Eurofins GfA GmbH. Otto-Hahn-Str. 22 D Münster-Roxel. Umweltamt in Bonn -Abschlussbericht-
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1 Eurofins GfA GmbH Otto-Hahn-Str. 22 D Münster-Roxel Umweltamt in Bonn -Abschlussbericht- Auftraggeber: Gebäude: Städtisches Gebäudemanagement Bonn Bonn Umweltamt Engeltalstr Bonn Baujahr: 1955/56 Umbau: --- Art des Gebäudes: Umweltamt, Lebensmittelüberwachung, Verterinärdienst Teilnehmer/innen Ermittlung vor Ort : Durchgeführt am: / Frau Funk (SGB) Frau Geib (Betriebsleitung Umweltamt, tlw.) Herr Eck (Verwaltungsleitung Lebensmittelüberwachung, Veterinärdienste, tlw.) Frau Klenk (Eurofins GfA GmbH) Herr Trautmann (Eurofins GfA GmbH) Beurteilung durch: Dipl.-Chem. G. Volkmer (Eurofins GfA GmbH) Berichtsdatum: Berichts Nr: Seitenzahl des Berichts: B02 21 Seiten
2 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 2 von 21 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gegenstand der Untersuchung Untersuchungsumfang Potentielle Schadstofffundstellen und Empfehlungen für weitere Untersuchungen Asbest Künstliche Mineralfasern (KMF) Polychlorierte Biphenyle (PCB) Pentachlorphenol (PCP), Lindan Sonstige Bewertung Asbest Bewertung KMF Bewertung PCB Bewertung PCP Zusammenfassung...11 Anlage 1: Fotodokumentation...12 Anlage 2: Bewertungsgrundlagen...18 Anlage 3: Formblatt nach Asbestrichtlinie...20 Anlage 4: Raumluftmessungen...21
3 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 3 von Gegenstand der Untersuchung Mit der vorliegenden Schadstoffuntersuchung wurde das Gebäude des Umweltamtes sowie der Unterbereiche Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste der Stadt Bonn im Rahmen einer Erstbegehung auf das Vorhandensein von schadstoffhaltigen Bauteilen untersucht. Hierbei sollten alle auffälligen, potentiellen Schadstoffanwendungen (z.b. Asbest, PAK, KMF, Holzschutzmittel) sowie Feuchteschäden und Schimmelpilzbildungen protokolliert werden und Vorschläge für eine Probenahme unterbreitet werden. Auf Basis des Eurofins GfA-Zwischenberichtes B01 vom wurden am Probenahmen (Materialien und Raumluft) durchgeführt. 2. Untersuchungsumfang Im Rahmen dieser Erstbegehung wurden alle Räume des Gebäudes begangen. Die Bausubstanz wurde auf nachfolgende Schadstoffe untersucht: Asbest, Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP), Lindan, Pyrethroide, Aldehyde, Flüchtige Organische Verbindungen (VOC), Schimmelpilzbildungen, Blei und Radon. Die Untersuchung beschränkt sich auf sichtbare bzw. nach geringem Demontageaufwand (z.b. Anheben von Abhangdeckenplatten) erkennbare Bauteile sowie wahrnehmbare Geruchsauffälligkeiten in der Raumluft. Ein aufgrund der Bauweise vorliegender Verdacht auf verdeckt eingebaute Materialien wird berücksichtigt, ggf. werden Bauteilöffnungen und Demontagen für die Probenahme empfohlen bzw. festgelegt. Darüber hinaus vorhandene verdeckt eingebaute Materialien und ungeregelte Anwendungen von Schadstoffen werden u.u. nicht erfasst. Nachfolgender Analysenumfang wurde durchgeführt: Parameter Anzahl Proben Anzahl positiver Befunde Raumluftmessungen PCB Raumluftmessung PCP/ Lindan Materialproben Asbest = Als positiver Befund wird ein PCB-Gehalt > 300 ng/m³ bezeichnet 2 = Als positiver Befund wird ein PCP/Lindan-Gehaltt > 100 ng/m³ bezeichnet
4 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 4 von Potentielle Schadstofffundstellen und Empfehlungen für weitere Untersuchungen 3.1 Asbest FS-Nr. Raum/ Bereich Bezeichnung Bewertung Empfehlung (RL = Raumluft; MP = Materialprobe) 1 Flur, 2. OG div. Räume, KG, 1. OG, 2. OG Raum 113, 1. OG und Lüftungszentrale, KG Abstellraum, Lüftungszentrale, Heizungskeller, KG Lüftungszentrale, KG Heizungskeller, KG 7 Raum U5, KG 8 Flur Veterinärdienst FS-Nr. = Fundstellen-Nr. Pot. asbesthaltiger Wandputz Pot. asbesthaltige Brandschutztüren Pot. asbesthaltige Brandschutzklappen Pot. asbesthaltige Heizungsrohrisolierungen Pot. asbesthaltige Dichtung zwischen Lüftungskanälen (alte + neue Lüftungsanlage) Asbesthaltige Flanschdichtungen Pot. asbesthaltiger Anschluss ehem. Brandschutzklappe Pot. asbesthaltiger Kitt in Außentür Pot. schwach gebundenes Asbestprodukt, Einstufung nach Asbestrichtlinie Pot. schwach gebundenes Asbestprodukt, Einstufung in Dringlichkeitsstufe 3 nach Asbestrichtlinie Pot. schwach gebundenes Asbestprodukt, Einstufung in Dringlichkeitsstufe 3 nach Asbestrichtlinie Pot. schwach gebundenes Asbestprodukt, Einstufung nach Asbestrichtlinie Pot. schwach gebundenes Asbestprodukt, Einstufung nach Asbestrichtlinie Dringlichkeitsstufe 3 nach Asbestrichtlinie Pot. schwach gebundenes Asbestprodukt, Einstufung nach Asbestrichtlinie Pot. Stark gebundenes Asbestprodukt Materialuntersuchung (MP 1) zur Einstufung nach Asbestrichtlinie und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 Neubewertung nach 5 Jahren erforderlich, Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 bei Demontage Neubewertung nach 5 Jahren erforderlich, Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 bei Demontage Materialuntersuchung (MP 2) zur Einstufung nach Asbestrichtlinie und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 Materialuntersuchung (MP 3 + 4) zur Einstufung nach Asbestrichtlinie Beachtung der TRGS 519 bei Instandhaltung und Sanierung Materialuntersuchung (MP 5) zur Einstufung nach Asbestrichtlinie Materialuntersuchung bei Instandhaltung und Sanierung und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 Fundstelle 1: Pot. asbesthaltiger Wandputz Im Flurbereich, 2. OG wurde ein pot. asbesthaltiger Wandputz vorgefunden. Hierbei handelt es sich um ein schwach gebundenes Produkt. Der Putz wies keine Beschädigungen auf. Für die Einstufung der Sanierungsdringlichkeit nach Asbestrichtlinie sowie zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 ist eine Materialprobenahme vorzusehen (MP 1). Fundstelle 2: Pot. asbesthaltige Brandschutztüren In div. Räumen im KG, 1. OG und 2. OG sind pot. asbesthaltige Brandschutztüren eingebaut. Hierbei handelt es sich um schwach gebundene Produkte. Asbesthaltige Brandschutztüren werden gem. Asbestrichtlinie in die Dringlichkeitsstufe 3 eingestuft. Asbestprodukte der Dringlichkeitsstufe 3 sind in Abständen von höchstens 5 Jahren erneut zu bewerten. Bei Demontage sind die Schutzmaßnahmen gem. TRGS 519 zu beachten.
5 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 5 von 21 Fundstelle 3: Pot. asbesthaltige Brandschutzklappen Im Raum 113, 1. OG sowie in der Lüftungszentrale im Kellergeschoss sind Brandschutzklappen eingebaut, die aufgrund ihres Einbaudatums als asbesthaltig eingestuft werden können. Hierbei handelt es sich um schwach gebundene Produkte. Asbesthaltige Brandschutzklappen werden gem. Asbestrichtlinie in die Dringlichkeitsstufe 3 eingestuft. Asbestprodukte der Dringlichkeitsstufe 3 sind in Abständen von höchstens 5 Jahren erneut zu bewerten. Bei Demontage sind die Schutzmaßnahmen gem. TRGS 519 zu beachten. Fundstelle 4: Pot. asbesthaltige Heizungsrohrisolierung In der Lüftungszentrale sowie im Heizungsraum und im Abstellraum im Kellergeschoss wurden pot. asbesthaltige Heizungsrohrisolierungen vorgefunden. Hierbei handelt es sich um schwach gebundene Produkte, zum Zeitpunkt der Begehungen waren in einigen Bereichen Beschädigungen zu verzeichnen. Für die Einstufung der Sanierungsdringlichkeit nach Asbestrichtlinie und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 ist eine Materialprobenahme in der Lüftungszentrale vorzusehen (MP 2). Fundstelle 5: Asbesthaltige Dichtungen Lüftungskanäle In den Lüftungskanälen der neuen und der alten Lüftungsanlage in der Lüftungszentrale sind pot. asbesthaltige Dichtungen eingebaut. Hierbei handelt es sich um ein schwach gebundenes Produkt. Die Dichtungen wiesen leichte Beschädigungen auf. Für die Einstufung der Sanierungsdringlichkeit nach Asbestrichtlinie ist je eine Materialprobenahme aus der alten und aus der neuen Lüftungsanlage vorzusehen (MP 3 + 4). Fundstelle 6: Asbesthaltige Flanschdichtungen Im Heizungskeller sind asbesthaltige Flanschdichtungen an Rohrleitungsflanschen eingebaut. Asbesthaltige Flanschdichtungen (ohne Beschädigung) werden gemäß Asbestrichtlinie pauschal in die Dringlichkeitsstufe 3 (Wiederbewertung nach 5 Jahren) eingestuft. Zum Zeitpunkt der Begehung waren keine Beschädigungen erkennbar. Bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind die Regelungen der TRGS 519 zu beachten. Fundstelle 7: Pot. asbesthaltiger Anschluss ehem. Brandschutzklappe Im Raum U5 im Kellergeschoss wurde ein Wandanschluss einer ehem. Brandschutzklappe vorgefunden, der mit einer pot. asbesthaltigen Platte verkleidet ist. Hierbei handelt es sich um schwach gebundene Produkte, zum Zeitpunkt der Begehungen waren Beschädigungen an der Platte zu verzeichnen. Für die Einstufung der Sanierungsdringlichkeit nach Asbestrichtlinie und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 ist eine Materialprobenahme in der Lüftungszentrale vorzusehen (MP 5).
6 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 6 von 21 Fundstelle 8: Pot. asbesthaltiger Kitt in Außentür Im Flur des Veterinärdienstes im EG ist eine Außentür mit pot. asbesthaltigem Kitt eingebaut. Hierbei handelt es sich um stark gebundene Produkte, zum Zeitpunkt der Begehung waren keine Beschädigungen erkennbar. Eine Probenahme ist im Falle von Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 vorzusehen. Probenahme Von 5 Verdachtsmaterialien wurden Materialproben entnommen und auf Asbest untersucht: FS-Nr. Probe Proben-Nr. Probenahmeort Beschreibung Asbestbefund 1 MP 1 9G Flur 2. OG Wandputz Asbestfrei 4 MP 2 9G Lüftungszentrale KG Heizungsrohrisolierung Asbestfrei 5 5 MP 3 9G Lüftungszentrale KG Dichtung Lüftungskanäle (grau) MP 4 9G Lüftungszentrale KG Dichtung Lüftungskanäle (schwarz) 7 MP 5 9G Raum U5 KG Anschlussplatte Brandschutzklappe Enthält Asbest Asbestfrei Asbestfrei 3.2 Künstliche Mineralfasern (KMF) FS-Nr. Raum/ Bereich Bezeichnung Bewertung Empfehlung (RL = Raumluft; MP = Materialprobe) 9 Räume 113/114, 1. OG; Lüftungszentrale/ Heizungsraum, KG Rohrummantelung aus KMF Krebserzeugend gemäß GefStoffV ( alte Fasern ) Beachtung der TRGS 521 bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten FS-Nr. = Fundstellen-Nr. Fundstelle 9: Rohrummantelung aus KMF In den Räumen 113/114, 1. OG sowie in der Lüftungszentrale und im Heizungsraum im Kellergeschoss befinden sich KMF-ummantelte Rohrleitungen. Aufgrund des Einbaudatums sind die vorgefundenen Mineralfaserprodukte gemäß Gefahrstoffverordnung als krebserzeugend ( alte Fasern ) einzustufen. Bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten sind die Regelungen der TRGS 521 zu beachten. In einigen Bereichen (Räume 113/114, 1. OG) lagen die KMF- Ummantelungen teilweise offen innerhalb einer offenen Rasterdecke. Diese Bereiche sollten neu ummantelt oder die KMF-Produkte entsorgt werden.
7 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 7 von Polychlorierte Biphenyle (PCB) FS-Nr. Raum/ Bereich Bezeichnung Bewertung Empfehlung (RL = Raumluft; MP = Materialprobe) 10 Flur, 2. OG, rechts PCB-haltige Kondensatoren in Leuchtstofflampen PCB-Primärquelle Austausch durch Elektrofachkraft; Überprüfung von Kontaminationen Raumluftuntersuchung (RL 1) 11 Labor, 1. OG Pot. PCB-haltige Fugenmassen zwischen Fußboden und Wand Pot. PCB-Primärquelle Raumluftuntersuchung (RL 2), bei pos. Befund Materialuntersuchung FS-Nr. = Fundstellen-Nr. Fundstelle 10: PCB-haltige Kondensatoren in Leuchtstofflampen Es wurde eine stichprobenartige Prüfung der Leuchten auf PCB-haltige Kondensatoren vorgenommen. Hierbei wurde im Flur rechts, 2. OG ein Leuchtentyp mit PCB-haltigem Kondensator vorgefunden (Tränkungsmittelkennzeichnung 3CD). Beschädigungen waren derzeit nicht erkennbar. Da nicht bekannt ist, ob bereits defekte Kondensatoren vorhanden waren und ausgetauscht wurden, empfehlen wir die Durchführung einer Raumluftmessung auf PCB im Flur rechts, 2. OG. Zudem sollten alle Lampen auf das Vorhandensein von PCB-haltigen Kondensatoren untersucht und die PCB-haltigen Kondensatoren von einer Elektrofachkraft ausgetauscht werden. Fundstelle 11: Pot. PCB-haltige Fugenmassen Im Labor im 1. OG sind potentiell PCB-haltige Fugenmassen zwischen Fußboden und Wand eingebaut. Hierbei handelt es sich potentiell um eine Primärquelle, die die Raumluft belasten kann. Aufgrund des PCB-Verdachts ist eine Raumluftmessung auf PCB im Labor im 1. OG (RL 2) vorzusehen. Probenahme Aufgrund der vorgefundenen potentiell PCB-haltigen Materialien wurden nachfolgende Raumluftmessung durchgeführt: FS-Nr. Probe Proben-Nr. Probenahmeort PCB- Luftkonzentration [ng/m³] 10 RL 1 9G Flur 2. OG 22,90 11 RL 2 9G Labor 1. OG 22,55 FS-Nr. = Fundstellen-Nr. PCB-Konzentration nach DIN/LAGA
8 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 8 von Pentachlorphenol (PCP), Lindan FS-Nr. Raum/ Bereich Bezeichnung Bewertung Empfehlung (RL = Raumluft; MP = Materialprobe) 12 Gesamtes Gebäude außer EG Seite Engeltalstr. und Bürotrakt 1. OG Pot. PCP/ Lindan-haltige Holzfenster Pot. PCP-Primärquelle relevant für Raumluft Raumluftuntersuchung (RL 3 + 4), bei pos. Befund Materialuntersuchung FS-Nr. = Fundstellen-Nr. Fundstelle 12: Pot. PCP/ Lindan-haltige Holzfenster Im gesamten Gebäude, außer im EG, Seite Engeltalstr. sowie im Bürotrakt, 1. OG, sind potentiell PCP-/ Lindan-haltige Holzfenster eingebaut. Hierbei handelt es sich potentiell um eine Primärquelle, die die Raumluft belasten kann. Aufgrund des PCP-/Lindan-Verdachts sind zwei Raumluftmessungen auf PCP/Lindan im Raum 215, 2. OG und in der Teeküche Veterinärdienst, EG vorzusehen (RL 3 + 4). Probenahme Aufgrund des PCP/ Lindan-Verdachts wurden 2 Raumluftmessungen auf PCP/ Lindan durchgeführt. FS-Nr. Probe Proben-Nr. Probenahmeort PCP- Luftkonzentration [ng/m³] 13 FS-Nr. = Fundstellen-Nr. Lindan- Luftkonzentration [ng/m³] RL 3 9G Raum 215 < 9,35 < 9,35 RL 4 9G Teeküche < 18,52 < 55, Sonstige Für nachfolgende im Untersuchungsumfang beinhaltete Schadstoffe wurden zum Zeitpunkt der Begehung keine Anwendungen vorgefunden bzw. ergaben sich keine Verdachtsmomente: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Aldehyde, Flüchtige Organische Verbindungen (VOC), Pyrethroide, Radon, Blei, Schimmelpilze. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, die auf eine Anwendung von Pyrethroiden hindeuten sind nicht bekannt. Hinsichtlich Bleivorkommen sind offen liegende Leitungen begutachtet worden. Hieraus ergab sich kein Verdachtsmoment. Wasseruntersuchungen, die vor einigen Jahren durch das Umweltamt selbst durchgeführt wurden, ergaben keine Auffälligkeiten.
9 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 9 von 21 Bei der stichprobenartigen Befragung der Nutzer wurde von einer Mitarbeiterin über Augenreizungen (trockene Augen) im Labor 210 geklagt. Diese Augenreizungen treten laut ihrer außerhalb des Gebäudes nicht auf. Während der Begehung konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Im Büro 1, Veterinärdienst, EG, wurde von mehreren Mitarbeitern über eine häufig auftretende Geruchsbelästigung ( wie Schwefelgeruch ) berichtet. Unterhalb des Büros im Kellergeschoss befindet sich die Neutralisationsanlage des Umweltamtes. Begehungen der Anlage während des Auftretens des Schwefelgeruches durch Mitarbeiter des Veterinärdienstes und des Umweltamtes ergaben keinen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen dem Geruch im Büro und der Neutralisationsanlage. Während der Schadstoffbegehung konnte kein unangenehmer Geruch festgestellt werden. Im Raum befinden sich noch alte Lüftungsleitungen mit Auslässen, bei denen nicht geklärt ist, wo diese angeschlossen sind und ob diese noch in Betrieb sind. Es wird empfohlen, den Verlauf der alten Lüftungsleitungen zu überprüfen und diese, falls nicht mehr notwendig, stillzulegen bzw. zu verschließen.
10 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 10 von Bewertung Nachfolgend wird eine Bewertung der Analysenbefunde vorgenommen. Die Bewertungsgrundlagen sind in Anlage 2 niedergelegt. 4.1 Asbest Die zwischen Lüftungskanalformteilen der älteren eingebauten Dichtungen (Fundstelle 4) enthalten Asbest und sind als schwach gebundene Asbestprodukte einzustufen. Die Punktbewertung gemäß Asbestrichtlinie ergibt die Einordnung in Dringlichkeitsstufe 2, d.h. eine Wiederbewertung ist innerhalb von 2 Jahren erforderlich. Die potentiell asbesthaltigen Brandschutzklappen, Brandschutztüren und Flanschdichtungen (Fundstellen 2, 3 und 6) werden gemäß Asbestrichtlinie in die Dringlichkeitsstufe 3 eingeordnet, d.h. eine Wiederbewertung ist innerhalb von 5 Jahren erforderlich. Beim Umgang mit Asbest sind die Regelungen der TRGS 519 zu berücksichtigen. 4.2 Bewertung KMF Aufgrund des Einbaudatums sind die im Umweltamt eingebauten Mineralfaserwerkstoffe gemäß Gefahrstoffverordnung als krebserzeugend einzustufen ( Alte Fasern ) Bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten sind die Regelungen der TRGS 521 zu beachten. 4.3 Bewertung PCB Die PCB-Raumluftkonzentration in den untersuchten Räumen lag mit max. 22,9 ng/m³ deutlich unter dem Vorsorgewert der PCB-Richtlinie (300 ng/m³). Aufgrund der festgestellten PCB- Raumluftkonzentrationen ergeben sich keine Anhaltspunkte für Anwendungen von PCB-haltigen Materialien in den untersuchten Räumen. 4.4 Bewertung PCP Die PCP-Raumluftkonzentrationen liegen mit max. 18,52 ng/m³ deutlich unter dem Vorsorgewert der PCP-Richtlinie (100 ng/m³).
11 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 11 von Zusammenfassung Im Rahmen der Erstbegehung im Umweltamt wurden nachfolgende Schadstoffbefunde ermittelt bzw. potentiell schadstoffhaltige Bauteile vorgefunden: FS-Nr. Beschreibung Bemerkung/ Befund 1 Pot. asbesthaltiger Wandputz asbestfrei 2 Pot. asbesthaltige Brandschutztüren 3 Pot. asbesthaltige Brandschutzklappen 4 5 Pot. asbesthaltige Heizungsrohrisolierungen Pot. asbesthaltige Dichtung zwischen Lüftungskanälen (grau) Pot. asbesthaltige Dichtung zwischen Lüftungskanälen (schwarz) 6 Asbesthaltige Flanschdichtungen 7 Pot. asbesthaltiger Anschluss ehem. Brandschutzklappe 8 Pot. asbesthaltiger Kitt in Außentür 9 Rohrummantelung aus KMF PCB-haltige Kondensatoren in Leuchtstofflampen Pot. PCB-haltige Fugenmassen zwischen Fußboden und Wand Neubewertung nach 5 Jahren erforderlich, Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 bei Demontage Neubewertung nach 5 Jahren erforderlich, Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 bei Demontage Asbestfrei Neubewertung nach 2 Jahren erforderlich, Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 bei Demontage asbestfrei Neubewertung nach 5 Jahren erforderlich, Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 bei Demontage asbestfrei Materialuntersuchung bei Instandhaltung und Sanierung und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 Beachtung der TRGS 521 bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten Austausch durch Elektrofachkraft; Vorsorgewert der PCB-Richtlinie deutlich unterschritten Vorsorgewert der PCB-Richtlinie deutlich unterschritten 12 Pot. PCP/ Lindan-haltige Holzfenster Vorsorgewert der PCP-Richtlinie unterschritten Münster-Roxel, den Dipl.- Chem. G. Volkmer Hinweis: Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Auszugsweise darf der Bericht nur mit schriftlicher Genehmigung der eurofins GfA mbh vervielfältigt werden.
12 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 12 von 21 Anlage 1: Fotodokumentation Nachfolgend sind die potentiellen Schadstofffundstellen dargestellt: Außenansicht Umweltamt Fundstelle 1: pot. asbesthaltiger Wandputz
13 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 13 von 21 Fundstelle 2: pot. asbesthaltige Brandschutztüren Fundstelle 3: pot. asbesthaltige Brandschutzklappen
14 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 14 von 21 Fundstelle 4: pot. asbesthaltige Rohrisolierung Fundstelle 5: pot. asbesthaltige Dichtung zwischen Lüftungskanälen Fundstelle 6: pot. asbesthaltige Flanschdichtungen
15 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 15 von 21 Fundstelle 7: pot. asbesthaltiger Anschluss ehem. Brandschutzklappe Fundstelle 8: pot. asbesthaltiger Kitt in Außentür Fundstelle 9: Rohrummantelung aus KMF
16 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 16 von 21 Fundstelle 10: PCB-haltige Kondensatoren in Leuchtstofflampen Fundstelle 11: pot. PCB-haltige Fugenmasse zwischen Fußboden und Wand
17 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 17 von 21 Fundstelle 12: pot. PCP/Lindan-haltige Holzfenster
18 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 18 von 21 Anlage 2: Bewertungsgrundlagen Asbest Die Verwendung von schwach gebundenen Asbestprodukten (Rohdichte < kg/m³) in einem Gebäude bedeutet eine konkrete Gefahr für die Nutzer. Die Bewertung der Gefahrensituation und der Dringlichkeit einer Sanierung erfolgt mit Hilfe der Asbest-Richtlinie. Dringlichkeitsstufe I: Ergibt die Summe der Punktvergabe gemäß Katalog der Asbest-Richtlinie eine Punktezahl von 80, so ist eine Sanierung dringend erforderlich. Entsprechend der Asbest-Richtlinie sind Verwendungen mit dieser Bewertung unverzüglich zu sanieren. Ist eine Sanierung nicht sofort möglich, müssen unverzüglich vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen werden. Dringlichkeitsstufe II: Ergibt die Summe der Punktvergabe gemäß Katalog eine Punktzahl von 70-79, so ist eine Nachbewertung der Asbestfundstelle mittelfristig erforderlich. Die festgestellten und bewerteten Bauteile sollten innerhalb von zwei Jahren nach der Bewertung einer erneuten Begutachtung unterzogen werden. Sollte die Neubewertung die Einstufung in die höhere Dringlichkeitsstufe zur Folge haben, so ist eine Sanierung unverzüglich einzuleiten. Dringlichkeitsstufe III: Ergibt die Summe der Punktvergabe gemäß Katalog eine Punktzahl <70, so ist eine Nachbewertung der Asbestfundstelle langfristig erforderlich. Lokalisierte asbesthaltige Produkte dieser Dringlichkeitsstufe sollten nach max. fünf Jahren einer erneuten Bewertung unterzogen werden. Ergibt diese Neubewertung eine höhere Dringlichkeitsstufe, ist entsprechend dieser zu verfahren. Nachfolgende asbesthaltige Bauteile (ohne Beschädigung) werden unabhängig von der Punktbewertung pauschal in die Dringlichkeitsstufe III eingeordnet: Asbesthaltige Brandschutztüren Asbesthaltige Flachdichtungen in Rohrleitungsflanschen Asbesthaltige Brandschutzklappen Stark gebundene asbesthaltige Produkte (z.b. Asbestzementplatten) unterliegen keiner Dringlichkeitseinstufung gemäß Asbestrichtlinie. Ein Sanierungsbedarf besteht in der Regel bei Beschädigungen bzw. bei nicht intakter Oberfläche. Stark gebundene asbesthaltige Produkte sollten jedoch aus Gründen der Prävention langfristig ausgetauscht werden. Zur Vermeidung von Faserfreisetzungen dürfen sie außerdem nicht mechanisch bearbeitet (gefegt, gebohrt, geschnitten etc.) werden.
19 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 19 von 21 PCB Die Bewertung von PCB-Raumluftbelastungen erfolgt gemäß PCB-Richtlinie NRW: Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m³ Luft sind als langfristig tolerabel anzusehen (Vorsorgewert). Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 und ng PCB/m³ Luft ist die Quelle der Raumluftverunreinigungen aufzuspüren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mittelfristig zu beseitigen. Zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben. Der Zielwert liegt bei weniger als 300 ng PCB/m³ Luft (Sanierungsleitwert). Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von ng PCB/m³ Luft sind akute Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für Sofortmaßnahmen). Bei entsprechenden Befunden sollen unverzüglich Kontrollanalysen durchgeführt werden. Bei Bestätigung des Wertes sind in Abhängigkeit von der Belastung zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in diesen Räumen unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentrationen von PCB zu ergreifen. Der Zielwert liegt auch hier bei weniger als 300 ng PCB/m³ Luft. PCP/ Lindan Für die Bewertung von PCP/Lindan-Raumluftbelastungen wird PCP als Leitparameter herangezogen. Die Bewertung erfolgt gemäß PCP-Richtlinie NRW: Liegt die im Jahresmittel zu erwartende PCP-Raumluftbelastung oberhalb von 1000 ng/m ³, ist eine Sanierung durchzuführen In Räumen, in denen sich Personen über einen längeren Zeitraum regelmäßig mehr als 8 Stunden aufhalten und in denen nutzungsbedingt auch Expositionen über Staub und Lebensmittel zu erwarten sind, ist eine Sanierung bereits unterhalb einer PCP- Raumluftbelastung von 1000 ng/m³ aber oberhalb von 100 ng/m³ durchzuführen. Zur Festlegung der Sanierungsnotwendigkeit sind weitere Untersuchungen gemäß dem Ablaufschema der PCP-Richtlinie vorzunehmen. Unterhalb einer PCP-Raumluftbelastung von 100 ng/m ³ sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
20 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 20 von 21 Anlage 3: Formblatt nach Asbestrichtlinie Projekt: Umweltamt Datum: Gebäude: Raum: Umweltamt Lüftungszentrale Bauteil/Fundstellentyp: Asbestdichtung zwischen Lüftungskanalformteilen Bewertungsgruppe Punkte Bewertung I Art der Asbestverwendung 1. Spritzasbest Asbesthaltiger Putz Leichte asbesthaltige Platten Sonstige asbesthaltige Produkte II Asbestart 5. Amphibol-Asbeste 2 6. Sonstige Asbeste 0 0 III Oberflächenstruktur des Asbestproduktes 7. Aufgelockerte Faserstruktur Feste Faserstruktur ohne/ mit nicht ausreichender Beschichtung Beschichtete, dichte Oberfläche 0 IV Oberflächenzustand des Asbestproduktes 10. starke Beschädigungen leichte Beschädigungen keine Beschädigungen 0 V Beeinträchtigung des Asbestproduktes 13. Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit Beschädigungen ausgesetzt Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten ausgeführt Produkt ist mechanischen Auswirkungen ausgesetzt Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt Produkt liegt im Bereich starker Luftbewegungen Im Raum mit dem Produkt sind starke Luftbewegungen Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt 0 VI Raumnutzung 22. Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum Zeitweise benutzter Raum Nur selten benutzter Raum 8 VII Lage des Produktes 26. Unmittelbar im Raum Im Lüftungssystem Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung Summe der Bewertungspunkte 72 Dringlichkeitsstufe I > 80 Dringlichkeitsstufe II X Dringlichkeitsstufe III < 70
21 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Seite 21 von 21 Anlage 4: Raumluftmessungen Probenahmedatum: Außentemp.: 20 C Randbedingungen: Status-Messung auf PCB und PCP/ Lindan in der Raumluft gemäß VDI-Richtlinien. Die Probenahmen erfolgten bei verschlossenen Fenstern und Türen, die Räume waren vor den Messungen nach Nutzerangaben mind. 8h verschlossen. PCP/ Lindan-Raumluftmessungen Proben-Nr. Probenahme ort Probenvolumen [m³] Raumtemp. [ C] [%] PCP- Luftkonzentration [ng/m³] Lindan- Luftkonzentration [ng/m³] 9G Raum 215 5, < 9,35 < 9,35 9G Teeküche 5, < 18,52 < 55,56 PCB-Raumluftmessungen Proben-Nr. Probenahmeort Proben-volumen [m³] Raumtemp. [ C] Raumluftfeuchte Raumluftfeuchte [%] PCB- Luftkonzentration [ng/m³] 9G Flur 2. OG 0, ,90 9G Labor 1. OG 0, ,55
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eurofins GfA Gesellschaft für Arbeitsplatz- und Umweltanalytik mbh Otto-Hahn-Str. 22 D-48161 Münster-Roxel Übergangsheim Hüttenweg 7-9 in Bonn -Zwischenbericht- Auftraggeber: Gebäude: Städtisches Gebäudemanagement
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eurofins GfA Gesellschaft für Arbeitsplatz- und Umweltanalytik mbh Otto-Hahn-Str. 22 D-48161 Münster-Roxel Bürogebäude Kaiser-Friedrich-Str. 13 in Bonn -Abschlussbericht- ersetzt Bericht 64136-016.B01
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Eurofins GfA GmbH Otto-Hahn-Str. 22 D-48161 Münster-Roxel Frauenmuseum in Bonn -Abschlussbericht- (Korrigierter Bericht ersetzt Bericht-Nr. 64136-26 B03 vom 21.08.2009) Auftraggeber: Gebäude: Städtisches
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Eurofins GfA GmbH Otto-Hahn-Str. 22 D-48161 Münster-Roxel Stadtmuseum in Bonn -Abschlussbericht- Auftraggeber: Gebäude: Städtisches Gebäudemanagement Bonn 53103 Bonn Stadtmuseum Franziskaner Str. 9 53113
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Eurofins GfA GmbH Otto-Hahn-Str. 22 D-48161 Münster-Roxel VHS Wilhelmstr. 34 in Bonn -Abschlussbericht- (ersetzt Bericht-Nr. 64136-024 B03 vom 28.06.2010) Auftraggeber: Gebäude: Städtisches Gebäudemanagement
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eurofins GfA Gesellschaft für Arbeitsplatz- und Umweltanalytik mbh Otto-Hahn-Str. 22 D-48161 Münster-Roxel Rathaus Bad Godesberg in Bonn Neubau 1969 -Abschlussbericht- Auftraggeber: Gebäude: Städtisches
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Eurofins GfA GmbH Otto-Hahn-Str. 22 D-48161 Münster-Roxel Oper in Bonn -Abschlussbericht- Auftraggeber: Gebäude: Städtisches Gebäudemanagement Bonn 53103 Bonn Oper Am Boeselagerhof 1 53111 Bonn Baujahre:
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