Vereinbarung zur Teilnahme am. BMWi-Markterschließungsprogramm. Sicherheitswirtschaft Brasilien. zwischen

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1 Vereinbarung zur Teilnahme am BMWi-Markterschließungsprogramm Sicherheitswirtschaft Brasilien zwischen AHP International GmbH & Co. KG Germaniastraße Berlin - der Projektträger - und Unternehmensname Anschrift - der Teilnehmer -

2 Präambel Zur Förderung der Außenwirtschaftsaktivitäten von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) in Industrie- und Schwellenländern bzw. in ausgewählten Entwicklungsländern hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ( BMWi ) das Projektformat der Geschäftsanbahnung entwickelt. Im Rahmen dieses Markterschließungsprogramms sollen KMUs mit Geschäftssitz in Deutschland neben einer intensiven und spezifischen Vorbereitung und Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten eine Unterstützung zur gezielten Geschäftsanbahnung mit potentiellen Partnern in den ausgewählten Märkten erhalten. Der Projektträger wurde im Rahmen einer im Ergebnis öffentlichen Ausschreibung der vom BMWi für das Jahr 2012 mit der Durchführung der Geschäftsanbahnung Sicherheitswirtschaft Brasilien beauftragt. Der Auftrag umfasst in der Vorbereitung zur gezielten Kontaktaufnahme für eine Geschäftsanbahnung die Erstellung einer branchen- bzw. themenspezifischen Zielmarkt- und Zielgruppenanalyse, die jedem teilnehmenden KMU zur Verfügung gestellt wird. Auf Grundlage dieser Marktanalyse erfolgt durch den Projektträger eine zielmarktgerechte Beratung der teilnehmenden Unternehmen und die Auswahl der gezielt zu akquirierenden potentiellen Geschäftspartner im Zielmarkt (hier Brasilien). Darüber hinaus organisiert der Projektträger die Durchführung einer Geschäftsanbahnungsreise in Brasilien und die Zuführung geeigneter ausländischer Geschäftspartner für jedes KMU. Im Rahmen dieser Reise findet vor Ort eine Informations- und Präsentationsveranstaltung statt, bei der jede Firma die Möglichkeit hat, sich vor einem Fachpublikum des Ziellandes in einem professionellen Rahmen seine Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Im Rahmen der Nachbereitung des Projektes findet mit jedem Teilnehmer ein bilaterales Abschlussgespräch statt. Mit dieser Teilnahmevereinbarung verpflichtet sich der Projektträger zur Erbringung der Förderleistungen zugunsten des Teilnehmers nach Maßgabe der nachfolgenden 2

3 Bestimmungen; der Teilnehmer übernimmt im Gegenzug einen Anteil der Kosten durch Erbringung eines Eigenanteils durch einmalige Zahlung i.h.v ,- EUR inkl. MwSt. Bei der Förderung des Teilnehmers im Rahmen des Programms handelt es sich um eine sog. De-minimis -Beihilfe i.s.d. Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (abgedruckt im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Dezember 2006, L 379/5-10) mit einem Bruttosubventionswert von 3.760,00 Euro. 1 Vertragsbestandteile Dieser Vertrag hat die folgenden Bestandteile, wobei die Reihenfolge gleich der Rangfolge für Anwendung und Auslegung ist: (1) Die Bestimmungen dieser Teilnahmevereinbarung. (2) Der vom BMWi erstellte Leitfaden für das Modul Geschäftsanbahnung im Rahmen des Markterschließungsprojekts Brasilien (Anlage ). 2 Definitionen (1) geeignete Geschäftspartner : Unternehmen im Zielland, die für den Teilnehmer im Hinblick auf die von diesem angebotenen Produkte oder Dienstleistungen und auf die seitens des Teilnehmers geäußerten Wünsche für die Etablierung einer längerfristigen Geschäftsbeziehung in Frage kommen und auf Anfrage des Projektträgers Interesse an einer Kontaktaufnahme mit dem Teilnehmer bekundet haben. (2) Zielgruppe : Deutsche Teilnehmer (Mindestteilnehmerzahl 8 höchstens jedoch 12 Unternehmen): Die teilnehmenden Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland müssen unabhängig sein, weniger als 500 Beschäftigte und weniger 3

4 als 50 Mio. EUR Jahresumsatz aufweisen. Sollte eine gesamte Unternehmensgruppe diese Kennziffern nicht überschreiten, so können auch deren gru enangeh rige Unternehmen an den rderma nahmen arti i ieren ie teilnehmenden Unternehmen müssen udem die Bestimmungen der erordnung ( ) r der ommission om e ember über die Anwendung der Artikel 87 und 88 - ertrag auf e-minimis -Beihilfen einhalten ine r l rung ur rfüllung dieser orausset ungen ist on den teilnehmenden Unternehmen mit der Anmeldung abzugeben. (3) Projektträger : Projektträger ist das Unternehmen AHP International GmbH & Co. KG (4) Teilnehmer : Teilnehmer ist das Unternehmen XXXX. 3 Leistungen des Projektträgers Der Teilnehmer hat, nach Zahlung seines Eigenanteils gem. 4 Absatz 1, gegenüber dem Projektträger einen Anspruch auf die Erbringung der nachfolgenden Leistungen: (1) Vorbereitende Beratung des Teilnehmers im Vorfeld zur Vorbereitung der Geschäftsreise ( Leistungsphase 1 ): a) Der Projektträger erstellt eine ziellandspezifische Marktanalyse und stellt diese dem Teilnehmer kostenlos, bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Reise als PDF per zur Verfügung. Die Marktanalyse enthält sowohl allgemeine und fachspezifische Informationen über Marktpotenziale, Stärken und Schwächen der konkreten Märkte, künftige Marktentwicklungen, politische und rechtliche Rahmenbedingungen, technische und logistische Voraussetzungen und Verfahren etc. als auch Informationen zu dem relevanten Netzwerk im Ausland, das bei der Geschäftsanbahnung von 4

5 Nutzen sein kann (öffentliche und private Entscheidungsträger in lokalen Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden, Forschungseinrichtungen, Förderinstitutionen, spezialisierte Kanzleien, Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfgesellschaften usw.). b) Der Projektträger berät, falls gewünscht, zur Anpassung von Produktblättern/Unternehmensprofilen an das Zielland. c) Auf Grundlage einer erfolgten zielmarktgerechten Beratung organisiert der Projektträger individuell vorbereitete Geschäftstreffen im Zielland für Erstkontaktgespräche. Dabei berücksichtigt der Projektträger die Wünsche des Teilnehmers und das Ergebnis der ziellandspezifischen Marktanalyse. Der Projektträger teilt dem Teilnehmer die Ansprechpartner und zugehörigen Kontaktdaten der geeigneten Geschäftspartner im Vorfeld der Reise mit. Nach Ermittlung der geeigneten Geschäftspartner unterstützt der Projektträger den Teilnehmer im Vorfeld der Reise durch den rechtzeitigen Austausch von Unternehmensinformationen. (2) Organisation und Durchführung der Reise ( Leistungsphase 2 ): Ist eine Mindestanzahl von acht teilnehmenden KMU am Projekt sichergestellt oder hat das BMWi/BAFA eine Reise mit einer geringeren Anzahl teilnehmender KMU genehmigt, führt der Projektträger die Reise durch und unterstützt im Zielland die Geschäftsanbahnung des Teilnehmers: a) Der Projektträger übernimmt organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit der Reise der Vertreter der teilnehmenden KMU in das Zielland, nimmt die Anmietung von Konferenzräumlichkeiten etc. vor und wird unterstützend bei der Hotel und- Transferbuchung aktiv. b) Der Teilnehmer trägt seine Reisekosten (insbesondere Flug- und Hotelkosten) sowie Verpflegungskosten selbst. Hierzu zählen auch die Kosten für den Transfer zwischen Flughafen und Hotel und zwischen Hotel 5

6 und Ort der Geschäftsgespräche. Dolmetscherkosten sofern notwendig - trägt ebenfalls der Teilnehmer selbst. c) Der Projektträger organisiert eine in der Regel eintägige- Informations- und Präsentationsveranstaltung im Zielland. Im Rahmen der genannten Veranstaltung erhalten fachinteressierte Unternehmen, Verwaltungen, Verbände, Institutionen und sonstige Multiplikatoren konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Die Veranstaltung wird für vorbereitete Firmenpräsentationen der teilnehmenden deutschen Unternehmen genutzt, in denen diese ihre Produkte, Dienstleistungen, möglichen Kooperationsfelder in einem geeigneten Format vorstellen werden. Die Kosten für die Präsentationen tragen die Unternehmen selbst. d) Der Projektträger bereitet Unternehmertreffen zwischen dem Teilnehmer und den geeigneten Geschäftspartnern im Zielland vor, führt diese in angemessenen Konferenzräumlichkeiten bzw. vor Ort im Unternehmen der ausländischen Geschäftspartner durch, unterstützt die Vertreter des Teilnehmers vor Ort. (3) Nachbereitung/ Abschluss der Reise ( Leistungsphase 3 ): a) Der Projektträger wertet nach Abschluss der Unternehmergespräche die Ergebnisse bilateral mit jedem Teilnehmer in einem Gespräch aus. b) Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss der Reise einen Auswertungsbogen zur Evaluation des Projektes. 6

7 4 Leistungspflichten des Teilnehmers (1) Der Teilnehmer ist zur Zahlung eines Eigenanteils an den Projektkosten i.h.v ,- EUR inkl. MwSt. innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss an den Projektträger verpflichtet. (2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, an der Reise durch den Geschäftsführer bzw. einen Vertreter teilzunehmen, wenn die Reise durch den Projektträger vertragsgemäß vorbereitet und organisiert wurde. Der Teilnehmer trägt dann gem. 3 Abs. 2, lit. a) dieser Vereinbarung die auf ihn entfallenden Reise- und Verpflegungskosten. (3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Projektträger unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu übersenden, wenn sich die Eignungsvoraussetzungen für die Teilnahme an diesem Projekt verändert haben. 5 Obliegenheiten des Teilnehmers (1) Der Teilnehmer soll dem Projektträger die Erbringungen seiner Leistungen nach 3 dieser Vereinbarung ermöglichen, insbesondere rechtzeitig benötigte Informationen übermitteln. Der Projektträger wird von seinen Leistungspflichten nach 3 frei, wenn der Teilnehmer notwendige Mitwirkungshandlungen unterlässt, insbesondere Anfragen zu seinen Produkten nicht beantwortet bzw. zu den vorgeschlagenen Geschäftspartnern nicht innerhalb einer angemessenen Frist Stellung nimmt. (2) Der Teilnehmer soll bei Schwierigkeiten in der Projektabwicklung den Projektträger unverzüglich darauf hinweisen und mit diesem konstruktiv eine Lösung anstreben. 6 7

8 Kündigung des Vertrages Sowohl der Projektträger als auch der Teilnehmer sind zur Kündigung der Vereinbarung nur aus den in diesem 6 aufgeführten Kündigungsgründen berechtigt; alle anderen Kündigungsrechte sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (1) Der Teilnehmer ist zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung bis zum Beginn der aktiven Projektbearbeitung durch den Projektträger in Bezug auf den Teilnehmer (Zusendung erster, auf den Teilnehmer zugeschnittener Informationen) berechtigt. Der Teilnehmer trägt dann eine Pauschale von 1.000,- EUR zur Deckung des Mehraufwandes für die Suche eines Ersatzteilnehmers. Die Pauschale wird in der Regel mit dem gezahlten Eigenanteil verrechnet. Eine Kündigung aus diesem Kündigungsgrund ist nach Zusendung der Marktanalyse an den Teilnehmer ausgeschlossen. Der Projektträger ist zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung berechtigt, wenn das Geschäftsanbahnungsprojekt insgesamt, z.b. wegen einer unzureichenden Teilnehmerzahl, abgesagt werden muss. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung des Eigenanteils an den Teilnehmer soweit der Eigenanteil bereits gezahlt wurde. (2) Der Projektträger ist zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Teilnehmers berechtigt; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Teilnahmevoraussetzungen beim Teilnehmer bei Vertragsschluss nicht bestanden haben; der Teilnehmer seinen Eigenanteil auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von weiteren 7 Kalendertagen nicht vollständig leistet oder vom Projektträger verauslagte Kosten, die vom Teilnehmer zu tragen sind, trotz erfolgter Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt; 8

9 der Teilnehmer im Rahmen der vereinbarten Laufzeit des Projektes die Reise in das Zielland nicht antritt, obwohl diese vom Projektträger vertragsgemäß vorbereitet war. Im Falle einer Kündigung nach diesem Absatz besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eigenanteils. 7 Schriftformklausel (1) Mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien außerhalb dieses Vertrages wurden nicht getroffen. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8 Schlussbestimmungen (1) Der Projektträger haftet, außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, gegenüber dem Teilnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Für diesen Vertrag wird die Geltung materiellen deutschen Rechts vereinbart. (3) Gerichtsstand ist Berlin. (4) Dieser Vertrag endet am

10 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Berlin, den AHP International GmbH & Co KG Ort, den Unternehmensname [Projektträger] [Teilnehmer] 10

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