Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberhausen- Rheinhausen. am um Uhr

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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberhausen- Rheinhausen am um Uhr 1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner 2. Gemeinderäte: Frank Baumann, Thomas Böllinger (bis TOP 3), Daniel Born, Peter Börzel, Hajo Böser (ab TOP 4), Jasmine Brand, Peter Brand, Florian Häfele, Margareta Hartkorn, Peter Hoffmann, Norbert Horn, Brigitte Klee, Thorsten Koch, Katharina Korrmann, Raimund Kraus, Tatjana Lindemann, Heinz Nagel, Peter Prestel, Karl Riegel, Hans Strubel, Margit Zieger 3. Beamte, Beschäftigte usw.: Melanie Horn, Ute Zeller Dominic Sievert als Protokollführer Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gegeben worden sind; Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 21 Mitglieder anwesend sind. Es fehlten als beurlaubt: Helmut Brand, Werner Most, Karsten Rausch, Thomas Zieger nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen: -- als Urkundspersonen wurden ernannt: Peter Brand, Peter Hoffmann Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte eingetreten und folgendes beschlossen: -1-

2 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. GR11/2012 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am gefassten Gemeinderatsbeschlüsse Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat stimmte der öffentlichen Ausschreibung von eventuell zwei entstehenden Grundstücken zu. 2. Der Gemeinderat lehnte die Übergabe der Verwaltung und Unterhaltung der Sommerfesthalle an einen Verein ab. 3. Der Gemeinderat lehnte Anträge einer Firma zur Nutzung von weiteren Einrichtungen und Flächen im Bereich des Freizeitzentrums Erlichsee ab. 4. Der Gemeinderat stimmte der Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen für besondere sportliche Leistungen an mehrere Personen zu. Diese Beschlüsse werden gemäß 35 Abs. 1 GemO bekannt gegeben und zwar in der in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Form, d.h. ohne Abstimmungsergebnis und ohne Bekanntgabe des Verlaufs. -2-

3 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. GR12/2012 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Verleihung von Ehrenstelen des Gemeindetags Baden-Württemberg Das Präsidium des Gemeindetags Baden-Württemberg hat am 14. September 2011 in Bezug auf Ehrungen von Gemeinderatsmitgliedern durch den Gemeindetag Baden-Württemberg neue Regelungen getroffen. Demnach können verdiente Gemeinderatsmitglieder seit dem mit der Ehrennadel und/oder der Ehrenstele für kommunalpolitische Tätigkeiten ausgezeichnet werden. Die Ehrung für kommunalpolitische Tätigkeiten wird jeweils für die Dauer von 10, 20, 25, 30 und 40 Jahren gewährt. Auf dieser Grundlage wurden nachfolgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von Bürgermeister Büchner in der Sitzung geehrt. Herr Gemeinderat Frank Baumann (CDU) Herr Baumann war im Zeitraum vom 10. November 1999 als Ortschaftsrat der Ortschaft Rheinhausen bis zum 16. Juli 2009 tätig. Darüber gehört Herr Baumann seit dem 13. September 2004 ununterbrochen dem Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen an. Herr Baumann wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet. Herr Gemeinderat Peter Börzel (FÖDL) Herr Börzel wurde erstmals am 27. November 1989 als Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und gehörte dem Gremium zunächst bis zum 13. September 2004 an. Seit dem 27. Juli 2009 ist Herr Börzel wieder als Gemeinderat kommunalpolitisch tätig und wurde mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet. Herr Gemeinderat Peter Hoffmann (FW) Herr Hoffmann wurde erstmals am 22. November 1999 als Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und ist seit dieser Zeit ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Herr Hoffmann wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet. -3-

4 Herr Gemeinderat Norbert Horn (SPD) Herr Horn wurde erstmals am 12. September 1994 als Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und ist seit dieser Zeit ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Herr Horn wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet. Frau Gemeinderätin Brigitte Klee (CDU) Frau Klee wurde erstmals am 08. November 1993 als Gemeinderätin der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und gehörte dem Gremium zunächst bis zum 22. November 1999 an. Seit dem 15. Dezember 2003 ist Frau Klee wieder als Gemeinderätin ununterbrochen kommunalpolitisch tätig und wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet. Herr Gemeinderat Peter Prestel (CDU) Herr Prestel wurde erstmals am 12. September 1994 als Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen verpflichtet und ist seit dieser Zeit ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Darüber hinaus ist Herr Prestel seit dem Jahr 1999 Ortschaftsrat der Ortschaft Rheinhausen und seit dem Jahr 2004 Ortsvorsteher der Ortschaft Rheinhausen. Herr Prestel wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden- Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet. -4-

5 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 3 öffentlich DS-Nr. GR13/2012 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds Thomas Böllinger (CDU-Fraktion) nach 16 GemO Beratung: Bürgermeister Büchner merkt an, dass Herr Thomas Böllinger mit Schreiben vom 09. Februar 2012 sein Ausscheiden nach 16 GemO aus dem Gemeinderat beantragt hat. Nach 16 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund verlangen. 16 GemO zählt hierfür Gründe auf, die jedoch nicht abschließend sind. Die vom Bürger geltend gemachten Gründe müssen jedoch ebenso gewichtig sein, wie die in 16 Abs. 1 GemO genannten Gründe. Herr Böllinger gibt in seinem Schreiben an, dass sich seit der Kandidatur in seinem Betrieb unerwartet zeitliche und personelle Probleme ergeben haben, die er nicht voraussehen konnte. Dadurch ist er als Selbstständiger so stark in seinen Betrieb eingebunden, dass es ihm zeitlich nicht mehr gelingt, regelmäßig an den Sitzungen teilzunehmen und sich darauf vorzubereiten. Ein wichtiger Grund ist somit nach 16 GemO gegeben. Bürgermeister Büchner lässt die Fraktionen zunächst über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass ein wichtiger Grund nach 16 GemO vorliegt. Alle Fraktionen sprechen Herrn Böllinger für die geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus und wünschen Ihm für seine weitere Zukunft alles erdenklich Gute. -5-

6 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 4 öffentlich DS-Nr. GR14/2012 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Feststellung von Hinderungsgründen nach 29 GemO Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderats Hajo Böser Beratung: Bürgermeister Büchner stellt fest, dass nach dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahlen vom für Herrn Thomas Böllinger der erste Ersatzbewerber der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Oberhausen-Rheinhausen für den Wahlbezirk Rheinhausen nachrücken wird. Nach Prüfung des amtlichen Wahlergebnisses der am 07. Juni 2009 durchgeführten Gemeinderatswahl wäre Herr Hajo Böser, Gänslachweg 1 der erste Ersatzbewerber der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Oberhausen- Rheinhausen für den Wahlbezirk Rheinhausen. Mit Schreiben vom hat die Gemeindeverwaltung Herrn Böser über diese Tatsache informiert und ihn um schriftliche Erklärung gebeten, ob er bereit wäre dieses Ehrenamt anzunehmen oder ob und welche Gründe für eine Ablehnung sprechen bzw. den Eintritt in das Gremium verhindern würden. Nach Prüfung der der Gemeindeverwaltung vorliegenden Erkenntnisse liegen bei Herrn Böser keine Hinderungsgründe nach 29 GemO vor. Der Gemeinderat stellt einstimmig nach 29 Absatz 5 GemO fest, dass bei dem nachrückenden Gemeinderat, Herrn Hajo Böser keine Hinderungsgründe nach 29 Absatz 1 bis 4 GemO gegeben sind. Bürgermeister Büchner hat, nachdem festgestellt wurde, dass keine Hinderungsgründe vorliegen, die nach 32 Absatz 1 Satz 2 GemO vorgeschriebene Verpflichtung von Herrn Hajo Böser auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten vorgenommen. -6-

7 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 5 öffentlich DS-Nr. GR15/2012 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates Beratung: Bürgermeister Büchner merkt an, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Thomas Böllinger die nachstehenden Ausschüsse des Gemeinderates neu zu besetzen sind. Hinweis: Die Gemeindeverwaltung hat in den jeweiligen Beschlussvorschlag die von der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Oberhausen- Rheinhausen mitgeteilte künftige Besetzung des entsprechenden Gremiums eingearbeitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Gemeinderat einvernehmlich über die Neubesetzung der Ausschüsse einigt. a) Bestätigung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter des beschließenden Technischen Ausschusses nach 40 Abs. 1 Satz 2 und 3 GemO und der Hauptsatzung der Gemeinde Oberhausen- Rheinhausen vom i.d.f. vom Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die Zusammensetzung des Technischen Ausschusses und bestätigt die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt: Ordentliche Mitglieder Bürgermeister Büchner Persönliche/r Stellvertreter/in stv. Bürgermeister Stellvertreter/in nach Reihenfolge Frank Baumann (CDU) Peter Prestel (CDU) 1 Tatjana Lindemann (CDU) Thorsten Koch (CDU) 2 Werner Most (CDU) Hajo Böser (CDU) 3 Thomas Zieger (FÖDL) Margit Zieger (FÖDL) 1 Karl Riegel (FÖDL) Helmut Brand (FÖDL) 2 Norbert Horn (SPD) Raimund Kraus (SPD) Heinz Nagel (FW) Hans Strubel (FW) Hinweis: Ist auch der/die persönliche Stellvertreter/in verhindert, so tritt bei Parteien und Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle der/die nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als -7-

8 Verhinderungsstellvertreter/in in Anspruch genommene Stellvertreter/in (Stellvertreter/in nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist gleich mit der Bestellung der Stellvertreter/innen zu entscheiden. Gemeinderäte/Gemeinderätinnen die für den betreffenden beschließenden Ausschuss nicht zu Stellvertretern/innen bestellt worden sind, können nicht mit einer Stellvertretung beauftragt werden. b) Bestätigung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter des ständigen beratenden Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss nach 41 Abs. 1 Satz 2 und 3 GemO Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die Zusammensetzung des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses und bestätigt die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt: Ordentliches Mitglied Bürgermeister Büchner Persönliche/r Stellvertreter/in stv. Bürgermeister Stellvertreter/in nach Reihenfolge Werner Most (CDU) Frank Baumann (CDU) 1 Margareta Hartkorn (CDU) Brigitte Klee (CDU) 2 Hajo Böser (CDU) Thorsten Koch (CDU) 3 Peter Börzel (FÖDL) Katharina Korrmann (FÖDL) 1 Jasmine Brand (FÖDL) Helmut Brand (FÖDL) 2 Raimund Kraus (SPD) Peter Brand (SPD) Peter Hoffmann (FW) Heinz Nagel (FW) Hinweis: Ist auch der/die persönliche Stellvertreter/in verhindert, so tritt bei Parteien und Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle der/die nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als Verhinderungsstellvertreter/in in Anspruch genommene Stellvertreter/in (Stellvertreter/in nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist gleich mit der Bestellung der Stellvertreter/innen zu entscheiden. Gemeinderäte/Gemeinderätinnen die für den betreffenden beschließenden Ausschuss nicht zu Stellvertretern/innen bestellt worden sind, können nicht mit einer Stellvertretung beauftragt werden. -8-

9 c) Bestätigung der weiteren Vertreter/innen der Gemeinde Oberhausen- Rheinhausen im Abwasserzweckverband Bruchniederung Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die Entsendung der weiteren Vertreter/innen und Stellvertreter/innen in den Abwasserzweckverband "Bruchniederung" und bestellt sie wie folgt: Weitere Vertreter/innen Peter Prestel (CDU) Frank Baumann (CDU) Karl Riegel (FÖDL) Raimund Kraus (SPD) Peter Hoffmann (FW) Stellvertreter/innen Tatjana Lindemann (CDU) Hajo Böser (CDU) Thomas Zieger (FÖDL) Norbert Horn (SPD) Karsten Rausch (FW) -9-

10 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 6 öffentlich DS-Nr. GR16/2012 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Hand in Hand miteinander - Beschluss über den Abschluss einer Trägervereinbarung zwischen der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen und der AWO Soziale Dienste ggmbh - Beschluss über die Beitragshöhe Beratung: Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt und merkt an, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2011, TOP Nr. 6, DS-Nr. GR118/2011 beschlossen hat, die Auswahl des Trägers einem Gremium, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, zu überlassen. Das Gremium hat sich zusammen mit der Gemeindeverwaltung am 18. Januar 2012 und 25. Januar 2012 mit den beiden Bewerbern getroffen. Mehrheitlich wurde der AWO Soziale Dienste ggmbh die zukünftige Trägerschaft für die Grundschulkinderbetreuung inklusive Kernzeitenbetreuung und Hausaufgabenbetreuung übertragen. Die Übernahme erfolgt auf Basis des beigefügten Vertrages (Anlage 1). Darüber hinaus sind die Beiträge für die zukünftige Betreuung festzulegen. Derzeit kostet die Betreuung im Kinderhaus St. Katharina Rheinhausen 87,00 bei einer Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis Uhr. Für die erweiterte Betreuung bis Uhr wird ein Beitrag von 41,00 gefordert. Hinzu kommen pro Tag 2,70 für den Mittagstisch. Dieser kann einzeln oder komplett monatlich im voraus gebucht werden. Die Höhe des Beitrages steht seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 fest. Er soll in den kommenden Monaten der neuen Empfehlung der 4-K-Konferenz angepasst werden. Die Gemeinde ist bisher immer so verfahren, dass die Beiträge für zwei Jahre verbindlich festgelegt wurden. Insoweit lag der festgesetzte Beitrag einmal über und einmal unter der Empfehlung der 4-K-Konferenz. Die Beitragsempfehlung richtet sich jedoch nicht an die Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder sondern bezieht sich lediglich auf den Regelkindergartenbeitrag. Dieser wurde bisher lediglich analog in den Kindergärten bei der Grundschulkinderbetreuung angewandt. Nach der neuen Empfehlung liegt dieser für das Kindergartenjahr 2012/2013 bei 91,00 bei 12 Monatsbeiträgen. Im Hinblick darauf, dass bisher noch keine Empfehlungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 vorliegen und ein gleichbleibender Beitrag angestrebt wird, schlägt die Gemeindeverwaltung für die Ganztagesbetreuung bis Uhr einen Beitrag von 93,00 vor. Für das Zusatzangebot der Betreuung bis Uhr werden, wie im Kinderhaus St. Katharina, 41,00 fällig. Für die Eltern, deren Bedarf sich an der bisherigen Kernzeitenbetreuung ausrichtet, wird ein Beitrag von 33,00 vorgeschlagen. Die Betreuungszeit wird in den Morgenstunden von 7.30 Uhr auf 7.00 Uhr ausgedehnt. Dies entspricht dem Wunsch der Eltern. Als weiteres Angebot besteht die Möglichkeit lediglich die Hausaufgabenbetreuung von Uhr bis Uhr zum Beitrag von 23,00 zu besuchen. Diese Betreuungsform kann jedoch im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Eltern nicht mehr kostenfrei angeboten werden. -10-

11 Als weitere Alternative besteht für die Eltern die Möglichkeit zur Bestellung eines Mittagessens zum Preis 70,00 pro Monat bzw. einzeln buchbar für 3,50. Die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Gebühren sind selbstverständlich nicht kostendeckend. Die Höhe des entstehenden Defizits werden wir dem Gemeinderat mitteilen, sobald die Anzahl der Gruppen sowie die der Beschäftigten feststeht. Zur Größenordnung des Defizits verweisen wir auf die Sitzungsvorlage vom 19. Dezember 2011, TOP Nr. 6, DS-Nr. GR118/2011. Danach ist von einem Zuschussbedarf von ca ,00 /Jahr auszugehen. Nach seinen Ausführungen bittet er die Fraktionen um deren Stellungnahmen. Gemeinderat Prestel (CDU) kann dem vorgelegten Beschlussvorschlag in allen Punkten die Zustimmung seiner Fraktion erteilen. Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) stellt den Antrag, dass im Vertrag der Inhalt des Beschlusses vom in Bezug auf die Weiterbeschäftigung der Kernzeitbetreuerinnen mit aufgenommen werden sollte. Darüber hinaus beantragt die Fraktion der FÖDL, den monatlichen Beitrag für die Hausaufgabenbetreuung in Höhe von 23,00,10 x jährlich zu erheben. Gemeinderat Brand (SPD) kann dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung, wie vorgelegt, zustimmen. Gemeinderat Hoffmann (FW) erteilt ebenfalls abschließend die Zustimmung der FW-Fraktion zum Beschlussvorschlag. Bürgermeister Büchner formuliert zunächst die Anträge der Fraktion der FÖDL und lässt den Gemeinderat anschließend darüber abstimmen. Anträge der Fraktion der FÖDL 1. Die Fraktion der FÖDL beantragt, den monatlichen Beitrag für die Hausaufgabenbetreuung in Höhe von 23,00, 10 x jährlich zu erheben. 5 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Ablehnung 2. Die Fraktion der FÖDL beantragt den Vertrag zwischen der Gemeinde Oberhausen Rheinhausen und der AWO Soziale Dienste ggmbh insoweit zu ergänzen, als dass die nachstehende Regelung in das Vertragsverhältnis aufgenommen wird: Der Träger verpflichtet sich, die derzeit bei der Gemeinde Oberhausen- Rheinhausen in der Kernzeitenbetreuung beschäftigten Mitarbeiterinnen zu -11-

12 übernehmen, sofern diese dies wünschen. 5 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Zustimmung Anschließend lässt Bürgermeister Büchner das Gremium über die vorgelegten Beschlussvorschläge abstimmen. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen nimmt den vorgelegten Vertrag über die Trägerschaft der Grundschulkinderbetreuung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen beschließt die Beiträge für die Betreuung der Grundschulkinder wie folgt: Ο Ο Ο 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr monatlich 33,00, 12x jährlich 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und Uhr bis 16:30 Uhr monatlich 93,00, 12x jährlich nur Hausaufgabenbetreuung von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr monatlich 23,00, 11x jährlich Zusatzangebot Ο Ο 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr monatlich 41,00, 12x jährlich täglich warmes Mittagessen monatlich 70,00 bzw. pro Tag einzeln buchbar für 3,50 15 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen Zustimmung -12-

13 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 7 öffentlich DS-Nr. GR17/2012 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lange Gewann, Messemergewann, Heiligengewann Beschluss über die Offenlage und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange Beschluss über die öffentliche Ausschreibung der entstehenden Baugrundstücke Beratung: Bürgermeister Büchner stellt zu Beginn seiner Ausführungen fest, dass der Gemeindeverwaltung Anfragen in Bezug auf eine Bebauung des Grundstücks Flst.- Nr. 4153, Lindenweg 5, OT Oberhausen mit einer Größe von m² vorliegen. Die Fläche wird derzeit als Kinderspielplatz genutzt und ist im Flächennutzungsplan als solche gekennzeichnet. Die Regionalplanung zeigt das Grundstück als Siedlungsfläche. Insoweit wird auf die in der Anlage beigefügte Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass derzeit in der Gemeinde keine Baugrundstücke für die Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern auf dem freien Markt zur Verfügung stehen, wurde gegenüber der Gemeindeverwaltung der Wunsch geäußert zu prüfen, ob eine Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich möglich wäre. Angestrebt wird die Ausweisung von zwei Baugrundstücken mit einer Einzelhausbebauung in offener Bauweise. Unter dem Aspekt der Anzahl der Kinder, die im Einzugsbereich des Spielplatzes wohnen, könnte sich die Gemeindeverwaltung eine teilweise Umwidmung vorstellen, wie sie im nachstehenden Plan ersichtlich ist. -13-

14 In diesem Gebiet leben 58 Kinder, die im Zeitraum vom bis geboren sind. Die jüngste Bewohnerin erblickte am das Licht der Welt. In den Jahren 2010 und 2011 gab es in diesem Gebiet keine Neugeborenen. Geht man davon aus, dass das Hauptnutzungsalter des Spielplatzes zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr liegt, so leben dort 42 Kinder. Für diese würde eine Fläche von ca m² oder rund 30 m² bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Kinder verbleiben. Es ist somit davon auszugehen, dass die verbleibende Fläche für die Nutzung als Kinderspielplatz ausreichend ist. Zusätzliche Konflikte mit der Wohnbebauung sind nicht zu erwarten, da das Gelände bereits heute bis an die Wohnbebauung heranreicht. Die beiden neu entstehenden Grundstücke sollen im Mitteilungsblatt der Gemeinde öffentlich ausgeschrieben werden. Interessenten können sich bis zum 06. April 2012 bewerben. Nach seinen Ausführungen bittet er die Fraktionen um deren Stellungnahmen. Gemeinderat Prestel (CDU) und seine Fraktion können der Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lange Gewann, Messemergewann, Heiligengewann zustimmen. Darüber hinaus stimmt man der Offenlage der vorgestellten Planung und der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu. In Bezug auf Beschlussvorschlag 3 war man ursprünglich anderer Auffassung und wird sich daher der Stimme enthalten. Gemeinderat Börzel (FÖDL) kann den Beschlussvorschlägen der Gemeindeverwaltung folgen und erteilt grundsätzlich die Zustimmung seiner Fraktion. Er und seine Fraktion stellen jedoch den Antrag, dass die Bauplatzgröße auf 500 m² pro Bauplatz begrenzt werden sollte, da ihnen diese Größe vollkommen ausreichend erscheint. -14-

15 Gemeinderat Horn (SPD) kann den vorgelegten Beschlussvorschlägen in allen Punkten die Zustimmung der SPD-Fraktion erteilen. Gemeinderat Stubel (FW) und seine Fraktion können dem vorgelegten Beschlussvorschlag in allen drei Punkten zustimmen. Bürgermeister Büchner merkt zu den Ausführungen von Gemeinderat Börzel (FÖDL) an, dass eine Begrenzung der Bauplatzgröße auf 500 m² pro Bauplatz auf Grund des Zuschnitts eines entsprechenden Grundstücks und der Problematik bei der Bauweise des Wohnhauses fast nicht realisierbar ist. Bürgermeister Büchner formuliert zunächst den Antrag der Fraktion der FÖDL und lässt darüber abstimmen. Antrag der Fraktion der FÖDL Die Fraktion der FÖDL beantragt, die Größe der entstehenden Grundstücke auf 500 m² pro Grundstück zu begrenzen. 6 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen Ablehnung Anschließend lässt Bürgermeister Büchner die Fraktionen über die vorgelegten Beschlussvorschläge abstimmen. 1. Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lange Gewann, Messemergewann, Heiligengewann zu. 16 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Zustimmung 2. Der Gemeinderat stimmt der Offenlage der vorgestellten Planung und der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu. zu. 18 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen Zustimmung 3. Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung der eventuell entstehenden beiden Grundstücke zu. 13 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen Zustimmung -15-

16 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 8 öffentlich DS-Nr. GR18/2012 Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung Verpachtung von weiteren Dachflächen bei der Tullahalle und der Ortsverwaltung Rheinhausen an Herrn Jürgen Olbort zur Errichtung von Solaranlagen Beratung: Bürgermeister Büchner merkt an, dass die dem Gemeinderat übersandte Sitzungsvorlage auf Grund eines s vom von Herrn Olbort hinfällig ist. Herr Olbort hat darin mitgeteilt, dass er lediglich die Dachflächen der Ortsverwaltung auf der Nordseite mit einer Leistung von ca. 22 kwp nutzen möchte. Der Pachtpreis hierfür würde dann nur noch 290,00 betragen. Nach seinen Ausführungen formuliert Bürgermeister Büchner den Beschluss entsprechend der Mitteilung von Herrn Olbort um und lässt die Fraktionen ohne Stellungnahmen abstimmen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Nutzung einer Dachfläche auf der Ortsverwaltung Rheinhausen für den Betrieb einer Solaranlage mit Herrn Jürgen Olbort zum jährlichen Pachtpreis von 290,00 zu. -16-

17 Der Protokollführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: -17-

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