Schriftliche Kleine Anfrage
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- Heiko Stieber
- vor 5 Jahren
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1 16. Dezember 2014 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Kaesbach (FDP) vom und Antwort des Senats - Drucksache 20/ Betr.: Zahlen zu Asylverfahren und Arbeitserlaubnissen/ Lampedusa auf Kampnagel Nach Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden bis einschließlich Oktober 2014 in diesem Jahr Entscheidungen über Asylanträge getroffen Anträge (29,1 Prozent) wurden positiv entschieden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. September 2014 über Reformen des Beschäftigungsverbotes für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldungsinhabern entschieden. Unter anderem soll das absolute Beschäftigungsverbot auf drei Monate beschränkt werden. Der Bund hat in der vergangenen Woche den Ländern und Kommunen zur Unterstützung der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber 1 Milliarde Euro zugesagt. In den Jahren 2015 und 2016 sollen je 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Laut einem Bericht des Hamburg Journals vom leben seit Kurzem Personen der sogenannten Lampedusa-Gruppe, die sich nicht bei der Ausländerbehörde registriert haben sollen, in einem neu gebauten Kunstprojekt der Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH. Einem Bericht des NDR 90,3 vom ist zu entnehmen, dass die Sozialbehörde bislang mehr als 70 private Wohnungsangebote für Flüchtlingsfamilien erhalten hat. 40 Wohnungen sollen bereits angemietet worden sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Asylerstanträge wurden in den Jahren 2011 bis 2014 bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Personen gestellt, die sich in Hamburg aufhalten? Bitte monatlich aufführen Asylerstanträge Folgeanträge Insgesamt Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Seite 1 von 6
2 Asylerstanträge Folgeanträge Insgesamt Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Asylerstanträge Folgeanträge Insgesamt Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Asylerstanträge Folgeanträge Insgesamt Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Seite 2 von 6
3 3 2. Wie viele dieser Asylerstanträge führten zu einer Anerkennung? Mit welchen Sachentscheidungen wurden diese Anträge jeweils entschieden? Für wie viele dieser Anträge hat sich das BAMF als nicht zuständig erklärt ( Dublinfälle )? Wie viele dieser Anträge führten zu formellen Erledigungen? Bitte jährlich aufführen. Das nach 5 Asylverfahrensgesetz zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf die als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Übersichten verwiesen und ergänzend mitgeteilt, dass Statistiken zu den Dublinfällen auf Länderebene nicht vorliegen. 3. Wie viele Anträge auf Arbeitserlaubnis wurden von Duldungsinhabern und Personen mit einer Aufenthaltsgestattung in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2014 gestellt? Wie viele dieser Anträge wurden positiv, wie viele negativ entschieden? In wie vielen Fällen wurde eine Vorrangprüfung durchgeführt? In wie vielen Fällen wurde das Zustimmungsverfahren über die Zentrale Arbeits- und Fachvermittlung (ZAF) ohne Vorrangprüfung geführt? In wie vielen Fällen wurde kein Zustimmungsverfahren geführt? Bitte die Gründe hierfür anführen. In wie vielen Fällen steht ein Ergebnis der Antragsprüfung noch aus? Bitte monatlich aufführen. Statistische Auswertungen über gestellte Anträge (Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörden) werden von der hierzu beteiligten Bundesagentur für Arbeit nicht geführt. Eine statistische Auswertung der in den Jahren 2011 bis 2014 erteilten Zustimmungen und Ablehnungen für Geduldete und Asylbewerber nach den jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen ergibt für Hamburg folgendes Bild: Zustimmungen/Ablehnungen für Asylbewerber 39 AufenthG i. V. m. 61 Abs. 2 AsylVfG (Aufenthaltsgestattung Asylbewerber) Jan - Juni 2013 Jan - Nov 2014 Jan - Nov 2014 Zust. Abl. Zust. Abl. Zust. Abl. Zust. Zust. Abl Keine Erfassung *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Deshalb auch keine monatliche Aufschlüsselung. Stand: Statistik der Bundesagentur für Arbeit bis 6/2013 bis 6/2013 bis 6/2013 ab 7/2013 Zustimmungen/Ablehnungen für Geduldete 10 (1) BeschVerfV (Duldungsinhaber) mit Vorrangprüfung - in Kraft 1/2009-6/2013 (vormals 10 Satz 1 BeschVerfV) ab 7/ Abs. 1 BeschV 10 (2) Nr. 1 BeschVerfV (Zustimmung zur Berufsausbildung) ohne Vorrang - in Kraft 1/2009-6/2013 ab 7/2013 zustimmungsfrei 10 (2) Nr. 2 BeschVerfV (Zustimmung nach 4-jährigem Aufenthalt) ohne Vorrang - in Kraft ab 1/2009-6/2013 ( bis Satz 3 BeschVerfV) ab 7/2013 zustimmungsfrei 32 Abs. 1 BeschV (Beschäftigung von Personen mit Duldung) - i. Kraft 7/ Jan - Nov 2014 Zust. Abl. Zust. Abl. Zust. Abl. Zust. Abl * 73 * 26 6 * 5 * * * 6 * mit Vorrangprüfung *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Deshalb auch keine monatliche Aufschlüsselung. Diese Daten beinhalten nicht die Saisonkräfte, Schaustellergehilfen, Haushaltshilfen und Werkvertragsarbeitnehmer. Stand: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 3 von 6
4 4 Die Zentrale Arbeits- und Fachvermittlung (ZAV) wird nicht bei allen Anträgen beteiligt. Eine Beteiligung unterbleibt, solange ein Beschäftigungsverbot besteht, weil die Wartezeit nach 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) bzw. 61 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) von drei Monaten (seit November 2014, vorher zwölf für Duldungsinhaber bzw. neun Monate für Asylbewerber) noch nicht abgelaufen ist oder ein Versagungsgrund nach 33 BeschV vorliegt. Die Ausländerbehörde stimmt der Beschäftigung ohne Beteiligung der ZAV zu, wenn eine Zustimmung nach 32 Abs. 2 BeschV nicht erforderlich ist. Nach 32 Abs. 3 BeschV erhalten Inhaber einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung nach einem vierjährigen ununterbrochenen Aufenthalt eine generelle Beschäftigungserlaubnis, sofern kein Versagungsgrund nach 33 BeschV vorliegt. 4. Wie hoch ist der Betrag, den Hamburg aus dem Finanzierungspaket des Bundes für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in den Jahren 2015 und 2016 erhalten wird? Für den Fall, dass der Betrag noch nicht feststeht: Mit welchem Betrag beziehungsweise welchen Beträgen rechnet der Senat? Ist der Betrag des Bundes auch für Flüchtlinge gedacht, die keinen Asylantrag stellen? Siehe Drs. 20/ Wie hoch ist der Betrag, den Hamburg in den Jahren für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge insgesamt ausgegeben hat? Bitte nach Jahren sortieren. Kosten des Betriebs der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung: Jahr Gesamtkosten in Euro , ,35* ,17 1. Hj ,91 *Im Jahr 2012 wurde im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Mitnutzung der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung bis zum Jahr 2016 vereinbart. Es erfolgte eine Vorfinanzierung in Höhe von 8,083 Mio., die im Jahr 2012 fällig wurde. Kosten der Öffentlichen Unterbringung*: Leistungen nach dem AsylbLG Öffentliche Unterbringung* Betriebskosten (Stand ) Investitionen * Die Personengruppen der Zuwanderer und Wohnungslosen werden nicht getrennt voneinander untergebracht. Eine Ausdifferenzierung der Kosten für die Zuwanderer kann daher nicht vorgenommen werden. Darüber hinaus Seite 4 von 6
5 5 ist eine Zuordnung zu den Personenkreisen nicht trennscharf möglich. Die hier dargestellten Kosten sind rd. 54 % der tatsächlichen Betriebskosten. Die Differenz wird durch Gebühren nach dem AsylbLG, SGB XII und SGB II (KdU) finanziert. Kosten der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF): Kosten der Erstversorgung Kosten der Folgeunterbringung HzE * * Gesamt , , , ,49 Quellen: Projuga und Jus-IT Datawarehouses *Datenabfrage vom 10. Dezember 2014, Datum des Datenbestandes: 7. Dezember 2014 **Der Wert für 2012 basiert auf einer qualifizierten Schätzung, da aufgrund der Umstellung von Projuga auf JUS- IT für die Monate Mai und Juni keine Daten vorhanden sind. Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Ausgaben für die Unterbringung. Kostenerstattungen anderer öffentlicher Jugendhilfeträger nach 89d SGB VIII können nicht gegengerechnet werden, da in den entsprechenden Einnahmetiteln der Bezirksämter die Kostenerstattung für UMF nicht von anderen Erstattungen unterscheidbar gebucht werden. Weiterhin erfolgen die Erstattungen nach 89d SGB VIII periodenfremd in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren. Zu den Kosten siehe im Übrigen Drs. 20/ Hat der Senat Kenntnis von dem Umstand, dass Personen der sogenannten Lampedusa-Gruppe in einem sogenannten Kunstprojekt der Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH wohnen? Wenn ja, seit wann? Welche Genehmigungen für das Kunstprojekt auf Kampnagel wurden bei dem Bezirksamt Hamburg-Nord wann beantragt? Welche Planungsunterlagen wurden in diesem Zusammenhang eingereicht? Wann und von wem wurde über die eingereichten Anträge wie entschieden? Bitte die Projektbeschreibung des Kunstprojektes anhängen. 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Kunstprojekt? Aus welchen Mitteln wurden diese Kosten beglichen? Sind öffentliche Mittel bei der Realisierung des Projektes verwendet worden, eventuell auch Zuwendungsmittel? Wenn ja, in welcher Höhe? In welcher Höhe erhielt beziehungsweise erhält die Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH Subventionen der Stadt Hamburg in den Jahren ? Die Gruppe Baltic Raw hat auf der Fläche ein eigenständiges Kunst-Projekt geschaffen. Am 27. Oktober 2014 wurde beim Bezirksamt Hamburg-Nord der Antrag auf Genehmigung eines Versammlungsraumes gestellt. Es wurden Flurkarte, Lageplan, Grundriss (geändert am 7. November 2014), Schnitt, Ansichten, Befreiungsantrag und Beschreibung des Projektes eingereicht. Am 18. November 2014 wurde vom Bezirksamt Hamburg-Nord eine befristete Genehmigung vom 1. November 2014 bis 30. April 2015 für eine Begegnungsstätte erteilt. Darüber hinaus liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor.die Gesamtkosten für das Kunstprojekt sind weder der zuständigen Behörde noch der Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH bekannt, da das Projekt eigenständig von der Gruppe Baltic Raw konzipiert und umgesetzt wurde. Die Gruppe Baltic Raw hat die entsprechenden Finanzierungsmittel nach Auskunft der Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH z.b. per Crowdfunding, Spenden und über Stiftungsanträge akquiriert. Öffentliche Mittel wurden bei der Realisierung des Projektes nicht verwendet Seite 5 von 6
6 6 Förderung der Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH in den Jahren in : Spielzeit 2011/2012 Spielbetrieb: Kleinere Investitionen und Beschaffungen: Projektförderungen: Baumaßnahmen: Spielzeit 2012/2013 Spielbetrieb: Projektförderungen: Kleinere Investitionen und Beschaffungen: Baumaßnahmen: Spielzeit 2013/2014 Spielbetrieb: Tanzplattform: Projektförderungen: Kleinere Investitionen und Beschaffungen: Baumaßnahmen: Darüber hinaus liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor. 8. Hat der Senat Kenntnis von Privatpersonen, die sich an f & w fördern und wohnen AöR, die Sozialbehörde, die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle oder andere Stellen gewendet haben, um privaten Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, wie viele Personen haben Wohnraum in welcher Größenordnung angeboten? Wird dieser Wohnraum bereits von Flüchtlingen bewohnt? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Soll der Wohnraum von einer bestimmten Gruppe der Flüchtlinge genutzt werden? Wenn ja, von welcher? In den letzten Wochen haben Privatpersonen f & w sowie verschiedenen Hamburger Dienststellen u.a. Häuser, Wohnungen, Zimmer, Wohngemeinschafts-Plätze, Flächen, Sachspenden und Dienstleistungen zu verschiedenen Konditionen angeboten. Diese Angebote gehen als Anrufe und E- Mails direkt bei Dienststellen ein, aber auch über die Internet-Seite oder den Hamburg-Service. Jedes Angebot wird aufgenommen und nach Beratung und Klärung mit dem Anbieter an die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle bzw. an f & w weitergeleitet. Über die Art der Angebote und Anzahl der erfolgreichen Vermittlungen wird keine Statistik geführt Seite 6 von 6
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