umweltfreundlicher Fahrzeuge
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- Caroline Kuntz
- vor 8 Jahren
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1 Quelle: autobild.de Aktivitäten ten der Kantone zur Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge GV e mobile Luzern Urs Zihlmann
2 Inhalt Was sind umweltfreundliche Fahrzeuge? Möglichkeiten und Grenzen der Kantone Potential kantonaler Fördermassnahmen Übersicht Verkehrssteuermodelle der Kantone Beispiele für weitere Aktivitäten der Kantone
3 Umweltfreundliche Fahrzeuge Keine einheitliche Definition: 3 Lt. Auto (ohne PFS) / SUV Energieetikette A (mit PFS)? Biogas aus der lokalen ARA oder fossiles LPG? Ethanol unbekannter Herkunft (E5 / E10 / E85)? Elektroantrieb oder Hybrid? VCS-Liste / KeeF / Energie- rsp. Umwelt-Etikette?
4 Umweltfreundliche Fahrzeuge (2) Allgemeines Verständnis: Deutlich besser als gesetzliche Anforderung Tendenziell kleinere Fahrzeuge, keine grossen SUV besonders energieeffizient und geringe Emissionen (häufige Formulierung in kant. Erlassen) Neue Technologien (Hybrid, alternative Treibstoffe...) Orientierung an den EU-Zielwerten (CO 2 und Euro- Abgasnormen)
5
6 willkürliche Verwendung (zb. kreative Werbung)
7
8 Möglichkeiten und Grenzen der Kantone Grundsätzlich möglich: Ausgestaltung der Kant. Verkehrsabgabegesetze Fördermodelle (Bonus/Malus Verkehrssteuer) Investitionshilfe (zb. E-Bike, Katalysatoren, Partikelfilter) Verschrottungsprämie Information, Motivation, Vorbildfunktion (inkl. Arbeitsvergaben)
9 Möglichkeiten und Grenzen der Kantone (2) Sensibilisierung hat zugenommen: Politik fordert konkrete Schritte (Klimawandel, Erdölpreis) asa-modell: Orientierungshilfe für Kantone Erfolgreiche Steuerrevision in mehreren Kantonen Umweltetikette geeignetes Bemessungskriterium Autogewerbe hat Energie-Etikette akzeptiert
10 Möglichkeiten und Grenzen der Kantone (3) Rahmenbedingungen setzen Grenzen: Haushaltsneutrale Ausgestaltung: Finanzierung des Bonus durch Malus oder sanfte Steuererhöhung Geringer administrativer Aufwand Transparenz Bemessungsgrundlagen (Fahrzeugausweis) Steuergerechtigkeit: Überwachung notwendig Mitnahme-Effekt vermeiden: nur die Besten fördern
11 Potential kantonaler Fördermassnahmen Jeder Fahrzeughalter ist Kunde Bevölkerung findet Klimaschutz wichtig Bonus / Malus hat gewisse normative Wirkung Untersuchung ETHZ: zeitlich begrenzte Befreiung wirkt besser als Rabatt über gesamte Lebensdauer ( 9 ETHZ-Regeln) Synergiegewinn mit Massnahmen des Bundes Occasionsmarkt? (doppelt so gross wie Neuwagenmarkt)
12 Potential kantonaler Fördermassnahmen (2) Aufteilung PW-Bestand nach Energieeffizienz-Kategorie (Beispiel Kanton Luzern, Stand Jan. 2009) C 4.2% E D 2.9% 4.0% F 2.0% G 2.0% A 2.8% B 3.6% Datenquelle:Viacar Stand: ohne bzw. leer 78.5%
13 Übersicht Steuermodelle der Kantone 2005 (Quelle: k-tipp) Kanton AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH Bemessungskriteruim Steuer-PS Steuer-PS Leistung kw Steuer-PS Steuer-PS ( * /13450) (Leistung kw * /560) Steuerreduktion Nein Nein Elektro-/Hybridfahrzeuge 50% Elektro-/Solarfahrzeuge 50% Elektro-, Gas/Biogas-, Hybridfahrzeuge steuerbefreit, wenn mehr als 50% der Gesamtreichweite mit alternativen Treibstoffen zurückgelegt werden können. Elektrofahrzeuge 20%; Abgasnorm Euro-4 10% Elektro-/Gas-/Hybridfahrzeuge 30% 100 % bei folgende Kriterien : Energieetikette A; Euro IV; CO2 160g/km; Dieselfahrzeuge: Partikel 0.01 g/km Elektrofahrzeuge steuerfrei Elektro-/Hybridfahrzeuge 80% auf Gewichtstarif Hybrid, Elektro, Erdgas 50 % Elektro-, Gas-, Wasserstoff- oder Hybridfahrzeuge 80% auf tiefstem Steuersatz Elektro, Erd oder Biogas oder Brennstoffzelle 50 % Elektro-, Gas-, Hybridfahrzeuge: Fr. 50 bis 500 kg +Fr. 10 je weitere 100 kg Elektrofahrzeuge 125 Franken; Hybridfahrzeug Toyota Prius 50% Elektrofahrzeuge 50% Nein Elektrofahrzeuge steuerfrei Elektrofahrzeuge 10-20% Nein Elektrofahrzeuge steuerfrei, Hybridfahrzeuge 50% Elektrofahrzeuge 30% Elektrofahrzeuge pauschal 51 Franken Elektrofahrzeuge 30-50% Elektrofahrzeuge 50% Elektrofahrzeuge steuerfrei; Hybridfahrzeuge 50%
14 Übersicht Steuermodelle der Kantone 2009 Kanton AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH Bemessungskriteruim Steuer-PS Steuer-PS Leistung kw Steuer-PS ( * /13450) und (Leistung kw * /560) Leistung und Steuerreduktion Nein. Revision in Arbeit. Varianten Grundgebühr + Zuschlag oder Leistungsbesteuerung mit Bonus-/Malussystem Nein Elektro-/Hybridfahrzeuge 50% Elektro-/Solarfahrzeuge 50%. Revision in Arbeit. Bonus-/Malussystem geplant. Elektro-, Gas/Biogas-, Hybridfahrzeuge steuerbefreit bei Euro-4 und Energieetikette A. Bonus-/Malussystem geplant. Elektrofahrzeuge 20%. Revision in Arbeit. Bonus-/Malussystem geplant. Elektro-/Gas-/Hybridfahrzeuge 30%. Bonus-/Malussystem geplant. 100 % bei folgenden Kriterien: Energieetikette A (Index 22.6); Euro-5; CO2 160g/km; Dieselfahrzeuge: CO2 130 g/km Elektrofahrzeuge steuerfrei CO2 140g/km 80%; CO2 160 g/km 60% (PM<0.01 g/km); SNF EURO5 80% Rabatt Hybrid, Erdgas, nicht fossile Energie 50 % Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Hybridantrieb 80% Rabatt. Revision in Arbeit. + Leistungssteuer, Bonus-/Malussystem. Batterieantrieb, Erd- / Biogas (monovalent) oder Brennstoffzelle 50 % Energieetikette A 3 Jahre 100%; Hybridfahrzeuge 50%; Erd-/Biogas oder Elektroantrieb 75% Energieetikette A 3 Jahre 100%; Energieetikette B 2 Jahre 50%; Hybrid 50%, Gas-oder Elektroantrieb 70% Energieetikette A und CO2 130 g/km (Gasmotor143 g/km), Diesel mit Filter, Elektroantrieb 3 Jahre 100% Nein. Revision in Arbeit. Bonussystem geplant: A 3 Jahre 100%; B 3 Jahre 50% Elektrofahrzeuge steuerfrei. Revision in Arbeit. Grundsteuer = A = 0.-, B = G = Elektro-, Hybrid- Gasfahrzeuge 10-20%. Bonus-/Malussystem mittelfristig geplant. Elektroantrieb 50%. Energieetikette A 3 Jahre 50% Energieetikette A 2 Jahre 50%, Elektrofahrzeuge 100%, Hybridfahrzeuge 50%, GPL 25% (Energieetikette F / G / vor 1987: Zuschlag 20% / 50% / 30%) Elektrofahrzeuge 30%. Revision in Arbeit. Bonus-/Malussystem geplant. CO2 120 g/km oder Gas- / Ethanolantrieb 50% Jährliche Steuer Elektroantrieb: Fr bis 10 kw, je zusätzliche 5 kw Fr Elektrofahrzeuge 50%. Revision in Arbeit. Bonus-/Malussystem geplant. Elektrofahrzeuge 100%; Hybridfahrzeuge 50%. Revision in Arbeit. Bonussystem geplant: A 3 Jahre 100%; B 3 Jahre 50%
15 Übersicht Steuermodelle der Kantone 2009 (2) Bilanz der Veränderungen (ohne laufende Revisionen) Jahr ohne Förderung Elektroantrieb Elektro und Hybrid Elektro, Hybrid und Gas E-Kat, Abgasnorm abs. CO2- Limite Fast jeder Kanton hat eigenes System Trend weg von Technologieförderung zu CO 2 Limiten Malus wird nur von 2 Kantonen eingesetzt Laufende Gesetzesrevision in 11 Kantonen asa-modell +/- in NW, OW, TG, TI. Geplant in BE, LU, SH, UR, ZG...
16 Weitere Massnahmen Malus für Altfahrzeuge (zb. Kanton LU, TI) Aktion EcoDrive&Sicherheit (Kt. AG, LU) Beschaffungsrichtlinien kant. Fahrzeuge (BE, BL, Z-CH) Mobilitätsmanagement, Mobilitätsberatung Unterstützung EcoCar und NewRide
17 Beispiel Kanton Luzern Revision Verkehrsabgabegesetz Weitgehende Ökologisierung Update Bonus/Malus (asa-modell) Einbezug Energiekonzept Einbezug Massnahmenplan Luft Stand: öffentliche Vernehmlassung bis Mitte Sept. 09 Entscheid Kantonsrat Frühjahr 2010 Inkraftsetzung geplant
18 Was ändert konkret? PW: + Leistung statt Steuer-PS (beste Korrelation mit CO 2 Kleine Motoren werden billiger, mittlere gleich, grosse teurer MR: + Abgasstufe (Zuschlag für Euro 0/1) Nutzfahrzeuge (inkl. Landwirtschaft): generell Bonus: 3 Jahre Steuerbefreiung für E-Kat. A Hybrid / Gas: 50% Rabatt (bisher 80%) Malus (+30%) für PW: Euro1 und älter (bisher Fzg. ohne Kat)
19 Zusammenfassung Unklare Definition des umweltfreundlichen Fahrzeuges. Umweltetikette könnte Klarheit schaffen Gestiegene Sensibilisierung ermöglicht Weiterentwicklung der kant. Gesetze. Synergienutzung mit Bundesaktivitäten Die Kantone nutzen vermehrt ihr Lenkungspotential, trotz begrenzten Möglichkeiten. Hilfreiche ETHZ-Grundlagen. Mittelfristige Anpassung des Fahrzeug-Angebotes Energie-Effizienz beginnt im Kopf des Kunden / der Kundin bei der Umsetzung geben positive Impulse ein gutes Bauchgefühl
20 Quelle: autobild.de Danke fürs f Zuhören Fragen?
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