Abstimmung von Ringbahn und K10. Kurzbericht

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1 Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich Amt für Verkehr Abstimmung von Ringbahn und K10 Beurteilung möglicher Trassierungskonflikte der Varianten der K10 gemäss ZMB, Phase 2 mit der Ringbahn gemäss Antrag der Gemeinden Kurzbericht Zürich, 30. August 2002 büro S-ce Simon consulting + engineering 8037 Zürich

2 IMPRESSUM Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Amt für Verkehr des Kantons Zürich büro S-ce Simon consulting + engineering, 8037 Zürich Michel J. Simon, dipl. Ing. ETH/SIA/SVI Dateiinfo Pfad: S-ce/Fav/AFVRingbahn+K10/Bericht-v2.0 Version: 2.0 Save: :56

3 AFV, Abstimmung von Ringbahn und K10 INHALTSVERZEICHNIS 1 Auftrag Ausgangslage Fragestellung Vorgehen Potenzielle Konflikte Linienführung Grindel Linienführung im Gebiet Geeren Haltestelle Geeren Grundwasserschutzzone Geeren Übrige Konfliktbereiche Querung der K10 südöstlich von Bassersdorf Portalbereich Dietlikon in Variante Relevanz für den Richtplan...9 büro S-ce V1.0/ Seite I

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5 1 Auftrag 1.1 Ausgangslage Die Ergebnisse der Phase 2 der ZMB K10 haben gezeigt, dass das Trassee der K10 in allen Varianten vom bisherigen Eintrag im kantonalen Richtplan (1995) abweicht. Die von der Gemeinde Bassersdorf beantragte Verlängerung der Glattalbahn bis zum Bahnhof Bassersdorf und die von der IG Ringbahn Hardwald (Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Stadt Dübendorf) beantragte Fortsetzung als Ringbahn bis Dübendorf haben auf den Richtplaneintrag der K10 Rücksicht genommen. Diese Ausgangslage ist in den folgenden Unterlagen dokumentiert: - TBA ZH, ZMB K10, Kurzbericht Phase 2 vom inkl. Arbeitsdossier (IG Gruner/ Rapp) [1] - IG Ringbahn Hardwald, Ringbahn Hardwald, Synthesebericht Phase 2 vom (PG büro S-ce/ TEAMverkehr) [2] - Gemeinde Bassersdorf, Stadtbahn Glattal, Verlängerung nach Bassersdorf, Synthesebericht vom (PG TEAMverkehr/ büro S-ce) [3]. 1.2 Fragestellung Ziel des Auftrags ist, die Zusammenhänge zwischen der bisherigen Trassierung der Ringbahn und der neuen Linienführung der K10 in den einzelnen Varianten aufzuzeigen. Wo sich Konflikte abzeichnen, werden diese beurteilt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zugleich werden die Auswirkungen der im Rahmen der ZMB K10 bekannt gewordenen Auflagen des Grundwasserschutzes auf das Trassee der Ringbahn zusammen mit den Fachleuten des AWEL beurteilt. 1.3 Vorgehen Folgende Abklärungen wurden durchgeführt und im vorliegenden Kurzbericht dokumentiert: a) Skizzieren der grundsätzlichen Möglichkeiten zur Querung der K10 im Bereich Grindel (Varianten). b) Skizzieren für die Führung der Glattalbahn zwischen Grindel und Geeren (ev. Varianten). c) Klärung der Grundwasserproblematik Geeren. Dies erfolgte in der Besprechung vom 23. August 2002 mit Herrn Hp. Gehring, Leiter Grundwasserschutz und Grundwassernutzung des AWEL. d) Grobbeurteilung der Varianten bzgl. Erschliessungswirkung, Attraktivität der Glattalbahn und Kosten im Vergleich zur bisherigen Variante. e) Beurteilung der Relevanz für den Richtplan. Die Abklärungen unter a) haben allgemeine Gültigkeit, da die Ringbahn von Kloten kommend auf jeden Fall die K10 queren muss. Es wird bewusst auf die Ausarbeitung einer Empfehlung zur Variantenwahl verzichtet, da diese massgeblich vom Entscheid der zurückbehaltenen Variante der K10 beeinflusst wird (K10 2- oder 4-streifig durch Bassersdorf und die Linienführung der Glattalbahn im Bereich Kloten-Industrie noch offen ist. büro S-ce V2.0/ Seite 1

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7 2 Potenzielle Konflikte Aufgrund der aktuellen Projektkenntnis der ZMB K10 ergeben sich 4 Bereiche, in denen je nach Variante Konflikte zwischen den beiden Trassen auftreten. Im Trasseeverlauf der Ringbahn von Nord- West nach Süd sind dies (s. nebenstehende Übersicht): 1) Industriezone Grindel bis Quartier Geeren: Querung der K10 (neu mit Viadukt) durch die Glattalbahn (Höhenlage der Glattalbahn?). Betroffene Varianten der K10: 3, 7, 10, 14, 16 2) Grundwasserschutzzone Geeren Bassersdorf: aus den Erkenntnissen der ZMB K10 folgt, dass das Trassee der Glattalbahn in diesem Bereich möglicherweise verschoben, wenn nicht sogar neu erarbeitet werden muss. Betroffene Varianten der K10: 3, 7, 10, 14, 16 3) Bereich Alte Zürcherstrasse/Eich in Bassersdorf: die geänderte Trassierung der K10 und die beabsichtigte Grünbrücke in diesem Bereich beeinflussen das Trassee der Ringbahn und deren Kosten. Betroffene Varianten der K10: 3, 10, 14 4) Bereich Bahnhof Dietlikon: die K10 unterquert mit wenig Abstand das Trassee der Ringbahn. Betroffene Variante der K10: 7 büro S-ce V2.0/ Seite 3

8 Legende: Verlängerung Stadtbahn: Gemäss Antrag Gemeinde Bassersdorf (Viadukt über K10 gemäss Richtplan '95) K10 Var. 3, 14 (4 - streifig) sowie 7, 10, 16 (2 - streifig) Gemäss Vorschlag IG Gruner/Rapp (à niveau unter Viadukt der K10) Variante Unterquerung der K10 im Bereich des Trassees gemäss Antrag Gemeinde Variante Unterquerung der K10 parallel zur Unterführung Klotenerstrasse N büro S-ce V2.0/ Seite 4

9 3 Linienführung im Gebiet Grindel Bisher war vorgesehen, dass die Glattalbahn die K10 auf einem Viadukt im Grindel überquert und anschliessend auf der Ostseite im gleichen Korridor wie die 2-streifige K10 (gemäss Richtplan) verläuft. Grundsätzlich bleibt diese Trassierung der Glattalbahn auf einem Viadukt möglich. Allerdings muss die Lage wegen der westlich verschobenen K10 angepasst werden (in etwa gemäss Variante blau). Nachteil dieser Lösung ist neben den hohen Kosten, dass im Bereich Grindel 2 Viadukte entstehen, da die K10 neu ebenfalls auf einem Viadukt geführt wird. Im Bericht der Phase 2 der ZMB K10 wurde eine geänderte Linienführung der Glattalbahn aufgezeigt (Variante grün), welche zuerst parallel neben der K10 verläuft und diese im Bereich des Viadukts auf Terrainhöhe unterquert. Mit dieser Lösung können ca. 8 Mio. Franken Investitionskosten für die Glattalbahn gespart werden, da der Viadukt wegfällt. Als Nachteil dieser Lösung fällt die Verschiebung der Haltestelle Geeren Richtung Süden -weg vom Siedlungskern- ins Gewicht. Diese Frage wird im Abschnitt 4 genauer betrachtet. Als Variante kann die Glattalbahn in etwa in der bisherigen Lage im Grindel in einer Unterführung unter dem Trassee der K10 durchgeführt werden (Variante blau). Diese Unterführung ist auch bezüglich Grundwasserschutz möglich, da sie an den Rand des Grundwasserbeckens zu liegen kommt und dieses - wenn überhaupt- nur geingfügig im östlichen Rampenbereich berührt. Je nach definitiver Führung der Glattalbahn in Kloten könnte eine Unterführung der Glattalbahn auch neben der Klotenerstrasse angeordnet werden (Variante rotbraun). Die östliche Rampe der Unterführung kann in beiden Fällen konfliktfrei über den geplanten Brüttenertunnel der SBB geführt werden. In der Projektierungsphase dieser Bauwerke ist jedoch zu prüfen, ob gewisse Vorinvestitionen zu tätigen sind. Die Unterführungsvarianten führen zu leicht höheren Investitionskosten als in der Studie [3] mit Viadukt ausgewiesen wurden (Mehrkosten Fr. 1 bis 3 Mio). büro S-ce V2.0/ Seite 5

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11 4 Linienführung im Gebiet Geeren 4.1 Haltestelle Geeren In der westlich verlegten Trassierung der Glattalbahn (vgl. Abschnitt 3) müsste die Haltestelle gegenüber dem Vorschlag in [1] weiter südlich angeordnet werden (s. gegenüberstehende Skizze, Trassee grün). Damit wäre die Haltestelle zwar um rund 100m südlich gegenüber der bisherigen Anordnung aus [2] verschoben, würde aber zentrumsseitig praktisch das gleiche Gebiet wie bisher erschliessen. Unter der Annahme, dass der bisher freigehaltene Korridor der K10 zusätzlich überbaut werden könnte, würde die Haltestelle ein wesentliches Zusatzpotenzial ideal erschliessen. Die in [1] vorgeschlagene Linienführung für die Glattalbahn ergibt somit zusammen mit der verschobenen Haltestelle eine günstige Gesamtlösung mit guter Erschliessungswirkung. 4.2 Grundwasserschutzzone Geeren In der Abbildung Seite 6 sind die wesentlichen Begrenzungen der Grundwasserschutzzonen S2 und S3 im Bereich der Fassungen "Schützenhaus" und "Geeren" gemäss den Angaben des AWEL vom Frühjahr 2002 (Unterlage ZMB K10) eingetragen. Daraus geht hervor, dass das bisherige Trassee der Glattalbahn (schwarz) die Schutzzone S2 auf einer Länge von rund 200m auf Terrainhöhe durchquert. Gemäss der vor 2 Jahren in Kraft getretenen Gewässerschutzverordnung sind in der Zone S2 keinerlei Bauten zugelassen. Dies würde bedeuten, dass eine Führung der Glattalbahn zwischen der Haltestelle Geeren (Eintrag grün oder schwarz) und dem Bahnhof Bassersdorf nicht möglich ist. Andrerseits zeigt die gegenüberstehende Abbildung, dass die Flughafenlinie der SBB mit erheblichem Personen- und Güterzugsverkehr auf rund 120m in der Zone S2 liegt. Es ist denkbar, das Trassee der Glattalbahn direkt neben die SBB-Gleise zu legen (blaue Linienführung). Dadurch kann die Strecke innerhalb der Zone S3 auf etwa 140m reduziert werden. Dazu müssten jedoch zwei zusätzliche Brücken über den Auenbach gebaut werden. Zusätzlich würde der Verkabelungsbereich der Hochspannungsleitung (NOK-EKZ) stark tangiert, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Gemäss Beurteilung durch das AWEL ist die bisherige Linienführung (schwarz) nur genehmigungsfähig, wenn die bestehenden Grundwasserfassungen so südlich der Bahn verlegt werden können, dass die neuen Schutzzonen weder mit dem Trassee der Ringbahn noch mit demjenigen der K10 in Konflikt kommen. Aufgrund einer Grobeinschätzung scheint eine solche Verlegung prüfenswert. Die Kosten für die neuen Fassungen inkl. sämtlicher Anpassungsarbeiten müssten dem Projekt Ringbahn belastet werden und werden auf Fr. 1-2 Mio. geschätzt. Sollte eine Verlegung der Grundwasserfassungen aus hydrogeologischen Gründen nicht möglich sein, kann gemäss AWEL mit einer Ausnahmebewilligung unter erheblichen Auflagen für die Linienführung neben der SBB-Linie (Trassee blau) gerechnet werden. Der wesentliche Unterschied zur Nicht-Genehmigung der K10 besteht darin, dass die Ringbahn auf Terrainhöhe geführt wird und somit den unterirdischen Grundwasserstrom nicht sperrt. Die Auflagen würden u.a. einen dichten Gleisunterbau (z.b. bituminöse Tragschicht) und einen durchgehenden Entgleisungsschutz in der S2 umfassen. Zusätzlich hat die blaue Linienführung höhere Kosten infolge der längeren Trasse, der zusätzlichen Brücken und der Verlegung der Hochspannungsleitung zur Folge. Insgesamt werden die Mehrkosten für die Linienführung blau gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung auf Fr. 6-8 Mio. geschätzt. Dieser Vergleich zeigt, dass die Verlegung der Grundwasserfassungen angestrebt werden sollte (s. Abschnitt 6), weil damit die Mehrkosten wesentlich reduziert werden können. Zudem ist die bisherige Linienführung betrieblich, bautechnisch und vom Fahrgastkomfort her dem blauen Trassee vorzuziehen. büro S-ce V2.0/ Seite 7

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13 5 Übrige Konfliktbereiche 5.1 Querung der K10 südöstlich von Bassersdorf Die Linienführung der K10 ist im Bereich der geplanten Querung der Ringbahn auf einem Viadukt praktisch unverändert gegenüber dem Richtplaneintrag. Nördlich von dieser Querung besteht jedoch gemäss regionalem Richtplan die Absicht, eine ökologische Vernetzungsachse zu realisieren. Hierzu steht der Bau einer Grünbrücke zur Diskussion. Dies bedingt bei der Projektierung der einzelnen Bauwerke eine sorgfältige Abstimmung zwischen Linienführung, Höhenlage und Gestaltung der Objekte. 5.2 Portalbereich Dietlikon in Variante 7 In Variante 7 ist das Portal des Tunnels Hard unmittelbar südlich des Bahndamms der SBB vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die Ringbahn mit geringer Überdeckung unterquert wird. Daraus ergeben sich jedoch keine grundsätzlichen Probleme, vor allem nicht, weil die Querung des SBB- Bahndamms ohnehin eine sorgfältige Bauweise bedingt. Bei der Projektierung der Bauwerke wird die Reihenfolge der Realisierung klar sein, so dass entschieden werden kann, ob bautechnische Vorinvestitionen einzuplanen sind. 6 Relevanz für den Richtplan Die aufgeworfenen Fragen auf dem Abschnitt Grindel - Bahnhof Bassersdorf sind relevant für den Eintrag im kantonalen Richtplan. Sie sind in allen 5 Varianten der K10 gemäss ZMB, Phase 2 [1] von gleicher Bedeutung. Die zweckmässige Querung der K10 im Grindel kann zusätzlich zu den vorliegenden Entscheidungsgrundlagen auch durch die Überprüfung der Trassierung der Glattalbahn auf Gemeindegebiet Kloten beeinflusst werden. Gemäss AWEL sollte vor dem Richtplaneintrag geklärt sein, ob die Grundwasserfassungen im Geeren verlegt werden können. Hierzu ist ein hydrogeologisches Gutachten in zwei Schritten erforderlich. In einer Vorstudie kann anhand bestehender Grundlagen geklärt werden, ob grundsätzlich eine Verlegungsmöglichkeit besteht (Aufwand kfr.). Nach positivem Ergebnis der Vorstudie müsste in einer Detailstudie mit Pumpversuchen die tatsächliche Eignung neuer Standorte geprüft werden (Aufwand ca 100 kfr., Zeitbedarf 6-9 Monate). Die übrigen Querungsbereiche von Ringbahn und K10 sind für den Richtplan nicht relevant, sondern müssen bei der Projektierung der einzelnen Anlagen sorgfältig bearbeitet werden. Zürich, 30. August 2002 büro S-ce V2.0/ Seite 9

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