Stellungnahme des Bundesverbands Deutsche Startups zum Entwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme des Bundesverbands Deutsche Startups zum Entwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz"

Transkript

1 Stellungnahme des Bundesverbands Deutsche Startups zum Entwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz Rahmen des Gesetzes Die Bundesregierung stellt in dem Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes fest, dass in jüngster Zeit Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen erhebliche Vermögenseinbußen erlitten haben, indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Nach Einschätzung der Bundesregierung beruhten die eingetretenen Vermögensschäden auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden. Als Folge dieser irrigen Annahme wurde nicht nur das Vertrauen der betroffenen Privatanleger, sondern auch das Vertrauen nicht unmittelbar betroffener Anleger in den Finanzmarkt getroffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung fortbestehende Regelungslücken schließen. Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden, um einem Anleger vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen. Damit soll der Anleger die Seriosität und die Erfolgsaussichten einer Anlage einschätzen und eine informierte und risikobewusste Entscheidung treffen können. Durch verbesserten Schutz von Anlegern sollen Vermögensschäden verhindert werden und das Vertrauen in die in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen und Produkte gestärkt werden. Bedeutung von Crowdfunding und Crowdinvesting für Startups Mit Crowdfunding-Plattformen haben Startups eine weitere Möglichkeit, Kapital für ihr Unternehmen einzusammeln. Auch wenn Crowdfunding relativ gesehen noch einen geringen Anteil an der Finanzierung von Startups hat, wächst die Bedeutung von Jahr zu Jahr. Gerade in der Seedphase, der frühesten Unternehmensphase nach der eigentlichen Gründung, haben Startups keinen Zugang zu internationalem Kapital und sind auf heimische Finanzierungsquellen angewiesen. Ferner ist insbesondere in der Seedphase im Vergleich zu den USA, Israel aber auch Großbritannien die Eigenkapital- Finanzierungssituation in Deutschland besonders schwierig. In der Befragung zum von uns gemeinsam mit der HWR Berlin herausgegebenen Deutschen Startup Monitor 2013 (

2 content/uploads/2013/07/deutscherstartupmonitor2013.pdf ergibt sich folgendes Bild zum Kapitalbedarf von Startups in Deutschland und ihrer Finanzierungssituation: Über die Hälfte der befragten Startups (53%) geben an, dass ihr Kapitalbedarf zum Gründungszeitpunkt 50 Tausend Euro oder mehr beträgt. Dabei werden die eigenen Ersparnisse und die finanzielle Unterstützung durch Familie und Freunde von 77% als wichtige Finanzierungsquellen genannt. Danach folgen Fördermittel (50%), Business Angel (46%), Cash Flow (43%), Venture Capital (33%), Bankdarlehen (19%), Inkubatoren (16%) und Crowdfunding/ investing (16%). Banken sind lediglich für 19% der Startups eine relevante Finanzierungsquelle bei der Gründung. Startups sind aufgrund der in den innovativen Geschäftsmodellen liegenden Risiken besser beraten, sich um Eigenkapitalgeber als Investoren zu bemühen bzw. sich auf eigene Ersparnisse und den Freundes- und Familienkreis zu konzentrieren. Im Rahmen ihres Wachstumsprozesses benötigen 34% der Startups, die ihren Kapitalbedarf benennen können, eine Kapitalzufuhr von mehr als eine Millionen Euro ( Series A Finanzierungsrunde). Dabei spielen strategische Investoren für 76% und Venture Capital (VC) für 68% der befragten Startups eine (sehr) wichtige Rolle. Gleichzeitig bezeichnen über 70% der Startups den Erhalt von VC als schwierig, weitgehend unabhängig davon, ob sie mit öffentlichen oder privaten VC Gesellschaften verhandeln. Die Schwierigkeiten bei der Einwerbung von Finanzmitteln werden durch den relativ hohen zeitlichen Aufwand untermauert. So dauert eine Finanzierungsrunde im Durchschnitt 6,5 Monate. Diese Aussagen des Deutschen Startup Monitors bestätigen die Bedeutung von Crowdfunding und Crowdinvesting für Startups in Deutschland. Bewertung In unserer Startup-Agenda ( ) fordern wir unter anderem: Bei Gesetzen und Rechtsverordnungen Startups im Blick haben. Gelegentlich prüft der Gesetzgeber bei neuen Regelungen den Bürokratieaufwand für die Wirtschaft im Allgemeinen. Jedoch sind gerade Startups als junge innovative Unternehmen darauf angewiesen, dass auch ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Unsere Forderung: Parlamente und Regierungen sollen bei neuen Regelungen auch Startups im Blick haben. Ein standardmäßiger Startup-Check bei neuen Normen schafft Bewusstsein bei Verwaltung und Politik und sorgt für Transparenz. Behörden müssen für August 2014 Seite 2 von 8

3 die besondere Situation von Startup-Unternehmen, die sie mit anderen kleinen und jungen Unternehmen gemeinsam haben, sensibilisiert werden. Bislang wurden die Interessen der Startups bei der Regulierung von Crowdfunding und Crowdinvesting nicht berücksichtigt. Wir erwarten, dass bei einer Regelung des Crowdfunding neben dem Gedanken des Kleinanlegerschutzes auch der wirtschaftspolitische Gedanke der Stärkung der Finanzierungssituation von jungen innovativen Startups zum Tragen kommt. Richtig ist auch, dass das noch zarte Pflänzchen Crowdfunding ohne Regulierung und dem damit verbundenen festen Rahmen Gefahr läuft, Vertrauen bei den Investoren zu verlieren und über kurz oder lang sein Potenzial als Investitions-und Finanzierungsoption zu verlieren. Die Regulierung des Crowdfundings im vorliegenden Gesetzentwurf führt nicht zu einem Ende des Crowdfundings in Deutschland, behindert es jedoch erheblich. Sollten die Regulierungen so beschlossen werden, ist nicht absehbar, wie sehr neue Crowdfunding-Kampagnen negativ beeinflusst und vor allem verzögert werden. Auch ein komplettes Verschwinden des Crowdfundings ist nicht ausgeschlossen. Immer mehr Startups sehen Crowdfunding als Option der Unternehmensfinanzierung. Ihnen diese Option zu erschweren, ist ein Rückschritt für das deutsche Startup-Ökosystem bzw. für die bereits jetzt schon unterentwickelte Finanzierungssituation für Startups in Deutschland. Fraglich sind auch die Kosten für die Crowdfunding-Plattformen, die die neuen Regulierungen bringen. Ab wann wird es dann wirtschaftlich sinnvoll und möglich sein, eine Fundingkampagne zu starten? Werden dadurch kleinere Fundings praktisch unmöglich gemacht oder muss man Fundings hier dann auf 249 Euro pro Investor begrenzen? Wir fordern einen runden Tisch zum Thema Crowdfunding/Crowdinvesting, an dem neben Vertretern der zuständigen Bundesministerien und Vertretern der Bundestagsfraktionen auch Verbraucherschutzorganisationen, die BaFin, Crowdfundingplattformen sowie Vertreter der Startups teilnehmen. Gerade weil der Gesetzentwurf feststellt, dass es alternative Initiativen der Länder oder des Deutschen Bundestages zur Erreichung eines verbesserten Schutzes von Anlegern nicht [gibt], August 2014 Seite 3 von 8

4 sind wir als Bundesverband Deutsche Startups bereit, im Rahmen des Runden Tisches eben diese alternativen Initiativen anzustoßen und in den Diskussionsprozess zu holen. Zu dem Gesetzentwurf fordern wir folgende Punkte: 1) Eine Anhebung der Grenze zur Erstellungspflicht eines Vermögensanlageprospekts von einer Million auf drei Millionen Euro. 2) Keine Begrenzung von Einzelinvestments auf Euro pro Investor. 3) Keinen gesetzlich verordneten Medienbruch beim Vermögensanlagen- Informationsblatt (VIB) und Wahlfreiheit der Form zwischen den Parteien. 4) Online-Marketing der Crowdfundingplattformen bzw. aus der crowd heraus ist von der Werbebeschränkung zu befreien. 5) Eine Evaluation des Gesetzes binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes. 6) Keine Prüfung weiterer Regulierungen ohne eine Evaluation der bis dahin beschlossenen Regulierungen. Wesen der Regelung als Ausnahme Wir begrüßen es, dass das Crowdfunding als Ausnahme im Gesetz aufgeführt wird und dass eine Prospektpflicht nicht mehr bereits bei Euro eintreten soll. Denn allein die Erstellung eines Prospekts kann Kosten in Höhe von bis zu Euro oder sogar mehr mit sich bringen. Jedoch sind die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung für das Crowdfunding teilweise problematisch. Voraussetzungen für das Greifen der Ausnahmeregelung Betragsobergrenze Gesamtinvestment Aus unserer Sicht muss auch Crowdfunding in der Größenordnung einer Serie A Finanzierung möglich sein. Daher sollte die Grenze von 1 Million auf drei Millionen angehoben werden. Auch dieser Rahmen ist noch als Ausnahme zur Prospektpflicht vertretbar. Einzelinvestment Da auch institutionelle Anleger sowie Business Angels in der Crowd investieren sollen, müssen die im Gesetzentwurf formulierten Regelungen dahin gehend angepasst werden, wie z.b. die Begrenzung von Einzelinvestments auf maximal Euro. Es ist für August 2014 Seite 4 von 8

5 einen Kleinanleger aus unserer Sicht ein Vorteil, wenn ein erfahrener Investor im Lead ist und sich bei einem Crowdinvesting engagiert. Das Risiko für den Kleinanleger reduziert sich durch die Erfahrung des Lead Investors. Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) In der Begründung des Gesetzes steht: Lediglich für den Erwerb von Anteilen bis zu einem Gesamtwert von 250 Euro wird auf die Verpflichtung zur Übermittlung und Unterzeichnung eines VIB verzichtet. Diese Abweichung von 15 ist vertretbar, um zum einen potenzielle Erwerber von Kleinstbeteiligungen nicht durch den mit der Rücksendung verbundenen Aufwands abzuschrecken und zum anderen den Anbieter oder den von ihm beauftragten Dritten von einer stark erhöhten Korrespondenz zu entlasten. Bei Crowdfundings in jüngster Zeit kam es auch zu Fundings von Projekten, bei denen im Einzelfall über 1800 Nutzer einer Crowdfundingplattform 250 Euro oder mehr investiert haben. Hier wäre im Rahmen der neuen Verfahrensregelung mit einer sehr erhöhten Korrespondenz und einem sehr hohen Aufwand zu rechnen. Ein Ausdrucken widerspricht auch der Realität in unserer digitalen Gesellschaft. Wir wollen keinen gesetzlich vorgegebenen Medienbruch beim VIB. Die Form sollte hier den Parteien überlassen bleiben und auch online möglich sein. Werbebeschränkungen Auch die Regelungen zur Ankündigung und Bewerbung von Vermögensanlagen sind fernab der Praxis der Crowdfundingplattformen und der digitalen Kommunikation. In der Gesetzesbegründung steht: Die Regelungen zur Ankündigung und Bewerbung von Vermögensanlagen dienen dem Anlegerschutz und erfolgen vor dem Hintergrund der im Allgemeinen Teil der Begründung dargelegten Entwicklungen in Reaktion auf weitreichende Verluste von Anlegern in jüngerer Zeit auf dem Grauen Kapitalmarkt. Sie sind unerlässlich, um Anleger vor der Gefahr zu schützen, derartige Investitionsentscheidungen ohne hinreichendes Risikobewusstsein zu treffen. Um ein Unterlaufen des mit den umfangreichen gesetzlichen Informationspflichten bezweckten Aufklärungseffekts durch breit angelegte Werbemaßnahmen zu verhindern, ist es insbesondere erforderlich, Werbemaßnahmen so zu kanalisieren, dass von ihnen primär Personen erreicht werden, die eine gewisse Bereitschaft zur August 2014 Seite 5 von 8

6 Aufnahme entsprechender wirtschaftsbezogener Sachinformationen mitbringen und von denen daher (eher) erwartet werden kann, dass sie auch die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen (Verkaufsprospekt, Informationsblatt) zu Rate ziehen. Die die Werbung betreffenden Einschränkungen sind dabei milder als ein totales Werbeverbot und stellen das Mindestmaß dessen dar, was erforderlich ist, um einen wirksamen Anlegerschutz zu gewährleisten. Mit der Regelung in Absatz 1 wird das Ziel verfolgt, eine Bewerbung von Vermögensanlagen gegenüber mit wirtschaftlichen Sachverhalten unerfahrenen Personen einzudämmen. Insbesondere soll eine Werbung im öffentlichen Raum, u. a. in Verkehrsmitteln und durch Plakatanschläge verhindert werden.voraussetzung für die Zulässigkeit eines bestimmten Werbeträgers ist damit zunächst, dass das gewählte Publikationsmedium überhaupt die Feststellung eines inhaltlichen Schwerpunkts erlaubt. Unzulässig sind damit Werbemaßnahmen, bei denen aufgrund ihres unspezifischen Verbreitungs- oder Adressatenkreises überhaupt kein inhaltlicher Kontext feststellbar ist (z.b. Plakatwerbung oder Faltprospekten - so genannte Flyer - im öffentlichen Raum). Neben den umfassenden Informationspflichten will der Gesetzentwurf Werbemaßnahmen kanalisieren. Wie das mit dem oben dargestellten verfolgten Ziel funktionieren soll, ist nicht ersichtlich. Marketing für Crowdfundingkampagnen findet regelmäßig ausschließlich online statt. Es ist gerade ein Kennzeichen dieser Kampagnen, dass sie insoweit viral wirken, als dass die Investoren oft zum Marketing entscheidend beitragen. Auch wenn das Targeting im Online-Marketing immer besser wird, ist fraglich, ob man im Online-Marketing nur Personen erreichen kann, die eine gewisse Bereitschaft zur Aufnahme entsprechender wirtschaftsbezogener Sachinformationen mitbringen und von denen daher (eher) erwartet werden kann, dass sie auch die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen (Verkaufsprospekt, Informationsblatt) zu Rate ziehen. Hier ist eine Klarstellung notwendig, dass Online-Marketing von Crowdfundingplattformen sowie aus der Crowd heraus bei der Regulierung der Werbung ausgenommen wird. August 2014 Seite 6 von 8

7 Evaluation Was wird aus dem Gesetz nach Inkrafttreten, nach einem Praxischeck? Die Evaluation soll fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes erfolgen. Begründet wird dies damit, dass dieser Zeitrahmen angemessen[ist], da im Hinblick auf die neuen Mindestlaufzeiten von Vermögensanlagen und deren Kündigungsmöglichkeiten erst innerhalb dieses Zeitrahmens hinreichende Daten zur Verfügung stehen werden, um die Angemessenheit der neuen Regelungen für den Kleinanlegerschutz zu beurteilen. Eine Prüfung der Angemessenheit muss bei Gesetzen, die sich wesentlich auf die Digitale Wirtschaft auswirken, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten erfolgen. Die bislang genannten fünf Jahre sind in der Digitalen Wirtschaft und in Startup-Dimensionen eine unendliche lange Zeit. Zukünftige weitere Regulierungen Zu zukünftigen weiteren Regulierungen steht in der Gesetzesbegründung: Die Bundesregierung ist sich wohl bewusst, dass im Bereich des Vertriebs von Vermögensanlagen über elektronische Medien, insbesondere beim sogenannten Crowdfunding oder Crowdinvestment, weiterer Regulierungsbedarf besteht. Daher soll die hier geschaffene neue Vorschrift bis Ende des Jahres 2016 unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf europäischer Ebene überprüft werden. Im Lichte der Ergebnisse dieser Überprüfung wird dann zu entscheiden sein, ob weitere besondere Vorschriften für die Regulierung des sogenannten Crowdfundings oder Crowdinvestments einzuführen sind. Die neuen Regelungen sollen also erst nach fünf Jahren evaluiert werden jedoch soll bereits bis Ende 2016 überprüft werden, ob weitere Regulierungen eingeführt werden. Eine solche Regulierungsprüfung ist nicht sachgerecht. Vielmehr muss eine erste Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes als Grundlage vorhanden sein, um über Anpassungen bei der Regulierung von Crowdfunding und Crowdinvesting sachlich fundiert entscheiden zu können. August 2014 Seite 7 von 8

8 ÜBER DEN BVDS Der Bundesverband Deutsche Startups e.v. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup- Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland. Im September 2014 gehören dem BVDS mehr als 350 Mitglieder an. Bundesverband Deutsche Startups e.v. Im Haus der Bundespressekonferenz Schiffbauerdamm Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@deutschestartups.org Eingetragen unter VR B / AG Berlin-Charlottenburg Vorstand: Thomas Bachem David Hanf Erik Heinelt Christian Miele Florian Nöll Stephanie Renda Sascha Schubert August 2014 Seite 8 von 8

KLEINANLEGERSCHUTZGESETZ

KLEINANLEGERSCHUTZGESETZ STELLUNGNAHME: KLEINANLEGERSCHUTZGESETZ STAND: 24. April 2015 www.deutschestartups.org 24. April 2015 Seite 1 von 5 1. Executive Summary Crowdinvesting hat sich in den vergangenen beiden Jahren zu einer

Mehr

Blitzumfrage zum Thema Crowdinvesting. Stand: 28.02.2015. Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland. Methodik

Blitzumfrage zum Thema Crowdinvesting. Stand: 28.02.2015. Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland. Methodik Blitzumfrage zum Thema Crowdinvesting Stand: 28.02.2015 Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland Methodik Vor dem Hintergrund des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens für ein Kleinanlegerschutzgesetz,

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

SaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien

SaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien SaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien Agenda SaarLB-Trendstudie 1. Eckdaten der Befragung 2. Allgemeine Einschätzung von EE; Chance oder Risiko? 3. Hauptgründe + Trends für den Einsatz von EE 4. Stärkerer

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Checkliste. Erfolgreich Delegieren

Checkliste. Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme Novell Client Anleitung zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme Februar 2015 Seite 2 von 8 Mit der Einführung von Windows 7 hat sich die Novell-Anmeldung sehr stark verändert. Der Novell Client

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Tipps für ein Bankgespräch

Tipps für ein Bankgespräch Tipps für ein Bankgespräch Download von www.reinhardstrempel.de Betriebsberater Dipl.-Kfm. Reinhard Strempel Gründercoach Gründercoaching Controlling Finanzierung Fachkundige Stellungnahmen Sofortberatung

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben. bbzl Von: bbkh Gesendet: Freitag, 23. August 2013 08:07 An: bbzl Betreff: WG: Antwort auf Ihr Schreiben vom 01.07.2013 Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion [mailto:info@gruene-bundestag.de] Gesendet: Donnerstag,

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Deutscher Startup Monitor 2014

Deutscher Startup Monitor 2014 Pressekonferenz: Deutscher Startup Monitor 2014 Berlin, 11.09.2014 Der Deutsche Startup Monitor (DSM) ist ein Projekt des Bundesverbandes Deutsche Startup e.v. (BVDS), der Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,

Mehr

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,

Mehr

Kommunikations-Management

Kommunikations-Management Tutorial: Wie kann ich E-Mails schreiben? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory E-Mails schreiben können. In myfactory können Sie jederzeit schnell und einfach E-Mails verfassen egal

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Die Prospektpflicht droht schneller als gedacht - Was ist nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ein öffentliches Beteiligungsangebot?

Die Prospektpflicht droht schneller als gedacht - Was ist nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ein öffentliches Beteiligungsangebot? Die Prospektpflicht droht schneller als gedacht - Was ist nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ein öffentliches Beteiligungsangebot? Name: Dr. Barbara Dörner Funktion/Bereich: Rechtsanwältin Organisation:

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Stellungnahme Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes, BT-Drs.: 18/3994

Stellungnahme Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes, BT-Drs.: 18/3994 BIU Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. Charlottenstr. 62 10117 Berlin Telefon: 030 2408779-0 Fax: 030 2408779-11 E-Mail: office@biu-online.de www.biu-online.de Stellungnahme Gesetzesentwurf

Mehr

COMPUTER MULTIMEDIA SERVICE

COMPUTER MULTIMEDIA SERVICE Umgang mit Web-Zertifikaten Was ist ein Web-Zertifikat? Alle Webseiten, welche mit https (statt http) beginnen, benötigen zwingend ein Zertifikat, welches vom Internet-Browser eingelesen wird. Ein Web

Mehr

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben.

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben. 5.e. PDF zur Hördatei und Herr Kennedy zum Thema: Unsere Erfahrungen in der Kennedy-Schule Teil 2 Herr Kennedy, Sie haben eine Nachhilfeschule in der schwerpunktmäßig an Lernschwächen wie Lese-Rechtschreibschwäche,

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Kaufkräftige Zielgruppen gewinnen

Kaufkräftige Zielgruppen gewinnen Kaufkräftige Zielgruppen gewinnen Wie Sie Besucher auf Ihre Webseite locken, die hochgradig an Ihrem Angebot interessiert sind 2014 David Unzicker, alle Rechte vorbehalten Hallo, mein Name ist David Unzicker

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach

Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach Umfrage: In Deutschland liegt viel Gründerpotential brach 47 Prozent der Deutschen wollten schon einmal unternehmerisch tätig werden Größte Hürden: Kapitalbeschaffung und Bürokratie junge Unternehmer sorgen

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 Anspruch und Wirklichkeit - TOP SELECT PLUS Montag, 4. Juni 2012 Vermögensverwaltungen gibt es wie Sand am Meer. Darunter befinden sich solche, die ihrem Namen alle Ehre

Mehr

Ihr Ziel bestimmt den Weg

Ihr Ziel bestimmt den Weg Ihr Ziel bestimmt den Weg FRAU DR. GUNDA SCHROBSDORFF Jetzt habe ich mich doch endlich in die Selbstständigkeit gewagt und fühlte mich auf dem Weg dahin bestens beraten und unterstützt. DR. RAMA EGHBAL

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Erfüllen wir Ihre Erwartungen?

Erfüllen wir Ihre Erwartungen? S Berliner Sparkasse Erfüllen wir Ihre Erwartungen? Loyalitäts- und Zufriedenheitsbefragung in der BusinessLine. Ergebnisse 2012. Vorwort Liebe Kundin, lieber Kunde, eine lebendige Kundenbeziehung entsteht

Mehr

Einzeloutplacement für Führungskräfte

Einzeloutplacement für Führungskräfte Einzeloutplacement für Führungskräfte von Rainer Billmaier Die Durchführung von Outplacementmaßnahmen wird oft mit Massenentlassungen oder betriebsbedingten Kündigungen in Verbindung gebracht. Die Unternehmen

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Lassen Sie den Konjunktiv zu Hause! Tipps für Gründerinnen im Finanzierungsgespräch. Prof. Dr. Heinz Klandt Dipl.-Psych.

Lassen Sie den Konjunktiv zu Hause! Tipps für Gründerinnen im Finanzierungsgespräch. Prof. Dr. Heinz Klandt Dipl.-Psych. Lassen Sie den Konjunktiv zu Hause! Tipps für Gründerinnen im Finanzierungsgespräch Prof. Dr. Heinz Klandt Dipl.-Psych. Dorothea Kissel ExpertInnen beobachten deutliche Unterschiede zwischen Männern und

Mehr

Sichtbarkeit Ihres. Unternehmens... Und Geld allein macht doch Glücklich!

Sichtbarkeit Ihres. Unternehmens... Und Geld allein macht doch Glücklich! Sichtbarkeit Ihres Unternehmens.. Und Geld allein macht doch Glücklich! Wir wollen heute mit Ihnen, dem Unternehmer, über Ihre Werbung für Ihr Online-Geschäft sprechen. Haben Sie dafür ein paar Minuten

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Online-Marketing in deutschen KMU

Online-Marketing in deutschen KMU Online-Marketing in deutschen KMU - April 2009-1 - Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, Rezzo Schlauch Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung a.d. Die Käuferportal-Studie gibt einen Einblick in die

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Seite 1 von 14. Cookie-Einstellungen verschiedener Browser

Seite 1 von 14. Cookie-Einstellungen verschiedener Browser Seite 1 von 14 Cookie-Einstellungen verschiedener Browser Cookie-Einstellungen verschiedener Browser, 7. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1.Aktivierung von Cookies... 3 2.Cookies... 3 2.1.Wofu r braucht

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Infrastrukturkreditfonds

Infrastrukturkreditfonds 12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

firstbird wird gefördert von Microsoft Ventures firstbird is part of Microsoft Ventures Accelerator Berlin

firstbird wird gefördert von Microsoft Ventures firstbird is part of Microsoft Ventures Accelerator Berlin firstbird is part of Microsoft Ventures Accelerator Berlin firstbird wird gefördert von Microsoft Ventures Was ist firstbird und welche Vorteile haben Mitarbeiterempfehlungen? WAS IST FIRSTBIRD? firstbird

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr