016, Seite 62). Aus dem Verfassungsschutzbericht (Kapitel 3.1.) geht hervor, dass das internationale Netzwerk der Muslimbruderschaft Grundüberzeugungen teilt, die mit demokratischen Prinzipien wie der Meinungsfreiheit, der Volkssouveränität und der Gleichberechtigung unvereinbar sind. Die IGD wird vom bayerischen Verfassungsschutz ausführlicher wie folgt beschrieben: Die Muslimbruderschaft (MB) tritt zwar in Deutschland nicht offen in Erscheinung, wird jedoch durch die (IGD) als Teil einer weltweiten Islamischen Bewegung vertreten und ist somit auch in Deutschland aktiv. Nach außen gibt sich die MB offen, tolerant und dialogbereit und strebt eine Zusammenarbeit mit politischen Institutionen und Entscheidungsträgern an, um so Einfluss im öffentlichen Leben zu gewinnen. Ihr Ziel bleibt aber die Errichtung einer auf der Scharia basierenden gesellschaftlichen und politischen Ordnung, wobei die MB für sich die Führungsrolle für alle Muslime beansprucht. Sie steht für eine deutliche Abgrenzung gegenüber den USA, Israel, dem jüdischen Volk und Andersgläubigen. Anhänger der MB bekunden in sozialen Netzwerken zum Teil auch Sympathien für terroristische Organisationen. Die IGD versucht durch politisches Engagement in Deutschland ihre von der Ideologie der Muslimbruderschaft (MB) geprägten Ziele zu erreichen. Die Anhänger der IGD sind bemüht, ihre Verbindung zur MB in öffentlichen Verlautbarungen nicht zum Ausdruck zu bringen. Die Bestrebungen der IGD richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. F. H. soll als Prediger aktiv in allen drei Moscheen sein, die in den Berliner Verfassungsschutzberichten Erwähnung finden.

3 Des Weiteren soll er sich als Dozent eines Fernkurses hervorgetan haben, in dem jugendliche Muslime zu Missionaren ausgebildet werden. Träger des Kurses war der salafistische Deutsche Informationsdienst über den Islam e. V.. Der Verein arbeitete eng mit dem französischen Institut Européen des Sciences Humaines zusammen, eine islamistische Kaderschmiede mit engen Verbindungen zur fundamentalistischen Muslimbruderschaft, wie der Islamwissenschaftler Ralph Ghadban im Deutschlandfunk erklärte. Auch F. H. absolvierte dort ein Fernstudium der Scharia. Seine Verbundenheit zur Muslimbruderschaft ist nicht zu übersehen. Auf Facebook veröffentlichte F. H. ein Foto, auf dem er den R4bia -Gruß zeigt. R4bia ist ein Emblem, das eine schwarze Hand mit vier ausgestreckten Fingern und eingeklapptem Daumen zeigt und während der ägyptischen Staatskrise 2013 in sozialen Netzwerken kursierte. Die Geste gilt als Erkennungszeichen der Muslimbruderschaft und ihrer Unterstützer. Der Islamismus-Experte Ahmad Mansour vom Muslimisches Forum Deutschland wies 2016 darauf hin, dass F. H. das Buch Das Erlaubte und das Verbotene im Islam von Yusuf al-qaradawi in der Vergangenheit beworben habe. In der Tat existiert ein Screenshot, auf dem F. H. via Wdb Verlagshaus das Buch bewirbt mit den Worten Endlich wieder auf Lager! Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Scheich Yusuf al-qaradawi. Der Klassiker, der in keinem muslimischen Haushalt.. ( fehlen darf?). Darin wird die Todesstrafe für Apostasie gefordert. In seinen Predigten und Erörterungen billigt al-qaradawi Selbstmordattentate im Kampf der Palästinenser gegen Israel als erlaubten Märtyrertod, nennt Adolf Hitler eine gerechte Strafe Allahs für die Juden und stimmt die Muslime auf einen neuerlichen Holocaust in der Zukunft ein. Darüber hinaus befürwortet er die Todesstrafe für Abkehr vom Islam und außerehelichen Geschlechtsverkehr. Homosexualität ist für ihn eine geschlechtliche Abartigkeit. Die von ihm geleitete Vereinigung Union of Good wurde im November 2008 in der Executive Order des US-Finanzministeriums als Organisation zur Unterstützung des Terrorismus gelistet. Al-Qaradawi ist (vgl. Verfassungsschutzbericht 2016, Seite 70) Vorsitzender des ECFR ( Europäischer Rat für Rechtsgutachten und wissenschaftliche Studien ). Er wirkt beratend in zahlreichen Lehrinstitutionen und Aufsichtsgremien, die strukturell oder personell Schnittpunkte mit saudischwahhabitischen Organisationen oder der Muslimbruderschaft aufweisen. Seine Fernsehsendung ash-shari ah wa l-hayat ( Das islamische Gesetz und das Leben ) auf Al- Jazeera TV zieht ein Millionenpublikum an. Die Antragsteller halten es nicht für abwegig, ja sogar für naheliegend, dass sich F. H. mit den antisemitischen Ideologien seines Vorbildes identifiziert, und verstehen nicht, dass er an einer staatlichen Universität auftreten kann. 3

4 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 Nr /43/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Mitglieder die Muslimische Studierendenunion nach ihrer Kenntnis an der Universität Stuttgart aufweist; Die Anzahl und die Namen der Mitglieder der Muslimische Studierendenunion sind der Landesregierung nicht bekannt. 2. ob in dieser Union Personen vertreten sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden bzw. ob diese Union selbst Beobachtungsobjekt ist; Seit vielen Jahren beobachten die Verfassungsschutzbehörden kontinuierlich die Aktivtäten der Muslimbruderschaft (MB) und ihrer regionalen Ableger und berichten darüber in den Verfassungsschutzberichten. Der Grad der Aktivitäten war dabei schwankend und selten eindeutig einer Organisationsstruktur zuzuordnen. Vielmehr handelt es sich häufig um Personenzusammenschlüsse, die von der Ideologie der MB beeinflusst wurden und werden, etwa durch die Einladung entsprechender Referentinnen und Referenten. Bei der Muslimischen Studierendenunion handelt es sich um solch eine ideologisch beeinflusste Hochschulgruppe. Grad und Tiefe der Beeinflussung unterliegen dabei einem ständigen Wechsel, analog zur Fluktuation der sich in dieser Gruppe engagierenden Studierenden. 3. ob und wie viel staatliche finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung diese Union in den Jahren 2015 bis heute erhielt bzw. erhält; Die Muslimische Studierendenunion ist eine von der Studierendenvertretung der Universität Stuttgart (stuvus) anerkannte Studierendengruppe und kann auf dieser Grundlage wie jede andere anerkannte Hochschulgruppe in begrenztem Maße Anträge auf Nutzung von räumlichen Ressourcen an der Universität Stuttgart stellen. Von stuvus erhalten sie, wie alle anerkannten Gruppen, ein Druckerkontingent und eine Domain. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 20 Euro im Jahr. Im Jahr 2017 hat die Universität Stuttgart einen finanziellen Zuschuss an die Muslimische Studierendenunion zu einer Veranstaltung im Ökumenischen Zentrum in Vaihingen gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 200 Euro wurde aus Mitteln des DAAD für interkulturelle Veranstaltungen gewährt. 4. falls Ziffer 2 zutrifft: ob die Landesregierung die Einschätzung der Antragsteller teilt, dass F. H. enge Verbindungen zur Muslimbruderschaft, zu dort wirkenden Extremisten und/oder zu organisatorischen Ablegern der Bruderschaft unterhält; Der umstrittene Referent F. H. aus Berlin ist in der Vergangenheit bundesweit immer wieder bei Veranstaltungen der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD), dem deutschen Zweig der MB, in Erscheinung getreten. Darüber hinaus warb er für ein Standardwerk dieser islamistischen Bewegung, nämlich für Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Yussuf al-qaradawi, dem geistigen Mentor der MB. 5. ob die Universität Räumlichkeiten für die Islamwoche zur Verfügung gestellt hat; Die Universität hat für die Islamwoche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 4

5 6. ob seitens der Universität vor der Zusage für die Überlassung von Räumlichkeiten Anfragen bei den Sicherheitsbehörden erfolgten, ob einzelne Referenten vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder ob die Universität selbst Erkundigungen über den religiös-politischen Hintergrund einzelner Eingeladener angestellt hat; Organisieren Hochschulgruppen im Rahmen ihrer Tätigkeit Veranstaltungen mit externen Vortragenden in den Räumen der Universität, so ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Programm sowie eine Liste der beteiligten externen Akteure vorzulegen. Die Liste bedarf der Zustimmung der Universität und wird von ihr durch eigene Recherchen geprüft. In kritischen Fällen wird die Veranstaltung zur weiteren Überprüfung an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet. Auch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Islamwoche wurde so verfahren. Die Rednerliste wurde seitens der Universität geprüft und als genehmigungsfähig eingestuft. Der Universität Stuttgart lagen keine Erkenntnisse zu Herrn F. H. vor. Darüber hinaus wurde die Veranstaltung samt Rednerliste an das Amt für öffentliche Ordnung zur Gefährdungsbeurteilung eingereicht. 7. falls Ziffer 6 bejaht wird, wer Auskunft gab und ob die Auskunft zu F. H. keine Aussagen zu dessen Verbindungen in die salafistische Szene aufwies; Eigene Recherchen der Universität konnten keine konkreten Hinweise liefern, dass F. H. Kontakte in die salafistische Szene hat. Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart bezüglich einer Gefährdungsbeurteilung der 21. Islamwoche im März 2018 ergab ebenfalls keine besonderen Hinweise. Der Veranstaltungsleiter der Universität war während des Vortrags von F. H. anwesend und konnte keine Auffälligkeiten feststellen. 8. ob der neue Antisemitismusbeauftragte des Landes einbezogen wurde oder künftig in vergleichbaren Fällen einbezogen werden wird und ggf. warum nicht, um sicherzustellen, dass keine antisemitischen Positionen in Landeseinrichtungen verbreitet werden, wenn in solchen Einrichtungen Referenten von Islamverbänden auftreten sollen; Der Antisemitismusbeauftragte ist Ansprechpartner für die Belange jüdischer Gruppen, aber auch für den Landtag, für Kommunen, Kirchen- und Moscheegemeinden sowie Bildungseinrichtungen. Die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus werden durch ihn ressortübergreifend koordiniert. Er richtet eine unabhängige Expertenkommission aus jüdischen und nichtjüdischen Fachleuten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Landes ein und wirkt in einer bundesseitig angekündigten Bund-Länder-Kommission zum Thema mit. Ein Teil seiner Aufgabe ist es, die Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus zu sensibilisieren. Der Beauftragte gegen Antisemitismus steht auch den Hochschulen des Landes für Beratung zur Verfügung. Einige haben auf dieses Angebot schon zurückgegriffen. 9. ob es grundsätzlich von der Kunstfreiheit oder Wissenschaftsfreiheit der staatlichen Universitäten gedeckt ist, wenn diese Universitäten Personen einladen, die antisemitischen Positionen nahestehen, diese vertreten, andere Antisemiten bewerben oder sonst in Antisemitismus verstrickt sind oder ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen würden. Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz schützt die Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Diese Freiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Die Landesregierung und die Universitäten lehnen jede Form von Antisemitismus strikt ab. Der Kampf gegen den Antisemitismus ist ein Gebot der Verantwortung für die Demokratie. Es müssen alle dafür Sorge tragen, dass Minderheiten in der Gesellschaft nicht angegriffen werden. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5

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