Netzwerkaufbau. Politikberatung behinderte Expert*innen. Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.v.

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1 Netzwerkaufbau Politikberatung behinderte Expert*innen Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.v.

2 Projektantrag Aufbau Beratungsnetzwerk behinderte Expert*innen für Betriebe und Verwaltungen im Rahmen der Förderung durch den Ausgleichsfonds gemäß 78 SGB IX und 41 SchwbAV sowie zur Vorlage bei Stiftungen, Unternehmen, Gewerkschaften und anderen. Stand: 13. Mai 2014 Antragsteller: Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.v. Verfasser: Alexander Busam, Geschäftsführung ZsL Gießen e.v. Mitgliedschaften: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen Projektzeitraum: 3 Jahre nach Bewilligung; Zielbeginn: 1. Januar 2015 Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt zwischen dem Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.v., dem Verbund behinderter Arbeitgeber*innen Selbstbestimmt Leben e.v. München und dem ABS Zentrum selbstbestimmt Leben e.v. in Stuttgart. 1

3 Inhalt Antragsteller... 3 Ausgangssituation... 4 Ziele und Zielgruppe des Projektes... 5 Ziele des Projektes... 5 Zielgruppe... 7 Einmaligkeit des Projektes... 8 Projektinhalte... 9 Methoden Projektpartner Strategischer Partner Aufgaben der einzelnen Projektpartner Projektdurchführung Innovation Wie kann die Nachhaltigkeit gesichert werden? Folgekosten des Projektes Warum werden für dieses Projekt Mittel benötigt? Finanzierungsplan (3 Jahre)

4 Antragsteller Das Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.v. ist ein gemeinnütziger Verein aus Gießen. Das ZsL Gießen e.v. ist Mitglied beim Dachverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen. Der Verein zählt 30 Mitglieder, den Vorstand bilden gleichberechtigt Nicolas Deußer und Heike Leopold. Die Gründung des Vereins war am 29. August Seit Anfang 2012 arbeitet der Verein hauptamtlich, seit Mai 2012 wird der Beratungsdienst im Beratungsbüro am Ludwigsplatz 4 in Gießen betrieben. Aktuell arbeiten sieben Personen hauptamtlich in Teil- und Vollzeitarbeitsverhältnissen für den Verein. Laufende Projekte und Arbeitsbereiche sind der Beratungsdienst, die Beratung zum Persönlichen Budget, das Projekt Community Organizing für Studierende mit Behinderung und der Arbeitsbereich Politikberatung behinderte Expert*innen. Dieser wurde im vergangenen Jahr konzipiert und der Aufbau läuft seit 1. Februar Dazu wurde Eileen Moritz als Koordinatorin des Arbeitsbereichs eingestellt sowie Bürofläche in Berlin angemietet. Neben Frau Moritz arbeitet seit 1. April Frau Melanie Skrapak als Verwaltungskraft im Team der Politikberatung. Geplant sind ab Juli 2014 weitere Einstellungen von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen für diesen Bereich. Die Politikberatung behinderte Expert*innen beschäftigt sich vor allem mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus Sicht von Betroffenen. Vor allem soll dies durch Beratung und Weiterbildung von relevanten Personengruppen geschehen. Zurzeit werden fortlaufend Standards entwickelt zur Weiterbildung, Schulung und Beratung. Zur weiteren Vernetzung des Angebots mit anderen Zentren sollen die Standards in den verschiedenen Zentren der Bewegung vermittelt werden, um vor Ort Beratungen darstellen zu können. 3

5 Das Angebot der Beratung, Weiterbildung und Schulung im Rahmen dieses Arbeitsbereichs ist kostenpflichtig. Entsprechend den eigenen Kalkulationen kostet ein Honorartag rund Euro. Damit werden sämtliche Arbeitszeiten abgebildet sowie die Struktur- und Investitionskosten für den Arbeitsbereich. Sämtliche Gewinne des Arbeitsbereichs Politikberatung werden zugunsten der Beratung eingesetzt. So wird die trägerunabhängige Beratung im Rahmen des Peer Counselings bzw. des Peer Supports gestärkt. Ausgangssituation Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) sind gute Grundlagen für ein gleichberechtigtes und chancengleiches Leben behinderter Menschen in der Gesellschaft geschaffen worden. Doch die innliegenden Werte, Rechte und Konzepte der BRK werden oft missverstanden oder aus ökonomischen Gründen bewusst fehlinterpretiert. Denn fünf Jahre nach Inkrafttreten der BRK hat sich die Lebensrealität behinderter Menschen kaum verbessert: Noch immer leben sie z.b. in Sonderwelten, werden auf sogenannten Förderschulen beschult, sind in besonderer Weise von Arbeitslosigkeit betroffen, werden frühzeitig in die Verrentung gedrängt und sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Die Vermittlung der tiefgehenden Konzepte der BRK, das Voranbringen ihrer Umsetzung und die immer größer werdende Komplexität gesellschaftlicher Prozesse macht Beratung für politische Entscheidungsträger, die häufig nicht mit der Lebensrealität behinderter Menschen vertraut sind, notwendig. Die langjährigen Erfahrungen aus der Arbeit im Selbstbestimmt Leben Zentrum in Gießen, unsere unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen und die Kompetenzen zur Selbstvertretung bilden die Grundlagen unserer Politikberatung. 4

6 Ziele und Zielgruppe des Projektes Das Ziel ist es, durch Bewusstseinswandel in Betrieben und Verwaltungen mehr Menschen mit Behinderung Chancen im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Neben Unternehmer*innen und Personalentscheider*innen sollen auch Betriebs-, und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung weitergebildet werden. Hier sollen Chancen und Möglichkeiten für Betriebe dargestellt und Konzepte innerhalb der Betriebe zusammen mit Unternehmensführung und Betriebsrat entwickelt werden, um das Bewusstsein im Betrieb zu ändern und damit mehr Chancen zu ermöglichen. Ziele des Projektes Information Sämtliche vorhandenen Möglichkeiten für Arbeitgeber sollen erfasst, einfach dargestellt und vermittelt werden. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit der Probebeschäftigung, die Eingliederungszuschüsse, Förderungen von Investitionen in Arbeitsplätze, Umbau und Modernisierung und dergleichen mehr. Außerdem soll verdeutlicht werden, dass das in vielen Arbeitgeberaugen problematische Thema Kündigungsschutz kein Grund sein sollte, einen Arbeitsplatz nicht mit einem Menschen mit Behinderung Akquise von Unternehmen Im Projektzeitraum sollen 30 unterschiedliche Unternehmen für das Projekt gewonnen werden. Neben größeren Unternehmen ab 1000 Beschäftigten sollen auch kleinere und mittelständige Betriebe erfasst werden. Wichtig bei der Akquise wird sein, dass beide Tarifvertragsparteien wenn möglich bei den Prozessen teilhaben. 5

7 Umsetzung / Bewusstseinswandel Durch die verschiedenen modularen Seminare und Weiterbildungen werden Unternehmensführung und Betriebsrat im Umgang mit Menschen mit Behinderung geschult. Es sollen die Chancen und Möglichkeiten durch Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung dargestellt werden. Neben den rein betriebswirtschaftlichen Interessen des Unternehmers sollen die Mitarbeiter*innen im Betrieb über den Nutzen von Teams und Gruppen mit Menschen mit Behinderung informiert werden. Konzepte in Betrieben und Verwaltungen Es sollen Inklusionskonzepte erarbeitet werden. Dabei stehen die Ziele Einstellung, Weiterbildung und Partizipation von Menschen mit Behinderung sowie die Weiterentwicklung zum Aktionsplan im Vordergrund. 6

8 Zielgruppe Unternehmensführung Hier sollen alle relevanten Entscheidungsträger*innen im Bereich des Unternehmenseigentümers erfasst und geschult werden. Dies dient nicht nur dem Unternehmenserfolg angesichts eines Diversity- Ansatzes und einer Diversity-Strategie sondern vermittelt auch ein positives Bild des Unternehmens nach Außen. Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen Da Betriebs- und Personalräte einschließlich Schwerbehindertenvertretungen die Personalpolitik zumindest mitentscheiden können ist dies eine weitere Zielgruppe des Projekts. Bei einer nachhaltigen Konzeptentwicklung ist es unabdingbar, dass Personalvertretungen bei der Entwicklung teilhaben. Nur durch die materielle Verankerung im Betrieb durch die Kolleg*innen wird das komplette Unternehmen erfasst. Dies ist notwendig, um die Nachhaltigkeit im Betrieb zu sichern. 7

9 Einmaligkeit des Projektes Zum einen gibt es noch keine als solche aufgestellte Politikberatung behinderte Expert*innen, wo Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Expertise strukturiert zum Thema bundesweit beraten. Zum anderen ist der Aspekt der Bewusstseinsänderung mit der Ansprache von Unternehmensführung und Betriebsräten unseres Erachtens auch noch nicht vorhanden. Zudem arbeiten mehrere Selbstbestimmt-Leben-Zentren zusammen, was es in diesem Bereich auch noch nicht gegeben hat. Außerdem sind es die behinderten Expert*innen, die den Modellcharakter mitabbilden. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Komponenten a) Menschen mit Behinderung als Expert*innen, b) direkte Ansprache von Unternehmensführungen und Personalvertretungen und c) die bundesweite Orientierung sowie die d) die lokale Implementierung des Projekts durch die einzelnen Zentren vor Ort den Modellcharakter in Gänze darstellen. Zudem kann das Projekt nach dem Ende in allen anderen Bundesländern implementiert werden. 8

10 Projektinhalte Die behinderten Expert*innen vermitteln die Möglichkeiten für Betriebe und Verwaltungen, wenn die UN-Behindertenrechtskonvention angewandt wird. Unter anderem geht es bei den Trainings um die Erarbeitung einer Analysebasis für die Weiterentwicklung, um eine Stärken-Schwächen-Analyse, um eine moderierte Diskussion über die aktuelle Lage in Betrieb oder Verwaltung, damit Wünsche und Ziele der Personalvertretung für die mittelund langfristige Planung definiert und weiterentwickelt werden können, um die Erarbeitung von Maßnahme Plänen, sowie um ein Prozess- und Projektmanagements hinsichtlich der Umsetzung von Plänen. Weiterhin geht es um grundlegende Kenntnisse zur UN- Behindertenrechtskonvention, die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Definitionen zu Behinderung (z.b. 2 SGB IX versus Art.1 BRK), die Auseinandersetzung mit den Bildern zu Behinderung, die Vermittlung der Konzepte, Werte und Ziele der BRK hinter den Begriffen der o Inklusion, o der Selbstbestimmung, o der Barrierefreiheit, o dem Empowerment, o der Partizipation, o dem Peer Support usw. 9

11 Weitere Inhalte sind die Auswirkungen durch die Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Sozialgesetzbüchern II und XII, die Kultur der Behinderten bzw. Krüppelbewegung, die Bedeutenden Personen mit Behinderung, Behinderung als Chance von Vielfalt im Leben erkennen, die Erarbeitung von Konzepten bzw. Prozessen oder Aktionsplänen für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt, die Instrumente des Diversity Management einsetzen, um den Themenbereich Behinderung erweitern zu können. Außerdem soll es darum gehen, die Gestaltung eines barrierefreien Umfelds und die Umsetzung angemessener Vorkehrungen zu erarbeiten, sowie eine Sammlung der Auswirkungen, der Anerkennung des menschenrechtlichen Ansatzes einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben auf die Wirtschaft, die Arbeitssituation und die gesamte Gesellschaft zu erarbeiten. Methoden Es ist zwingend erforderlich, dass durch Menschen mit Behinderung geschult wird. Nur sie können als behinderte Expert*innen auftreten. Dies entspricht dem Ansatz der Politikberatung behinderte Expert*innen. Mit der Schulung behinderter Expert*innen vor Ort in den verschiedenen Zentren der Bewegung ist sichergestellt, dass entsprechende Schulungs- und Weiterbildungsaufträge tatsächlich bearbeitet werden können. Dies hilft den einzelnen Zentren vor Ort, gewährleistet eine deutliche Erweiterung des Betätigungsfeldes der Zentren und dient damit auch der Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Zentren und damit der Arbeitsplatzsicherheit von Menschen mit Behinderung. 10

12 In den einzelnen Weiterbildungen werden folgende Methoden angewandt: Zieldifferentes Lernen Erfahrungsorientiertes Lernen Theoretische Inputs Kleingruppenarbeit Rollenspiele, Planspiele Organisation eigener Veranstaltungen oder Pressegespräche Einbeziehung unterschiedlichster Medien Alle Methoden sind auf die Gruppen zugeschnitten barrierefrei Projektpartner Neben dem Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.v. sollen die Zentren in München (VbA München e.v.), das Zentrum in Stuttgart (ZsL Stuttgart e.v.) sowie weitere Zentren an der Weiterentwicklung beteiligt werden (Zentren in Berlin, Hamburg, Köln und Jena). Strategischer Partner Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.v. Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart e.v. VbA selbstbestimmt Leben München e.v. 11

13 Aufgaben der einzelnen Projektpartner ZsL Gießen: Geschäftsführung, Train the Trainer, Akquise von Betrieben und Verwaltungen. ZsL Stuttgart: Training von Betrieben und Personalvertretungen in Baden- Württemberg. VbA München: Training von Betrieben und Personalvertretungen in Bayern Projektdurchführung Projektlaufzeit: Drei Jahre ab 1. Januar 2015 (oder ab Bewilligung) Projektbeirat (national und lokal) Wird nachbenannt im Benehmen mit dem Fachministerium. Es sollen aus Sicht des Antragstellers Multiplikatoren gefunden werden in den Bereichen Unternehmensvertretungen und Personalvertretungen sowie aus den Bereichen der Behindertenselbsthilfe (national z.b. DIHK, DGB, ISL, Behindertenrat, lokal z.b. IHK, IG Metall, lokaler Behindertenbeiratsvorstand etc.) 12

14 Innovation Behinderte Expert*innen spielen aktuell in diesem Bereich der Sensibilisierung im Betrieb sowie im Bereich der Weiterbildung und Qualifizierung von Unternehmensleitungen und von Personalvertretungen kaum eine Rolle. Durch das eigene Beispiel in Verbindung mit dem vorhandenen Fachwissen können Menschen mit Behinderung in den Betrieben und Verwaltungen für den notwendigen Wandel des Bewusstseins authentisch sorgen. Die Selbstbestimmt-Leben-Zentren bieten vor allem für Menschen mit Behinderung Jobs und Chancen. Damit einhergeht natürlich ein großer Erfahrungsschatz beim Umgang mit der Arbeitsförderung in den verschiedenen Teilhabeförderungen. Antragstellungen für Eingliederungszuschüsse, Eingliederungsmanagement, Investitionsförderungen in Arbeitsplätze, Arbeitsassistenz, Anpassung von Arbeitsplätzen und vieles mehr sind alltägliche Aufgabenstellungen in den Zentren. Gleichzeitig sollen beide betrieblichen Akteure, die Unternehmensleitungen sowie die Personalvertretungen angesprochen werden. Ein solches Projekt gibt es noch nicht. Auch die Methoden im Bereich dieser speziellen Unternehmens- und Betriebsräteberatung sind noch nicht implementiert. 13

15 Wie kann die Nachhaltigkeit gesichert werden? Aufgrund der erwartbaren positiven Erfahrungen in den Betrieben sollen im Nachgang weitere Betriebe gefunden werden. Die Trainings könnten so konzipiert werden, dass sie entsprechend der Schwerbehinderten-Ausgleichsverordnung anerkannt werden für die Weiterbildung von Menschen mit Behinderung im Betrieb sowie durch die Vorschriften zur Finanzierung von Weiterbildungen von Personalratsund Betriebsratsmitglieder inklusive der Vorschriften für die Schwerbehindertenvertretungen. Aus diesem Projekt heraus sollten Leuchtturm- Projekte einzelner Unternehmen in den Bundesländern etabliert werden, welche für weitere Unternehmer*innen als Argumentationsgrundlage dienen sollen, um den Mehrwert für grundsätzlich alle Betriebe zu erhöhen Folgekosten des Projektes Die Folgekosten des Projekts belaufen sich dem Grunde nach entsprechend dem vorgelegten Finanzierungsplan. Notwendige Tariferhöhungen und weitere konjunkturelle Entwicklungen müssen bei den Sachkosten dargestellt werden. Grundsätzlich ist der vorgelegte Finanzierungsplan allerdings ausreichend. 14

16 Warum werden für dieses Projekt Mittel benötigt? Ausschluss der kompletten Eigenfinanzierung: Die verschiedenen Zentren verfügen nicht über das notwendige vorhandene Eigenkapital Entsprechend den eigenen Erfahrungen in Stuttgart, München und Gießen ist eine Stiftungsfinanzierung auf diesem Niveau aktuell ausgeschlossen. Die aktuellen Einnahmen variieren zwischen 10 und 80 Tausend Euro pro Jahr und Zentrum und sind nur über äußerst umfangreiche Anstrengungen darstellbar. Weitere Finanzoptionen sind nach Lage der Dinge nicht oder noch nicht vorhanden. Die Finanzierungsoptionen über die Integrationsämter bzw. durch die Arbeitgeber für die Schulung von Betriebs- und Personalräten bzw. Schwerbehindertenvertretungen sollen im Laufe des Projekts erarbeitet werden. 15

17 Finanzierungsplan (3 Jahre) Ausgaben Personalkosten - Koordination des Gesamtprojekts ,00 - Zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zentral ,00 - Drei Koordinator*innen in Gießen, München und ,00 Stuttgart - Drei Trainer*innen ,00 Sachkosten Mieten, Betriebskosten, Büromaterial, Druckkosten ,00 (angenommen werden 10% der Personalkosten) Reisekosten Pro Mitarbeiter*in 2000 jährlich ,00 Öffentlichkeitsarbeit Eine Kampagne pro Jahr im Wert von ,00 Ausgaben Gesamt ,00 Finanzierung Drittmittel A Alle Mitarbeiter*innen sind Menschen mit Behinderung (angenommene Förderung 50% für zwei Jahre) Drittmittel B(Stiftungen) Bundesmittel

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