Vertrag über Wäschereileistungen Mustervertrag

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1 Vertrag über Wäschereileistungen Mustervertrag Zwischen der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Boltensternstr. 16, Köln -nachfolgend Auftraggeber genanntund wird folgender Vertrag geschlossen: -nachfolgend Auftragnehmer genannt- 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die gesamte fachgerechte Wäschepflege für Mangel-, Frottee-, Leib- und Nachtwäsche, Dienst- und Schutzkleidung, Küchenwäsche, sonstige Wäscheteile, der waschbaren Bewohneroberbekleidung und der chemisch zu reinigenden Bekleidung einschließlich Abholung, Sortierung und Anlieferung gemäß der gesonderten Leistungsbeschreibung für den Standort Städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln-Mülheim, Tiefentalstr , Köln Tel: 0221/ ( Pforte ) (2) Beauftragte für die Kontrollleistungen und die Abwicklung des täglichen Geschäftes sind für den Auftraggeber die Heimleitung/Vertretung. Die derzeitigen Ansprechpartner sind in der Anlage aufgeführt, Änderungen werden dem Auftragnehmer mitgeteilt. Übergeordneter Ansprechpartner ist die Serviceabteilung Wirtschaft / Einkauf des Auftraggebers. (3) Die VOL Teil B, die Ausschreibungsunterlagen sowie sämtliche Anlagen der Ausschreibung und dieses Vertrages sind Vertragsbestandteil. (4) Bei Widersprüchen gelten nacheinander: a) die Bestimmungen dieses Vertrages b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Muster- WäschereivertragH

2 2 Entgelt (1) Grundlage für die Höhe des dem Auftragnehmer zustehenden Entgelts ist der im Angebot vom.angegebene Mischpreis von.. pro kg Schmutzwäsche. Alle leistungsbestimmenden Faktoren sind in diesen Preis einkalkuliert. Darüber hinausgehende Sonderleistungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Besondere Zuschläge bei starken Verschmutzungen oder aus anderen Anlässen werden nicht gewährt. Im Zweifel sind sämtliche Leistungen mit dem vorgenannten Entgelt abgegolten. Bei dem ausgewiesenem Betrag handelt es sich um den Nettopreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Arbeitsumfang zu beschränken bzw. zu erweitern, 2 Nr. 3 VOL/B findet Anwendung. Bei einer Beschränkung des Arbeitsumfanges besteht nur Anspruch auf Berechnung der tatsächlich geleisteten Arbeiten. (2) Der Auftragnehmer erstellt über die vereinbarungsgemäß geleisteten Arbeiten eine spezifizierte Rechnung jeweils zum Monatsende in doppelter Ausfertigung. Die Rechnung ist unter Hinzufügung der Leistungsscheine bei der Serviceabteilung Wirtschaft / Einkauf des Auftraggebers einzureichen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. (3) Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen rein netto. (4) Im Falle tariflicher Lohnerhöhungen/-senkungen sowie Erhöhungen/Absenkungen von gesetzlichen Aufwendungen sind beide Vertragsparteien berechtigt, den jeweiligen anderen Vertragspartner zur Anpassung des bisherigen Entgelts aufzufordern. Die Änderungen können nur vom Beginn des der Aufforderung folgenden Monats berücksichtigt werden. Kommt eine Vereinbarung über den neuen Preis nicht zustande, können beide Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt dann der nach 2 (1) vereinbarte Preis. Preisänderungen können nur einmal jährlich geltend gemacht werden. 3 Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Waschgangskontrollen und Verfahrensüberprüfungen beim Auftragnehmer durchzuführen oder durch ein beauftragtes Institut durchführen zu lassen. Für diesen Zweck darf der ausführende Betrieb zu den üblichen Geschäftszeiten von einem Beauftragten des Auftraggebers ungehindert betreten werden. Der Kontrolle unterliegen auch die für den Transport der sauberen Wäsche benutzten Fahrzeuge (hygienisch-bakteriologische Untersuchung). Das Ergebnis einer durchgeführten Untersuchung oder Kontrolle hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Kosten für die o.g. Kontrollen und Untersuchungen trägt der Auftraggeber, sofern keine Mängel feststellbar waren. Im Falle von berechtigten Mängeln, hat der Auftragnehmer diese umgehend zu beseitigen. (2) Der Auftraggeber behält sich vor, das für das Entgelt zu Grunde gelegte Gewicht der Schmutzwäsche selbst zu ermitteln. Muster- WäschereivertragH

3 4 Haftung (1) Der Auftragnehmer hat für die in seiner Branche üblichen Sorgfaltspflichten einzustehen. Beschädigte oder abhanden gekommene Wäscheteile sind bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten zum Zeitwert zu ersetzen. (2) Wird die Kleidung oder andere Wäscheteile nicht im vereinbarten ordnungsgemäßen Zustand geliefert, so kann der Auftraggeber diese reklamieren und kostenlose Nachbesserung einfordern. Bei diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann ein Sachgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Textilreinigungswesen beauftragt werden. Das Bestimmungsrecht hinsichtlich des Sachverständigen obliegt dem Auftraggeber. Die Ergebnisse des Sachgutachtens sind für beide Parteien verbindlich. Konnte eine mangelhafte Leistung des Auftragnehmers festgestellt werden, so trägt dieser die Kosten des Sachgutachtens. Konnte keine mangelhafte Leistung des Auftragnehmers festgestellt werden, so trägt die Kosten des Sachgutachtens der Auftraggeber. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber bei Schlechtleistung den Auftragnehmer bei einer weiteren Auftragsvergabe ausschließen kann. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Auftraggebers (insbesondere Kündigung gemäß 8 dieses Vertrages) bleiben unberührt. (3) Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm und / oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, eine Haftpflicht - Schadensversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen: Personenschäden ,- (pauschal) Wäscheschutzversicherung ,- Sonstige Schäden ,- (Sach- u. Vermögensschäden) Obhut- und Bearbeitungsschäden ,- (einschl. Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen) Muster- WäschereivertragH

4 5 Sozialabgaben (1) Der Auftragnehmer darf keine Personen für die Erfüllung dieser Vertragsleistungen einsetzen, für die er keine Sozialabgaben abführt oder für die - soweit es sich um ausländische Arbeitnehmer handelt - keine Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ( 4 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) besteht. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zu beachten. Die zur Kontrolle notwendigen Auskünfte sind dem Auftraggeber zu erteilen. 6 Beanstandungen /Minderungspauschale (1) Werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt und ergeben sich trotz Mahnung weiterhin Beanstandungen (mehr als 2% Fehlsortierung (Wäsche falschem Haus/Einrichtung zugeordnet), Verschmutzung, Beschädigung, Verlust, schlechte Bearbeitung (z.b. schlecht gebügelt u.ä.), ist der Auftraggeber berechtigt nach zweimaliger schriftlicher Mahnung eine pauschale Minderung des Nettorechnungsbetrages in Höhe von bis zu 10% vorzunehmen. Diese Regelung dient nicht einem pauschalierten Schadenersatz, sondern bezweckt die rechtzeitige und vertragsgemäße Leistungserbringung, die der Auftraggeber seinen Kunden/Bewohnern vertraglich zusichert. Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. (2) Der Betriebsteil des Auftraggebers ist zertifiziert nach DIN EN ISO Daher werden in allen Bereichen wöchentliche Kontrollen der zu erbringenden Leistung durchgeführt und protokolliert. Diese Protokolle über z.b. Fehlsortierung, Rücklauf der Wäsche und anderes gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 werden von den Bereichen an die Serviceabteilung Wirtschaft/Einkauf weitergeleitet. 7 Freistellungsanspruch (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter geltend gemacht werden. 8 Vertragsdauer / Kündigungsmöglichkeiten (1) Dieser Vertrag tritt am in Kraft und wird zunächst befristet bis zum abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch bis zum , wenn nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit der Auftraggeber den Vertrag kündigt. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmal um ein weiteres Jahr zu ver- Muster- WäschereivertragH

5 längern. Die Erklärung des Auftraggebers muss spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertrages gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich abgegeben werden. (2) Im Falle der Vertragsverlängerung kann der Vertrag ab dem zweiten Jahr seitens des Auftraggebers jederzeit mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf von längstens vier Jahren ist der Vertrag ohne Kündigung automatisch beendet. (3) Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für eine auftraggeberseitige Kündigung ist als wichtiger Grund insbesondere anzusehen: der Auftragnehmer führt die geschuldete Leistung in erheblichem Umfang nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art oder Weise aus und schafft trotz zweifacher schriftlicher Mahnung keine Abhilfe; Aufgabe des Einrichtungsobjektes durch den Auftraggeber; Einstellung der Zahlungen durch den Auftragnehmer, Einleitung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren; Ein Verstoß gegen die Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung; Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), die bei Vertragsfortsetzung den Auftraggeber der Gefahr von Zahlungen nach 2 AEntG oder von Bußgeldern nach 23 A- EntG aussetzen würden; schwerwiegende Verstöße gegen die vertraglichen Bestimmungen, bei denen dem Auftraggeber eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten sind. (4) Kündigungserklärungen oder Widersprüche sind schriftlich per Einschreiben abzugeben. (5) Folgende, im Anschluß an eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber entstehenden Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers: a) ggf. notwendige Kosten für die Zustandsfeststellung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, b) ggf. entstehende Zusatzkosten für die weiteren Wäschereileistungen bis zur erneuten Vergabe bzw. bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 9 Schlussbestimmungen (1) Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, eine angemessene Lösung herbeizuführen, wenn sich bei der Durchführung des Auftrages aus unvorhergesehenen Gründen für den einen oder anderen Partner eine besondere Härte ergeben sollte. Muster- WäschereivertragH

6 (2) Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. (3) Der Vertrag mit 6 Anlagen ist in zweifacher Ausfertigung erstellt und jeweils von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Jede Partei erhält eine Ausfertigung. (4) Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Köln. Muster- WäschereivertragH

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