DROHNEN Militärische Einsatzmöglichkeiten im österreichischen Bundesheer

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1 DROHNEN Militärische Einsatzmöglichkeiten im österreichischen Bundesheer Vortrag im Rahmen des Seminars Drohnen im Anflug auf Österreich? Rechtliche Herausforderungen der Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge für militärische und zivile Zwecke ObstdG Reinhard ZMUG BMLVS/

2 Agenda Drohnen für das ÖBH aktuelle Entwicklungen System TRACKER - Kurzbeschreibung Rechtliche Aspekte Einsatzmöglichkeiten

3 Drohnen für das ÖBH aktuelle Entwicklungen Langjährige, punktuelle Erfahrungen des ÖBH im Einsatz von Drohnen Teilnahme des ÖBH an Übungen im Ausland Teilnahme von ausländischen Drohnen bei Übungen im Inland Im Rahmen von Auslandseinsätzen, z.b. KOSOVO Durch ChGStb wurde 2012 für Aufklärungssysteme ein weiterer Fähigkeitszuwachs angeordnet. Das Militärische Pflichtenheft für Aufklärungsdrohnensysteme kurzer Reichweite wurde im Juni 2012 verfügt. Die Beschaffung erfolgte gem. Bundesvergabegesetz für Verteidigung und Sicherheit 2012 in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich. Das Bundesheer wird ab 2013 Drohnen erproben und beschaffen. (Interview BM DARABOS im Mai 2012)

4 Jänner Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember MPH Erstellung : MPH 1550/02 verfügt : ILA Berlin : Stellungnahmeverfahren Verknüpfungstabelle / Leistungsbeschreibung MS 1 Bewertungsmatrix MS 2 Einleitervorbereitung Einleiter EV Jänner Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gem. BVergG 2012 Vertrag in Rechtskraft MS 3 MS 3 MS 4 Zulassung als MilLfz T Ausbildung und Lizenzierung Personal MS 5 MS 6 Ph 1: Teilnahmeantrag Ph 2: Angebotseinholung Produktion und Lieferung Bewertung Vertragsverhandlungen

5 Typenentscheidung: TRACKER Mini-UAS - Vertragspartner: KAPSCH BusinessCom AG - Hersteller: Fa. Surveycopter, FR - Technische Daten: Gewicht: max. 8,5 kg Spannweite: 3,60m Max. Flughöhe: 6.850m Reichweite: bis 20km (Radius) Flugdauer: max. 90min Antrieb: Elektromotoren Zuladung: Tag/Nachtsichtkamera

6 Rechtliche Aspekte I Abgrenzungen gem. LFG, ZLLV, LVR Flughöhe 150m über Grund Betriebsmasse 25kg Betrieb innerhalb des Sichtbereiches des Piloten zentrales Kriterium, vor allem der Zivilluftfahrt Maxime: Vermeidung von wechselseitigen Gefährdungen Sobald einer dieser Parameter nicht eingehalten wird DROHNE = MilLfz LFG: 11, Abs. 1: Luftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft DROHNEN werden als Militärluftfahrzeuge zugelassen. Die militärische Zulassung von Drohnen erfolgt durch auf Basis der geltenden Regelungen. Der Betrieb der Drohnen erfolgt zu Ausbildungs- und Übungszwecken ausschließlich in militärisch bewirtschafteten, abgegrenzten Lufträumen.

7 Rechtliche Aspekte II Datenschutzgesetz, Schutz von Persönlichkeitsrechten und ähnliche Bestimmungen sind und werden durch das ÖBH verbindlich eingehalten. Folgerungen: Das Bedienpersonal wird vor Ausbildung auf körperliche und geistige Eignung speziell überprüft (Grundlage: Militärluftfahrtpersonalverordnung 2012). Das Bedienpersonal wird speziell auf die o.a. Bestimmungen geschult. Diese Bestimmungen sind Teil der Prüfungen, welche die Grundlage für die Lizenzierung des Personals darstellen. Der Betrieb der Drohnen wird in der Einführungsphase ausschließlich innerhalb von militärischen Grundstücken durchgeführt werden.

8 Einsatzmöglichkeiten Einsätze zur militärischen Landesverteidigung Einsätze im Rahmen von internationalen Operationen Sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze Assistenzeinsätze im Rahmen von nationalen und internationalen Katastrophenszenarien Beispiele: Vorbereitung und Führung von Einsätzen Dokumentation von Einsätzen Aufklärung von Räumen und Zielobjekten Marschwegerkundung Zeitlich vorgestaffelt Direkt vorausfliegend Überwachung von Räumen Suche von vermissten, verschütteten Personen Ziel: Schutz der eigenen Kräfte bzw. der zu schützenden Objekte (Personen, Infrastruktur,...)

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