BERICHT. des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
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- Ute Kristina Kraus
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1 BERICHT des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft nach Artikel 7 Absatz 1der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates für das Jahr 2016 Bereich Schienenpersonennahverkehr
2 A) Hintergrund Die am 03. Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates 1 sieht bestimmte Veröffentlichungspflichten vor. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 VO 1370/07 hat jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zugänglich zu machen. Dieser Bericht hat entsprechend der Regelungen der Verordnung 1370/07 zwischen Busverkehr und schienengebundenem Verkehr zu unterscheiden und muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. B) Allgemeine Ausführungen Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist in Deutschland Bestandteil der Daseinsvorsorge. Er soll im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen und damit einen weiteren Anstieg des motorisierten Individualverkehrs insbesondere in und zwischen den Verdichtungsräumen verhindern. Beim Begriff ÖPNV wird im Freistaat Thüringen grundsätzlich unterschieden in Straßenpersonennahverkehr (StPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Im Freistaat Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den StPNV. Sie haben dementsprechend den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Für den SPNV ist hingegen der Freistaat Thüringen selbst Aufgabenträger und damit zuständige Behörde im Sinne des Art. 7 Abs. 1 VO 1370/07. Folglich enthält der vorliegende Bericht die gemäß Artikel 7 Abs.1 VO 1370/07 vorgesehenen Informationen ausschließlich für den Bereich des SPNV. Der hierbei näher zu betrachtende Zuständigkeitsbereich des Freistaats Thüringen für den SPNV richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Territorialitätsprinzip, d.h. der Freistaat ist zuständige Behörde für den SPNV, der im Hoheitsgebiet des Freistaats erbracht wird. 1 Nachfolgend: VO 1370/07. 2
3 C) Daten 1) Gesamtbericht über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Im Berichtszeitraum erbrachten acht verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Leistungen auf Basis von Verkehrsdurchführungsverträgen (detaillierte Auflistung siehe Anlage 1). Abb. 1: Darstellung der EVU in Thüringen ab ) Öffentliche Aufträge und ausgewählte Betreiber Im Berichtszeitraum wurden zwei neue Verkehrsdurchführungsverträge abgeschlossen. Vergabeprojekt Pfefferminzbahn EVU Erfurter Bahn GmbH Anschrift Am Rasenrain 16, Erfurt Vergabeart öffentliche europaweite Ausschreibung Betriebsaufnahme Vertragslaufzeit 7 Jahre Jährliches Leistungsvolumen ca Fplkm 3
4 Vergabeprojekt RE Jena - Halle EVU DB Regio AG, Region Südost Anschrift Richard-Wagner-Straße 1, Leipzig Vergabeart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb Betriebsaufnahme Vertragslaufzeit 5 Jahre Jährliches Leistungsvolumen ca Fplkm (Freistaat Thüringen ca Fplkm) 3) Gewährte Ausgleichsleistungen Im Jahr 2016 hat der Freistaat Thüringen für die Erbringung der o.g. Verkehrsleistungen der acht beauftragten EVU ein Entgelt in Höhe von rund 214,8 Mio. Euro gezahlt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Zuschuss von 9,54 Euro pro Fplkm, davon entfallen durchschnittlich 62 Prozent auf die Trassen- und Stationsentgelte. 4) Gewährte ausschließliche Rechte und ggf. gewährte Ausschließlichkeitsrechte Den beauftragten Betreibern wurde grundsätzlich zugesichert, dass auf den vertragsgegenständlichen Strecken bis auf vorher definierte Ausnahmen im Rahmen des Regelfahrplans grundsätzlich keine Bestellung von weiteren SPNV-Leistungen bei einem anderen EVU vorgenommen wird. 5) Qualität Der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbh (NVS) obliegt im Auftrag des Freistaats Thüringen das Vertragscontrolling insbesondere die Überwachung der Einhaltung der in den Verkehrsdurchführungsverträgen definierten Qualitätsanforderungen. 5.1 Pünktlichkeit Die Gesamtpünktlichkeit 2 der EVU in Thüringen lag im Berichtszeitraum mit 96,1 Prozent leicht unter dem Vorjahresniveau (96,7 Prozent). Die Pünktlichkeit für Gesamtthüringen lag während drei Monaten (Jan, Okt, Nov) unter 95%, in den restlichen Monaten jeweils darüber. 2 Als pünktlich werden Zugankünfte mit einer Verspätung von bis zu fünf Minuten gewertet. 4
5 Abb. 2: Pünktlichkeit in Thüringen je Monat in den Jahren 2015 und 2016 Gegenüber den Vorjahren hat sich die Pünktlichkeitsquote mit 96,1 % leicht negativ entwickelt. Abb. 3: Entwicklung der Pünktlichkeit in Thüringen in den vergangenen Jahren 5
6 Die Pünktlichkeit liegt für vier Verkehrsdurchführungsverträge fast ganzjährig unter der jeweils geforderten Pünktlichkeitsquote (Verträge 2, 8, 11 und 12 3 ). Dem gegenüber stehen fünf Verkehrsdurchführungsverträge, die ganzjährig die vertraglich vereinbarte Pünktlichkeitsquote erfüllen. Dies trifft für die Verträge 5, 6, 7, 9 und 13 zu. Grundsätzlich ist aus Sicht des Freistaats als Aufgabenträger für den SPNV die Pünktlichkeit im Jahr 2016 nicht zufriedenstellend. Insbesondere die Bausituation im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnknotens Halle samt Zugbildungsanlage hat im mitteldeutschen Raum zu erheblichen Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs geführt. Der Fahrplanwechsel im Dezember 2015 führte trotz intensiver Vorbereitungen der Verkehrsunternehmen flächendeckend zu teilweise chaotischen Betriebszuständen. Einzelne Störungen breiteten sich aufgrund der eingeschränkten Infrastrukturverfügbarkeit wie ein Dominoeffekt großflächig auf den Eisenbahnbetrieb aus, so dass die Pünktlichkeit in mehreren Verkehrsverträgen Tiefststände erreichte, die es so bisher nicht gab. Die Auswirkungen auf die Fahrgäste waren immens. Es kam zu erheblichen Fahrgastverlusten. Daraufhin haben die Aufgabenträger gemeinsam mit den betroffenen EVU ab Mitte März mit einem angepassten Betriebskonzept reagiert, welches eine Entspannung der Pünktlichkeitssituation mit sich brachte. Dies zeigt die Entwicklung der Verträge 1, 2 und Nummerierung der Verträge hat keinen Bezug zur Tabelle in Anlage 1 6
7 Abb. 4: Abweichung von der vertraglich geforderten Pünktlichkeit je Vertrag und Monat in 2016 Die Verträge 1, 2, 11 und 12 waren von den umfangreichen Baumaßnahmen im mitteldeutschen Raum besonders betroffen. Hinzu kommen im Laufe des gesamten Jahres kleinere Baumaßnahmen, die eine Verspätung von weniger als fünf Minuten erwarten lassen. Dafür erstellt die DB Netz AG keine Baufahrpläne. In der Praxis sind die Verspätungen häufig größer fünf Minuten und beeinflussen damit die Pünktlichkeit negativ. Während sich die Situation in den Verträgen 1 und 2 über das Jahr wieder stabilisiert hat, bleibt der Vertrag 11 aufgrund immer wieder auftretender Großstörungen und nicht ausreichend ausgeregelter Baustellen ab April immer unter der geforderten Pünktlichkeitsquote. Durch viele eingleisige Strecken mit Kreuzungszwangspunkten übertragen sich in diesem Netz Verspätungen besonders häufig auch auf Gegenzüge. Ein Gegensteuern ist mit der vorhandenen Infrastruktur kaum möglich. Vertrag 8 hat nur in einem Monat das geforderte Pünktlichkeitsniveau erreicht. Das anspruchsvolle Fahrplankonzept mit Flügelungen wurde durch verspätete Fernverkehrszüge und viele Baustellen ganzjährig stark negativ beeinflusst. Im Vertrag 12 wurde die vertraglich vereinbarte Netzpünktlichkeit nur in einem Monat erreicht. Die schlechte Pünktlichkeit wurde von einer Vielzahl an schlecht ausgeregelten Baumaßnahmen im Großraum Halle/Leipzig, Schäden an Infrastrukturanlagen und Störungen bei anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen verursacht. Im Oktober erreichte die Pünktlichkeit ihren schlechtesten Wert des Jahres. 5.2 Minderbespannung Die abgeschlossenen Verkehrsverträge enthalten i.d.r. konkrete Anforderungen zu den Mindestsitzplatzkapazitäten. Im Jahr 2016 wurden Fahrten erfasst, bei denen von diesen Vorgaben abgewichen wurde. Diese positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (6.593 Fahrten) ergibt sich aus mehreren Verträgen. Im Vertrag 1 kam es durch den Übergang eines Großteils der Leistungen an einen neuen Betreiber mit Neufahrzeugen zu deutlich weniger 7
8 Minderbespannungen. Im Vertrag 9 sind im Berichtsjahr (176 Fahrten) ebenfalls deutlich weniger Minderbespannungen als im Vorjahr (364 Fahrten) zu verzeichnen. Im Vertrag 12 war die Bespannung wir im Vorjahr (5.098 Fahrten) unbefriedigend. Auf den beiden Linien, die durch Thüringen führen wurden im Berichtsjahr nach wie vor Fahrten mit reduzierten Sitzplatzkapazitäten erbracht. Eine positive Entwicklung zum Vorjahr ist hier zwar deutlich, jedoch ist die Fahrzeugverfügbarkeit nach wie vor nicht zufriedenstellend. Unfallfahrzeuge, mit langen Ausfallzeiten sowie viele Graffitiangriffe, welche zu zusätzlichen Standzeiten führen, haben zu der angespannten Sitzplatzsituation geführt. 5.3 Zugausfälle Im Betrachtungszeitraum 2016 sind Fahrplankilometer (Fplkm) der bestellten Leistungen ausgefallen, dies entspricht einem Anteil von 2,2 Prozent. In 79 Prozent der Zugausfälle wurde die Beförderung der Fahrgäste durch Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr sichergestellt. Zugausfälle infolge längerfristig bekannter Baumaßnahmen werden in der Regel im Vorfeld geplant und den Reisenden vorab bekannt gegeben, d.h. die Reisenden können sich auf den Zugausfall bzw. Schienenersatzverkehr einstellen. Diese sogenannten planmäßigen Ausfälle haben einen Anteil von 79 Prozent ( Fplkm). Im Vergleich zu dem Jahr 2015 sind im Berichtszeitraum unwesentlich weniger Zugleistungen durch Baumaßnahmen ausgefallen. Daneben gibt es operative Zugausfälle. Diese können den Reisenden nicht im Vorfeld bekannt gegeben werden, da sie in der Regel ungeplant sind bzw. auf kurzfristigen Ereignissen/Störungen beruhen. In Abb. 5 sind die Ursachen für die operativen Zugausfälle dargestellt. Im Vergleich zum Jahr 2015 ( Fplkm) sind im Berichtszeitraum mit ausgefallenden Fahrplankilometern weit weniger Fahrplankilometer ausgefallen. Dies ist u.a. auf die Streiks der Lokführer bei der Deutschen Bahn AG in 2015 zurückzuführen. Im Jahr 2016 gab es keine streikbedingten Ausfälle. Operative Zugausfälle 2016 [Fplkm] Personal (inkl. Streik) ,4% Triebfahrzeugstörungen ,3% Einwirkungen Dritter ,9% Störungen der Infrastruktur ,4% Eisenbahnbetrieb ,2% Naturereignisse ,2% Sonstiges ,5% Summe ,0% Abb. 5: Operative Zugausfälle Beschwerden Die NVS kann aus den bei ihr und den EVU eingehenden Beschwerden Rückschlüsse auf die erbrachte Qualität ziehen. Insgesamt sind im Jahr 2016 bei der NVS 265 und bei den EVU 8
9 6.738 Beschwerden 4 eingegangen. In Summe ist die Anzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr (2.633) stark gestiegen. Dies ist zum Teil darin begründet, dass in neu beginnenden Verträgen das Berichtswesen deutlich verbessert wurde und nun den Aufgabenträgern detaillierter über Beschwerden berichtet werden muss. Beschwerdegründe 2016 [Anzahl] Fahrplanangebot 313 Fahrgastinformation 462 Fahrzeug 355 Pünktlichkeit Tarif 105 Personal 693 Vertrieb Haltepunkte / Anlagen 214 Sonstiges Summe Abb. 6: Beschwerdegründe 2016 Der häufigste Grund für Fahrgastbeschwerden im Jahr 2016 waren unpünktliche Züge. Der Freistaat begegnet diesen Problemen indem er u.a. das Leistungsentgelt für Schlechtleistungen reduziert, um so einen Anreiz für einen pünktlichen Zugbetrieb zu setzen. Gleichzeitig wird das Fahrplanangebot unter Berücksichtigung der finanziellen und technischen Rahmenbedingungen zusammen mit den EVU angepasst, um künftig entsprechende Probleme vorausschauend zu vermeiden. Die zweithäufigste Beschwerdeursache abgesehen von den sonstigen Gründen waren Vertriebsthemen. Darunter fallen vor allem nicht funktionierende Automaten oder geschlossene Vertriebsstellen. 4 Ohne Vertrag 12, Beschwerden lassen sich nicht einzelnen Strecken zuordnen 9
10 Anlage 1: Teilnetze in Thüringen 2016 Netz Laufzeit Linie Linienweg EVU Ist Leistungsumvon bis fang [Fplkm/a 2016] Neigetechnik-Netz Jan. 12 Dez. 21 RE 1 Göttingen Erfurt Zwickau/Glauchau DB Regio AG, RE 3 Erfurt Weimar Gera Altenburg / Greiz Verkehrsbetrieb RE 7 Erfurt Schweinfurt Würzburg Thüringen Dez. 16 RE 45 Erfurt Grimmenthal Meiningen (DB Regio) Net z RE 10 Jan. 12 Dez. 18 RE 10 Erfurt Sangerhausen Magdeburg DB Regi o Netz RB 27 und RB 48 Jan. 12 Dez. 17 RB 27 Sömmerda Großheringen DB Regi o RB 48 Fröttstädt Friedrichroda Ostthüringer Dieselnetz Jun. 12 Dez. 24 EBx13 Gera Weida Zeulenroda Erfurter Bahn GmbH EBx22 Leipzig Gera Saalfeld (EB) EB 51 Leipzig Gera Saalfeld EB 32 Saalfeld Blankenstein Lobenstein EB 28 Jena Pößneck unt Bf EB 23 (Apolda ) Erfurt Saalfeld EBx 2 Arnstadt Saalfeld EB 21 (Erfurt ) Weimar Jena Gera EB 26 (Apolda ) Weimar Kranichfeld Zeulenroda - Hof Jun. 12 Jun. 22 EBx13 Zeulenroda Hof EB E-Netz Saale-Thüringen- Dez. 15 Dez. 30 RB 20 Halle-Naumburg-Erfurt-Eisenach Abellio Rail Südharz RB 24 Naumburg-Saalfeld Mitteldeutschland RB 51 Heilbad Heiligenstadt-Nordhausen GmbH (ABRM) RB 59 / RE 19 Halle-Erfurt / Halle-Leinefelde RB 75 Heilbad Heiligenstadt-Eisleben-Halle-Eilenburg RE 16 Naumburg-Erfurt RE 17 Leipzig-Naumburg-Erfurt RE 9 Kassel-Nordhausen-Halle-Bitterfeld SE 15 Leipzig-Naumburg-Jena-Saalfeld Südthüringer Dieselnetz Jun. 01 Dez. 17 STB 41 Eisenach Meiningen Sonneberg Süd-Thüringen-Bahn STB 42 Neuhaus am Rennweg Sonneberg GmbH (STB) STB 43 Wernshausen Zella-Mehlis Suhl STB 44 Erfurt Meiningen Vogtlandnetz Dez. 12 Dez. 27 VL 4 Gera Greiz Weischlitz Vogtlandbahn GmbH (VGB) Nordost-Hessen-Netz Dez. 06 Dez. 16 R 6 Eisenach Bebra Cantus * OBS-Net z Jul. 01 Dez. 21 Rottenbach Katzhütte Obstfelderschmiede Cursdorf DB RegioNetz Verkehrs GmbH, OBS ** HSB-Net z Jan. 15 Dez. 20 Nordhausen Ilfeld Drei Annen Hohne HSB *** E-Netz Franken Dez. 11 Dez. 23 RE 30 Sonneberg Nürnberg DB Regio AG, Regio RE 42 Jena Saalbf Lichtenfels Nordostbayern RB 18 Saalfeld Bamberg Nordthüringer Dieselnetz Dez. 13 Dez. 25 RE 2 Leinefelde Eichenberg Kassel-Wilhelmshöhe DB Regi o RE 55/56 Erfurt Nordhausen RB 52 Erfurt Kühnhausen Bad Langensalza RB 53 Gotha Bad Langensalza Leinefelde MDSB-Net z Dez. 13 Dez. 25 S5 Leipzig/Halle Flughafen - Altenburg - Zwickau DB Regi o S5X Halle - Altenburg - Zwickau Gößnitz - Glauchau Dez. 13 Dez. 16 RB 37 Gößnitz - Glauchau DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Erzgebirgsbahn Erfurt - Ilmenau Dez. 13 Dez. 17 EB 46 Erfurt - Plaue - Ilmenau EB Dieselnetz Niedersachsen- Dez. 14 Dez. 29 RB 80 Nordhausen Northeim Göttingen DB Regi o Südost Kissinger Stern Dez. 14 Dez. 26 EB 40 Meiningen Schweinfurt EB * Cantus Verkehrsgesellschaft mbh * * Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn * * * Harzer Schmalspurbahnen GmbH 10
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