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1 ratgeber Immer mehr Druck im Arbeitsleben? Ein Ratgeber für Beschäftigte DGB Bundesvorstand Abteilung Sozialpolitik Oktober 2013

2 Impressum Herausgeber: DGB Bundesvorstand Abteilung Sozialpolitik Henriette-Herz-Platz Berlin verantwortlich für den Inhalt: Annelie Buntenbach, DGB Vorstandsbereich 04 Redaktion: Sabine Heegner (Text), Ingo Nürnberger, Dr. Hanns Pauli Fotos: dpa Deutsche Presse-Agentur, flickr, Creative Commons-Lizenz: Jorge Franganillo, A-Kep, Wolfgang Franz, Oxfordian, Victor1558, Andrew Scott, Occhiovivo, Stephen Poff, Julien Haler Layout und Druck: PrintNetwork pn GmbH Stand: Oktober 2013 Den Preis dieser Broschüre und Kosten für Porto und Versand können Sie beim DGB-Online-Bestellservice einsehen. Bestellung von Broschüren und Materialien des DGB bitte NUR über das DGB-Online-Bestellsystem: Link: Schriftliche Bestellungen NUR für Bestellerinnen/Besteller ohne Zugang zum Internet: PrintNetwork pn GmbH, Stralauer Platz 33 34, Berlin

3 Inhalt Vorwort... 2 I. Veränderte Arbeitsbelastungen der Stress nimmt zu Typische Risikofaktoren an unterschiedlichen Arbeitsplätzen Zunahme psychischer Erkrankungen Stress als Treiber anderer Erkrankungen Psychische Erkrankungen als Grund für Frühverrentung Und die Arbeitgeber tun nicht genug zur Abhilfe II. Wenn die Arbeit überhand nimmt: Was muss der gesunde Betrieb tun? Wer wirkt bei der betrieblichen Prävention mit? Kernelemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Was kann in Betrieb und Dienststelle konkret gegen Überlastung von Beschäftigten getan werden? III. Mir wird alles zu viel was können Sie selbst tun? Welche Beschwerden können aus Arbeitsüberlastung folgen? Wie können Sie vorbeugen? IV. Forderungen der Gewerkschaften Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 1

4 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland wird hart gearbeitet: Immer mehr muss in immer kürzerer Zeit geleistet werden. Zeitdruck und Hektik und kaum erfüllbare Vorgaben gehören mittlerweile zur Alltagserfahrung der Beschäftigten. Dies zeigen zahlreiche Untersuchungen, wie zum Beispiel die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit, sehr eindrücklich. Dazu kommt, dass immer mehr Menschen in unsicheren und prekären Jobs arbeiten. Befristete Beschäftigungen, Leiharbeit, Werkverträge und Hungerlöhne sorgen dafür, dass viele Kolleginnen und Kollegen in alltäglicher Sorge leben, wie es weitergehen soll. Schwierige Arbeitsbedingungen können auf die Gesundheit gehen: Das beginnt bei Schlafstörungen, kann aber auch zu Depressionen oder körperlichen Krankheiten wie Rückenbeschwerden, Herzinfarkt oder Diabetes führen. Das alles verursacht großes menschliches Leid und hohe Kosten für den Sozialstaat: Arbeitsbedingte psychische Belastungen verursachen circa 10 Milliarden Euro direkte Krankheitskosten, zum Beispiel für Krankenbehandlungen und Rehabilitation. Dazu kommen circa 20 Milliarden Euro indirekter Kosten, insbesondere durch den Arbeitsausfall in den Betrieben. Die Liste der Ursachen in den Betrieben ist lang: zu wenig Personal, schlechte Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung oder falsche Führungsmethoden. Deshalb sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Es ist ihre Aufgabe, für gesunde Verhältnisse am Arbeitsplatz zu sorgen. Sie sind zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesetzlich verpflichtet und dafür verantwortlich, dass ausreichend Personal vorhanden ist und die Arbeit gut organisiert ist. Diese Broschüre will Beschäftigten helfen solchen, die nicht mehr mit ihrer Situation im Beruf zurechtkommen, und denjenigen, die bei Kolleginnen und Kollegen feststellen, dass sie in eine Krise geraten. In dieser Broschüre beschreiben wir zunächst, welche Entwicklungen in der Arbeitswelt zu beobachten sind und wie sich die Arbeitsbelastungen dadurch verändern. Auch die möglichen gesundheitlichen Folgen schildern wir in Abschnitt I. Was der Arbeitgeber tun muss oder kann, um die Arbeitssituation zu verbessern, stellen wir in Abschnitt II dar. Im Abschnitt III beschreiben wir, was Sie persönlich tun können, wenn Ihnen die Arbeit zu viel wird. Dabei geht es uns nicht darum, Sie fit zu machen für immer mehr Stress sondern vor allem darum, Wege aufzuzeigen, wie Sie sich wehren und bei wem Sie Hilfe finden können. Im letzten Kapitel IV schildern wir, welche Forderungen die Gewerkschaften stellen, damit es besser wird in den Betrieben. DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für gute Arbeit ein politisch, in Tarifverträgen und direkt vor Ort. Betriebs- und Personalräte haben beim Thema Gesundheit Mitbestimmungsrechte und sind wichtige Ansprechpartner und Ratgeber für die Beschäftigten. Gute und gesunde Arbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz darauf haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Anspruch auch Wirklichkeit wird. Mit besten Grüßen Annelie Buntenbach 2 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 3

5 I. Veränderte Arbeitsbelastungen der Stress nimmt zu 1. Typische Risikofaktoren an unterschiedlichen Arbeitsplätzen Die Arbeitsbelastungen verändern sich und sie überlagern sich: Körperliche Belastungen sind in der Arbeit immer noch weit verbreitet. Gleichzeitig sind die Gefährdungen, die aus arbeitsbedingten psychischen Belastungen resultieren, gewachsen. Auch die daraus folgenden Erkrankungen sind in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der allgemeinen Aufmerksamkeit gerückt. Der DGB-Index Gute Arbeit, durch den Beschäftigte aller Branchen jedes Jahr zu ihren Arbeitsbedingungen befragt werden, bestätigt, dass es sich nicht nur um ein Thema der Medien handelt. In der realen Arbeitswelt hat sich viel verändert: Zum Beispiel empfindet weit mehr als die Hälfte der befragten Beschäftigten, dass sie immer mehr in der gleichen Zeit schaffen muss. Arbeitsintensivierung, Leistungsverdichtung Die Angaben der Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen Ich habe den Eindruck, dass ich in den letzten Jahren immer mehr in der gleichen Zeit schaffen muss Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu Trifft überhaupt nicht zu Alle Beschäftigten 39% 24% 22% 15% Chemie 30% 29% 28% 13% Metallerzeugung und -bearbeitung 35% 25% 26% 14% Maschinen- und Fahrzeugbau 35% 30% 23% 12% Energieversorgung 28% 27% 33% 12% Quelle: 2012 DGB-Index Gute Arbeit Baugewerbe Finanzdienstleistungen und Versicherungen 43% 30% 16% 11% 35% 27% 21% 17% Handel 44% 14% 23% 19% Wissensch., techn. und andere Dienstleistungen 28% 30% 17% 25% Verkehr und Lagerei Öff. Verwaltung, Sozialversicherungen, Verteidigung 33% 32% 24% 11% 40% 24% 23% 13% Gastgewerbe 44% 9% 17% 30% Erziehung und Unterricht 39% 25% 19% 17% Information und Kommunikation Gesundheits- und Sozialwesen 30% 37% 22% 11% 52% 16% 18% 14% Die auf die Beschäftigten einwirkenden Belastungen sind in den einzelnen Branchen und Berufen verschieden. Aber unabhängig davon, ob es sich um Beschäftigte im produzierenden Gewerbe, im Dienstleistungsbereich oder im öffentlichen Dienst handelt die Kurve gesundheitsgefährdender Risikofaktoren geht für fast alle Beschäftigten steil nach oben. Hier einige Beispiele: Arbeiten ohne Ende kommt immer häufiger vor: Kurze Fristen ( Deadlines ), die umfassende Übertragung von Verantwortung und die Nutzung moderner Kommunikationsmittel wie Smartphone und Notebook führen in vielen Fällen zur Überlastung und Entgrenzung. Arbeitsmenge und Zeitdruck treiben die in Projekten arbeitenden Beschäftigten so in die Enge, dass sie ohne absehbares Ende arbeiten. In fast allen Dienstleistungsbereichen sind die Erreichbarkeitszeiten für Kunden und andere Ansprechpartner so ausgeweitet worden, dass es kaum mehr Zeiten gibt, in denen ohne Störungen oder Unterbrechungen gearbeitet werden kann. Oft fehlt es an Rückzugsmöglichkeiten. Lärm und Bewegung im Raum vertragen sich nicht mit hoher Konzentration; dennoch werden immer mehr Bürobeschäftigte in Großraumbüros untergebracht. Viele Beschäftigte müssen zudem generell länger arbeiten oder Überstunden leisten. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird dadurch in Frage gestellt. Oft nehmen Arbeitgeber auf Doppelbelastungen keine Rücksicht. 4 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 5

6 Arbeit kann gleichermaßen körperlich schwer und emotional anfordernd sein. Ein Beispiel sind Krankenhäuser: Unser Gesundheitssystem hat die Finanzierung des Gesundheitssektors so verändert, dass die Patienten viel früher entlassen werden. Die Arbeit mit den verbleibenden schwer kranken oder sterbenden Patienten, einschließlich der Angehörigen, belastet die Pflegekräfte körperlich und auch psychisch. Und das Pflegepersonal sieht auch den Gesundungsprozess nicht mehr. Hinzu kommt oft, mangels Personal, ein extremer Zeitdruck. Auch die Arbeiterinnen und Arbeiter in Produktionsbetrieben müssen mehr Arbeitsgänge in gleicher oder gar kürzerer Zeit leisten. Produktionsverluste durch Störungen in den empfindlichen Anlagen oder im Teilenachschub müssen nachgearbeitet werden. Personalabbau und neue Organisationskonzepte mit unverständlichen Namen und negativen Konsequenzen wie Lean Management oder Outsourcing haben an Arbeitsplätzen in der Fertigung die Arbeit massiv verdichtet. Abhilfe soll oft der Einsatz von Zeitarbeitnehmern und Zeitarbeitnehmerinnen schaffen, die bei schlechter Bezahlung und in Unkenntnis der Abläufe immer wieder neu eingearbeitet werden müssen. In Umstrukturierungen der Unternehmen und Verwaltungen werden Standorte zusammengelegt. Dies führt zu Unsicherheit, wechselnden Arbeitsorten und langen Anfahrtswegen, die zusätzlich zu den langen Arbeitszeiten hinzukommen. Oft wird auch die Arbeitsorganisation schlechter oder die Arbeitsaufgaben unklarer durch diese Veränderungen, die dazu noch häufig unter Zeitdruck stattfinden. Immer häufiger erleben Beschäftigte Gewalt. Das löst Angst aus. Zugbetreuer bei der Bahn oder Busfahrer werden zunehmend aggressiv angegangen, angegriffen und bedroht. Beschäftigte bei Wachdiensten, an Kassenarbeitsplätzen und in Krankenhäusern müssen mit Übergriffen rechnen. Auch in den Teilen der öffentlichen Verwaltung, die über Geldleistungen entscheiden (wie zum Beispiel Jobcenter), kommen Angriffe von enttäuschten Kunden oder Kundinnen auf die Beschäftigten vor. In noch größerem Umfang gilt dies für Polizei- und Vollzugsbeamte, die in vielen Fällen traumatisierenden Ereignissen und zusätzlich einem massiven Personalabbau ausgesetzt sind. Solche Belastungen treten auch häufig gemeinsam auf. 6 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 7

7 Prekäre Arbeit macht krank In allen Branchen finden wir zunehmend die so genannten prekären (unsicheren) Arbeitsverhältnisse, also Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen, in Zeitarbeit oder mit Werkverträgen. Auch Minijobber oder Beschäftigte, die so wenig verdienen, dass sie mehrere Jobs benötigen oder mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen, arbeiten prekär. Unternehmerische Risiken werden einfach an die Beschäftigten durchgereicht. So werden Erzieherinnen und Erzieher befristet angestellt, und zwar vor dem Hintergrund, dass die Betreuungszeiten jedes Jahr neu verhandelt werden und die Kindertagesstätten nicht planen können, wie sie im nächsten Jahr ausgelastet sind. Oder in Hotels werden die festen Servicekräfte abgebaut und durch Zeit arbeit ersetzt, mit dem Vorteil, dass die Unternehmen nicht den ganzen Personalstamm vorhalten müssen, wenn nur wenige Gäste da sind. Die Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter haben dabei sehr wenige Stunden in ihren Arbeitsverträgen, müssen sich ständig neu einarbeiten, werden zu Überstunden gezwungen, und sind gleichzeitig kein großes Kostenrisiko, wenn mal keine Nachfrage besteht. Die ständige Unsicherheit über die Arbeitszeit und die Arbeitssituation führt für die Beschäftigten zu Problemen bei ihrer Familien- und Freizeitplanung. Besonders, wenn es darum geht, Nein zu unzumutbaren Arbeiten oder Arbeitszeiten zu sagen, tun sich diese Beschäftigten schwer, da sie häufig die Hoffnung haben, vielleicht doch fest übernommen zu werden. Sie können sich nie sicher fühlen. Das alles führt natürlich zu Überlastungssituationen, die schwer zu begrenzen sind und für die Betroffenen als andauernde Stressbelastung wirken. Konflikte am Arbeitsplatz können ein weiterer zentraler Risikofaktor sein. Es ist normal, dass es am Arbeitsplatz, wo viele Menschen zusammenkommen, nicht überall und jederzeit harmonisch zugehen kann. Ernsthafte Konflikte sollten allerdings nicht über längere Zeit bestehen, da sie sich verschärfen, wenn sie nicht angepackt werden, viel Kraft rauben und auf Dauer krank machen. Darum lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie persönlich an der Lösung von Konflikten mitgearbeitet werden kann. Je früher die Störungen angesprochen werden und nach Lösungen gesucht wird, mit der alle beteiligten Parteien gut leben können, desto zufriedenstellender können Konflikte oft gelöst werden. Soweit es sich um systematische Anfeindungen (Mobbing) handelt, sollten unbedingt auch Beratungsangebote wahrgenommen werden. Auch gesellschaftliche Konflikte und Gewalt spielen an vielen Arbeitsplätzen eine Rolle, sei es im Sicherheitsgewerbe, den Arbeitsagenturen, Verkehrsbetrieben, Krankenhäusern oder auch bei der Polizei. 8 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 9

8 Polizei 2. Zunahme psychischer Erkrankungen Die Arbeitsbedingungen bei der Polizei sind schwierig. Das Gros arbeitet im Wach- und Wechselschichtdienst, der sich, an der Bedarfslage orientiert, sogar kurzfristig ändern kann. Das bedeutet unregelmäßige, unberechenbare Arbeitszeiten, häufig auch in Nachtschicht. Zu diesen Gesundheitsgefährdungen kommen steigende Anforderungen durch permanenten Personalabbau in den letzten zwei Jahrzehnten. Die Sparpolitik der Bundesländer hat dazu geführt, dass die Polizei heute bei mindestens gleicher Arbeitsmenge gut Beamtinnen und Beamte weniger zur Verfügung hat, als dies noch vor 20 Jahren der Fall war. Darüber hinaus wird die Arbeit zunehmend schwerer, denn immer mehr Menschen zeigen Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeikräften. Beispielsweise beim Fußball: Während früher nur Erst- und Zweitligaspiele polizeilich geschützt wurden, erschallt der Ruf nach Beistand heute bis hinunter in die 5. und 6. Liga. In einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zum Thema Gewalt gegen Polizeibeamte von 2010, die in zehn Bundesländern durchgeführt wurde, wird aufgezeigt, dass im Jahr 2009 rund 82 Prozent der befragten Polizeikräfte beschimpft, beleidigt oder verbal bedroht wurden die meisten davon sogar mehrfach. Besorgniserregend ist auch die Zunahme schwerer Verletzungen, bei denen Polizisten mindestens sieben Tage dienstunfähig waren, zwischen 2005 und 2009 um 60 Prozent. Leichtere Verletzungen mit ein- bis sechstägiger Dienstunfähigkeit stiegen in diesem Zeitraum sogar um über 90 Prozent. Die Bandbreite reicht von verbalen Beleidigungen über Rempeln und Bespucken,Tritten und Faustschlägen bis hin zum Bewerfen mit Steinen, Flaschen oder Feuerwerkskörpern. Auch Angriffe mit Stich-, Hieb- und Schusswaffen kommen vor. Selbst vor regelrechten Anschlägen wird nicht mehr zurückgeschreckt. Bedrohungen dieser Art gehen weit über die normale Polizeiarbeit hinaus. Dazu kommt noch das so genannte Ballungsraum -Problem gerade in Flächenstaaten wie Bayern und Hessen. So haben beispielsweise Berufsstarter bei der Polizei in München oder Frankfurt wegen der hohen Mietkosten mit ihrem Gehalt Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Polizeidienststellen sind oft seit Jahrzehnten nicht mehr saniert oder gewartet worden. Dementsprechend ist es dort häufig kalt und zugig und die Büroräume entsprechen nicht oder nur bedingt den Arbeitsstätten-Richtlinien. Der Mangel betrifft aber nicht nur die bauliche Ausstattung. Sondern auch Arbeitsmittel wie Elektronik oder ergonomische Software, die im täglichen Dienst dringend benötigt werden, aber nicht oder nur unzureichend vorhanden beziehugsweise veraltet sind. 1 Badura, B. u.a., Fehlzeiten-Report 2012: Gesundheit in der flexiblen Arbeitswelt, Springer Verlag Das alles hat Folgen auch in der Krankenstatistik. Von 2000 bis 2011 ist die Zahl der psychischen Erkrankungen um über 50 Prozent gestiegen. Bei den Versicherten der AOK machen die psychischen Erkrankungen 9,6 Prozent aller Erkrankungen aus. Gemeint sind damit vor allem Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen. Im Jahr 2011 sind die Ausfallzeiten psychisch Erkrankter mit durchschnittlich 22,5 Tagen pro Person mehr als doppelt so hoch wie die Ausfallzeiten bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt elf Tage dauern. Unter den Menschen mit unsicheren Arbeitsverhältnissen und den Menschen ohne Arbeit leiden ungefähr 30 Prozent an psychischen Krankheiten DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 11

9 3. Stress als Treiber anderer Erkrankungen Stress und Konflikte am Arbeitsplatz lösen auch noch andere Krankheitsbilder aus, wie zum Beispiel Rückenbeschwerden oder Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes. Selbst Krebs- oder Diabeteserkrankungen werden häufig zumindest teilweise auf psychische Belastungen zurückgeführt. Auch Beschwerden wie Schlaflosigkeit oder chronische Kopfschmerzen, die keinem Krankheitsbild zugeordnet werden, können Auswirkungen der Arbeit sein. Mit den psychischen Erkrankungen sind also noch nicht alle Folgen von Überlastung erfasst. Was macht eigentlich Stress? Unser Umgang mit Stress hat sowohl etwas mit den Arbeitsbedingungen als auch mit unserem Verhalten zu tun: Stress resultiert aus der Arbeit und den Arbeitsbedingungen gleichwohl reagieren die Menschen indi viduell verschieden darauf. Grundsätzlich brauchen wir Stress reak tio nen zum Überleben: Sie ist eine hormonell bewirkte Aktivierung des Körpers, die uns schon immer vor Bedrohungen geschützt hat, weil sie unseren Körper für Kampf oder Flucht bereit macht. Hierfür werden Atmung, Herzschlag und Muskulatur aktiviert; auch werden komplexe Denkprozesse unterdrückt, denn diese werden für Kampf oder Flucht nicht gebraucht. Das Gehirn einer gestressten Person nutzt nur wenige Hirnareale: das Kleinhirn und Stammhirn für Bewegung und Orientierung sowie das Erinnerungsvermögen daran, was in einer ähnlichen Bedrohungssituation schon einmal geholfen hat. Nur diese Hirnregionen werden gut durchblutet. Menschen haben in früheren Zeiten die Stressreaktion gebraucht, weil ihre Stressoren wilde Tiere oder feindlich gesinnte Menschen waren, die man bekämpfen oder vor denen man fliehen musste. Unsere heutigen Stressoren wie Arbeitsverdichtung, schlechtes Betriebsklima, Überflutung mit optischen und akustischen Signalen oder Störungen und Unterbrechungen lassen sich nicht mehr durch Kampf oder Flucht beherrschen. Zuschlagen oder Wegrennen sind in unserer Arbeitswelt keine passende Antwort. Dennoch werden unter Stress der Körper aktiviert sowie auf Dauer die Immunkräfte zurückgefahren. Geschieht dies nicht nur gelegentlich, sondern dauerhaft, macht uns das krank! Wir können aber dem Körper helfen, die Stressreaktion abzubauen: Wir können zum Beispiel Bewegung in den Tagesablauf einbauen, um die aktivierte Muskulatur zu benutzen. Sport hilft gegen Stresssymptome. Wir können lernen, uns in der Arbeit besser abzugrenzen und uns im Privatleben auf Dinge konzentrieren, die zur Entspannung und zur Bewegung beitragen. Es ist wichtig, sich zu entspannen und zu akzeptieren, dasss man nicht perfekt ist und Fehler macht. Schwierig ist es, wenn Entspannung nur noch mit Alkohol oder Medikamenten funktioniert. Dann sollten Sie sich helfen lassen. Vor allem muss aber der Stress weniger werden! Alleine mit Bewegung und Entspannung wird Überlastung nicht beseitigt. 12 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 13

10 4. Psychische Erkrankungen als Grund für Frühverrentung Vergessen Sie deshalb nicht, sich auch um Ihre Arbeitsbedingungen zu kümmern! Wenn sich an einer schlechten Arbeitsorganisation nichts ändert, nützen die besten persönlichen Strategien auf Dauer wenig. Wenn wir dauerhaft unter Stress bleiben, müssen wir mit den typischen Folgekrankheiten rechnen: Bluthochdruck, Muskel-Skelett-Beschwerden, Beschwerden im Magen-Darm-Bereich, Konzentrations- und Schlafstörungen, Tinnitus (Ohrgeräusche) und Suchtprobleme. 2 Statistik der deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang Immer mehr Beschäftigte erkranken so schwer, dass sie gar nicht mehr arbeiten können und in Erwerbsminderungsrente gehen müssen (wobei das Durchschnittsalter der Betroffenen bei 47 Jahren liegt). Beim Rentenzugang wegen Erwerbsminderung stellten im Jahr 2010 die psychischen Erkrankungen (inkl. Suchterkrankungen) mit rund 40 Prozent den größten Anteil dar. Die Zahl der Erwerbsminderungsrenten wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen waren in den letzten Jahren recht stabil; seit 2006 sind jedoch die psychischen Erkrankungen als Ursache steil angestiegen 2. 3 Rau, R., Gebele, N. et al, Untersuchung arbeitsbedingter Ursachen für das Auftreten von depressiven Störungen, BAUA Projekt F1865, S Wirtz, A., Gesundheitliche und soziale Auswirkungen langer Arbeitszeiten, BAUA, 2010, S. 24. Oft wird diskutiert, inwiefern Arbeitsüberlastung der einzige Grund für die Beschwerden und Krankheiten der Beschäftigten ist. Denn psychische Probleme können auch im privaten Bereich entstehen. Klar ist allerdings, dass es zwischen Arbeitsintensität und psychischen Erkrankungen einen engen Zusammenhang gibt: Je größer die Arbeitsintensität, desto häufiger treten Depressionen auf 3 und eine übermäßige Arbeitsbelastung belastet wiederum Privatleben und Beziehungen. Auch wurde nachgewiesen, dass mit zunehmender Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit die Lebensqualität sinkt und das Risiko von Erkrankungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit und der sozialen Teilhabe ansteigt 4. Ab einer Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche wachsen besonders die psychischen Beeinträchtigungen. Die zunehmende Arbeitsüberlastung wirkt auf jeden Fall daran mit, dass Beschäftigte ausgelaugt sind und dann auch häufig krank werden. 14 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 15

11 Lehrerinnen und Lehrer Lehrerinnen und Lehrern erleben eine Vermischung von Arbeit und Privat. Viele Menschen denken, dass Lehrer nicht viel zu tun haben, weil sie häufig von zu Hause arbeiten und relativ viele Ferien haben. Die Realität sieht aber meist anders aus: Die Arbeit der Lehrer/innen ist Einzelkämpfertum, in wichtigen Fächern gibt es Lehrermangel mit der Folge, dass die Arbeit für die verbliebenen Lehrkräfte extrem verdichtet ist. Es gibt nicht viele berufliche Entwicklungs möglichkeiten, durch die Dichte der Lehrpläne oft auch nicht viel inhaltlichen Spielraum. Zu viel Arbeit, Störungen und Unterbrechungen und großer Zeitdruck führen dazu, dass Lehrerinnen und Lehrer Abstriche bei der Qualität des Unterrichts machen müssen. Klassengrößen mit weit über 25 Schülerinnen und Schülern bedeuten großer Lärm in den Klassenzimmern, die nicht für so viele Menschen ausgelegt waren, und stellen eine große Belastung dar. Die Schulgebäude werden seit vielen Jahren nicht mehr unterhalten; es wird in zugigen und maroden Gebäuden unterrichtet. In ihrer Freizeit verrichten Eltern und dann immer auch die Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig Renovierungen- und Instandsetzungsarbeiten. Manchmal müssen Lehrkräfte mit Übergriffen rechnen, beispielsweise auf Internetseiten wie Spickmich. Eine große Anzahl der Schüler/innen sind in der Pubertät und damit in einer schwierigen Lebenslage. Die Arbeit ist Emotionsarbeit, das heißt, es wird von Lehrkräften erwartet, dass sie sich mit den Problemen der Schülerinnen und Schüler oder Eltern beschäftigen. Schulisches und Privatleben vermischt sich in vielen Bereichen, zum Beispiel aufgrund der Arbeitszeiten, die oft bis in den Abend gehen oder im Sportverein oder auch bei der Nutzung sozialer Medien wie Facebook, wo Lehrerinnen und Lehrer noch mehr unter Beobachtung stehen als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu kommt, dass die Beschäftigten immer älter werden, die Schüler jedoch immer gleich jung bleiben. Untersuchungen zufolge erreichen nur 20 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer gesund das normale Pensions- bzw. Rentenalter. 5. Und die Arbeitgeber tun nicht genug zur Abhilfe Das Arbeitsschutzrecht schreibt seit 1996 vor, dass die Arbeitgeber die Arbeit gut organisieren und damit auch die Überlastung von Beschäftigten vermeiden müssen. Die wichtigste Grundpflicht ist dabei die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um Gefährdungen feststellen und Abhilfe schaffen zu können. Das nennt man auch Gefährdungsbeurteilung (siehe Seite 28). Die Gewerkschaften haben mitgeholfen, dass die psychischen Belastungen im Arbeitsschutzgesetz auch ausdrücklich erwähnt werden. Dadurch wird klarer, dass sich die Maßnahmen, die durch Gefährdungsbeurteilungen abgeleitet werden, auch auf diese Risikofaktoren beziehen müssen. Die Gefährdungsbeurteilungen spielen in der betrieblichen Wirklichkeit aber noch immer eine viel zu geringe Rolle. Das bestätigt auch die repräsentative Sonderauswertung im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit. Demnach liegt der Anteil der Beschäftigten, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung psychische Stressfaktoren am Arbeitsplatz angegeben haben, bei neun Prozent. In den verschiedenen Branchen gibt es Unterschiede, aber insgesamt ist das Thema noch nicht so umgesetzt, wie es nötig wäre und wie es die Gesetze verlangen. Doch es sind nicht nur die fehlenden Gefährdungsbeurteilungen; das Thema Stress und psychische Belastungen spielt in den Unternehmen insgesamt eine viel zu geringe Rolle. Dabei haben es die Arbeitgeber in der Hand, die Arbeit so zu organisieren, dass die Psyche geschont wird. Was der Arbeitgeber oder Dienstherr dazu beitragen können, darum geht es im nächsten Abschnitt. 16 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 17

12 II. Wenn die Arbeit überhand nimmt: Was muss der gesunde Betrieb tun? 1. Wer wirkt bei der betrieblichen Prävention mit? Der Anteil der Beschäftigten ingsesamt, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach arbeitsbedingten psychischen Stressfaktoren gefragt wurden, nach Branchen Alle Beschäftigten 9 % Metallerzeugung und -bearbeitung + Maschinen und Fahrzeugbau Sonstiges produzierendes Gewerbe (inkl. Baugewerbe) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherungen, Verteidigung Chemie 21 % 4 % 10 % 12 % 13 % Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, gute und gesunde Arbeit zu schaffen. Das bedeutet, dass die prekäre Beschäftigung zurückgedrängt werden und die Personalausstattung ausreichend sein muss (siehe Seite 32/33). Das Betriebsklima muss kommunikationsfördernd sein und die Führungskräfte müssen über Ziele und Vorgänge im Betrieb informieren. Die Arbeit muss insgesamt so gestaltet sein, dass die Gesundheit erhalten bleibt und gefördert wird. Damit der Betrieb sich im Arbeitsschutz gut organisieren kann, gibt es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner außerhalb des Betriebs. Auch im Betrieb oder der Dienststelle muss es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben, die bei der Gestaltung der Arbeit helfen. Wer sind nun diese Personen, die im Betrieb oder der Dienststelle für den Arbeitsschutz zuständig? Und oder diejenigen, die von außen beraten? Sehen Sie in der nachfolgenden Abbildung, wer alles aktiv werden kann. Erziehung und Unterricht 9 % Gesundheits- und Sozialwesen 10 % Sonstige Dienstleistungsbranchen 6 % Quelle: Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 19

13 Wer hilft beim Arbeitsschutz? Externe und interne Helfer im betrieblichen Arbeitsschutz Krankenkassen Unfallkasse / Berufsgenossenschaft Integrationsamt / -fachdienst Staatl. Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsicht Sicherheitsbeauftragte/r Sucht- Berater Betriebsarzt Fachkompetenz Handlungs- kompetenz Methodenkompetenz Arbeitgeber / Beauftragte/r Sozialkompeten Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsrat / Personalrat / MAV All diese Personen sind Ansprechpartner, auch für Sie. Ihr wichtigster Ansprechpartner aber ist in der Regel der Betriebsrat oder Personalrat beziehungsweise die Mitarbeitervertretung. Die Menschen in diesem Gremium vertreten die Arbeitnehmerinteressen und können weiterhelfen. Auch die Schwerbehindertenvertretung ist in Sachen Gesundheit Ansprechpartnerin auch wenn Sie selbst keine Schwerbehinderung haben. Oft kennen diese Kolleginnen und Kollegen Wege und Strukturen, über die Sie nichts wissen. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin andere Sachverständige, z.b. Personal- Entwickler Beschäftigte Schwerbehindertenvertretung freie Berater externe Hilfe Betrieb / Dienststelle 20 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 21

14 Die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise im öffentlichen Dienst beim Dienstherrn. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für gute Arbeitsbedingungen und dafür, dass diese weiterhin verbessert werden. Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber beziehungsweise Ihre Führungskraft aus der Gefährdungsbeurteilung (siehe Seite 28) schützende Maßnahmen (auch gegen Ihre Überlastung) ableiten. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten. Teilweise wird diese Verantwortung auf die Führungskräfte übertragen. Daraus folgt, dass die Arbeitsbedingungen durch die Führungskraft so gestaltet werden müssen, dass der oder die Beschäftigte nicht erkrankt oder sonst beeinträchtigt wird. Viele Führungskräfte bemühen sich auch darum. Oft sind die Führungskräfte aber auch selbst an der Entstehung von Problemen beteiligt und die Ursache für Stress. Druck, den die Führungskräfte selbst erfahren wie zum Beispiel unrealistisch hohe Ziele, wird einfach weitergegeben. In so einem Fall ist es natürlich nicht immer sinnvoll, die Führungskraft anzusprechen, da dies auf einen Konflikt hinauslaufen kann. Wenn Sie eine Führungskraft haben, die sich nicht ausreichend für Sie einsetzt, wenden Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat respektive an die betriebliche Arbeitsschutzorganisation (vor allem Fachkräfte für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin). Auch die zuständige Gewerkschaft kann Sie unterstützen. Und wenn es keinen Betriebsrat gibt? In vielen kleineren Betrieben oder Dienststellen gibt es keinen Betriebsrat oder Personalrat. Das ist bedauerlich, denn diese Gremien haben gerade im Arbeits- und Gesundheitsschutz gute Mitbestimmungsmöglichkeiten bei den betrieblichen Entscheidungen. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie mit den anderen Kolleginnen und Kollegen reden und Ihre Überlastung möglichst gemeinsam ansprechen, um Unterstützung zu bekommen. Manchmal ist es auch so, dass die Leitungsebene des Unternehmens die Dinge anders sieht als der/die unmittelbare Vorgesetzte, und für Sie auch ansprechbar ist. Handeln Sie nach Möglichkeit in Abstimmung mit der betrieblichen Interessenvertretung und nicht im Alleingang. Weil die Führungskräfte in der Regel nicht das notwendige Wissen für guten Arbeitsschutz haben, müssen alle Betriebe und Dienststellen professionelle Beratung zum Thema anbieten, entweder im Unternehmen oder als eingekaufte Leistung. Das wird geleistet durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (manchmal handelt es sich auch um einen Sicherheitsingenieur) und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt. Deren Aufgabe ist es nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, den Arbeitgebern, die betriebliche Interessenvertretung und die Beschäftigten zum Arbeitsschutz zu beraten. Die Namen dieser Helfer sollten als Aushang im Betrieb oder im Intranet bekanntgemacht sein und Sie können sich an sie wenden. Wenn das in Ihrem Betrieb nicht der Fall ist, dann wissen Sie jetzt zumindest, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Vielleicht können Sie mit Kolleginnen und Kollegen zusammen danach fragen? Betriebsärzte können zum Beispiel Sprechstunden im Betrieb anbieten und unterliegen der Schweigepflicht. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können gute Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung machen; oft kennen sie gute technische Lösungen für Probleme mit Lärm, Licht oder schlecht ausgestatteten Arbeitsplätzen. 22 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 23

15 Diese Expertinnen oder Experten sind, wenn sie Ihnen vertrauenswürdig und kompetent erscheinen, auch Ansprechpartner für Gespräche über die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsorganisation und in Sachen Arbeitsüberlastung. Da es ihre gesetzliche Aufgabe ist, den Arbeitgeber, aber auch die betriebliche Interessenvertretung zu Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisation zu beraten, sollten sie sich natürlich dafür interessieren, was Sie zu sagen haben! Und wenn Sie nicht allein betroffen sind, suchen Sie sich für solche Gespräche Verbündete im Kollegenkreis. Außerdem müssen vom Arbeitgeber Sicherheitsbeauftragte aus dem Kreis der Beschäftigten ernannt werden, damit der Arbeitsschutz auch vor Ort in allen Arbeitsbereichen gut vertreten ist. Sicherheitsbeauftragte arbeiten ehrenamtlich und sind Bindeglied zwischen den Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen und der Führung. Alle, die bisher genannt wurden, arbeiten in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten im Arbeitsschutzausschuss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz mit. Dieser Ausschuss kümmert sich systematisch um die Fragen der Arbeitsgestaltung, der Gefährdungsbeurteilung und damit auch um Fragen der Arbeitsüberlastung. Wenn Sie schon länger oder häufiger erkrankt sind, muss der Arbeitgeber Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Ziel ist hier, gemeinsam im Gespräch gute Lösungen dafür zu finden, dass auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen in den Betrieb zurückfinden und gut weiterarbeiten können. Ein gut durchge- führtes Eingliederungsmanagement erkennen Sie daran, dass es wirklich nach sechs Wochen Krankheit angeboten wird, dass es mehrere Beteiligte in einem BEM-Team gibt und die betriebliche Interessenvertretung, der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen sind. Und natürlich daran, dass sich dort wirklich um Ihr Anliegen gekümmert wird! Dazu können oft auch Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung, bei einer vorliegenden Schwerbehinderung auch des Integrationsamtes, in Anspruch genommen werden. In einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement können Verbesserungen am Arbeitsplatz, Weiter- oder Fortbildungen oder auch Rehabilitationsmaßnahmen bei der Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit helfen. Nehmen Sie das Angebot an, wenn Sie es vertrauenswürdig finden. Akteure, die von außen den Betrieb oder die Dienststelle unterstützen, sind in Abbildung 3 dargestellt. Die Träger der Sozialversicherung haben ein Interesse daran, dass möglichst wenige Beschäftigte durch die Arbeit erkranken oder gar erwerbsunfähig werden. Darum verfolgen sie Ansätze zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und zur Förderung von gesundheitsgerechtem Arbeiten. Die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand, haben die gesetzliche Aufgabe, mit allen verfügbaren Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten, also Prävention zu betreiben. Auch im Hinblick auf psychische Belas- 24 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 25

16 2. Kernelemente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tungen verfügen die Unfallversicherungsträger über einen großen Erfahrungsschatz. Die Landesbehörden, meist Ämter für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsicht genannt, sind für die Überwachung des staatlichen Rechts zuständig. Die Gewerbeaufsicht ist genauso wie die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet, Betriebe und Dienststellen zu kontrollieren und zu beraten und dabei Gefährdungen für die Beschäftigten als Folge psychischer Belastungen zu berücksichtigen. Wenn Sie auf unhaltbare Zustände stoßen, können Sie (nach Beratung durch die betriebliche Interessenvertretung einschließlich rechtlicher Fragestellungen) auch überlegen, ob die Gewerbeaufsicht eingeschaltet werden sollte. In einem guten Betrieb, der sich um die Gesundheit der Beschäftigten kümmert, finden regelmäßig Begehungen der Arbeitsplätze statt. Hierbei können Vorschläge zur Verbesserung vorgetragen werden. Um psychische Belastungen festzustellen gibt es besondere Instrumente (siehe Kasten Gefährdungsbeurteilung). Es ist gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze zu erstellen. Sie sind aber nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem nützlich: Aus den Gefährdungsbeurteilungen können (und müssen) schützende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden, die die Situation für Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz verbessern. Der Betriebsrat oder Personalrat hat dabei Mitbestimmungsrechte. Die Krankenkassen können im Betrieb Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten anbieten. Diese betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist keine gesetzliche Verpflichtung für die Arbeitgeber, aber es gibt durchaus hilfreiche Angebote. Typisch sind Kurse zu gesundheitsgerechten Führung für Vorgesetzte oder Seminare zum besseren Umgang mit Stress für Beschäftigte. Es ist aber auch möglich, über betriebliche Gesundheitsförderung verhältnispräventive Aktivitäten wie etwa Gesundheitszirkel im Betrieb zu initiieren. Prüfen Sie, ob es so etwas in Ihrem Betrieb gibt, und ob Angebote dabei sind, die Sie interessieren. 26 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 27

17 Gefährdungsbeurteilung was ist das? Eine Gefährdung ist im Arbeitsschutz die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Gefährdungsbeurteilung untersucht am Arbeitsplatz, ob Möglichkeiten eines Schadens oder von Beeinträchtigungen vorhanden sind. Dabei gibt es Gefährdungen, die von außen zu erkennen sind. Manche sind leicht festzustellen und Schutzmaßnahmen können relativ einfach abgeleitet werden. Für andere Probleme wird Fachwissen benötigt, um zu beurteilen, wie gefährdend die Arbeitssituationen genau sind. Das kann etwa beim Einsatz von Gefahrstoffen wie z. B. Reinigungsmitteln oder Kühlschmierstoffen oder bei Biostoffen (Viren, Bakterien, Pilze) der Fall sein. Bei Arbeitsüberlastung geht es um die Gefährdungen, die aus der psychischen Belastung des Beschäftigten resultieren. Diese können zusammenhängen mit der Aufgabenstellung der Arbeit, der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeit oder sozialen und materiellen Bedingungen. Von außen kann nicht so leicht gesehen werden, ob die Arbeitsaufgabe zur Qualifikation der Beschäftigten passt, die Einweisung ausreichend war, ob ausreichend Informationen zur Aufgabenerfüllung vorliegen, ob die Kommunikation gut läuft oder ob Pausen eingelegt werden können. Deshalb werden diese Gefährdungsbeurteilungen in der Regel mit Hilfe eines Fragebogens, den die Beschäftigten ausfüllen, umgesetzt. Die Beschäftigten können so anonym bleiben und ohne Angst antworten beziehungsweise Vorschläge machen. Die Ergebnisse werden dann bereichsweise zusammengefasst, damit die Verantwortlichen erkennen können, was in den Arbeitsbereichen geändert werden soll. Aber auch Interviews und Gruppengespräche sind sinnvolle Instrumente zur Befragung und Beteiligung der Beschäftigten. Beispiele für Maßnahmen zur Abhilfe bei Arbeitsüberlastung sehen Sie im nächsten Abschnitt: Was kann konkret in Betrieb und Dienststelle gegen die Überlastung von Beschäftigten getan werden?. Wird der Arbeitsschutz ernst genommen, bedeutet dies in vielen Betrieben schon einen erheblichen Fortschritt. Ihre Gesundheit und das Thema Überlastung haben dann einen Platz im Unternehmen und es gibt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Welche Methode im Einzelnen für die Gefährdungsbeurteilungen verwendet wird, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. Die Gewerkschaften haben hierzu teilweise eigene Instrumente wie zum Beispiel Stressbarometer entwickelt. Werden Gefährdungen festgestellt, müssen Maßnahmen zur Sicherheit oder zur Entlastung stattfinden. Damit die Beschäftigten wissen, wie sie sicher und gesund arbeiten sollen, werden sie in Unterweisungen darauf aufmerksam gemacht, was sie für sichere und gesunde Arbeit beachten müssen. Auch hier können sie eigene Vorschläge anbringen. Ob die Maßnahmen richtig wirksam sind, wird zum Beispiel in Betriebsbegehungen überprüft oder, indem dieselben Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig wiederholt werden. Sie können sich am Arbeitsschutz beteiligen, indem Sie konkrete Schutzmaßnahmen für Ihre Tätigkeit vorschlagen. 28 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 29

18 Gefährdungsanzeige Teilweise gibt es auch die Praxis, dem Arbeitgeber und den Arbeitsschützern mit sogenannten Überlastungs- oder Gefährdungsanzeigen mitzuteilen 5, dass die Arbeit nicht ohne Gefährdungen verrichtet werden kann. Häufig kommt dies zum Beispiel in sozialen Einrichtungen und in Krankenhäusern vor. 3. Was kann in Betrieb und Dienststelle konkret gegen Überlastung von Beschäftigten getan werden? Eine Gefährdungsanzeige ist ein Schreiben an den Arbeitgeber beziehungsweise einen Vorgesetzten und an die betrieblichen Arbeitsschützer, mit dem auf Missstände und Überlastung hingewiesen wird. Anlässe für solche Anzeigen können sein: die Gefährdung der eigenen Gesundheit/Sicherheit eine Gefährdung für Dritte, also Kunden oder zu Betreuende eine Gefährdung für die geforderte Arbeitsqualität. Ziel dieser Anzeigen ist es, die Führung und die Arbeitsschützer darauf hinzuweisen, dass es dringenden Handlungsbedarf für Gefährdungsbeurteilungen und Abhilfemaßnahmen gibt. Die Beschäftigten können bei Überlastung für eventuelle Fehler und Probleme keine Verantwortung übernehmen. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, für gute Organisation zu sorgen. Gefährdungen offen anzusprechen, kann für Einzelpersonen mit Risiken verbunden sein, dies hängt auch von der Kultur des Unternehmens und dem Verhalten der Vorgesetzten ab. Fehlende Schutzmaßnahmen sind jedoch nicht zu tolerieren, denn es geht um Ihre Gesundheit und die kann dauerhaft geschädigt werden, auch durch Überlastung. In vielen Fällen werden andere Kolleginnen und Kollegen ähnliche Probleme haben wie Sie. Nach Möglichkeit sollten Sie nicht alleine handeln. Sie können versuchen, Kolleginnen und Kollegen zusammenzuführen und gemeinsam mit ihnen aktiv zu werden. Und Sie sollten Gefährdungsanzeigen mit der betrieblichen Interessenvertretung abstimmen. 5 ver.di; Überlastung richtig anzeigen, Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen, sowie ver.di Bildung + Beratung: Die Überlastungsanzeige im Bereich der Pflege und sozialen Dienstleistungen. 6 gemäß 84 BetrVG,dazu Bell AiB 2011 S. 600 (602); BAG v ABR 50/04 NZA 2006, 803. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, eine ausreichende Ausstattung mit richtig ausgebildetem Personal sicherzustellen. Das soll ohne prekäre Beschäftigung und zu fairen Bedingungen stattfinden. Dann kann auch mit entsprechender Organisation und Kommunikation für verbesserte Bedingungen gesorgt werden und Probleme der Arbeitsüberlastung angegangen werden. Typische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation werden in der Tabelle auf den folgenden beiden Seiten genannt. Sofern ein Betriebsrat existiert, kann es sinnvoller sein, Ihre Anliegen in Form einer kollektiven Beschwerde zu kommunizieren 6. Diese Beschwerde wird dann vom Betriebsrat eingebracht. Der Betriebsrat hat dabei zusätzliche Möglichkeiten, weil gegebenenfalls eine sogenannte Einigungsstelle eingerichtet werden kann, die sich dann mit den Arbeitsbedingungen befasst. Ähnliche Möglichkeiten gibt es auch für Personalräte. 30 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 31

19 Überlastungsproblem zu viel Arbeit, ungerecht verteilt starre Organisation, keine alternsgerechten Arbeitsplätze gesundheitsschädigende Anforderungen durch die Führung schlechter Führungsstil unzureichende Arbeitsorganisation ohne Orientierung, Informationsdefizite Mögliche Maßnahmen zur Abhilfe Reduzierung der Arbeitsmenge, Änderungen der Arbeitsverteilung, Priorisierung von Arbeitsaufgaben (Welche Arbeiten können weggelassen werden, wenn nicht alles zu schaffen ist?) betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen zu Arbeitsplatzwechseln und zur Veränderung/Erweiterung des Arbeitsspektrums Vermeidung gesundheitsschädlicher Vorgaben und Steuerungsmethoden, zum Beispiel bei der Leistungsbewertung und bei Zielvereinbarungen Sensibilisierung von Führungskräften für die Überlastung von Mitarbeitern; Einführung einer Führungskultur, die Lernen und Entwicklung gestattet und Fehler toleriert; kein Management, das Ängste verursacht Arbeitsabläufe logisch organisieren; Beschäftigte informieren, was mit ihren Arbeitsergebnissen geschieht; verbesserte Kommunikation, zum Beispiel von organisatorischen Zielen; für die Aufgabenerfüllung angemessene Informationsweitergabe an die Beschäftigten, Überangebot an Informationen vermeiden mangelhafte Arbeitszeit- und Pausengestaltung fehlende Fortbildungsmöglichkeiten schlechte Arbeitsmittel belastende, ablenkende Arbeitsumgebung gesundheitsgerechte Arbeitszeitgestaltung auch bei Schichtarbeit und Überstunden; Verkürzung von Arbeitszeiten; Pausen und Ruhezeiten für Beschäftigte planen; gegebenenfalls spezielle arbeitsorganisatorische Lösungen, wie Absprachen zwischen Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Arbeitsaufgaben; keine technische Kommunikation in Ruhepausen (Smartphones, I-Pads etc. ausgeschaltet lassen); Einführung von Zeiterfassung zum Schutz vor Überziehung der Arbeitszeit; möglichst keine ungeplanten Einsätze Fachfortbildungen für bestimmte Arbeitstechniken: zum Beispiel Fahrtraining im Außendienst, Schulungen für den Einsatz von Software oder zum rückengerechten Heben und Tragen; Seminare zur Verbesserung allgemeiner Fähigkeiten, wie etwa zum Umgang mit schwierigen Kunden, als entlastendes Angebot angemessene Ausstattung der Arbeitsumgebung, ausreichende und bessere Arbeitsmittel, Verwendung guter, aktueller Software, die den Arbeitsfluss unterstützt statt ihn zu stören Maßnahmen zur Reduzierung von störenden Geräuschen und zur Vermeidung von Unterbrechungen, z. B. in offenen Bürobereichen, damit ohne Störungen gearbeitet werden kann Konflikte bis hin zu Mobbing aktive Lösung und Moderation von Konflikten; Verurteilung von Mobbing, zum Beispiel auch durch Betriebsvereinbarung und eine positive Unternehmenskultur Angst vor Gewalt Bei Gewalt im Arbeitsbereich können die Beschäftigten mit Schutz-, aber auch mit Deeskalationsmaßnahmen (z. B. Gesprächsführungsseminare, Notrufsysteme usw.) unterstützt werden. Arbeitsschutz nicht spürbar qualitativ gute Unterweisungen, die die richtige Nutzung der Arbeitsplatzausstattung und vor allem die Vermeidung von Überlastung gewährleisten; dabei auch die mobil arbeitenden Beschäftigten einbeziehen, die außerhalb des betrieblichen Zusammenhangs arbeiten 32 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 33

20 III. Mir wird alles zu viel was können Sie selbst tun? So können also für viele Gefährdungen Maßnahmen entwickelt werden, für deren Durchführung der Arbeitgeber die Verantwortung trägt. Die einzelne überlastete Person kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn es Missstände bei der Arbeit gibt. Nach der Durchführung von Maßnahmen muss kontrolliert werden, ob sie wirksam waren: Ist die Situation jetzt besser als vor der Maßnahme? Das wird wiederum mit einer Gefährdungsbeurteilung oder Begehung festgestellt. Das Beste wäre, wenn der Arbeitgeber sich auch um übergreifende Themen zur Verbesserung der Organisation kümmern würde. Darauf können Sie als Einzelner aber ebenfalls meist nur wenig Einfluss nehmen. Dennoch einige Beispiele: Verbesserung der Organisation des Betriebes oder der Dienststelle. Viele Betriebe entscheiden sich dafür, ausgelagerte Betriebsteile (so genanntes Outsourcing) und extern vergebene Aufgaben, wie etwa die Reinigung, wieder zurückzunehmen, um die Aufgabenerfüllung zu verbessern bessere Behandlung ungesicherter Beschäftigter (Leiharbeit, Minijobs, Befristete) am besten mit Überführung in ein gesichertes Beschäftigungsverhältnis Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel betriebseigene Kitaplätze Von allen genannten Maßnahmen profitieren nicht nur ausschließlich die Beschäftigten sie rechnen sich auch für den Betrieb oder die Dienststelle, manchmal schon kurzfristig, aber auf jeden Fall längerfristig. Die Belastungen für Arbeitnehmer/innen haben also zugenommen und Arbeitgeber oder Führungskräfte tun oft noch zu wenig, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen oder sie wenigstens nicht zu gefährden. Und das, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Zu viele Beschäftigte leiden immer weiter an ihrer Arbeitssituation, obwohl sie längst an psychische und körperliche Grenzen gestoßen sind (beziehungsweise diese bereits überschritten haben). Wenn es Ihnen also nicht gut geht, sind Sie wahrscheinlich tatsächlich überlastet. Wenn Sie sich nicht vorstellen können, so weiterzuarbeiten wie bisher, dann sollten Sie sich Hilfe holen. Welche Aufgaben der Arbeitgeber dabei hat, wurde im vorigen Abschnitt beschrieben. Nachstehend soll es um die Situation der Beschäftigten gehen: Was also können Sie als Einzelperson tun? Wie können Sie sich wehren? Wie können Sie Ihre Fähigkeit ausbauen, im täglichen Leben Entscheidungen zu treffen, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken? Diese Fähigkeit wird Gesundheitskompetenz genannt: Das beinhaltet, Wissen über gesundheitsförderliches Arbeiten zu haben und auch darüber, wie Sie auf sich selbst achten und sich schützen können. Das ist nicht leicht, aber häufig ist es eine Illusion, schon irgendwie durchzukommen. Deshalb sollten Sie wissen, was Sie tun können, wenn es Ihnen nicht gut geht und wie Sie sich auch mit Hilfe von anderen wehren können. 34 DGB Ratgeber für Beschäftigte Immer mehr Druck im Arbeitsleben? 35

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