Freiräume schaffen für Qualität und Sicherheit. Bausteine für eine patientenorientierte Versorgung

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1 Freiräume schaffen für Qualität und Sicherheit Bausteine für eine patientenorientierte Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2013

2 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser! Welchen Anforderungen muss unser Gesundheitswesen gerecht werden? Wie soll sich die Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren weiterentwickeln? Jede Bundesregierung setzt ihre eigenen Schwerpunkte in der Gesundheitspolitik und verändert damit die Rahmenbedingungen für die der Versicherten und die Arbeit der Beschäftigten im deutschen Gesundheitssystem. So wird es auch in der kommenden Legislaturperiode sein. Im Jahr der Bundestagswahl legt die BARMER GEK ihre gesundheitspolitischen Positionen vor: Wir wollen uns damit an der Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen der Versicherten beteiligen. Ziel jeder Gesetzgebung muss es sein, die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. Menschen brauchen die Sicherheit, dass ihnen im Krankheitsoder im Pflegefall schnell und zuverlässig die notwendige medi zinische Behandlung und Betreuung zukommt. Zudem ist die Teilhabe am medizinischen Fortschritt ein hohes Gut. Die gesetzliche Krankenversicherung ist bereits heute ein sehr leistungsstarkes System, das jedoch ständig an die sich verändernden medizinischen, strukturellen und demografischen Bedingungen angepasst werden muss. Aus Sicht der BARMER GEK sollen vor allem Anstrengungen zur weiteren Vernetzung der Strukturen im Gesundheitswesen unternommen werden. Die Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung müssen überwunden, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gesundheitsberufe intensiviert werden. Patientinnen und Patienten werden davon profitieren. Wir tragen große Verantwortung für die gute gesundheitliche unserer 8,7 Millionen Versicherten. Wir wollen diese Verantwortung wahrnehmen, appellieren jedoch an die politisch Verantwortlichen, den Krankenkassen die für die notwendigen Freiräume zu geben. Berlin, Juni 2013 Holger Langkutsch Vorsitzender des Verwaltungsrates der BARMER GEK Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK 2

3 Ausgewählte gesundheitspolitische Positionen der BARMER GEK n Möglichkeit zum Abschluss von Direktverträgen mit Krankenhäusern schaffen Direktverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über planbare Leistungen sollen die hohe QuaIität der Behandlung für die Patientinnen und Patienten sichern. n Ambulante spezialfachärztliche für den Qualitätswettbewerb nutzen Der neue hochspezialisierte sbereich soll breiter gefasst, aber selektivvertraglich geregelt werden, um eine qualifizierte, interdisziplinäre sicherzustellen und die Kompetenzen zu bündeln. n Vertragsrecht durch eine einheitliche, abgestimmte Generalklausel für Selektivverträge neu regeln Gesetzliche Krankenkassen benötigen im Qualitätswettbewerb mehr Freiheiten zur Entwicklung innovativer sformen. n Hausarztzentrierte im Kollektivvertrag sicherstellen Die Sicherstellung einer flächendeckenden hausarztzentrierten ist Bestandteil der Regelversorgung und muss kollektivvertraglich geregelt werden. n Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig umsetzen Die Leistungen der Pflegeversicherung sind weg von einer rein somatischen Ausrichtung stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auszurichten. n Mehr Autonomie durch kassenindividuellen prozentualen Beitragssatz gewähren Gefordert sind kassenindividuelle Beitragssätze, die den gesetzlichen Krankenkassen eine an dem jeweiligen konkreten sbedarf orientierte Beitragserhebung ermöglichen. n Nutzenbewertung auf alle Leistungsbereiche ausweiten Durch eine konsequente Nutzenbewertung sollen Innovationen in bestehende Behandlungskonzepte Eingang finden und die Teilhabe von Patientinnen und Patienten am medizinischen Fortschritt sicherstellen. n Qualitätssicherung um Patientenperspektive erweitern Traditionelle Konzepte der Qualitätssicherung müssen um die subjektive Sicht von Patientinnen und Patienten erweitert werden. n Arztzentrierung durch neue Kooperations- und Teamstrukturen überwinden Die Arbeitsbeziehungen im Gesundheitswesen sind zu enthierarchisieren, ausgewählte ärztliche Tätigkeiten sollen auf qualifiziertes Fachpersonal übertragen werden. n Aufsicht zwischen Bund und Ländern vereinheitlichen Die Aufsicht über sverträge gehört in die alleinige Zuständigkeit der Länder, Entscheidungen in einem Bundesland sind auf alle anderen Bundesländer zu übertragen. 3

4 Die Zukunft liegt in der Vernetzung Die Strukturen der gesundheitlichen wandeln sich: Die Schwächen und Ineffizienzen einer nach Sektoren gegliederten sind längst erkannt. In Zukunft soll das Gesundheitswesen sektorübergreifend gestaltet werden, um die Koordination und Vernetzung aller Beteiligten voranzutreiben. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten eine kontinuierliche, abgestimmte medizinische Behandlung zu gewährleisten. Ausbau und Förderung der Integrierten n Integrierte erleichtern Ein wesentliches Instrument neu strukturierter sabläufe ist die Integrierte. Sie soll daher ausgebaut und gefördert, ihre vertragliche Gestaltung zudem erleichtert werden. Der Zwang zur kurzfristigen Refinanzierung darf den Erfolg neuer, innovativer sformen nicht behindern. n Kooperative sformen einschließlich MVZ gezielt fördern Eine verstärkte innerärztliche Zusammenarbeit, der Wissensaufbau und -austausch unter niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und die Kooperation der Medizinerinnen und Mediziner mit anderen Gesundheitsberufen sind für verbesserte sstrukturen auf regionaler Ebene unabdingbar. Besonders geeignet dafür sind Medizinische szentren (MVZ). Um sie leichter zu etablieren, darf es keine Beschränkung ihrer Rechtsträgerschaft geben. n Förderung von Ärztenetzen Mit dem GKV-sstrukturgesetz wurde die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Ärztenetzen geschaffen. Diese Entwicklung begrüßt die BARMER GEK. Die BARMER GEK hat es sich zur Aufgabe gemacht, die sstrukturen auf regionaler Ebene für ihre Versicherten mit zu gestalten. Wir entwickeln ein Kennzahlensystem aus Struktur-, Prozess- und Ergebnisindikatoren für Ärztenetze, abgeleitet aus GKV-Routinedaten. Ärztinnen und Ärzte in Netzen werden mit einer regionalen Kontrollgruppe und bundesweit mit anderen Netzen verglichen. So können Leistungsstärken und -schwächen der Ärztenetze ermittelt und gemeinsam von den Ärztinnen und Ärzten und der Krankenkasse ausgewertet werden. Doch die derzeitigen Rahmenbedingungen und Vertragsformen setzen den gesetzlichen Krankenkassen zu enge Grenzen für eine Vernetzung. Deshalb müssen die Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge zwischen Ärztenetzen und Krankenkassen flexibilisiert und erweitert werden. Optimierung der ambulanten spezialfachärztlichen n Kooperationsgebot ist ein Schlüssel zur Überwindung der Sektorengrenzen In der ambulanten spezialfachärztlichen (ASV) werden ausgewählte ambulante Leistungen in einen neuen sbereich überführt. Berührt sind davon Leistungen zur Behandlung schwerer und seltener Erkrankungen sowie hoch spezialisierte Leistungen. Der Schlüssel für die Überwindung der Sektorengrenzen ist das Kooperationsgebot zwischen den beteiligten Disziplinen sowie Praxen und Kliniken. Es sichert die verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor und damit eine besser abgestimmte für Patientinnen und Patienten mit besonders schweren Erkrankungen. 4

5 n Praxistaugliche Abgrenzung zu bestehenden Leistungsbereichen Die ambulante spezialfachärztliche erfordert hohe und einheitliche Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer bezüglich der fachlichen Expertise und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Notwendig ist eine praxistaugliche Abgrenzung der ASV zu etablierten Leistungsbereichen der durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, der ambulanten Krankenhausversorgung sowie der teil- und vollstationären. Bei der Abgrenzung steht der sbedarf der Patientinnen und Patienten im Zentrum. n Ambulante spezialfachärztliche für Qualitätswettbewerb nutzen Der sektorübergreifende Ansatz der ambulanten spezialfachärztlichen bietet nach Ansicht der BARMER GEK große Chancen, anspruchsvolle Qualitätsstandards für die hoch spezialisierten ärztlichen Leistungen zu etablieren und damit die Betreuung schwerkranker Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Die ASV soll stärker für einen Qualitätswettbewerb im System genutzt und perspektivisch ausgebaut werden. Für die Krankheitsbilder und smöglichkeiten der ASV liegen zumeist eine sehr gute Studien- und Evidenzlage sowie Leitlinien vor. Eine konsequent selektivvertragliche Lösung ist aus unserer Sicht dafür besser geeignet als Kollektivverträge. Weitere Aufwertung der Gesundheitsfach berufe n Der Arztzentrierung begegnen Die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen wird sich den veränderten Strukturen und Erfordernissen anpassen müssen. Die fortschreitende Spezialisierung in der Medizin, eine zukünftig stärker sektorübergreifende und die flächendeckende einer älter werdenden, zunehmend multimorbiden Bevölkerung erfordern neue Kooperations- und Teamstrukturen. Das setzt voraus, dass die Arbeitsbeziehungen enthierarchisiert werden und die vorherrschende Arztzentrierung überwunden wird. Sinnvoll ist, ausgewählte ärztliche Tätigkeiten auf qualifiziertes Fachpersonal zu übertragen. Mit der Heilkundeübertragungsrichtlinie ist für die Angehörigen der Kranken- und Altenpflege bereits der richtige Weg eingeschlagen worden. Sie soll deshalb schnell umgesetzt und erweitert werden. n Angemessene Qualifizierung der Gesundheitsfachberufe erforderlich Gesundheitsfachberufe entwickeln sich ständig weiter, denn die Anforderungen an Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte steigen. Nach Ansicht der BARMER GEK ist es notwendig, die medizinischen Fachberufe aufzuwerten und eine akademische Qualifikation angemessen zu fördern. Das trägt auch dazu bei, dass Führungskräfte in Gesundheitsfachberufen, besonders in der Pflege, dem ärztlichen Personal auf Augenhöhe begegnen können. n Hinwendung zu neuen Konzepten der Leistungserbringung Strukturen und Prozesse der müssen konsequent reformiert werden, um die flächendeckende zu sichern. Statt ortsgebundene Kassenarztsitze zu favorisieren, sollen flexibel genutzte Zweigpraxen und mobile Praxen vorangetrieben werden. Spezialisiertes Fachpersonal kann Unterstützung und Entlastung für Ärztinnen und Ärzte leisten, ausgewählte ärztliche Tätigkeiten können diesem übertragen werden, etwa bei der aufsuchenden Betreuung von Patientinnen und Patienten. Dies haben Modelle wie AGnES (= Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, 5

6 Systemische Intervention) oder VERAH (= sassistentin in der Hausarztpraxis) gezeigt. Der Einsatz von Patientenbussen erleichtert Patientinnen und Patienten ergänzend zum öffentlichen Nahverkehr den Weg zur ärztlichen Praxis. Das zeigen Initiativen wie die Arbeitsgemeinschaft Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg. Ausbau der Telematik fördert Vernetzung n Schnittstellen in der überwinden Mit dem Ausbau von IT- und Kommunikationstechnologien können die Probleme an den Schnittstellen zwischen Leistungserbringern überwunden werden. Erforderlich ist eine bessere Vernetzung der ärztlichen Praxen untereinander sowie mit anderen Leistungserbringern durch zeitgemäße Praxissoftware und zertifizierte Systeme. n Digitale Patientenakten verpflichtend machen Die moderne Medizin beruht auf der interdisziplinären und sektorübergreifenden Kommunikation. Die elektronische Gesundheitskarte ist deshalb mit Nachdruck weiterzuentwickeln. Digitale Patientenakten sollen unter Wahrung des Datenschutzes und von Sicherheitsstandards umgehend verpflichtend eingeführt werden und in der in Deutschland alltäglich sein. Auf diese Weise werden Informationen übergreifend verfügbar und der Dokumentationsaustausch unter den Leistungserbringern verbessert und beschleunigt. Dadurch können zum Beispiel Doppeluntersuchungen bei Patientinnen und Patienten vermieden und deren Medikation besser abgestimmt werden. Mehr Vertragsfreiheiten für eine hochwertige und flächendeckende Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich wesentlich an der Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten. Über Verträge mit den Leistungserbringern gestalten sie eine hochwertige und flächendeckende. Zusammenspiel von Selektiv- und Kollektivverträgen harmoni sieren n Mehr Freiheiten zum Abschluss von Selektivverträgen Der Abschluss von Selektivverträgen ist stark reguliert. Das erschwert schnelles, eigenverantwortliches Vertragshandeln der Kassen. Für die Entwicklung innovativer, auf den tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten abgestimmter sformen benötigen die Krankenkassen jedoch mehr Freiheiten: Deshalb schlägt die BARMER GEK eine Öffnung des Vertragsrechts durch eine Generalklausel für Selektivverträge vor. In Abweichung von den bestehenden gesetzlichen Strukturvorgaben wird den Krankenkassen der Abschluss von Selektivverträgen erlaubt, die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots allein auf eine Verbesserung der zielen. n Regelversorgung kollektivvertraglich sicherstellen Die Sicherstellung der medizinischen Regelversorgung wird einheitlich durch Kollektivverträge gewährleistet. Die Regelversorgung bietet sich nicht für wettbewerbliches Handeln der Vertragspartner im Gesundheitswesen an. 6

7 Als einheitliche Leistung der Regelversorgung betrachten wir auch die hausarztzentrierte. Sie ist künftig in einem reformierten Kollektivvertragssystem anzusiedeln und nicht über ein Gebot zum Abschluss von Selektivverträgen zu regeln. Dies schließt nicht aus, dass Krankenkassen weiterhin zusätzlich Selektivverträge mit Hausärztinnen und Hausärzten für besondere sbedarfe entwickeln. Die hausärztliche ist eine grundlegende Aufgabe des Gesundheitswesens. Sie muss flächendeckend sichergestellt werden, auch im ländlichen Raum. n Anspruch auf Bereinigung der Gesamtvergütung Für die Honorierung der in Selektivverträgen vereinbarten Leistungen werden klare Regeln benötigt. Gefordert werden einfache und flexible Regelungen für eine konsequente und angemessene Bereinigung der Gesamtvergütung. Das soll eine Doppelfinanzierung durch die Krankenkassen ausschließen, gleichzeitig aber Verträge mit wenig Bereinigungspotential nicht unnötig behindern. Weiterentwicklung der stationären n Freiheit für Direktverträge mit Krankenhäusern Im stationären Bereich benötigen die Krankenkassen Freiräume, um unerwünschten Entwicklungen begegnen und eine Fortentwicklung der wirksam beeinflussen zu können: Gesetzlichen Krankenkassen muss die Möglichkeit gegeben werden, mit Krankenhäusern Direktverträge über planbare Leistungen in definierten sbereichen abzuschließen. n Bonusregeln als Anreiz für qualitätsgesicherte sangebote Versicherte sollen Anreize erhalten, sich für qualitätsgesicherte sangebote zu entscheiden. Krankenkassen muss dafür die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Bonusregelungen in ihre Satzung aufzunehmen. Beispielsweise kann Versicherten die Zuzahlung im Krankenhaus erlassen werden, wenn sie ein von der Krankenkasse vorgeschlagenes Krankenhaus wählen oder erweiterte Wahlmöglichkeiten im Leistungsfall angeboten werden. n Fortsetzung der Mehrleistungsabschläge Die BARMER GEK fordert wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der nicht medizinisch begründeten Mengenausweitung im Krankenhausbereich. Das ausstehende Gutachten der Selbstverwaltung sollte dafür die Grundlage bilden. Als Übergangslösung sollen die Mehrleistungsabschläge in ihrer jetzigen Form über das Jahr 2014 hinaus fortgesetzt werden. n Weiterentwicklung der Sicherstellungszuschläge für Kliniken im ländlichen Raum Um bedarfsnotwendigen Krankenhäusern eine ausreichende Finanzierung zukommen zu lassen, müssen finanzielle Mittel gezielt umverteilt werden. Dies soll über Sicherstellungszuschläge erfolgen. Sie kommen allein für eine Absicherung der Grundversorgung mit Krankenhausleistungen in Frage. Für ihre Gewährung sind klare Regelungen in einer Bundesvereinbarung der Selbstverwaltungspartner notwendig. Unverzichtbar ist dabei die korrespondierende, stringente Überprüfung von Qualitätskriterien. > 7

8 Qualität und Transparenz gewährleisten eine sichere Die Qualität der Patientenversorgung in Deutschland steht auf einem hohen Niveau. Ihre nachhaltige Verbesserung ist jedoch notwendig, um den Versicherten die bestmögliche medizinische zukommen zu lassen. n Sektorübergreifende Qualitätssicherung entwickeln Patientinnen und Patienten erleben ihre bei vielen Behandlungen sektorübergreifend, daher müssen die vertragsärztliche und stationäre Qualitätssicherung um sektorenübergreifende Aspekte erweitert werden. Eine solche Qualitätssicherung muss sich an den relevanten sprozessen orientieren und Verlaufsbeobachtungen von Behandlungsergebnissen ermöglichen. Gleichwohl müssen Ergebnisse weiterhin dem einzelnen Leistungserbringer zuzuordnen sein, damit dieser konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der squalität einleiten kann. Wesentliche Voraussetzungen für eine sektorübergreifende Qualitätssicherung sind deren Praktikabilität, schlanke Strukturen sowie die konsequente Patientenorientierung, um langfristig die Qualität der Behandlung auch über Sektorgrenzen hinaus messen, beurteilen und vergleichen zu können. n Qualitätssicherung um Patientenperspektive erweitern Die gesetzlich verpflichtende Qualitätssicherung muss zudem um die Patientenperspektive erweitert werden. Deshalb wird die BARMER GEK neben ihrem Informationsangebot der Beratung qualitätsgesicherte Bewertungsportale im Internet wie das Arztnavi, das Zahnarztnavi sowie das Krankenhausnavi vorantreiben. Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern schaffen Transparenz in der. Sie müssen jedoch verständlicher formuliert werden, Aspekte der Patientensicherheit stärker berücksichtigen und für Patientinnen und Patienten leicht zugänglich sein. Qualitätssicherung um subjektive Sicht erweitern n sforschung weiterentwickeln Die sforschung leistet einen wichtigen Beitrag zu einer Verbesserung der : Die Analyse der Routinedaten der Krankenkassen schafft Transparenz bei Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen und liefert wichtige Hinweise für eine verbesserte. Die sforschung muss jedoch weiterentwickelt werden: Erst in der Verbindung von objektiven wissenschaftlichen Ergebnissen und der subjektiven Sicht der Versicherten entstehen sinnvolle Qualitätsindikatoren für die medizinische. Dem trägt die BARMER GEK zum Beispiel mit den Versicherteninterviews Rechnung, die zum festen Bestandteil ihrer Reporte zur sforschung geworden sind. n Mindestmengen im Krankenhausbereich sichern die Qualität medizinischer Eingriffe Für ausgewählte planbare Operationen im Krankenhaus, bei denen eine geringe Zahl durchgeführter Eingriffe das Risiko minderer Qualität statistisch nahelegt, sollen Mindestmengen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt werden. Dies dient einer qualitativ hochwertigen der Patientinnen und Patienten. 8

9 Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgabe Prävention und Gesundheitsförderung kommt eine wachsende Bedeutung zu. Sie dienen der Verhütung von Krankheiten sowie der frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsrisiken und unterstützen Gesunde und Kranke in den Möglichkeiten, ihre Lebensbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten. n Keine Verschiebung finanzieller Lasten auf die Solidargemeinschaft Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die weit über das System der Krankenversicherung und deren sauftrag hinausweisen. Der Bundesregierung obliegt es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine ressort- und sektorübergreifende Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene zu ermöglichen. Die BARMER GEK unterstützt die Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung und wendet sich zugleich gegen eine erneute Verschiebung der finanziellen Lasten auf die Solidargemeinschaft der Versicherten. n Zielgruppenorientierung, Qualität und Wirksamkeit fördern Die Zielgruppen- und Sozialraumorientierung, Qualitätssicherung und Evidenzbasierung sind auszubauen und zu stärken, damit Prävention ihre Potentiale entfalten kann. Die BARMER GEK spricht sich für eine entsprechende politische Weichenstellung aus, die die Qualität und Wirksamkeit von Prävention weiter fördert. Krankenkassen benö tigen Gestaltungs räume n Betriebliche Gesundheitsförderung weiterentwickeln Gesunde, motivierte und qualifizierte Beschäftigte sind für Unternehmen ein Schlüsselfaktor im Wettbewerb. Die BARMER GEK unterstützt eine qualifizierte Weiterentwicklung der betrieblichen Gesundheitsförderung, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen. Der Aufbau regionaler Koordinierungsstellen wird abgelehnt. n Keine Überregulierung Gestaltungsräume der Krankenkassen erhalten Prävention und Gesundheitsförderung leben von der Kreativität und dem Engagement der Beteiligten. Restriktive Regelungen und bürokratische Strukturen helfen dabei nicht weiter. Die Krankenkassen benötigen Gestaltungsräume, um im Qualitätswettbewerb geeignete Angebote entwickeln zu können. > 9

10 Arzneimittelversorgung effektiv und kostengünstig gestalten Arzneimittel sind unentbehrlich für die von Patientinnen und Patienten. Die Erstattung von Arzneimitteln verursacht einen beträchtlichen Anteil der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor diesem Hintergrund ist die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführte Überprüfung des Nutzens für die Versicherten sowohl von neuen Medikamenten als auch von Bestandsmarktarzneimitteln zu begrüßen. n Nutzenbewertung im Bestandsmarkt unverzichtbar Die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte frühe Nutzenbewertung für neue Arzneimittel erweist sich als wirksames Instrument zur Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der Vergleichstherapie und zur Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie muss auch zukünftig weiter effektiv gestaltet werden, deshalb darf es keine Aufsplittung des Rechtswegs geben. Die gleichzeitig mit dem AMNOG beschlossene Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt ist ebenfalls unverzichtbar; deshalb begrüßt die BARMER GEK die gesetzliche Klarstellung zu ihrer Umsetzung. Effekte des AMNOG sichern n Kostendämpfungsmaßnahmen verlängern Die Nutzenbewertung wird erst allmählich ihre Wirkung entfalten. Aus diesem Grunde fordert die BARMER GEK, die auslaufenden Kostendämpfungsmaßnahmen das Preismoratorium sowie den erhöhten Herstellerrabatt über 2013 hinaus zu verlängern. Nur so ist es möglich, die auch von der Bundesregierung gewünschten Einspareffekte des AMNOG zu sichern. 10

11 Pflege Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch die gesetzliche Pflegeversicherung hat sich bewährt. Doch muss die Pflegeversicherung dringend an die sich verändernden demografischen und strukturellen Bedingungen in der Pflege angepasst werden. nnzügige Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Die BARMER GEK fordert die zügige Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ausgerichtet ist. Zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gehört die Sicherstellung der dafür erforderlichen Finanzierung. nnregelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen Um einen Kaufkraftverlust der Leistungen der solidarischen Pflegeversicherung zu verhindern, sind sie regelmäßig und in angemessener Weise zu dynamisieren insbesondere in dem Bereich, der den heutigen Pflegestufen I und II in der stationären Pflege entspricht. nnpflegeversicherung als Teilkostenversicherung stärken Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilkostenversicherung angelegt und entspricht damit dem Prinzip der vorrangig familiär und privat ausgerichteten Pflege. Durchschnittlich 50 Prozent der Pflegeleistungen müssen von den Betroffenen privat finanziert werden. Die Bundesregierung soll prüfen, ob der Anteil der Pflegekosten, der durch die solidarische Pflegeversicherung abgedeckt wird, angehoben werden kann. nntrennung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung überwinden Gesetzliche und private Pflegeversicherung sind in ihrem verpflichtenden Leistungskatalog identisch. Sehr unterschiedlich verteilt ist dagegen das Pflegerisiko von gesetzlich und privat Versicherten und damit auch die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen: Die soziale Pflegeversicherung trägt deutlich höhere Risiken und Belastungen. Das Umlageverfahren in der sozialen Pflegeversicherung hat sich bewährt, Kapitaldeckungsverfahren sind abzulehnen. Die BARMER GEK spricht sich dafür aus, die getrennte Finanzierung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu überwinden und fordert, die unterschiedlich verteilten Risiken regelmäßig festzustellen und finanziell auszugleichen. Professionelle Pflege- und Betreuungsstrukturen sichern nnneue Kooperationsformen für pflegende Angehörige und private Helferinnen und Helfer Die Pflege in Deutschland kann nur aufrecht erhalten werden, wenn die familiäre und selbstorganisierte Pflege weiterhin einen hohen Stellenwert behält. Deshalb sollen neue Kooperationsformen für pflegende Angehörige und private Helferinnen und Helfer geschaffen werden. Dazu gehören: Quartiersnahe Wohnkonzepte, Tageseinrichtungen im Quartier oder die häusliche Betreuung auch im Bereich der Nachbarschaftsbetreuung. Die Zusammenfassung des jährlichen Anspruchs von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf acht Wochen kann die Akzeptanz gerade bei Menschen mit Demenz oder schwerer Pflegebedürftigkeit erhöhen, die die Kurzzeitpflege derzeit nicht in Anspruch nehmen. Professionelle Pflege- und Betreuungsstrukturen sind dauerhaft zu sichern. Dazu bedarf es der Sicherung des Nachwuchses in den Pflegeberufen sowie angemessene und wertschätzende Arbeitsbedingungen. 11

12 Finanzierung und Versicherungssystem Finanzierung Mehr Autonomie für gesetzliche Krankenkassen Finanzierung zukunftssicher machen nnumlageverfahren hat sich bewährt Das Umlageverfahren zur Finanzierung des Gesundheitswesens hat sich als krisensicher bewährt. In Zeiten anhaltend negativer Realzinsen auf Kapitalanlagen werden die Grenzen des Kapitaldeckungsverfahrens deutlich sichtbar. nnmehr Autonomie durch kassenindividuellen prozentualen Beitragssatz Die BARMER GEK fordert für die gesetzlichen Krankenkassen mehr Autonomie bei der Beitragserhebung: Kassenindividuelle Beitragssätze ermöglichen den gesetzlichen Krankenkassen eine an dem jeweiligen konkreten sbedarf orientierte Beitragserhebung. Die Beitragssätze sollen einkommensbezogen, also prozentual, erhoben werden. Der allgemeine Beitragssatz ist durch die Krankenkassen paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Quellenabzugsverfahren einzuziehen. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfällt dabei. Die BARMER GEK lehnt sowohl Zusatzbeiträge als auch Prämien an die Versicherten ab. nnverlässlichkeit der Erstattung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln Der Steuerzuschuss des Bundes dient der pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen. Er deckt bisher etwa 40 Prozent der Aufwendungen der Krankenkassen für diesen Bereich ab. Die gesetzlichen Krankenkassen benötigen Planungssicherheit bei der Umsetzung ihres sauftrages. Dazu gehört eine verlässliche Finanzierung auf der Basis eines gesetzlich fixierten Bundeszuschusses. Entwicklung eines vereinheitlichten Versicherungsmarktes für die gesetzliche und private Krankenversicherung Freies Wahlrecht für alle Versicherten nnein in GKV und PKV geteilter Markt ist nicht mehr zeitgemäß Ein in gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV) geteilter Markt mit einem PKV-Wahlrecht ausschließlich für Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbständige und gut verdienende Angestellte ist unsolidarisch und nicht mehr zeitgemäß. Die fortschreitende Konvergenz von GKV und PKV erfordert neue rechtliche Rahmenbedingungen für gesetzliche Krankenkassen und private Versicherungsunternehmen. nnforderung eines vereinheitlichten Versicherungsmarktes Die BARMER GEK fordert einen vereinheitlichten Versicherungsmarkt, in dem für alle Krankenkassen und Versicherungsunternehmen dieselben Regeln gelten. Zu einem vereinheitlichten Versicherungsmarkt gehört auch das Recht aller Krankenversicherten, ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung ohne Nachteile frei zu wählen. In der GKV ist dies längst möglich, innerhalb der PKV gilt dies nur für diejenigen, die seit neue Verträge abgeschlossen haben. In einem ersten Schritt soll deshalb ein nachteilsfreies Wechselrecht für alle Privatversicherten geschaffen werden, das die vollständige Mitnahme der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer einschließt. 12

13 Organisation Ordnungsrahmen für die Gesundheitsversorgung abstecken Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden wesentlich durch die Institutionen der gemeinsamen Selbstverwaltung gestaltet und weiterentwickelt, die Aufsichtsfunktion übernehmen Landes- und Bundeseinrichtungen. Mit zielgerichteten strukturellen Veränderungen würde die Arbeit der gesetzlichen Krankenkassen deutlich erleichtert. Gemeinsamer Bundesausschuss Verantwortung der gemein samen Selbstverwaltung n Erhalt und Fortentwicklung eines umfassenden Leistungskatalogs Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kommt eine wesentliche Rolle in der gesetzlichen Krankenversicherung zu: Der G-BA bewertet die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierenden Leistungen hinsichtlich ihres diagnostischen und therapeutischen Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Als Träger des G-BA sind die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung mitverantwortlich für die Ausgestaltung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Richtschnur der Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses muss sein, den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu sichern. Ziel der Arbeit des Gremiums ist es, den umfassenden Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten und fortzuentwickeln, aber auch um nicht mehr zeitgemäße Methoden zu bereinigen. n Ausweitung der Nutzenbewertung auf alle Leistungsbereiche Die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Schutz der Solidargemeinschaft dem Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Deshalb sollen alle Leistungen in der medizinischen, die von den Krankenkassen erstattet werden, auf ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten untersucht werden. Die BARMER GEK unterstützt eine konsequente Ausweitung der Nutzenbewertung auf alle Behandlungsmethoden und Therapien unter Einschluss der Nutzenbewertung von Medizinprodukten. n Innovationszentren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für mehr Sicherheit in der Innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sollen allen Versicherten zur Verfügung stehen. Doch die Sicherheit von Patientinnen und Patienten hat Vorrang. Krankenhäuser dürfen noch immer neue Methoden anwenden, ohne dass diese auf Nutzen und Schaden für die Patientinnen und Patienten geprüft wurden. Um möglichen Schäden durch neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorzubeugen, soll deren Nutzen zunächst in Innovationszentren bewertet werden. Diese bestehen aus Netzwerken stationärer und ambulanter Einrichtungen und schließen die ambulante spezialfachärztliche ein. Klare Zuständigkeiten bei der splanung n Länder müssen ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung nachkommen In den letzten zwei Jahrzehnten ist der von den Bundesländern finanzierte Anteil an den Ausgaben für die Krankenhäuser von rund neun auf weniger als vier Prozent gesunken. Die Bundesländer sollen mit ihrem Beitrag die Investitionskosten der Krankenhäuser finanzieren. Dafür ist ein kontinuierlicher Kostenanteil von acht bis zehn Prozent notwendig. Die Minderzahlungen der 13

14 Organisation Bundesländer haben zur Folge, dass die Krankenhäuser ihre Investitionen in erheblichem Umfang aus den Vergütungen der Krankenversicherung finanzieren, die jedoch ausschließlich für die Finanzierung der Betriebskosten vorgesehen sind. Die Bundesländer sind deshalb aufgefordert, ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung nachzukommen. Da die gesetzlichen Krankenkassen den überwiegenden Teil der Krankenhausfinanzierung aufbringen, müssen ihnen deutlich mehr Mitspracherechte in der Krankenhausplanung, beziehungsweise in einer reformierten, sektorübergreifenden splanung, eingeräumt werden. n Sektorübergreifende splanung Die ambulanten und stationären Kapazitäten sollen gemeinsam geplant werden, um eine flächendeckende bedarfsgerechte der Bevölkerung sicherzustellen. Der bisher geteilte Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische auf der einen und für die stationäre auf der anderen Seite ist sinnvoll aufeinander abzustimmen. In einem ersten Schritt sollen sich die zuständigen Gremien zur sektorenübergreifenden Abstimmung ins gegenseitige Benehmen setzen, mittelfristig soll ein gemeinsames Planungsgremium neu errichtet werden. n Aufsicht zwischen Bund und Ländern vereinheitlichen Bundesweite Krankenkassen sind der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstellt, landesbezogene Kassen unterliegen der jeweiligen Aufsicht ihres Bundeslandes. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der damit verbundenen unterschiedlichen Aufsichtspraxis kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Ziel muss es sein, die Aufsicht zwischen Bund und Ländern zu vereinheitlichen. Dies ist dadurch zu gewährleisten, dass die Aufsicht über sverträge wieder in die alleinige Zuständigkeit der Länder gelegt wird. Hat dann ein Bundesland über einen svertrag entschieden, so wird diese Entscheidung auch für alle anderen Bundesländer gelten. Zulässig ist nur die Rechtsaufsicht über die Krankenkassen, nicht jedoch eine Fach- und Zweckmäßigkeitsaufsicht. Akzeptanz der Selbstverwaltung erhöhen n Mehr Akzeptanz durch Urwahlen In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Prinzip der Selbstverwaltung. Alle sechs Jahre haben die Mitglieder der Krankenkassen die Möglichkeit, ihre Versichertenvertretung zu wählen. Sie nehmen damit Einfluss auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ihrer Krankenkasse, der die Grundzüge der Kassenpolitik bestimmt und alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung trifft. Der Verwaltungsrat der BARMER GEK stellt als zentrales Organ der Selbstverwaltung eine verantwortliche und legitimierte Vertretung der Versicherten und Beitragszahler dar. Er ist originärer Ansprechpartner für die Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Patientinnen und Patienten. Um die Akzeptanz der Sozialwahlen in der Bevölkerung zu erhöhen, sollen grundsätzlich Urwahlen durchgeführt werden. Urwahlen garantieren echte Auswahl und motivieren, sich an den Sozialwahlen zu beteiligen. n Abbildung der Versichertenstruktur Bei der Repräsentation der Mitglieder in den Verwaltungsräten muss gewährleistet sein, dass die Versichertenstruktur einer Krankenkasse möglichst wirklichkeitsgetreu abgebildet wird. Dabei 14

15 Organisation sind unter anderem das Geschlecht und das Alter der Versicherten zu berücksichtigen, der Anteil an Migrantinnen und Migranten sowie an behinderten Menschen. n Das Ehrenamt attraktiver gestalten Ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltung benötigen Freiräume zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen deshalb für die Selbstverwaltungstätigkeiten von ihren Arbeitgebern freigestellt werden. Ein Anreiz für das ehrenamtliche Engagement ist die Kompensation von Auslagen durch das Tagegeld. Es soll in Zukunft von der Steuer befreit werden. n MDK-Gemeinschaft stärken Die Organisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) als eigenständige Arbeitsgemeinschaft hat sich bewährt. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK sind in ihrer Beratung und ihren Gutachten zur medizinischen und pflegerischen unabhängig. Die BARMER GEK setzt auch in Zukunft auf die konstruktive Zusammenarbeit mit der MDK-Gemeinschaft. n Mitglieder der Selbstverwaltung sollen über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates selbst entscheiden Die Mitglieder der Selbstverwaltung haben das Recht, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates einer Krankenkasse selbst zu regeln. Die BARMER GEK setzt sich dafür ein, dieses Recht auch in Zukunft zu erhalten. n 15

16 Impressum Herausgeber BARMER GEK, Postfach , Berlin Verantwortlich für den Inhalt Der Vorstand Realisierung Abteilung Politik Redaktion Ruth Rumke, Susanna Weineck, Axel Wunsch Gestaltung Andreas Große-Stoltenberg Bilder dpa Picture-Alliance (1) Druck Druckerei Rudolf Glaudo, Wuppertal BARMER GEK, Juni 2013

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