2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg

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1 2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg 2.1. Wohnen: Mietvertrag, Kaution, Kündigung Ein Zimmer im Studentenwohnheim Wohnen bei einem privaten Wohnungsanbieter in Freiberg 2.2. Als Einwohner der Stadt anmelden - das Meldeamt im Bürgerbüro 2.3. Eröffnung eines Bankkontos 2.4. Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung Sonderfälle 2.5. Die Semestergebühr zahlen 2.6. Einschreibung zum Studium (Immatrikulation) Funktion des Studierendenausweises Kopieren mit der Copy Card Aktivierung des IT-Nutzerkontos: IDM-Portal und Uni-Rundmail 2.7. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis 2.8. TU Freiberg Willkommensgeschenk 2.9. Checkliste 5

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3 2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg Die folgenden Informationen werden Ihnen helfen, sich gut in Deutschland, in Freiberg und in Ihrem Studium an der TU Bergakademie Freiberg zu orientieren. Wenn Sie einen Mentor oder eine Mentorin haben, werden er oder sie Ihnen bei der Erledigung der wichtigen Formalitäten behilflich sein. Wir empfehlen Ihnen, in dieser Reihenfolge vorzugehen: Mietvertrag (1) - Pass Ausländerbehörde (7) - Pass, Immatrikulation Meldebescheinigung (2) - Pass, Mietvertrag Immatrikulation (6) - Pass, KV-Nachweis Bankkonto (3) - Pass, Meldebescheinigung Semestergebühr (5) - Konto/Barzahlung Krankenversicherung (4) - Pass, Zulassung, Konto In dieser Abbildung sind die wichtigsten Dokumente genannt, die Sie für jeden Schritt benötigen. Bitte lesen das nachfolgende Kapitel. Dort sind die Dokumente vollständig aufgelistet. 7

4 2.1 Wohnen: Mietvertrag, Kaution, Kündigung Ein Zimmer im Studentenwohnheim Wenn Sie ein Zimmer im Studentenwohnheim haben, schließen Sie einen Mietvertrag mit dem Studentenwerk ab. Gehen Sie dazu bitte in die Wohnheimverwaltung im Erdgeschoss des Wohnheims Agricolastraße 14. Das hohe Doppel-Gebäude ist neben der Neuen Mensa und der Bibliothek. Für den Mietvertrag brauchen Sie folgende Dokumente: Zulassungsbescheid zum Studium Wohnheimplatzzusage vom Studentenwerk Reisepass/Personalausweis Wohnheime Agricolastraße 14/16 Foto aus Richtung Winklerstraße (siehe Uniwegweiser Nr. 44) Wenn Ihr Mentor Ihnen Ihren Wohnungsschlüssel gegeben hat, unterschreiben Sie Ihren Mietvertrag bitte innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Ankunft persönlich in der Wohnheimverwaltung. Studentenwerk Freiberg Abteilung Studentisches Wohnen im Wohnheim Agricolastraße 14, Erdgeschoss Montag 10:00-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Dienstag 10:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Mittwoch 10:00-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag 10:00-12:00 Uhr und 13:30-16:30 Uhr Freitag geschlossen Telefonnummer: / wohnen@swf.tu-freiberg.de Webseite: Kaution an das Studentenwerk Zu Beginn des Mietverhältnisses müssen Sie einmalig 300,00 Euro Kaution ( Mietsicherheit ) auf das Konto des Studentenwerkes überweisen. Das Überweisungsformular bekommen Sie in der Wohnheimverwaltung. Die Kaution bekommen Sie bei Ihrem Auszug zurück, wenn in Ihrem Zimmer nichts kaputt oder beschädigt ist. Kündigung Ihres Zimmers Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt an der TU Freiberg beenden, müssen Sie Ihr Zimmer im Studentenwohnheim kündigen. Ihre schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Semesterende geben Sie in der Wohnheimverwaltung ab. Das Wichtigste zusammengefasst - Die Zimmer im Studentenwohnheim sind möbliert. ACHTUNG: keine Kissen und Decken, kein Geschirr in den Zimmern! - Die Miete enthält Grundmiete und Nebenkosten, die Miete bleibt konstant. - Zusätzliche Kosten nur für Telefonanschluss und Parkplatz. - Internet über das Studentennetz (StuNet) in Miete inklusive Kabel notwendig! - Wohnheimtutoren für Fragen und Probleme - Kurze Kündigungsfrist (6 Wochen) 8

5 2.1.2 Wohnen bei einem privaten Wohnungsanbieter in Freiberg In Freiberg gibt es viele private Wohnungsanbieter, die ihre Angebote im Internet veröffentlichen. Wenn Sie eine Wohnung von einem privaten Wohnungsanbieter mieten, dann müssen Sie normalerweise eine Kaution ( Mietsicherheit ) in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten (Mietkosten ohne Betriebskosten) bezahlen. Die Betriebskosten oder Nebenkosten sind die Kosten für Heizung, (Warm-)Wasser und Strom. Sie werden normalerweise als Pauschale zusammen mit der Miete jeden Monat gezahlt. Einmal pro Jahr bekommt der Mieter eine Betriebskosten-Endabrechnung und muss nun entweder Geld nachzahlen (wenn er mehr als die monatlichen Pauschalkosten verbraucht hat) oder er bekommt Geld vom Vermieter zurück (wenn er weniger verbraucht hat). Achtung! Auch wenn Sie wieder in Ihrem Heimatland sind, kann noch eine Nachzahlung von Betriebskosten auf Sie zukommen. Meistens bekommen Sie Ihre Kaution auch erst nach der Betriebskosten-Endabrechnung zurück. Kündigung Ihres Zimmers/Ihrer Wohnung Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt an der TU Freiberg beenden, müssen Sie Ihr Zimmer/Ihre Wohnung spätestens 3 Monate vor Ende des Monats, in dem Sie ausziehen wollen, schriftlich bei Ihrem Vermieter kündigen. Wenn Sie z.b. am ausziehen wollen, dann müssen Sie spätestens bis zum kündigen. Lassen Sie sich die Kündigung von Ihrem Vermieter bestätigen! Wichtig: Beachten Sie immer die Regelungen zur Kündigung in Ihrem Mietvertrag! Manche Vermieter vermieten nur semesterweise und so lange müssen Sie auch die Miete zahlen. Die einzige Möglichkeit, einen solchen Mietvertrag eher zu beenden, ist, einen Nachmieter zu finden, der vom Vermieter akzeptiert wird. Das Wichtigste zusammengefasst - Die Zimmer sind meistens nicht möbliert, außer es ist extra angegeben. - Die Miete enthält die Grundmiete und die Betriebskosten/Nebenkosten. - Betriebskosten werden jährlich nach Verbrauch abgerechnet, die monatliche Miete kann sich dadurch ändern. - Für Strom, Telefon und Internet müssen meist extra Verträge mit privaten Anbietern abgeschlossen werden. - Achten Sie darauf, ob der Wohnungsmakler eine Provision (= eine Gebühr für die Vermittlung einer Wohnung, wird nicht erstattet!) verlangt! - Lange Kündigungsfrist (3 Monate) 2.2 Als Einwohner der Stadt anmelden Das Meldeamt im Bürgerbüro Freiberg Wenn Sie in Freiberg wohnen, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt anmelden. Bitte tun Sie das, sobald Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben haben. Die Anmeldung ist kostenfrei. Achtung: Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt registrieren. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. 9

6 Um Ihre Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen im Einwohnermeldeamt vorlegen: Ihren Pass mit gültigem Visum oder Personalausweis, Ihren Mietvertrag und eine Wohnungsgeberbestätigung dieses Formular bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt und muss von Ihrem Vermieter ausgefüllt werden er bestätigt Ihren Einzug! Sie benötigen die Meldebescheinigung, um ein Bankkonto zu eröffnen und um eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mittelsachsen zu beantragen. Bürgerbüro auf dem Obermarkt links neben dem Rathaus (siehe Uniwegweiser Nr. 61) Achtung: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie vom Finanzamt ein Schreiben mit Ihrer Steuernummer. Dies ist ein wichtiges Dokument bewahren Sie es gut auf! Sollten Sie diesen Brief nicht bekommen, Ihre Steuernummer aber benötigen (z.b. für Arbeitsverträge), dann fragen Sie bitte beim Finanzamt Freiberg nach (Telefon ). Einwohnermeldeamt im Bürgerbüro Freiberg, Obermarkt 21 Telefon: Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag und Samstag: Uhr Montag und Mittwoch: geschlossen 2.3 Eröffnung eines Bankkontos Wir empfehlen allen Studierenden ein persönliches Girokonto (Bankkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs) bei einer Bank in Deutschland zu eröffnen. Die wichtigsten Gründe dafür sind: Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, Wenn Sie über ein Bankkonto in Deutschland verfügen und länger als ein Semester in Freiberg studieren, vergessen Sie bitte nicht, zu Beginn jedes Semesters bei der Bank eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einzureichen. um ihren Studienaufenthalt finanzieren zu können. Dafür brauchen sie ein deutsches Girokonto. Das Studentenwerk und die meisten privaten Vermieter buchen die Miete von einem Girokonto ab (Lastschriftverfahren). Dies ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter am einfachsten. Die Zahlung der Semestergebühr in Höhe von 84 Euro erfolgt in der Regel über eine Abbuchung vom Girokonto. Die Zahlung des Beitrages für die Krankenversicherung erfolgt in der Regel über eine Abbuchung vom Girokonto. Für die Eröffnung eines Girokontos müssen Sie die folgenden Dokumente bei der Bank Ihrer Wahl vorlegen: gültiger Reisepass/Personalausweis Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Zulassungsbescheid zum Studium 10

7 Hinweise zum Girokonto Die meisten Banken bieten für Studierende ein kostenfreies Girokonto an: o Sparkasse Mittelsachsen Giro4Life o Deutsche Bank Junges Konto o Commerzbank Startkonto Überweisungen (Transfers) sind in der Regel kostenlos, vor allem wenn sie per Online- Banking oder am Bankterminal erledigt werden. Vergleichen Sie die Leistungen und Bedingungen der Banken hinsichtlich Höchstalter, Kreditkarte (Jahresgebühr oder kostenfrei?), Online-Banking, kostenfreies Geldabheben inner- und außerhalb Deutschlands. Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Girokonto zum Ende Ihres Aufenthaltes in Deutschland wieder zu kündigen. Vergleichen Sie eventuell auch mit Angeboten von reinen Online-Banken (z.b. DKB, comdirect, etc.). Sie bieten zum Teil auch günstige Konditionen an, haben aber keine Filialen mit persönlicher Beratung. Wichtiger Hinweis zu Einschränkungen Bei manchen Banken (z.b. Commerzbank, Deutsche Bank) dürfen Studierende einiger Länder kein Bankkonto eröffnen (z. B. Iran, Syrien). Studierende aus dem Iran und Syrien können bei der Sparkasse ein Konto eröffnen. Tipp: Bitten Sie ihren Mentor darum, Sie bei der Kontoeröffnung, beim Gespräch mit dem Bankangestellten sowie beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare zu unterstützen. 2.4 Krankenversicherung In Deutschland muss jeder Studierende eine Krankenversicherung haben. Eine gültige Krankenversicherung brauchen Sie für die Immatrikulation an der Universität und für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zahlt für medizinische Behandlungen, Notfälle und Krankentransporte aller Art. Auch zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht zusätzlich vom Versicherungsnehmer bezahlt werden und medizinische Behandlungen müssen nicht im Voraus bezahlt werden. Studierenden aus dem Ausland wird daher empfohlen, wenn möglich eine gesetzliche und keine private Krankenversicherung abzuschließen. Kosten für Studierende unter 30 Jahre Der Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse kostet monatlich etwa 90 Euro. Diese Kosten sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen etwa gleich. Die Beiträge müssen monatlich gezahlt werden. Dies geht am einfachsten per Lastschrift. Dafür geben Sie der Krankenversicherung schriftlich Ihre Erlaubnis, dass diese den Beitrag von Ihrem Konto abbuchen darf. Dieses Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen. Kosten für Studierende über 30 Jahre Mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres oder mit Beginn des 14. Fachsemesters steigt der Mitgliedsbeitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung auf Euro pro Monat. Wer bei Beginn des Studiums schon älter als 30 Jahre ist, kann sich nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, sondern muss eine private Krankenversicherung abschließen. 11

8 Eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen Um eine neue gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen, brauchen Sie folgende Dokumente: Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt gültiger Reisepass oder Personalausweis Zulassungsbescheid der Hochschule die Daten Ihres Bankkontos Anlaufstellen/Adressen Im Anhang finden Sie die Adressen und Kontaktdaten aller gesetzlichen Krankenkassen mit einer Geschäftsstelle in Freiberg. Gesetzliche Krankenversicherung anderer europäischer Länder Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Für Studierende aus EU-Staaten sowie aus Norwegen, Island, Lichtenstein, der Schweiz und Mazedonien mit einer gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Heimatland gilt, dass ihre Krankenversicherung auch in Deutschland gültig ist. Mit den genannten Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Sie müssen allerdings über eine speziell gekennzeichnete Versichertenkarte verfügen, die als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bezeichnet wird. Beispiel der EHIC in Frankreich Die EHIC kann kostenlos zusätzlich beantragt werden und wird von der TU Bergakademie Freiberg als Nachweis einer Krankenversicherung akzeptiert Private Krankenversicherung Befreiung von der Versicherungspflicht Sollten Sie sich privat krankenversichern oder nicht über eine Europäische Krankenversicherungskarte (s. oben) verfügen, so müssen Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine so genannte Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Sie erhalten das gleichnamige Antragsformular in den Geschäftsstellen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Freiberg (siehe Übersicht im Anhang). Achtung: Dieser Schritt kann für die Dauer des gesamten Studiums in Deutschland nicht widerrufen werden! Das heißt, Sie können danach nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln und müssen privat krankenversichert bleiben. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, können Sie danach nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wechseln. Dies gilt für die gesamte Dauer Ihres Studiums. 12

9 Praktischer Hinweis für privat Krankenversicherte (Versicherung aus dem Heimatland) Privat Krankenversicherte mit einer Versicherung aus dem Ausland müssen in der Regel vor einem Arztbesuch einen so genannten Anspruchsnachweis bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen und diesen gegen einen Behandlungsschein tauschen. Für die Einschreibung benötigen auch diese Studierenden eine Bestätigung, dass sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind (s. oben) Sonderfälle DAAD-Stipendiaten Sie sind für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland über den DAAD privat krankenversichert. Mit Ihren Versicherungsunterlagen erhalten Sie eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese legen Sie bei Ihrer Immatrikulation als Nachweis für Ihre private Krankenversicherung vor. Studierende in studienvorbereitenden Deutschintensivkursen Studierende in studienvorbereitenden Deutsch-Intensivkursen müssen sich während des Deutschkurses privat krankenversichern. Mit Beginn des regulären Studiums können sie in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln (siehe dazu das bereits oben erwähnte Infoblatt zu Krankenversicherungen, welches Sie im Anhang finden). 2.5 Die Semestergebühr bezahlen Die Semestergebühr beträgt 84 Euro pro Semester. Damit werden die Aufgaben des Studentenwerkes und die Beiträge für die Studentenschaft (Studentenrat) finanziert. Die Semestergebühr muss vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung zum Studium in einem bestimmten Zeitraum bezahlt werden (siehe Kapitel 3 Termine im akademischen Jahr ). Sollten Sie eine Zweitstudiengebühr bezahlen müssen (darüber wurden Sie gegebenenfalls in Ihrem Zulassungsbescheid informiert), ist der Gesamtbetrag pro Semester 384 Euro. Für die Zahlung der Semestergebühr haben Sie zwei Möglichkeiten: Hauptgebäude, Akademiestr. 6 (siehe Uniwegweiser Nr. 1) a) Barzahlung in der Zahlstelle der TU Bergakademie oder b) Bezahlung per Banküberweisung. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie im Zulassungsbüro für ausländische Studierende (Adresse siehe Info-Box Seite 15). Dafür müssen Sie dort persönlich folgende Dokumente vorlegen: Zulassungsbescheid Nachweis der Krankenversicherung (siehe Punkt 2.4. Krankenversicherung) Reisepass mit gültigem Visum/Aufenthaltstitel (in der Regel sollte ein Aufenthaltstitel zum Studium vorliegen) ein Passfoto, falls noch nicht vorhanden weitere fehlende Dokumente gemäß Zulassungsbescheid. Sollten Sie die Semestergebühr bereits überwiesen haben (Studierende aus EU-Staaten), dann prüft das Zulassungsbüro, ob die von Ihnen gezahlte Gebühr bereits eingegangen ist. Wenn Sie die Gebühr bereits gezahlt haben, lesen Sie bitte bei Punkt 2.6 (Einschreibung zum Studium) weiter. 13

10 Zulassungsbüro für Ausländische Studierende Universitätshauptgebäude Akademiestraße 6, Erdgeschoss, Zimmer EG.13 Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Uhr Das Zulassungsbüro im Erdgeschoss des Hauptgebäudes (Raum EG.13) befindet sich im Gang rechts nach dem Eingang Akademiestr. 6 a) Bareinzahlung in der Zahlstelle: Im Zulassungsbüro für Ausländische Studierende erhalten Sie ein grünes Formular, den so genannten Zahlschein. Damit gehen Sie zur Zahlstelle im Hauptgebäude und zahlen die Semestergebühr in bar. Zahlstelle Universitätshauptgebäude Akademiestraße 6, 2. Etage, Zimmer 2.20 Reguläre Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag, Freitag Uhr Die Einzahlung wird auf dem Zahlschein vermerkt. Bringen Sie den Zahlschein bitte anschließend zurück in das Zulassungsbüro oder werfen ihn in den Briefkasten neben der Tür des Zulassungsbüros (siehe Foto oben). b) Bezahlung per Banküberweisung auf das Konto der Hauptkasse Sachsen in Dresden. Den dafür notwendigen Überweisungsschein (Vordruck für Banküberweisungen) erhalten Sie im Zulassungsbüro für Ausländische Studierende. Studenten aus einem europäischen Land erhalten den Überweisungsschein bereits im Vorfeld zusammen mit Ihrer Zulassung zum Studium mit der Post. Hinweise: Es kann bis zu zehn Tage dauern bis das Geld auf dem Konto der TU Bergakademie Freiberg eingegangen ist. Bitte tragen Sie im Überweisungsschein Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer als Verwendungszweck ein! Die Einschreibung zum Studium wird erst dann vorgenommen, wenn der Semesterbeitrag vollständig auf dem Konto der TU Bergakademie Freiberg eingegangen ist. Allein der Nachweis, dass Sie das Geld überwiesen haben, genügt nicht! 2.6 Einschreibung zum Studium (Immatrikulation) Die Einschreibung zum Studium (Immatrikulation) erfolgt im Zulassungsbüro für Ausländische Studierende, sobald der Nachweis der Zahlung der Semestergebühr vorliegt und wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hatten. Drei bis vier Werktage nach der Einschreibung können Sie sich Ihre Immatrikulationsunterlagen im Zulassungsbüro abholen: Ihre gedruckte Immatrikulationsbescheinigung Ihren persönlichen Studierendenausweis (eine Chipkarte mit Ihrem Passbild) Ihre Uni- -Adresse 14

11 Ihre persönlichen Nutzerdaten (Login und Erst-Passwort) für die Universitätscomputer, zum Abrufen der Uni- -Adresse und für die Nutzung der Online-Plattformen für Studierende (z.b. OPAL) Funktionen Ihres Studierendenausweises Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Willkommens-Guide zum Download. Mit Ihrem Studierendenausweis können Sie Bücher in der Uni-Bibliothek ausleihen und deren Leihfrist verlängern. Sie können damit das Essen in der Neuen Mensa bezahlen. Dazu müssen Sie Ihren Ausweis am Terminal im Foyer der Neuen Mensa aktivieren und mit einem Geldbetrag aufladen. Mit Ihrem Studierendenausweis erhalten Sie Zutritt zu den öffentlichen PC-Pools der Universität im Universitätsrechenzentrum, im Karl-Kegel-Bau und im Rammler-Bau. Jedes Semester muss Ihr Studierendenausweis an den Validierungsterminals in der Uni- Bibliothek oder im Hauptgebäude validiert werden. Das heißt, es wird das Datum des neuen Semesters auf die Karte aufgedruckt. Erst dann ist der Ausweis für das nächste Semester gültig! Ihr Studierendenausweis gilt nur in Verbindung mit der gedruckten Immatrikulationsbescheinigung! Beides müssen Sie bei Prüfungen vorlegen Kopieren mit der Copy Card Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Willkommens-Guide zum Download. Die Copy Card brauchen Sie für das Kopier- und Druckersystem der Universität. Sie können die Geräte zum Kopieren und Scannen von Dokumenten sowie zum Drucken (schwarz/weiß, Farbe) nutzen. Kaufen und Aufladen der Copy Card: am Automaten im Erdgeschoss der Universitätsbibliothek Kosten: 5,00 für die Copy Card (4,00 Kaution + 1,00 Startguthaben) Achtung! Sie brauchen einen 5 Euro - Schein, um die Karte zu kaufen. Das Aufladen der Karte ist mit Geldscheinen von 5 bis 20 Euro möglich. Kein Kleingeld! Preise für Kopien und Ausdrucke: A4 (s/w) 5 ct, A4 (Farbe) 35 ct, A3 (s/w) 10 ct, A3 (Farbe) 70 ct Standorte der Kopierer/Drucker: in den Universitätsgebäuden wie auf der Übersichtskarte im ungekürzten Willkommens-Guide zum Download Zum Ende Ihres Studiums können Sie die Copy Card im Büro des Studentenrates neben der Bibliothek abgeben und bekommen den Restbetrag und die Kaution ausgezahlt Aktivierung des IT-Nutzerkontos: IDM-Portal und Uni-Rundmail UNIINFO-L Bevor Sie Zugang zu den IT-Services der Universität erhalten, müssen Sie Ihr Nutzerkonto aktivieren und Ihr Erst-Passwort über das IDM-Portal (Identity Management-Portal) ändern. Dazu öffnen Sie einen Browser und gehen zum IDM-Portal: Dort bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und folgenden der weiteren Anleitung, um ein neues, sicheres Passwort zu vergeben und das Nutzerkonto zu aktivieren. Über das IDM- Portal können Sie Ihr Passwort auch später jederzeit ändern. 15

12 Über das IDM-Portal melden Sie sich auch für die Uni-Rundmail UNIINFO-L an. Einmal täglich erhalten Sie dann an Ihre Uni- adresse die Uni-Rundmail UNIINFO-L mit Uni-internen Neuigkeiten. Hier erhalten Sie wichtige Informationen o zum Studium: Raumänderungen, Prüfungen, Vorlesungen, etc. o zu Veranstaltungen: Vorträge, Partys, Studententage, etc. o zu Jobs: Stipendien, Jobs an der Universität, Messen, Praktika, etc. o zu anderen Themen: Verkauf von Möbeln, verloren und gefunden, etc. Sie selbst können auch einen Beitrag in die Uni-Rundmail schreiben, z.b. wenn Sie etwas verloren haben, Nachhilfe suchen, etc. Die UNIINFO-L kann auch als RSS-Feed abonniert werden: Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis EU-Bürger und Staatsbürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz können sich innerhalb der Europäischen Union (EU) frei bewegen und ohne Aufenthaltserlaubnis in Mitgliedsstaaten der EU aufhalten. Nicht-EU-Bürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich länger als 90 Tage ununterbrochen in Deutschland aufhalten wollen. Die Aufenthaltserlaubnis heißt auch Aufenthaltstitel oder elektronischer Aufenthaltstitel (eat). Die zuständige Behörde, die den Aufenthaltstitel ausstellt, heißt Stabsstelle Ausländerund Asylangelegenheiten des Landratsamtes Mittelsachsen, umgangssprachlich auch Ausländerbehörde. Sitz der Ausländerbehörde, Am Rotvorwerk 3, Freiberg/Stadtteil Zug Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten des Landratsamtes Mittelsachsen Am Rotvorwerk 3, Freiberg, Stadtteil Zug Telefon: auslaenderbehoerde@landkreismittelsachsen.de Sprechzeiten: Dienstag & Donnerstag: 9-12 Uhr & Uhr Freitag: 9-12 Uhr Montag & Mittwoch: nur nach Vereinbarung Telefonsprechzeit: Montag bis Freitag: 9-11 Uhr unter Telefon Anfahrt: vom Busbahnhof Freiberg mit der Buslinie F bis Haltestelle Industriegebiet Nord/ Autohaus Webseite: 16

13 Einen Termin vereinbaren Es ist wichtig, dass Sie vor dem Besuch der Ausländerbehörde einen Besuchstermin vereinbaren, da sonst keine Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt! Nutzen Sie für die Terminbuchung bitte diese Webseite: Erläuterungen: Klicken Sie zuerst auf Ausländerbehörde, dann auf Erteilung/Verlängerung/Übertragung Aufenthaltstitel. Nach der Eingabe der Anzahl der Personen (über das + ), müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Wählen Sie bitte anschließend in einem Kalender einen freien Termin aus. Daraufhin erhalten Sie eine mit einem Bestätigungslink, den Sie anklicken müssen. Erst mit dieser Bestätigung per wird der gewählte Termin an die Ausländerbehörde geschickt und von der oder dem zuständigen Sachbearbeitenden geprüft. Sie erhalten eine weitere mit der Bestätigung Ihres Termins. Benötigte Dokumente In der Ausländerbehörde müssen Sie folgende Dokumente für die Beantragung des Aufenthaltstitels vorlegen: vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie finden das Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels unter: Reisepass Meldebescheinigung (siehe Punkt 2.2. Als Einwohner der Stadt anmelden) Mietvertrag Nachweis über Krankenversicherung Immatrikulationsbescheinigung der TU Bergakademie Freiberg Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthaltes (z.b. durch ein Stipendium, die Unterstützung Ihrer Eltern oder Ersparnisse): Wie bereits bei der Beantragung eines Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichend Geld verfügen, um in Deutschland leben zu können. ein biometrisches Passfoto (weitere Informationen unter In der Ausländerbehörde befindet sich ein Fotoautomat. Kopien mitbringen Legen Sie nur vollständig ausgefüllte Unterlagen im Original vor. Zusätzlich müssen sie Kopien ihrer Originaldokumente (zum Beispiel Mietvertrag, Meldebescheinigung, Krankenversicherungsnachweis) mitbringen. Kosten Die Bearbeitungsgebühr für den Aufenthaltstitel bis zu einem Jahr beträgt 100 Euro. Für einen Aufenthaltstitel von mehr als einem Jahr 110 Euro (Ausnahmen gelten für DAAD- Stipendiaten). Der Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte mit Chip in der Größe einer Kreditkarte. Hinweis: Wenn Sie einen Mentor oder eine Mentorin haben, bitten Sie ihn/sie, Sie zur Ausländerbehörde zu begleiten. 17

14 Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, falls dies notwendig wird. Die Verlängerung müssen Sie bereits zwei Monate vor Ablaufdatum beantragen! Das Antragsformular für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erhalten Sie ebenfalls auf der Webseite der Behörde (s. Benötigte Dokumente) Für den Verlängerungsantrag müssen Sie erneut die oben genannten Unterlagen vorlegen. Die Kosten für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind: Verlängerung um bis zu drei Monate: 65,00 Euro; Verlängerung um mehr als drei Monate: 80,00 Euro. Adresse ändern auf Aufenthaltstitel Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen (auch innerhalb Freibergs), müssen Sie die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde ändern lassen. Dazu brauchen Sie wie bereits bei der ersten Antragstellung die aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (siehe Punkt 2.2. Als Einwohner der Stadt anmelden). 2.8 TU Freiberg Willkommensgeschenk Mit der Willkommensmappe erhalten Sie einen Fragebogen. Bitte füllen Sie diesen aus. Geben Sie den ausgefüllten Fragebogen am Welcome Point des Internationalen Universitätszentrums ab. Zeigen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Studierendenausweis vor. Dann bekommen Sie als Willkommensgeschenk eine TU Bergakademie Freiberg- Tasche. Der Welcome Point befindet sich in der Akademiestraße 6 (Universitätshauptgebäude), Zimmer EG. 20. TU BAF-Tasche Öffnungszeiten des Welcome Points Zeitraum : Montag-Freitag Uhr Samstag und Sonntag geschlossen Am ist der Welcome Point aufgrund der Tags der Deutschen Einheit (Feiertag) geschlossen. Ab : Dienstag Donnerstag Uhr und Uhr Uhr 18

15 2.9 CHECKLISTE Die Checkliste hilft Ihnen, zu prüfen, ob Sie alle erforderlichen Formalitäten erledigt haben. Wohnung und Zimmer gefunden Mietvertrag abgeschlossen und Wohnungsgeberbestätigung erhalten Anmeldung im Bürgerbüro: Meldebescheinigung erhalten Bankkonto Krankenversicherung Unterlagen im Zulassungsbüro für ausländische Studierende vorgelegt (Immatrikulation) Semestergebühr bezahlt Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung und Uni-Login abgeholt Aktivierung IT-Nutzerkonto Studierendenausweis in Mensa am Check-in-Point freigeschaltet Immatrikulationsbescheinigung in der Wohnheimverwaltung abgegeben Immatrikulationsbescheinigung bei der Bank abgegeben Immatrikulationsbescheinigung bei der Krankenversicherung abgegeben Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart (nicht für EU-Bürger) Aufenthaltserlaubnis beantragt (nicht für EU-Bürger) Aufenthaltserlaubnis abgeholt (nicht für EU-Bürger) 19

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