wird vertieft werden.
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- Berthold Winkler
- vor 5 Jahren
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1 NEUSTART WIRKT Ein Ziel unserer Arbeit ist, unsere Klientinnen und Klienten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. So lautet unser gesetzlicher Auftrag im Bewährungshilfegesetz, das die Basis unserer Arbeit ist. Professionelle Sozialarbeit mit straffälligen Menschen trägt dazu bei, Rückfälle zu vermeiden. In diesem report stellen wir die Wirkung unserer Arbeit dar. In der Bewährungshilfe ist es die intensive Auseinandersetzung mit der Tat, in der die Opferperspektive großen Raum einnimmt. Die Einführung einer einheitlichen Methode der Deliktverarbeitung war ein Schwerpunkt im vergangenen Jahr. Diese Deliktverarbeitung, eingebettet in einen regelmäßigen und tragfähigen Kontakt, bewirkt Veränderungen. Die opferorientierte Täterarbeit wird 2015 in den Mittelpunkt rücken, unsere bewährte Kooperation mit der Gewaltschutzstelle wird vertieft werden. Unser Team hat sich verjüngt; inzwischen sind wir sogar die NEUSTART Einrichtung mit den jüngsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Durch die INHALT Arbeiten bei Finanzstrafen Seite 2 Entlassungsbegleitung Seite 3 Im Gespräch: Loderbauer und Schröder Seite 4 Gemeinnützige Leistungen Seite 5 Hilfe 2013 Seite 6 Sozialnetz-Konferenz Seite 7 Ehrenamt Seite 8
2 Eine Säule unserer Arbeit ist und bleibt das Ehrenamt. Hier wurde ein Fortbildungscurriculum aus drei Modulen etabliert, das innerhalb von zwei Jahren absolviert werden muss. Über grenzüberschreitende Weiterbildung im Ehren- Zunahme der Bewährungshilfe-Fälle sind wir durch Umverteilung sogar etwas gewachsen. Die Mischung aus erfahrenen Expertinnen und Experten und gut ausgebildeten, dynamischen Jüngeren schafft ein positives Klima. Unser Leitungsteam stellen wir ihnen in diesem report vor. Unser Büro am Standort Feldkirch konnten wir erfolgreich erweitern. Durch den Umzug in den Rösslepark haben wir moderne, helle Räumlichkeiten geschaffen, die von Klientinnen und Klienten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr geschätzt werden. Dies und das sehr kooperative Arbeitsklima mit unseren Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Zuweiserinnen und Zuweisern und den Kooperationspartnerinnen und -partnern ermöglichten uns, unsere Herausforderungen zu meistern. Im vergangenen Jahr waren das unter anderem die stark steigende Anzahl der Bewährungshilfe-Fälle, die Einführung der Sozialnetz-Konferenz (um Jugendliche aus der Haft zu bringen) und die Erarbeitung eines Konzepts von Entlassungsgruppen in enger Zusammenarbeit mit der Justizanstalt. Dafür meinen besonderen Dank! amt finden sie einen Bericht auf Seite 8. Im Oberlandesgerichtssprengel Innsbruck, zu dem Vorarlberg gehört, gab es einen Führungswechsel. Ein Gespräch mit dem neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck, Dr. Klaus Schröder, und der neuen Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, Dr. Brigitte Loderbauer, die beide bereits positive Akzente setzten, lesen Sie ab Seite 4. Winfried Ender Leiter NEUSTART Vorarlberg Römerstraße Bregenz TEL ARBEITEN BEI FINANZSTRAFEN Das seit fast zwanzig Jahren angewendete Prinzip von Arbeiten statt Strafen wird nun auch bei Finanz- und Zollämtern angewendet. War es bisher nur bei gerichtlichen Ersatzfreiheits- strafen möglich, Haft durch gemeinnützige Leistungen zu vermeiden, ist seit 2013 auch bei verwaltungsrechtlichen Finanzstrafverfahren diese Möglichkeit gegeben. Nach einer Zuweisung durch das Finanzoder Zollamt übernimmt NEUSTART die Vermittlung der Klientinnen oder Klienten an gemeinnützige Einrichtungen. Anstatt in Haft zu sitzen wird unentgeltlich für das Gemeinwohl gearbeitet. Für jeden Hafttag, der abgesessen werden müsste (kostet etwa 100,- pro Tag) sind das vier Stunden Arbeit. Johannes J., der wegen eines Steuervergehens 400 Stunden arbeiten musste, meinte nach Ableistung seiner Arbeit: Jetzt habe ich doch einiges gutgemacht und zurückgegeben, was ich anderen genommen habe. Leicht war es nicht. Insgesamt stehen derzeit in Vorarlberg 102 gemeinnützige Einrichtungen zur Verfügung. Diesen Einrichtungen gebührt besonderer Dank für ihre Bereitschaft, Klientinnen und Klienten zu nehmen und anzuleiten. Ohne diese Einrichtungen wäre unser Gefängnis überfüllt und sinnvolle Resozialisierungsarbeit unmöglich. 2
3 Steht für einen Insassen der Justizanstalt Feldkirch die Entlassung bevor, kann er mit NEUSTART bereits in der Haft Kontakt aufnehmen. Das geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst der Justizanstalt. Unser Verbindungsdienst hält wöchentlich Sprechstunden in der Justizanstalt Feldkirch und ihrer Außenstelle Dornbirn ab. Neben umfassender Beratung über die rechtlichen Grundlagen der Existenzsicherung informieren wir über die in Frage kommenden Angebote der Sozialeinrichtungen. Auf Wunsch des Klienten (die Haftent- ENTLASSUNGS- BEGLEITUNG Die erste Zeit nach einer Haftentlassung ist kritisch. Der Übergang von einem absolut fremdbestimmten und durchregulierten in einen selbstbestimmten Tagesablauf stellt für viele Klienten eine große Herausforderung dar. Wo kann ich wohnen? Werde ich Arbeit finden? Wie sichere ich meine Existenz? Bin ich krankenversichert? Was mache ich mit meinen Schulden? Wer von meiner Familie oder meinen Freunden steht noch zu mir? Um für diese Phase konkrete Vorbereitungen, erste Anlaufstellen und somit Perspektiven zu schaffen, begleiten wir Menschen im Rahmen der Haftentlassenenhilfe auf ihrem Weg von drinnen nach draußen wird die Entlassungsvorbereitung weiter vertieft werden. lassenenhilfe ist eine freiwillige Leistung) begleiten wir bei und nach der Entlassung und helfen bei der Integration. Unter anderem mit konkreten Vermittlungen wie Unterkunft, Arbeit, Qualifikation oder Therapien. Anspruch auf die Haftentlassenenhilfe besteht innerhalb von zwölf Monaten nach der Entlassung. Muss eine Haftstrafe außerhalb Vorarlbergs das ist bei mehr als 18 Monaten Haft der Fall vollzogen werden und der Klient möchte nach der Haft wieder zurück, wird er in seiner Justizanstalt erst von der dortigen NEUSTART Einrichtung betreut und vorbereitet. Rechtzeitig vor dem Entlassungstermin nimmt der lokale Betreuer Kontakt mit uns in Vorarlberg auf. Dann wird ein Betreuer zugeteilt, der sich zum Beispiel um Unterkunft kümmert und den Klienten nahtlos betreuen kann wird die Entlassungsvorbereitung weiter vertieft werden. Das an einigen Modellstandorten erfolgreich erprobte Konzept der Entlassungsgruppen wird auch in Vorarlberg eingeführt. In Gruppen bis zu zwölf Personen werden zu Entlassende mit eigens entwickelten Methoden auf die Zeit nach der Haft vorbereitet. In einer ersten Phase finden die Gruppen in der Justizanstalt, in einer zweiten bei NEUSTART statt. Eine weitere Besonderheit ist das Trainerpaar. Ein Trainer wird von der Justizanstalt gestellt, einer von NEUSTART. Beide werden in einem gemeinsamen Lehrgang von Vollzugsdirektion und NEUSTART entsprechend ausgebildet und fachlich begleitet. Das gemeinsam erarbeitete Detailkonzept für Feldkirch wurde von der Justizanstalt eingereicht und wir rechnen mit dem Start Mitte
4 GROSSE HOFFNUNG FÜR SOZIALNETZ-KONFERENZ Gespräch mit Dr. Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck und Dr. Brigitte Loderbauer, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck NEUSTART: Die Anzahl der Verurteilungen ist seit Jahren rückläufig. Die Strafdauer steigt, die Zahl der Inhaftierten liegt wieder so hoch wie vor dem Haftentlastungspaket Woran liegt das? Klaus Schröder: Es ist grundsätzlich richtig, das es im Jahr 2008 zu einem deutlichen Rückgang der Häftlingszahlen gekommen ist. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Hälfte dieses Rückgangs auf ein Absinken der Zahl der Untersuchungshäftlinge zurückzuführen ist. Wenn man die Zahlen im Verhältnis zu internationalen Statistiken setzt, so haben wir 2008 in Österreich 99 Häftlinge pro Einwohner gehabt. Im Jahr 2012 waren es 105 Personen die absolute Steigerung ist also nicht dramatisch. Die Gründe sind nicht restlos erforscht. Aus meiner Wahrnehmung liegen zumindest zwei nachvollziehbare Gründe vor: Die Anzahl der Strafgefangenen ohne inländischen Wohnsitz ist gestiegen und interessanterweise ist die Zahl der Insassinnen deutlich gestiegen. Ich werte das als negatives Zeichen einer Emanzipation auch in jenen Bereichen der Kriminalität, die zu Haftstrafen führen. Brigitte Loderbauer: Die Rückläufigkeit der Verurteilungen ergibt sich maßgeblich aus jenem Kriminalitätsbereich, der der Diversion zugänglich ist. Bei der Anzahl der Haftinsassinnen und -insassen ist zu berücksichtigen, dass hier auch die steigende Zahl der Maßnahmen- sowie Untersuchungshäftlinge mit enthalten ist. Im Sprengel Tirol und Vorarlberg wird sehr zurückhaltend mit der Sanktion der unbedingten Freiheitsstrafe umgegangen. In den meisten Fällen handelt es sich um Wiederholungstäterinnen und -täter oder Schwerkriminalität, bei denen dann in vielen Fällen keine kurzen Haftstrafen verhängt werden können. Es ist wichtig, die Strafenpraxis auf den Einzelfall abzustellen, um angemessene Sanktionen zu finden. Seit letztem Jahr gibt es eine intensive Debatte um die Frage des Umgangs mit jugendlichen Straftäterinnen und -tätern. Welche Reaktionsform würden Sie sich aus Ihrer beruflichen Erfahrung wünschen? Schröder: Als Strafrichter wünsche ich mir U- Haft vermeidende Maßnahmen wie die Einführung der Jugendgerichtshilfe und der Sozialnetz- Konferenzen. In dieses Projekt setze ich große Hoffnung. Zweitens bedarf es eines Ausbaus überwachter Unterbringungsmöglichkeiten von jugendlichen Straftätern außerhalb des Vollzugs von unbedingten Freiheitsstrafen in Gefängnissen. Drittens bedarf es eines generellen Umdenkens, dass Kriminalitätsvermeidung bei Jugendlichen ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag ist und keine Exklusivaufgabe der Polizei und der Justiz. Dr. Brigitte Loderbauer, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck Loderbauer: Ich würde bereits im Ermittlungsverfahren damit ansetzen, dass die vorläufige Bewährungshilfe in Übereinstimmung mit der oder dem zu Betreuenden bereits durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann. Auch würde ich mir für bestimmte Fälle eine 4
5 Kombinationsmöglichkeit diversioneller Maßnahmen wünschen. Vor allem Bewährungshilfe als länger anhaltende Unterstützung sollte mit einem Tatausgleich oder gemeinnützigen Leistungen verbunden werden können. Auch die Kombination einer bedingten Freiheitsstrafe mit gemeinnütziger Arbeit oder die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit als Alternative zu Geld- oder Freiheitsstrafen zu leisten, sollte geschaffen werden. Im Bereich der Haft wünsche ich mir einen weiteren Ausbau sozial- und altersadäquater Betreuungsformen, beispielsweise Wohngruppen. Die Rahmenbedingungen müssen derart sein, dass pädagogische Ansätze auch wirken können. Loderbauer: Ich wünsche mir einen österreichweiten Ausbau der Sozialnetz-Konferenzen, von denen ich weiß, dass sie ein Erfolgsmodell sind durchaus nicht nur auf Jugendliche beschränkt. Auch ich würde mir eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Tatausgleichs dahingehend wünschen, dass er auch bei vorbestraften Beschuldigten parallel zum Strafverfahren durchgeführt werden kann. Aus Opfersicht wäre dies sehr zu begrüßen. Für den Täter wäre es keine Vermeidung einer Verurteilung, aber es entsteht ein Milderungsumstand. Insgesamt erhoffe ich mir, dass NEUSTART weiterhin diese Innovationskraft behält und die Palette der sozial konstruktiven Maßnahmen weiterentwickelt. Abschließend wünsche ich mir auch für die Zukunft eine so gute Zusammenarbeit, wie wir sie bisher in Tirol und Vorarlberg hatten. Hiefür möchte ich mich auch gleichzeitig bedanken. NEUSTART ist seit vielen Jahren Systempartner der Justiz. Was wünschen Sie sich für die Zukunft von uns? Schröder: Ich möchte mich auf zwei Punkte beschränken: Den Wunsch der Fortführung einer auf hohem gegenseitigen Vertrauen aufbauenden Zusammenarbeit zwischen Justiz und NEUSTART. Der zweite Wunsch: Eine erhöhte personelle und finanzielle Ressourcenausstattung von NEUSTART zum Ausbau des Instruments des Tatausgleichs. Dr. Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck AUSTAUSCH ÜBER GEMEINNÜTZIGE LEISTUNGEN Über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Justiz, gemeinnützigen Einrichtungen aus dem ganzen Land und das NEUSTART Team trafen einander Ende November 2014 im historischen Ambiente des Junker Jonas Schlössle in Götzis zum fast schon traditionellen Erfahrungsaustausch. Nach einleitenden Statements von NEUSTART Einrichtungsleiter Winfried Ender und dem Leitenden Staatsanwalt Dr. Wilfried Siegele ging es ganz interaktiv in ein World Café. An vier Stationen wurde eingehend und lebhaft diskutiert. Die Hauptthemen waren der Umgang mit herausfordernden Klientinnen und Klienten, die Aufgaben und Grenzen der Institutionen, geeignete Arbeiten für unsere Klientel und die wesentlichen Unterschiede der drei Arten der gemeinnützigen Leistungen. Einig waren sich alle über die Sinnhaftigkeit dieser straf- und haftvermeidenden Instrumente. 5
6 2013 IN ZAHLEN NEUSTART Für Klientinnen und Klienten haben 73 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (24 hauptberuflich, 49 ehrenamtlich) im Jahr 2013 folgende Leistungen erbracht: Die Zufriedenheit der Opfer mit dem Tatausgleich lag im Jahr 2013 bei 95,47 Prozent. In 79 Prozent der Fälle gab es bei den Beschuldigten einen positiven Abschluss und eine Einstellung des Strafverfahrens.... Bewährungshilfe 370 Klientinnen und Klienten wurden auf richterliche Anordnung bei ihren Bemühungen unterstützt, straffrei zu leben. Davon wurden 31 Prozent von Ehrenamtlichen betreut. Zwei Anti-Gewalt-Gruppen wurden durchgeführt. Bei 61 Prozent kam es zu keinen weiteren Verurteilungen für Delikte während der Probezeit.... Elektronisch überwachter Hausarrest 65 Mal wurde im Auftrag der Justizanstalt erhoben, ob eine Fußfessel in Frage kommt. 58 Klientinnen und Klienten erhielten eine Fußfessel. Im Jahr 2013 gab es neun Prozent Abbrüche bei der Betreuung im elektronisch überwachten Hausarrest, größtenteils durch Nichteinhaltung der Auflagen. Durch die Vergabe von Fußfesseln wurden stationäre Hafttage vermieden.... Haftentlassenenhilfe 102 verschiedene Klientinnen und Klienten nahmen freiwillig, vor oder nach ihrer Haftentlassung, Hilfe in Anspruch. Für 25 Personen konnten Unterkunft und Wohnung, Arbeit oder Weiterbildung vermittelt werden.... Tatausgleich 946 Beschuldigte und Opfer wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts bei der Konfliktregelung betreut. Davon waren 390 Personen Opfer.... Prozessbegleitung Sechs Opfer von Straftaten wurden von NEUSTART durch den Gerichtsprozess begleitet.... Arbeiten für das Gemeinwohl 310 Personen (davon 92 Prozent junge Menschen bis 21 Jahre) wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts das Angebot unterbreitet, gemeinnützige Arbeit an Stelle eines Strafverfahrens zu erbringen. Bei der Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als diversionelle Maßnahme kam es 2013 in 87 Prozent zu einem positiven Abschluss und einer Einstellung des Strafverfahrens. 542 Personen wurde das Angebot im Auftrag des Gerichts unterbreitet, eine nicht bezahlte Geldstrafe bei einer gemeinnützigen Einrichtung abzuarbeiten. 131 Personen haben dieses Angebot angenommen. Durch die Vermittlung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe wurden Hafttage vermieden.... Jugendhilfe Für 249 Jugendliche wurden im Auftrag der Kinder und Jugendhilfe des Landes Jugendhilfeerhebungen und Begleitungen durch ein Strafverfahren durchgeführt sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen abgegeben. In 87 Prozent der Fälle wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen durch das Gericht umgesetzt. 6
7 SOZIALES NETZ VERMEIDET HAFT Der Ursprung dieser Methode stammt aus der neuseeländischen Maori Tradition des Family Group Conferencing und wird heute in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit angewendet. SozialMarie erster Platz für die Sozialnetz-Konferenz von NEUSTART Im Jahr 2012 hat NEUSTART im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz das Projekt Sozialnetz-Konferenz für Jugendliche durchgeführt. Die Begleitforschung erfolgte durch das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die Projektergebnisse waren positiv und die bundesweite Einführung in den Regelbetrieb begann mit November Ziel einer Sozialnetz-Konferenz ist es, unter Teilnahme des straffällig gewordenen Jugendlichen sowie seines sozialen Netzes (Familie, Verwandte, Freundinnen und Freunde, Arbeitgeberschaft, professionelle Betreuungen), einen verbindlichen Zukunftsplan zu erstellen. Dieser Zukunftsplan bildet die Basis für einen möglichen richterlichen Entlassungsbeschluss. Untersuchungshaft konnte mit dem sozialen Netz auf die Hälfte reduziert werden. Die Organisation und Moderation einer Konferenz erfolgt durch eigens geschulte NEUSTART Koordinatorinnen und Koordinatoren. Die Umsetzung wird im Rahmen der Bewährungshilfe begleitet und kontrolliert. Andere Organisationen wie der Soziale Dienst der Justizanstalt, die Kinder- und Jugendhilfe und deren private Träger werden einbezogen. Durch die erfolgreiche Umsetzung des Zukunftsplans soll ein Rückfall vermieden werden. Die Sozialnetz-Konferenz richtet sich an zwei Zielgruppen: Jugendliche, die sich in Untersuchungshaft befinden und Jugendliche, die bereits in Strafhaft sind. Ziel bei der Untersuchungshaft ist es, bis zur ersten Haftprüfungsverhandlung innerhalb von 14 Tagen nach Inhaftierung einen Zukunftsplan zu erstellen. Die Zuweisung erfolgt durch die Haftrichterin oder den Haftrichter. Dieser Plan bildet dann die Grundlage für eine mögliche Entlassung aus der Untersuchungshaft. Nach Entlassung wird die oder der Jugendliche im Rahmen hochfrequenter Bewährungshilfe bis zur Hauptverhandlung betreut und kontrolliert. Bei Jugendlichen, die bereits in Strafhaft sind und bei denen eine bedingte Entlassung in Frage kommt erfolgt die Zuweisung zur Sozialnetz-Konferenz durch den Sozialen Dienst der Justizanstalt. Hier wird ebenfalls ein Zukunftsplan für die Zeit nach der Haft erstellt, der eine Entscheidungsgrundlage für das Gericht bildet. Die Sozialnetz-Konferenz hat an den Projektstandorten zu einem Rückgang von jugendlichen Untersuchungshäftlingen um die Hälfte geführt. LEITUNGSTEAM v.l.n.r. Mag. Stefan Thaler leitet Abteilung 1, Susanne Hofer MA leitet Abteilung 2. Winfried Ender ist Leiter der Einrichtung. Im Jahr 2012 haben wir eine neue Einrichtungsstruktur erarbeitet und eingeführt, die sich inzwischen sehr bewährt hat. Gab es vorher eine große Einheit mit Schwerpunkt betreuende Sozialarbeit und eine kleinere mit Schwerpunkt Diversion, so wurden zwei gleich große Abteilungen geschaffen. Abteilung 1 mit Sitz in der Einrichtungszentrale Bregenz betreut Klientinnen und Klienten aus den Bezirken Bregenz und Dornbirn. Abteilung 2 mit Sitz am Einrichtungsstandort Feldkirch betreut Klientinnen und Klienten aus den Bezirken Feldkirch und Bludenz. 7
8 DREILÄNDERTREFFEN DER EHRENAMTLICHEN nur partiell in ihren Rahmenbedingungen. Sinn und Zweck der ehrenamtlichen Bewährungshilfe ist aber derselbe und dieser wird sowohl in Vorarlberg als auch in Baden-Württemberg und Liechtenstein mit ebensoviel Engagement und Leidenschaft verfolgt. Einen gelungenen Ausklang fand die Veranstaltung für alle Interessierten in einer Stadtführung durch Ravensburg. Auch für die Zukunft ist Austausch geplant. So haben Vorarlberger Ehrenamtliche an Fortbildungen in Ravensburg und Liechtenstein teilgenommen und wir freuen uns auf unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Nachbarschaft beim Ehrenamtlichen Fachtag 2015 im Ländle. Der Wunsch nach einem geförderten Austausch zwischen ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern aus den angrenzenden Nachbarländern Österreich, Baden-Württemberg und Liechtenstein besteht schon seit einiger Zeit. Im Mai 2014 wurde auf Einladung der Einrichtung Ravensburg eine entsprechende Plattform geschaffen. Insgesamt 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich am 24. Mai 2014 in der Einrichtungszentrale in Ravensburg ein darunter ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer, Teamleitungen, Abteilungs- und Einrichtungsleitungen aus den Einrichtungen Ravensburg und Vorarlberg sowie aus Liechtenstein. Nach einer kurzen Begrüßung durch Gastgeber Andreas Glosser gaben die jeweiligen Einrichtungsleiter am Vormittag einen Überblick über ihre Strukturen und Besonderheiten. Der Nachmittag galt dann vollständig dem Austausch aller Beteiligten. Im Rahmen eines perfekt vorbereiteten World Cafés hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, in ständig wechselnder Gruppenbesetzung verschiedene Themen und Fragestellungen miteinander zu diskutieren. Für die österreichische Möglichkeit, von zu Hause aus online zu dokumentieren wurden wir sogar etwas beneidet. Letztlich unterscheidet sich die Arbeit der Ehrenamtlichen aber Wir bedanken uns herzlich bei Ravensburg für die Einladung und bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für diesen interessanten Tag! Dank Für schnelle und unbürokratische Überbrückungshilfen in Krisensituationen erhalten wir seit Jahren eine Förderung des Landes Vorarlberg für unsere Klientinnen und Klienten. Von der Kabarettistin Maria Neuschmid erhielten wir im Jahr 2010 einen namhaften Betrag zur Verbesserung der Lebensqualität unserer jungen Klientinnen und Klienten. So kaufen wir für unsere Jugendlichen zum Beispiel Jahreskarten des Verkehrsverbunds, um ihnen Mobilität in der Freizeit zu ermöglichen. Dem Land Vorarlberg und Maria Neuschmied ein Dankeschön für ihre Unterstützung! Impressum Medieninhaber, Hersteller: NEUSTART Castelligasse 17 I 1050 Wien Redaktion: Winfried Ender (we) Endredaktion und Produktion: Mag. Dorit Bruckdorfer Fotos: Felicitas Matern, NEUSTART Layout: Werbeagentur Rubikon I 8010 Graz Grafische Gestaltung: Wolfgang Grollnigg I 1210 Wien Druck: GröbnerDruck I 7400 Oberwart
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