Anmeldeformalitäten für Existenzgründer
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- Hansl Weiss
- vor 8 Jahren
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1 Anmeldeformalitäten für Existenzgründer Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen möchte, muss eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzliche Vorschriften beachten. Es beginnt mit der Anmeldung beim: Gewerbeamt oder Handelsregister Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur die Freien Berufe (z.b. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Künstler), sofern sie nicht durch die gewählte Rechtsform (z. B. GmbH) als Gewerbetreibende anmeldepflichtig sind Wissenschaftler Land- und Forstwirte Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist für bestimmte Gewerbe und Freie Berufe eine besondere Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Hier wird - aus Verbraucherschutzgründen folgendes geprüft: persönliche Zuverlässigkeit: z. B. durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und Auszugs aus dem Gewerbezentralregister sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts; sachliche Voraussetzungen: z. B. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vor allem durch Auszug aus dem Insolvenzregister und Auszug aus dem Zentralschuldenregister), erforderlicher Zustand der Gewerberäume durch Bauzeichnung; fachliche Voraussetzung: Ausschlaggebend hierfür sind - je nach geforderter Qualifikation - die Teilnahme an einer Weiterbildung mit oder ohne Prüfung, eine Ausbildung oder aber ein Studium. Desgleichen prüfen die Behörden die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: - Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten, - Umweltschutz, - Denkmalschutz etc. Die Heilberufe (Ärzte, Apotheker) benötigen eine staatliche Approbation und die Kassen-Zulassung. KOST, MD 1
2 Anmeldungen Wer einen eigenen Betrieb gründet, muss schon vor der Gründung, eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzliche Vorschriften beachten. Gewerbeanmeldung Jeder Gewerbebetrieb, also jedes Unternehmen, das "dauerhaft auf Gewinnerzielung angelegt ist" muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden ( 14 der Gewerbeordnung). Das Formular fragt unter anderem, folgende Daten ab: -persönliche Angaben -Art der Tätigkeit -Beginn der Tätigkeit Notwendig ist hierzu ein Personalausweis bzw. Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z.b. Handwerkskarte, Konzessionen usw.). Anzeigepflicht gilt auch wenn: - der Betrieb innerhalb einer Gemeinde verlegt wird - der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder - der Betrieb aufgegeben wird. Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe (z. B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller) Wissenschaftler Land- und Forstwirtschaft Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch über Sie informiert: das Finanzamt Gewerbesteuerstelle des Steueramtes bei der Gemeinde, von wo es die Gewerbesteuer-Hebenummer gibt die Berufsgenossenschaft das Statistische Landesamt die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen) die Industrie- und Handelskammer das Handelsregistergericht Gewerbeaufsichtsamt Statistisches Bundesamt AOK Eichamt Es ist trotzdem zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können. KOST, MD 2
3 Handelsregister Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die wichtigsten rechtlichen Verhältnisse der Kaufleute eingetragen werden. Wenn es sich bei Ihrem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt, müssen Sie ihn beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen und diese Eintragung von einem Notar beglaubigen lassen. Nach 1 HGB ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, Kaufmann. Eintragung ins Handelsregister Wenn ein Unternehmer als Kaufmann gilt, fällt er unter das Handelsrecht. Sein Unternehmen wird ins Handelsregister eingetragen. Das bedeutet: Auf allen Geschäftsbriefen muss er unter anderem, folgendes angeben: die Firma, also den offiziellen Namen die Rechtsform den Sitz und die Registernummer Vorteil: das Unternehmen wirkt dadurch seriös und professionell. Nachteil: die lästige Pflicht, die Bücher nach den strengen Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu führen. Eine schlichte Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht nicht mehr aus. Die Verletzung dieser Pflicht ist sogar strafbar, wenn es zur Insolvenz kommen sollte. Nach AO ist jeder gewerbliche Unternehmer buchführungspflichtig, soweit seine Umsätze größer sind als Euro oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb Euro betragen. Für die Beantwortung der Frage, wer Kaufmann ist, gelten seit 1. Juli 1998 neue Regeln. Gewerbetreibende Einzelunternehmer sind danach grundsätzlich Kaufleute, es sei denn, Ihr Unternehmen erfordert nicht "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb". Im Klartext: Wer sehr einfach strukturierte, überschaubare und transparente Geschäftsbeziehungen hat, ist auch bei hohem Umsatz kein Kaufmann, ebenso wie ausgesprochenes Kleingewerbe (kleiner Tabakladen). Wer es aber mit einer großen Zahl von Waren und Lieferanten zu tun hat, wird meist Kaufmann sein müssen, wie z. B. jeder Lebensmittelhändler (Infos bei jeder IHK). KOST, MD 3
4 Relativ neu ist eine Option für Kleingewerbetreibende (z. B. der genannte kleine Tabakladen, nicht aber Freiberufler): Sie können sich als Kaufmann im Handelsregister eintragen lassen. Überlegen Sie es sich anders, können Sie die Eintragung auch wieder streichen lassen. Solange Sie allerdings im Register stehen, sind Sie Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten. Nach dem USt-Gesetz ist ein Kleinunternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer, dessen Gesamtumsatz zzgl. USt im vergangenen Kalenderjahr Euro (ab ) nicht überstiegen hat UND im laufenden Kalenderjahr Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sofern der Unternehmer die o.g. Voraussetzungen erfüllt, ist er von der Erhebung der USt grundsätzlich befreit. Dadurch hat er aber auch kein Recht mehr auf Vorsteuerabzug und auf USt-Ausweis in seinen Rechnungen. Für das Jahr der Existenzgründung ist die Wertgrenze von Euro maßgebend. Erfolgt die Gründung z.b. im Oktober des Jahres, wird der in den 3 Monaten erzielte Wert auf ein Jahr hochgerechnet. Der Unternehmer kann allerdings auf die Befreiung von der USt verzichten, d.h. die Steuerpflicht seiner Umsätze wählen. Sollte er die Option zur Besteuerung gegenüber dem FA erklären, ist er daran 5 Jahre gebunden. Wichtig: GmbH und AG gelten immer als Kaufleute, egal womit sie sich befassen. Das gilt auch für Freiberufler-GmbHs und -AGs. Gilt für GmbH, AG, GmbH und Co. KG, KG, OHG, Einzelkaufmann. Der typische Existenzgründer ist in der Regel (zumindest im Moment der Gründung) nicht handelsregisterpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig ins HR einzutragen. Die Eintragung muss allerdings gut überlegt werden, weil damit automatisch Kaufmannseigenschaft vorliegt. Wer im HR eingetragen ist muss generell strengere Regeln gegen sich gelten lassen: z.b. kann ein Kaufmann eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis mündlich abgeben (beim Nichtkaufmann ist hier Schriftform vorgeschrieben) Der gesetzliche Zinssatz (bei Verzug) ist um 3% höher als bei Nichtkaufleuten (Ab gilt der neue Basiszinssatz nach 247 BGB: 1,21 %) Bei einem Handelskauf besteht sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht Wenn Sie Ihrem Unternehmen eine Fantasiebezeichnung geben, besteht HR-Pflicht. Soll ein bestehendes Unternehmen übernommen werden und unter der alten Firmenbezeichnung fortgeführt werden, ist dies ebenfalls nur möglich, wenn das Unternehmen im HR eingetragen ist. Bitte beachten Sie: Für die HR-Eintragung ist der Übergeber verantwortlich. KOST, MD 4
5 Finanzamt Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem Erhebungsbogen müssen Sie außer den persönlichen Angaben zu Ihrer Person und zu der des Partners, auch diverse Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen sowie Betriebsvermögen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt. Denken Sie vor allen Dingen daran, dass in der Anlaufphase die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich hoch sein können. Kalkulieren Sie bei Ihren Personalkosten auch die Lohnsteuer, die Sie regelmäßig an das Finanzamt abführen müssen, mit ein. Es ist ratsam, den Fragebogen mit Ihrem Steuerberater auszufüllen. Sollten Sie keine Angaben machen, wird das FA Gewinn und Einkünfte schätzen, und das ist nicht immer zu Ihrem Vorteil. Die Liquidität kann beeinträchtigt werden wenn Sie Gewinn und Umsatz zu hoch einschätzen und das FA dadurch zu hohe Vorauszahlungen festsetzt. Schätzen Sie alles zu niedrig, folgen hohe Steuernachzahlungen, die wiederum die Liquidität beeinträchtigen wenn nicht -vorausschauend- Rücklagen gebildet wurden. Das Finanzamt fordert außerdem die Einreichung einer Eröffnungsbilanz. Hier genügt es aber in den meisten Fällen, wenn Sie diese zusammen mit der Schlussbilanz des ersten Geschäftsjahres und der Einkommersteuererklärung abgeben. Entsprechend der Umsatzhöhe gehen Ihnen Vordrucke zur USt-Voranmeldung zu. Gewerbeaufsichtsamt Der neue Betrieb wird in einer Zentralkartei erfasst. Im Normalfall wird das Gewerbeaufsichtsamt zunächst nicht weiter tätig (außer den Fällen betr. Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften). Berufsgenossenschaft In einer Reihe von Berufsgenossenschaften sind Sie als UnternehmerIn ebenfalls pflichtversichert (z.b. Friseurhandwerk), in anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern lassen. Aufgrund der relativ niedrigen Beiträge und günstigen Leistungen sollten Sie diese Möglichkeit nutzen. Sie müssen von sich aus der zuständigen BG die Gründung des Unternehmens binnen 1 Woche nach tatsächlichem Betriebsbeginn anzeigen. Auf jeden Fall sind Ihre Mitarbeiter in der BG pflichtversichert. Ob Sie selber als Gründer versicherungspflichtig sind, hängt von der entsprechenden Satzungsregelung der betreffenden BG ab. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldepflicht auch für Mini-Jobs gilt. KOST, MD 5
6 Arbeitsamt Das Arbeitsamt teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie ArbeitnehmerInnen beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden. Die Betriebsnummer müssen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer Arbeitnehmer/innen eintragen. Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da sie an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhalten Sie auch ein "Schlüsselverzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die Sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen. Krankenkasse / Sozialversicherung Informieren Sie auch die zuständige Krankenkasse / Ersatzkasse / Rentenversicherung, spätestens nach 2 Wochen über die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer (auch Mini-Jobs!). Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie dann eine Betriebsnummer. Sonderfälle: Betriebsinhaber des Baugewerbes, der Gebäudereinigerhandwerks, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Personen- und Güterbeförderungsgewerbes, des Schaustellergewerbes und Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen beteiligen, haben jeden Beschäftigten spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme mittels Vordruck Sofortmeldung an die Krankenkasse zu melden. In den o.g. Branchen ist darüber hinaus eine Kontrollmeldung zu erstellen, wenn der Sozialversicherungsausweis (auf dem das Lichtbild kleben muss!) nicht am Tag der Beschäftigungsaufnahme vorgelegt wird. Der Arbeitgeber muss auf die Verpflichtung hinweisen, dass der Sozialversicherungsausweis ständig mitgetragen werden muss. Handelt es sich um einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung des Baugewerbes, in dem überwiegend Arbeiten auf Baustellen erbracht werden (d.h. auch Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes, z.b. Montagebetriebe), müssen Beiträge an - die Zusatzversorgungskasse Bau in Wiesbaden und - zur Winterbauumlage an das Arbeitsamt gezahlt werden. Geringfügig Beschäftigte werden an- und abgemeldet bei der Bundesknappschaft, Essen. Versorgungsunternehmen Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (z. B. Stadtwerke, Elektrizitätswerke usw.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas usw. abschließen. Das gleiche gilt für die Entsorgung (z. B. Abwasser und Müllbeseitigung). KOST, MD 6
7 Statistisches Bundesamt Nach der statistischen Erfassung des neu gegründeten Betriebes werden Sie aufgefordert, in regelmäßigen Abständen einen statistischen Fragebogen auszufüllen. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet (Bußgeldverfahren!). Besondere Genehmigungen Für verschiedene Gewerbezweige besteht eine besondere Genehmigungspflicht. Handwerk Ein Handwerksunternehmen darf nur führen, wer eine Meisterprüfung abgelegt hat. Der selbständige Betrieb eines Handwerks ist zudem nur Personen gestattet, die bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eingetragen sind. Handwerksrollenpflichtig sind alle wesentlichen, den Kernbereich eines Handwerks ausmachenden Tätigkeiten ( stehendes Gewerbe ). In die Handwerksrolle wird ferner eingetragen, wer eine der Meisterprüfung für das betreffende Handwerk mindestens gleichwertige andere deutsche Prüfung (z.b. Dipl.-Ing.) erfolgreich abgelegt hat und die Gesellenprüfung in dem zu betreibenden Handwerk oder in einem verwandten Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat oder in dem zu betreibenden Handwerk oder in einem mit diesem für verwandt erklärten Handwerk mindestens 3 Jahre praktisch tätig gewesen ist. Unter Umständen kann die HWK ausländische Diplome deutschen Prüfungen gleichstellen und die Eintragung in die Handwerksrolle genehmigen. In die Handwerksrolle wird ferner eingetragen, wer eine Ausnahmebewilligung für das zu betreibende Handwerk oder für ein mit diesem verwandten Handwerk besitzt ( 8 HWO, und für EU-Bürger, 9 HWO). Diese Ausnahmebewilligung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn: - meisterliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden UND - die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung bedeutet Eine juristische Person (z. B. GmbH) wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der (für mind. 25 Wo-Std. angestellte) Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Eine Personengesellschaft wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn für die technische Leitung ein persönlich haftender Gesellschafter verantwortlich ist, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt (die geforderte Mindestbeteiligung am Gewinn und Verlust beträgt 30%). Der Inhaber eines handwerklichen Nebenbetriebes wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Leiter des Nebenbetriebes die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. KOST, MD 7
8 Es bestehen Sonderregelungen für spezielle Fälle, wie Witwen- und Erbenbetriebe, Vertriebene und Spätaussiedler und bereits in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe, die über ihr Handwerk hinaus in einem anderen Handwerk tätig werden wollen (Ausübungsberechtigung). EU-Binnenmarkt Das BWM macht deutlich, dass die deutsche HWO auch im EU-Binnenmarkt nicht zur Disposition steht. Es wird weiterhin an den Großen Befähigungsnachweis festgehalten, der die hohe Qualifikation der Handwerker garantiere. Es wird darauf hingewiesen, dass es für EU-Bürger seit langem großzügige Liberalisierung des Zugangs zum Handwerk gibt, und zwar die Verordnung Handwerk EWG vom / Hiernach brauchen EU-Bürger nicht wie ihre deutschen Kollegen meisterliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. In den Genuss dieser Erleichterung kommen auch deutsche Staatsangehörige, wenn sie nachweisen, dass sie in den in der Verordnung-Handwerk-EWG genannten Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat nachgegangen sind. Für fast alle der Handwerke (ausgenommen Schornsteinfeger und einige Berufe der Anlage A, für die allein die HWO 8 gilt) gelten Erleichterungen für EU-Bürger in der Antragstellung der Ausnahmebewilligung wie folgt: 1. Der Antragsteller in einem anderen EU-Staat die betreffende Tätigkeit ausgeübt hat: mind. 6 Jahre ununterbrochen als Selbständiger oder als Betriebsleiter mind. 3 Jahre ununterbrochen als Selbständiger oder als Betriebsleiter, nach dem er in dem betreffenden Beruf eine mindestens 3-jährige Ausbildung erhalten hat mind. 3 Jahre ununterbrochen als Selbständiger und mind. 5 Jahre als Unselbständiger mind. 5 Jahre ununterbrochen in leitender Stellung, davon mind. 3 Jahre in einer Tätigkeit mit technischen Aufgaben und der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, nachdem er im betreffenden Beruf eine mind. 3-jährige Ausbildung erhalten hat und 2. die ausgeübte Tätigkeit mit den wesentlichen Punkten des Berufsbildes desjenigen Gewerbes übereinstimmt, für das die Ausnahmebewilligung beantragt wird. Der Antragsteller muss das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch die EU- Bescheinigung (von der zuständigen Stelle seines Herkunftslandes) sowie durch staatliche Zeugnisse nachweisen. Ausnahmen: Ausgenommen von alledem sind so genannte "handwerksähnliche" Berufe. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Handwerkskammer, ob Ihr neues Unternehmen in die Handwerksrolle einzutragen ist oder nicht. KOST, MD 8
9 Die Handwerkskammer schickt Ihnen einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bzw. einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe Die HWK informiert die LVA über die Eintragung in die Handwerksrolle. Die LVA schickt Ihnen einen Fragebogen zur Handwerkpflichtversicherung an die für Ihren Betriebssitz zuständige Gemeinde- / Stadtverwaltung. Danach folgt ein Gesprächstermin mit dem LVA-Vertreter. Elektroinstallateure, Gas- und Wasserinstallateure benötigen die Zulassung des örtlichen Elektro-, Gas- bzw. Wasserversorgungsunternehmens um Hausanschlüsse vornehmen zu dürfen. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen HWK über die Novellierung der Handwerksordnung (die ab dem gilt) und deren Auswirkungen auf Ihr geplantes Vorhaben. Industrie Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen müssen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigt werden (Lärm, Abgase, o.ä.). Die Zulässigkeit nach Umwelt und Arbeitsschutzvorschriften, bzw. die Überwachung der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im Gewerbebetrieb obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern. Einzelhandel Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise vor der IHK notwendig (Milch, Arzneimittel usw.). Kosten für Arzneimittel-Händler: 77 Euro. IHK Wenn Ihre Gewerbeanmeldung nicht dem Handwerk bzw. dem handwerkähnlichen Gewerbe gehört, werden Sie Pflichtmitglied in der IHK. Dafür schickt Ihnen die IHK einen entsprechenden Eintragungsantrag. Sogenannte Mischbetriebe, die sowohl handwerkliche als auch nichthandwerkliche Tätigkeiten ausführen, werden bei beiden Kammern Mitglied. Eine Beitragsveranlagung bei der IHK erfolgt jedoch nur dann, wenn der nichthandwerkliche Umsatz über Euro liegt. Gaststätten und Hotels Erforderlich ist eine Erlaubnis, die Sie nach einer (eintägigen) Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten. Für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten gilt die Erlaubnispflicht. In der Gaststättenunterrichtung geht es insbesondere um lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften. Gebühr: 51 Euro KOST, MD 9
10 Bewachungsgewerbe Hierzu zählen: Sicherheitsunternehmen, Wach- und Schließdienste, Werttransportfirmen und Kaufhausdetektive. Voraussetzung für die vom Gewerbeamt zu erteilende Erlaubnis sind -persönliche Zuverlässigkeit -erforderliche Mittel oder -Sicherheiten und -eine 40-stündige Unterrichtung durch die IHK (für Beschäftige: 24 Stunden). Kosten für 40 Stunden-Unterricht: 425 Euro Verkehrsgewerbe Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium, nach Ablegung von Sach- und Fachkundeprüfungen. IHK-Unterweisung ist für den Fahrer notwendig. Güterkraftverkehr: Für den Transport von Gefahrgut, ist eine IHK-Unterweisung von mindestens 20 Stunden für den Fahrer notwendig. Reisegewerbe Dazu zählen Gewerbetreibende nach 55 GO, die keine feste Betriebsstätte haben. Eine erforderliche Reisegewerbekarte stellt das zuständige Gewerbeamt aus. Auch dazu wird die persönliche Zuverlässigkeit geprüft (keine Vorstrafen,...) Bitte beachten Sie hier die Formalitäten in Bezug auf Werbung / Marketing. Freiberufler Wer zu den "geregelten" Freien Berufen zählt (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater), braucht bestimmte Zulassungen (von Kassen oder Kammern), um sich selbständig zu machen. Bei den "ungeregelten" Freien Berufen (z. B. Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung. Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige ist ebenfalls eine besondere Erlaubnis erforderlich (z.b. Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung): Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, Veranstaltungen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit, Spielhallen Immobilienmakler, Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer Versteigerer Pfandvermittler und Pfandverleiher Fahrschulen Waffenhandel, Handel mit Pflanzenschutzmitteln Alten- und Pflegeheime KOST, MD 10
11 Zulässigkeit in Sachen der Bauleitplanung Städte und Gemeinden legen in ihren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen fest, wo innerhalb des Gemeindegebietes welche Nutzung zulässig ist. Zweck der Bauleitplanung ist es, Nachbarschaftskonflikte wegen eventueller Emissionen zu vermeiden. Kontaktieren Sie schon im Vorfeld das zuständige Bauamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Landratsamt) und klären sie ob die geplante Tätigkeit an dem geplanten Standort zulässig ist bzw. mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Falls notwendig ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Ein Beitritt zur Innung ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann allerdings vorteilhaft sein, um sich mit regional ansässigen Kollegen auszutauschen. Wenn Sie eine Firma gründen, gilt es eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten, einige davon müssen im Betrieb ausgehangen werden: Arbeitszeitgesetz Arbeitsstättenverordnung Berufsbildungsgesetz Bundesurlaubsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Heimarbeitsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Mutterschutzgesetz Schwerbehindertengesetz Hinweis: Die Gesetzestexte stehen unter der Webadresse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum kostenfreien Download zur Verfügung. Für technisch orientierte Betriebe ist gegebenenfalls die Frage zu Patenten / Schutzrechten zu klären. Hier einige wichtige headlines zu diesem Thema: Schutzrecht Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. Schutzrechte werden in der Regel beim Deutschen Patent- und Markensamt angemeldet. Vorteil: exklusives Nutzungsrecht Nachteile: Kosten und Offenlegung der Idee Strafen bei Verstoß KOST, MD 11
12 Chef oder Angestellter: Wem gehören Patent und Gebrauchsmuster? Kreative Geister kommen nicht selten auf ihre schutzwürdigen Ideen, noch während sie bei Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen angestellt sind (= Arbeitnehmererfindung). In diesem Fall müssen Arbeitnehmer ihre Idee oder Erfindung zunächst ihrem Arbeitgeber grundsätzlich schriftlich melden und ihm die Möglichkeit einräumen, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Monaten schriftlich erklären, ob er dies will. Versäumt der Arbeitgeber dies, hat er dieses Recht verloren, und der eigentliche Erfinder kann darüber frei verfügen. Der frühere Arbeitgeber kann dagegen bei fehlender Erfindungsmeldung auch noch Jahre später die Übertragung des Patents, Gebrauchsmusters oder des Geschmacksmusters verlangen (nicht bei Marken), das aus seinem Unternehmen stammt. Es lohnt sich daher gerade auch für Existenzgründer, schon vor der Anmeldung eines Patents etc. die Rechtslage zu klären, um späteren Streit auszuschließen. Ein solcher Streit oder die Tatsache, dass man über eine Erfindung gar nicht frei verfügen kann, könnte einer jungen Firma sofort das Genick brechen. Rechtzeitig Informationen über bestehende Patente einholen Schutzrechte gegen Lizenz abgeben Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marke Patent KOST Michael Dietrich 03. Mai 2005 Quellen: BMWi, HWK, IHK Weiterführende Informationen: BMWA-GründerZeiten Nr. 36 BMWA-GründerZeiten Nr. 45 Anmeldungen und Genehmigungen Freie Berufe KOST, MD 12
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