Drohnenflug. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Drohnenflug. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie"

Transkript

1 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

2 Freizeittrend Drohnenflug Die Fliegerei mit den kleinen, leichten Fluggeräten entwickelt sich immer mehr zu einem populären Hobby unter Technikliebhaberinnen und -liebhabern. 2

3 Was genau ist eine Drohne? Das Luftfahrtgesetz wurde aufgrund des immer beliebteren Betriebs der Drohnen erweitert. Es definiert Drohnen als unbemannte Geräte, die in unterschiedliche Klassen eingeteilt werden. 3

4 In welcher Klasse ist meine Drohne? Zwei Kriterien sind entscheidend: -- Welche Bewegungsenergie entwickelt die Drohne? -- Wozu wird die Drohne eingesetzt? Wollen Sie mit ihr zum Beispiel einen Film aufnehmen oder fotografieren? Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen unter 4

5 Unterhalb von 79 Joule Bewegungsenergie und unter 30 m ist eine Drohne ein Spielzeug und kann frei verwendet werden. Entwickelt sie mehr Energie, benötigen Sie zum Betrieb eine Haftpflichtversicherung und eventuell sogar Genehmigungen. Tipps für den sicheren Drohnenflug Wollen Sie die Drohne kommerziell einsetzen oder filmen und fotografieren, benötigen Sie immer eine Genehmigung. Welche Unterlagen Sie für welche Drohne benötigen, erfahren Sie bei der Austro Control bzw. beim Österreichischen Aero-Club. 5

6 Wie berechne ich die Bewegungsenergie? Die Bewegungsenergie der Drohne entsteht im Zusammenspiel von Gewicht und Geschwindigkeit. Als Faustregel gilt: Eine Drohne, die leichter als 250 Gramm ist und mit maximal 60 km/h fliegt, kann unterhalb von 30 Metern Flughöhe gefahrlos fliegen. 6

7 Wo kann meine Drohne fliegen? Drohnenflug Suchen Sie sich am besten eine unbewohnte, freie Fläche, um mit Ihrem Gerät zu fliegen. Tipps für den sicheren Drohnenflug Für Flüge über dicht besiedeltes Gebiet benötigen Sie eine Genehmigung der Austro Control. Näheres unter AustroDones / bmvit 7

8 Impressum Herausgeber und Kontakt Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien infothek.bmvit.gv.at 2. Auflage Wien, Februar 2016

9 unbemannte Geräte = Drohnen... und was Sie darüber wissen müssen Zweck des Einsatzes bei unmittelbarer Sichtverbindung 500 m über 500 m Fliegen mit einem unbemannten Gerät in einem Umkreis bis zu 500 m Gewicht und Bewegungsenergie entscheidend Fliegen mit einem unbemannten Gerät in einem Umkreis von mehr als 500 m unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 unter 79 Joule/30 m Spielzeug über 79 Joule Flugmodell oder Fotografieren oder keine Betriebsbewilligung erforderlich Filmen und Fotografieren erlaubt unter 25 kg keine Betriebsbewilligung erforderlich Achtung: Haftpflichtversicherung notwendig über 25 kg Betriebsbewilligung erforderlich Filmen oder Transportieren oder zu kommerziellen Zwecken Betriebsbewilligung durch Österreichischen Aero-Club erforderlich Betriebsbewilligung durch Austro Control erforderlich Achtung: Bei allen Flügen ist die Gefährdung von Personen und Sachen u.a. von bemannten Luftfahrzeugen (zb Helikopter, Flugzeuge) auszuschließen! Beim Filmen und Fotografieren ist der Datenschutz zu beachten! Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 01/2016

10 Oktober 2015 Spielzeug - Bewegungsenergie maximal 79 Joule - Flughöhe maximal 30 Meter - Es dürfen keine Personen oder Sachen durch den Betrieb gefährdet werden! - Diese Spielzeuge fallen nicht in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes. Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, können keine Bewegungsenergie von mehr als 79 Joule entwickeln und werden deshalb als Spielzeug betrachtet. Alle Details und Rechtsbestimmungen zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge unter: i Flugmodell - Bewegungsenergie über 79 Joule - Radius maximal 500 Meter - Flug nur in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung - Betrieb ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst (keine Foto- und Filmaufnahmen) - Flugmodelle benötigen eine Haftpflichtversicherung. Für die zulässige und bewilligungsfreie Verwendung von Flugmodellen suchen Sie sich daher am besten eine freie, unbewohnte Fläche außerhalb von Stadtgebieten, fern von Menschenansammlungen und nicht in der Nähe von Flugplätzen und achten darauf, das Fluggerät in einem Umkreis von höchstens 500 Meter immer in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zu behalten sowie eine Flughöhe von maximal 150 Metern einzuhalten. Flugmodelle über 25 Kilogramm benötigen eine Betriebsbewilligung durch Austro Control. Wenn Sie Fluggeschwindigkeit, Gewicht und die Steighöhe Ihres Modells kennen, helfen folgende Kurven bei der Einschätzung, ob Ihr Gerät ein Spielzeug oder ein Flugmodell ist.

Aufgrund der frei zugänglichen Struktur unseres Platzes geben wir als Empfehlung diese Platzordnung heraus.

Aufgrund der frei zugänglichen Struktur unseres Platzes geben wir als Empfehlung diese Platzordnung heraus. Safety first......die Sicherheit hat Vorrang! Aufgrund der frei zugänglichen Struktur unseres Platzes geben wir als Empfehlung diese Platzordnung heraus. Bei der Ausübung des Modellflugsports stehen Sicherheit

Mehr

Drohnenflug! Fassung

Drohnenflug! Fassung Drohnenflug! Fassung 8.2.2015 Vorab sollte wir mal die Begriffsbestimmung klären. Drohnen sind selbstfliegende ungesteuerte Flugobjekte. Quadrocopter also Mehrrotorcoptoren sind Manngesteuerte Flugobjekte

Mehr

Abkürzungen mit Kollisionspotential

Abkürzungen mit Kollisionspotential UAS, RPV, UAV, FPV Abkürzungen mit Kollisionspotential Neuartige Luftraumnutzer mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und warum Piloten die Augen offen halten sollten Agenda Problemverortung Wovon sprechen

Mehr

AIR&MORE. was wir machen... Sitz in Tirol, seit 2007 on air. Unabhängiger Versicherungs-Entwickler für Flugsport & Luftfahrt

AIR&MORE. was wir machen... Sitz in Tirol, seit 2007 on air. Unabhängiger Versicherungs-Entwickler für Flugsport & Luftfahrt AIR&MORE was wir machen... Sitz in Tirol, seit 2007 on air Unabhängiger Versicherungs-Entwickler für Flugsport & Luftfahrt 1. Drohnenversicherung Österreichs gem. Novelle LFG 01.01.2014 Onlineportal mit

Mehr

Flugverbote bzw. Flugbeschränkungen in National- & Biosphärenparks in Kärnten

Flugverbote bzw. Flugbeschränkungen in National- & Biosphärenparks in Kärnten Flugverbote bzw. Flugbeschränkungen in National- & Biosphärenparks in Kärnten Rechteinhaber: Mag. Michael Rainer 02/2015, Rechtsanwalt, Radetzkystraße 2, 9020 Klagenfurt aws, Tel.: 0463-57009, office@trrp.at,

Mehr

Drohnen - Einfach nur spannende Spielzeuge?

Drohnen - Einfach nur spannende Spielzeuge? Drohnen - Einfach nur spannende Spielzeuge? Datum: 16.07.2015 rbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 1 Drohnen einfach nur spannende Spielzeuge? Ursprünglich waren Drohnen für die militärische Verwendung konzipiert

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER DFS Deutsche Flugsicherung NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 27 APR 2017 gültig ab: 12 MAY 2017 1-1027-17 1-466-15 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 07 SEP 2017 gültig ab: sofort 1-1118-17 1-851-16 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 19 DEC 2017 gültig ab: 01 JAN 2018 1-1199-17 1-1027-17 wird hiermit aufgehoben Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen

Mehr

Drohnen. Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme

Drohnen. Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme Drohnen Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme LuftVO 16 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis: der Aufstieg

Mehr

Welche gesetzlichen Regelungen sind für den Einsatz von Modellflugzeugen oder Drohnen maßgebend?

Welche gesetzlichen Regelungen sind für den Einsatz von Modellflugzeugen oder Drohnen maßgebend? Beantwortung zur Anfrage 188/2014 Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 30.10.2014 Der Oberbürgermeister GZ: OB 1102-00 Beantwortung zur Anfrage Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Mehr

Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb

Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb JKU Workshop Luftfahrtrecht Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb Austro Control GmbH 07.11.2016 DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION Luftfahrtgesetz Abgrenzung Flugmodelle und unbemannte

Mehr

Die neue Drohnen- Verordnung

Die neue Drohnen- Verordnung Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drohnen bieten ein großes Potenzial privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 21 OCT 2016 gültig ab: 01 NOV 2016 1-851-16 1-577-15 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen

Mehr

MESSBAR stellt sich vor

MESSBAR stellt sich vor MESSBAR stellt sich vor Drohnenflug Rechtlicher Rahmen 2004 Gründung durch Dipl.-Ing. Ralph Rulle in Buchloe Vertrieb von Klimamessgeräte der Firma TESTO 2005 Baufeuchtemessgeräte der Firma Gann 2006 Ausbildung

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 1-577-15 Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen

Mehr

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V.

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. Mitglied im Deutschen Aero Club e.v. und Hamburger Sportbund e.v. Referent Dipl.-Ing. Marcus Thiele Stand: Mai 2017 Hinweis: Diese Checkliste soll als kompakte Informationsquelle

Mehr

Drohnen - Fliegen im rechtsfreien Raum? Aufsatzteil. Dokumentinformation. Inhaltsübersicht. Text

Drohnen - Fliegen im rechtsfreien Raum? Aufsatzteil. Dokumentinformation. Inhaltsübersicht. Text 1 von 9 14.02.2017 10:52 MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH TEL+43 1 531 61-11 FAX+43 1 531 61-99 hotline@manz.at Johannesgasse 23, 1010 Wien www.manz.at Dokumentinformation Drohnen -

Mehr

BEGRIFF. Drohnen - Präsentation für MFGL Juni Daniel Schierscher

BEGRIFF. Drohnen - Präsentation für MFGL Juni Daniel Schierscher DROHNEN BEGRIFF DROHNEN = Unmanned Aircraft System (UAS) Bezeichnung des ganzen Systems: Fluggerät / Bodenstation / Datenverbindungen Unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeuge, deren Einsatz ausschliesslich

Mehr

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. Mitglied im Deutschen Aero Club e.v. und Hamburger Sportbund e.v.

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. Mitglied im Deutschen Aero Club e.v. und Hamburger Sportbund e.v. LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. Mitglied im Deutschen Aero Club e.v. und Hamburger Sportbund e.v. Fluginfo-Modellflug 01-2017 1 Welche Neuerungen kommen auf die Modellflieger 2017 zu? Zusammenstellung der

Mehr

Information - MODELLFLUG Luftfahrtgesetz 1957 LFG 1957 idf BGBl. I Nr. 108/2013

Information - MODELLFLUG Luftfahrtgesetz 1957 LFG 1957 idf BGBl. I Nr. 108/2013 Wien am 30. Juli 2013 Information - MODELLFLUG Luftfahrtgesetz 1957 LFG 1957 idf BGBl. I Nr. 108/2013 Warum wurde das LFG überhaupt novelliert? 1. EU-Verordnungen im Bereich der manntragenden Luftfahrt

Mehr

Versicherungslösung für unbemannte Flugobjekte Drohnen

Versicherungslösung für unbemannte Flugobjekte Drohnen Konzessionierte betriebliche Vorsorgekassen Versicherungslösung für unbemannte Flugobjekte Drohnen 31. Juli 2014 Inhalt 1 Ausgangssituation... 3 2 Rechtliche Grundlagen... 3 3 Versicherungslösungen...

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 13 DEC 2017 gültig ab: 01 JAN 2018 1-1197-17 1-1023-17 wird hiermit aufgehoben. Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen

Mehr

Die neue Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung 4 17 Die neue Drohnenverordnung Die Verkaufszahlen für Drohnen steigen. Nicht nur in den USA, wo Drohnen inzwischen so beliebt sind, dass Privatleute ihre Drohnen registrieren lassen müssen, um im Schadenfall

Mehr

Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb

Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb Film & Foto, 12.09.2017 Martina Koller, BA - Austro Control GmbH DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION Überblick Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich

Mehr

Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb

Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb Informationsveranstaltung - WKO Tirol Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich Bewilligung und Betrieb Innsbruck, 1.September 2015 DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION Überblick Unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich

Mehr

Luftfahrtbehörde. Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena

Luftfahrtbehörde. Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena Luftfahrtbehörde Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena 18.05.2016 Wer sind wir? Das TLVwA (Referat 520.3) ist die für den Freistaat Thüringen zuständig Luftfahrtbehörde.

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER DFS Deutsche Flugsicherung NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 26 APR 2017 gültig ab: 12 MAY 2017 1-1023-17 1-681-16 wird hiermit aufgehoben. Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur

Mehr

Hinweise. zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flugmodellen. Herausgeber:

Hinweise. zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flugmodellen. Herausgeber: Hinweise zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flugmodellen Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Landesluftfahrtbehörde des Saarlandes Referat D/2 Luftfahrt

Mehr

RECHTLICHE BEWERTUNG ZIVILER DROHNEN

RECHTLICHE BEWERTUNG ZIVILER DROHNEN RECHTLICHE BEWERTUNG ZIVILER DROHNEN Tolles Spielzeug vs. Privater Datensammler 02.07.2015 Katja Rengers & Frank Lochau 02.07.2015 Seite 2 I. WAS SIND ZIVILE DROHNEN = umgangssprachlich für unbemanntes

Mehr

Antrag zum Auflassen eines unbemannten Fluggeräten (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme)

Antrag zum Auflassen eines unbemannten Fluggeräten (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme) REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Regierungspräsidium Stuttgart Referat 46 - Verkehr Postfach 80 07 09 70 507 Stuttgart oder per E-Mail an bnl@rps.bwl.de Antrag zum Auflassen eines unbemannten Fluggeräten

Mehr

TÜV Rheinland: Klassifizierung von Drohnen für mehr Rechtssicherheit

TÜV Rheinland: Klassifizierung von Drohnen für mehr Rechtssicherheit TÜV Rheinland: Klassifizierung von Drohnen für mehr Rechtssicherheit 28.01.2016 Köln / Nürnberg Sie finden großen Anklang bei Jung und Alt, waren eines der Top-Geschenke im Weihnachtsgeschäft 2015 und

Mehr

Titel: Luftfahrt Treibstoffbedarf eines Flugzeugs

Titel: Luftfahrt Treibstoffbedarf eines Flugzeugs Titel: Luftfahrt Treibstoffbedarf eines Flugzeugs Themen: Prozentsatz, Modellierung, Geschwindigkeit, Weg, Zeit, Masse, Dichte Zeit: 90 Minuten Alter: 13-14 Differenzierung: Hohes Niveau: der Luftwiderstand

Mehr

Abteilung LSA Lizenzen, Such- und Rettungsdienst, Flugmedizin ULFZ. acc. LBTH Nr. 67, &

Abteilung LSA Lizenzen, Such- und Rettungsdienst, Flugmedizin ULFZ. acc. LBTH Nr. 67, & Abteilung LSA Lizenzen, Such- und Rettungsdienst, Flugmedizin ULFZ acc. LBTH Nr. 67, 4.3.4.3 & 4.3.5.3 DC_PEL_ULFZ_001_v2_0 01.07.2014 Seite 1 von 21 A) Gesetzliche Grundlagen 1 Die von der internationalen

Mehr

Schutzgüter im landwirtschaftlichen Drohneneinsatz: Regelungsdefizite?

Schutzgüter im landwirtschaftlichen Drohneneinsatz: Regelungsdefizite? Schutzgüter im landwirtschaftlichen Drohneneinsatz: Regelungsdefizite? Mag. Dr. Bernhard Mittermüller Übersicht Problemaufriss Der Drohnenpilot Der ordnungsgemäße Landwirt Conclusio 2 Problemaufriss Der

Mehr

Referat obere Luftfahrtbehörde - Hinweise zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flugmodellen

Referat obere Luftfahrtbehörde - Hinweise zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flugmodellen Referat 520 - obere Luftfahrtbehörde - Hinweise zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flugmodellen Stand: 09.11.2017 Vorwort Mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten

Mehr

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 vom 24. November 1994 (Stand am 1. April 2011) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 2, gestützt

Mehr

Luftrecht für Modellflug

Luftrecht für Modellflug Luftrecht für Modellflug Übersicht über die Rechte und Pflichten von Modellfliegern Lukas Hermann Landesmodellflugreferent Hessischer Luftsportbund e.v. 09.11.2015 Inhalt Was sind Luftfahrzeuge? Gesetze

Mehr

Die Straße ist für alle da! Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Die Straße ist für alle da! Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Die Straße ist für alle da! Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Was du nicht willst, das man dir tu... - Schuld sind nicht immer nur die anderen. Zum friedlichen Miteinander im Straßenverkehr

Mehr

Von Behörden bis Paket-Zustellern

Von Behörden bis Paket-Zustellern Info und News Tech-Konferenz bei der Flugsicherung zum Thema Drohnen :: Info und New Info und News: Tech-Konferenz bei der Flugsicherung zum Thema Drohnen Geschrieben 15. Nov 2016-13:09 Uhr Rund 400 Fachleute

Mehr

David Indermühle

David Indermühle Vortrag (Drohnen) David Indermühle 09.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Entwicklung... 3 3. Einsatzgebiet... 3 4. Funktion... 4 4.1. Antrieb von Quadrokoptern... 4 4.2. Steuerung des Quadrokopter...

Mehr

Modellflug Club Weitwörth/Oberndorf

Modellflug Club Weitwörth/Oberndorf Modellflug Club Weitwörth/Oberndorf Flugplatzordnung 1. ALLGEMEINES Grundlegend wird festgehalten, dass jeder Besucher und Benutzer des Fluggeländes immer auf eigene Gefahr und Verantwortung handelt. Der

Mehr

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Antrag auf Erteilung einer einzelnen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme/ Flugmodelle (bitte ankreuzen):

Antrag auf Erteilung einer einzelnen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme/ Flugmodelle (bitte ankreuzen): Antrag auf Erteilung einer einzelnen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme/ Flugmodelle (bitte ankreuzen): über 10 kg bis 25 kg mit Verbrennungsmotor in EDR oder Nähe Flugplatz Einzelfall

Mehr

An alle Modellflugvereine Mitglieder der Modellflugkommission (MFK) Vst Sportbetrieb und Sporterlebnis Geschäftsstelle LVB.

An alle Modellflugvereine Mitglieder der Modellflugkommission (MFK) Vst Sportbetrieb und Sporterlebnis Geschäftsstelle LVB. Luftsport-Verband Bayern e.v. - Prinzregentenstraße 120-81677 München An alle Modellflugvereine Mitglieder der Modellflugkommission (MFK) Vst Sportbetrieb und Sporterlebnis Geschäftsstelle LVB Modellflug

Mehr

Lufttüchtigkeitshinweis Nr. 70. Lufttüchtigkeitsanforderungen für Flugmodelle mit einer Flugmasse über 25 kg bis einschließlich 150 kg.

Lufttüchtigkeitshinweis Nr. 70. Lufttüchtigkeitsanforderungen für Flugmodelle mit einer Flugmasse über 25 kg bis einschließlich 150 kg. Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 2 Geltungsbereich 2 3 Inkrafttreten 2 4 Beschreibung/Regelung 2 4.1 Rechtliche Grundlagen 2 4.1.1 Luftfahrtgesetz (LFG) 2 4.1.2 Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014) 2 4.1.3 Austro

Mehr

Verkehrsrechtliche Regelungen zum Einsatz von zivilen/kommerziellen Drohnen in den EU-Mitgliedstaaten Italien, Polen und Schweden

Verkehrsrechtliche Regelungen zum Einsatz von zivilen/kommerziellen Drohnen in den EU-Mitgliedstaaten Italien, Polen und Schweden Verkehrsrechtliche Regelungen zum Einsatz von zivilen/kommerziellen Drohnen in den EU-Mitgliedstaaten Italien, Polen und Schweden - Nachtrag zu Auftrag WD 5 3000 055/17-2017 Deutscher Bundestag Seite 2

Mehr

Modellfliegen. aber sicher! Ein paar wertvolle Tipps für den sicheren Umgang mit ferngesteuerten Modellflugzeugen. Modellflug Region Nordostschweiz

Modellfliegen. aber sicher! Ein paar wertvolle Tipps für den sicheren Umgang mit ferngesteuerten Modellflugzeugen. Modellflug Region Nordostschweiz Modellfliegen aber sicher! Ein paar wertvolle Tipps für den sicheren Umgang mit ferngesteuerten Modellflugzeugen Modellflug Region Nordostschweiz Gratulation! Du bist Besitzer eines Modellflugzeuges mit

Mehr

Rechtliche Aspekte der Drohnen-Fotografie. Rechtsanwalt Matthias Krach

Rechtliche Aspekte der Drohnen-Fotografie. Rechtsanwalt Matthias Krach Rechtliche Aspekte der Drohnen-Fotografie Rechtliche Aspekte der Drohnen-Fotografie Übersicht: I. Luftfahrtrechtliche Beschränkungen II. Urheberrechtliche Beschränkungen III. Persönlichkeitsrecht IV. Besitzstörung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI Stichwortverzeichnis 3. Die Bestimmung des Lieferortes Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XI Stichwortverzeichnis... 269 A. Luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen auf österreichischer, europäischer und internationaler

Mehr

Der nicht gewerbsmässige Rundflug

Der nicht gewerbsmässige Rundflug Der nicht gewerbsmässige Rundflug Philip Bärtschi Rechtsanwalt Leiter Ressort Recht Aero- Club Schweiz #ST# Zu 575 256 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Bundesratsbeschluss vom

Mehr

VORSCHAU. zur Vollversion. Gewichte vergleichen und ordnen. Einheit Gramm < < Tonne Abkürzung < kg < 1 g 100 g 50 g 40 kg 600 kg 90 g.

VORSCHAU. zur Vollversion. Gewichte vergleichen und ordnen. Einheit Gramm < < Tonne Abkürzung < kg < 1 g 100 g 50 g 40 kg 600 kg 90 g. 1 Gewichte vergleichen und ordnen 1. In der Tabelle fehlen 3 Angaben. Ergänze. Einheit Gramm < < Tonne Abkürzung < kg < 2. Ordne die Gewichte. Beginne mit dem kleinsten. 1 g 100 g 50 g 40 kg 600 kg 90

Mehr

Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG

Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG 2016/3 Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG 2016 2021 ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG Stand: Februar 2016 Salzburg Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Salzburg 1 Rahmenplan

Mehr

Drohnenfotografie: Faszinierende Luftaufnahmen und neue Perspektiven. WhiteWall.com.

Drohnenfotografie: Faszinierende Luftaufnahmen und neue Perspektiven. WhiteWall.com. Drohnenfotografie: Faszinierende Luftaufnahmen und neue Perspektiven WhiteWall.com www.dji.com Inhalt 1. Einleitung 2. Beeindruckende Luftbilder: Fotos aus der Vogelperspektive 3. Genehmigungspflicht für

Mehr

76/BI XXV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

76/BI XXV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 76/BI XXV. GP - Bürgerinitiative (textinterpretierte datenschutzkonforme Version) 1 von 13 76/BI XXV. GP Eingebracht am 17.06.2015 Bürgerinitiative Parlamentarische Bürgerinitiative SOS-Fluglärm Seitens

Mehr

Flugmodelle. /. UAS. Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Flugmodelle. /. UAS. Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Flugmodelle. /. UAS Gemeinsame 1 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG): Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz (etc.) beschränkt wird 2 1 Absatz

Mehr

Absender. Außerhalb der Sichtweite des Steuerers, sofern Startmasse des Geräts fünf Kilogramm und weniger beträgt ( 21b Abs. 1 Nr. 1 LuftVO).

Absender. Außerhalb der Sichtweite des Steuerers, sofern Startmasse des Geräts fünf Kilogramm und weniger beträgt ( 21b Abs. 1 Nr. 1 LuftVO). Absender Regierungspräsidium Stuttgart Referat 46 - Verkehr Postfach 80 07 09 70 507 Stuttgart oder per E-Mail an bnl@rps.bwl.de Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis in Form einer Einzelerlaubnis

Mehr

Übersicht Rahmenplanprojekte ÖBB und ASFINAG Kärnten

Übersicht Rahmenplanprojekte ÖBB und ASFINAG Kärnten 2017/1 Übersicht Rahmenplanprojekte ÖBB und ASFINAG 2017 2022 Kärnten aus dem Rahmenplan 2017-2022 der ÖBB-Infrastruktur AG und dem Infrastrukturinvestitionsprogramm 2017-2022 der ASFINAG Stand: Jänner

Mehr

Der Betrieb des Flugplatzes ist abgestimmt mit den Zielen und Anforderungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).

Der Betrieb des Flugplatzes ist abgestimmt mit den Zielen und Anforderungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Betriebsreglement 1 Flugplatzhalter Flugplatzhalter ist FLYING-RANCH AG Triengen 2 Flugplatzleiter/-in Der Flugbetrieb untersteht einer vom Flugplatzhalter bestimmten und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt

Mehr

VORANSICHT. Gewichte vergleichen und ordnen. a) 1 t kg d) g 10 kg b) 500 g 500 kg e) 600 t 700 g c) 25 kg 250 kg f) kg 200 t < < <

VORANSICHT. Gewichte vergleichen und ordnen. a) 1 t kg d) g 10 kg b) 500 g 500 kg e) 600 t 700 g c) 25 kg 250 kg f) kg 200 t < < < 2 Gewichte vergleichen und ordnen VORANSI 1. Trage >, < oder = ein. a) 1 t 1 000 kg d) 1 000 g 10 kg b) 500 g 500 kg e) 600 t 700 g c) 25 kg 250 kg f) 4 000 kg 200 t 2. Wie viel wiegen die Taschen der

Mehr

Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG

Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG 2016/3 Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG 2016 2021 ÖBB-Infrastruktur AG und ASFINAG Stand: Februar 2016 Vorarlberg Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Vorarlberg 1 Rahmenplan

Mehr

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Positionspapier des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Regelung der Versicherungspflicht von zu privaten Zwecken genutzten Drohnen und sonstigen Flugmodellen Inhalt 1. Einleitung

Mehr

Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr.

Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr. INTEROPERABILITÄT INTEROPERABILITÄT Unser heutiges Europa besteht aus vielen historisch gewachsenen Bahnsystemen, deren unterschiedliche technische Standards einen grenzüberschreitenden Bahnverkehr erschweren.

Mehr

Informationen zu Dreh - und Foto und Drohnenarbeiten

Informationen zu Dreh - und Foto und Drohnenarbeiten Informationen zu Dreh - und Foto und Drohnenarbeiten Wir freuen uns......über Ihr Interesse, St. Peter-Ording als Kulisse für Ihre Arbeit zu nutzen. Da der gesamte Strand und somit auch die Film-Düne und

Mehr

Luftbildgestützte Biomassepotenzialanalyse mit

Luftbildgestützte Biomassepotenzialanalyse mit Luftbildgestützte Biomassepotenzialanalyse mit Hilfe einer Drohne Dr. Ruppe, Jörg; Milbradt, Martin; Dr. Fronia, Richard RUCON Engineering Umgehungsstraße 78B 99441 Mellingen Tel.: 036 453 76 930 Fax:

Mehr

Längen. a) 370 cm (dm) b) 64 dm (mm) c) 4500 m (km) d) 0,75 km (m) e) 730 cm (dm) f) 46 dm (mm) g) 0,57 m (cm) h) 3,5 m (cm) i) 2400 km (m)

Längen. a) 370 cm (dm) b) 64 dm (mm) c) 4500 m (km) d) 0,75 km (m) e) 730 cm (dm) f) 46 dm (mm) g) 0,57 m (cm) h) 3,5 m (cm) i) 2400 km (m) Längen 1. Gib in der in Klammern angegebenen Einheit an. a) 370 cm (dm) b) 64 dm (mm) c) 4500 m (km) d) 0,75 km (m) e) 730 cm (dm) f) 46 dm (mm) g) 0,57 m (cm) h) 3,5 m (cm) i) 2400 km (m) j) 120 cm (m)

Mehr

Modellflug-Briefing. Plazza Aviatica 2 1. ENGADIN AIRPORT AG Tel

Modellflug-Briefing. Plazza Aviatica 2 1. ENGADIN AIRPORT AG Tel Modellflug-Briefing 1 Index Version: 2.0 Status: Endversion Ausgabedatum: 10. Februar 2017 Autor: Engadin Airport AG Inhaber: Engadin Airport AG Seiten: 10 Abgrenzung: Begrenzt auf Engadin Airport Impressum:

Mehr

www.zedach.com ZKZ-67542 NEWS ZEDACH: STARKE MARKE "Auf das Handwerk" BETRIEB STOLZ SEIN AUF DEN BERUF VORGESTELLT THÜRINGENS ZIMMERER

www.zedach.com ZKZ-67542 NEWS ZEDACH: STARKE MARKE Auf das Handwerk BETRIEB STOLZ SEIN AUF DEN BERUF VORGESTELLT THÜRINGENS ZIMMERER www.zedach.com ZKZ-67542 Das Magazin der ZEDACH- GRUPPE II.Quartal/2014 NEWS ZEDACH: STARKE MARKE BETRIEB STOLZ SEIN AUF DEN BERUF "Auf das Handwerk" VORGESTELLT THÜRINGENS ZIMMERER Vorgestellt: Betriebsporträt

Mehr

Überwachung aus der Luft. Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft

Überwachung aus der Luft. Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft Dienstag, 2. Dezember 2008, Schadenservice, Zürich Überwachung aus der Luft Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft Matthias Vögeli, Rechtsanwalt Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft Tagesanzeiger

Mehr

passaufdichauf.at PASS AUF DICH AUF! Mehr Informationen und Videos findest du unter:

passaufdichauf.at PASS AUF DICH AUF! Mehr Informationen und Videos findest du unter: Mehr Informationen und Videos findest du unter: passaufdichauf.at Foto: shutterstock Impressum: ÖBB-Werbung GmbH im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur AG, Prod.-Nr. 117017-1467. Medieninhaber: ÖBB-Infrastruktur

Mehr

Bedienungsanleitung R/C L6028

Bedienungsanleitung R/C L6028 Vielen Dank für den Kauf dieses Produkts. Lesen Sie diese Bedienungsanleitung aufmerksam durch und bewahren Sie diese sorgfältig auf um in Zukunft nachschlagen zu können. Die Bilder in dieser Bedienungsanleitung

Mehr

Aufnahmeprüfung 2017 für die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich

Aufnahmeprüfung 2017 für die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich Kanton Zürich Bildungsdirektion Aufnahmeprüfung 2017 für die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich Mathematik Dauer: 90 Minuten Serie: B1 basierend auf dem Lehrmittel «Mathematik Sekundarstufe I»

Mehr

Vorbereitungskurs Mathematik für die FHNW-Aufnahmeprüfung Seite 1/9 Quadratische Gleichungen

Vorbereitungskurs Mathematik für die FHNW-Aufnahmeprüfung Seite 1/9 Quadratische Gleichungen Vorbereitungskurs Mathematik für die FHNW-Aufnahmeprüfung Seite 1/9 Vorgehen bei der Lösung 1. Gleichung durch Umformungen auf allgemeine Form a x² + b x + c = 0 bringen b. Die beiden Zahlen A = b 4 a

Mehr

ICAO-Karte mit Kursdreieck. Flugplaner Seite 1 von 5

ICAO-Karte mit Kursdreieck. Flugplaner Seite 1 von 5 Das elektronische Winddreieck ist ein Hilfsmittel für Piloten, um Flugrouten zu planen. Der beim Flug durch den Seitenwind entstehenden Kursabweichung kann durch eine gute Flugplanung entgegengewirkt werden.

Mehr

Aufnahmeprüfung 2017 für die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich

Aufnahmeprüfung 2017 für die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich Kanton Zürich Bildungsdirektion Aufnahmeprüfung 2017 für die Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich Mathematik Dauer: 90 Minuten Serie: B2 basierend auf dem Lehrmittel «Mathematik Sekundarstufe I»

Mehr

Stellungnahme zur geplanten LFG-Novelle BEGUT_COO_2026_100_2_ / GZ. BMVIT /0009-IV/L2/2012

Stellungnahme zur geplanten LFG-Novelle BEGUT_COO_2026_100_2_ / GZ. BMVIT /0009-IV/L2/2012 37/SN-446/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Absender: Österreichischer Modellflieger-Verband Sonnenweg 5 5204 Straßwalchen ZVR-Zahl: 330110009 An das/den Präsidium

Mehr

Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko

Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko gem. VO (EU) Nr. 965/2012 (Anwendungsdatum: 21.04.2017) Begriffsbestimmung Gemäß Artikel 2 der VO (EU)

Mehr

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V.

LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. LUFTSPORTVERBAND HAMBURG E.V. Mitglied im Deutschen Aero Club e.v. und Hamburger Sportbund e.v. Referent Dipl.-Ing. Marcus Thiele Fluginfo-Modellflug 02-2016 Thema: Flugmodelle / Unbemannte Flugsysteme

Mehr

21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen (1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen

Mehr

Luftraumklassifizierung. A. Luftraumklasse A (kontrollierte Lufträume)

Luftraumklassifizierung. A. Luftraumklasse A (kontrollierte Lufträume) BGBl. II - Ausgegeben am 10. März 2010 - Nr. 80 1 von 8 Luftraumklassifizierung Anhang B Als Luftraumklassifizierung werden nachstehende Luftraumklassen A bis G festgelegt, wobei alle nachstehenden Höhenangaben

Mehr

Drohen die Drohnen? Sicherer Betrieb von UAS. Luftsportverein Backnang-Heiningen e.v Christian Schulz BWLV-Präsidialrat f. bes.

Drohen die Drohnen? Sicherer Betrieb von UAS. Luftsportverein Backnang-Heiningen e.v Christian Schulz BWLV-Präsidialrat f. bes. Drohen die Drohnen? Sicherer Betrieb von UAS Luftsportverein Backnang-Heiningen e.v. 15.04.2016 Hinweis Diese Präsentation ist als Ganzes und in Teilen urheberrechtlich geschützt und darf ohne Zustimmung

Mehr

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 15. Juli 2015) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Vorfeldkontrollen Ramp Checks

Vorfeldkontrollen Ramp Checks Vorfeldkontrollen Ramp Checks Grund zur Sorge? Was steckt wirklich dahinter? DC_LFA_ACE_014_v1_0 DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION Vorfeldkontrollen Was steckt wirklich dahinter? Die Gerüchteküche in der

Mehr

1 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil. Flugplatzreglement AeCS Modellfluggruppe Amriswil

1 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil. Flugplatzreglement AeCS Modellfluggruppe Amriswil 1 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil Flugplatzreglement AeCS Modellfluggruppe Amriswil Genehmigt durch den MGA-Vorstand 01.02.2018 2 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil FLUGPLATZREGLEMENT

Mehr

Orientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Physik

Orientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Physik Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Physik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis Partner

Mehr

Die Stadtverordneten Dr. Rüdiger Werner und Christian-David Bombelka fragen hierzu gemäß 16 I GO der STAVO, i.s.d. 50 II HGO, an:

Die Stadtverordneten Dr. Rüdiger Werner und Christian-David Bombelka fragen hierzu gemäß 16 I GO der STAVO, i.s.d. 50 II HGO, an: Anfrage der Stadtverordneten Dr. Werner und Bombelka Betreff: Spezielle Gefahren in der Setz- und Brutzeit Sachverhalt: Das Naturschutzgesetz schützt die Kinderstuben von Tieren in besonderem Maße. Das

Mehr

Einführung Follow Me Box

Einführung Follow Me Box Einführung Follow Me Box Experimente, Bauanleitungen, Arbeitsblätter rund um das Thema Fliegen Seit den Anfängen der Fliegerei bis heute hat sich das große Interesse für das Fliegen erhalten. Begeistern

Mehr

Bedienungsanleitung R/C MJX T640C (T-40C)

Bedienungsanleitung R/C MJX T640C (T-40C) Vielen Dank für den Kauf dieses Produkts. Lesen Sie diese Bedienungsanleitung aufmerksam durch und bewahren Sie diese sorgfältig auf um in Zukunft nachschlagen zu können. Die Bilder in dieser Bedienungsanleitung

Mehr

Einladung Erfolgreich durch Innovation

Einladung Erfolgreich durch Innovation Einladung Erfolgreich durch Innovation Neue Wege in der Transportwirtschaft und Logistik Eine FTI-Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, 09:00-18:30 Uhr Wolke 19 im

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/48. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/48. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/48 18. Wahlperiode 14.11.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Christine Buchholz, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter

Mehr

PRESSEERKLÄRUNG EMT LUNA TUAS STARTBEREIT IN MALI. Gao, Mai EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbh Penzberg Germany

PRESSEERKLÄRUNG EMT LUNA TUAS STARTBEREIT IN MALI. Gao, Mai EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbh Penzberg Germany PRESSEERKLÄRUNG EMT LUNA TUAS STARTBEREIT IN MALI Gao, Mai 2016 Im multinationalen Camp Castor in Gao sind zurzeit etwa 280 deutsche Soldaten im Einsatz. Spezialisten aus vielen unterschiedlichen Bereichen

Mehr

Aufgrund unserer seit 1972 bestehenden Kompetenz sind wir

Aufgrund unserer seit 1972 bestehenden Kompetenz sind wir European Aviation Safety Agency Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, der Deutsche Modellflieger Verband e.v. (DMFV), die mit Abstand größte Interessenvertretung der

Mehr

Klausur Nr. 2. Einführung analytische Geometrie. keine Hilfsmittel gestattet, bitte alle Lösungen auf dieses Blatt.

Klausur Nr. 2. Einführung analytische Geometrie. keine Hilfsmittel gestattet, bitte alle Lösungen auf dieses Blatt. Klausur Nr. 2 Einführung analytische Geometrie Pflichtteil keine Hilfsmittel gestattet, bitte alle Lösungen auf dieses Blatt. Name: 0. Für Pflicht- und Wahlteil gilt: saubere und übersichtliche Darstellung,

Mehr

FLUGLÄRM. und was wir dagegen tun

FLUGLÄRM. und was wir dagegen tun 1 FLUGLÄRM und was wir dagegen tun 2 Aufträge der Luftwaffe Die Politik hat der Schweizer Luftwaffe drei Aufträge erteilt: Luftpolizeidienst mit F/A-18. Schutz des Luftraumes Dieser beinhaltet die Luftverteidigung

Mehr

SMART FARMING Mit neuen Technologien in die Zukunft

SMART FARMING Mit neuen Technologien in die Zukunft SMART FARMING Mit neuen Technologien in die Zukunft Ackerbautag nachhaltige Intensivierung 26. Jänner 2017 Haus der Landwirtschaft, Wels 1 DI Claudia Mittermayr Die moderne Welt der Landwirtschaft Techniken,

Mehr

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge Eisenbahn-Bundesamt bm~.'lno Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge zwischen den nationalen Eisenbahnsicherheitsbehörden

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Aufgabenblatt Kräfte, Dichte, Reibung und Luftwiderstand

Aufgabenblatt Kräfte, Dichte, Reibung und Luftwiderstand Urs Wyder, 4057 Basel U.Wyder@ksh.ch Aufgabenblatt Kräfte, Dichte, Reibung und Luftwiderstand Hinweis: Verwenden Sie in Formeln immer die SI-Einheiten Meter, Kilogramm und Sekunden resp. Quadrat- und Kubikmeter!

Mehr

Kontrolle der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen (Ergänzung zu Erlass BMVIT /0005-II/ST4/2008 und BMVIT /0001-II/ST4/2010)

Kontrolle der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen (Ergänzung zu Erlass BMVIT /0005-II/ST4/2008 und BMVIT /0001-II/ST4/2010) BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien DVR 0000175 email: st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.723/0008-II/ST4/2010

Mehr

Kolloquium Flugführung: Herausforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge

Kolloquium Flugführung: Herausforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge Kolloquium Flugführung: Herausforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge Rechtliche Aspekte der Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den zivilen Luftraum Anm.: Die aktuellen offiziellen Präsentationen

Mehr